COVID-19-Impfung in Deutschland

Impfungen gegen den Erreger SARS-CoV-2 im Rahmen der COVID-19-Pandemie in Deutschland
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Im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie (zur Situation in Deutschland vgl. COVID-19-Pandemie in Deutschland), die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursacht wird, haben Bund und Länder im November 2020 eine nationale Impfstrategie beschlossen.[2] Der Bund übernimmt die Finanzierung, die Länder organisieren die Impfungen und regionale Verteilung der Impfstoffe. Die Impfstoffzulassung für alle EU-Mitgliedsstaaten erfolgt durch die Europäische Kommission nach Prüfung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA).[3]

Impfung gegen COVID-19 in einem Impfzentrum
Landkreise und kreisfreie Städte in Deutschland nach bestätigten Infektionen pro 100.000 Einwohner, Stand siehe Grafik[1]

Am 21. Dezember 2020 erhielt der Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer als erster die bedingte Marktzulassung in der EU.[4][5] Die erste Impfung in Deutschland fand am 26. Dezember 2020 in Halberstadt statt.[6]

Am 6. Januar 2021 wurde der Impfstoff Spikevax von Moderna zugelassen. Bei den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna handelt es sich um mRNA-Impfstoffe.[7] Am 29. Januar 2021 folgte der Vektorimpfstoff Vaxzevria von AstraZeneca/Oxford.[8] Am 11. März 2021 wurde der Vektorimpfstoff Ad26.COV2.S von Janssen / Johnson & Johnson zugelassen.[9][10]

Bei der Logistik und Verteilung der Impfstoffe waren komplexe, bisher einmalige Aufgaben zu bewältigen. Es gab unterschiedliche Anforderungen bereits bei der Kühlung, bis hin zur Ultratiefkühlung auf Trockeneis.[11][12]

In Deutschland fand bis zum 6. Juni 2021 eine Priorisierung der COVID-19-Impfmaßnahmen nach der vom Bundesministerium für Gesundheit auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassenen Coronavirus-Impfverordnung statt. Diese galt ab 15. Dezember 2020 und sah vor, dass zuerst Personen geimpft werden, die über 80 Jahre alt sind, im Gesundheitswesen oder in Pflegeberufen arbeiten und daher einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind.[13][14]

Impfziele

Auf der Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel, dem Regierenden Bürgermeister von Berlin Michael Müller und dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder am 1. Februar 2021 gab Merkel die Zielmarke aus, dass jeder zur Impfung gegen COVID-19 Bereite bis Ende des Sommers 2021 ein Impfangebot erhält.[15]

Den Zeitpunkt, an dem alle Menschen in Deutschland, gegen deren Impfung keine medizinischen Bedenken bestehen und die bereit sind, sich impfen zu lassen, als vollständig geimpft gelten können, definierte das Robert Koch-Institut (RKI) als „Ende der Impfserie“.

Das RKI erklärte im Juli 2021 zu den hohen Erwartungen an eine Herdenimmunität, es sei möglich, dass es „selbst bei einer 100 %igen Impfquote nicht gelingen könnte, den Erreger zu eliminieren.“[16] Ende Juli 2021 konkretisierte es: „Die Vorstellung des Erreichens einer ‚Herdenimmunität‘ im Sinne einer Elimination oder sogar Eradikation des Virus ist […] nicht realistisch.“[17]

Mit dem Aufkommen der ansteckenderen und gefährlicheren Delta-Mutante betonte Gesundheitsminister Jens Spahn im Sommer 2021 die Wichtigkeit einer vollständigen Impfung zum Selbstschutz und zum Schutz des Gemeinwohls. Wer sich nicht impfen lasse, werde früher oder später mit dem Virus infiziert werden.[18] Bundesweit wurden Konzepte entwickelt, die das Impftempo wieder erhöhen sollten, auch durch Verstärkung des Drucks auf nicht geimpfte Personen.[19]

Gleichzeitig wurde darüber diskutiert, ob man in Deutschland ab Herbst 2021 mit Drittimpfungen beginnen solle.[18] Im November 2021 empfahl die STIKO Booster-Impfungen sechs Monate nach der zweiten Dosis für alle ab 18 Jahren.[20]

Lothar Wieler, der Chef des RKI, warnt vor einer fünften Welle, sollten sich nicht wesentlich mehr Menschen impfen lassen. Auch Thomas Mertens, der Vorsitzende der STIKO, teilt diese Bedenken. Das RKI strebte im November 2021 eine Quote an vollständig Geimpften von mindestens 85 Prozent bei den 12- bis 59-Jährigen und von 90 Prozent bei Menschen ab 60 Jahren an.[21]

Organisation und Logistik der Impfungen

 
Zum Impfzentrum weisendes Verkehrszeichen
 
Impfzentrum Ludwigsburg
 
COVID-19-Impfzentrum in Halle 4 der Messe Köln. Testlauf, Dezember 2020

Entwicklung der Impfeinrichtungen

Bis Frühjahr 2021 wurden in Deutschland mehrere Hundert Impfzentren geschaffen. Die Länder wählten dabei unterschiedliche Örtlichkeiten und Organisationsstrukturen bis hin zu mobilen Impfteams. Nachdem (Stand Herbst 2021) drei Viertel der Erwachsenen und ein Drittel der Kinder zwischen 12 und 17 Jahren in Deutschland vollständig geimpft seien, stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit von Impfzentren in unveränderter Zahl. In einigen Bundesländern sollen sie nach dem 30. September 2021 geschlossen werden.[22]

Das ZDF berichtete bereits am 5. August 2021 über die offene Zukunft der Impfzentren und spricht ab Oktober 2021 von teilweisen Schließungen, die zunächst nur vorerst erfolgen sollen. Es seien noch 442 Impfzentren in Betrieb, einige seien aber bereits geschlossen oder zusammengelegt worden. Grundsätzlich stehe der Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, die Zentren zu schließen oder in einen Stand-By-Modus zu versetzen und stattdessen auf mobile Impfteams zu setzen. Einzig das Bundesland Berlin wolle weiterhin zwei Impfzentren betreiben. Schließungen hätten zur Folge, dass die Impfarbeit künftig hauptsächlich von mobilen Teams und Ärzten zu stemmen wäre. Ein noch ungeklärtes Problem sei auch die weitere Finanzierung der Impfzentren, die bislang nur bis 30. September 2021 gesichert sei. In der Vergangenheit zahlten Bund und Länder die Zentren je zur Hälfte. Ginge es nach den Ländern, solle das bisherige Impfmodell fortgesetzt werden.[23]

Niedergelassene Ärzte

Mitte März 2021 wurde die Grundlast der Impfzentren für den Folgemonat April auf 2,25 Millionen Impfungen pro Woche festgelegt. Allerdings war nicht absehbar, wie viel Impfstoff zu dieser Zeit zur Verfügung stehen würde. Dadurch blieb zunächst offen, welche Impfstoffmengen Hausärzte tatsächlich erhalten können.[24] Die Impfungen in Hausarztpraxen begannen am 6. April 2021.[25] 35.000 Hausarztpraxen hatten dafür 1,4 Millionen Dosen bestellt.[26] In den ersten beiden April-Wochen wurden jeweils rund eine Million Dosen geliefert, bis Ende April wurde eine Verdreifachung erwartet.[26][27] Anfang Juni beteiligten sich bereits über 70.000 Praxen.[28]

In einem ersten Schritt sollten niedergelassene Hausärzte im kassenärztlichen System impfen, später auch Fachärzte und Privatärzte einbezogen werden. Der Bund sah vor, dass (ähnlich wie bei Grippe-Impfstoffen) der Großhandel mit Impfstoff beliefert wird, der über Apotheken die Hausärzte damit versorgt. Als Nebeneffekt sollte der Meldeumfang der Impfungen reduziert werden.[29] In den ersten beiden April-Wochen des Jahres 2021 sollte von Hausärzten ausschließlich der Impfstoff von BioNTech/Pfizer verimpft werden, nach Zwischenstufen die Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson.[26] Dies wurde maßgeblich auch durch neue Erkenntnisse zur Stabilität des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer außerhalb der Ultratiefkühlung ermöglicht.[30][31]

Priorisierung

Die Impfungen waren zunächst an eine Priorisierung gebunden. Die Impfung selbst ist freiwillig. Risikogruppen sollten zuerst berücksichtigt werden. Die Impfverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit beruhten auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (RKI), des Deutschen Ethikrats und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.[14][32][33]

Während die Zuordnung von Personen zu Prioritätsgruppen durch Bundesverordnung geregelt war, entschied zunächst jedes Bundesland für sich, wer innerhalb einer Gruppe priorisiert wird.[34] Menschen in Pflegeeinrichtungen konnten durch mobile Impfteams direkt vor Ort geimpft werden. Jedes Bundesland legte für sich fest, wie die verschiedenen Gruppen informiert und die Termine vergeben werden. In den meisten Ländern wurden Menschen mit Impfberechtigung angeschrieben und konnten dann telefonisch oder online Termine vereinbaren. Die Impfung des Krankenhauspersonals erfolgte in manchen Ländern parallel, in anderen wurden die Bewohner von Pflegeheimen vorgezogen.[35][36]

Verstöße gegen die Impfverordnung blieben in der Regel folgenlos.[37] Teils wurde vorgeschlagen, dies als Ordnungswidrigkeit einzustufen.[38]

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte Anfang Januar 2021 an, dass im Sommer alle Impfwilligen ein Impfangebot erhalten können.[39] Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte, die Bundesregierung beabsichtige, dass alle Bürger bis zum 21. September 2021 die Möglichkeit bekommen sollen, eine (Erst-)Impfung zu erhalten.[40][41]

Im Zuge des Starts der Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca wurde die Impfverordnung am 8. Februar 2021 angepasst. Dieser war zunächst nur in der Altersgruppe 18 bis 65 Jahre zur Verimpfung vorgesehen.[32]

Am 24. Februar 2021 trat eine Änderung in Kraft, wonach Personen, die in Kinderbetreuungsstätten, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind, der zweithöchsten Prioritätsgruppe zugeordnet werden.[42] Am 8. März 2021 trat die dritte Impfverordnung in Kraft.[43] Danach sind unter anderem pflegende Angehörige nun mit höchster Priorität impfberechtigt. Testendes Personal kann in Prioritätsgruppe 2 aufrücken. Von der bisherigen Impfreihenfolge kann auch abgewichen werden, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe nötig ist, ebenso wenn dadurch eine dynamische Ausbreitung von Ansteckungen in hoch belasteten Grenzregionen (sog. Ringimpfung) sowie in oder aus Hochinzidenzgebieten (sog. Riegelimpfung) verhindert werden kann. Die Vorgabe, den Impfstoff von AstraZeneca nur Menschen zwischen 18 und 65 Jahren zu verabreichen, sollte nicht mehr gelten. Auch sind die Zeitintervalle zwischen den beiden Impfungen für die bisher zugelassenen Impfstoffe nicht mehr ausdehnbar. Die Länder können künftig schriftliche Informationen von gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen über einen priorisierten Anspruch auf die Schutzimpfung als solchen anerkennen. Auch Arztpraxen und Betriebsärzte dürfen nun Impfungen vornehmen. Die Impfzentren und mobilen Impfteams sollen unverändert beibehalten werden.[33][44][45]

Am 10. Mai 2021 gab Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bekannt, dass die Priorisierung für den Impfstoff von Johnson & Johnson aufgehoben wurde. Damit werde ebenso verfahren wie mit dem von AstraZeneca, das heißt, dass auch Ad26.COV2.S von Johnson & Johnson nicht nur bei über 60-Jährigen verimpft werden kann. Die gleichen Vorgaben gelten auch bei der ärztlichen Aufklärung.[46]

Am 17. Mai 2021 wurde gemeldet, dass nach einem Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern ab dem 7. Juni 2021 die Impfpriorisierung gänzlich aufgehoben werden soll. Damit würde in regionalen Impfzentren, Arztpraxen und bei Betriebsärzten die bisherige Einteilung nach Alter, Vorerkrankungen und Beruf entfallen.[47]

Kreuzimpfungen

Eine Möglichkeit, den Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung zu erhöhen, besteht darin, als Zweitimpfung einen Impfstoff einer anderen Wirkstoffgruppe zu verabreichen. Dieses Impfverfahren wird auch als Kreuzimpfung, heterologe Impfung[48] oder englisch Mix-and-match-vaccination („Impfungen mischen und anpassen“) bezeichnet.[49] Eine Kreuzimpfung kann als Zweitimpfung bei Personen angewandt werden, die nur einmal mit dem COVID-19-Impfstoff Ad26.COV2.S (Janssen / Johnson & Johnson) geimpft wurden.[50] Von diesem Verfahren abzugrenzen sind Auffrischungsimpfungen, bei denen in der Regel frühestens sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Drittimpfung – möglichst mit demselben Impfstoff wie bei der Grundimmunisierung gegen COVID-19 – vorgenommen wird, nach Möglichkeit mit einer weiterentwickelten Variante des bei der Erst- und/oder Zweitimpfung verwendeten Impfstoffs.[51]

Zusatzimpfung

Der Vektorimpfstoff Ad26.COV2.S (Janssen / Johnson & Johnson) ist in der Europäischen Union für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 nur für die Verimpfung einer 1-maligen Impfstoffdosis zugelassen. Zur Optimierung des Impfschutzes im Rahmen der Grundimmunisierung empfiehlt die Ständige Impfkommission beim RKI (STIKO) im Epidemiologisches Bulletin 48/2021 die Verabreichung einer zusätzlichen Dosis der mRNA-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) oder Spikevax (Moderna) im Abstand von 4 Wochen nach einer Impfung mit Ad26.COV2.S, wobei Spikevax erst ab dem 30. Lebensjahr und nicht bei Schwangeren eingesetzt werden soll.[52]

Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“)

Das Ziel von Auffrischungsimpfungen ist die Aufrechterhaltung des Individualschutzes gegen die COVID-19-Erkrankung. Darüber hinaus wird die Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 von Mensch zu Mensch (Transmission) in der Bevölkerung reduziert. Beides trägt zu einer Verhinderung schwerer Erkrankungs- und Todesfälle und damit zu einer Entlastung des Gesundheitssystems in Deutschland bei.[53]

Empfehlungen der STIKO und des BGM

Immunologen gehen davon aus, dass der Antikörperspiegel sechs bis neun Monate nach der zweiten Impfung abnimmt, so dass keine ausreichende Immunität mehr besteht.[54] Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) allen Personen ab einem Alter von 18 Jahren. Vulnerable Personen und bestimmte Risikogruppen sollen vorrangig geimpft werden. Dazu zählen Menschen ab einem Alter von 70 Jahren, Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen, medizinisches und pflegerisches Personal sowie Schwangere ab dem zweiten Trimenon. Bisher Ungeimpfte sollen vordringlich geimpft werden.[53][55]

Unabhängig davon, welcher Impfstoff zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 verwendet wurde, soll für die Booster-Impfung ein mRNA-Impfstoff verabreicht werden. Für unter 30-Jährige und Schwangere ab dem zweiten Trimenon wird zu Comirnaty (BioNTech/Pfizer) geraten. Für Personen ab einem Alter von 30 Jahren gelten Comirnaty und Spikevax (Moderna) als gleichermaßen geeignet. Personen, die nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 erstmalig geimpft wurden, sollen in der Regel nach sechs Monaten eine Booster-Impfung erhalten. Wer bereits geimpft wurde und erst danach eine Infektion durchgemacht hat, soll sechs Monate nach der Genesung ebenfalls eine Auffrischungsimpfung erhalten und zwar unabhängig von der Zahl der zuvor verabreichten Impfdosen.[53][55]

Personen mit Immundefizienz sollen nach Maßgabe der „Empfehlung zur COVID-19-Impfung von Personen mit Immundefizienz (ID)“ geimpft werden. Diese Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) wurde im Epidemiologischen Bulletin 48/2021 festgehalten.[53][55]

Das Bundesgesundheitsministerium führte zur Frage: „Wem wird eine Auffrischungsimpfung angeboten?“ am 17. November 2021 aus:

„Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder haben im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit entschieden, dass Personen, bei denen nach einer vollständigen Impfung möglicherweise keine ausreichende oder eine schnell nachlassende Immunantwort vorliegt, eine Auffrischungsimpfung angeboten wird. Zu diesen Personen gehören insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, sowie Personen mit einer Immunschwäche oder Immunsuppression sowie pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit und Menschen ab 80 Jahren.
Auch Personen, die eine vollständige Impfserie mit einem Vektor-Impfstoff erhalten haben, wird im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge eine weitere Impfung angeboten. Die Auffrischungsimpfung wird mit einer einmaligen Impfstoffdosis mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe (Comirnaty® von Biontech oder Spikevax® von Moderna) mindestens 6 Monate nach Abschluss der ersten Impfserie durchgeführt.“

Am 21. Dezember 2021 empfahl die Ständige Impfkommission (STIKO) die Verabreichung von Auffrischimpfungen wegen der Omikron-Variante bereits nach mindestens drei statt nach sechs Monaten. Die Empfehlung zum verkürzten Impfabstand gilt ab sofort für Erwachsene. Personen, denen bislang eine Einzeldosis im Abstand von sechs Monaten empfohlen wurde, rät die STIKO ebenfalls zur Verkürzung auf drei Monate, darunter denjenigen, die bereits eine Coronainfektion überstanden haben. Ebenfalls am 21. Dezember 2021 beschloss die EU-Kommission (die Entscheidung tritt am 1. Februar 2022 in Kraft, falls seitens der EU-Länder kein Veto eingelegt wird; dies gilt wegen der bereits erfolgten Abstimmung als so gut wie ausgeschlossen), dass künftig EU-Impfzertifikate ohne Booster-Impfung spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ihre Gültigkeit verlieren.[57]

Vorangegangene Entwicklung

Der Vorsitzende der Ständigen Impfkommission beim RKI, Thomas Mertens, ging Mitte Mai 2021 davon aus, dass 2022 alle gegen COVID-19 Geimpften ihren Impfschutz auffrischen müssen, da der Impfschutz nach bisherigen Erkenntnissen nur etwa sechs Monate anhält. Für bestimmte Risikogruppen werde schon im Herbst 2021 eine Auffrischungsimpfung notwendig sein.[58][59]

Das Robert Koch-Institut (RKI) antwortete am 25. Juni 2021 auf die von ihm selbst gestellte Frage: „Könnte nach einer abgeschlossenen Impfserie eine spätere Auffrischimpfung mit einem anderen COVID-19-Impfstoff erfolgen?“, dass nichts dagegen spricht.[60]

Tedros Ghebreyesus, Generaldirektor der WHO, verlangte ein vorübergehendes Moratorium für Auffrischungsimpfungen, solange noch viele ärmere Länder auf Impfdosen warten.[61]

Der Virologe Christian Drosten war im August 2021 überzeugt, dass die meisten vollständig Geimpften keine Auffrischungsimpfung brauchen. Er erwarte auch kein Auftreten einer neuen Virusvariante, die gegen die verfügbaren Impfstoffe etwa resistent wäre. Dies gelte allerdings nicht für alte Menschen und bestimmte Risikopatienten: „Nach einem halben Jahr geht das über die Impfung erworbene Antikörper-Level vor allem bei sehr alten Menschen deutlich runter.“ Im Herbst 2021 komme es darauf an, erst einmal die Impflücken bei den über 60-Jährigen zu schließen.[62]

Laut einem Bericht des Ärzteblattes vom 31. August 2021 schlug der Berufsverband Deutscher Laborärzte eine Priorisierung der Personengruppen für Drittimpfungen anhand sogenannter Surrogat­-Neutralisationstests vor. Dieses Testverfahren kann die Konzentration von Antikörpern im Blut bestimmen. Unter einem Wert von 21.8 Binding Antibody Units (BAU) bestehe keine Immunisierung mehr. Bei entsprechend Gefährdeten sollte eine regelmäßige Messung des Antikörperspiegels stattfinden. Über einem Wert von 1.000 BAU sei eine Drittimpfung dagegen unnötig.[63]

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, hatte Anfang September 2021 das Fehlen einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission(STIKO) für Auffrischungsimpfungen in der Breite kritisiert, weil die Datenlage dafür noch nicht ausreichend war. Besorgt zeigte sich auch Karl Lauterbach, Gesundheitsexperte der SPD: „Ich befürchte, dass jetzt viele mit einer dritten Impfung versehen werden, die davon nicht profitieren, während diejenigen, die sie dringend benötigen würden, sie nicht bekommen.“ Auch der Virologe Hendrik Streeck hatte Zweifel am Sinn einer dritten Impfung geäußert: „Es gibt keinen belastbaren Hinweis, dass die Wirkung von zwei Impfungen derart nachlässt, dass sie das Hauptziel des Schutzes vor einem schweren Verlauf prinzipiell nicht mehr gewährleisten.“ Eine Booster-Impfung könne allenfalls bei Risikopatienten sinnvoll sein.[64]

Am 23. September 2021 bestand Gewissheit, dass die STIKO eine dritte Impfung bei Personen mit einem stark geschwächten Immunsystem empfiehlt. Zu dieser Risikogruppe gehören beispielsweise Menschen mit einem Immundefekt, einer Autoimmunerkrankung oder solche, bei denen eine Organtransplantation vorgenommen wurde. Eine altersgruppenbezogene Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung für bereits vollständig Geimpfte gab es zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht.[65]

Am 24. September 2021 empfahl die STIKO Impfungen gegen das Coronavirus und gegen Grippe gleichzeitig vorzunehmen. Ein Impfabstand müsse dabei nicht eingehalten werden.[66] Ebenfalls veröffentlichte die STIKO eine Empfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immunschwäche.[67] Diese Empfehlung umfasst u. a. bisher ungeimpfte Personen mit einer Immundefizienz, das Vorgehen nach der COVID-19-Grundimmunisierung von Personen mit verschiedenen Schweregraden einer Immundefizienz sowie deren Kontaktpersonen.[68]

Am 7. Oktober 2021 empfahl die STIKO, Menschen ab 70 Jahren Auffrischungsimpfungen zu geben, ebenso Bewohnern von Altenheimen, dem Personal mit direktem Kontakt zu Betreuten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen. Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff solle frühestens sechs Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Nach abgeschlossener Grundimmunisierung mit einem der von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer oder Spikevax von Moderna) solle möglichst der gleiche Impfstoff verabreicht werden. Bei Personen, die mit dem Einmalimpfstoff Ad26.COV2.S von Janssen/Johnson & Johnson geimpft wurden, solle zum ausreichenden Impfschutz eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs hinzutreten. Die entsprechende Impfung solle bereits vier Wochen nach der Impfung mit Ad26.COV2.S erfolgen.[69][70] Die Empfehlung der STIKO beruhte darauf, dass in Deutschland im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfdosen die meisten Erkrankungen mit COVID-19 aufgrund von Impfdurchbrüchen bei Personen beobachtet wurden, die damit geimpft wurden. Der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) lag mit Stand vom 15. Oktober 2021 für die Impfstoffe Ad26.COV2.S (Johnson & Johnson) und Vaxzevria (AstraZeneca) noch keine Zulassung für eine Auffrischungsimpfung vor.[71]

Am 18. Oktober 2021 aktualisierte die STIKO ihre Empfehlung. Sie empfahl nun Auffrischungsimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff bei Personen ab dem 70. Lebensjahr und für bestimmte Risikogruppen. Ebenso solle vorgegangen werden, wenn zuvor Ad26.COV2.S von Johnson & Johnson verimpft wurde.[72]

Obwohl eine Empfehlung der STIKO für Auffrischungsimpfungen mit Vaxzevria (AstraZeneca/Oxford) für vollständig damit Grundimmunisierte noch aussteht, können besonders gefährdete Personen eine Auffrischimpfungsimpfung zur Wiederherstellung des Impfschutzes mit einem mRNA-Impfstoff bereits erhalten. Auch bei Personen, die zweifach mit Vaxzevria geimpft wurden und damit eine vollständige Impfung erhalten haben, ist trotz der noch ausstehenden Empfehlung der STIKO eine dritte Impfung zur Auffrischung ihres Immunschutzes mit einem mRNA-Impfstoff möglich: „Ob eine mögliche Auffrischimpfung sinnvoll ist, sollte nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz der zu impfenden Person entschieden werden. Für diejenigen, für die mit Stand vom 22. Oktober 2021 noch keine Empfehlung der STIKO vorlag, haben die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit die Entscheidung getroffen, eine Auffrischungsimpfung zu ermöglichen.“[73]

Siehe auch

Impfung von Kindern und Jugendlichen

Altersgruppe 12–17 Jahre

BioNTech/Pfizer beantragten im April 2021 bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) die Zulassung von Tozinameran für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren.[74] Am 26. Mai 2021 erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass Eltern, im Einvernehmen mit ihren Kindern und ärztlichem Rat, die Impfentscheidung selbst treffen sollen, sobald es eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.[75]

Am 25. Mai 2021 gab der Virologe Alexander Kekulé zu bedenken, dass eine vollständige Ausrottung des Coronavirus und seiner Mutanten eine Illusion sei. Es könne allenfalls ein Kontrollzustand erreicht werden, bei dem eine gewisse Zahl an Neuinfektionen dennoch unvermeidbar ist. Was die Impfung von Kindern betrifft, verfüge man bisher über keine Erfahrungswerte. Auch sei noch nie eine Pandemie allein durch Impfung beendet und ein neuer Impfstoff global in allen Altersgruppen eingesetzt worden.[76]

Der Vorstandsvorsitzende des Weltärztebundes, Frank-Ulrich Montgomery, wandte sich am 26. Mai 2021 dagegen, Minderjährigen eine Impfung zu empfehlen, da es noch nicht genügend Daten zu Risiken gebe. Allerdings sei der Krankheitsverlauf bei Kindern deutlich milder und weniger gefährlich als bei Erwachsenen und betagten Menschen. Alena Buyx, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, hält ein Impfangebot für 12- bis 15-Jährige schon deshalb für richtig, „weil sie auch selbst natürlich einen Schutz haben möchten“. Auch bei Jugendlichen gebe es schwere Verläufe und das Long-Covid-Syndrom.[77]

Am 24. Mai 2021 hat die Europäische Kommission, einer Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) folgend, Impfungen mit dem mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer für Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen.[78]

Laut einer Mitteilung des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 24. Juni 2021 empfahl damals die STIKO, Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren zu impfen, die

  • bestimmte namentlich genannte Vorerkrankungen haben,
  • im Umfeld von gefährdeten Personen leben, die sich nicht selbst schützen können oder
  • arbeitsbedingt einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind.[79]

Kinder und Jugendliche, die davon nicht betroffen waren, hätten jedoch demnach bei eigenem Wunsch bzw. dem ihrer Sorgeberechtigten dennoch geimpft werden können.[80]

Mitte August empfahl die STIKO Impfungen gegen SARS-CoV-2 auch allen 12- bis 17-Jährigen, nicht nur Kindern und Jugendlichen mit Vorerkrankungen. Auf der Grundlage neuer Daten, insbesondere aus einem US-amerikanischen Impfprogramm mit fast 10 Millionen jungen Menschen, hätten zu diesem Zeitpunkt mögliche Risiken zuverlässiger beurteilt werden können.[81][79]

Bis Ende Juli 2021 erfasste das für die Impfstoffsicherheit in Deutschland zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nur 24 Fälle einer Herzmuskelentzündung (Myokarditis) nach Impfungen mit dem mRNA-Vakzin von BioNTech/Pfizer bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren (22 männliche und zwei weibliche Jugendliche), die häufiger erst nach der zweiten Impfung auftraten. Das Paul-Ehrlich-Institut beurteilte das Nutzen-Risiko-Verhältnis wegen der Seltenheit dieser Nebenwirkungen ebenfalls positiv.[82]

Altersgruppe 5–11 Jahre

In der Druckausgabe vom 18. November 2018 stellte das Magazin „Der Stern“ den Leiter der pädiatrischen Abteilung eines Klinikums vor, der Kinder unter zwölf Jahren, darunter auch Kleinkinder off label gegen COVID-19 impft. Unter den Impflingen seien auch seine eigenen Kinder gewesen.[83] Dieses Verfahren ist in Deutschland legal; allerdings riskiert der Arzt, für eventuelle Impfschäden persönlich haftbar gemacht zu werden.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) empfahl am 25. November 2021 der Europäischen Kommission, eine an den Bedarf des kindlichen Körpers angepasste Variante des Impfstoffs von BioNTech/Pfizer zuzulassen, nachdem sie auf ihre Wirksamkeit hin geprüft wurde. Am 26. November 2021 stimmte das Europäische Parlament der EMA-Empfehlung zu.[84]

Am 1. Dezember 2021 teilte der Kinderschutzbund Berlin mit, dass bis zu diesem Tag mehr als 20.000 Kinder unter zwölf Jahren in Deutschland eine Impfung off label gegen COVID-19 von Ärzten erhalten hätten, die hierzu bereit gewesen seien.[85] Die Nachfrage nach Impfungen für diese Altersgruppe sei, so der Kinderschutzbund, „riesig“.[86] Ein sehr hohes Risiko, an COVID-19 schwer zu erkranken, hätten unter den 5 bis 11 Jahre alten Kindern vor allem Kinder mit Down-Syndrom, mit angeborenen Immundefekten oder mit zyanotischen Herzfehlern. Diesen Kindern solle nach Ansicht von Jakob Armann, Kinderarzt an der Klinik und Poliklinik für Kinder und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Dresden, schnellstmöglich die Gelegenheit zu einer Impfung gegen COVID-19 gegeben werden.[87]

Die STIKO aktualisierte am 9. Dezember 2021 ihre COVID-19-Impfempfehlung und empfiehlt Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen die Impfung gegen COVID-19. Bei individuellem Wunsch können gemäß der STIKO auch Kinder ohne Vorerkrankung geimpft werden.[88] Nach Angaben des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn vom 2. Dezember 2021 stehen ab dem 20. Dezember 2021 für Kinder 2,4 Millionen Dosen des Impfstoffs zur Verfügung. Weitere Lieferungen seien in den ersten Monaten des Jahres 2022 zu erwarten.[89]

Impfung von Schwangeren und Stillenden

Am 10. September 2021 empfahl die STIKO die Impfung für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel und für Stillende mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs. Auch allen noch nicht oder unvollständig geimpften Frauen im gebärfähigen Alter wurde zu einer Impfung geraten.[90]

Am selben Tag berichtete die Deutsche Apothekerzeitung von einer Expertendiskussion, die auf Einladung des Science Media Centre stattfand. Daran nahmen Christian Bogdan, STIKO-Mitglied und Direktor des Mikrobiologischen Instituts am Universitätsklinikum Erlangen, Marianne Röbl-Mathieu, ebenfalls STIKO-Mitglied und dort Sprecherin der „AG COVID-19-Impfung in der Schwangerschaft“, und Mario Rüdiger vom Dresdener Universitätsklinikum Carl Gustav Carus teil. Es bestehe Einigkeit darüber, dass es bei einer Impfung vor allem um den Schutz der Schwangeren selbst geht. Eine Schwangerschaft sei im Vergleich zum Risiko gleichaltriger, nicht schwangerer Frauen ein Risikofaktor für einen schweren COVID-19-Verlauf.[91]

Röbl-Mathieu, niedergelassene Gynäkologin und Geburtshelferin, wies auf die derzeit noch begrenzte Datenlage hin, so dass es an den Ärzten sei, die Frauen sorgfältig über das Pro oder Contra einer Impfung aufzuklären. Dies sei wegen der klaren Empfehlung der STIKO nun deutlich leichter.[91]

Christian Bogdan gab zu bedenken, dass nur bei rechtzeitiger Impfung ein Schutz während der gesamten Schwangerschaft gewährleistet ist.[92] Eine Impfung gegen das Coronavirus sollte am besten schon vor einer Schwangerschaft, nicht erst ab ihrem zweiten Drittel stattfinden, damit eine Frau von Anfang an einen Schutz hat. Zudem machte er darauf aufmerksam, dass eine Schwangerschaft stets komplexe Veränderungen des Immunsystems mit sich bringt und auch das Immunsystem des Kindes in den Blick genommen werden muss. Im ersten Trimenon wolle man grundsätzlich das Auftreten von Fieber vermeiden, um ein mögliches Risiko für eine Fehlgeburt auszuschließen. Was Auffrischungsimpfungen betrifft, so seien diese momentan jedenfalls nicht während einer Schwangerschaft durchzuführen, sollte die Schwangere zuvor bereits vollständig geimpft worden sein. Mit neuen Daten könne sich diese Empfehlung aber dann ändern, wenn (wie bei der Impfung gegen Keuchhusten) Antikörper auf das ungeborene Kind übertragen werden sollen.[91]

Mario Rüdiger erklärte, dass es bei Schwangeren eine hohe Impfnachfrage, aber auch viel Verunsicherung gibt. Nationale Impfempfehlungen hätten ihre Berechtigung, selbst wenn sich diese auf international verfügbare Daten stützen. Das Risiko einer Erkrankung müsse immer auch vor dem Hintergrund verschiedener Gesundheitssysteme betrachtet werden.[91]

Impfschutz nach unbemerkter Corona-Infektion und Genesung

Eine Studie mit 59 Versuchsteilnehmern in den USA kam im Sommer 2021 zu dem Resultat, dass für Genesene zum Schutz vor einer Neuansteckung mit SARS-CoV-2 eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs ausreicht. Es wurden die Level von IgG-Antikörpern gegen das Spike-Protein des Virus nach zwei Impfungen bei Probanden, die zuvor eine Infektion durchgemacht hatten, mit denen von nicht Infizierten verglichen. Dabei stellte sich auch heraus, dass Genesene schon nach einer Impfdosis mehr Antikörper als die Probanden hatten, welche ohne vorherige Infektion zwei Impfdosen erhielten.[93]

Am 17. September 2021 verkündete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dass Bürger, die bereits eine unbemerkte Corona-Infektion erlitten haben, den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes durch einen Antikörpertest und eine einzelne Impfung erbringen können. Der etwa 20 bis 25 Euro kostende Antikörpertest müsse jedoch selbst bezahlt werden. Für Genesene sei weiterhin ein positiver PCR-Test als Nachweis erforderlich, der bis zu sechs Monaten nach einer Infektion gültig ist. Danach sei auch bei Genesenen eine Impfung nötig, um als vollständig geschützt anerkannt zu werden.[94]

Einer Meldung der Tagesschau vom 1. Oktober 2021 zufolge gehen Virologen von einem längeren Immunschutz bei Genesenen aus als bisher angenommen. Die Gesellschaft für Virologie glaube, dass er mindestens ein Jahr beträgt, möglicherweise sogar noch deutlich länger. Es werde dazu geraten, dass der Zeitraum, in dem Genesene bei Beschränkungen Geimpften gleichgestellt sind, auf zwölf Monate nach einer Infektion verlängert wird. Bisher genießen sie nur sechs Monate Karenz, während deren sie auch von der Testpflicht befreit sind.[95]

Eine Infektion dürfte auch zur Verstärkung eines bereits bestehenden Impfschutzes beitragen. Laut einem Fachbericht vom 2. Oktober 2021 hat das Leibniz-Institut für Arbeitsforschung 82 Bewohner und 94 Mitarbeiter eines Pflegeheims untersucht, in dem sich kurz nach den ersten Impfungen mit dem Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer ein Corona-Ausbruch ereignete. Das Durchschnittsalter der Untersuchten betrug 65 Jahre. 53 Personen, die eine Erstimpfung mit Comirnaty erhielten und sich zehn bis 18 Tage später infizierten, wiesen ähnlich hohe Antikörper­spiegel wie diejenigen auf, die zwei Impfungen erhielten. Diese Ergebnisse, veröffentlicht im Fachjournal Immunity, Inflammation and Disease, würden zeigen, dass eine Infektion nicht nur zur Immunität beiträgt, sondern sogar eine zweite Impfung ersetzen könnte.[96]

Vereinfachte Impfangebote

Bereits am 13. Juli 2021 wurde über Pläne in Bayern berichtet, die ein Impfkonzept namens „Impfen zum Mitnehmen“ zum Inhalt haben. Bei den weiteren Stellen, an denen künftig Impfungen vorgenommen werden könnten, soll es sich um Supermärkte, die Einlässe von Veranstaltungen, Sportvereine, Jobcenter, Partner aus Wirtschaft, Gastronomie oder Sport handeln. Ziel sei, das Impftempo durch einfacher zugängliche Angebote zu beschleunigen und den bürokratischen Aufwand durch aufwändige Registrierungen zu senken. Auch sollen weitere Anreize, sich impfen zu lassen, geschaffen werden, etwa dass Quarantänepflichten nach einer Auslandsreise entfallen. Der jüngeren Generation soll eine Art „Belohnungsangebot“ gemacht werden: Je mehr junge Leute vollständig geimpft seien, desto leichter könne an die Öffnung von Clubs und Diskotheken gedacht werden.[97]

Ein Beispiel für ein langfristig angelegtes „Impfen zum Mitnehmen“ ist der Stuttgarter Flughafen, an dem sich Passagiere mit Flugticket seit 13. Juli 2021 ohne Termin sowohl erst- als auch zweitimpfen lassen können. Die Impfung kann zwar auch direkt vor dem Flug erfolgen, aufgrund eventueller akuter Nebenwirkungen ist jedoch ein Vorlauf möglich.[98]

Am Montag, den 30. August 2021 konnten sich Volljährige in Berlin in einem S-Bahn-Sonderzug der Ringbahnlinie S42 gegen Vorlage eines Ausweises mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson & Johnson impfen lassen.[99]

Am 8. September 2021 wurde über eine bereits angelaufene Kampagne für Corona-Impfungen im deutschen Einzelhandel berichtet. In der Bundespressekonferenz vom gleichen Tag sprachen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der Chef des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, und der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth, von einer gemeinsamen Werbekampagne für das Impfen mit bereits ersten Erfolgen. Mehr als 100.000 Impfdosen seien niederschwellig in Einkaufszentren bereits verabreicht worden.[100] Die Kampagne war großen Handelsketten wie Fressnapf, H&M, Netto Marken-Discount, Rossmann, KiK, TEDi und Woolworth zur Umsetzung anvertraut worden.[101]

Am 13. September 2021 startete die Bundesregierung unter dem Motto #HierWirdGeimpft eine Aktionswoche mit zunächst rund 700 weiteren Aktionen, die an alltäglich besuchten Orten einen einfachen Zugang zu einer Impfung gewährleisten und die Impfquote in Deutschland steigern sollen. Die Möglichkeiten reichen unter anderem von einem Besuch des alten Flughafens Schönefeld in Berlin bis zum Heimspiel des Eishockeyclubs Kölner Haie. Ein Termin werde meist nicht gebraucht. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sei überzeugt, dass es immer noch viele gibt, „die eigentlich gar nichts gegen das Impfen haben, die vielleicht sogar schon mal einen Termin hatten, den sie verpasst und dann keinen neuen gemacht haben.“ Im Supermarkt, auf dem Baumarkt, im Zoo oder auch auf dem Herbstfest des Heimatvereins würden die Menschen die Möglichkeit dann wahrnehmen.

Auch nach Meinung von Fachleuten sei es erforderlich, noch Ungeimpfte mit niedrigschwelligen Impfangeboten zu erreichen. Cornelia Betsch, Expertin für Gesundheitskommunikation an der Universität Erfurt, machte aber deutlich, dass diese sicher passable Idee mit guter Aufklärung kombiniert werden müsse. Darüber hinaus müssten Informationen, die bei Zögernden und Unentschlossenen Vertrauen für eine Impfung schaffen könnten, auch für Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, gut verständlich sein.[102]

Impfstatistik

Bund

Seit dem 28. Dezember 2020 veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) werktäglich Impfstatistiken.[103] Bundesweit haben inzwischen mindestens 60.786.500 Menschen die erste Impfung erhalten (Stand 17. Dezember 2021).[104][105] Dies entspricht 73,1 Prozent der deutschen Bevölkerung und 83,8 Prozent aller Erwachsenen.[105] Vollständig geimpft sind 58.297.370 Personen (vollständige Impfquote: 70,1 Prozent bzw. 80,8 Prozent der Erwachsenen).[105]

Ein Vergleich mit anderen Staaten siehe SARS-CoV-2-Impfstoff #Impfstatistik.

Anzahl der Impfungen

Das folgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Gesamtanzahl der Personen, welche seit Ende Dezember 2020 eine Erstimpfung, eine vollständige Impfung und eine Auffrischimpfung erhalten haben:

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  • Gesamtzahl an Erstimpfungen
  • Gesamtzahl an vollständigen Impfungen
  • Gesamtzahl an Auffrischimpfungen
  • Datenstand bis 19. Dezember 2021 1[106]

    Impfungen pro Tag

    Das folgende Diagramm zeigt die Entwicklung der Anzahl der Personen, welche am jeweiligen Tag die Erst-, Zweit- oder Drittimpfung erhalten haben:

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  • Erstimpfungen am jeweiligen Tag
  • Zweitimpfung am jeweiligen Tag
  • Drittimpfung am jeweiligen Tag
  • Datenstand bis 19. Dezember 2021 1 [107]

    Bundesländer

    Impfungen nach Bundesländern
    Land Geimpfte Personen Gesamtbevölkerung (Anteil / Personen)
    erste Impfung vollst. Impfung Auffrischimpfung erste Impfung vollst. Impfung Auffrischimpfung
    Baden-Württemberg  Baden-Württemberg 7.748.372 7.496.366 2.286.128 69,8 % 67,5 % 24,6 %
    Bayern  Bayern 9.200.871 8.907.821 2.915.897 70,0 % 67,8 % 22,2 %
    Berlin  Berlin 2.696.303 2.603.487 859.661 73,6 % 71,1 % 23,5 %
    Brandenburg  Brandenburg 1.666.895 1.591.815 466.723 65,9 % 62,9 % 18,4 %
    Bremen  Bremen 574.387 550.998 137.925 84,5 % 81,0 % 20,3 %
    Hamburg  Hamburg 1.440.512 1.396.240 329.693 77,8 % 75,4 % 17,8 %
    Hessen  Hessen 4.545.167 4.301.426 1.144.985 72,2 % 68,4 % 18,2 %
    Mecklenburg-Vorpommern  Mecklenburg-Vorpommern 1.138.617 1.090.319 321.061 70,7 % 67,7 % 19,9 %
    Niedersachsen  Niedersachsen 5.957.454 5.692.054 1.700.386 74,4 % 71,1 % 21,2 %
    Nordrhein-Westfalen  Nordrhein-Westfalen 13.677.304 13.019.727 4.155.215 76,3 % 72,6 % 23,2 %
    Rheinland-Pfalz  Rheinland-Pfalz 3.013.332 2.821.676 861.390 73,5 % 68,8 % 21,0 %
    Saarland  Saarland 773.963 744.611 249.125 78,7 % 75,7 % 25,3 %
    Sachsen  Sachsen 2.499.457 2.385.626 698.294 61,6 % 58,8 % 17,2 %
    Sachsen-Anhalt  Sachsen-Anhalt 1.489.754 1.437.535 433.240 68,3 % 65,9 % 19,9 %
    Schleswig-Holstein  Schleswig-Holstein 2.223.381 2.154.923 678.989 76,4 % 74,0 % 23,3 %
    Thüringen  Thüringen 1.398.127 1.346.905 425.272 65,9 % 63,5 % 20,1 %
    Bundesressorts 197.112 188.220 46.519
    Deutschland  Deutschland 60.241.008 57.729.749 17.710.503 72,4 % 69,4 % 21,3 %
    Insgesamt verimpfte Dosen 120.376.028
    Datenstand bis 10. Dezember 2021 (Quelle: RKI, Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung[108])

    Beschaffung der Impfstoffe

    Bestellungen

    Die Europäische Kommission vereinbarte mit den Pharmaunternehmen BioNTech und Pfizer den Kauf von 200 bis 300 Millionen Einzeldosen ihres RNA-Impfstoffes[109] Tozinameran.[110] Vom bestellten Kontingent soll Deutschland 38 Mio. Impfdosen erhalten.[111][112] Insgesamt hat die EU-Kommission bis November 2020 bis zu 405 Mio. Dosen des Tübinger Herstellers Curevac, je 400 Mio. von AstraZeneca und Johnson & Johnson, je bis zu 300 Mio. Dosen von BioNTech/Pfizer und von Sanofi/GlaxoSmithKline sowie 160 Mio. Dosen von Moderna bestellt.[113]

    Laut einer Meldung vom 4. August 2021 hat sich die EU 100 Millionen Dosen des Impfstoffs NVX-CoV2373 des US-Pharmaunternehmens Novavax mit einer Option über weitere 100 Millionen Dosen bis 2023 gesichert.[114]

    Lieferungen

    Planung

    Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wurde für das erste Quartal 2021 die Lieferung von 20,5 Mio. Impfdosen mit vier Herstellern vereinbart. Im zweiten Quartal 2021 sollten 69,5 Mio. Dosen von fünf Herstellern folgen. Im dritten Quartal 2021 sollten 127,0 Mio. und im vierten Quartal 2021 97,5 Mio. Dosen geliefert werden. Für das erste Quartal 2022 sind 45,0 Mio. Dosen vorgesehen. Insgesamt sollen 361,1 Mio. Dosen zur Verfügung stehen.[115][116]

    Liefermengen für Deutschland nach Herstellern (in Millionen)
    laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums vom 22. März 2021[117], 15. April 2021[118] und vom 19. April 2021[119]
    Biontech/
    Pfizer
    Moderna AstraZeneca Curevac Johnson &
    Johnson
    Sanofi/
    GSK
    Summen
    4. Quartal 2020 geliefert 1,33 0 0 0 0 0 1,33
    1. Quartal 2021 geliefert 11,03 1,76 5,58 0 0 0 18,37
    2. Quartal 2021 geliefert 49,77 5,85 9,62 0 3,61 0 68,85
    3. Quartal 2021 geplant 34,7 26,8 35,3 bis 38,3 10,5* 22 0 129,3 bis 132,3
    4. Quartal 2021 geplant 13,5 42 0 12,6* 4,6 27,5* 101,2
    Summen 110,9 78 56,3 24,5* 36,7 27,5* 333,9
    * zum Zeitpunkt der Aufstellung keine Zulassung in der EU

    Erwartete Liefermengen

    Für den Zeitraum bis zum Schluss des ersten Quartals 2021 wurden insgesamt 12 Mio. Impfstoffdosen von BioNTech/Pfizer und Moderna erwartet.[120] Für das Gesamtjahr 2021 wurde der Lieferung von mindestens 258,9 Mio. entgegengesehen. Nach der ursprünglichen Planung sollten im Jahr 2021 insgesamt 324 Millionen Impfstoffdosen zur Verfügung stehen.[117]

    Tatsächliche Lieferungen und Anteil verimpfter Dosen

    Mitte Januar 2021 wurde bekannt, dass BioNTech/Pfizer, Moderna und AstraZeneca Lieferschwierigkeiten haben. Bis zum Ende der Kalenderwoche 29 (25. Juli 2021) wurden nur 106.013.664 Dosen Impfstoff geliefert. Hiervon stammen 73.789.656 Dosen von BioNTech/Pfizer, 18.313.698 von AstraZeneca, 9.937.780 von Moderna und 3.972.530 von Johnson & Johnson.[121][122][123]

    Laut Wochenbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 12. August 2021 waren von den gelieferten Impfstoffen am 3. August 2021 92 Prozent von BioNTech/Pfizer, 71 Prozent von Moderna, 72 Prozent von AstraZeneca und 62 Prozent von Johnson & Johnson bereits verimpft worden.[124] Das RKI ging aber schon zu dieser Zeit davon aus, dass die tatsächliche Impfquote unterschätzt werden könnte, weil Impfungen von völlig unterschiedlichen Stellen vorgenommen werden und diese teilweise erst mit Verzögerung oder überhaupt nicht gemeldet werden.[125][126]

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    Stand: 26. Juli 2021 1
    Land Gelieferte Dosen
    Biontech/
    Pfizer
    Moderna AstraZeneca Johnson & Johnson Gesamt Anteil
    mRNA
    Baden-Württemberg  Baden-Württemberg 9.231.520 1.220.400 2.234.952 455.580 13.142.452 79,53 %
    Bayern  Bayern 10.801.800 1.593.600 3.242.146 508.180 16.145.726 76,77 %
    Berlin  Berlin 3.156.931 513.600 688.936 130.394 4.489.861 81,75 %
    Brandenburg  Brandenburg 2.024.545 288.000 479.712 110.862 2.903.119 79,66 %
    Bremen  Bremen 579.055 56.400 149.852 35.185 820.492 77,45 %
    Hamburg  Hamburg 1.534.633 260.400 346.533 86.641 2.228.207 80,56 %
    Hessen  Hessen 5.261.610 726.000 1.351.536 257.104 7.596.250 78,82 %
    Mecklenburg-Vorpommern  Mecklenburg-Vorpommern 1.445.622 172.800 299.785 65.537 1.983.744 81,58 %
    Niedersachsen  Niedersachsen 6.477.340 921.300 1.901.970 369.795 9.670.405 76,51 %
    Nordrhein-Westfalen  Nordrhein-Westfalen 15.279.442 1.964.400 4.521.641 821.263 22.586.746 76,34 %
    Rheinland-Pfalz  Rheinland-Pfalz 3.416.167 426.000 799.583 170.923 4.812.673 79,83 %
    Saarland  Saarland 961.119 108.000 144.768 44.558 1.258.445 84,96 %
    Sachsen  Sachsen 3.341.681 517.200 771.022 153.225 4.783.128 80,68 %
    Sachsen-Anhalt  Sachsen-Anhalt 1.826.726 259.200 388.691 91.842 2.566.459 81,28 %
    Schleswig-Holstein  Schleswig-Holstein 2.471.106 343.200 595.517 114.357 3.524.180 79,86 %
    Thüringen  Thüringen 1.749.735 306.000 329.004 78.684 2.463.423 83,45 %
    Deutschland  Impfzentren des Bundes 349.500 261.280 68.050 48.800 727.630 83,94 %
    Deutschland  Betriebsärzte 3.881.124 0 0 429.600 4.310.724 90,03 %
    Stand: 26. Juli 2021 1
    1 
    Datenbasis sind die laufend aktualisierten Daten des Bundesministeriums für Gesundheit.[127]

    Mögliche Ursachen des Impfstoffmangels im 1. Halbjahr 2021

    Bestellungsdefizite der EU

    Karl Lauterbach, Epidemiologe und Gesundheitsexperte der SPD, befürchtete schon im August 2020, dass selbst für den Fall der Verfügbarkeit eines wirksamen Impfstoffes zu Beginn des Jahres 2021 sich die Impfung der Gesamtbevölkerung Deutschlands bis 2022 hinziehen könnte.[128][129]

    Verhandlungspartner der Impfstoffproduzenten waren nicht die Nationalstaaten innerhalb der EU, sondern die EU selbst. BioNTech/Pfizer hatten im November 2020 der EU 500 Millionen Dosen ihres mRNA-Impfstoffes BNT162b2 angeboten. Die EU wollte aber zunächst nur 200 Millionen – mit einer Option auf weitere 100 Millionen – abnehmen, obwohl die Phase-3-Studie bereits eine hohe Wirksamkeit bewies.[130][131][132] Dagegen bestellte die EU bei Curevac im November 2020, also bereits vor dem Beginn der Phase-3-Studie, bis zu 405 Millionen Dosen (180 Mio. optional, 225 Mio. fest) des mRNA-Impfstoffs CVnCoV.[133][134][135]

    Anfang Januar 2021 kritisierte Frauke Zipp, ein Mitglied der Leopoldina, die Bundesregierung und warf ihr ein „Versagen bei der Impfstoffbestellung“ vor.[136] Wegen des damaligen Impfstoffmangels zog das Bundesgesundheitsministerium Anfang Januar 2021 in Erwägung, beim Impfstoff von BioNTech/Pfizer das Maximum beim Impfabstand von 42 Tagen noch zu überschreiten.[137][138] Dies wäre jedoch mit Risiken bei der Impfwirksamkeit einhergegangen. (Siehe dazu auch: SARS-CoV-2-Impfstoff)

    Verträge mit Impfstoffproduzenten

    Am 29. Januar 2021 erhielt der Vektorimpfstoff AZD1222 (Vaxzevria) von AstraZeneca die bedingte Marktzulassung in der EU. Die ersten Lieferungen blieben jedoch hinter den Erwartungen zurück.[139] Nachdem AstraZeneca ankündigte, wegen Produktionsschwierigkeiten weniger Impfstoffe in die EU zu liefern, kam es zu einer Auseinandersetzung mit der EU-Kommission.[140][141] Diese pochte darauf, dass es verbindliche Bestellungen gebe, während AstraZeneca einwandte, dass nur „Best Reasonable Efforts“ („beste vernünftige Anstrengungen“) zu unternehmen gewesen seien. Außerdem habe die EU drei Monate später als das Vereinigte Königreich bestellt.[142] Noch am 29. Januar 2021 wurde der Vertrag mit der EU (mit teilweisen Schwärzungen) veröffentlicht,[143][144] später dann ohne solche.[145] Der Vertrag mit dem Vereinigten Königreich gleicht weitgehend dem mit der EU, einschließlich der Formulierung „Best Reasonable Efforts“.[146]

    Etwa zur gleichen Zeit veröffentlichte die EU-Kommission den Vertrag mit Curevac, ebenfalls mit Schwärzungen. Die Wirtschaftswoche schrieb am 23. Januar 2021 auch, dass Curevac sich zur Haftung bekenne, die Pfizer nicht habe übernehmen wollen. Die Verhandlungen mit BioNTech/Pfizer hätten sich wegen der Haftungsfrage auch hinausgezögert.[147][148]

    Im Februar 2021 veröffentlichte die EU-Kommission den dritten von sechs Verträgen in teilweise geschwärzter Fassung, der mit Sanofi/GlaxoSmithKline geschlossen wurde.[149][150]

    Die Europäische Kommission hat, nachdem AstraZeneca seine Lieferzusagen nicht einhielt, Ende April 2021 Klage gegen das Unternehmen erhoben.[151] Nach Berichten vom 18. Juni 2021 erließ ein Brüsseler Gericht am gleichen Tag im Eilverfahren ein Interimsurteil, wonach der Hersteller, der 300 Mio. Impfstoffdosen zusagte, zur gestaffelten Lieferung von 50 Mio. Impfstoffdosen an die EU bis September 2021 verpflichtet wurde.[152][153][154]

    Seit 30. Januar 2021 müssen Impfstoffexporte aus der Europäischen Union gemeldet werden. Dadurch soll mehr Klarheit über die Impfstoffproduktion und die Exporte geschaffen werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Exporte in Entwicklungsländer und Partnerländer wie die Schweiz, Israel oder die Ukraine, nicht aber in das Vereinigte Königreich.[155] Kanada, das (Stand Februar 2021) alle Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna aus Europa erhält, wurde von der EU-Kommission zugesichert, dass die Lieferungen nicht gestört werden.[156]

    Ausfuhrbeschränkungen der USA

    In den Vereinigten Staaten sind die Impfstoffhersteller, entsprechend der Executive Order 13962 des damaligen Präsidenten Donald Trump, die von seinem Nachfolger Joe Biden fortgeführt wurde, angehalten, den Impfstoff zunächst für die Versorgung der USA zu liefern.[157] Daher müssen europäische Produktionsstätten von Pfizer, die weniger Kapazität als die Werke in den USA haben, den Impfstoff für die gesamte übrige Welt (inklusive Kanada) produzieren.[158][159][160] Bundeskanzlerin Angela Merkel kritisierte Anfang Februar 2021, die USA exportierten von dem Pfizer-Impfstoff „so gut wie nichts“.[161][162]

    Die Bitte der EU-Kommission, Europa einige der 30 Millionen Impfdosen von AstraZeneca, die in den USA wegen der fehlenden Zulassung bislang nicht genutzt werden konnten, zu überlassen, lehnten die USA im März 2021 ab.[163][164]

    Beim Impfstoff von Johnson & Johnson kam es wegen des faktischen Exportstopps der USA bereits im März 2021 zu Verzögerungen.[165] Die USA erhielten trotz eines Produktionsausfalls von 15 Millionen Dosen in einem amerikanischen Werk im April 2021 die volle Liefermenge, während der EU die Liefermengen gekürzt wurden.[166]

    Neben den Impfstoffen selbst sind auch Grundmaterialien für die Impfstoffherstellung vom Exportverbot der USA betroffen. Die rechtliche Grundlage dafür ist der Defense Production Act, den sowohl Trump als auch Biden aktivierten, um strenge Exportrestriktionen bis hin zu einem Exportverbot für krisenrelevante Güter zu verhängen.[167] Von dem Mangel an Rohstoffen ist nach Aussage des Unternehmensvorstands auch der deutsche Hersteller Curevac betroffen. Nach Informationen aus Regierungskreisen gebe es aber keinen offiziellen Exportstopp der USA. Vielmehr solle zuerst die US-Produktion angekurbelt werden, ehe exportiert werden dürfe.[168] Die EU überzeugte jedoch die USA, die Restriktionen für den Export der knappen Güter aufzuheben, obwohl der Impfstoff CVnCoV von Curevac noch keine Zulassung hatte.[169]

    Strategien zur Behebung des Impfstoffmangels

    Gewinnung von mehr Impfstoff aus einer Impfampulle

    Das Bundesgesundheitsministerium empfahl am 27. Dezember 2020 Landesbehörden und Impfzentren, unter geeigneten Bedingungen sechs statt bislang fünf Dosen aus einer BioNTech/Pfizer-Impfampulle zu ziehen. Bereits zuvor konnten Ärzte nach eigenem Ermessen daraus mehr Dosen generieren.[39] Am 8. Januar 2021 gab die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) die entsprechende Erlaubnis.[170]

    Krisenproduktion

    Zur Beschleunigung der Impfstoffversorgung wurde im Winter 2020/ 2021 von deutschen Politikern, darunter Christian Lindner, eine Krisenproduktion gefordert. Die Vorschläge reichten von marktwirtschaftlichen Anreizen zur Lizenzierung bis zur Erteilung von Zwangslizenzen.[171][172][173]

    Aufhebung von Impfpatenten

    US-Präsident Biden entschloss sich im Mai 2021, die Patente für COVID-19-Impfstoffe aufzuheben. Dies wurde von Robert Habeck befürwortet, während Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dem kritisch gegenüberstanden und auch als mögliches Risiko für die Sicherheit der Impfstoffproduktion ansahen.[174] Das Know-how der Entwicklung neuer Impfstoffe allein reiche nicht aus. Um sie schnell auf den Markt bringen zu können, werde eine entsprechende Infrastruktur und Logistik sowie eine hohe Kapitaldecke benötigt. Wichtig sei auch ein wirksamer Schutz des geistigen Eigentums.[175] Die Kanzlerin regte an, dass sich die USA um eine gesteigerte Produktion von Impfstoffen bemühen, anstatt Patente aufzuheben.[176]

    Unterstützung bedürftiger Länder

    Am 26. Juli 2021 berichtete die ÄrzteZeitung, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Versprechen der Bundesregierung zur Corona-Impfung als übererfüllt ansieht. Das erklärte Ziel, jedem Impfwilligen bis Ende des Sommers ein Impfangebot zu machen, sei erreicht. Auch für Kinder und Jugendliche stünde im Juli und August ausreichend Impfstoff (von BioNTech/Pfizer und Moderna) zur Verfügung, um den rund 4,5 Millionen 12- bis 17-Jährigen ein Impfangebot zu machen.[177]

    Ab August 2021 wollte Deutschland alle Impfstoff-Lieferungen von AstraZeneca der Hilfsorganisation COVAX spenden. Nach Deutschland sollen dagegen keine Lieferungen mehr erfolgen. Zunächst sollen knapp 1,3 Millionen Dosen an die Organisation gehen. Darüber hinaus wolle die Bundesregierung zugunsten von Staaten, die Bedarf haben, im August auf Impfstoffdosen von Johnson & Johnson, die eigentlich Deutschland zustehen würden, verzichten. Die vertraglich vereinbarte Menge soll je nach Bedarf in Deutschland später geliefert oder an andere Staaten abgegeben werden. Anfang Juli 2021 habe das Kabinett beschlossen, bis Ende des Jahres mindestens 30 Millionen Impfdosen an Entwicklungsländer und andere Staaten abzugeben, wovon 80 Prozent der COVAX zur Verfügung gestellt und 20 Prozent direkt an andere Länder gehen sollen.[178]

    Stand 2. Oktober 2021 habe die Bundesrepublik Deutschland bereits rund 17 Millionen Impfdosen an andere Staaten abgegeben. Davon entfielen über die COVAX 10 Millionen auf AstraZeneca, gut 7 Millionen Dosen seien direkt an die Ukraine, Namibia, Vietnam, Ägypten und Ghana gegangen. Eine Lieferung nach Thailand stehe noch aus. Ab Oktober 2021 solle COVAX auch der Impfstoff von Johnson & Johnson zur Verfügung stehen. Deutschland habe zugesagt, bis Ende des Jahres 2021 anderen Ländern insgesamt 100 Millionen Impfdosen zu spenden. Bundesgesundheitsminister Spahn erkläre die Hilfsbereitschaft Deutschlands damit, dass die Pandemie erst ende, wenn weltweit alle Menschen geimpft sind.[179]

    Ende Oktober 2021 dankte der Chef der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Tedros Adhanom Ghebreyesus, Deutschland für seine Großzügigkeit und rief auch andere Staaten mit einer Impfquote von mindestens 40 Prozent dazu auf, bei den Impfstoff-Lieferungen bedürftigeren Staaten den Vortritt zu lassen.[180] Bundeskanzlerin Angela Merkel habe beim G20-Gipfel in Rom (30. bis 31. Oktober 2021) bekundet, nach den für 2021 geplanten 100 Millionen Impfdosen weitere 75 Millionen ärmeren Ländern spenden zu wollen. Das Bundesgesundheitsministerium habe jedoch einschränkend darauf hingewiesen, dass nicht sicher sei, ob Deutschland das Ziel von 100 Millionen noch im Jahr 2021 erreichen kann. Es seien erst schwierige Rechtsfragen, die mit den betreffenden Herstellern zusammenhängen, und logistische Anforderungen auf seiten der Empfängerländer zu klären.[181]

    Impfstoffsicherheit und -wirksamkeit

    Die bislang zum Einsatz gekommenen Impfstoffe wurden in Phase-III-Studien zuvor an mehreren zehntausend Patienten getestet, ohne dass sich schwerwiegende Nebenwirkungen zeigten. Nach Prüfung der verfügbaren Studiendaten durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und Zulassung durch die Europäische Kommission wurden sie durch die Ständige Impfkommission (STIKO) für die Anwendung in Deutschland empfohlen.[182][11][183]

    Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist zuständig für die Überwachung der Impfstoffsicherheit in Deutschland. Um auch seltene Nebenwirkungen zu erkennen, wird die Verträglichkeit der Impfstoffe einer laufenden Prüfung unterzogen. Begleitend hat das Institut die Smartphone-App SafeVac 2.0 entwickelt. Damit können Geimpfte digital Auskunft darüber geben, wie sie die Impfung vertragen haben.[184]

    Eine einfache, im Versorgungsalltag unkompliziert umsetzbare und dabei möglichst effektive Grundlage für die Impfrangfolge in der ambulanten ärztlichen Versorgung erkennt das Robert Koch-Institut (RKI) in der Hierarchie der Risikofaktoren, die zu einem schweren COVID-19-Verlauf führen können. Diese hat es in seinem Epidemiologischen Bulletin 19/2021 nach Auswertung von rund 94.000 Krankheitsfällen zusammengetragen. Demnach sind die fünf größten Risikofaktoren für einen schweren Verlauf hämatoonkologische Erkrankungen (31,5 Prozent), metastasierte solide Tumorerkrankungen mit Therapie (28,2 Prozent), Demenz (24,3 Prozent), metastasierte solide Tumorerkrankungen ohne Therapie (23,3 Prozent) und Herzinsuffizienz (21,7 Prozent).[185]

    In seinem Sicherheitsbericht vom 19. August 2021 berichtet das Paul-Ehrlich-Institut von insgesamt 131.671 aus Deutschland gemeldeten Verdachtsfällen (Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen in zeitlichem Zusammenhang mit Impfungen zum Schutz vor COVID-19). Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 27. Dezember 2020 bis 31. Juli 2021. Danach sind bis 1. August 2021 92.376.787 Impfungen durchgeführt worden. Davon entfallen 68.962.481 auf Comirnaty (BioNTech/Pfizer), 8.506.260 auf Spikevax (Moderna), 12.491.937 auf Vaxzevria (AstraZeneca) und 2.416.109 auf Janssen (Johnson & Johnson).

    Insgesamt zeige sich bei den Verdachtsfällen folgendes Bild, wobei der erste Rang von Comirnaty (BioNTech/Pfizer) in Relation zu der mit Abstand höchsten Zahl an Impfungen zu setzen ist:

    • Comirnaty: 67.165
    • Spikevax: 19.962
    • Vaxzevria: 40.368
    • Janssen: 3.628
    • Nicht spezifiziert: 548

    In 1.254 Verdachtsfällen sei über einen tödlichen Ausgang in verschiedenen zeitlichen Abständen zur Impfung berichtet worden. In nur 48 Fällen halte das Paul-Ehrlich-Institut einen ursächlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Impfung für möglich oder wahrscheinlich. 31 Fälle einer Thrombose mit Thrombozytopenie und sieben Fälle einer Thrombozytopenie/idiopathischen thrombozytopenischen Purpura mit tödlichem Ausgang nach einer Impfung mit Vaxzevria bzw. Janssen habe es gemäß den WHO-Kriterien als in ursächlichem Zusammenhang mit der jeweiligen Impfung stehend beurteilt. Dies gelte auch für zwei Fälle einer Hirnblutung nach einer Impfung mit Vaxzevria, davon einen Fall mit Nachweis von Anti-PF4-Antikörpern, und zwei Todesfälle bei zwei Männern, bei denen bei der Autopsie eine Sinusvenenthrombose festgestellt wurde. Zwei Patienten seien an den Folgen eines Guillain-Barré-Syndroms (GBS) nach einer Impfung mit Vaxzevria verstorben. Ein ursächlicher Zusammenhang könne auch hier nicht ausgeschlossen werden.

    Bei einer Obduktion seien ein Fall eines akuten Rechtsherzversagens bei ausgedehnter Thrombosierung der Lungenarterie nach einer Impfung mit Comirnaty sowie drei Fälle eines akuten Linksherzversagens mit myokardialen, lymphozytären Infiltrationen im Sinne einer möglichen Myokarditis nach Impfungen mit Comirnaty, Spikevax und Vaxzevria als gesichert oder zumindest wahrscheinlich beschrieben worden.

    Basierend auf Daten des Statistischen Bundesamts (Stand: 4. August 2021) mit 982.453 Sterbefällen im Jahr 2020 bei Personen im Alter von 12 Jahren und älter, bezogen auf 73.918.151 Einwohner dieser Altersgruppe, ergäben sich jedoch keine Hinweise für eine insgesamt erhöhte Sterblichkeit nach COVID-19-Impfungen. Dabei sei die erwartete Zahl an Todesfällen in einem Zeitfenster von 30 Tagen mit allen gemeldeten Todesfällen, auch solchen außerhalb dieses Zeitfensters und solchen, bei denen das Zeitintervall nach der Impfung unbekannt war, verglichen worden.[186]

    Medizinische Kontraindikationen

    Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) kann in Einzelfällen aufgrund bestehender Vorerkrankungen dauerhaft nicht geimpft werden. Dazu zählen etwa Allergien gegen einzelne Bestandteile der COVID-19-Impfstoffe. In der Regel können Personen, die mit einem der Impfstofftypen nicht impfbar sind, mit dem jeweils anderen geimpft werden.

    Für eine Impfung mit Vaxzevria (AstraZeneca) gibt es darüber hinaus zwei seltene Kontraindikationen: ein vorbestehendes Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) und das Kapillarlecksyndrom. In diesen Fällen können mRNA-Impfstoffe verabreicht werden. Bei Personen mit Immundefizienz ist die Impfung möglicherweise weniger wirksam, aber nicht generell kontraindiziert. Infektionen mit Körpertemperaturen >38 °C sind eine vorübergehende Kontraindikation, nach Abklingen des Fiebers kann geimpft werden.[187]

    Impfdurchbrüche

    Definition

    Das Robert Koch-Institut (RKI) definiert einen Impfdurchbruch als SARS-CoV-2-Infektion (mit klinischer Symptomatik), die bei einer vollständig geimpften Person mittels PCR- oder Erregerisolierung diagnostiziert wurde. Ein vollständiger Impfschutz wird angenommen, wenn nach einer abgeschlossenen Impfserie (zwei Dosen von Moderna, BioNTech, AstraZeneca) oder eine Dosis Janssen mindestens zwei Wochen vergangen sind. Dies bedeutet, dass eine asymptomatische Infektion nach dieser Definition nicht als Impfdurchbruch gilt.[124]

    Häufigkeit von Impfdurchbrüchen

    Das RKI veröffentlicht in seinen laufenden Wochenberichten auch die Zahl der Impfdurchbrüche bei den jeweiligen Impfstoffen. Ab dem Wochenbericht vom 9. September 2021 wurden auch Kreuzimpfungen erfasst, die zuvor in der Rubrik „keinem [einzelnen, Anm.] Impfstoff zugeordnet“ erschienen. Nach dem Datenstand vom 8. September 2021 beträgt die Zahl der Impfdurchbrüche seit 1. Februar 2021 insgesamt 39.228.[188][189]

    Betrachtet man die Zahl der Impfdurchbrüche im Verhältnis zur Anzahl der Impfungen, so war die kumulierte Zahl der Impfdurchbrüche auf 1 Million Geimpfte (Stand Mitte September 2021):[190]

    • Comirnaty: 675
    • Spikevax: ca. 400
    • Janssen: ca. 2.000
    • Vaxzevria: ca. 830

    Vermeidung von Impfdurchbrüchen

    Anfang September 2021 einigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, dass Personen über 60 Jahren eine Auffrischungsimpfung, auch Booster-Impfung genannt, sechs Monate nach der vollständigen Impfung bekommen können, um Impfdurchbrüchen entgegenzuwirken.[191]

    Entwicklung im November 2021

    Im November 2021 drang die Bedeutung der Impfdurchbrüche verstärkt in das allgemeine Bewusstsein. Zum besseren Schutz davor forderte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, dass Auffrischungsimpfungen allen Bürgern, unabhängig vom Alter, schon fünf Monate nach der Zweitimpfung zur Verfügung stehen sollen.[192] Das RKI berichtete, dass bei den symptomatisch an COVID-19 Erkrankten in der Altersgruppe ab 60 Jahren (Zeitraum 11. Oktober bis 7. November 2021) bei knapp 61 Prozent von einem Impfdurchbruch auszugehen ist.[193]

    Studie CoVaKo 2021

    Die Studie untersucht die Wirksamkeit von Corona-Schutzimpfungen in Bayern. Die zentralen Themen sind die Wirksamkeit der Impfungen bei verschiedenen Personengruppen und die Analyse von Nebenwirkungen und Impfdurchbrüchen.

    Das Bayerische Wissenschaftsministerium unterstützt die Studie mit einer Million Euro. An ihrer Erstellung arbeiten die bayerischen Universitätsklinika Erlangen, München (LMU und TUM), Augsburg, Würzburg, Regensburg und die Hochschule Hof.[194]

    Die Impfstoffe und einzelne Besonderheiten

    Wahlmöglichkeit

    Am 11. Januar 2021 hieß es, dass es keine Wahlmöglichkeit zwischen den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna geben wird. In Berlin gab es dagegen im Winter 2020 für priorisierte Menschen unter 65 Jahren eine Wahlfreiheit.[195]

    In der Übergangszeit zwischen der Phase des Impfstoffmangels und seinem Ende waren die Länder noch mit nicht einfach zu lösenden Problemen konfrontiert. In einigen Regionen gab es bei den Impfzentren bereits Anfang Juli 2021 keine Wartelisten mehr, andere mussten diese erst noch abarbeiten. Dennoch gab es immerhin noch an verschiedenen Örtlichkeiten die Möglichkeit, einen Impfstoff der eigenen Wahl zu bekommen. Da Deutschland im Sommer 2021 relativ viele mRNA-Impfstoffe erhielt, wurden auch für diejenigen die Wartezeiten kürzer, die nicht mit Vektorimpfstoffen geimpft werden wollten. In einigen Impfzentren wurde nur noch dann das Vakzin von AstraZeneca verabreicht, wenn sich Impfwillige ausdrücklich für dieses entschieden.[196]

    Empfehlungen zur Impfstoffverwendung

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) wies Anfang Januar 2021 darauf hin, dass die mRNA-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna als gleichwertig in Wirksamkeit und Sicherheit gelten, es jedoch nicht möglich ist, einer Person bei der zweiten Impfung den Impfstoff des jeweils anderen Herstellers zu verabreichen, auch wenn er auf dem gleichen Wirkprinzip basiert. Dazu gebe es bisher keine Daten.[197]

    mRNA-Impfstoffe

    Comirnaty (BioNTech/Pfizer)

    Zur vollständigen Grundimmunisierung werden bei Verimpfung von Comirnaty regulär zwei Impfdosen benötigt. Personen, die eine durch einen PCR-Test bestätigte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben und in der Regel sechs Monate danach, frühestens jedoch nach vier Wochen, mit einem zugelassenen COVID-19-Impfstoff (wie z. B. Comirnaty) geimpft wurden, gelten nach Definition des Robert Koch-Instituts (RKI) als vollständig geimpft oder genesen.[198]

    Im Juli 2021 veröffentlichte die israelische Regierung Daten, die belegen, dass die Wirksamkeit von Tozinameran in Israel nachgelassen hat.[199][200] In Deutschland wiesen verschiedene Experten darauf hin, dass die Statistik nicht belastbar sei, während andere sich besorgt zeigten.[201][202][203] Die besondere Bedeutung von Auffrischungsimpfungen („Booster-Impfungen“), drang in Deutschland fortan vermehrt in das Bewusstsein der politischen Entscheidungsträger und bereits gegen COVID-19 Grundimmunisierter.[204][205]

    Spikevax (Moderna)

    Im November 2021 gab es Kritik gegenüber Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wegen der Deckelung der Höchstbestellmenge des Impfstoffs Tozinameran von BioNTech/Pfizer. Diese war als geboten erachtet worden, weil der Impfstoff mRNA-1273 von Moderna (Markenname: „Spikevax“) zu gering nachgefragt wurde und deshalb im ersten Quartal 2022 Lagerbestände zu verfallen drohen.[206]

    Curevac

    CVnCoV von Curevac, eines biopharmazeutischen Unternehmens (rechtlicher Sitz Niederlande, Zentrale in Tübingen, Deutschland) ist ein mRNA-Impfstoff, dessen Entwicklung jedoch beendet wurde.[207] Im Oktober 2021 gab Curevac den Stopp der Entwicklung bekannt. Das Zulassungsverfahren bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur wurde zurückgezogen und bisher produzierte Dosen vernichtet.[208] Im vierten Quartal 2021 soll eine Studie zu CV2CoV beginnen. Dabei handelt es sich um einen gemeinsam mit GlaxoSmithKline entwickelten COVID-19-Impfstoff der zweiten Generation.[209]

    Vektorimpfstoffe

    Vaxzevria (Oxford/AstraZeneca)

     
    Mitteilung vom 16. März 2021

    Zu Beginn des Jahres 2021 tauchten Vorbehalte gegen AZD1222 (Markenname: „Vaxzevria“) wegen nicht ausreichender Wirksamkeit, häufigerer Nebenwirkungen und fehlender Daten auf.[210] In zeitlicher Nähe zur Impfung wurden bis 15. März 2021 in Deutschland bei sieben Geimpften Sinusvenenthrombosen und Thrombozytopenien beobachtet. Bis zur Klärung, ob ein Zusammenhang bestehen könnte, setzten mehrere europäische Länder, darunter am 16. März 2021 auch Deutschland, die Impfungen vorübergehend aus.[211][212] Bis 29. April 2021 traten in Deutschland ca. 60 Fälle von Sinus- und Hirnvenenthrombosen auf. Sieben Frauen und sechs Männer starben.[213][214][215]

    Nach einer Prüfung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), die zu dem Ergebnis kam, dass der Nutzen die Risiken überwiegt, wurde die Verimpfung von Vaxzevria, ergänzt durch einen Hinweis in den Produktinformationen, wieder aufgenommen.[216]

    Am 1. Juli 2021 änderte die Ständige Impfkommission beim RKI (STIKO) ihre Empfehlung für die mit Vaxzevria Erstgeimpften.[217] Die STIKO empfiehlt allen Personen in Deutschland – unabhängig von ihrem Alter – an die bereits die 1. Impfstoffdosis Vaxzevria einer Impfserie mit diesem Vektorimpfstoff erhalten haben, die Fortsetzung der Impfserie mit einer Impfstoffdosis der mRNA-Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) oder Spikevax (Moderna). Zwischen den Impfstoffdosen wird von der STIKO ein Mindestabstand von 4 Wochen empfohlen.[218]

    Ad26.COV2.S (Janssen / Johnson & Johnson)

    Im August 2021 kamen Bedenken auf, ob eine nur einmalige Impfung mit Ad26.COV2.S einen genügenden Infektionsschutz bietet, da nach der Verimpfung dieses Vektorimpfstoffs eine erhöhte Anzahl an Impfdurchbrüchen im Vergleich zur Anzahl der erfolgten Impfungen beobachtet wurde.[219][220][221][222] Aufgrund der geringeren Schutzwirkung von Ad26.COV2.S im Vergleich mit den anderen in der Europäischen Union (EU) zugelassenen COVID-19-Impfstoffen, empfiehlt die Ständige Impfkommission beim RKI (STIKO) zur Optimierung des Impfschutzes eine zusätzliche Impfung (Kreuzimpfung) mit einem mRNA-Impfstoff ab vier Wochen nach einer Impfung mit Ad26.COV2.S.[223][224]

    Sputnik V

    Der russische Impfstoff Sputnik V wurde von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) noch nicht zugelassen.[225][226] Einem Artikel der Fachzeitschrift nature zufolge hat sich Sputnik V im bisherigen Einsatz als sicher und wirksam erwiesen.[227] Deutsche, die sich mit Sputnik V impfen ließen, gelten jedoch wegen der noch fehlenden EU-Zulassung als ungeimpft.[228]

    Proteinbasierter Impfstoff von Novavax

    Der Impfstoff NVX-CoV2373 von Novavax zeigte nach einer Ende Juni 2021 veröffentlichten Studie eine hohe Sicherheit und Wirksamkeit.[229] Er ist als Protein-Impfstoff der einzige von der EU bestellte Impfstoff, welcher auf einem klassischen Wirkmechanismus basiert.[230][231] Allerdings wurde der Zulassungsantrag für Europa verschoben.[232][233] Mit einer Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) wird bis Ende des Jahres 2021 gerechnet. Ein Rolling-Review-Verfahren läuft seit Februar 2021.[234]

    Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung

    Nach divergierenden Aus- oder Festlegungen seit Anfang 2021, welcher Impfintervall jeweils der richtige ist, lauten die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) nach dem Stand vom 1. Juli 2021 hierzu wie folgt:[235]

    • Impfstoff von BioNTech/Pfizer: 3 bis 6 Wochen
    • Impfstoff von Moderna: 4 bis 6 Wochen
    • Impfstoff von AstraZeneca (homologe Impfung): 9 bis 12 Wochen
    • heterologe Impfung (erst AstraZeneca, dann BioNTech oder Moderna): ab 4 Wochen

    Diese Empfehlungen ermöglichen nun die Anwendung kürzerer Impfabstände auch in Impfzentren oder vergleichbaren Einrichtungen, die sich an die bisherigen Empfehlungen (BioNTech und Moderna 6 Wochen, AstraZeneca 12 Wochen, bei Kreuzimpfungen 9 bis 12 Wochen) gehalten haben. Demgegenüber wurde in einer im Juli 2021 veröffentlichten britischen Studie erkannt, dass durch den in Großbritannien bei der Verimpfung des Vakzins von BioNTech/Pfizer praktizierten längeren Impfabstand deutlich mehr neutralisierende Antikörper gebildet werden.[236]

    Änderungen des Infektionsschutzgesetzes

    Siehe auch: Liste der infolge der COVID-19-Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen

    Rechtsverordnungen

    In Deutschland ist eine Rechtsverordnung eine generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird. Dazu bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage im Gesetz.

    Auskunftsrechte von Arbeitgebern

    Arbeitgeber in Einrichtungen und Unternehmen, die in Hygieneplänen Verfahrensweisen zur Vermeidung von Infektionen festzulegen haben und der entsprechenden Überwachung durch das zuständige Gesundheitsamt unterliegen, durften seit 15. September 2021 während der vom Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite Daten eines Beschäftigten über seinen Impf- und Serostatus verarbeiten. Dies gab ihnen zugleich das Recht, über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden (§ 36 Abs. 3 IfSG). Der Arbeitgeber konnte, soweit dies zur Verhinderung oder Verbreitung von COVID-19 geboten erschien, vom Beschäftigten Auskunft oder die Vorlage eines Nachweises über das Bestehen eines Impfschutzes bzw. das Bestehen einer Immunität verlangen.

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber von der Öffnungsklausel in Art. 9 Abs. 2 Buchstabe i) der Datenschutz-Grundverordnung Gebrauch gemacht.[237] Danach ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten aufgrund des überragenden Schutzbedürfnisses der Allgemeinheit vor schwerwiegenden, auch grenzüberschreitend möglichen Gesundheitsgefahren zulässig.[238] Für Beschäftigte außerhalb besonders sensibler Arbeitsstätten, wie z. B. im öffentlichen Gesundheitsbereich, galten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.[239]

    Entfall der Quarantäne-Entschädigung für Ungeimpfte

    Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beschlossen im September 2021, dass Ungeimpfte (bzw. deren Arbeitgeber) ab November 2021 in keinem Bundesland mehr eine Quarantäne-Verdienstausfallentschädigung erhalten, wenn sie als Reiserückkehrer oder als Kontaktperson in Quarantäne müssen.[240][241] Geimpften stehe die Entschädigung weiterhin zu. Ausnahmen sollen auch für Kranke, für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und Impffähige, für die es jedoch bis zu acht Wochen lang keine Impfempfehlung gab, gelten.[241] Die Rechtsgrundlage für diese Differenzierung ergibt sich aus § 56 Absatz 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes: „Eine Entschädigung […] erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung […] die gesetzlich vorgeschrieben ist oder […] öffentlich empfohlen wurde […] ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.“[242] Dieser Satz wurde am 1. März 2020 in das Infektionsschutzgesetz eingefügt.[243] Als erste Bundesländer setzten Baden-Württemberg (ab 15. September 2021) und Rheinland-Pfalz (ab 1. Oktober 2021) die Neuregelung um.[244]

    Ärztepräsident Klaus Reinhardt wandte ein, dass er die Maßnahme für unangemessen und kontraproduktiv hält.[245] Karl Lauterbach sprach sich ebenfalls dagegen aus. Dadurch würden gerade Menschen mit geringen Einkommen unverhältnismäßig belastet.[246] Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte dagegen, dass es nicht um „Druck“ gehe, sondern dass es eine Frage der Fairness sei: Diejenigen, die sich impfen ließen, hätten die berechtigte Frage, warum für Impfverweigerer, die in Quarantäne müssen, mitzahlen sollen.[247]

    Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, die Verordnung breche mit den als selbstverständlich geltenden und jedenfalls bisher eingehaltenen Grundregeln in einer Solidargemeinschaft. Weder der Impfstatus eines Menschen, sein Alter, seine Pflegebedürftigkeit, seine Krankheiten, seine Essgewohnheiten noch riskante Betätigungen (Beispiel: Extremsport) könnten und dürften dazu führen, dass ihm Leistungen verweigert werden.[241] Der Deutsche Beamtenbund erklärte, dass diese Änderung nicht für Beamte gelten könne, schon es sich um einen „erheblichen Grundrechtseingriff“ handele. Verordnungen würden deshalb hier wohl nicht ausreichen, sondern es müsse vermutlich zu einer Änderung des Besoldungsgesetzes kommen.[248]

    2G-Regel

    Am 2. Dezember 2021 beschlossen Bund und Länder die Einführung der sogenannten 2G-Regel, die bundesweit und inzidenzunabhängig gelten soll. Sie gestattet nur noch Geimpften und Genesenen den Zutritt zu bestimmten Handelsgeschäften, Restaurants und anderen Bewirtungsstätten, körpernahen Dienstleistungen (wie z. B. Friseursalons) sowie öffentlichen Veranstaltungen. Die Gewerbetreibenden und Gastronomen haben die Pflicht zur Kontrolle von Impf-, Genesenen- und Personalausweisen. Verstöße sind bußgeldbewehrt. Ausgenommen ist für Ungeimpfte nur die lebensnotwendige Grundversorgung (z. B. Lebensmittelhandel, Ausgabestellen der Tafel, Reformhäuser, Drogerien, Apotheken, Arztbesuche, Optiker, Banken, Postämter, Reinigungen/Waschsalons, Tankstellen, Floristik, Deckung von Kinder- und Tierbedarfen sowie – in einigen Bundesländern – Buchhandlungen). In allen anderen Bereichen erhalten Ungeimpfte auch mit einem aktuellen, jeweils negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest keinen Zugang mehr.

    Zunächst war die 2G-Regel als Optionsregel mit einem Wahlrecht ausgestaltet, ob die Unternehmer davon anstatt der 3G-Regel Gebrauch machen möchten. Die Landesregierungen wurden ermächtigt, durch Rechtsverordnungen die 2G-Regel einzuführen, jedoch längstens bis zum Ablauf des 19. März 2022. Die Vereinbarkeit der verpflichtenden 2G-Regel im Einzelhandel mit Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes ist Gegenstand bereits ergangener oder möglicher weiterer Entscheidungen von Verwaltungsgerichten.[249][250] Während der Handelsverband Deutschland nach dem Erfolg der Kaufhauskette Woolworth in Niedersachsen eine Abkehr von der 2G-Regel in allen Bundesländern fordert, möchte die Bundesregierung daran festhalten.[251]

    Beschlüsse des Deutschen Bundestages

    18. November 2021

    Am 18. November 2021 beschloss der Deutsche Bundestag maßgebliche Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Der Bundesrat stimmte am 19. November 2021 zu, so dass sie am 24. November 2021 in Kraft treten konnten. In Anbetracht der Entwicklung der Infektionszahlen und der Belastung der Kliniken sieht das Gesetz eine Verschärfung der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Deutschland und weitreichende Ermächtigungen der Länder zur Anordnung zusätzlicher Schutzmaßnahmen vor.[252]

    10. Dezember 2021

    Am 10. Dezember 2021 beschloss der Deutsche Bundestag weitere Änderungen, die der Bundesrat in einer anschließenden Sondersitzung billigte. Diese traten am 12. Dezember 2021 in Kraft und sehen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 vor. Begründet wurde die Impfpflicht im Gesetzentwurf zur Novellierung des IfSG[253] damit, dass dem Personal in Gesundheitsberufen eine besondere Verantwortung zukommt, da es intensiven und engen Kontakt zu Personengruppen mit einem hohen Infektionsrisiko und einem schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf hat. So sollen ab Mitte März 2022 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, in denen besonders gefährdete Menschen behandelt oder betreut werden, einer Impfpflicht unterliegen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll insbesondere für Altenheime und Krankenhäuser, Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden, Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste sowie für sozialpädagogische Zentren gelten. Auch Zahnärzte und Apotheker sollen sich künftig an der Impfkampagne beteiligen können.[254][255]

    Impfpflicht und andere Formen der Ausübung von Druck

    Meinungswandel zur Impfpflicht

    Das Infektionsschutzgesetz in Deutschland sieht für den Fall einer Impfpflicht die Einschränkbarkeit des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit vor.[256][257] Bereits im Juni 2020 hatten einzelne Wissenschaftler gefordert, über eine allgemeine Impfpflicht nachzudenken, da sonst wegen der unter den Erfordernissen voraussichtlich erheblich zurückbleibenden Impfquote nicht genügend Personen zum Aufbau einer Herdenimmunität geimpft werden könnten.[258] Dennoch war es bis zum Wechsel der Bundesregierung allgemeiner Konsens, dass es eine Impfpflicht nicht geben wird.[259]

    Frank-Ulrich Montgomery, Vorstandsvorsitzender des Weltärztebundes, sprach sich im August 2021 als einer der ersten für eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland aus.[260]

    Bundeswehrsoldaten mussten seit Gründung der Bundeswehr Impfungen gegen übertragbare Krankheiten dulden. Das Verteidigungsministerium prüfte Mitte Januar 2021, ob diese Regel auch für eine Impfung gegen SARS-CoV-2 gilt.[261] Am 24. November 2021 wurde dies beschlossen.[262]

    Laut einer Ende August 2021 durchgeführten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey befürworteten zu dieser Zeit 52 Prozent der Deutschen eine allgemeine Impfpflicht, 43 Prozent lehnten sie ab. Mit 65 Prozent bei SPD- und 62 Prozent bei Unionswählern gab es demnach mehr Zustimmung als mit 55 Prozent bei Wählern der Grünen. Anhänger anderer Parteien zeigten sich deutlich zurückhaltender.[263] Laut ARD-Deutschlandtrend tendieren die Deutschen erst seit Anfang November 2021 zur Einführung einer Impfpflicht. Der entsprechenden Umfrage zufolge begrüßen relativ hohe 74 Prozent der Befragten eine Impfpflicht in sensiblen Tätigkeitsbereichen.[264]

    Am 30. November 2021 sprach sich der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz für eine allgemeine Impfpflicht aus und kündigte ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren an. Darüber sollen die Abgeordneten frei nach ihrem Gewissen abstimmen.[265]

    Am 22. Dezember 2021 wurde über eine Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrats berichtet. Danach befürwortet er mehrheitlich eine Ausweitung der Impfpflicht über die bestehende einrichtungsbezogene Impfpflicht hinaus. Die wichtigsten Grundlagen sind folgende:

    • direkte Einladungen mit personalisierten Terminen
    • ein datensicheres nationales Impfregister
    • ein umfassendes, niederschwelliges Beratungsangebot und geeignete Kommunikation
    • soweit möglich, freie Wahl des Impfstoffs, flächendeckende Impfstellen bei ausreichendem Mengenvolumen

    Insgesamt haben 24 Ethikräte an der Ad-hoc-Empfehlung vom 22. Dezember 2021 mitgewirkt. Sieben Mitglieder halten es für sinnvoll, die Impfpflicht auf vulnerable Erwachsene zu beschränken, etwa Ältere oder Vorerkrankte. Es sei ein ethisches Grundgebot, das jeweils mildere, aber gleichwohl wirksame Mittel anzuwenden. Eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, könne mit einer solchen differenzierten Impfpflicht erfüllt werden. 13 Ratsmitglieder haben dagegen für eine Impfpflicht plädiert, die alle Erwachsenen über 18 Jahre trifft. Es gab vier Gegenstimmen und keine Enthaltungen.[266][267][268]

    Druck auf Ungeimpfte und Personen mit nachlassender Impfwirkung

    Es wird von einigen Stimmen unterstellt, dass Druck auf Ungeimpfte nicht nur dann ausgeübt wird, wenn sie mit einer Impfpflicht konfrontiert werden, sondern auch durch 2G- und 3G-Regeln und durch Ungleichbehandlung im Zusammenhang mit Quarantänesituationen. In manchen Fällen komme die Wirkung der 2G-Regel der einer Impfpflicht nahe. So gilt unter anderen in der Universität Hamburg ab dem 6. Dezember 2021 die 2G-Regel, mit Ausnahme von Prüfungen in Präsenz und Lehrveranstaltungen mit praktischen Anteilen, für die kein alternatives digitales Angebot bereitgestellt werden kann.[269]

    Das ifo Institut für Wirtschaftsforschung fand in einer Studie, die sich auf die deutsch-österreichisch Grenzregion bei Salzburg bezog, allerdings heraus, dass verschärfte Einschränkungen für Ungeimpfte zu einer höheren Impfbereitschaft führen.[270]

    Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellt fest, dass ungeimpfte Personen sich nicht auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen können, wenn sie ein Recht darauf geltend machen wollen, wegen ihres Impfstatus nicht benachteiligt zu werden: „Der Impfstatus als solcher und die Tatsache geimpft, genesen oder getestet zu sein, ist keine nach dem AGG geschützte Eigenschaft bzw. kein gesetzlich verbotener Unterscheidungsgrund.“ Auch sei die Überzeugung, dass Impfungen abzulehnen sind, keine „Weltanschauung“, die vom Grundgesetz geschützt ist. Nach der gefestigten Rechtsprechung (z. B. dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Februar 1992 – 6 C 5/91) könnten als „Weltanschauung“ nur Gewissheiten und Einstellungen zum Weltganzen gelten, also gesamtgesellschaftliche Theorien und nicht nur Ansichten zu Teilfragen oder bestimmten Lebensbereichen. Wer sich aus persönlichen Gründen gegen eine Impfung entscheide, sei erst recht nicht durch das AGG geschützt. Durch dieses seien nur Menschen vor einer Diskriminierung auf der Grundlage des Impfstatus geschützt, die wegen ihres Alters, einer Behinderung oder einer Schwangerschaft aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen.[271]

    Die Antidiskriminierungsstelle weist darüber hinaus darauf hin, dass die Klärung der Frage, ob Regelungen und Maßnahmen des Staates rechtmäßig sind, in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte fällt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe entschieden, dass die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests für bestimmte Lebensbereiche grundsätzlich geeignet ist, Infektionen zu vermeiden. Da die Risiken vollständig Geimpfter und Genesener, sich und andere mit dem Coronavirus zu infizieren, […] im Vergleich zu nicht-immunisierten Personen ganz erheblich reduziert seien, sei es zulässig, ausschließlich nicht geimpfte Personen mit einer Testpflicht zu belegen.[272] Nicht gerichtlich geklärt sei bislang, so die Antidiskriminierungsstelle, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen eine Testnachweispflicht von ungeimpften Personen zulässig ist, wenn dies mit (hohen) Kosten oder einem großen Aufwand verbunden ist.

    Am 5. Oktober 2021 veröffentlichte das Redaktionsnetzwerk Deutschland eine Analyse des European Covid Survey, der zufolge sich zwei von drei Ungeimpften durch Politik und Gesellschaft unter Druck gesetzt fühlen.[273] Wer bis dahin noch nicht geimpft wurde, zeige sich offensichtlich unbeeindruckt von Maßnahmen wie 2G oder kostenpflichtigen Tests und ziehe die Impfung erst recht nicht mehr in Betracht. Die Hoffnung darauf, dass sich Menschen mit dieser Einstellung freiwillig impfen ließen, sei unangebracht. Der Sozialpsychologe Ulrich Wagner meint, dass ein „zu lascher“ Druck auf ungeimpfte Personen nicht zielführend sei. Äußerer Druck in Form einer Impfpflicht gebe Impfgegnern allerdings die Chance, „das Gesicht zu wahren“, wenn sie sich impfen lassen.[274]

    Weitere rechtliche und sozialpsychologische Aspekte

    Impfung von Kindern und Jugendlichen

    Solange es keine allgemeine Impfpflicht – auch für Minderjährige (eines bestimmten Mindestalters) – gibt, ist bei Impfungen von Kindern und Jugendlichen der Wille der Eltern des zu impfenden Kindes oder Jugendlichen zu respektieren. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen selbst entscheiden, ob sie geimpft werden wollen. Sofern die Eltern sich nicht einigen können, ob ihr Kind geimpft werden soll, gelten laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. März 2021 (AZ 6 UF3/21) die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).[275]

    Freiheitsbeschränkungen

    Zu Beginn der Pandemie war auch die Frage umstritten, ob unterschiedliche Freiheitsbeschränkungen rechts- und verfassungskonform sind, die alle Privatleute und fast alle Unternehmer und Gewerbebetreibenden treffen. Vielfach wurde es als „Privilegierung“ bezeichnet, sollten etwa Geimpfte und Genesene ihre Grundrechte zurückerhalten. Grundrechte können nicht „zurückgegeben“ werden. Jeder, dem sie nicht aus schwerwiegenden Gründen aberkannt wurden, genießt sie automatisch, und zwar von der Geburt bis zum Tod. Für Steffen Augsberg, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen, ist schon der Begriff „Privilegierung“ falsch. Aus rechtlicher Sicht handele es sich um die Rückgewähr von Grundfreiheiten, also den Normalzustand. Er betonte allerdings, dass das nur gilt, wenn sicher ist, dass vollständig geimpfte Menschen tatsächlich nicht mehr ansteckend sind.[276] Bundesaußenminister Heiko Maas regte Anfang 2021 als einer der ersten Politiker an, Geimpften ihre Grundrechte zurückzugeben, etwa dadurch, dass sie früher als der Rest der Bevölkerung Restaurants oder Veranstaltungen wieder besuchen dürfen.[277][278]

    Der Deutsche Ethikrat äußerte sich in seiner Ad-hoc-Stellungnahme vom Februar 2021 zur ethisch und rechtlich schwierig zu beantwortenden Frage, ob und inwieweit die mittelbaren Folgen es rechtfertigen, gravierende Beschränkungen der Freiheit (auch) bei Geimpften aufrechtzuerhalten. Dies sei davon abhängig, inwieweit abschätzbar sei, in welchem Maße Impfungen gegen COVID-19 die Infektiosität der geimpften Personen vermindern. Sofern selbst Kontakte von geimpften Personen untereinander das Virus weiterverbreiten und mittelbar zur Infektion noch nicht geimpfter Personen führen könnten, komme eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht in Betracht.[279] Weiter wies der Ethikrat darauf hin, dass zwischen öffentlichen Maßnahmen und solchen von nichtstaatlicher Seite zu unterscheiden sei. Unternehmen jeglicher Branchen könnten sich grundsätzlich auf Vertragsfreiheit und Privatautonomie berufen. Sobald etwa Restaurants oder Theater wieder öffnen dürfen, könnten diese selbst entscheiden, ob sie nur Geimpfte, Genesene und laufend Getestete bedienen oder einlassen. Daraus ergebe sich keine „Impfpflicht durch die Hintertür“.[280]

    Das Robert Koch-Institut (RKI) erklärte im April 2021, noch vor dem Auftauchen der Delta-Variante, dass vollständig Geimpfte ein noch geringeres Risiko hätten, das Virus weiterzugeben, als negativ Getestete. Deshalb sollten beide Gruppen künftig gleich behandelt werden.[281] Personen, die entweder (a) vollständig geimpft sind (zwei Wochen nach der zweiten Dosis), (b) innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren oder (c) vor über sechs Monaten erkrankt waren und mindestens eine Impfdosis erhalten haben, sollen nicht mehr in häusliche Quarantäne müssen, wenn sie Kontakt zu einem Infizierten hatten. Des Weiteren sollte die Testpflicht bei Reisen weitgehend entfallen und Bereiche, in denen verpflichtende Tests vorgesehen sind (z. B. Außengastronomie, Museen), auch ohne negativen Test besucht werden dürfen.[282] Durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde das Infektionsschutzgesetz mit Wirkung zum 23. April 2021 ergänzt. § 28c IfSG neuer Fassung enthält nun eine Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für „Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen“.

    Über mögliche Lockerungen wurde erstmals in der Ministerpräsidentenkonferenz am 26. April 2021 beraten.[283][284][285] Am 4. Mai 2021 beschloss die Bundesregierung die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV).[286][287] Am 6. Mai 2021 stimmte ihr der Bundestag zu[288], am 7. Mai 2021 der Bundesrat.[289] Die Verordnung wurde am 8. Mai 2021 verkündet und trat am 9. Mai 2021 in Kraft. Sie sieht vor, dass für vollständig Geimpfte und Genesene, bei denen von einer Immunisierung auszugehen ist, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen nicht mehr gelten. Diese Personen dürfen nun das Gleiche tun, was nach Landes- und Bundesrecht auch mit negativem Test möglich ist (§ 3 und § 7 SchAusnahmV). Eine Pflicht zur Quarantäne gilt für sie ebenfalls nicht mehr, es sei denn, es würde sich um Reiserückkehrer aus Virusvarianten-Gebieten handeln oder nach Kontakt mit einer an einer gefährlichen Virusvariante erkrankten Person. Maskenpflicht und Abstandsgebote bleiben allerdings auch für diese Gruppen vorerst aufrechterhalten.[290][291]

    Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages veröffentlichten im Januar 2021 eine Ausarbeitung zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von Geimpften gegenüber Ungeimpften.[292] Sie kamen zu dem Schluss, dass bei Geimpften – unter der Voraussetzung, dass wissenschaftlich gesichert feststeht, dass sie tatsächlich nicht mehr infektiös sind – „wohl allenfalls Infektionsschutzmaßnahmen mit geringer Eingriffsintensität aufrechterhalten werden können.“ Zudem stellten sie fest: „Solange jedoch nicht feststeht, ob geimpfte Personen weiterhin infektiös sind oder sofern sich herausstellen sollte, dass sie es sind, fehlt es an einer tatsächlichen Grundlage für eine Lockerung bestehender infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen für geimpfte Personen“. An die Voraussetzungen für eine Ungleichbehandlung von Geimpften und Ungeimpften seien hohe Anforderungen zu stellen, soweit es um Maßnahmen geht, „die einen massiven Eingriff in ein Freiheitsgrundrecht bedeuten, wie bspw. ein berufliches Tätigkeitsverbot.“ Die Ungleichbehandlung von Ungeimpften im Privatrechtsverkehr werfe hingegen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken auf.

    Bundesjustizministerin Christine Lambrecht äußerte Ende August 2021 verfassungsrechtliche Bedenken, Freiheiten nur Geimpften und Genesenen zu gewähren Jeder Eingriff in Freiheitsrechte müsse gut begründet und verhältnismäßig sein. Sie sehe nicht, wie man eine derart schwerwiegende Beschränkung mit dem Infektionsschutz rechtfertigen könnte.[293]

    Laut Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom 5. November 2021 sprach sich Julian Nida-Rümelin, Vizechef des Deutschen Ethikrates, für eine Impfpflicht allenfalls für definierte Personen aus, beispielsweise für medizinisches Personal und Lehrkräfte oder ab einem bestimmten Lebensalter, soweit hierbei die rapide steigenden Infektionszahlen in den Blick genommen werden. Von der 2G-Regel halte er dagegen nichts: „Jetzt durch Ausschluss aus sozialen, kulturellen oder ökonomischen Aktivitäten die Nicht-Impfwilligen zu zwingen, sich impfen zu lassen, führt zu einem Anti-Impf-Heroismus, bei dem die Menschen stolz darauf sind, dass sie Widerstand leisten.“ Als falsch betrachtet Nida-Rümelin auch die Schließung der Impfzentren und die Abschaffung der kostenlosen Tests.[294]

    Verhalten der Deutschen (Impfung Pro oder Contra)

    Erste Umfragen zur Bereitschaft erwachsener Bürger Deutschlands, sich gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen, wurden im Dezember 2020 durchgeführt.[295][296] Weitere Umfragen fanden zu Beginn des Jahres 2021 statt.[297] Die Frage, wer sich definitiv impfen lassen wird, ließ sich jedoch bei diesen Umfragen noch nicht belastbar beantworten. Im Dezember 2020 gab es noch gar keine Impfmöglichkeit, und noch im Februar 2021 konnten sich Personen ohne Priorisierung nicht einmal auf eine Warteliste setzen lassen.

    Aussagen über die tatsächliche Zahl der Menschen, die ohne Impfpflicht geimpft werden können, waren erst möglich, als feststand,

    • wie viele Personen einen vereinbarten Impftermin versäumen;
    • wie sich das Vertrauen darauf entwickelt, dass Wissenschaftler und Ärzte richtige Empfehlungen geben und
    • ob es eine Entscheidung geben wird, neben Jugendlichen und Kindern ab zwölf Jahren auch jüngere Kinder in die Impfkampagne einzubeziehen.

    Dem COVID-19-Snapshot-Monitoring (COSMO), einem Projekt der Universität Erfurt zur Erforschung der Befindlichkeit und der Mentalität der Deutschen während der COVID-19-Pandemie, zufolge lässt sich eine fehlende Impfbereitschaft auf die „5 C“ genannten Faktoren zurückführen:[298]

    • Confidence (Vertrauen): mangelndes Vertrauen in die Wirksamkeit oder Sicherheit von Impfungen, das Gesundheitssystem und die Motive der Entscheidungsträger,
    • Complacency (Risikowahrnehmung): als niedrig wahrgenommenes Risiko, durch die Infektion schwer zu erkranken,
    • Constraints (Barrieren in der Ausführung), auch Convenience: Ausmaß wahrgenommener struktureller Hürden wie Stress, Zeitnot oder Aufwand,
    • Calculation (Berechnung): Ausmaß aktiver Informationssuche und bewusster Evaluation von Nutzen und Risiken von Impfungen,
    • Collective Responsibility (Verantwortungsgefühl für die Gemeinschaft): geringe Bereitschaft, sich zum Schutz Dritter impfen zu lassen.[299]

    Als wichtigste Gründe, dass gezögert wird, sich impfen zu lassen, nannte Spiegel Online im Juli 2021 folgende:

    • die Sorge vor Nebenwirkungen einer Impfung,
    • die Vorstellung, man solle an einem „Gen-Experiment“ teilnehmen,
    • die Haltung, es reiche aus, wenn andere sich impfen lassen.[300]

    Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov, die den Stand etwa Mitte Mai 2021 abbildet, stieg die Impfbereitschaft bei Bürgern über 18 Jahren auf fast 75 Prozent. Der Anteil der Unentschlossenen sank von 16 auf 11 Prozent.[301] Eine Umfrage des Projekts „COVID-19 Impfquoten-Monitoring in Deutschland“ (COVIMO) des Robert Koch-Instituts (RKI) ergab am 29. Juni 2021, dass der Anteil der noch ungeimpften Erwachsenen, die aber bereit seien, sich impfen zu lassen, auf 88 Prozent gestiegen ist. Nur 9,9 Prozent sind entschlossen, sich nicht impfen zu lassen.[302] Tatsächlich waren am 21. September 2021 67,3 Prozent der Bevölkerung in Deutschland zumindest einmal geimpft.[303] Als „neue Ausrede“ für die Zurückhaltung vieler Impfskeptiker nannte COSMO im September 2021 das Zögern der Ständigen Impfkommission (STIKO), eine Impfung auch Jugendlichen und Schwangeren zu empfehlen.[304]

    Verzicht auf notwendige Zweitimpfungen

    Bei Impfungen mit dem Impfstoff Ad26.COV2.S (Janssen) von Johnson & Johnson ist eine Zweitimpfung nicht erforderlich.[305] Damit haben Geimpfte bereits zwei Wochen nach ihrer Einmalimpfung den Status eines vollständig Geimpften.

    Durch das unentschuldigte Nichterscheinen zu einem vereinbarten Impftermin wurde oft die geplante Zahl an Impfungen am jeweiligen Tag nicht erreicht, das Impftempo sank, der Ablauf wurde gestört und Impfstoffe drohten zu verderben. Ein System von „Impfspringern“ (d. h. Personen, die sofort als Ersatz zur Verfügung standen, wenn in einem Impfzentrum oder einer Arztpraxis am Abend Impfstoff übriggeblieben) schuf zumindest teilweise Abhilfe.[306]

    Mögliche Gründe, den Zweittermin nicht wahrzunehmen, waren:

    • Vergesslichkeit,
    • Versäumnis der Mitteilung, dass die betreffende Person bereits eine andere Impfgelegenheit wahrgenommen hat,
    • Keine Zeit wegen Wahrnehmung von anderen Terminen,
    • Mitteilung des Impfzentrums (bzw. des behandelnden Arztes), dass (wieder) AstraZeneca verimpft werden soll,
    • Unterschätzung der mit dem Verzicht auf eine Zweitimpfung verbundenen Risiken, insbesondere in einer Phase rückläufiger Sieben-Tage-Inzidenz, verbunden mit einer Überschätzung der mit einer Impfung verbundenen Risiken.

    Die beiden letztgenannten Gründe waren auch ursächlich dafür, dass bereits Termine für Erstimpfungen nicht wahrgenommen wurden und Impfskeptiker schwerer zu gewinnen waren als in Zeiten steigender Inzidenzen.

    Werbung fürs Impfen

    Am 28. Dezember 2020 begannen das Bundesgesundheitsministerium, das Robert Koch-Institut (RKI) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die von der Werbeagentur Scholz & Friends konzipierte Kampagne „Deutschland krempelt die Ärmel hoch.“[307] Für diese Kampagne wurden 25 Millionen Euro bereitgestellt. In Phase 1 wurden die Menschen, die am meisten gefährdet sind und zuerst geimpft werden sollten, mit zielgenauen Informationen versorgt. Zugleich warb die Kampagne in dieser Phase für Solidarität mit besonders Schutzbedürftigen. Phase 2 sollte starten, wenn ausreichend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung vorhanden ist.[308]

    Im Juni 2021 setzten angesichts des bevorstehenden Endes der Impfserie Maßnahmen ein, mit denen Unentschlossene zu einer Impfung motiviert werden sollten. Hintergrund war die Befürchtung, dass, sobald in Kürze alle aus eigenem Antrieb Impfwilligen geimpft sein würden, das Anwachsen der Quote Geimpfter sich abrupt verlangsamen und rasch zu einem Stillstand kommen könnte. Ein frühes Beispiel einer auf regionaler Ebene organisierten Kampagne ist ein Video in mehreren Sprachen, durch das Bewohner des Landkreises Vechta für Impfungen gewonnen werden sollten.[309]

    Impfbereitschaft und Impfquote

    Die Universitätsmedizin Mainz erhob von Oktober 2020 bis April 2021 Daten von 8121 Personen. Danach waren 83,6 Prozent der Befragten bereit, sich impfen zu lassen. 10,3 Prozent waren unentschieden und 6,1 Prozent hielten dies für unwahrscheinlich. Die Impfbereitschaft stieg nach der Zulassung des ersten mRNA-Impfstoffs (BioNTech/Pfizer) an und nahm danach nicht ab. Männer, ältere Menschen, Personen mit höherem sozioökonomischen Status und ohne Migrationshintergrund nannten eine höhere Impfbereitschaft, ebenso Personen mit Bluthochdruck, Krebserkrankung oder chronisch obstruktiver Lungenerkrankung. Befragte, die zu Verschwörungstheorien neigen, Raucher und Genesene nannten eine niedrigere Impfbereitschaft.[310]

    Laut einem Report des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 10. August 2021 könnten Zahlen seines Digitalen Impfquoten-Monitoring (DIM) die tatsächliche Impfquote unterschätzen. Jedenfalls bestehe eine gewisse Unsicherheit. In das Digitale Impfquoten-Monitoring des RKI fließen Meldungen von Impfzentren, Krankenhäusern, mobilen Impfteams, Betriebsärzten, niedergelassenen Ärzten und Privatärzten ein, welche die Daten für das sogenannte Impfdashboard des RKI liefern.

    Seit Januar 2021 unternimmt das RKI zur Erfassung der Impfbereitschaft und -akzeptanz unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen, und um zeitnah mögliche Barrieren der Inanspruchnahme einer Impfung zu erkennen, alle drei bis vier Wochen telefonische Umfragen bei etwa 1000 Personen ab 18 Jahren. Ergebnis einer Umfrage, die von Ende Juni bis Mitte Juli 2021 durchgeführt wurde, sei, dass 91,6 Prozent impfbereit oder bereits geimpft sind. Die Impfbereitschaft liege damit auf einem hohen Niveau. Jedoch weiche diese Umfrage vom Digitalen Impfquoten-Monitoring insofern ab, dass die Quote der mindestens einmal Geimpften um einiges höher ausfiel, insbesondere in der Altersgruppe der 18- bis 59-Jährigen. 79 Prozent hätten in der Umfrage angegeben, bereits geimpft zu sein, laut Meldesystem seien es zum Erhebungszeitpunkt aber nur 59 Prozent gewesen. Die Autoren des RKI gingen davon aus, dass die tatsächliche Impfquote zwischen diesen beiden Werten liegt. Hinsichtlich der Impfquote bei vollständig Geimpften läge dagegen kein wesentlicher Unterschied vor.[126]

    Es gebe unterschiedliche Erklärungsansätze. Einer sei die Erfassung der Impfungen mit Johnson & Johnson, bei denen eine Dosis genügt, Betriebsärzte die entsprechenden Impfungen jedoch falsch als Zweitimpfung melden. Bisher hätte nur etwa die Hälfte der im Meldesystem registrierten Betriebsärzte Impfungen über das Websystem gemeldet. Darüber hinaus gebe es keine Zuordnungsmöglichkeit hinsichtlich Impfstoff und Altersgruppe. Ein anderer Aspekt seien Verzerrungen in der Umfrage, die zu einer Überzeichnung der Impfquote führen könnten, unter anderem bedingt durch die stärkere Teilnahme von Impfbefürwortern.[126]

    Eine weitere Umfrage des RKI, über die am 7. Oktober 2021 berichtet wurde (durchgeführt zwischen 26. Juli und 18. August 2021 bei 1005 Erwachsenen), ergab noch höhere Werte. Die Quote der vollständig Geimpften bei über 18-Jährigen werde nun auf bis zu 80 Prozent geschätzt. Bis zu 84 Prozent seien danach mindestens einmal geimpft. Dem steht nach Daten des RKI vom 6. Oktober 2021 eine Quote an zweifach geimpften Volljährigen von lediglich 75,4 Prozent und bei den Erstgeimpften von 79,1 Prozent gegenüber.[311]

    Das forsa-Institut führte im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums im Oktober 2021 eine Befragung von nicht geimpften Personen zu den Gründen für die fehlende Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung durch. Das Ergebnis veröffentlichte das Ministerium am 18. Oktober 2021. Bei nicht vorgegebenen Antwortmöglichkeiten nannten (Mehrfachnennungen möglich) jeweils mehr als zehn Prozent der Befragten die folgenden Gründe:[312]

    • Impfstoffe sind nicht ausreichend erprobt (34 Prozent)
    • Angst vor Nebenwirkungen (18 Prozent)
    • Wunsch, nach eigenem Ermessen zu handeln, Widerstand gegen „Erpressung“ / Impfzwang (16 Prozent)
    • Zweifel an der Sicherheit / Ungefährlichkeit der verfügbaren Impfstoffe (15 Prozent)
    • mangelndes Vertrauen in die Richtigkeit / Ausgewogenheit der offiziellen Informationen über COVID-19 / die Corona-Schutzimpfung (15 Prozent)
    • Angst vor Impfschäden und Langzeitfolgen (15 Prozent)
    • Zweifel an der Wirksamkeit der Impfung / der verfügbaren Impfstoffe (12 Prozent)
    • Nutzen-Risiko-Abwägung fällt zu Ungunsten der Impfung aus (10 Prozent)

    Siehe auch

    Literatur

    Portal: COVID-19 – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema COVID-19
    Commons: COVID-19-Impfung in Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. RKI Corona Landkreise. In: Arcgis.com. Abgerufen am 17. November 2020.
    2. Gesundheitsminister beschließen Impfstrategie. In: tagesschau.de. 7. November 2020, abgerufen am 8. November 2020.
    3. Nationale Impfstrategie COVID-19. (PDF) Bundesministerium für Gesundheit, 6. November 2020, abgerufen am 18. März 2021.
    4. EU-Kommission erteilt Zulassung für erste Corona-Impfung. In: bundesregierung.de. Bundesregierung, 21. Dezember 2020, abgerufen am 22. Dezember 2020.
    5. Paul-Ehrlich-Institut - Homepage - Was ist eine bedingte Zulassung? Abgerufen am 23. November 2021.
    6. Erste Corona-Impfung in Halberstadt: Pieks für 101-Jährige. In: msn.com. 26. Dezember 2020, abgerufen am 26. Dezember 2020.
    7. EU lässt Corona-Impfstoff von Moderna zu. In: tagesschau.de. Abgerufen am 6. Januar 2021.
    8. Europäische Kommission erteilt dritte Zulassung für sicheren und wirksamen Impfstoff gegen COVID-19. In: ec.europa.eu. Europäische Kommission, 29. Januar 2021, abgerufen am 29. Januar 2021.
    9. Celine Müller: Einmalimpfstoff von Janssen erhält EU-Zulassung. In: deutsche-apotheker-zeitung.de. 12. März 2021, abgerufen am 12. März 2021.
    10. Paul-Ehrlich-Institut - Coronavirus. Abgerufen am 23. November 2021.
    11. a b Beschluss der STIKO zur 1. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. (PDF) Robert Koch-Institut, 14. Januar 2021, abgerufen am 18. März 2021.
    12. Kim Björn Becker: Wer sagt es den Leuten? In: faz.net. 20. Dezember 2020, abgerufen am 18. März 2021.
    13. Coronavirus-Impfverordnung: Impf-Priorisierung aufgehoben. bundesregierung.de, abgerufen am 20. Juni 2021.
    14. a b Bundesministerium für Gesundheit: Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 18. Dezember 2020. (PDF) Abgerufen am 1. März 2021.
    15. Pressekonferenz von BK’in Merkel, BGM Müller und MP Söder nach dem Impfstoffgespräch am 1. Februar 2021. bundesregierung.de, 1. Februar 2021, abgerufen am 25. Juni 2021.
    16. Welche Impfquote ist notwendig, um COVID-19 zu kontrollieren? (PDF) In: Epidemiologisches Bulletin, Nr. 27/2021. Robert Koch-Institut, 8. Juli 2021, S. 3–13, hier S. 4, abgerufen am 20. Juli 2021.
    17. Robert Koch-Institut: Vorbereitung auf den Herbst/Winter 2021/22 (PDF, 501 KB), 22. Juli 2021.
    18. a b SARS-CoV-2: Impfungen im Wettlauf mit Delta. aerzteblatt.de, 29. Juni 2021, abgerufen am 6. Juli 2021.
    19. Druck auf Ungeimpfte wächst - Rufe nach 2G werden lauter. zdf.de, 6. November 2021, abgerufen am 7. Dezember 2021.
    20. RKI - Empfehlungen der STIKO - Pressemitteilung der STIKO zur Auffrischimpfung einer COVID-19-Impfung bei Personen ab 18 Jahren (18.11.2021). Abgerufen am 7. Dezember 2021.
    21. Coronavirus: Wieler befürchtet fünfte Welle. In: tagesschau.de. 20. November 2021, abgerufen am 20. November 2021.
    22. Coronavirus-News aktuell: Impfzentren geschlossen! Wo gibt's jetzt noch Corona-Impfungen? In: news.de. 30. September 2021, abgerufen am 1. Oktober 2021.
    23. Julia Klaus, Iris Schwarz: Zukunft der Impfzentren: Das planen die Länder zu den Impfzentren. 5. August 2021, abgerufen am 2. Oktober 2021.
    24. Corona-Pandemie: Spahn und Wieler über die aktuelle Lage. In: youtube.com. Tagesschau, 12. März 2021, abgerufen am 13. März 2021 (ab Zeitindex 0:58:58): „Wenn die Länder gleichzeitig sagen, (…) die Grundlast in den Impfzentren im April soll 2,25 Millionen Impfungen pro Woche sein (…)“
    25. Hausärzte starten mit Impfungen. In: tagesschau.de. Abgerufen am 6. April 2021.
    26. a b c Gesundheitsminister Spahn zum Impfstart in Praxen von Hausärzt:innen. In: youtube.com. 2. April 2021, abgerufen am 4. April 2021 (Zeitindex 2:13 bis 2:58 / 3:42 bis 4:13 / 8:03 bis 8:08): „Trotz der Osterwoche haben 35.000 Hausarztpraxen Impfdosen für die kommende Woche angefordert. Insgesamt haben sie 1,4 Millionen Impfdosen bestellt. Liefern werden wir können nächste Woche 940.000 Dosen. (…) Wir starten mit knapp einer Million Dosen in der nächsten und in der übernächsten Woche, aber schon Ende April werden wir diese Menge mehr als verdreifachen können. Schon Ende April werden mehr als drei Millionen Impfdosen dann in die Arztpraxen gehen können zum Verimpfen.“ / „Wir beginnen (…) in den hausärztlichen Praxen, aber natürlich sollen in der Folgezeit (…) auch die mitimpfenden Fachärzte mitimpfen können. (…) Auch die Privatärzte sollen natürlich auch Bestandteil der Impfkampagne werden können.“ (…) Wir beginnen jetzt allerdings mit den niedergelassenen Hausärzten im vertragsärztlichen System. / „In Deutschland haben 2019 87.000 Kolleginnen und Kollegen Impfungen durchgeführt regelhaft.“
    27. Hannes Böckler: Lieferungen in KW 14 und KW 15. (PDF) In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 25. März 2021, abgerufen am 4. April 2021.
    28. Briefing SPAHN und RKI-Chef WIELER zur CORONA-LAGE in DEUTSCHLAND (…). In: youtube.com. 1. Juni 2021, abgerufen am 6. Juni 2021 (ab Zeitindex 24:32): „Sie müssen sehen: In dieser Woche machen so viele Arztpraxen mit wie nie zuvor. Es sind über 70.000.“
    29. Livestream: Spahn und RKI-Chef Wieler informieren über die Corona-Lage. In: youtube.com. RedaktionsNetzwerk Deutschland, 4. März 2021, abgerufen am 6. März 2021 (ab Zeitindex 8:01 / 52:30 / 1:02:17): „Trotzdem wird in den nächsten Wochen, spätestens im Laufe des Aprils, mehr Impfstoff da sein als in Impfzentren und mobilen Impfteams verimpft werden kann. Dann, im April, (…) sollen die Arztpraxen routinemäßig mit einbezogen werden in die Impfungen. (…) Dann wird der Bund direkt an den Großhandel liefern. Der Großhandel (…) wird das direkt weiterverteilen an Apotheken. (…) Und 24 Stunden später sind die Impfstoffe in den Arztpraxen verimpftbar mit einer Logistik, die ja heute schon steht.“ / „Der Meldeumfang wird deutlich reduziert. (…) Das heißt (…) der Umfang dessen, was wir Ihnen statisich liefern können, auch deutlich abnimmt.“ / „Da hat es ja schon die Situation gegeben, dass es paar Länder (…) nicht so viel zurückgelegt haben. Und wo sich dann mal eine Lieferung verzögert hat, sind die Kolleginnen sehr nervös geworden. (…) Aber das lag ja daran, dass die da schon fast 70 Prozent ihres Impfstoffes verimpft hatten.“
    30. Pfizer und BioNTech reichen Stabilitätsdaten zur Lagerung des COVID-19-Impfstoffs bei Standard-Gefriertemperaturen bei der U.S.-amerikanischen FDA ein. In: investors.biontech.de. Biontech, Pfizer, 19. Februar 2021, abgerufen am 21. Februar 2021.
    31. EMA genehmigt neue Lagerungsbedingungen für Pfizer-BioNTech-Impfstoff zur einfacheren Verteilung und Aufbewahrung innerhalb der Europäischen Union. In: investors.biontech.de. Biontech, 26. März 2021, abgerufen am 3. April 2021.
    32. a b Bundesministerium für Gesundheit: Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 8. Februar 2021. (PDF) Abgerufen am 8. Februar 2021.
    33. a b Bundesministerium für Gesundheit: Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 10. März 2021. (PDF) Abgerufen am 11. März 2021.
    34. Anna Clauß, Jürgen Dahlkamp, Lukas Eberle, Jan Friedmann, Annett Großbongardt, Hubert Gude, Cordula Meyer, Martin U. Müller, Christopher Piltz, Steffen Winter: »Es ist zu wenig da«. In: Der Spiegel. Nr. 2, 2021, S. 32 f. (online).
    35. Kim Björn Becker: Wann bin ich dran? Warum die Impfungen in manchen Bundesländern langsam vorankommen. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 4. Januar 2021 (Online).
    36. FAQ Schleppende Impfkampagne. In: tagesschau.de. 4. Januar 2021, abgerufen am 5. Januar 2021.
    37. Merle Sievers: Corona-Newsblog, Abschnitt „Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat massive Kritik an den Problemen bei der Impf-Terminvergabe in NRW geäußert“. In: rp-online.de. 25. Januar 2021, abgerufen am 26. Januar 2021.
    38. Sven Lemkemeyer, Michael Schmidt, Lea Schulze: Koalition will Impfvordrängeln mit bis zu 25.000 Euro bestrafen. In: tagesspiegel.de. 24. Februar 2021, abgerufen am 24. Februar 2021.
    39. a b Zusammen gegen Corona live – Ihre Fragen zur Corona-Schutzimpfung. In: youtube.com. Bundesministerium für Gesundheit, 9. Januar 2021, abgerufen am 9. Januar 2021 (Zeitindex 34:25 bis 41:32, 42:05 bis 45:08, 1:04:30 bis 1:05:30 bis 1:09:30 (Spahn-Zitat ab 1:08:20)).
    40. Anna Schneider: Angela Merkel legt sich fest: Bis zum 21. September sollen alle Deutschen ein Impfangebot bekommen. In: nzz.ch. 21. Januar 2021, abgerufen am 12. April 2021.
    41. Bastian Brauns: Am 21. September ist Stichtag, aber nur für die erste Impfung. In: cicero.de. 17. Februar 2021, abgerufen am 12. April 2021.
    42. Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung. (PDF) In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 24. Februar 2021, abgerufen am 28. Februar 2021.
    43. Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 10. März 2021. (PDF) Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 11. März 2021.
    44. Kirsten Sucker-Sket: Impfverordnung und GMK-Beschluss: Neues zur COVID-19-Impfung. In: deutsche-apotheker-zeitung.de. 11. März 2021, abgerufen am 13. März 2021.
    45. Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung). Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit, 9. März 2021, Begründung, S. 25.
    46. Hanno Charisius, Henrike Roßbach: Johnson & Johnson für alle. In: sueddeutsche.de. 10. Mai 2021, abgerufen am 12. Mai 2021.
    47. Bund-Länder-Beschluss: Priorisierung bei Impfungen endet am 7. Juni. In: tagesschau.de. 17. Mai 2021, abgerufen am 17. Mai 2021.
    48. COVID-Impfen In: rki.de
    49. Mix-and-match COVID vaccines. nature.com, 1. Juli 2021, abgerufen am 1. August 2021.
    50. Das Versprechen der kombinierten Covid-Impfstoffe. spektrum.de, 5. Juli 2021, abgerufen am 8. Juli 2021.
    51. Saskia Heinze: Impfstoff von Johnson & Johnson gegen Delta-Variante: Braucht es den Booster? rnd.de, 29. Juni 2021, abgerufen am 1. Juli 2021.
    52. Beschluss der STIKO zur 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. (Epid Bull 2021;48:3-14, S. 4 – 7) → DOI 10.25646/9326). In: RKI-Website »Epidemiologisches Bulletin«. Robert Koch-Institut (RKI), 29. November 2021, abgerufen am 20. Dezember 2021 (Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 48/2021 (PDF, 338 KB, Datei ist nicht barrierefrei).
    53. a b c d STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung – Aktualisierung vom 29. November 2021. (PDF, 338 KB, Datei ist nicht barrierefrei). In: Epidemiologisches Bulletin 48/2021. STIKO, 29. November 2021, abgerufen am 1. Dezember 2021: „„Die STIKO nimmt kontinuierlich eine Bewertung des Nutzens und des Risikos der COVID-19-Impfung auf Basis der verfügbaren Daten sowohl für die Allgemeinbevölkerung als auch für spezielle Zielgruppen vor. Sobald neue Impfstoffe zugelassen und verfügbar sind oder neue Erkenntnisse mit Einfluss auf diese Empfehlung bekannt werden, wird die STIKO ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisieren. Die Publikation jeder Aktualisierung erfolgt im Epidemiologischen Bulletin (Epid Bull) und wird auf der Webseite des Robert Koch-Instituts (RKI) bekannt gegeben.““
    54. Gudrun Heise: DELTA-VARIANTE BEI CORONA: Wie viele Antikörper sind nötig, um gegen Corona immun zu sein? (Absatz: „Der Antikörper-Grenzwert ist nicht definiert“). In: Deutsche Welle–Online. 8. November 2021, abgerufen am 28. November 2021: „Hat die Impfung bei mir angeschlagen? Darüber geben Antikörper Aufschluss. Noch gibt es für solche Tests aber keine Grenzwerte“
    55. a b c Beschluss der STIKO zur 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. (Epid Bull 2021;48:3-14, S. 9 f.) → DOI 10.25646/9326). In: RKI-Website »Epidemiologisches Bulletin«. Robert Koch-Institut (RKI), 29. November 2021, abgerufen am 1. Dezember 2021 (Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 48/2021 (PDF, 338 KB, Datei ist nicht barrierefrei).
    56. Aktuelle Informationen zur COVID-19-Impfung. (FAQ: „Wem wird eine Auffrischungsimpfung angeboten?"). In: BMG-Website »FAQ COVID-19-Impfung«. Bundesministerium für Gesundheit (BMG), abgerufen am 13. Dezember 2021: „Neben den Zahlen zu den Impfstoff-Liefermengen erhalten Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen zur COVID-19-Impfung“
    57. STIKO: Auffrischimpfung schon nach drei Monaten. hausarzt.digital, 22. Dezember 2021, abgerufen am 22. Dezember 2021.
    58. STIKO-Chef: Auffrischung des Corona-Impfschutzes wohl spätestens 2022 nötig. aerztezeitung.de, 16. Mai 2021, abgerufen am 30. Juni 2021.
    59. Julia Emmrich: Deshalb rückt die dritte Corona-Impfung immer näher. In: morgenpost.de. 17. Mai 2021, abgerufen am 17. Mai 2021.
    60. Durchführung der COVID-19-Impfungen. Robert Koch-Institut, 25. Juni 2021, abgerufen am 30. Juni 2021.
    61. Christoph Rieke: WHO fordert Stopp von Auffrischungsimpfungen in reichen Staaten. In: tagesspiegel.de. 4. August 2021, abgerufen am 4. August 2021.
    62. Wie sinnvoll ist die Booster-Dosis? Drosten: Großteil braucht dritte Impfung im Herbst nicht. In: t-online. 19. August 2021, abgerufen am 19. August 2021.
    63. hil/aerzteblatt.de: Laborärzte empfehlen Antikörpertests vor Auffrischungsimpfungen. In: aerzteblatt.de. 31. August 2021, abgerufen am 31. August 2021.
    64. kna/afp/may/aerzteblatt.de: Bundesärztekammer kritisiert Auffrischungsimpfungen ohne STIKO-Empfehlung. In: aerzteblatt.de. 2. September 2021, abgerufen am 2. September 2021.
    65. Corona-Pandemie: Stiko empfiehlt dritte Impfung für bestimmte Risikopatienten. In: volksfreund.de/RP Online. 23. September 2021, abgerufen am 1. Oktober 2021.
    66. Impfung gegen Coronavirus und Grippe kann zeitgleich erfolgen. In: aerzteblatt.de. 24. September 2021, abgerufen am 1. Oktober 2021.
    67. Auffrischungsimpfungen im Überblick. In: „Zusammen gegen Corona“ (Auffrischungsimpfung) (FAQ). Bundesgesundheitsministerium (BGM), 18. November 2021, abgerufen am 6. Dezember 2021 (Antwort zur Frage: „Wie ist der wissenschaftliche Kenntnisstand der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu den Themen Immunität und Impfabstände für Auffrischungsimpfungen?“).
    68. STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung: Personen mit Immundefizienz. (PDF). In: Epidemiologisches Bulletin 39/2021. Ständige Impfkommission beim RKI (STIKO), 30. September 2021, abgerufen am 6. Dezember 2021: „In der 11.Aktualisierung nimmt die STIKO Stellung zur COVID-19-Impfempfehlung von Personen mit Immundefizienz und zur Koadministration von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Totimpfstoffen. Die Empfehlung zur Koadministration mit anderen Totimpfstoffen bezieht sich insbesondere auf die jährliche Influenza-Impfung.“
    69. Corona-Pandemie: STIKO rät zu Auffrischungsimpfung für über 70-Jährige. In: tagesschau.de. 7. Oktober 2021, abgerufen am 18. Oktober 2021 („Die Ständige Impfkommission weitet ihre Empfehlung für Auffrischungsimpfungen auf ältere Menschen und bestimmte Berufsgruppen aus. Beim Vakzin von Johnson-Johnson sollte die Booster-Impfung aufgrund mangelnden Schutzes sogar schneller erfolgen.“ →Quelle: ebenda).
    70. Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Auffrischimpfung und zur Optimierung der Janssen-Grundimmunisierung. (Stand: 7. Oktober 2021). In: RKI-Website. Robert Koch-Institut (RKI), 7. Oktober 2021, abgerufen am 18. Oktober 2021 („Die STIKO spricht eine Empfehlung für eine COVID-19-Auffrischimpfung für Personen ≥ 70 Jahre sowie für bestimmte Indikationsgruppen aus und empfiehlt außerdem Personen, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden, eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis – der Beschlussentwurf ist soeben in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.“ → Quelle: ebenda).
    71. Theo Dingermann: Auffrischimpfung: FDA moniert Unterlagen zum Janssen-Impfstoff. In: Pharmazeutische Zeitung (PZ). 15. Oktober 2021, abgerufen am 3. November 2021 („In einem vorab veröffentlichten Dokument stellt die US-Arzneimittelbehörde FDA die Qualität der Daten infrage, die Janssen in seinem Zulassungsantrag für eine Auffrischimpfung mit seinem Covid-19-Impfstoff vorgelegt hat. Prinzipiell wird um ein optimales Booster-Regime gerungen.“ → Quelle: ebenda).
    72. Beschluss der STIKO zur 12. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung. In: RKI-Website (Epidemiologisches Bulletin). Robert Koch-Institut, 18. Oktober 2021, abgerufen am 13. November 2021.
    73. Auffrischimpfung gegen COVID-19. (s. Antwort auf die Frage: „Können auch Personen ohne Impfempfehlung der STIKO eine Auffrischimpfung gegen COVID-19 erhalten?“). In: Infektionsschutz.de. Hrsg. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), abgerufen am 13. November 2021: „Viele Menschen sind inzwischen gegen COVID-19 geimpft. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für verschiedene Personengruppen eine Auffrischimpfung (Booster-Impfung). Über die Impfempfehlung hinaus können sich noch weitere Personen impfen lassen.“
    74. Christina Rosenberger: Deutsches Impfsystem bald überfordert? Auffrischung der Corona-Impfung – Ärzte rechnen mit dramatischem Szenario. In: come-on.de. 25. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    75. Kai Portmann, Fabian Löhe: Spahn will Kinder-Impfung trotz Skepsis der Stiko. In: tagesspiegel.de. 26. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    76. Virologe Kekulé hält flächendeckende Kinder-Impfung nicht für notwendig. In: mdr.de. 25. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    77. Coronavirus in Deutschland: Impfung bei Kindern und Jugendlichen ist umstritten. In: stuttgarter-nachrichten.de. 26. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    78. Biontech-Impfstoff: Zulassung für Kinder ab 12 Jahre durch EU-Kommission. In: Die Bundesregierung. 28. Mai 2021, abgerufen am 2. Juni 2021.
    79. a b Mitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche. In: rki.de. 16. August 2021, abgerufen am 17. August 2021: „Nach sorgfältiger Bewertung dieser neuen wissenschaftlichen Beobachtungen und Daten kommt die STIKO zu der Einschätzung, dass nach gegenwärtigem Wissenstand die Vorteile der Impfung gegenüber dem Risiko von sehr seltenen Impfnebenwirkungen überwiegen. […] Unverändert soll die Impfung nach ärztlicher Aufklärung zum Nutzen und Risiko erfolgen.“
    80. Celine Müller: STIKO: COVID-19-Impfungen nur für Kinder mit Vorerkrankungen. In: deutsche-apotheker-zeitung.de. 10. Juni 2021, abgerufen am 10. Juni 2021.
    81. Ständige Kommission ändert Empfehlung: Corona-Impfung auch für Jugendliche. In: taz.de. 16. August 2021, abgerufen am 16. August 2021.
    82. Herzkrankheit nach Impfung: Auch Jugendliche in Deutschland betroffen. In: tagesschau.de. 20. August 2021, abgerufen am 21. August 2021.
    83. Moritz Hermann: Meine beiden Kleineren haben es gut vertragen. In: Der Stern. Ausgabe 47/2021, 18. November 2021, S. 32–35.
    84. Matthias Reiche: Zustimmung im EU-Parlament nach EMA-Freigabe. mdr.de, 26. November 2021, abgerufen am 2. Dezember 2021.
    85. Wir suchen eine Impfung. u12schutz, 1. Dezember 2021, abgerufen am 2. Dezember 2021.
    86. Riesige Nachfrage bei Eltern-Initiative u12schutz.de für Impfungen von unter 12jährigen Kindern. u12schutz, 1. Dezember 2021, abgerufen am 2. Dezember 2021.
    87. Andrea Mayer-Halm, Orla Finegan: Corona: Antworten zur Kinderimpfung ab 5 Jahren. apotheken-umschau.de, 1. Dezember 2021, abgerufen am 2. Dezember 2021.
    88. Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Impfempfehlung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren (9.12.2021). Robert Koch-Institut, 9. Dezember 2021, abgerufen am 11. Dezember 2021.
    89. STIKO will rechtzeitig Empfehlung zu Kinderimpfung abgeben. aerzteblatt.de, 2. Dezember 2021, abgerufen am 2. Dezember 2021.
    90. Pressemitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Schwangere und Stillende (10.9.2021). In: STIKO-Pressemitteilung . Robert Koch-Institut, 10. September 2021, abgerufen am 15. September 2021 („Die STIKO spricht eine COVID-19-Impfempfehlung für bisher ungeimpfte Schwangere und Stillende aus – Beschlussentwurf ist in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen“ Quelle: ebenda).
    91. a b c d Diana Moll, Apothekerin, DAZ.online: COVID-19: Am besten noch vor der Schwangerschaft impfen lassen! In: deutsche-apotheker-zeitung.de. 10. September 2021, abgerufen am 11. September 2021.
    92. STIKO spricht sich für COVID-19-Impfung von Schwangeren und Stillenden aus. In: aerzteblatt.de. 10. September 2021, abgerufen am 12. September 2021.
    93. Corona-Genesene brauchen nur eine Impfdosis. In: mdr.de. 6. August 2021, abgerufen am 6. August 2021.
    94. red/dpa: Jens Spahn: Mit Antikörpertest genügt Corona-Infizierten eine Impfung. In: stuttgarter-zeitung.de. 17. September 2021, abgerufen am 18. September 2021.
    95. Genesene deutlich länger immun. In: tagesschau.de. 1. Oktober 2021, abgerufen am 1. Oktober 2021.
    96. Alfred Domke: Coronavirus: Infektion trägt zur Immunität bei und könnte zweite Impfung ersetzen. In: heilpraxisnet.de. 2. Oktober 2021, abgerufen am 2. Oktober 2021.
    97. „Impfen to go“ – so soll es ablaufen in Bayern. In: br.de (BR24). 13. Juli 2021, abgerufen am 13. Juli 2021.
    98. Spritze vor dem Einchecken: Spontanes Impfen für Flugreisende ab Stuttgart im Impfzentrum der Landesmesse. In: SWR.de. 13. Juli 2021, abgerufen am 19. Juli 2021.
    99. Berliner können sich beim S-Bahnfahren impfen lassen. In: n-tv.de. 26. August 2021, abgerufen am 26. August 2021.
    100. Britta Spiekermann: Neue Kampagne für Corona-Impfungen. In: zdf.de. 8. September 2021, abgerufen am 9. September 2021.
    101. Corona-Sensation: Einzelhandel verabreicht jetzt Impfungen in Deutschland. In: cosmopolitan.de. 9. September 2021, abgerufen am 9. September 2021.
    102. Impfkampagne: Corona-Impfung im Supermarkt oder Zoo – Impfaktionswoche hat begonnen. In: infranken.de. 13. September 2021, abgerufen am 15. September 2021.
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    106. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Wie ist der Fortschritt der COVID⁠-⁠19⁠-⁠Impfung? Aktueller Impfstatus. (tsv (ASCII)) Download der Datensätze. impfdashboard.de, abgerufen am 20. Dezember 2021 (Daten stimmen mit RKI-Impfquotenmonitoring überein (sofern dort für die vollständigen Impfungen zu den Zweitimpfungen noch der Einmalimpfstoff Janssen (Johnson & Johnson) hinzugerechnet wird). Die Daten werden durch das Robert Koch-Institut und das Bundesministerium für Gesundheit täglich aktualisiert bereitgestellt. Genutzte Datenfelder: date, personen_erst_kumulativ, personen_voll_kumulativ, personen_auffrisch_kumulativ): „Die zeitliche Entwicklung der bundesweiten Impfungen, pro Tag und kumulativ, aufgeschlüsselt nach verwendetem Impfstoff und Art der Impfung. […] Die publizierten Daten können aufgrund des Übermittlungsverzugs auch Nachmeldungen und Korrekturen aus den Vortagen enthalten.“
    107. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Wie ist der Fortschritt der COVID⁠-⁠19⁠-⁠Impfung? Aktueller Impfstatus. (tsv (ASCII)) Download der Datensätze. impfdashboard.de, abgerufen am 20. Dezember 2021 (Daten stimmen mit RKI-Impfquotenmonitoring überein (sofern dort für die vollständigen Impfungen zu den Zweitimpfungen noch der Einmalimpfstoff Janssen (Johnson & Johnson) hinzugerechnet wird). Die Daten werden durch das Robert Koch-Institut und das Bundesministerium für Gesundheit täglich aktualisiert bereitgestellt. Genutzte Datenfelder: date, dosen_erst_differenz_zum_vortag, dosen_zweit_differenz_zum_vortag, dosen_dritt_differenz_zum_vortag): „Die zeitliche Entwicklung der bundesweiten Impfungen, pro Tag und kumulativ, aufgeschlüsselt nach verwendetem Impfstoff und Art der Impfung. […] Die publizierten Daten können aufgrund des Übermittlungsverzugs auch Nachmeldungen und Korrekturen aus den Vortagen enthalten.“
    108. Robert Koch-Institut (RKI): Digitales Impfquotenmonitoring zur COVID-19-Impfung. (xlsx) Tabelle mit den gemeldeten Impfungen nach Bundesländern und Impfquoten nach Altersgruppen (26.11.2021, Tabelle wird montags bis freitags aktualisiert). Abgerufen am 28. November 2021.
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    115. Wie lange lässt sich die zweite Impfdosis hinauszögern? In: spiegel.de. 23. Januar 2021, abgerufen am 24. Januar 2021.
    116. Melanie Amann, Markus Feldenkirchen, Florian Gathmann, Matthias Gebauer, Christoph Hickmann, Martin Knobbe, Veit Medick, Marcel Rosenbach, Marcel Rosenbach, Lydia Rosenfelder, Cornelia Schmergal, Thomas Schulz, Gerald Traufetter: Der Vielversprechende. In: Der Spiegel. Nr. 2, 2021, S. 24–29 (online).
    117. a b Hannes Böckler: Lieferprognosen der verschiedenen Hersteller für das Jahr 2021. (PDF) In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 22. März 2021, abgerufen am 24. März 2021.
    118. Hannes Böckler: Lieferprognose BioNTech und_Moderna 2. Quartal. In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 19. April 2021, abgerufen am 24. April 2021.
    119. Hannes Böckler: Lieferungen an die Länder bis Ende des 1. Quartals. In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 19. April 2021, abgerufen am 24. April 2021.
    120. Pressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage u.a.<!--sic--> mit Spahn, Wieler, Cichutek. In: youtube.com. 30. Januar 2021, abgerufen am 30. Januar 2021 (Zeitindex 43:52 ff.): „Wir rechnen, Stand heute, mit etwa 12 Millionen Dosen Biontech/Moderna bis zum Ablauf zum 1. Quartals. (…) Darin ist die gerade diskutierte Mengensteigerung, die Pfizer angekündigt hatte, noch nicht eingerechnet.“
    121. Statement zur Erweiterung der Europäischen Produktionskapazitäten und den daraus resultierenden Veränderungen des Auslieferungszeitplans. In: investors.biontech.de. Biontech, 15. Januar 2021, abgerufen am 18. Januar 2021.
    122. Pfizer liefert weniger Ampullen. In: tagesschau.de. 21. Januar 2021, abgerufen am 23. Januar 2021.
    123. Hannes Böckler: Lieferungen an die Länder bis Ende des 1. Quartals. (PDF) In: bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 15. April 2021, abgerufen am 15. April 2021.
    124. a b Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). In: rki.de. 12. August 2021, abgerufen am 14. August 2021.
    125. RKI: Impfquote möglicherweise viel höher. In: n-tv.de. 11. August 2021, abgerufen am 14. August 2021: „Mehrere Überlegungen legten nahe, dass die Meldungen im sogenannten Digitalen Impfquotenmonitoring (DIM) die Quoten vermutlich unterschätzen, wie aus einem aktuellen RKI-Report hervorgeht. Vor allem unter jungen Erwachsenen und Erwachsenen im mittleren Alter könnten demnach schon mehr Menschen eine erste Impfung erhalten haben als offiziell verzeichnet.“
    126. a b c Tsp mit dpa: Wie viele Deutsche sind wirklich schon geimpft? Selbst das RKI sieht eine „gewisse Unsicherheit“. In: tagesspiegel.de. Abgerufen am 12. August 2021.
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    128. Nervensäge mit Niveau: Wie Corona Karl Lauterbach zum Comeback verhalf. In: rnd.de. 19. August 2020, abgerufen am 9. Februar 2021.
    129. Lauterbach erwartet erst im Laufe 2022 flächendeckenden Corona-Impfstoff. In: reuters.com, 19. August 2020.
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    135. CureVac says well on track to request vaccine approval as planned. In: reuters.com. 5. Mai 2021, abgerufen am 26. Mai 2021.
    136. Corona-Pandemie: Kritik an deutscher Impfstoff-Beschaffung. In: deutschlandfunk.de. 1. Januar 2021, abgerufen am 2. Januar 2021.
    137. Knapper Corona-Impfstoff: Spahn lässt Verzögerung der zweiten Dosis prüfen. In: spiegel.de. 4. Januar 2021, abgerufen am 4. Januar 2021.
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    140. Corona-Impfstoff: AstraZeneca kürzt Lieferungen an die EU. In: deutschlandfunk.de. 22. Januar 2021, abgerufen am 29. Januar 2021.
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    148. Vertragstext mit Schwärzungen, siehe Advance Purchase Agreement (“APA”) for the development, production, advance purchase and supply of a COVID-19 vaccine for EU Member States between the European Commission and Curevac AG. (PDF) Abgerufen am 11. Februar 2021.
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    152. 50 Millionen Dosen an die EU: Astrazeneca zu Impfstoff-Lieferung verurteilt. n-tv.de, 18. Juni 2021, abgerufen am 20. Juni 2021.
    153. Benjamin Triebe: Urteil im Impfstoffstreit: AstraZeneca und die EU sehen sich als Sieger – und sind es beide nicht. In: Neue Zürcher Zeitung. 18. Juni 2021, abgerufen am 20. Juni 2021.
    154. Astrazeneca muss EU 50 Millionen Impfstoffdosen liefern: Das Unternehmen will zwar das Urteil umsetzen, hinkt jedoch seinen ursprünglichen Lieferzusagen weiter hinterher. In: prosieben.de. 18. Juni 2021, abgerufen am 20. Juni 2021.
    155. EU überwacht Impfstoff-Exporte. In: tagesschau.de. 29. Januar 2021, abgerufen am 1. Februar 2021.
    156. Canada prepping trade options in case EU breaks promise to keep vaccines flowing. In: cp24.com. 1. Februar 2021, abgerufen am 6. Februar 2021.
    157. Joe Biden’s ‘America First’ Vaccine Strategy. In: theatlantic.com. 4. Februar 2021, abgerufen am 6. Februar 2021.
    158. Canada confident in vaccine deliveries even if U.S. blocks exports. In: nationalpost.com. 8. Dezember 2020, abgerufen am 24. Januar 2021.
    159. Ensuring Access to United States Government COVID-19 Vaccines. In: Federal Register United States Government. 8. Dezember 2020, abgerufen am 23. Januar 2021.
    160. Here are the executive orders Biden has signed so far. In: cnn.com. 25. Januar 2021, abgerufen am 25. Januar 2021.
    161. Merkel verteidigt europäische Impfstoffpolitik. In: presse-augsburg.de. 2. Februar 2021, abgerufen am 6. Februar 2021.
    162. Steht das Schlimmste noch bevor, Frau Merkel? In: zdf.de. 12. Februar 2021, abgerufen am 13. Februar 2021. (Fernsehinterview ZDF, Video und Wortprotokoll)
    163. Biden Rebuffs EU, AstraZeneca and Says U.S. Will Keep Its Doses. In: bloomberg.com. 12. März 2021, abgerufen am 13. März 2021.
    164. EU vaccine agony just gets worse as US refuses to ship homemade AstraZeneca jabs to Europe. In: express.co.uk. 11. März 2021, abgerufen am 13. März 2021.
    165. Impfstoff von Johnson & Johnson in der EU zugelassen. In: faz.net. 11. März 2021, abgerufen am 14. März 2021.
    166. Rückschlag für Impfkampagne: Johnson & Johnson kürzt Lieferungen für Deutschland. In: spiegel.de. 26. April 2021, abgerufen am 28. April 2021.
    167. Warum sich jetzt in den USA entscheidet, wann bei uns der Impfturbo losgehen kann. In: businessinsider.de. 2. Mai 2021, abgerufen am 15. Mai 2021.
    168. Wichtige Rohstoffe fehlen: US-Blockade gefährdet Curevac-Produktion. In: n-tv.de. 4. Mai 2021, abgerufen am 16. Mai 2021.
    169. EU persuades U.S. to ease COVID export restrictions for CureVac -sources. In: reuters.com. 21. Mai 2021, abgerufen am 3. Juli 2021.
    170. Extra dose from vials of Comirnaty COVID-19 vaccine. In: ema.europa.eu. Europäische Arneizmittel-Agentur, 9. Januar 2021, abgerufen am 9. Januar 2021.
    171. Christian Lindner fordert „Krisenproduktion“ des Impfstoffs. In: zeit.de. 28. Dezember 2020, abgerufen am 31. Januar 2021.
    172. „Eine Frage von Leben und Tod“: Lindner fordert Krisenproduktion von Corona-Impfstoffen. In: rnd.de. 27. Dezember 2020, abgerufen am 31. Januar 2021.
    173. „Solange wir nicht die Welt geimpft haben, werden auch wir nicht sicher sein“. In: welt.de. 28. Januar 2021, abgerufen am 31. Januar 2021.
    174. Vorschlag der US-Regierung: Grünenchef Habeck fordert Patent-Aussetzung für Coronaimpfstoffe. In: spiegel.de. 6. Mai 2021, abgerufen am 16. Mai 2021.
    175. Stefan Troendle, Sabine Geipel: Corona-Impfstoffpatente aufheben – was spricht dafür, was dagegen? swr.de, 6. Mai 2021, abgerufen am 28. Juni 2021.
    176. Impf-Patente: Merkel widerspricht Biden. In: sueddeutsche.de. 6. Mai 2021, abgerufen am 16. Mai 2021.
    177. Anno Fricke: Spahn berichtet: Deutschland läuft mit Corona-Impfstoff voll. In: aerztezeitung.de. 26. Juli 2021, abgerufen am 1. August 2021.
    178. Thomas Sabin: Deutschland gibt erste Impfdosen von Astrazeneca ab. In: tagesspiegel.de. 4. August 2021, abgerufen am 4. August 2021.
    179. Deutschland gibt mehr als 17 Millionen Impfdosen an andere Länder ab. In: deutschlandfunk.de. 2. Oktober 2021, abgerufen am 2. Oktober 2021.
    180. WHO: Corona-Impfquote von 40 Prozent bis Jahresende weltweit erreichbar. In: Gesundheit. RedaktionsNetzwerk Deutschland, 25. Oktober 2021, abgerufen am 26. Oktober 2021: „Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Deutschland und andere Länder aufgerufen, bei Corona-Impfstofflieferungen zugunsten bedürftigerer Staaten zurückzustehen. „Die Pandemie wird enden, wenn die Welt sich entscheidet, sie zu beenden“, sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus […] Länder, die bereits eine Impfquote von wenigstens 40 Prozent erreicht hätten – darunter alle G20-Staaten – sollten dem UN-Impfprogramm Covax oder der afrikanischen Initiative Avat bei Impfstofflieferungen den Vortritt lassen. „Kein Land kann die Pandemie isoliert vom Rest der Welt beenden“, mahnte Ghebreyesus.“
    181. Deutschland will weitere 75 Millionen Impfdosen spenden. In: tagesschau.de. 30. Oktober 2021, abgerufen am 6. November 2021.
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    183. Susanne Herold et al.: Kommission für Pandemieforschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Impfung gegen SARS-CoV-2. Hrsg.: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Januar 2020 (Online [PDF]).
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    185. Epidemiologisches Bulletin 19/2021 des RKI
    186. Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom 19. August 2021 über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 31.07.2021. In: pei.de (40 S. pdf). Abgerufen am 17. September 2021.
    187. COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) RKI, Stand: 17. September 2021.
    188. Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit (COVID-19). 16. September 2021, abgerufen am 17. September 2021.
    189. Wöchentlicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit (COVID-19). 9. September 2021, abgerufen am 12. September 2021.
    190. Gehäufte Impfdurchbrüche bei Johnson-&-Johnson. In: sueddeutsche.de. 17. September 2021, abgerufen am 18. September 2021.
    191. Ohne Stiko-Empfehlung: Gesundheitsminister wollen Booster-Impfungen für alle über 60. In: businessinsider.de. 6. September 2021, abgerufen am 7. September 2021.
    192. Söder will die Booster-Impfung schon nach fünf Monaten. In: welt.de. 11. November 2021, abgerufen am 11. November 2021.
    193. Vierte Corona-Welle: Hat die Wissenschaft die Lage wirklich falsch eingeschätzt? In: rnd.de. 15. November 2021, abgerufen am 21. November 2021.
    194. https://www.bayern.de/corona-begegnen-eine-million-euro-fr-impfstudie-covako-2021/
    195. Liveblog zum Coronavirus (unter: Moderna-Impfstoff in Deutschland eingetroffen und Spahn: Moderna-Impfstoff kommt heute nach Deutschland). In: tagesschau.de. 11. Januar 2021, abgerufen am 11. Januar 2021.
    196. Statt Astrazeneca jetzt Biontech oder Moderna. Zweitimpfung: Impfzentren in der Region planen um. swr.de, 6. Juli 2021, abgerufen am 10. Juli 2021.
    197. Liveblog zum Corona-Virus. Unter: Impfstoff-Wahl „im Moment und auch absehbar“ nicht möglich. In: tagesschau.de. 9. Januar 2021, abgerufen am 9. Januar 2021.
    198. COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). (Gesamtstand: 22. November 2021). In: RKI-Website »Impfen«. Robert Koch-Institut, 22. November 2021, abgerufen am 27. November 2021 (Siehe Antwort auf die Frage: „Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?“ und „Wie sollten Personen geimpft werden, die bereits eine SARS-CoV-2-Infektion hatten?“).
    199. Israel meldet deutlich niedrigere Wirksamkeit von Corona-Impfung, faz.net vom 6. Juli 2021, abgerufen am 24. Juli 2021.
    200. Daten aus Israel deuten auf geringere Wirksamkeit von Biontech-Impfstoff hin. In: sueddeutsche.de. 23. Juli 2021, abgerufen am 24. Juli 2021.
    201. Israels Zweifel an Biontech: Charité-Experte Sander warnt vor voreiligen Schlüssen. In: www.rbb24.de. 7. Juli 2021, abgerufen am 21. Juli 2021.
    202. Biontech-Impfung weniger wirksam bei Delta? Das sagen Experten. In: br.de. 6. Juli 2021, abgerufen am 27. November 2021.
    203. Schwere Fälle trotz Impfung: Lauterbach warnt wegen Delta vor Lockerung. In: n-tv.de. 7. Juli 2021, abgerufen am 23. Juli 2021.
    204. Tweet von Karl Lauterbach. In: twitter.com. 9. Juli 2021, abgerufen am 27. November 2021: „Interessant dass BionTech abgesenkte Wirksamkeit gegen Delta V in Israel nutzt um 3. (Booster)-impfung zu begründen. @CDCgov und @US_FDA bestreiten Notwendigkeit. Risiko ist hoch, Bestellung notwendig. Das darf aber nicht zu Lasten armer Länder gehen“
    205. Biontech-Impfstoff schützt womöglich schlechter vor Delta als gedacht. In: spektrum.de. 6. Juli 2021, abgerufen am 27. November 2021: „Vor schweren Erkrankungen schützt Biontechs Vakzin zuverlässig, vor einer Ansteckung mit Delta hingegen nur mäßig. Darauf deuten Daten aus Israel hin. Mögliche Lösung: ein dritter Boost.“
    206. Corona-Impfstoff: Kritik an Spahns BioNTech-Deckelung. In: tagesschau.de. 20. November 2021, abgerufen am 20. November 2021.
    207. Peter Kremsner, Philipp Mann et al.: Phase 1 Assessment of the Safety and Immunogenicity of an mRNA- Lipid Nanoparticle Vaccine Candidate Against SARS-CoV-2 in Human Volunteers. medRxiv (Preprint) doi: 1101/2020.11.09.20228551
    208. tagesschau.de: CureVac stoppt seinen Covid-Impfstoff. Abgerufen am 14. November 2021.
    209. dpa-infocom: Deutschland: Curevac verkleinert Produktionsnetz für Covid-19-Impfstoff. In: idowa.de. 14. September 2021, abgerufen am 14. September 2021.
    210. Montgomery gegen Astra-Zeneca-Impfung bei medizinischem Personal. In: handelsblatt.com. 16. Februar 2021, abgerufen am 18. Februar 2021.
    211. Anne Bäurle: Deutschland setzt Corona-Impfung mit AstraZeneca-Impfstoff aus. Springer Medizin Verlag, 15. März 2021, abgerufen am 16. März 2021.
    212. Vorübergehende Aussetzung der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff AstraZeneca. Paul-Ehrlich-Institut, 15. März 2021, abgerufen am 16. März 2021.
    213. Jennifer Greve, Helena Gries: Corona in Deutschland: Kommt jetzt der Impf-Turbo? Spahn will Priorisierung bei Impfungen aufheben. In: hna.de (Hessische/Niedersächsische Allgemeine). 22. April 2021, abgerufen am 22. April 2021.
    214. Thomas Eldersch: Verantwortung wird weitergeschoben: Astrazeneca für alle: Aber wer zahlt bei Impfschäden von Unter-60-Jährigen? In: tz.de. 26. April 2021, abgerufen am 26. April 2021.
    215. Frau (32) aus dem Kreis Herford stirbt nach AstraZeneca-Impfung. In: RTL.de. 29. April 2021, abgerufen am 29. April 2021.
    216. Nach Ema-Entscheidung : AstraZeneca-Impfstoff soll in Deutschland wieder eingesetzt werden – mit Warnhinweis. In: Spiegel online. 18. März 2021, abgerufen am 18. März 2021.
    217. Impfkommission ändert Empfehlung für AstraZeneca-Erstgeimpfte. In: spiegel.de. 1. Juli 2021, abgerufen am 1. Juli 2021.
    218. COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ, Gesamtstand: 7. Dezember 2021). (FAQ: „Warum empfiehlt die STIKO für bereits mit der 1. Impfstoffdosis Vaxzevria (AstraZeneca) geimpfte Personen unabhängig vom Alter ein heterologes Impfschema (2. Impfstoffdosis mit mRNA-Impfstoff)?“ – Stand der Antwort auf diese Frage: Stand: 09. Juli 2021). In: RKI-Website »Imp­fen«. Robert Koch-Institut (RKI), 7. Dezember 2021, abgerufen am 13. Dezember 2021: „Achtung: Die FAQs werden hinsichtlich der neuen Empfehlung überarbeitet und erst nach Abschluss des Stellungnahmeverfahrens aktualisiert.“
    219. Johnson & Johnson-Impfstoff: Jetzt doch zweite Impfung nötig? In: infranken.de. 16. August 2021, abgerufen am 16. August 2021.
    220. Immer mehr Impfdurchbrüche bei Johnson & Johnson – Frankreich spricht von „Impfversagen“. In: focus.de. 18. September 2021, abgerufen am 18. September 2021.
    221. Impfkampagne in NRW: Auffrischung ab sofort möglich. In: rp-online.de. 17. August 2021, abgerufen am 18. August 2021.
    222. Impfschutz von Johnson & Johnson ist laut Stiko „ungenügend“. In: RP Online (gespiegelt auf msn.com). 8. Oktober 2021, abgerufen am 8. Oktober 2021.
    223. Auffrischungsimpfung. (Abschnitt: „Auffrischungsimpfung für Personen, die den ersten Impfschutz mit einem Vektorimpfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben“). In: BMG-Website: „Zusammen gegen Corona“. Hrsg.: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), abgerufen am 6. Dezember 2021.
    224. Janssen® von Johnson & Johnson. (FAQ: „Was empfiehlt die STIKO zu Janssen® von Johnson & Johnson? Und warum?“). In: BZgA-Website »Infektionsschutz.de«. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 24. November 2021, abgerufen am 13. Dezember 2021.
    225. Grüne spotten über Söders Pläne für den Impfstoff Sputnik. In: augsburger-allgemeine.de. 6. Juli 2021, abgerufen am 10. Juli 2021.
    226. Slowakei: Jede Menge Ärger mit Sputnik V. In: tagesschau.de. 12. Mai 2021, abgerufen am 10. Juli 2021.
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    228. Natalie Meinert: Sputnik-Geimpfte gelten in Deutschland als ungeimpft. In: nordkurier.de. 7. Juni 2021, abgerufen am 10. Juli 2021.
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    230. Neues Vakzin gegen Corona - EU sichert 200 Millionen Impfdosen Novavax. In: zdf.de. 4. August 2021, abgerufen am 19. August 2021.
    231. Corona-Impfstoff, dritte Variante. In: tagesschau.de. 19. Juli 2021, abgerufen am 19. August 2021.
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    237. vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021) Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses, BT-Drs. 19/32275 vom 3. September 2021, S. 29.
    238. Art. 9 DGSVO: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten dejure.org, abgerufen am 16. September 2021.
    239. Michaela Felisiak, Dominik Sorber: Fragerecht des Arbeitgebers. Sag mir: Bist Du geimpft? Legal Tribune Online, 7. September 2021.
    240. Ende der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte bundesweit beschlossen. In: heise.de. 22. September 2021, abgerufen am 22. September 2021.
    241. a b c Verdienstausfall für Ungeimpfte: Ab November keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte in Quarantäne. In: zeit.de. 22. September 2021, abgerufen am 22. September 2021.
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    243. Änderung § 56 IfSG vom 01.03.2020. In: buzer.de. Abgerufen am 22. September 2021.
    244. Julia Löhr: Druck auf allen Kanälen: Für Ungeimpfte wird die Quarantäne bald teuer. In: faz.net. 9. September 2021, abgerufen am 9. September 2021.
    245. Ärztepräsident rügt Pläne für 2G und Wegfall der Lohnfortzahlung. In: oldenburger-onlinezeitung.de. 17. September 2021, abgerufen am 22. September 2021.
    246. Entschädigungszahlung für Ungeimpfte bei Quarantäne soll auslaufen. In: rp-online.de. 22. September 2021, abgerufen am 22. September 2021.
    247. Ungeimpfte: Spätestens ab November kein Quarantäne-Ausgleich. In: br.de. 22. September 2021, abgerufen am 24. September 2021.
    248. Lohnfortzahlung in Quarantäne: Ungeimpfte Beamte kriegen wohl weiter Geld. In: n-tv.de. 24. September 2021, abgerufen am 24. September 2021.
    249. Vorläufige Außervollzugsetzung der 2-G-Regelung im Einzelhandel, Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2021, Aktenzeichen: 13 MN 477/21. Pressestelle des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, abgerufen am 17. Dezember 2021.
    250. 2G-Regel im Einzelhandel – verfassungsrechtliche Einordnung und Rechtsschutzmöglichkeiten, Gutachten im Auftrag des Handelsverbands Deutschland e.V. (November 2021). Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, abgerufen am 17. Dezember 2021.
    251. Streit um 2G-Regel im Einzelhandel verschärft sich. PZ.news.de Wirtschaft, 17. Dezember 2021, abgerufen am 17. Dezember 2021.
    252. November 2021: Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). (Verschärfende Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung). In: BAK-Website. Bundesarchitektenkammer (BAK), 23. November 2021, abgerufen am 12. Dezember 2021.
    253. Gesetzentwurf zur Novellierung des IfSG (PDF)
    254. Corona-Pandemie: Bundestag stimmt für begrenzte Impfpflicht. In: Tagesschau.de. 10. Dezember 2021, abgerufen am 12. Dezember 2021.
    255. Personal im Gesundheitswesen: Was für und gegen eine Impfpflicht spricht. In: tagesschau.de. 10. Dezember 2021, abgerufen am 17. Dezember 2021.
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    257. Corona-Impfpflicht für Ärzte? „Artikel 2 Grundgesetz ist nicht schrankenlos!“ In: aerztezeitung.de. 30. Dezember 2020, abgerufen am 31. Dezember 2020.
    258. Impfpflicht wäre rechtlich möglich. In: aerztezeitung.de. 8. Juni 2020, abgerufen am 2. Januar 2021.
    259. Birthe Sönnichsen, Markus Sambale (ARD-Hauptstadtstudio): Kurswechsel der Politik? Gefangen im Impfpflicht-Dilemma. In: tagesschau.de. 23. November 2021, abgerufen am 22. Dezember 2021.
    260. mse: "Angst vor lautstarken Minderheiten": Chef des Weltärztebundes fordert erstmals Corona-Impfpflicht für Deutschland. In: nordbayern.de. 24. August 2021, abgerufen am 24. August 2021.
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    273. Saskia Heinze: „Zwei von drei Ungeimpften fühlen sich durch Politik und Gesellschaft unter Druck gesetzt“. rnd.de, 5. Oktober 2021, abgerufen am 10. Dezember 2021.
    274. Psychologe: Lascher Druck auf Ungeimpfte bewirkt Gegenteil. stern.de, 23. November 2021, abgerufen am 10. Dezember 2021.
    275. Bei Elternkontroverse zur Impfung eines Kindes gelten die STIKO-Empfehlungen. haufe.de, 19. März 2021, abgerufen am 1. Juli 2021.
    276. Corona-Krise in Deutschland: Mehr Freiheiten für Geimpfte? In: tagesschau.de. 23. Januar 2020, abgerufen am 23. Januar 2020.
    277. Mehr Freiheiten für Geimpfte: „Debatte zu Unzeiten“. In: sueddeutsche.de. 18. Januar 2021, abgerufen am 18. Januar 2021.
    278. Liveblog zum Coronavirus (unter: „SPD-Chef Walter-Borjans gegen Maas-Vorstoß“). In: tagesschau.de. 18. Januar 2021, abgerufen am 18. Januar 2021.
    279. Besondere Regeln für Geimpfte? (PDF) Deutscher Ethikrat, 4. Februar 2021, S. 3f., abgerufen am 24. August 2021.
    280. Urlaub nur noch für Geimpfte: So begründet Alltours seinen Plan! In: rtl.de. 20. Februar 2021, abgerufen am 20. Februar 2021.
    281. Bundesgesundheitsminister Spahn und RKI-Präsident Wieler informieren über die aktuelle Corona-Lage. In: youtube.com. 9. April 2021, abgerufen am 10. April 2021 (ab Zeitindex 8:02): „Das Robert Koch-Institut ist zu dem Schluss gekommen, dass das Risiko, dass vollständig Geimpfte das Virus weitergeben noch geringer ist als bei negativ Getesteten. Das heißt, wir können jeden, der die 2. Dosis erhalten hat, 2 Wochen später so behandeln als hätte er gerade aktuell einen negativen Test gemacht. (…) Das ist kein Privileg oder Sonderrecht. Jeder kann sich kostenlos testen lassen. (…) Mit den (…) Gesundheitsministern der Länder habe ich diese Woche besprochen, dass wir unsere Verordnung und Empfehlungen den neuen Erkenntnissen anpassen. Das heißt, beim Reisen kann die Testpflicht für vollständig Geimpfte weitgehend entfallen. (…) Das werden wir im Laufe des Aprils umsetzen, genauso wie die entsprechenden Quarantäneregel-Anpassungen.“
    282. Kontaktpersonen-Nachverfolgung bei SARS-CoV-2-Infektionen. In: rki.de. Robert Koch-Institut, 9. April 2021, abgerufen am 10. April 2021.
    283. Lockerungen für Geimpfte? Erster Entwurf vor Ministerpräsidentenkonferenz am Montag. In: focus.de. 24. April 2021, abgerufen am 25. April 2021.
    284. Beratungen von Bund und Ländern: „Ziel ist, so schnell wie möglich zu der bekannten Lebensweise zurückzukehren“. In: bundesregierung.de. Deutsche Bundesregierung, 26. April 2021, abgerufen am 26. April 2021.
    285. Nail Akkoyun, Sarah Neumeyer, Jan-Frederik Wendt, Jennifer Greve: Corona in Deutschland: Freiheiten für Geimpfte? Entscheidung im Mai – Maskenpflicht soll bleiben. In: hna.de. 27. April 2021, abgerufen am 27. April 2021.
    286. Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV). Verordnung der Bundesregierung. Abgerufen am 4. Mai 2021.
    287. Verordnung zur Regelung von Erleichterungen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 4. Mai 2021.
    288. Ausnahmen für Corona-Genesene und Geimpfte stehen zur Abstimmung. Deutscher Bundestag, 6. Mai 2021;.
    289. Top 94b : Corona-Ausnahmen-Verordnung : Bundesrat stimmt Ausnahmen für vollständig Geimpfte zu. In: BundesratKOMPAKT. Bundesrat, 7. Mai 2021, abgerufen am 7. Mai 2021.
    290. Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV) vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1)
    291. Neue Regelungen ab Sonntag – Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. Bundesregierung, 7. Mai 2021, abgerufen am 13. Mai 2021.
    292. Fragen zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Ungleichbehandlungen von geimpften gegenüber ungeimpften Personen. In: Ausarbeitung WD 3-3000-001/21. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, Fachbereich WD 3: Verfassung und Verwaltung, 25. Januar 2021, abgerufen am 10. September 2021. S. 11.
    293. Tagesschau: Lambrecht gegen Benachteiligung Ungeimpfter. In: tagesschau.de. 22. August 2021, abgerufen am 24. August 2021.
    294. Ethikrat-Vize für Impfpflicht bei einigen Gruppen - Nein zu 2G-Regel. In: rnd.de. 5. November 2021, abgerufen am 5. November 2021.
    295. Zwei Drittel der Deutschen wollen sich gegen Corona impfen lassen. www.zeit.de, 25. Dezember 2020.
    296. Rainer Woratschka: Ein Drittel der Deutschen will sich nicht impfen lassen: Wie kommen Bürger mit Freiheitsbeschränkungen in der Pandemie klar? Sehr unterschiedlich, so eine Umfrage im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung. In: tagesspiegel.de. Abgerufen am 24. Februar 2021.
    297. Lauterbach – EU-Impfdebakel wird als „größter Fehler in die Geschichte eingehen“. Große Mehrheit der Deutschen will sich impfen lassen. In: welt.de. 20. Februar 2021, archiviert vom Original am 20. Februar 2021; abgerufen am 20. Februar 2021.
    298. Cornelia Betsch et al.: Beyond confidence: Development of a measure assessing the 5C psychological antecedents of vaccination. 11. August 2018, abgerufen am 6. Juli 2021, doi:10.31234/osf.io/ytb7w.
    299. Impfungen. COVID-19-Snapshot-Monitoring (COSMO), 18. Juni 2021, abgerufen am 23. Juni 2021.
    300. Nina Weber: Warum manche Menschen zögern, sich impfen zu lassen. spiegel.de, 4. Juli 2021, abgerufen am 5. Juli 2021.
    301. Umfrage: Fast drei Viertel wollen sich impfen lassen. In: stuttgarter-zeitung.de. 16. Mai 2021, abgerufen am 16. Mai 2021.
    302. Risikoforscher Felix Rebitschek: In 3 Stufen müssen wir Impf-Skeptiker überzeugen – nur so erreichen wir Herdenimmunität. focus.de, 3. Juli 2021, abgerufen am 5. Juli 2021.
    303. Saskia Heinze: Mögliches Ende der Corona-Maßnahmen: Warum nicht einfach das Virus laufen lassen? rnd.de, 21. September 2021, abgerufen am 22. September 2021.
    304. Saskia Heinze: Wer sind eigentlich die Ungeimpften – und wie erreicht man sie noch? rnd.de, 13. September 2021, abgerufen am 22. September 2021.
    305. Helan Omar: Covid-19: Warum reicht bei J&J bereits eine Impfung? aponet.de, 29. Mai 2021, abgerufen am 28. Juni 2021.
    306. Impfspringer – Das Springerportal des Vogelsbergkreises. impfspringer.de, abgerufen am 28. Juni 2021.
    307. Start der Immunisierung in Deutschland. Bundesregierung startet Werbekampagne für Corona-Impfungen. spiegel.de, 22. Dezember 2020, abgerufen am 5. Juli 2021.
    308. 25-Millionen-Kampagne soll für Coronaimpfung werben. aerzteblatt.de, 22. Januar 2021, abgerufen am 5. Juli 2021.
    309. #lassdichimpfen #ärmelhoch #landkreisvechta. Mehrsprachiger Appell zur Corona-Schutzimpfung. Landkreis Vechta, 18. Juni 2021, abgerufen am 2. Juli 2021.
    310. Nora Hettich, Lina Krakau, Kamiar Rückert, Emar Brähler, Daniela Zahn: Willingness to be vaccinated against SARS-CoV-2 in the German population during the second wave of the pandemic. In: Deutsches Aerzteblatt Online. 22. Oktober 2021, ISSN 1866-0452, doi:10.3238/arztebl.m2021.0350 (aerzteblatt.de [abgerufen am 31. Oktober 2021]).
    311. Alessandro Peduto, Julia Emmrich: Corona: Neue Daten - Impfquote höher als bislang angenommen. In: waz.de. 7. Oktober 2021, abgerufen am 7. Oktober 2021.
    312. Befragung von nicht geimpften Personen zu den Gründen für die fehlende Inanspruchnahme der Corona-Schutzimpfung. bundesgesundheitsministerium.de, 18. Oktober 2021, abgerufen am 6. Dezember 2021.