Der am 25. März 1957 in Rom von Frankreich, Italien, den Benelux-Staaten und Deutschland unterzeichnete Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) ist - neben den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) - Bestandteil der Europäischen Gemeinschaften. Seine Aufgabe ist es, "durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern beizutragen" - so die Präambel. Wie die Montanunion strebt auch EURATOM die Friedenssicherung durch "Vergemeinschaftung", also die gegenseitige Kontrolle, eines kriegswichtigen Gutes an; in diesem Fall steht die Nukleartechnik im Zentrum.
Die einzelnen Kapitel des EURATOM-Vertrags beschäftigen sich u.a. mit der Förderung der Forschung auf dem Nukleargebiet, der Verbreitung von Kenntnissen, dem Gesundheitsschutz, Investitionen, gemeinsamen Unternehmen, der Versorgung der Gemeinschaft mit Erzen, Ausgangsstoffen und besonderen spaltbaren Stoffen (per EURATOM-Versorgungsagentur), der Überwachung der Sicherheit sowie mit dem Eigentum an den besonderen spaltbaren Stoffen, dem Gemeinsamen Markt auf dem Nukleargebiet und den Außenbeziehungen (Verträge von EURATOM mit Drittstaaten).
Im Unterschied zum kürzlich ausgelaufenen EGKS-Vertrag ist die Dauer des EURATOM-Vertrags unbeschränkt. Außerdem unterlag der EURATOM-Vertrag - im Gegensatz zu den Verträgen der EGKS und der EWG (später EG) - im Laufe der Zeit keinen substanziellen Veränderungen.
Die Europäische Atomgemeinschaft wird nach In-Kraft-Treten der Europäischen Verfassung als hierzu angefügtes Protokoll fortgeführt.
Zwischen 1958 und 1967 hatte Euratom eigene Präsidenten.
Präsidenten der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft:
- 1958-1959 Louis Armand
- 1959-1962 Étienne Hirsch
- 1962-1967 Pierre Chatenet
Euratom-Rahmenprogramme
Die Fördermittel der EU, die in den Haushalt eingestellt werden, um die genannten Aufgaben zu erreichen, werden in Rahmenprogrammen zusammengefasst und veröffentlicht. Derzeit läuft das sechste Euratom-Rahmenprogramm aus. Das siebte Euratom-Rahmenprogramm umfasst Maßnahmen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung, internationalen Zusammenarbeit, Verbreitung und Verwertung sowie Ausbildung. Seit 1957 ist diese Förderung in ihrer Zielsetzung im Wesentlichen gleich geblieben. Für das erste Programm (1958 bis 1962) wurden 215 Mio. Rechnungseinheiten (= Dollar) angesetzt. Der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland entsprach mit 290 Mio. DM 30% des Gesamtbetrages.
Das neue Rahmenprogramm gliedert sich in zwei Programme:
- Fusionsenergieforschung: Schaffung der Wissensgrundlage für das Projekt ITER und Bau von ITER als wichtigsten Schritt für den Bau von Prototypreaktoren für sichere, dauerhaft tragbare, umweltverträgliche und wirtschaftliche Kraftwerke;
- Kernspaltung und Strahlenschutz: Förderung der sicheren Nutzung der Kernspaltung und der Einsatzmöglichkeiten von ionisierenden Strahlen in Industrie und Medizin.
Für die Durchführung des siebten Rahmenprogramms im Zeitraum 2007-2011 stehen nach Angaben der EU-Kommission Mittel in Höhe von insgesamt 3092 Mio. EUR zur Verfügung.
Siehe auch
Weblinks
- Siebtes Rahmenprogramm, 2007-2011
- Kritisches Papier des Naturschutzrings: PDF-Datei
- Generaldirektion Energie und Verkehr der EU-Kommission