Führungszeugnis:
Vom Staat erstelltes Papier das die bisher registrierten Straftaten
einer Privatperson auflistet.
In Deutschland:
Ab einem Alter von 14 Jahren auf Antrag vom Bundeszentralregister in Bonn erstellt. Hauptsächlich zur Vorlage beim Arbeitgeber um nachzuweisen, dass man keine Vorstrafen hat.
In der Republik Österreich heißt das Führungszeugnis Strafregisterbescheinigung. Für die Führung des Strafregisters ist die Bundespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zuständig.