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U-Boot-Patent

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Als U-Boot-Patent bezeichnet man umgangssprachlich ein Patent, das zu Beginn eher unbekannt ist und vom Patentinhaber auch nicht verteidigt wird. In dieser Phase wird das patentierte Verfahren (evtl. sogar vom Patentinhaber) in einen Standard integriert. Sobald sich der Standard durchgesetzt hat, macht der Patentinhaber seine Ansprüche geltend, in der Annahme, dass es für die Betroffenen teurer wäre, den Standard zu ersetzen als die Lizenzgebühren zu bezahlen.

Praktisch sind dem heutzutage aber Schranken gesetzt, da sich (aufgrund der negativen Erfahrungen mit U-Boot-Patenten) Teilnehmer in Standardisierungsgremien nun in der Regel vertraglich verpflichten müssen, ihre relevanten Patentanmeldungen und Patente bekanntzugeben. Hierfür müssen die Patentinhaber allerdings Mitglieder des Standardisierungsgremien sein. Auch werden Patentanmeldungen 18 Monate nach Anmeldung automatisch veröffentlicht, so dass sie bei einer Suche in einer Patentdatenbank (wie das öffentlich zugängliche esp@cenet) gefunden werden. Lediglich in den USA konnte bis vor einigen Jahren eine Patentanmeldung über Jahre oder sogar Jahrzehnte hindurch unveröffentlicht am Leben erhalten werden.

Beispiel

CompuServe und Unisys wird vorgeworfen, diese Taktik beim LZW Algorithmus, der im GIF-Format Verwendung findet, angewandt zu haben. (Die Patente auf den LZW Algorithmus dieser Firmen sind inzwischen erloschen. Auch ein weiters Patent der Firma IBM auf den Algorithmus, das bis zum 11. August 2006 lief, aber von IBM nicht genutzt wurde, ist inzwischen Erloschen. Der LZW Algorithmus ist somit nun frei verfügbar.)

Siehe auch