Wachpolizei

Angestellte im Polizeidienst der Landespolizeien Deutschlands
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. September 2006 um 12:21 Uhr durch 84.174.202.104 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Die Wachpolizei ist eine Unterart einer Länderpolizei, die sie entlastet.

Die Wachpolizei ist gleich uniformiert (Dienstgradabzeichen: ein hellgrüner Stern auf dunkelgrünem Grund) und rekrutiert sich im Gegensatz zum normalen Polizeivollzugsdienst aus Polizeibeschäftigten im Angestelltenverhältnis. Die Wachpolizei wird zur Unterstützung des Polizeivollzugdienstes (z.B. beim Objektschutz und Erkennungsdienst) eingesetzt.

Wachpolizeien gibt es in Berlin, Hessen und Sachsen.

Die Befugnisse der Wachpolizisten sind denen der Vollzugspolizei annäherend gleichgestellt, allerdings sind sie keine Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft (daher dürfen von ihnen keine schwerwiegende Eingriffe angeordnet oder durchgeführt werden).

Hessen

Die hessische Wachpolizei ist in Flächenpräsidien unterteilt (Polizeipräsidium West-, Süd-, Ost- und Nord-Hessen sowie Frankfurt), wobei diese auch ihre zusätzlich zum Aufgabenrumpf (Gefangenentransport, Objektschutz, Liegenschaftsbewachung, Streifendienstunterstützung, Unterstützung des Erkennungsdienstes und des Polizeigewahrsams) ausgeübten Aufgaben selbst bestimmen.

Hessens Wachpolizei hat keine Dienstgradabzeichen, sondern nur Hoheitsabzeichen (Länderwappen).