Der Kommandobefehl wurde von Adolf Hitler am 18. Oktober 1942 gegeben. Er befahl, sämtliche alliierte Soldaten der Kommandotrupps (eng.: Commandos) unverzüglich zu exekutieren, sogar wenn sie versuchen sollten, sich zu ergeben. Die Grundzüge des Kommandobefehls wurden bereits in einem Zusatz zu einem Wehrmachtsbericht am 7. Oktober 1942 erwähnt.
Hitler bezeichnete die Commandos als Sabotageeinheiten, die angeblich aus Verbrechern rekrutiert wurden und in ihren Einsätzen gegen die Genfer Konventionen verstießen. Er behauptete, dass alliierte Befehle gefunden worden sein, in denen die Commandos angewiesen wurden, festgenommene Gegner zu töten, was jedoch falsch war. Jedem feindlichen Kommandosoldaten sollte demnach die Gefangenschaft verwehrt werden. „Agenten oder Saboteure“, wie Hitler sie bezeichnete, sollten dem Sicherheitsdienst übergeben werden, wo man sie auf der Stelle exekutieren sollte.
Generäle wie Erwin Rommel, Albert Kesselring und auch Erich von Manstein versuchten, die Ausführung des Befehls innerhalb der ihnen unterstellten Streitkräfte zu vermeiden. Unter anderem auch darum, weil die feindlichen Führungskräfte durch diesen Erlass noch härter kämpften, um nicht in Gefangenschaft und damit den sicheren Tod zu geraten.