Noni

Art der Gattung Morinda
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Die Noni ist die Frucht des Noni-Baums (Morinda citrifolia). In Englisch wird diese Baumart „Indian mulberry“ genannt, was manchmal als „Indischer Maulbeerstrauch“ oder „Indischer Maulbeerbaum“ wiedergegeben wird.
Die Pflanze ist vermutlich ursprünglich in Queensland Australien heimisch. Von dort verbreitete sie sich sowohl über den Indischen Ozean als auch in die polynesische Inselwelt. Polynesische Seeleute brachten die Pflanze vor über 2000 Jahren nach Hawaii, wo sie unter den Namen "Noni" bekannt wurde. Heute findet man das Gewächs in vielen Küstenregionen Mittelamerikas und Westindiens und auf Madagaskar.

Noni
Noni-Baum (Morinda citrifolia), Frucht
Vorlage:Taxonomy
Vorlage:Classis: Dreifurchenpollen-Zweikeimblättrige
(Rosopsida)
Vorlage:Subclassis: Rosenähnliche (Rosidae)
Vorlage:Ordo: Enzianartige (Gentianales)
Vorlage:Familia: Rötegewächse (Rubiceae)
Vorlage:Genus: Morinda
Vorlage:Species: Noni-Baum
Wissenschaftlicher Name
Morinda citrifolia
L.

Die Noni-Frucht ist etwa hühnereigroß. Der Geschmack der reifen Früchte ist unangenehm und wird angegeben als faulig oder nach ranzigem Käse.

Die Vermarktung

Noni wird auf dem Markt hauptsächlich als Fruchtsaftgetränk (Nonisaft) angeboten. Der Marktführer bei Noniprodukten ist Tahitian NONI International mit Sitz in Provo (Utah), der den Vertrieb per Netzwerk-Marketing betreibt. Als Argument für den Konsum von Nonisaft werden die angeblich in vielerlei Hinsicht gesundheitsfördernden Eigenschaften aufgeführt, die allerdings nicht bewiesen und stark umstritten sind.

Noni-Produkte gelten als neuartige Lebensmittel, die nach der Novel Food-Verordnung eine Zulassung benötigen. Danach müssen die Hersteller oder Anbieter nachweisen, dass von einem neu auf dem Europäischen Markt angebotenen Lebensmittel keine gesundheitlichen Gefahren für die Konsumenten ausgehen. Dies umfasst nur die Unschädlichkeit des Produktes für den Konsumenten, trifft jedoch keinerlei Aussagen über die Wirksamkeit. Im Jahr 2001 sprach das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zunächst ein Verbot für Nonisaft aus. Im Jahr 2003 gestattete die Europäische Kommission schließlich das Inverkehrbringen von Noni-Saft (Saft aus der Frucht der Spezies Morinda citrifolia L.). Bedingung für den Saftvertrieb war u.a. die Pasteurisierung. Auf dem Etikett des Erzeugnisses selbst oder im Zutatenverzeichnis der Fruchtsaftgetränke, die das Erzeugnis enthalten, muss gemäß der Richtlinie 2000/13/EG die Bezeichnung „Noni-Saft“ oder „Morinda citrifolia-Saft“ erscheinen.

Auch nach der Zulassung des Nonisaftes Tahitian Noni als Lebensmittel („Novel Food“) ist die Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen zur Heilung und Linderung von Krankheiten nach dem Lebensmittelrecht weiterhin verboten. Zudem gilt diese Zulassung lediglich für die darin angeführten Produkte des Antragstellers. Weitere Produkte (auch Noni-Saft anderer Hersteller) müssen neuerlich zur Genehmigung eingereicht werden. Eine Liste der in der EU zugelassenen Noni-Saft Produkte ist ständig aktualisiert auf der Website der Kommission [1] veröffentlicht.

Die Zulassung von Noni-Saft als Novel-Food gilt auch nicht für andere Erzeugnisse aus Noni, wie z. B. Extrakte aus Noni-Früchten, sowie Noni-Blätter, Noni-Tees oder Noni-Kapseln. Der Verkauf solcher Produkte auf dem europäischen Markt ist daher weiterhin verboten.

Medizinische Wirkung

Dem Saft werden von seinen Befürwortern bzw. Herstellern allerlei gesundheitsfördernde und heilende Wirkungen nachgesagt. Angeblich soll dafür ein Wirkstoff namens Xeronin verantwortlich sein, der jedoch in der medizinischen und pharmazeutischen Fachliteratur völlig unbekannt ist. Das Einsatzspektrum des Saftes reiche von Krebs, Diabetes, Arthritis bis zu Übergewicht und Depressionen. Grundlage der Wirkung sei eine Harmonisierung der aus der traditionellen chinesischen Medizin bekannten Meridianenergien.

Tatsächlich gibt es zu den angepriesenen Wirkungen keinerlei wissenschaftlich gesicherte Belege. Für die Anwendung zur Behandlung von Krankheiten mit Noni-Produkten ist eine Zulassung als Arzneimittel gesetzlich vorgeschrieben, welche innerhalb der Europäischen Union für keine einzige der angeblichen Wirkungen existiert.

Die US Aufsichtsbehörde für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit FDA hat bereits mehrfach Warnschreiben [2] [3] an Firmen verschickt, die mit medizinischer oder gesundheitsfördernder Wirkung von Noni-Produkten werben. Dies ist unzulässig, da in den USA kein Noni-Produkt als Arzneimittel zugelassen ist.

Das österreichische Testmagazin „Konsument“ berichtete 2005 über drei Fälle schwerer Leberentzündung nach der Einnahme von Noni-Saft. Diesem Bericht wurde seitens der Herstellerfirma widersprochen, die diverse Gründe aufführte, warum der Noni-Saft nicht verantwortlich für die Leberschäden gewesen sei.

Ergänzend zu der bereits im Jahr 2003 veröffentlichten Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das EU Scientific Committee on Foods (SCF) hat die AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) inzwischen einen eigenen Untersuchungsbericht zu dem aktuellen Fall in Österreich veröffentlicht, in dem ein Zusammenhang zwischen dem Konsum von Tahitian NoniTM Juice und Lebertoxizität verneint wird. [4]

In zwei wissenschaftlichen Publikationen aus dem Jahr 2005 werden drei Fälle von akuter Leberentzündung (Hepatitis) beschrieben, bei denen ein Zusammenhang mit dem Verzehr von Noni-Säften bestehen könnte. Daher hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ein Prüfverfahren eingeleitet, ob aufgrund der aufgetretenen Fälle eine Neubewertung hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit erforderlich ist.

Nach diesen Berichten hat die französische Lebensmittelbehörde AFSSA im Oktober 2005 eine Warnung an Konsumenten veröffentlicht [5], nicht mehr als 30ml Noni-Saft pro Tag einzunehmen.

In Deutschland prüft das Bundesinstitut für Risikobewertung seit Anfang 2006 einen Fall von Leberentzündung nach Verzehr von Noni-Saft und holt weitere Informationen zur Bewertung dieses Falles ein. [6]

Bestätigung der Unbedenklichkeit von Noni-Saft

Die höchste Instanz in Sachen Lebensmittelsicherheit in Europa, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA (European Food Safety Authority), hat in ihrem am 6. September 2006 veröffentlichten Untersuchungsbericht bestätigt, dass der Konsum des Tahitian Noni™ Juice unbedenklich ist. Aussagen zur medizinischen Wirksamkeit wurden nicht getätigt.

Aufgrund zahlreicher negativer Medienberichte, in denen der Konsum von Nonisaft mit Leberschädigungen in Verbindung gebracht wurde, nahm sich die EFSA auf Bitte der Europäischen Kommission der Überprüfung des Tahitian Noni™ Juice an.

Im veröffentlichten Untersuchungsergebnis der EFSA heißt es: „Das Panel kam zu dem Ergebnis, dass keine überzeugenden Belege für einen Kausalzusammenhang zwischen akuten Leberschädigungen, wie in Fallstudien berichtet, und dem Konsum von Noni Juice vorliegen.“ Aussagen zur Wirksamkeit wurden auch hier nicht getätigt. Quelle: EFSA, Pressemeldung zum Untersuchungsergebnis

Bezogen auf toxikologische Untersuchungen stellt die EFSA fest: „Vom toxikologischen Gesichtspunkt aus gesehen wurde der Noni Juice adäquat getestet und sowohl die von der Europäischen Kommission ausgewerteten Studien als auch die ergänzenden toxikologischen Studien lassen keine Bedenken aufkommen. Das Panel hält die Beurteilung der Europäische Kommission für sachgemäß.“ Quelle: EFSA, Summary Untersuchungsbericht

Die EFSA bestärkt damit noch einmal den Bescheid der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2003, mit dem die Unbedenklichkeit des Tahitian Noni™ Juice festgestellt und die Zulassung zum „neuartigen Lebensmittel“ erteilt wurde. Quelle: Europäische Kommission, Novel Food Zulassung

Auch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) war im Juli 2005 zu dem Ergebnis gekommen: „Eine lebertoxische Wirkung durch das oben beschriebene Produkt (Tahitian Noni™ Juice) ist aufgrund der derzeit vorliegenden Erkenntnisse nicht nachvollziehbar.“ Quelle: AGES, Ergebnis Untersuchungsbericht

Quellenverzeichnis online:

EFSA Pressemeldung, 6. September 2006, Englisch: http://www.efsa.europa.eu/en/press_room/press_release/pr_nda_noni_juice.html

EFSA Pressemeldung, 6. September 2006, Deutsch: http://www.bfr.bund.de/cm/208/efsa_bewertet_erneut_die_sicherheit_von_noni_saft.pdf

EFSA Opinion & Summary: http://www.efsa.europa.eu/etc/medialib/efsa/science/nda/nda_opinions/nda_op_ej376_noni.Par.0002.File.dat/nda_op_ej376_noni%20juice_summary_en.pdf

Europäische Kommission, Novel Food Zulassung: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/en/oj/2003/l_144/l_14420030612en00120012.pdf

AGES Untersuchungsbericht: http://www13.ages.at/servlet/sls/Tornado/web/ages/content/298140DA45815663C125704400438709

Literatur

  • Claus-Peter Leonhardt. Noni. Die Frucht des indischen Maulbeerbaumes. Goldmann Verlag. München. 8. Auflage. ISBN 3-442-16301-3
  • Millonig G, Stadlmann S, Vogel W 2005, Herbal hepatotoxicity: acute hepatitis caused by a Noni preparation (Morinda citrifolia), European Journal of Gastroenterology & Hepatology 17, 445-447
  • Stadlbauer V, Fickert P, Lackner C, Schmerlaib J, Krisper P, Trauner M, Stauber RE 2005, Hepatotoxicity of NONI juice: Report of two cases, World Journal of Gastroenterology 11, 4758-4760
Commons: Noni – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien