Begriff
Das Arbeitsentgelt ist der Betrag, den ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet.
Historisch, jedoch nicht juristisch, werden zwei Formen des Entgelts unterschieden, das Gehalt eines Angestellten und den Lohn eines Arbeiters. Diese Unterscheidung hat jedoch heute sehr an Bedeutung verloren. Umgangssprachlich werden Lohn, Entgelt, Gehalt, und Vergütung gleichgesetzt.
Das Arbeitsentgelt kann nach verschiedenen Kriterien vereinbart und ausbezahlt werden.
- Stundenweise Abrechnung: Das Arbeitsentgelt wird nach den tatsächlich gearbeiteten Stunden abgerechnet. Auch Urlaubsentgelt oder Feiertagsentgelt werden stundenweise verrechnet.
- Monatsweise: Es ist ein Betrag für einen ganzen Monat vereinbart, unabhängig von der Länge des Monats.
- Stücklohn: Das Entgelt richtet sich nach den fertig gestellten Stückzahlen. Urlaub- und Feiertage werden mit einem Durchschnitt entlohnt.
- Pauschalentlohnung: Diese Art ähnelt schon sehr stark einer selbständigen Tätigkeit, da für ein ganzes Projekt, unabhängig von der Arbeitsdauer entlohnt wird.
Begriffe wie Lohnkosten oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (heute: Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz) beziehen sich stets auf beide Entgeltformen (Lohn/Gehalt)
Steuern und Sozialabgaben
Der Bruttolohn bzw. Bruttogehalt stellt dabei den gesamten vereinbarten Entgeltbetrag da. Davon werden diverse Beträge abgezogen, nämlich:
- Sozialabgaben und Versicherungen (siehe Lohnnebenkosten)
- Steuern, darunter z.B. Lohnsteuer (diese ist eine Einkommensteuer-Vorauszahlung)
- andere freiwillige Beiträge, wie Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge, z.B. einer Direktversicherung.
Nach Abzug dieser Beträge spricht man vom Nettolohn/Nettogehalt. Dieser Begriff bezeichnet den Teil des Lohns, der effektiv ausgezahlt und damit sofort verfügbar ist.
Zu beachten ist, dass für den Arbeitgeber über den Bruttolohn als "gesamten Entgeltbetrag" hinaus noch die Arbeitgeberanteile zu den Sozialabgaben zu leisten sind, so dass der monatlich zur Erfüllung des Entgeltanspruches zu leistende Zahlbetrag - ohne Berücksichtigung sonstiger Nebenkosten - den Bruttolohn um rund 20 % übersteigt.
Bestimmung der Entgelthöhe
Grundsätzlich wird die Vergütung des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag frei vereinbart. Dabei spielt die Marktsituation eine ebenso erhebliche Rolle wie die Fachkenntnisse des Arbeitnehmers, die Belastung am Arbeitsplatz, die Verantwortung die er trägt und die Arbeitsbedingungen unter denen er arbeitet.
Allerdings bilden zumindest für Arbeitsverhältnisse im Anwendungsbereich von Tarifverträgen die in den Entgelttarifverträgen vereinbarten Vergütungen ein Mindestentgelt, das nicht unterschritten werden darf.
Fälligkeit des Entgeltes
Das Entgelt ist in der Regel gemäß § 614 BGB im Nachhinein - also bei Monatsvergütung zum Monatsende - zu entrichten. Gelegentlich, aber immer seltener, finden sich in Arbeits- oder Tarifverträgen andere Fälligkeitszeitpunkte (z.B.: Monatsmitte)
Sonderbestandteile des Entgeltes
Zu dem Grundgehalt können noch Zulagen wie z.B. Provisionen bei Außendienstmitarbeitern oder Weihnachtsgelder oder Urlaubsgelder kommen.
Formen der Entgeltberechnung
Häufig ist eine monatlich gleichbleibende Vergütung vereinbart. Das Entgelt kann aber nach unterschiedlichen Grundlagen errechnet werden. Entsprechend gibt es den typischen Zeitlohn sowie die Leistungslohnarten Akkord- und Prämienlohn.
Zeitlohn: Bei dieser Art der Berechnung ist ausschließlich die Dauer der Arbeitszeit der Maßstab für die Entlohnung.
'Akkordlohn: Hier gilt die Devise "'Je höher die Arbeitsleistung, desto höher der Lohn"
Prämienlohn: Durch die zunehmende Automatisierung des Fertigungsprozesses verliert der Akkordlohn immer mehr an Bedeutung. Die computergesteuerten Fertigungsmaschinen übernehmen einen Großteil der Arbeiten. An die Stelle des Akkordlohns tritt der Prämienlohn.
Der Prämienlohn berücksichtigt vor allem Leistungen qualitativer Art. Er wird gezahlt, wenn
- Vorgabezeiten unterschritten werden
- die zulässige Ausschussquote unterschritten wird
- die eingesetzten Betriebsmittel optimal ausgenutzt werden und sich dadurch die Wartezeiten verkürzen.
- es gelingt, Energie oder Materialien zu sparen.
Es wird ebenfalls eine Normalleistung zugrunde gelegt. Der Betrieb zahlt also einen Grundlohn (entweder als Zeit- oder als Stücklohn) und eine Vergütung, die leistungsabhängig ist. Diese Vergütung kommt jedoch nicht- wie beim Akkord- dem Arbeitnehmer voll zugute; sie wird vielmehr zwischen dem Betrieb und dem Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Anteil des Arbeitnehmers heißt Prämie.
volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Einordnung
In der Volkswirtschaftslehre bezeichnet man insbesondere mit dem Plural Löhne jedoch auch die Summe aller Zahlungsströme einer Volkswirtschaft, die an Arbeitende für ihre Arbeit fließen, also an den Produktionsfaktor Arbeit gezahlt werden. In der Betriebswirtschaftslehre gilt bezogen auf ein Unternehmen oder Produkt ähnliches, wobei hier die Gehälter (im Sinne der Arbeitsentgelte für Angestellte) meist als Gemeinkosten einen Teil der gesamten Lohnkosten ausmachen.
Aus Sicht des Empfängers des Arbeitsentgeltes ist es Teil seines Einkommens.
Abgrenzungen
Vom Arbeitsentgelt sind zu unterscheiden:
- Besoldung (Preis für Arbeit eines Beamten)
- Sold (Preis für die Arbeit eines Militärangehörigen)
- Betriebsgewinn (Preis für Arbeit eines Selbstständigen)
- Honorar (Preis für die Arbeit eines freien Mitarbeiters)
- Provision (Preis für die Arbeit eines Handelsvertreters)
- Aufwandsentschädigung (Erstattung von Auslagen)