Kreis Bielefeld
Der Kreis Bielefeld war ein von 1816 bis 1972 bestehender Kreis, zunächst im zur preußischen Provinz Westfalen gehörenden Regierungsbezirk Minden, ab 1946/47 schließlich im nordrhein-westfälischen Regierungsbezirk Detmold. Er umfasste zuletzt das Umland der Stadt Bielefeld. Die Stadt selber hatte bis 1878 zum Kreis gehört und war dann als eigener Stadtkreis ausgegliedert worden, beherbergte aber nach wie vor die Kreisverwaltungsbehörden. Von 1878 bis 1969 lief der Kreis unter der Bezeichnung Landkreis Bielefeld. Seit 1973 ist das vormalige Kreisgebiet größtenteils Teil der Stadt Bielefeld.
Geografie
Der Kreis Bielefeld lag zu beiden Seiten des Teutoburger Waldes und hatte mit seiner Nordosthälfte Anteil an der Ravensberger Mulde, im Südwesten an der Emssandebene. Er grenzte an die westfälischen Kreise Bünde (bis 1832) und Herford im Norden, Wiedenbrück im Süden, Warendorf im Südwesten (bis 1970) und Halle im Westen sowie an das Land Lippe bzw. den Kreis Lemgo im Osten.
Gebietsentwicklung
1816 wird der Kreis Bielefeld aus der Stadt Bielefeld und den Kirchspielen Brackwede, Isselhorst, Schildesche, Dornberg sowie Heepen (mit zur Kirche im lippischen Oerlinghausen gehörenden Gemeinden, aber ohne Elverdissen) gebildet. 1832 kommt vom benachbarten Kreis Herford das Kirchspiel Jöllenbeck hinzu. Die preußische Landesgemeindeordnung für die Provinz Westfalen 1841 bestimmt jeden der genannten Kirchorte und zusätzlich auch die Gemeinde Gadderbaum zum Sitz eines Amtes, dem jeweils mehrere Gemeinden zugeordnet sind. Das Amt Isselhorst wird nach wenigen Jahren dem Amt Brackwede zugeschlagen.
Städte, Ämter und Gemeinden 1860
- Stadt Bielefeld
- Amt Brackwede: Brackwede, Ebbesloh, Hollen, Holtkamp, Isselhorst, Niehorst, Quelle, Senne I, Senne II, Ummeln
- Amt Dornberg: Babenhausen, Deppendorf, Großdornberg, Hoberge, Kirchdornberg, Niederdornberg, Uerentrup
- Amt Gadderbaum: Gadderbaum, Sandhagen
- Amt Heepen: Altenhagen, Brönninghausen, Heepen, Hillegossen, Lämershagen-Gräfinghagen, Milse, Oldentrup, Sieker, Stieghorst, Ubbedissen-Lippe
- Amt Jöllenbeck: Niederjöllenbeck, Oberjöllenbeck
- Amt Schildesche: Brake, Gellershagen, Schildesche, Schildesche Bauerschaft, Theesen, Vilsendorf
Um 1865 erfolgen Gemeindezusammenschlüsse im Amt Dornberg, außerdem fällt Sandhagen an Gadderbaum. 1878 scheidet Bielefeld als eigener Stadtkreis aus und wird ab 1900 mehrfach auf Kosten des Landkreises erweitert. Dies betrifft zunächst nur kleine Gebiete, 1930 jedoch die Gemeinden Gellershagen, Schildesche (Dorf und Bauerschaft), Sieker und Stieghorst. Das Amt Schildesche wird infolge dessen aufgelöst, seine verbliebenen Gemeinden auf die benachbarten Ämter verteilt.
Ämter und Gemeinden 1933
- Amt Brackwede: Brackwede, Ebbesloh, Hollen, Holtkamp, Isselhorst, Niehorst, Quelle, Senne I, Senne II, Ummeln
- Amt Dornberg: Babenhausen, Großdornberg, Hoberge-Uerentrup, Kirchdornberg, Niederdornberg-Deppendorf
- Amt Gadderbaum: Gadderbaum
- Amt Heepen: Altenhagen, Brake, Brönninghausen, Heepen, Hillegossen, Lämershagen-Gräfinghagen, Milse, Oldentrup, Ubbedissen-Lippe
- Amt Jöllenbeck: Niederjöllenbeck, Oberjöllenbeck, Theesen, Vilsendorf
1934 verliert Gadderbaum seinen Status als Amt und wird Ortspolizeibezirk. 1956 schließen sich Nieder- und Oberjöllenbeck zur Gemeinde Jöllenbeck zusammen. Im gleichen Jahr erhält Brackwede die Stadtrechte, 1965 auch Senne II als neue, amtsfreie Stadt Sennestadt.
Die anlaufende Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen führt 1970 zur Auflösung des Amtes Brackwede. Holtkamp, Quelle und Ummeln kommen an Brackwede, Senne I wird amtsfreie Gemeinde, Ebbesloh, Hollen, Isselhorst und Niehorst fallen an die Stadt Gütersloh und damit an den Kreis Wiedenbrück. Im Gegenzug kommt die aus Teilen der Kreise Wiedenbrück und Paderborn gebildete Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock an den Kreis Bielefeld.
Städte, Ämter und Gemeinden 1972
- Brackwede, amtsfreie Stadt
- Gadderbaum, amtsfreie Gemeinde
- Schloss Holte-Stuckenbrock, amtsfreie Gemeinde
- Senne I, amtsfreie Gemeinde
- Sennestadt, amtsfreie Stadt
- Amt Dornberg: Babenhausen, Großdornberg, Hoberge-Uerentrup, Kirchdornberg, Niederdornberg-Deppendorf
- Amt Heepen: Altenhagen, Brake, Brönninghausen, Heepen, Hillegossen, Lämershagen-Gräfinghagen, Milse, Oldentrup, Ubbedissen-Lippe
- Amt Jöllenbeck: Jöllenbeck, Theesen, Vilsendorf
1972 beschließt der nordrhein-westfälische Landtag das sogenannte Bielefeld-Gesetz, welches auch die Auflösung des Kreises Bielefeld beinhaltet und am 1. Januar 1973 inkrafttritt. Schloss Holte-Stukenbrock geht an den neuen Kreis Gütersloh, das restliche Kreisgebiet wird der Stadt Bielefeld angegliedert.
Wappen
Das am 23. August 1961 genehmigte Wappen des Kreises zeigte in Silber drei rote Sparren, die beiden unteren belegt mit einem Zahnrad, zwischen den beiden oberen drei Flachsblüten.