Oberste Gerichtshöfe

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Die obersten Gerichtshöfe des Bundes sind gemäß Art. 95 Abs. 1 der deutschen Verfassung - dem Grundgesetz - der Bundesgerichtshof (BGH), das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), der Bundesfinanzhof (BFH), das Bundesarbeitsgericht (BAG) und das Bundessozialgericht (BSozG).

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) steht als Gericht eigener Art neben den obersten Gerichtshöfen und wacht über die Verfassung.