Strandrecht

Regelung der Rechtsverhältnisse in Bezug auf Schiffbruch und Strandgut
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Das Strandrecht war das Recht der Anwohner, den anliegenden Strand in jeder Hinsicht zu nutzen. Dies schloss insbesondere die Aneignung des Strandguts von Schiffen und das Gepäck von Schiffbrüchigen ein.

Seit dem 13. Jahrhundert eigneten sich die Landesherren dieses Recht an, der Finder durfte immerhin ein Drittel des gefundenen Gutes behalten, ein Drittel verblieb beim Eigentümer und ein Drittel ging an den Landesherrn.

Damit gingen den Kauffahrern bei einem Unfall zwei Drittel ihres Handelsgutes verloren. Um sich gegen unberechtigte Ansprüche besser wehren zu können, schlossen sich die Kaufleute im 12. Jahrhundert zu den ursprünglichen Hansen zusammen.


Die Einführung der modernen Seerettung wurde mit Hinweis auf das Strandrecht behindert, da der Lebensunterhalt der ansässigen Bevölkerung bedroht waren.