Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/Alt

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Letzter Kommentar: vor 20 Jahren von Mathias Schindler in Abschnitt 27. Mai

Vorlage:LöschkandidatenBilder

Vorschlag für eine leichte Vereinfachung des Löschmodus

unter Benutzer:TheK/vereinfachter_Löschmodus habe ich einmal ein paar (2) Änderungsvorschläge für den Ablauf von Löschungen. TheK 18:54, 20. Jul 2004 (CEST)

Problemfälle (lassen sich nicht richtig löschen)

27. Mai

sehe ich es richtig daß das Foto einer Flagge oder sowas geeignet wäre? Ralf 18:11, 5. Jul 2004 (CEST)
wenn wir ein Renderbild nehmen? Dieses ist noch zu unfertig, hab nur schnell was zusammengebastelt?   Bild:Olympische-ringe.jpg Ralf 18:24, 5. Jul 2004 (CEST)
Nicht das "Wie" ist geschützt, sondern das "Was". Auch das Renderbild zeigt klar die fünf zusammenhängenden Ringe - und die stehen in der gewählten Farbgebung für die Olymp. Ringe. Ob sie nun in 3D, kursiv, gedreht usw. sind ist nicht entscheidend. Das Bild einer Flagge ist etwas anderes, denn zum einen gehört das Recht an der eigenen Aufnahme einem selbst. Und die Flagge (nicht gerendert!, sondern als Aufnahme) entspricht einer Bildkomposition. Allerdings muss die AUfnahme auch als das Bild einer Flagge interpretiert werden können. TG 12:29, 16. Jul 2004 (CEST)

Microsoft-Screenshots

Screenshots von Microsoft-Produkten sind generell nicht mit der GFDL vereinbar.

Nach Anfrage zur Nutzung von Screenshots (konkret bei Spielen von Microsoft), erhielten wir von MS die Erlaubnis, solche Screenshots in der Wikipedia zu nutzen. Anschliessend konstruierte ich noch einen extremen Fall, dass nämlich jemand einen gezeigten Screenshot aufgrund der Lizenz nutzt, verändert, und in sein eigenes Spiel einbaut. Antwort von MS:
vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung.
Generell ziehen wir unsere Zustimmung nicht zurueck, es bleibt unseres Wissens nach dabei, dass die Verwendung 
von Screenshots gestattet ist.
Durchaus denkbar ist eine unsachgemaesse Verwendung dieser Screenshots, wie von Ihnen beschrieben, dies 
beeinflusst die generelle Verwendung jedoch nicht.
Wir hoffen Ihnen somit geholfen zu haben!
Regards,
Contra Auch wenn ich den ein oder anderen in seiner Löschwut und seinem Kampf gegen Windmühlen störe, das was ich hier lese, ist "Bullshit". Bei einem Foto einer Microsoft Verpackung oder einer Aufnahme einer leeren Windowsoberfläche im Auslieferungszustand magst Du Recht haben. Ein Screenshot zeigt aber einen Zustand, der eben nicht durch das URG abgedeckt ist. Denn selbst wenn das Hintergrundbild verändert wird oder eine Kollage von geöffneten Programmen zeigt, dann ist das eben kein geschütztes Werk/geistiges Eigentum M$ mehr (nebenbei fehlt die schöpferische Höhe bei einem Gebrauchsgut. Denn nach der oben genannten Argumentation dürfte man sein eigenes Auto auch nicht fotografieren und veröffentlichen, da das Design ja nicht von einem selbst stammt. Manche sollte sich besser wieder darauf verlagern, produktibv mitzuarbeiten oder sich ein anderes Hobby suchen. PS Für welches Rechtssystem macht ihr Euch eigentlich die Arbeit? Der Server steht in den USA, wenn dort Seiten abgerufen werden, gelten dortige Gesetze. Egal für welche nationale Wikipedia auch immer. Demnah wäre schon der Inhalt der en-Wikipedia illegal ("Fair use"). Eine Unterscheidung an einer (wahrscheinlich sogar virtuellen) Subdomain zu machen, spricht für Theoretiker. Ach so, Aufnahmen des Monitors, die auch diesen zeigen fallen eben nicht unter das URG. Der Monitor muss aber als solcher als Alleinstellungsmerkmal sichtbar sein. So Hobbylöscher... ans Werk... Artikel schreiben, erweitern und verbessern (aber nicht Löschen)! TG 12:20, 16. Jul 2004 (CEST)
Ist das was Du sagst Wissen oder eine Frage? Willst Du Diskutieren oder Fakten auf den Tisch legen? Das sie mit der GnuFDL konform sind sehe ich gar nicht. Neph, man kann nicht alles diskutieren. Einiges steht halt in der Lizenz und das kann man einfach nicht wegdiskutieren! --Paddy 04:05, 1. Aug 2004 (CEST)

...das sollten alle sein. TheK 14:57, 15. Jul 2004 (CEST)

Contra: Ich hätte gerne eine verbindliche und generelle Aussage über die Verwendung von Screenshots in Wikipedia, insbesondere dann, wenn neben dem "Objekt der Begierde" auch noch der Monitor etc. zu erkennen ist. Auch würde mich eine Quelle für das angebliche Verbot der Verwendung von MS-Screenshots seitens Microsoft brennend interessieren. Alles was ich bisher zu diesem Thema lesen kann, sind Mutmaßungen einzelner Admins. Spacecaptain 15:38, 15. Jul 2004 (CEST)

von [1]:

(Für jede Nutzung von Screen Shots gilt:

  1. Sie dürfen bei der Nutzung von Screen Shots von Microsoft-Produkten Microsoft oder eines seiner Produkte nicht herabsetzen.
  2. Sie dürfen Produkte, Produktnamen, Firmennamen, Screen Shots oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material von Microsoft nicht auf eine Weise nutzen, die den Eindruck erweckt, Microsoft sei ein Sponsor Ihres/Ihrer Produkte(s) oder Dienstleistung(en), unterstütze diese oder stehe sonst mit diesen in Verbindung.
  3. Sie dürfen zwar zum Aufnehmen der Screens von Microsoft-Produkten Ihre eigene Technologie verwenden und die Größe Ihren Bedürfnissen anpassen, aber Sie dürfen dabei nicht das Bild und/oder Titelleisten, Dropdownlisten, Dialogfelder oder Icons des Screens auf irgendeine Weise verändern. Screen Shots müssen genau so wiedergegeben werden, wie sie in einem Microsoft-Produkt erscheinen würden.
  4. Screen Shots aus Microsoft-Produkten sind auf den folgenden Materialien erlaubt, dürfen jedoch nicht das auffälligste visuelle Element in diesen Materialien sein. Des Weiteren dürfen nicht mehr als 10 % Ihrer Inhalte aus Microsoft Screen Shots bestehen. Beispiele: Marketingmaterialien, Anzeigen, Bucheinbände, Produktverpackungen und andere Werbematerialien. ) [dieses Zitat steht damit nicht unter der GFDL!]

jeder einzelne Punkt davon reicht. TheK 21:55, 15. Jul 2004 (CEST)

Also sorry, aber Du redest Quatsch. Punkt 1: Ein NPOV-Artikel ist nicht herabsetzend per Definition. Punkt 2) Sponsoring existiert keines Punkt 3) Ein Screenshot ist ein Screenshot ist ein... ?! Wo ist dort etwas verändert? Punkt 4) Wikipedia ist kein : MArketingmaterial, keine Anzeige, kein Bucheinband (für ein paar: Buchumschlag), keine Produktverpackung und kein Werbematerial. Keiner der Punkte wird tangiert, daher ist der Löschantrag "sinnbefreit" oder einfach aus Langeweile einstanden. PS Für jede Nutzung von Screenshots muss man also Microsoft fragen? Was ist mit Bild:Powerpoint.jpg oder Screenshots vom Mac? Du bist doch unser Screenshot gele(e)hrter... TG 12:24, 16. Jul 2004 (CEST)

Zitat: Der Server steht in den USA, wenn dort Seiten abgerufen werden, gelten dortige Gesetze. Egal für welche nationale Wikipedia auch immer.Zitat Ende.

Ich wäre da vorsichtig. wikipedia.de wird weitergeleitet, der verein hat seinen sitz in deutschland, die seiten richtensich an deutsche.

Die Impressumspflicht enfällt NICHT, wenn ein an deutsche gerichtetes Projekt im Ausland gehostet wird. Nach der Logik müsste auch das Nutzen verfassungsfeindlicher Symbole erlaubt sein.


wer sagt, daß jeder einzelne punkt reicht? gibt es hier noch irgendjemanden außer dir, der etwas anderes außer "basta!" dazu zu sagen hat? ich kann mir nicht vorstellen, daß die löschwut eines einzelnen von der mehrheit hier getragen wird? (und nur nebenbei bemerkt, falls es dir in deinem amoklauf entgangen ist, es geht hier schon längst nicht mehr um reine screenshots, sondern um die vielfach hier zu findenden bildschirm-abbildungen SAMT monitor). Spacecaptain 09:12, 16. Jul 2004 (CEST)
Jeder dieser Punkte ist nun mal nicht kompatibel mit der Lizenz die von der Wikipedia gefordert wird. --chb 10:04, 16. Jul 2004 (CEST)
warum nicht? mein gott, ich stelle doch nun wirklich keine zu komplizierten fragen, aber selbst wenn man berücksichtigt, daß heute freitag ist, darf ich doch etwas mehr erwarten als "weil es eben so ist". und (nur um es nochmal ins gedächtnis zurückzurufen und um auf die überschrift zu verweisen), es geht um screenshots samt monitor (gerne auch wahlweise mit foto der freundin oder sitzendem garfield daneben, wenn es die seelenqual der vorgeblichen copyrightwächter mildert). --Spacecaptain 10:36, 16. Jul 2004 (CEST)
Jo eh, aber was kann ich dafür, wenn Microsoft solche Sachen einfordert :-( --chb 10:40, 16. Jul 2004 (CEST)
Der dritte Punkt bricht uns den Hals. Die GNU FDL fordert volle Editbarkeit. Dieses verbietet der dritte Punkt. --DaB. 11:30, 16. Jul 2004 (CEST)
Nein. Die Wikipedia gibt ein uneditiertes Bild weiter und erfüllt somit alle Kriterien. Genauso kannst ein freies Bild, das Gandhi zeigt, mit einem Bild Hitlers von einem Nutzer der Wikipedia verbunden werden für rechte Hetze gegen irgendwas mißbraucht werden. Das ist strafbar. Strafbar macht sich aber in diesem Falle auch nicht die Wikipedia. PS Die Server stehen in den USA, um es immer wieder zu erwähnen! TG 12:33, 16. Jul 2004 (CEST)
Oben steht ja nun, dass Microsoft nichts gegen die Nutzung der Bilder innerhalb der Wikipedia hat. Aber, ich möchte noch einem auf Wikipedia:Meinungsbild_Urheberrecht hinweisen, dort wurde beschlossen, dass nur Bilder benutzt werden sollen, die absolut frei sind und auch umgestaltet werden können. Aber das ist hier doch nicht der Fall, oder sehe ich das falsch? RobbyBer 20:09, 3. Aug 2004 (CEST)


23. Juli

  • Datei:Statueliberty.png Bin mir nicht sicher, denn: The New York Public Library provides this image for personal or research use only. Contact the National Archives and Records Administration for additional usage guidelines. Aber: Kann ja jeder sagen.

25. Juli

  • Fast alle Bilder des Nutzers Benutzer:Damian stellen wohl eine URV dar. Der Nutzer wurde schon des öfteren drauf angesprochen. Ich informiere ihn noch einmal, dass er nur Bilder hochladen möge, die "frei" sind. RobbyBer 10:08, 25. Jul 2004 (CEST)

27. Juli

Kreiswappen-waldeck-frankenberg.png Kreiswappen-schwalm-eder.png Kreiswappen-werra-meissner.png Kreiswappen-aschaffenburg.jpg Kreiswappen-badkissingen.jpg Kreiswappen-aichach-friedberg.png Stadtwappen-offenbach.jpg Kraichtalwappen.jpg Gelsenkirchen-wappen.jpg Magdeburg-wappen.jpg Heidelberg-wappen.jpg Heilbronn-wappen.jpg Pforzheim-wappen.jpg Reutlingen-wappen.jpg Ludwigshafen-wappen.jpg Koblenz-wappen.jpg Wappen-saarbruecken.jpg Wiesbaden-wappen.jpg Wappen-bretten.jpg Wappenwertheim.jpg Wappenbietigheimbissingen.jpg Wappenfellbach.jpg Wappen-Erlangen.jpg Kreiswappen-marburg-biedenkopf.png Kreiswappen-hersfeld-rotenburg.png Kreiswappen-kassel.png Kreiswappen-westerwaldkreis.png Kreiswappen-cochem-zell.png Kreiswappen-giessen.png Kreiswappen-rheinhunsrueck.png Kreiswappen-rheinlahn.png Kreiswappen-triersaarburg.png Kreiswappen-mayenkoblenz.png Kreiswappen-neuwied.png Kreiswappen-daun.png Lkrfreudenstadtwappen.png Karlsruhekrwappen.png Rheinneckarwapp.png Heilbronnkrwappen.png Enzkreiswappen.png Calwwappen.png Rastattwappen.png Alb-donau-kreiswappen.png Biberachkrwappen.jpg Hohenlohekreiswappen.png Konstanzkrwappen.png Bodenseekreiswappen.png Emmendingenkrwappen.png Boeblingenkrwappen.png Goeppingenkrwappen.png Heidenheim-kreiswappen.png Ludwigsburg-kreiswappen.png Main-tauber-kreiswappen.png Ortenau-kreiswappen.png Ravensburg-kreiswappen.png Ostalbkreiswappen.png Esslingen-kreiswappen.png Rems-murr-kreiswappen.png Rottweil-kreiswappen.png Reutlingen-kreiswappen.png Schwarzwald-baar-kreiswappen.png Sigmaringen-kreiswappen.png Tubingen-kreiswappen.png Tuttlingen-kreiswappen.png Waldshut-kreiswappen.png Zollernalb-kreiswappen.png Kreiswappen-Bitburgpruem.jpg alle keine Lizenz, Benutzer informiert. -- Breezie 11:37, 27. Jul 2004 (CEST)



31. Juli

die Genehmigung liegt vor für die Veröffentlichung in Wikipedia, Gruß Hammer1 19:55, 4. Aug 2004 (CEST)
Das Problem ist, dass es nicht nur für die Veröffentlichung in der Wikipedia freigegeben sein soll, sondern auch für jede weitere nutzung, egal ob komanziel oder privat. Zur Thematik Wikipedia:Meinungsbild_Urheberrecht. Somit müsste es so gelöscht werden. RobbyBer 15:11, 6. Aug 2004 (CEST)
Also bei der Anfrage schrieb ich, dass dann das Bild der GNU-FDL unterliegen werde, und die Genehmigung wurde mir vorbehaltlos erteilt. "Thanks for asking" schrieb die Dame noch im PS. Übrigens wird das Bild auch in en:, ja: und it: verwendet. Gruß, Hammer1 22:42, 6. Aug 2004 (CEST)
Wenn dem so ist, dann schreibe das bitte noch zur Bildbeschreibungsseite. Sprich, das die gesagt haben es kann als GNU-FDL angesehen werden. Wenn du hingegen der Meinung bist, dass diese Bedingung ehr überlesen wurde, dann frag lieber noch einmal nach. Zum Thema der anderen Wikipedias, dort wird die Lizenz und Quellfrage nicht so strikt behandelt. Aber in der deutsschprachigen wurde die Fair Use nutzung von Bildern abgelehnt. RobbyBer 17:13, 7. Aug 2004 (CEST)


2.August

  • Bilder des Benutzer:Damian, z.B.Datei:Dom-Avignon.jpg. Viele scheinen abgescannt von Postkarten oder "Heftchen". Auch scheint er schon öfter sich über Urheberrechte hinweggesetzt zu haben.John Eff 05:12, 2. Aug 2004 (CEST)
  • Datei:G10-La7-Lwow44.jpg Screenshot aus aktuellem PC-Spiel, URV --[[Benutzer:Darkone|Darkone]] 11:03, 2. Aug 2004 (CEST)
    • Screenshots von PC-Spielen werden auf unzähligen Fanseiten veröffentlicht. Die Hersteller (hier: Ubisoft) fördern dies aktiv, in dem sie z.B. Screenshot-Wettbewerbe veranstalten und auch mit Links auf die Fanseiten hinweisen. Jeder Screenshot bedeutet kostenlose Werbung für das Spiel. Von dem Einverständnis des Herstellers kann daher ohne weiteres ausgegangen werden. --jupo 15:50, 2. Aug 2004 (CEST)
      • Hallo, in der Wikipedia wurde sich aber darauf geeinigt nur Bilder zu nutzen die "frei" weiterverwendet und bearbeitet werden können. Nachlesen kann man dieses unter Wikipedia:Meinungsbild_Urheberrecht. Demach können nur Bilder benutzt werden die der GNU-FDL unterliegen, gemeinfrei oder sonst "frei" sind benutzt werden. Dieses sind diese Screenshots aber nichtRobbyBer 15:31, 3. Aug 2004 (CEST)
      • Der Spielehersteller hat doch gar kein Urheberrecht an einem Screenshot, der eine von mir gespielte Situation darstellt. Sonst hätte ja der Hersteller eines Zeichenprogramms das Urheberrecht auf alle damit gezeichneten Bilder! Etwas anderes ist, wenn z.B. ein Windows-Programmfenster abgebildet wird. Die Möglichkeit, einen Screenshot oder ein Movie vom Spieler zu erzeugen, stellt lediglich ein zur Verfügung gestelltes Werkzeug dar, für das ich ja bezahlt habe. Für die damit erzeugten Werke habe ICH das Urheberrecht.--jupo 19:21, 3. Aug 2004 (CEST)Fortsetzung der Diskussion wegen der grundsätzlichen Bedeutung bitte unter Diskussion:Bildrechte--jupo 19:41, 3. Aug 2004 (CEST)

Nach dem Stand denke ich, dass es gelöscht werden sollte. RobbyBer 21:23, 9. Aug 2004 (CEST)


  •   - Sehr altes Foto (vor 1918). Mit hoher Wahrscheinlichkeit gemeinfrei. Habe aber von der Quelle (englische Wikipedia) keine weiteren Informationen. Löschen?
    • Im zweifel hat ja der die Probleme, der es hochgeladen hat. Also ich würde es wohl löschen. RobbyBer 21:12, 9. Aug 2004 (CEST)




6. August

  •   - das ist nicht die abgebrandte Manege in Moskau, schade um das schöne Bild, doch es passt leider nicht zum Lemma! Vielleicht kann es jemand besser zuordnen, NKWD-Experten vor! [[Benutzer:Ilja Lorek|Ilja ]] 12:20, 6. Aug 2004 (CEST)
Hallo Ilja! Was ich nicht verstehe, warum Du das Bild auf die Liste der Löschkandidaten setzt. Eine gültige Lizenz hat es doch, ob es zum Lemma passt ist doch erst einmal egal. Irgendjemand wird es schon benutzen. --ALE! 00:14, 7. Aug 2004 (CEST)
Was nutzt ein Bild, das einen falschen Dateinamen hat und keiner eine Ahnung hat was abgebildet wird? So nutzt es auch niemand. RobbyBer 21:37, 12. Aug 2004 (CEST)

7. August

  • Datei:Canon logo.png - Die Bildbeschreibung sagt: "Canon Logo laut en.wikipedia.org copyrighted aber benutzbar". Das mag vielleicht für fair use gelten, nicht jedoch für die GNU FDL. Leider. --asb 04:09, 7. Aug 2004 (CEST)

8. August

Folgende vier Bilder wurden durch Bessere ersetzt:

--Gert Hänsel 21:31, 8. Aug 2004 (CEST)

9. August

Wie kann denn ein Bild, welches z.B. zwischen 1967 und 1995 definitiv gemeinfrei war, auf einmal wieder geschützt sein? Das würde ja eine unheimliche Klagewelle nach sich ziehen. Es gibt doch schließlich so etwas wie Vertrauensschutz. --ALE! 11:59, 11. Aug 2004 (CEST)
Wann wurde es den aufgenommen? RobbyBer 14:50, 11. Aug 2004 (CEST)
Die Klagewelle ist möglich (§ 137f UrhG bitte mal nachlesen, Leute), alles weitere unten auf dieser Seite. --Historiograf 23:39, 11. Aug 2004 (CEST)

--John Eff 20:14, 9. Aug 2004 (CEST)

10. August

Bild:Niederschlesien flag.png, Bild:Westpreus.gif, Bild:Lm-niederschlesien.gif, Bild:Lm-sudeten.gif, Bild:Lm-danziger.gif

Urheberrechtlicher Status nicht geklärt, Benutzer hat mehrere Wochen diesbezüglich nicht reagiert (scheint nicht aktiv zu sein). --zeno 00:22, 10. Aug 2004 (CEST)


Bild:EC-Karte.jpg - Das Design der Karte und die Logos sind copyright geschützt rsp. geschützte Warenzeichen. Darf man das wirklich so Abbilden? --193.47.104.38 15:52, 10. Aug 2004 (CEST)

Das ist umstritten siehe die ML zu Wappen --Historiograf 23:31, 11. Aug 2004 (CEST)

Datei:German-sw-africa.jpg, Datei:Norwegen wappen.jpg,  , Datei:Irrhain.png, Datei:Schoenkopf.jpg, Datei:Wappen-Bad-Segeberg.png,  ,  , Datei:Sukienice krakow.jpg, Datei:Wawel krakow.jpg,  , Datei:DBU.jpg, Datei:Microsoft mouse ps2 serial 90.jpg, Datei:Voodoo 1 diamond monster.jpg, Datei:Wappen Strullendorf in Deutschland.png, Datei:Bildschirmphoto2.png, Datei:Maexchen1.jpg, Datei:Wappen herzberg am harz.png, Datei:Wannenkapelle.jpg,  ,  , Datei:006 04.jpg, Datei:016 14.jpg, Datei:027 25.jpg keine Lizenz, Benutzer vor einiger Zeit informiert -- Breezie 21:33, 10. Aug 2004 (CEST)

ad Bild von Heydrich: Heydrich starb 1942. Daher ist die Schutzfrist für dieses Bild spätestens 1967 abgelaufen. Vgl.: Bildrechte#Geschichte der Schutzes für Fotografien in Deutschland --ALE! 11:53, 11. Aug 2004 (CEST)
Welches ist den das Bild von Heydrich? Wann wurde denn das Bild veröffentlich, bzw. wie schaut es mit den Übergangsfristen aus. RobbyBer 14:19, 11. Aug 2004 (CEST)
Das 2. Bild: Bild:0,1886,2072697,00.jpg (toller Name). Heydrich 1942 gestorben. Das Urheberrecht für Lichtbilder von 1940 sah eine Schutzfrist von 25 Jahren vor. Diese war also spätestens 1967 abgelaufen. (Das damals aktuelle Gesetz sah auch nur 25 Jahre vor; verlängerte die Schutzfrist also nicht.) Das Bild ist somit gemeinfrei. Da ändert auch die Änderung von 1995 nichts daran, den ein Bild kann ja nicht auf einmal wieder geschützt sein. Schließlich gibt es so etwas wie Vertrauensschutz und sonst gäbe es sicherliche eine Klage- oder Abmahnungswelle. --ALE! 14:55, 11. Aug 2004 (CEST)
Irrtum! Auf Bildrechte und der Diskussion dort wird eindeutig gezeigt, dass diese Ausführungen mit der seit 1995 bestehenden Rechtslage nicht übereinstimmen. Bitte dort weiterdiskutieren, die Bildrechte-Diskussion gehört dorthin! Hier nur soviel: das Bild eines auftauchenden U-Boots von 1941 ist nach einer neuen Entscheidung 70 Jahre nach dem Tod des Autors geschützt. Durch die langen spanischen Schutzfristen lebte der erlosche Schutz als Lichtbildwerk (!) wieder auf. Nach der Schutzdauerrichtlinie der EU muss man damit rechnen, dass die meisten Bilder (wie auch das vorliegende Heydrich-Porträt), die man früher als einfache Lichtbilder eingestuft hätte, als Lichtbildwerke geschützt sind. Der Vertrauenschutz bezieht sich nicht auf neu aufgenommene Nutzungen, Abmahnwelle kommt vielleicht noch (toi toi toi ...). --Historiograf 23:31, 11. Aug 2004 (CEST)
Also wenn man das Gesetz liest, muß man Dir (leider) recht geben. Ich kann nur nicht verstehen, wie man auf diese bescheuerte Idee kommen kann, Schutzrechte wieder aufleben zu lassen. Anscheinend sind aber die deutsche Gerichte unterbeschäftigt. Du solltest aber mal dazu sagen (vielleicht habe ich es aber auch nur überlesen), dass es nur um Nutzungen mit einem Nutzungsbeginn nach dem 1. Juli 1995 geht. Dies trifft bei der Wikipedia leider zu. Sodaß, diese Neu-Nutzungen also dem Urheberrecht unterstehen, Alt-Nutzungen vor diesem Datum aber frei bleiben und dass bei Weiter-Nutzungen angemessene Entgelde gezahlt werden müssen. Perverser wird das ganze noch dadurch, dass das Urheberherrecht vorsieht, das die Rechte an den ursprünglichen Urheber zurückfallen. Also müßte man jetzt recherchieren, ob es noch berechtigte Erben gibt oder nicht. Alles sehr wirr. --ALE! 10:33, 12. Aug 2004 (CEST)
ad Staatswappen: müssen wir jetzt im Löschübereifer alle Staatswappen löschen? Das kann ja wohl nicht wahr sein. Vielleicht sollte man sich auch erst einmal nach passend Ersatz umsehen. Ich denke nicht, daß uns die Niederländische Regierung wg. unerlaubter Nutzung des Wappens verklagt. Brunei erst recht nicht! --ALE! 11:53, 11. Aug 2004 (CEST)
Zum stand der Wappendiskussion kannste dich ja unter Wikipedia Diskussion:Wappen informieren und auch beteiligen. RobbyBer 14:19, 11. Aug 2004 (CEST)
ad Frontispiz der Erstausgabe Narrenschiffs (Holzschnitt): Also dieses Bild sollte doch wirklich seit mehreren hundert Jahren gemeinfrei sein. Ein einfacher Scan ist keine zusätzliche schöpferischer Höhe. --ALE! 11:53, 11. Aug 2004 (CEST)
Da hast du recht, trotzdem müsste ja der es hochgeladen, bzw. gescannt hat die Quelle angeben und noch dazuschreiben von wann es ist und das es so mit gemeinfrei ist. RobbyBer 14:19, 11. Aug 2004 (CEST)
ad Anna Katharina Schönkopf: vgl. ebda! (Das Bild ist nur nicht ganz so alt.) --ALE! 11:53, 11. Aug 2004 (CEST)
ad Bild:Bildschirmphoto2.png: Das Bild wurde unter FDL veröffentlicht. Steht so zumindest im Bild. --ALE! 11:53, 11. Aug 2004 (CEST)
Fazit: Breezie, ich habe dies schon einmal entsprechend geäußert: Halte Dich doch bitte etwas zurück und denke erst einmal eine oder zwei Minuten bei jedem Bild, das Du zur Löschung vorschlägst, nach. Danke! --ALE! 11:53, 11. Aug 2004 (CEST)

Bild:Niederlande_wappen_klein.png bitte nicht löschen - Texte, für die die Versionsgeschichte aus dem Jahr 2002 und davor nicht mehr existiert, werden ja schließlich auch nicht entfernt. --zeno 12:49, 11. Aug 2004 (CEST)

11. August

hab den abstrakten Dateinnamen nicht geändert. Ich lad's nochmal mit richtigem Namen hoch. asgard2k1 13:59, 11. Aug 2004 (CEST)

12. August

  • Datei:0310ipod buds.jpg: Bildbeschreibung enthält lediglich Informationen zur Quelle, nicht aber zur Lizenz (Public Domain oder GNU FDL). -- John Doe 08:36, 12. Aug 2004 (CEST)
  • Datei:Olympia2004 Fußball Logo.jpg: Grafik als GNU FDL angegeben und aus englischer Wikipedia übernommen. Dort steht aber nichts von GNU FDL. Ich habe da meine Zweifel, ob das GNU FDL ist. Was haltet ihr davon?. User wurde informiert. --Thommess 13:44, 12. Aug 2004 (CEST)
Ich dachte, wenn es in der en-wiki enthalen ist, ist es aus unserer Sicht GNU-FDL (weil von Wikipedia). Ich denke das Problem muss von unseren englischen Freunden gelöst werden und nicht von uns. Wo ist mein Denkfehler? --Rossi 13:50, 12. Aug 2004 (CEST)
Wer Bilder in die deutschsprachige Wikipedia einfügt, muss deren korrekte Lizenzierung prüfen. In diesem Fall kann wohl keine Rede von GNU FDL oder gar Public Domain sein, weshalb das Bild so schnell wie möglich gelöscht werden sollte! -- John Doe 14:41, 12. Aug 2004 (CEST)
Hmm..., das wäre aber Schade. Kann sich nicht jemand von unseren Experten, bzw. erfahrenen Wikipedianern darum bemühen, dass wir diese süssen Logos für alle olympischen Disziplinen verwenden dürfen? Oder kann jemand so etwas selber erstellen? Das wäre doch ein schönes durchgängiges Motiv für alle Olympia-Beiträge, statt immer nur diese langweiligen Ringe :-) --Rossi 17:22, 12. Aug 2004 (CEST)
... wirf mal einen Blick auf die Terms of Use unter http://www.athens2004.com/en/AboutThisSite - wir können diese Bilder schlicht nicht bei Wikipedia verwenden! -- John Doe 21:04, 12. Aug 2004 (CEST)
...hab den Blick hingeworfen und den Ball zurückgeworfen :-(
Die links sind überall raus (außer in meiner Benutzer-Diskussion, wegen der Dokumentation). Hoffentlich findet sich ein Meister der Graphik und schleust ein paar hübsche Logos ein. --Rossi 12:43, 13. Aug 2004 (CEST)

13. August

Welchen Grund hat es, dass so viele "gelöschte" Bilder noch da sind? Verschwinden die nach bestimmter Zeit automatisch, oder müssen sie irgendwie "endgültig gelöscht" werden? --[[Benutzer:SirJective|SirJective (*)]] 14:43, 13. Aug 2004 (CEST)
Bitte folgendes Bild löschen, es zeigt die falsche Pflanze (ist Potentilla reptans:  
  • ?   angeblich Gnu-Fdl aber "aus dem Bestand eines AP Fotografen" und das ist selten frei --Philipd 21:32, 13. Aug 2004 (CEST)

Zu all diesen JPG genannten GIF-Dateien gibt es eine identische .gif-Datei:

14. August

Folgende sind Einträge der image-Tabelle, die zu leeren Bilddateien gehören.

  •   siehe [4] --Philipd 14:15, 14. Aug 2004 (CEST)
    • Öhm, das Bild is uralt, wieso sollte es nicht PD sein? --[[Benutzer:Darkone|Darkone (¿!)]] 12:18, 15. Aug 2004 (CEST)

15. August

  • Datei:FOX logo von 204.bmp "Dieses Logo gehört FOX alleine, All Rights Reserved." also URV ecki 12:11, 15. Aug 2004 (CEST)
  •   Falsche Art. Habe das Bild neu unter dem allgemeinen Namen "Eribea.jpg" raufgeladen. --Summi 13:09, 15. Aug 2004 (CEST)
  • Datei:Wachtelweizenscheckenfalter.jpg Nochmals falsche Art. Habe das Bild neu unter dem allgemeinen Namen "Scheckenfalter.jpg" raufgeladen. --Summi 13:09, 15. Aug 2004 (CEST)

Vorlage:Wartung