Unter Feine Backwaren (auch: Feinbackwaren) versteht der Bäcker alle Gebäcke, die, bezogen auf 90 Teile Getreidemahlerzeugnisse, mindestens 10 Teile Fett und/oder Zucker enthalten müssen. Die genannten, wie auch weitere Zutaten (Obst, Mandeln, Krem, Quark, Sahne, Mohn), sorgen für den typischen Eigengeschmack und den deutlich höheren Energiegehalt der Feinbackwaren gegenüber Brot oder Brötchen.
Folgende Gruppen von Backwaren gehören dazu:
- Hefefeingebäck
- Blätterteiggebäck
- Mürbteiggebäcke
- Teegebäck, Hartkekse, Obstböden, Torteletts
- Lebkuchengebäcke
- Massen
- Rührkuchen, Biskuitmasse, Wiener Boden, Sandkuchen, Brandteig
- Laugendauergebäcke
Um die Nachfrage nach der großen Vielfalt an Feinbackwaren befriedigen zu können, gibt es mittlerweile eine breite Palette von Convenience-Produkten für Bäckereien und Haushalte, die es ermöglichen, mit nur wenigen Arbeitsschritten ein fertiges Produkt herzustellen. Beispiele sind Tiefkühl-Blätterteig-Pastetchen oder -Rohlinge, die nur noch glasiert oder gefüllt werden müssen. Siehe auch: Teigling
Der Begriff „Feine Backwaren“ schließt die Gebäckkategorie Dauerbackwaren mit ein.
Weblinks
- www.verbraucherministerium.de Leitsätze zu feinen Backwaren des Deutschen Lebensmittelbuchs