Feine Backware

Backware mit bestimmten Mindestanforderungen
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. September 2006 um 18:43 Uhr durch BMK (Diskussion | Beiträge) (Weblinks: - werbelink). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Unter Feine Backwaren (auch: Feinbackwaren) versteht der Bäcker alle Gebäcke, die, bezogen auf 90 Teile Getreidemahlerzeugnisse, mindestens 10 Teile Fett und/oder Zucker enthalten müssen. Die genannten, wie auch weitere Zutaten (Obst, Mandeln, Krem, Quark, Sahne, Mohn), sorgen für den typischen Eigengeschmack und den deutlich höheren Energiegehalt der Feinbackwaren gegenüber Brot oder Brötchen.

Folgende Gruppen von Backwaren gehören dazu:

Um die Nachfrage nach der großen Vielfalt an Feinbackwaren befriedigen zu können, gibt es mittlerweile eine breite Palette von Convenience-Produkten für Bäckereien und Haushalte, die es ermöglichen, mit nur wenigen Arbeitsschritten ein fertiges Produkt herzustellen. Beispiele sind Tiefkühl-Blätterteig-Pastetchen oder -Rohlinge, die nur noch glasiert oder gefüllt werden müssen. Siehe auch: Teigling

Der Begriff „Feine Backwaren“ schließt die Gebäckkategorie Dauerbackwaren mit ein.