Diskussion:Rechnung

Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 13. September 2006 um 10:20 Uhr durch Bahnemann (Diskussion | Beiträge) (Bezeichnungen auf der Rechnung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Rechnungsbegriff

Die bis Dezember 2005 bestehende Definition

[Eine Rechnung ist eine ]vom Schuldner (und gleichzeitigem Gläubiger der dafür vereinbarten
Gegenleistung) eine Auflistung der erbrachten oder in Kürze zu erbringenden Leistungen 
festgehalten wird.

habe ich im Wesentlichen wiederhergestellt, denn die spätere Fassung

mit dem eine natürliche oder juristische Person den Empfänger einer Lieferung oder 
Leistung auffordert, innerhalb einer bestimmten Zeit den vereinbarten Preis zu 
entrichten. Historisch versteht man unter Rechnung auch Schriftstücke der Buchführung.

ist nicht richtig. Ein Dokument, mit dem ein Schuldner zur Leistung aufgefordert wird, ist eine Mahnung; eine Rechnung enthält, wie auch der Name nahelegt, eine (Be-)Rechnung eines Entgelts, in der Regel dann, wenn sich die Gesamtschuld aus mehreren Einzelposten zusammensetzt.

Eine Rechnung kann auch Mahnung sein, nämlich dann, wenn in ihr auch entsprechend zur Leistung aufgefordert wird; ganz häufig gibt es aber eben auch Rechnungen, die erst NACH Begleichung der in der Rechnung aufgeführten Leistungspflicht gestellt werden und dann logischerweise nicht zur Leistung auffordern können (die Schuld besteht ja gar nicht mehr).

Außerdem entfernt habe ich die unsinnige Formulierung "natürliche oder juristische Person"; zum einen ist das zu kurz, denn es schließt bspw. teilrechtsfähige Rechtssubjekte wie OHGs oder GbRs aus, könnte auf der anderen Seite aber (wenn das nicht verkürzend wäre) zu "Person" zusammengefaßt werden. Sinnvoller ist es, einfach "Gläubiger" zu schreiben.

Auch "Empfänger einer Lieferung oder Leistung" hielt ich für wenig sinnvoll; auch eine Lieferung ist, wenn sie auf eine Pflicht hin erfolgt, eine Leistung. Übersetzt hieße das also "Empfänger einer Leistung in Form einer Lieferung oder einer Leistung".

--HolgerPollmann 15:36, 30. Jul 2006 (CEST)

"Kaufpreis"

Es stimmt so, wie es da stand: für zu erbringende Leistungen. Zum Beispiel auch bei Dienstleistungsverträgen. --08-15 17:04, 26. Aug 2006 (CEST)

Bezeichnungen auf der Rechnung

Folgende Typen von Werten sind auf Rechnungen zu finden, doch wie sind diese korrekt und verständlich zu bezeichnen?

  1. Einzelpreis (netto)
  2. Positionspreis (netto) (Menge * (Einzelpreise (netto))
  3. Einzelpreis (netto) - Rabatt
  4. Positionspreis (netto) - Rabatt
  5. Summe aller Positionspreise (netto)
  6. Summe aller (Positionspreise (netto) - Rabatt)
  7. (Summe aller (Positionspreise (netto) - Rabatt))+USt (Rechnungsbetrag)
  8. Skontierfähiger Teil des (Summe aller (Positionspreise (netto) - Rabatt))+USt (Rechnungsbetrag)
  9. Skontobetrag
  10. ((Summe aller (Positionspreise (netto) - Rabatt))+USt)-Skontobetrag

Zusatzfrage: Was ist unter einem "Positionsnetto" umd eome, "Gesamtbrutto" zu verstehen? Besten Dank Bahnemann 10:19, 13. Sep 2006 (CEST)