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Die Erfolge des österreichischen Sports sind untrennbar mit der Förderung und Unterstützung von Sportlerinnen und Sportlern verbunden. Hierzu leistet das Bundesministerium für Inneres, das sich ausdrücklich zur Förderung des Spitzensportes in Österreich bekannt hat, einen entscheidenden Beitrag.
Spitzensportförderung
Die Spitzensportförderung im BMI ist als duales Förderungssystem aufgebaut und verbindet eine nachhaltige Berufsausbildung zur bzw. zum Exekutivbediensteten mit der Möglichkeit, Sport professionell auszuüben. Dabei können die berufliche und die sportliche Karriere optimal aufeinander abgestimmt werden. Nach Beendigung der sportlichen Laufbahn steht den Athletinnen und Athleten ein breites Aufgabenspektrum mit zahlreichen Verwendungsmöglichkeiten und umfassenden Karrierechancen im Polizeidienst offen. Den Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern wird einerseits eine fundierte Berufsausbildung zur Polizistin bzw. zum Polizisten und damit gleichzeitig eine soziale Absicherung abseits der sportlichen Karriere geboten, andererseits die erforderlichen Förderungen für Training, Vorbereitungszeiten und Wettkämpfe. Im Gegenzug repräsentieren die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler die Marke Polizei innen- und außenwirksam und vertreten dadurch das Bild einer leistungsstarken Polizei in Österreich.
Geförderte Sportarten
Spitzensport im BMI soll in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit das Bild der österreichischen Polizei bestmöglich präsentieren. Für die Spitzensportförderung sind daher Disziplinen zu bevorzugen, die das Ansehen und die Wertigkeit der Polizei nach Außen sowie die Motivation und Vorbildwirkung nach Innen garantieren. Gefördert werden bevorzugt Einzelsportarten wie
- Olympische Disziplinen
- Disziplinen mit Affinität zur Exekutive
- Disziplinen mit großem Ansehen und Interesse in der Bevölkerung
Erfordernisse und Voraussetzungen[1]
Neben den allgemeinen Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Polizeidienst müssen insbesondere folgende Voraussetzungen vorliegen, um in den Spitzensportkader der Polizei aufgenommen werden zu können:
- die Mitgliedschaft in einem nationalen Kader (A-, B- oder vergleichbarer Kader) einer vom BMI geförderten Sportart
- das Erbringen der Leistungen nach den Einstufungsrichtlinien zur Bewertung der sportlichen Leistungen für die Aufnahme als Spitzensportlerin bzw. Spitzensportler im BMI,
- Prognose der sportlichen Leistungsfähigkeit und -entwicklung,
- Identifikation der Sportlerin und des Sportlers mit der Exekutive und
- Integration in die österreichische Leistungssportförderung.
Die von den Bewerberinnen und Bewerbern vorzulegenden sportlichen Erfolge sowie die weitere sportliche Zielsetzung sind vom zuständigen Bundes-Sportfachverband oder einem gleichzusetzenden internationalen Verband zu bestätigen. Bei Erfüllen der Voraussetzungen ist auch die Aufnahme von bereits in Ausbildung sowie im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befindlichen Exekutivbediensteten in das Spitzensportverzeichnis möglich.
Duale Karriere
Das duale Ausbildungssystem ermöglicht eine Spitzensportkarriere sowie parallel dazu eine vollständige Berufsausbildung. Die Ausbildungsdauer beträgt fünf Jahre und findet in Form eines Modulsystems samt Fernlehre statt. Die Grundausbildung wird von den Bildungszentren Salzburg und Graz durchgeführt. Pro Kalenderjahr muss eine fünfwöchige Präsenzphase absolviert werden, die aus mehreren zur Verfügung stehenden Terminen individuell ausgewählt werden kann. Den Sportlerinnen und Sportlern bleibt während der gesamten Ausbildung genügend Zeit, um den notwendigen Trainingsumfang sowie alle individuell zum Ziel gesetzten Wettkämpfe zu absolvieren. Nach Abschluss der Grundausbildung ist nach positiver Dienstprüfung die Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis für den Exekutivdienst beabsichtigt. Den Sportlerinnen und Sportlern steht dabei ein vielfältiges Aufgabenspektrum zur Verfügung, z.B. Kriminaldienst, Autobahnpolizei, alpine Einsatzgruppe, Polizeidiensthundewesen, Einsatzkommando Cobra, Wasserpolizei, Cybercrime Unit, Spurensicherung, Verfassungsschutz etc.
Aufgaben der Spitzensportlerinnen und -sportler
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler stehen im Blickpunkt der Öffentlichkeit und verpflichten sich, aktiv als Werbeträger an der Öffentlichkeitsarbeit des BMI mitzuwirken. Dazu zählen etwa die Teilnahme an offiziellen Anlässen des BMI, das sichtbare und medienwirksame Tragen des „Polizeisport Logos“ bei öffentlichen Auftritten sowie die Teilnahme an Sportmeisterschaften der Exekutive und Kampagnen des BMI.
Ausscheiden aus dem BMI-Spitzensportverzeichnis
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler des BMI scheiden aus dem Spitzensportverzeichnis insbesondere aus den folgenden Gründen aus:
- Wegfall der sportlichen Qualifikation
- Beendigung der Karriere
- disziplinäre Gründe, die Förderungen nicht mehr rechtfertige
- Beendigung auf eigenen Wunsch
Nach dem Ausscheiden aus dem Spitzensportverzeichnis kann die bzw. der Bedienstete an ihrer bzw. seiner Stammdienststelle den Exekutivdienst versehen
BMI-Spitzensportlerinnen und -sportler
Derzeit besteht der BMI-Spitzensportkader aus den folgenden 75 Athletinnen und Athleten
Geförderte Sportarten
Aktuell fördert das BMI Spitzensportlerinnen und Spitzensportler folgender Sportarten
- ↑ ÖLV-Österreichischer Leichtathletikverband: Ausbildungslehrgang für Spitzensportler/innen bei der Polizei ab Herbst 2018. Abgerufen am 8. Juli 2021.