Liste gebührenpflichtiger Strassen in der Schweiz

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Begründung: Diese Liste - angelehnt an die Liste von privaten Mautstraßen in Deutschland und Österreich - ist in mehrfacher Hinsicht problembehaftet (vgl. auch die Artikeldiskussionsseite):

  • Mautstrassen sind in der Schweiz verboten (Art. 82 Abs. 3 BV). Diese Bestimmung stammt von alters her (Wegzölle, Brückenmaut, ...). Ausnahmen hiervon müssen in der Bundesverfassung verankert werden (so die LVSA oder die Autobahnvignette, Art. 85, 86 BV), vgl. [1] (Kapitel 3.3, S. 8-9). Ein Spezialfall ist der Grosser-St.-Bernhard-Tunnel und vermutlich auch der (privat betriebene) Munt-la-Schera-Tunnel.
    • Die übrigen kassieren am Rande der Legalität, wobei es sich hierbei fast stets um Stichstrecken handelt:
      • Es wird als Parkplatzgebühr deklariert (Parkplatz mit kilometerlanger Anfahrt)
      • Es wird geduldet (zumindest solange, bis das vor Gericht landet, wie bei der Chasseral-Stichstrasse - dort dann die Einigung, dass der Kanton künftig die Strasse mautfrei bewirtschaftet).
  • Angesichts dieser Ausgangslage ist eine eine systematische Erfassung solcher Strassen ohne WP:OR sehr schwer.
    • Es gibt hunderte solcher Strassen. Aufgelistet sind aber nur ein paar (vorwiegend solche der Gemeinde Arosa). Die Liste ist also höchst Lückenhaft.
  • "Privat": Es ist mir nicht klar, was der Autor unter "privat" versteht. Der Eigner der im Artikel erwähnte "Alpstrasse Selamatt" ist eine private Genossenschaft. Die Strasse selbst aber gehört zum öffentlichen Strassennetz der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann, es ist als Gemeindestrasse 3. Klasse definiert. Das SVG gilt dort natürlich.
    • Für uns Autoren nicht überall überprüfbar ist, ob eine Strasse unter privatem Eigentum steht oder ob sie der Allgemeinheit gehört (Kriterium gemäss Lemma) bzw. ob das als Gemeindestrasse deklariert ist oder nicht. Wir sind auf frei zugängliche GIS-Tools angewiesen und dort abfragbar sind nicht alle Gemeinden. Wem gehören die umseitig aufgeführten Strassen in Arosa? Zumal man zur Gemeinde zum Zahlen gehen muss und nicht zum "privaten" Eigner [2]?
  • Es gibt überdies viele Strassen mit Fahrverbotsschild und Zusatztafel "mit Bewilligung gestattet". Hier geht man an den Gemeindeschalter und beschafft sich für ein paar Franken eine solche Bewilligung und schon darf man das Fahrverbot ignorieren (bzw. bekommt noch den Schlüssel um die Strassensperre/Abschrankung zu öffnen). Bei einigen der in der Liste aufgeführten Strassen dürfte dies der Fall sein. Und solche Strassen findet man in fast jeder Gemeinde. Ist eine solche Strasse eine Strasse im Sinne der Liste?
--Filzstift (Diskussion) 10:21, 6. Jul. 2021 (CEST)

Es existieren zahlreiche kostenpflichtige Strassen in der Schweiz, oft handelt sich um Bewilligungen zum Befahren mit Motorfahrzeugen.

Mautstrassen sind in der Schweiz verboten (Art. 82 Abs. 3 BV). Diese Bestimmung hat ihren Hintergrund in den zahlreichen Wegzöllen, die im 19. Jahrhundert Handel und Wirtschaft übermässig behindert hatten. Ausnahmen hiervon müssen in der Bundesverfassung verankert werden (so die LVSA oder die Autobahnvignette, Art. 85, 86 BV).[1] Deshalb werden diese Gebühren oft als Parkgebühren erhoben.[2] Spezialfälle sind der Grosse-St.-Bernhard-Tunnel und der Munt-la-Schera-Tunnel.


Bezeichnung Kanton Verlauf Länge Eröffnung Abbildung Gebühr Anmerkungen
Alpstrasse Selamatt (Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann) SG Hinterschwendi – Selamatt ca. 6 km
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BW
CHF 10/Tag oder CHF 20/Woche für Bewilligung[3][4] Betreiber: Gemeinschaftliches Unternehmen Alpenstrasse Churfirsten, Unterwasser
Munt-la-Schera-Tunnel GR Kanton Graubünden (CH) – Provinz Sondrio (I) 3,4 km 1968 Nördliches Portal des Munt-la-Schera-Tunnels CHF 11–90 (je nach Fahrzeugart, Fahrkartenart und Saison)[5] Der Tunnel verfügt über eine einspurige Fahrbahn. Die Verkehrsregelung erfolgt mit Ampeln. Betreiber: Engadiner Kraftwerke AG
Grosser-St.-Bernhard-Tunnel VS/Italien Martigny (CH) – Aostatal (I) 5,8 km 1964 Grosser-St.-Bernhard-Tunnel Betreiber: Société Italo-Suisse d’exploitation du Tunnel du Grand-Saint-Bernard SA
Calfreisen – Balnettis (Gemeinde Arosa)[6] GR
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CHF 10 für 24 Stunden[6]
Castiel – Lafet inkl. Parvig (Gemeinde Arosa)[6] GR
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Lüen – Galgenbüel (Gemeinde Arosa)[6] GR
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Pagig – Triemel inkl. Bargun (Gemeinde Arosa)[6] GR
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Fatschel – Calmiez (Gemeinde Arosa)[6] GR
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Peist – Loos (Gemeinde Arosa)[6] GR
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CHF 10 für 24 Stunden[6]
Peist – Peister Alp (Gemeinde Arosa)[6] GR
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CHF 10 für 24 Stunden[6]
Langwies – Pirigen (Gemeinde Arosa)[6] GR
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CHF 10 für 24 Stunden[6]
Langwies – Fondei (Gemeinde Arosa)[6] GR
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CHF 10 für 24 Stunden[6]
Langwies – Sapün (Gemeinde Arosa)[6] GR
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CHF 10 für 24 Stunden[6]
Langwies – Medergen (Gemeinde Arosa)[6] GR
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Kunkelspass zwischen Vättis und Tamins SG/GR Zirka 14 km Erster Weltkrieg Kunkelspass CHF 20 pro Tag für PKW unter 3.5 Tonnen. Motorrad 10 Franken. Jahres und Monatsbewilligung möglich.[7] Passstrasse zwischen Kanton St. Gallen und Kanton Graubünden nicht asphaltiert.
Grönstrasse zwischen Sigriswil/Wiler und Beatenberg BE Wiler - Parkplatz Alp Grön (ins Justistal) - Beatenberg CHF 5 für eine Tagesbewilligung[8] Betreiber: Gemeinden Beatenberg und Sigriswil

Siehe auch

Fussnoten

  1. Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK: Auslegeordnung Strassenbenutzungsgebühren (Kapitel 3.3 Rechtliche Voraussetzungen für Strassenbenutzungsgebühren, S. 8–9).
  2. Beat Kohler: Road Pricing auf der Bergstrecke JungfrauZeitung von 23. August 2007
  3. Berggasthaus zwischen Churfirsten und Säntis. Berghotel Alp Sellamat, abgerufen am 24. Juni 2021.
  4. Adi Lippuner: Fahrberechtigung für ein «Zehnernötli». St. Galler Tagblatt, 12. September 2013, abgerufen am 24. Juni 2021.
  5. Preisliste. (PDF) Azienda di Promozione e Sviluppo Turistico srl, abgerufen am 22. Juni 2021.
  6. a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v Fahrbewilligungen Tal. Gemeinde Arosa, abgerufen am 25. Juni 2021.
  7. Gemeinde Tamins
  8. Motorradtour Justistal. Abgerufen am 6. Juli 2021.