Distrikt Paderborn
Der Distrikt Paderborn war eine Verwaltungseinheit des Départements der Fulda des Königreiches Westphalen. Es bestand zwischen 1807 und 1813/15. 1807 hatte der Distrikt 65.870 Einwohner. Er war unterteilt in Kantone und Munizipalitäten.
Im Wesentlichen umfasste der Distrikt den ehemaligen unterwaldischen Bezirk des Fürstbistums Paderborn, den heutigen Kreis Paderborn im deutschen Land Nordrhein-Westfalen. Zusammen mit dem Distrikt Höxter des Départements war er der einzige wirklich westfälische Landesteil des künstlich geschaffenen Königreiches Westphalen unter König Jérôme Bonaparte (1807-1813). Trotz der kurzen Zeit seines Bestehens in einem ständigen Veränderungen unterliegenden Europa hat der Distrikt für die Verwaltung des Gebietes eine gewisse Bedeutung erlangt. Durch die Westphälische Verfassung erhielt das Gebiet erstmals überhaupt eine moderne Verfassung, mit liberalen Grundsätzen: Beseitigung ständischer Vorrechte, Befreiung von der Leibeigenschaft, Gewerbefreiheit. Auch wurde im Distrikt der Code Napoléon eingeführt. Die alten fürstbischöflichen Verwaltungsstrukturen, die auch nach der Besetzung durch Preußen 1802 noch weitgehend bestanden, konnten durch das Königreich Westphalen nicht wirklich beseitigt werden. Hierfür fehlten auf Grund der weltpolitisch instabilien Lage die Mittel und die Zeit. Am 9. November 1813 rückten preußische Truppen im Distrikt Paderborn ein. 1815 sanktionierte der Wiener Kongress den preußischen Besitz, 1816 ging die Verwaltung im Gebiet des Paderborner Landes endgültig in die Provinzialverwaltung Westfalen auf (Schaffung der Kreise Paderborn und Büren).
Literatur
- Karl Venturin: Taschenbuch für Maires und Munizipalräthe. Zur allgemeinen faßlichen Übersicht ihrer Pflichten und Obliegenheiten nach mde Geiste der Staatsverfassung des Königreiches Westphalen; Braunschweig 1808.