Störungen des Lernprozesses in Bildungseinrichtungen während der COVID-19-Pandemie in Deutschland
Ab dem März 2020 führte die COVID-19-Pandemie in Deutschland zu einer Vielzahl von Störungen in den gewohnten Abläufen von Lernprozessen in Bildungseinrichtungen, d. h. in Kindertagesstätten, Schulen, Ausbildungsbetrieben, Berufsfachschulen, Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenen- und Weiterbildung.
Das Handelsblatt bezifferte den volkswirtschaftlichen Schaden, der durch den Ausfall von Dienstleistungen an deutschen Bildungseinrichtungen bis zum Januar 2021 entstanden sei, auf 3,3 Billionen Euro.[1]
Allgemeines
Bedeutung von Bildungseinrichtungen für die Sozialisation junger Menschen
Laut Art. 6 Abs. 2 GG sind „Pflege und Erziehung der Kinder […] das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ In der Regel sind Familien diejenige Instanz, in der die primäre Sozialisation eines Kindes stattfindet. Die elterliche Sorge (§§ 1626 bis 1698b BGB) findet juristisch ihr Ende erst mit der Volljährigkeit des inzwischen zum Jugendlichen gewordenen Kindes.
Mit dem Eintritt in eine Kindertagesstätte bzw. in eine Schule werden Bildungseinrichtungen im Sinne des Artikellemmas zu Hauptinstanzen, durch die die sekundäre Sozialisation von Kindern und Jugendlichen, z. T. auch noch von jungen Erwachsenen, erfolgt. Die Sekundärsozialisation in Kindertagesstätten und Schulen wird mit dem Abgang aus dem System Allgemeinbildender Schulen abgeschlossen. In der Regel folgen dieser Phase in Deutschland Bildungs- und Ausbildungsgänge in Ausbildungsbetrieben (im Rahmen der Dualen Ausbildung) oder Berufsfachschulen (im Rahmen der vollzeitschulischen Berufsausbildung) bzw. Hochschulen. Solche stärker berufsortierenden Bildungsgänge werden der tertiären Sozialisation zugeordnet.
Im Vordergrund dieses Artikels stehen schwerpunktmäßig Prozesse, die im Falle des Gelingens der Sozialisation zur Eingliederung des jungen Menschen ins Arbeits- und Berufsleben führen. Aspekte, die das Erlernen anderer sozialer Rollen betreffen, werden in diesem Artikel nur am Rande behandelt, wie auch die Auswirkungen der „Störungen“ auf das soziale Umfeld der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Bildungseinrichtungen.
Bewältigung von Übergangsphasen
Die Sozialisation junger Menschen ist durch mehrere Übergangsphasen von einer Lebensstation in die nächste geprägt. Von besonderer Bedeutung sind dabei Statuspassagen, deren erfolgreiche Bewältigung Lebenschancen eröffnet, die weniger Erfolgreichen verwehrt bleiben. Im Hinblick auf einen möglichen Berufserfolg sind ein erfolgreicher Schulabschluss und ein erfolgreicher Hochschul- bzw. Berufsabschluss von entscheidender Bedeutung. Die COVID-19-Pandemie macht sich im Hinblick auf das Artikelthema vor allem dadurch negativ bemerkbar, dass sie die berechtigte Befürchtung auslöst, die Pandemie verringere die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Bewältigung von Statuspassagen und stelle damit Angehörige der davon betroffenen Jahrgänge schlechter als Angehörige früherer Jahrgänge. Solche Befürchtungen können allerdings durch gezielte Fördermaßnahmen zur Erreichung traditioneller Prüfungsstandards oder durch Senkung des Niveaus von Prüfungsanforderungen abgemildert werden.
Kindertagesstätten
In erster Linie ist die Kindertagesbetreuung (ein Sammelbegriff für alle Formen der Betreuung von Kindern außerhalb der Familien) ein Instrument, Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu garantieren, indem diese, ohne sich um ihre Kinder Sorgen machen zu müssen, während der Betreuungszeiten einer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Zugleich sind Kinderkrippen, Kindertagespflegestellen und Kindergärten auch Orte, an denen soziales Lernen und auch bereits „Bildung“ stattfindet, vor allem in Form einer frühen Schulung im Umgang mit der deutschen Sprache.
Etwa zeitgleich zu den unten angeführten Schließungen von Schulen und der Anwendung neuer Organisationsformen im Schulunterricht wurde auch der Zugang zu Einrichtungen der Kindertagesbetreuung weitgehend unmöglich gemacht bzw. erschwert.
Das Fehlen bzw. der Ausfall professioneller Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter, insbesondere zu einem frühen Spracherwerb, kann bereits bei Kleinkindern zu „Lernrückständen“ führen, aus denen sich spätestens in der Grundschule ein „Wettbewerbsnachteil“ im Vergleich zu Mitschülern (mit Deutsch als Muttersprache) entwickeln kann. In Deutschland gibt es auch deshalb eine Schulpflicht (Deutschland), weil der Staat die Zuversicht von Eltern skeptisch bewertet, sie allein könnten ihren Kindern alles beibringen, was sie für ihr (späteres) Leben benötigen. Die Schulpflicht ist im Art. 7 des Grundgesetzes geregelt. Bereits im Vorschulalter können viele Kinder von ihren Eltern nicht dieselben Lernanregungen erhalten wie von pädagogisch gut ausgebildeten Fachkräften, zumal insbesondere Kindergärten sich immer mehr zu frühkindlichen Bildungseinrichtungen weiterentwickeln.[2]
Probleme bei der Einschulung kann es auch für Einzelkinder geben, die bis zu ihrer Einschulung ohne intensiven Kontakt zu etwa Gleichaltrigen aufgewachsen sind, die also Defizite im Bereich des sozialen Lernens aufweisen. Eine pandemiebedingte Verkürzung der Zeit, in der eine Sekundärsozialisation in Kindertagesbetreuungseinrichtungen wirksam werden kann, kann auch bei diesen Kindern negative Folgen haben.
Schulen
Unterricht
Während der COVID-19-Pandemie wurde der schulische Unterricht vor allem dadurch gestört, dass
- er phasenweise nicht als Präsenzunterricht in Räumen der Schule stattfand, sondern in Form von Distanzunterricht und daher
- in vielen Fällen technische Probleme bei der Kommunikation von Lehrern mit Schülern auftraten, die sich zu Hause aufhielten,
- Klassen geteilt wurden (um für mehr Distanz in Schulräumen zu sorgen), so dass es zu Wechselunterricht kam (Phasen von Präsenzunterricht und Distanzunterricht),
- die AHA+L-Regel Lüften während des Unterrichts erforderlich machte (auch in der kalten Jahreszeit),
- die Maskenpflicht das Verständnis von Gesagtem beeinträchtigte,
- gemeinsame Unternehmungen von Lerngruppen an außerschulischen Lernorten sowie Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten aufgrund des Gebots ausfielen, die Mobilität der Schüler auf ein Minimum einzuschränken,[3]
- monatelang an Schulen kein Sportunterricht erteilt wurde (was die Entwicklung motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten beeinträchtigte und den Bewegungsmangel bei vielen Schülern infolge des Ausfalls außerschulischer Sportangebote verstärkte),
- viele Schüler an zwei aufeinander folgenden Schuljahren (noch) keinen Schwimmunterricht erhalten haben; die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) warnt vor dem Entstehen einer „Generation Nichtschwimmer“, auch aufgrund der Schließung von Schwimmbädern und dem Ausfall von Schwimmlehrgängen in diesen Bädern[4] (die Befürchtung, dass Deutschland zum „Nichtschwimmerland“ werden könnte, äußerte die DLRG allerdings schon 2017[5]).
Ab März 2020 wurden sogar flächendeckend alle Schulen in Deutschland geschlossen;[6] damit fiel auch die Ganztagsbetreuung von Schülern in Schulen und Schulhorten fort, außer in Form von Notbetreuungen für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiteten.[7] Für alle anderen Kinder musste der Unterricht weitgehend als Lernen zu Hause per Fernunterricht erfolgen.[8] Erst mit dem Ende der „dritten Welle“ der Pandemie im Frühjahr 2021 wurde der Präsenzunterricht in allen Klassen in voller Klassenstärke wieder möglich, sofern nicht die „Bundesnotbremse“ diese Maßnahme ausschloss.
Die Kontaktaufnahme zur lokalen Wirtschaft als Instrument der Berufsorientierung im Unterricht wurde vielen Schülern dadurch erschwert, dass an ihren Schulen mehrwöchige Schülerbetriebspraktika ausfielen. Bei Bewerbungen von Schülern um eine Ausbildungsstelle waren oft Gespräche mit physischer Anwesenheit der Gesprächspartner an demselben Ort nicht möglich.
Dadurch, dass die räumliche Distanzierung zwischen Schülern nur teilweise durch elektronisch vermittelte Kommunikation kompensiert werden konnte, wurde auch das soziale Lernen beeinträchtigt.
Handhabung des Distanzunterrichts
Anders als beim Hausunterricht oder beim Fernunterricht ist Distanzunterricht keine auf Dauer angelegte Methode, Schüler zu unterrichten. Distanzunterricht ist als Notmaßnahme für den Fall konzipiert, dass die AHA+L-Regel während des Unterrichts in der Schule nicht oder nur unzureichend eingehalten werden kann bzw. wenn die 7-Tage-Inzidenz über den Wert von 165 Neuinfizierten auf 100.000 Einwohner eines (Land-)Kreises oder einer kreisfreien Stadt angestiegen ist.
Bei der Handhabung des Distanzunterrichts zeigten sich mehrere Probleme:
- Die Verteilung von Hausaufgaben in Form von Arbeitsblättern wird unzulässig als Distanzunterricht bezeichnet. Die Schulen kommen so ihrer gesetzlichen Pflicht auf Unterricht nicht nach. Irreführend ist im Übrigen auch die umgangssprachliche Benutzung des Anglizismus „Homeschooling“ als vermeintlichen Synonyms für „Distanzunterricht“, da das traditionelle Homeschooling im englischsprachigen Raum auf Deutsch korrekt mit „Hausunterricht“ übersetzt werden müsste (bei dem nicht ein ständiger Kontakt mit einer staatlich anerkannten Schule vorgesehen ist).
- Die technische Ausstattung vieler elterlichen Haushalte, aber auch vieler Schulen und Lehrer entsprach nicht den Anforderungen des Online-Unterrichts.
- Die technische und inhaltliche Gestaltung vieler Lernplattformen war und ist unzulänglich.
- Auch leistungsschwache Internetverbindungen erschwerten in vielen Fällen die störungsfreie Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülern.
- Viele Eltern fühlten sich mit der Erwartung überfordert, Lehrerfunktionen wahrnehmen zu sollen, wenn spontane Nachfragen bei Lehrern oder Mitschülern bei Hausaufgaben nicht möglich waren (anders als etwa in Stillarbeitsphasen während des Präsenzunterrichts).[9] Durch die Beschulungspflicht des Staates (in Deutschland) ist es unzulässig die Beschulung auf die Eltern abzuwälzen. Bereits 1982 hatte Der Spiegel Hausaufgaben als „Hausfriedensbruch“ im Sinne einer Störung des häuslichen Friedens bewertet, da sie eine ständige Quelle der Belästigung von Eltern und des häuslichen Unfriedens seien.[10][11][12]
Durch eine im Juni 2020 durchgeführte Umfrage unter Eltern fand das ifo Zentrum für Bildungsökonomik heraus, dass sich Schüler in Phasen des Distanzunterrichts statt 7,4 Stunden pro Schultag im Präsenzunterricht nur 3,6 Stunden pro Schultag mit Schulangelegenheiten beschäftigt hätten. 57 Prozent der Schüler hatte demnach seltener als einmal pro Woche gemeinsamen Online-Unterricht, nur 6 Prozent täglich. Noch seltener hatten die Schüler individuellen Kontakt mit ihren Lehrkräften. Besonders davon betroffen waren Nicht-Akademikerkinder und leistungsschwächere Schüler. 96 Prozent erhielten wöchentlich Aufgabenblätter zur Bearbeitung. 64 Prozent erhielten zumindest einmal pro Woche eine Rückmeldung zu den Aufgaben.[13] Nach dem zweiten Lockdown stellte das ifo Zentrum im Frühjahr 2021 fest, dass sich die durchschnittlich Lernzeit pro Schüler nur um eine halbe Stunde pro Tag verlängert habe.[14]
Dem ifo Zentum zufolge habe sich der Anteil der Lehrer, die jeden Tag aktiv online per Videokonferenz unterrichten und dabei auch den einzelnen Schülerinnen und Schülern Feedback geben, von sechs Prozent im ersten Lockdown auf 26 Prozent im dritten Lockdown erhöht. Das Zentrum empfiehlt eine Dienstpflicht „zum täglichen Online-Unterricht per Videoschalte“ in Zeiten ohne Präsenzunterricht.[15]
(Nicht-)Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe
Wegen der irregulären Verhältnisse im Schuljahr 2020/2021 gibt es an vielen Schulen vom betreffenden Land vorgegebene Regelungen, die vom jahrelang praktizierten landesüblichen Verfahren bei der Feststellung der (Nicht-)Versetzung von Schülern in die nächsthöhere Jahrgangsstufe abweichen. So wurde in vielen Ländern vorgeschlagen, Eltern sollten das Recht haben, ihr Kind „freiwillig sitzenbleiben“ zu lassen, wenn sie den Eindruck haben, dass die Aufholung des pandemiebedingten Lernrückstandes ihre Tochter bzw. ihren Sohn überfordern würde. In mehreren Ländern wurde im Winter 2021 das „freiwillige Sitzenbleiben“ für Schüler bis Klasse 10 zugelassen.[16]
Schulleiter befürchteten im Februar 2021, dass die massenhafte Inanspruchnahme dieser Option zu chaotischen Zuständen in den Schulen führen könnte, da es nicht mehr mittelfristig kalkulierbar wäre, wie viele Schüler einem Jahrgang angehören werden. Außerdem könnten in den Eingangsklassen von Grundschulen dadurch „Staueffekte“ entstehen, dass sowohl neue Schüler eingeschult werden als auch Schüler, die eigentlich Zweitklässler sein könnten, in Klasse 1 unterrichtet werden müssten. Solche Effekte kann es auch in höheren Klassen und an anderen Schulformen geben.[17][18]
Die Möglichkeit, Schüler ein Schuljahr wiederholen zu lassen (das sogenannte „freiwillige Sitzenbleiben“), muss von der Möglichkeit unterschieden werden, dass eine Schule die Nicht-Versetzung eines Schülers (also ein „unfreiwilliges Sitzenbleiben“) beschließt. Es gibt Länder, in denen beschlossen wurde, das „unfreiwillige Sitzenbleiben“ abzuschaffen, z. B. Hamburg.[19] Eltern in Hamburg, die ihr Kind ein Schuljahr wiederholen lassen wollten, mussten ab 2013 einen entsprechenden Antrag bei der „Behörde für Schule und Berufsbildung“ stellen. 2020 erließ diese ein generelles „Verbot des Sitzenbleibens“. Zum Ende des Schuljahres 2020/2021 soll das „freiwilliges Sitzenbleiben“ erleichtert werden, indem die Entscheidung an die einzelne Schule delegiert wird. Eltern sollen nicht das Recht haben, in Hamburg selbst zu entscheiden, ob ihr Kind das Schuljahr wiederholen darf. Zwar sollten Schulen in Hamburg großzügig mit entsprechenden Anträgen verfahren, sie sollten diesen aber nur dann zustimmen, wenn zu erwarten sei, dass eine Wiederholung (vor allem wegen des Ausmaßes der individuellen Lernrückstände) „pädagogisch sinnvoll und erforderlich“ sei.[20] Maßgeblich für die Bewertung von Lernrückständen sei es nicht, welche Kompetenzen Schüler vergangener Jahrgänge in der betreffenden Jahrgangsstufe erworben haben, sondern welchen Leistungsstand der Durchschnitt der Klassenkameraden des betreffenden Schülers erreicht hat.
An hessischen Schulen wurde am Schluss des Schuljahres 2019/2020 keine Nicht-Versetzung eines Schülers beschlossen. Am Ende des Schuljahres 2020/2021 werden Beschlüsse von Versetzungskonferenzen an Schulen wieder zulässig sein, einzelne Schüler nicht in die nächsthöhere Jahrgangsstufe zu versetzen.[21]
Abschlussprüfungen
Die Kultusministerkonferenz verständigte sich in ihrer Sitzung am 21. Januar 2021 darauf, dass die üblichen Abschlussprüfungen auch 2021 stattfinden sollen. Außergewöhnliche Lernrückstände sollen aber von den Ländern dadurch berücksichtigt werden können, dass Prüfungstermine so weit wie möglich ans Schuljahresende verschoben werden, dass die Zahl von Klassenarbeiten oder Klausuren reduziert wird und die Prüfungshinweise etwa durch eine Schwerpunktsetzung präzisiert werden.[22]
Haupt- und Realschulabschlüsse
Eine Abgängerin von einer Realschule im niedersächsischen Landkreis Peine erhob Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Sie hatte in ihrer Abschlussprüfung im Jahr 2020 nur in Mathematik eine mit „befriedigend“ bewertete Leistung erbracht, in den anderen abschlussrelevanten Fächern hingegen nur eine „ausreichende“ Leistung, so dass ihr nur der Realschulabschluss und nicht der Erweiterte Sekundarabschluss I zuerkannt wurde. Nur dieser hätte ihr die Möglichkeit eröffnet, im Schuljahr 2020/2021 die Gymnasiale Oberstufe zu besuchen. Die Schulabgängerin machte geltend, dass sie durch die relativ schlechten Prüfungsnoten der Chance beraubt worden sei, den Erweiterten Sekundarabschluss zu erreichen. Dieses Ergebnis sei vor allem darauf zurückzuführen, dass ein Großteil des Unterrichts in Form von Distanzunterricht erfolgt sei, in dem die klagende Schulabgängerin nicht so effektiv wie im Präsenzunterricht habe Lernfortschritte machen können.
Mit ihrem vor dem Verwaltungsgericht eingelegten Eilantrag hatte die Schülerin keinen Erfolg (VG Braunschweig, Beschluss vom 12. Oktober 2020, 6 B 160/20). Pandemiebedingte Beeinträchtigungen müssten, so das Verwaltungsgericht, grundsätzlich hingenommen und durch Selbstdisziplin und Eigenverantwortung bei den Prüfungsvorbereitungen ausgeglichen werden. Diese Beeinträchtigungen führten nicht dazu, dass die Noten bei Abschlussprüfungen angehoben werden dürften. Zu berücksichtigen sei auch, dass das Kultusministerium den Schülern trotz der Corona-Krise einen regulären Abschluss habe ermöglichen und diese nicht durch „Not-Abschlüsse“ oder eine Verschiebung der Prüfungen langfristig in ihrer Bildungsbiographie und bei Bewerbungen habe benachteiligen wollen.[23]
Abitur
Im Schuljahr 2020/2021 kam eine Diskussion über die Frage auf, ob möglicherweise das Abitur 2021 als „Notabitur“ zu bewerten sei, das es ansonsten in Deutschland nur in Kriegsjahren gab. Zu befürchten sei, dass künftige Arbeitgeber Schulabgänger des Jahres 2021 bei gleichem Notendurchschnitt als leistungsschwächer einstufen würden als Abgänger früherer Jahrgänge.[24]
Um dieser Gefahr vorzubeugen, forderte die Hamburger Elternkammer in ihrer Sitzung am 13. Januar 2021, dass „[a]m Anforderungsprofil des Hamburger Abiturs […] festzuhalten“ sei, „um es nicht zu entwerten und eine jahrgangsübergreifende Vergleichbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen. Auch einen Corona-bedingten ‚Zensurenbonus‘ soll es nicht geben.“[25]
Den Hamburger Eltern war bewusst, dass ihre Kinder bei einem Verzicht auf einen „Zensurenbonus“ wegen ihrer COVID-19-bedingten Lernrückstände schlechtere Noten bekommen könnten, als bei einem normalen Unterrichtsverlauf zu erwarten gewesen wären. Deshalb forderten sie auch, dass die Lehrkräfte den individuellen Lernstand der Schüler in den Blick nehmen und sie dabei unterstützen sollten, Lernrückstände aufzuholen. Der Unterricht solle sich stärker als in anderen Jahren auf die Prüfungsfächer konzentrieren. Die Elternkammer begrüßte das Konzept der Lernferien; dieses solle nicht nur dem Abiturjahrgang zugutekommen.
Eine Schülerin aus Berlin machte in einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Berlin geltend, dass ihr Lernumfeld bei ihren Abiturvorbereitungen stark beeinträchtigt gewesen sei. Sie sei im Vergleich zu besser situierten Mitschülern benachteiligt gewesen durch
- beengte Wohnverhältnisse,
- die dauernde Anwesenheit aller vier Haushaltsmitglieder,
- eine mangelhafte Ausstattung mit elektronischen Hilfsmitteln,
- die Schließung von Bibliotheken und den Ausschluss von dort ausleihbarem Lernmaterial sowie
- den Mangel an Geld, um dieses Material kaufen zu können.
Das Gericht gab zu (VG Berlin, Beschluss vom 20. April 2020, VG 3 L 155.20), dass Schüler, denen ein eigenes Zimmer und umfangreiche elektronische Hilfsmittel zur Verfügung stehen, auch in Zeiten, die nicht von einer Krise geprägt seien, Vorteile gegenüber Schülern hätten, die in schwächeren Familien lebten. Es stellte aber zugleich fest, dass diese Unterschiede nicht pandemiebedingt seien, also nicht nur den Abiturjahrgang 2020 beträfen. Die Abmilderung der Bildungsbenachteiligung und ihrer Folgen sei Aufgabe des Gesetzgebers, nicht der Justiz.[26]
Situation nach dem Abgang von Allgemeinbildenden Schulen
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, unterliegen alle in Deutschland wohnenden Menschen ab dem 6. Lebensjahr der Schulpflicht. Hausunterricht ist in Deutschland ausdrücklich verboten. Die Vollzeitschulpflicht beinhaltet die Pflicht, neun Jahre lang am Unterricht in einer Allgemeinbildenden Schule teilzunehmen. Wer ein Schuljahr oder mehrere Schuljahre wiederholt hat, darf die Schule also vor Schluss der Jahrgangsstufe 9 verlassen, auch ohne Schulabschluss. Der Abgang von einer Allgemeinbildenden Schule in diesem Alter eröffnet aber nicht die Möglichkeit, einer Vollzeiterwerbstätigkeit als ungelernte Arbeitskraft nachzugehen, da es neben der Vollzeitschulpflicht in Deutschland noch die sogenannte „Berufsschulpflicht“ zu beachten gilt. Diese endet erst nach dem zwölften Schulbesuchsjahr. Die Berufsschulpflicht wird entweder durch den (weiteren) Besuch einer Allgemeinbildenden Schule oder einer Fachschule, durch die Absolvierung einer Berufsausbildung oder durch die Teilnahme an Maßnahmen im „Übergangssystem“[27] erfüllt.
Dass es unter den Jugendlichen im engeren Wortsinn (d. h. den noch nicht Volljährigen) in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern nur wenige NEETs und Arbeitslose gibt, ist im Wesentlichen auf die Berufsschulpflicht zurückzuführen. An dieser Situation ändert die COVID-19-Pandemie nichts.
Die COVID-19-Pandemie macht sich im Hinblick auf die Statuspassage nach dem Abgang von einer Allgemeinbildenden Schule dadurch negativ bemerkbar, dass sie
- den Anteil demotivierter Schulabbrecher am betreffenden Jahrgang erhöhen,[28]
- das Niveau der Durchschnittsnoten bzw. des Schulabschlusses senken und damit die Situation künftiger Bewerber des betreffenden Jahrgangs um eine Arbeitsstelle (nachhaltig) verschlechtern,
- die Aufnahme einer Berufsausbildung erschweren und
- die Zahl der Teilnehmer an Maßnahmen im „Übergangssystem“ erhöhen
kann.
Möglicherweise wirken sich pandemiebedingte Lernrückstände in der Sekundarstufe I oder zu Beginn der Sekundarstufe II noch negativ auf die Durchschnittsnoten im Abitur und damit (wegen des Numerus clausus bei vielen Studiengängen) auf die Chance aus, sofort nach dem Abitur ein Studium aufnehmen zu können.
Berufsausbildung im dualen System und vollzeitschulische Berufsausbildung
Laut dem Berufsbildungsbericht 2021 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sank in Deutschland die Zahl der neu abgeschlossenen Lehrverträge im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 um elf Prozent, und zwar auf 467.500 Verträge[29]. Zum ersten Mal seit 1990 wurden weniger als 500.000 Verträge abgeschlossen. Von 2,2 Millionen Unternehmen in Deutschland beteiligten sich nur noch 424.300 an der betrieblichen Berufsausbildung. Im Gegenzug gewinnt die vollzeitschulische Ausbildung im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialbereich an Bedeutung. In diesem Bereich gab es 2020 193.500 Neueintritte, d. h. 2,7 Prozent mehr als 2019.[30][31]
Selbst von denjenigen, die 2020 erfolgreich den Unterricht in der Sekundarstufe I planmäßig mit einem Schulabschluss beenden konnten, mussten also (vor allem, aber nicht nur – der Rückgang der Zahl der Ausbildungsplätze begann in Deutschland schon vor 2020 –) pandemiebedingt mehr junge Menschen als 2019 darauf verzichten, sofort nach dem Schulabgang eine Berufsausbildung beginnen zu können. Auch während der COVID-19-Pandemie gab es jedoch viele Agenturen für Arbeit, die deutlich mehr unbesetzte Ausbildungsstellen als noch unversorgte Bewerber um eine Ausbildungsstelle meldeten.
Probleme bekamen auch viele von denjenigen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die (teilweise bereits vor 2020) eine Berufsausbildung begonnen hatten:
- Während längerer Phasen behördlich angeordneter Betriebsschließungen bzw. -beeinträchtigungen mangelte es an „Ernstfallsituationen“ wie z. B. der Bedienung von Kunden in Dienstleistungsberufen;
- generell drohte das Niveau der Ausbildung durch einen Mangel an Praxiserfahrungen zu sinken, was teilweise den Erfolg in Prüfungen zu beeinträchtigen droht;
- viele Ausbildungsbetriebe gerieten in finanzielle Schwierigkeiten bis hin zur (drohenden) Insolvenz;
- eine vor Beginn der Pandemie zugesagte Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb nach bestandener Prüfung erwies sich als nicht möglich.
Hochschulen
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen informierte im April 2020 über die mit Wirkung vom 31. März 2020 gültigen Maßnahmen zum Schutz des Hochschulbetriebs in dem Land.[32] Demnach mussten Präsenzveranstaltungen an Hochschulen in NRW so weit wie möglich ausfallen. Präsenzlehrveranstaltungen waren nur zulässig, wenn diese nicht ohne schwere Nachteile für die Studierenden entweder ohne Präsenz durchgeführt oder verschoben werden konnten. Präsenzprüfungen und darauf vorbereitende Maßnahmen waren nur zulässig, wenn sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht verlegt werden konnten oder eine Verlegung den Prüflingen nicht zumutbar war. Digitale Lehr- und Prüfungsveranstaltungen fanden weiterhin statt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Baden-Württemberg berichtete im Oktober 2020 über die Ergebnisse einer Umfrage zu Faktoren, die seinerzeit Studierende als belastend, teilweise sogar das Studium gefährdend bewerteten.
- Als sehr bedrohlich empfanden Studierende ihre mangelhafte Ausstattung mit Geld. Rund 30 Prozent gaben an, dass sie nicht mehr genug Geld für Lebensmittel und Produkte für den alltäglichen Bedarf hätten. Rund 32 Prozent verfügen eigenen Angaben zufolge nicht über genug Geld für Materialien für ihr Studium, ein Viertel der Befragten könne Rechnungen nicht mehr begleichen, fast 18 Prozent ihre Miete nicht mehr bezahlen. 13,4 Prozent der Teilnehmenden gaben an, ihren Job coronabedingt verloren zu haben, rund acht Prozent seien ohne weitere Bezahlung freigestellt worden. 16,1 Prozent erhielten eigenen Angaben zufolge weniger Gehalt als vor der Krise; bei elf Prozent sei die Unterstützung durch die Familie geringer oder gar ganz weggebrochen.
- Viele Befragte klagten über Schwierigkeiten im Studienalltag und bei der Planung. 43 Prozent von ihnen erscheint der Studienablauf als unklar. 36 Prozent nehmen an, dass sich der Studienabschluss verzögern werde. Über einen deutlich gestiegenen Arbeitsaufwand beklagten sich 54 Prozent der Befragten.
- 16 Prozent der Befragten gaben an, nur unzureichend oder gar nicht an (Online-)Angeboten der Hochschule partizipieren zu können.[33]
Von Mitte Februar bis Anfang März 2021 wurden für die Studie „Ausbildungsperspektiven im zweiten Corona-Jahr“ vom Meinungsforschungsinstitut iconkids & youth im Auftrag der Bertelsmann Stiftung 1700 14- bis 20-Jährige befragt. Insgesamt bewerten der Studie zufolge die Befragten die Situation Studierwilliger und Studierender in der Pandemie positiver als die von Ausbildungsplatzsuchern und Auszubildenden. Zur Begründung wird vor allem angeführt, dass zwar ein Studium mühseliger geworden sei als vor der Pandemie, da es weitestgehend online durchgeführt werde, dass sich aber die Zahl der Studienplätze 2020 und 2021 nicht verringert habe und die Zugangsvoraussetzungen für bestimmte Studienfächer sich kaum verschlechtert hätten.[34]
Maßnahmen der Politik
Im August 2020 startete das Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Programm zur Bewältigung von pandemiebedingten Krisen in Ausbildungsbetrieben und ausbildenden Einrichtungen. Von diesen konnten Ausbildungsprämien bei Erhalt oder Erhöhung ihres Ausbildungsniveaus, eine Förderung der Ausbildungsvergütung bei Vermeidung von Kurzarbeit sowie Übernahmeprämien bei Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingt insolventen Betrieben beantragt werden. Im März 2021 beschloss das Bundeskabinett eine Ausweitung und Weiterentwicklung der Förderungen.[35][36]
Im Mai 2021 beschloss das BMBF ein „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona“, für das 2 Milliarden € vom Bund bereitgestellt werden sollen. Damit reagierte die Bundesregierung nach eigenen Angaben „auf die eingetretenen Lernrückstände von Schülerinnen und Schülern wegen des Ausfalls von Präsenzunterricht sowie die psychosozialen Belastungen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien.“[37] Das Aktionsprogramm enthält vier „Säulen“, und zwar den Abbau von Lernrückständen, Maßnahmen zur Förderung der frühkindlichen Bildung, Unterstützung für Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote sowie die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule. Allerdings geben die Länder für alle elf Millionen Schüler, die es in Deutschland gibt, zusammen pro Woche fast zwei Milliarden € aus, also fast doppelt so viel, wie der Bund für Nachhilfemaßnahmen ausgeben will. Jedem Schüler stünden umgerechnet weniger als 100 € für Nachhilfeunterricht zur Verfügung.[38] Abgesehen davon gab es bereits vor Beginn der Pandemie einen Mangel an voll ausgebildeten Lehrkräften. Es ist also unklar, auf welche Personen bei dem geplanten Nachhilfeunterricht zurückgegriffen werden kann.
Literatur
- Kinder in der Krise. Lethargie, Ängste, Lernlücken – Geht das wieder weg? In: Der Spiegel. Ausgabe 19/2021. 8. Mai 2021, S. 10–21
Weblinks
- Rückblick 2020. Chronologie eines Schuljahrs in der Coronakrise. Deutschlandfunk. 28. Dezember 2020
- DGB Jugend: Studierendenumfrage. 22. August 2020. Online abrufbar über [1]
Einzelnachweise
- ↑ Barbara Gillmann, Heike Anger, Frank Specht: Der Schulausfall in der Pandemie könnte 3,3 Billionen Euro kosten. handelsblatt.com, 21. Januar 2021, abgerufen am 6. Juni 2021.
- ↑ Martin R. Textor: Der Kindergarten als Dienstleistungs- und Bildungseinrichtung. In: Das Kita-Handbuch (Hrsg.: Antje Bostelmann, Martin R. Textor). 2002. Abgerufen am 5. Juni 2021
- ↑ RKI-Chef Wieler: „Mobilität ist ein Treiber von Pandemien“. Bayerischer Rundfunk, 29. Januar 2021, abgerufen am 11. Juni 2021.
- ↑ Folge der Corona-Krise: Generation Nichtschwimmer? tagesschau.de, 20. Februar 2021, abgerufen am 12. Juni 2021.
- ↑ Fabian Scheler: „Deutschland wird zum Nichtschwimmerland“. zeit.de, 9. Juni 2017, abgerufen am 12. Juni 2021.
- ↑ Wo bleiben Schulen zu – und wie lange? tagesschau.de, 14. März 2020, abgerufen am 5. Juni 2021.
- ↑ Finanzielle Hilfe für Eltern. In: tagesschau.de. 17. April 2020, abgerufen am 5. Juni 2021.
- ↑ Hausaufgabe. Zeit Online, 15. April 2020, abgerufen am 5. Juni 2021.
- ↑ Stephanie Kruse: Schule zu Hause in Zeiten von Corona: Wenn Eltern plötzlich Lehrer sein müssen. Hrsg.: leben-und-erziehen.de. 2020. Abgerufen am 5. Juni 2021.
- ↑ Hausaufgaben sind Hausfriedensbruch. In: Der Spiegel, Ausgabe 12/1982. 22. März 1982, S. 56–73 (Online)
- ↑ Armin Himmelrath: Hausaufgaben sind Hausfriedensbruch. spiegel.de, 12. November 2015, abgerufen am 6. Juni 2021.
- ↑ Klaus-Jürgen Tillmann: Lernförderung oder „Hausfriedensbruch“? Hausaufgaben aus Elternsicht. In: Schüler 2015: FamilienLeben. Velber. Friedrich-Verlag 2015, S. 118ff.
- ↑ ifo Institut: Coronakrise halbierte bei Kindern die Zeit für die Schule. Pressemitteilung. ifo.de, 5. August 2020, abgerufen am 9. Juni 2020.
- ↑ Marc-Julien Heinsch: Bildung im Lockdown: Kaum dazugelernt. sueddeutsche.de, 20. April 2021, abgerufen am 9. Juni 2020.
- ↑ Stephan Hönigschmid: ifo-Expertin: Online-Unterricht scheitert oft an Lehrkräften. mdr.de, 26. April 2021, abgerufen am 9. Juni 2021.
- ↑ Versetzung und freiwillige Wiederholen/Zurücktreten im Schuljahr 2020/2021. Anschreiben an die Schulen 9. März 2021. Bildungsministerium Reinland-Pfalz, abgerufen am 3. Juni 2021.
- ↑ Freiwilliges Sitzenbleiben wegen Corona – Schulleiter warnt: Schule wird möglicherweise unorganisierbar. deutschlandfunk.de, 25. Februar 2021, abgerufen am 3. Juni 2021.
- ↑ Schüler dürfen freiwillig sitzenbleiben – Schulleiter warnen vor übervollen Klassen. www.news4teachers.de, 25. Februar 2021, abgerufen am 3. Juni 2021.
- ↑ „Sitzenbleiben nützt nichts und verschwendet viel Geld“ hrsg=sueddeutsche.de. 16. Februar 2013, abgerufen am 8. Juni 2021.
- ↑ Wegen Corona: Klassenwiederholungen großzügiger möglich – Schulen entscheiden über individuell bestmögliche Lösung. Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien Hansestadt Hamburg, 21. Februar 2021, abgerufen am 7. Juni 2021.
- ↑ Nach Corona-Schonfrist Sitzenbleiben in Hessen wieder möglich. hessenschau.de, 14. Mai 2021, abgerufen am 3. Juni 2021.
- ↑ Abi- und Abschlussprüfungen finden statt. tagesschau.de, 21. Januar 2021, abgerufen am 3. Juni 2021.
- ↑ Gerichte zu Schulabschlüssen und Prüfungen unter Corona-Einschränkungen. haufe.de, 19. Oktober 2020, abgerufen am 2. Juni 2021.
- ↑ Sabine Menkens, Nikolaus Doll: „Ein Notabitur hätte fatale Folgen“. Interview mit Britta Ernst. welt.de, 14. Januar 2021, abgerufen am 10. Februar 2021.
- ↑ Abitur 2021: Chancengleichheit sichern! elternkammer-hamburg.de, 13. Januar 2021, abgerufen am 2. Juni 2021.
- ↑ Gerichte zu Schulabschlüssen und Prüfungen unter Corona-Einschränkungen. haufe.de, 19. Oktober 2020, abgerufen am 2. Juni 2021.
- ↑ Ilka Benner: Bildungsbenachteiligung am Übergang Schule - Beruf. Theoretische Konzepte und Fallstudien aus Teilnehmendenperspektiven unter besonderer Berücksichtigung von „Geschlecht“ und „sozialer Herkunft. Dissertation. Universität Gießen, 6. April 2017, abgerufen am 8. Juni 2021.
- ↑ Jugend in der Pandemie: Versinkt eine Generation in Depression? deutschlandfunkkultur.de, 12. Februar 2021, abgerufen am 9. Juni 2021.
- ↑ Berufsbildungsbericht 2021. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), 28. April 2021, S. 8, abgerufen am 10. Juni 2021.
- ↑ Berufsbildungsbericht 2021. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), 28. April 2021, S. 48, abgerufen am 10. Juni 2021.
- ↑ Von Österreich lernen. In: E & W (Zeitschrift der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft). Ausgabe 6/2021 (Juni 2021). S. 28
- ↑ Informationen zum Hochschulbetrieb in Nordrhein-Westfalen. Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 13. Juni 2021.
- ↑ Umfrage des DGB Baden-Württemberg: Corona erschwert Studium und Studienfinanzierung enorm. DGB setzt sich für BAföG-Reform ein. 16. Oktober 2020, abgerufen am 13. Juni 2021.
- ↑ Corona: Jugend fürchtet um ihre berufliche Zukunft. dw.com (Deutsche Welle), 29. April 2021, abgerufen am 12. Juni 2021.
- ↑ Wissenswertes zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), abgerufen am 11. Juni 2021.
- ↑ Änderung der Bekanntmachung. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), 30. April 2021, abgerufen am 11. Juni 2021.
- ↑ Kinder und Jugendliche nach der Corona-Pandemie stärken. Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), abgerufen am 11. Juni 2021.
- ↑ Susanne Beyer, Silke Fokken, Annette Großbongardt, Kristin Haug, Armin Himmelrath, Katja Thimm: Allein mit dem Virus. In: „Der Spiegel“. Ausgabe 19/2021. 8. Mai 2021, S. 19