Staatsrat (Österreich)

staatliche Institution in der Habsburgermonarchie und in Deutschösterreich
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 9. September 2006 um 22:11 Uhr durch Abe Lincoln (Diskussion | Beiträge) (DDR). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Einen Staatsrat als staatliche Organisationsform gab bzw. gibt es in verschiedenen Ländern und zu verschiedenen Zeiten. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die verschiedenen Bedeutungen dieses Begriffes und verweist auf die jeweils vertiefenden Artikel.

DDR

Hauptartikel: Staatsrat der DDR

In der Deutschen Demokratischen Republik war der Staatsrat das formal höchste kollektive Gremium, das 1960 als Nachfolgeorgan des Amtes des Staatspräsidenten der DDR nachdem Tod Wilhelm Piecks geschaffen wurde. Der Vorsitzende des Staatsrates der DDR war das formelle Staatsoberhaupt, laut diplomatischem Protokoll, im Gegensatz zum Vorsitzenden des Ministerrates als Chef der Regierung der DDR (Ministerpräsident) und dem Präsidenten der Volkskammer als Parlamentschef. Erster Staatsratsvorsitzender war Walter Ulbricht. Zum Sekretär des Staatsrates wurde Otto Gotsche bestimmt. Nach der Entmachtung Ulbrichts verlor der von ihm geschaffene Staatsrat als Beratungs- und Entscheidungsgremium stark an Einfluss. Wichtige Bedeutung hatte das Sekretariat des Staatsrates als Bearbeiter der Eingaben von Bürgern (sog. Staatsratseingabe), formal im Eingabengesetz der DDR geregelt.

Weitere Staatsratsvorsitzende waren in der Folge Willi Stoph, Erich Honecker und Egon Krenz, die beiden letzteren auch zugleich Generalsekretäre des ZK der SED und Vorsitzende des Politbüros der SED, den faktisch wesentlich einflussreicheren Funktionen im Machtgefüge der DDR. Letzter Staatsratsvorsitzender der DDR war während der Wendezeit 1989/1990 Manfred Gerlach.

Der Sitz des Staatsrates befand sich am Marx-Engels-Platz 1 (seit 1990 wieder Schloßplatz) in Ostberlin. Das Gebäude nutzt seit 2006 die exklusive MBA-Managerhochschule ESMT.

Österreich

In Österreich gibt es heute keinen Staatsrat. Allerdings gab es ihn zu verschiedenen früheren Zeiten:

  • So wurde der Staatsrat unter Kaiserin Maria Theresia im Jahr 1760 errichtet. Er war die oberste Beratungsinstanz, der drei Staatsminister und drei Adelige angehörten. Der Staatsrat existierte bis 1848. Der Kremsierer Verfassungsentwurf sowie die Verfassung von 1849 sahen einen Reichsrat als neues Beratungsorgan vor; dieser wurde allerdings erst 1851 errichtet und bestand in dieser Form bis 1861. Der im selben Jahr wieder errichtete Staatsrat (sog. Jüngerer Staatsrat) wurde 1868 ersatzlos aufgehoben.
  • Nach dem ersten Weltkrieg wurde ein Staatsrat als Vollzugsausschuss der Provisorischen Nationalversammlung eingesetzt. Er bestand aus den drei Präsidenten der Nationalversammlung und 20 weiteren, von der Nationalversammlung gewählten Mitgliedern, von denen eines als Staats[rats]kanzler die Kanzlei leiten und ein weiters Mitglied als Notar die Ausfertigungen des Staatsrates beurkunden sollten. Bis 1919 kam diesen Kollektiv auch die Funktionen eines Staatsoberhauptes zu.
  • In der Zeit des Ständestaates der ersten Republik bildeten 40 - 50 Personen, die vom Bundespräsidenten ernannt wurden, den Staatsrat, dessen Aufgabe die Vorbereitung von Gesetzen war.

Weblink: Vorlage:Aeiou

Preußen, deutsche Länder

Bis 1918 gab es in Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg jeweils einen Staatsrat als bürokratische Spitzenbehörde.

Ferner existierte in Preußen von 1920 bis 1933 der Preußische Staatsrat als Vertretung der preußischen Provinzen.

Schweiz

In der Schweiz ist der Staatsrat in einigen Kantonen die Bezeichnung für die kantonale Exekutive. Deren Mitglieder werden ebenfalls als Staatsräte bezeichnet. Siehe Kantonsrat.

Luxemburg

In Luxemburg ist der Staatsrat ein dem Großherzog beigegebenes Gremium mit beratender Funktion (Begutachtung sämtlicher Gesetzesentwürfe, Gesetzesvorschläge, Verordnungen, Erlasse u.a. auf Verfassungsmäßigkeit).

Slowenien

In Slowenien ist der Staatsrat die Zweite Kammer des slowenischen Parlaments.

Volksrepublik China

In der Volksrepublik China steht das Wort Staatsrat (Chinesisch: 国务院 guowuyuan) für die Zentralregierung, siehe Staatsrat der Volksrepublik China.

Siehe auch