Diskussion:Splash (Musikgruppe)
Die Aufbereitung des neu eingerichteten Artikels
Ich möchte hier kurz darüber informieren, da sich bereits so einiges 'einnistet', was leicht auch die Dinge durcheinander bringt. Der Artikel wurde von mir erstmalig am 18.04.21 eingebracht und ich bin noch dabei, diesen zu vervollständigen. Zum Einen ist nach wie vor noch keine 'Sichtung' erfolgt, indess hat man bereits eine QS und zwischenzeitlich dies auch noch zusätzlich als 'QS Baustelle' deklariert, wohingegen sich in Frage stellt, wie es überhaupt dazu kommt, denn es wird nicht nur über die Kategorien, automatisch als Neuerung weitervermittelt. Ich bin selbst noch am Recherchieren und wenn sich wer mit der Charts gut auskennt, könnte da wer einmal etwas dazu einbringen, wobei diese Gruppe eben nicht herausragend erfolgreich war, sodaß ich dies von mir aus zunächst auch einmal außen vor ließ und sich die Frage stellt, inwiefern dies relevant ist. Das mit dem Image bin ich gegenwärtig noch am klären. Es handelt sich eindeutigerweise um ein Promobild (ist auch nicht auf den Platten), dem gegenüber WEA einst aufgelöst wurde (wurde 'nicht, wie man teilweise antrifft', von Warner übernommen!) und somit existiert auch kein Urheberrecht mehr dafür. Ich habe hierzu Wikimedia und auch Warner Media angeschrieben - die Antworten stehen noch aus und das Bild wird auch wieder von Wikimedia automatisch gelöscht, insofern die nächsten Tage keine Änderung des Statuses vorgenommen wird. Der Sachstand ist, daß in den 'elektronischen Medien', außer dem entnommenen Text, keinerlei Informationen anzutreffen ist und auch diese beziehen sich einzig auf das, was auf den Platten darauf steht. Erforderlich sind hierzu Informationen aus 'Büchern', welche den damaligen Ablauf beschreiben, wobei ich noch am sichten bin, wo da entsprechendes anzutreffen ist (ist mißlicherweise bei parallel stehenden Gruppen nicht anzutreffen!). Hierzu bin ich hingegen im Bezug auf 'Eurodance' auf eine wahrlich wertvolle detaillierte Darlegung gestoßen ('What's Techno' von Barbara Volkwein), worin die diversen Arten ihre spezifischen Unterscheidungen erfahren. Eurodance ist von mir auch bewußt in Klammer ausgeführt - gab es damals noch nicht und wie die Diskussionsseite des Artikels darlegt, herrscht darin ein absolutes Towabo. Dies gilt es mir hier zu vermeiden und die Sachlichkeit zu wahren. --Jörg Lenau (Diskussion) 20:02, 22. Apr. 2021 (CEST)
Zum Baustein Baustelle die Erläuterung dessen: "Der Portalbaustein ist nur dafür gedacht, bestehende mangelhafte Informationen zu kennzeichnen, wenn sie nicht den Vorgaben entsprechen. Weder sind sie dafür gedacht, sich bestimmte Erweiterungen (wie Charts, Auszeichnungen, Wochenangaben etc.) für einen Artikel zu wünschen, noch dafür, bestimmte Formatierungen (als Tabelle, in Standardfarben etc.) durchzusetzen. --Jörg Lenau (Diskussion) 20:53, 22. Apr. 2021 (CEST)
Die Bausteine wurden zwischenzeitlich von Tkkrd entfernt. Dieser hat auch die Gruppenbeschreibung abgeändert, sodaß diese hingegen jetzt als Schwerpunkt die Chartplatzierungen aufweist. --Jörg Lenau (Diskussion) 10:10, 23. Apr. 2021 (CEST)
Die Sichtung ist zwischenzeitlich auch erfolgt. Änderungen von Personen, ohne entsprechendem Status, werden jetzt entsprechend als 'ungesichtet' markiert. Ich selbst verfüge über diesen Status nicht, sodaß dies mir die weitere Bearbeitung wohl erschweren wird. --Jörg Lenau (Diskussion) 10:28, 23. Apr. 2021 (CEST)
Diskografie
Ich habe noch nicht alle Songs/Platten vorliegen, jedoch erweist sich das Ganze, gemäß der beschriebenen Darstellung, als ein Projekt der Gebrüder Koppehele (ich gehe vorab einmal davon aus, daß sie Brüder sind). Marcus und Aimee sind darin einzig 'engagierte Sänger', um es einmal sachlich zu spezifizieren. Die Beschreibung, daß 'sämtliche' musikalische Arrangements von den Brüdern stammt, hebt dies hervor. Musikalischer Gesang der beiden Sänger ist auch nur auf wenigen Platten involviert, wohingegen die meisten Resampler etc. sind. Gerade die Details diesbezüglich (in welchen Songs singen sie - was ist das Andere) ist dann auch entsprechend noch als Bemerkung zum Jeweiligen auszuführen. --Jörg Lenau (Diskussion) 08:46, 23. Apr. 2021 (CEST)
Die Diskografie wurde zwischenzeitlich ergänzt durch die Charts von Tkkrd. --Jörg Lenau (Diskussion) 10:06, 23. Apr. 2021 (CEST)
Bei Folgenden ist der Gesang von Marcus und Aimee involviert (Details der Zusatzdeklaration ist zu beachten):
I Need Rhythm (7 Inch)
Joy And Pain (Album Version, Club Mix)
Set The Groove On Fire (no Remix)
Bezüglich All I Do (1994) ist nach wie vor noch zu klären, wer dies ist. Zwischenzeitlich wurde mir jedoch bestätigt, daß es sich auch eindeutig bei Marcus, nicht um dessen Stimme handelt. --Jörg Lenau (Diskussion) 09:56, 28. Apr. 2021 (CEST)
Neben All I Do (1994) sind auch auf One More Dream (1994) und Tell me Why (1993) jeweils ein Sängerduo (m/w) präsent. Bei Letzterem ist 'featuring Asher D.' angegeben, wobei ich auch diesbezüglich noch nicht herausfinden kann, wer das ist, zumal damit auch nur Eine(r) von Zweien damit angegeben ist. Hingegen ist bei One More Dream als 'Texter', Suna Cope (ist Suna Koppehele) und Dennis Oliver angegeben, wobei sich dabei aufdrängt, daß es sich hierbei um die beiden Sänger handelt. Die Single Got 2 Have Your Love (1992) habe ich mir als einziges bisher noch nicht anhören können, wobei zwar der generelle Zusatz (Remix) bei Discogs auf reinen Sound hinweist - steht mir selbst indess noch gänzlich in Frage, zumal diese nämlich auch Remixes incl. Vocals produzierten. Ich habe zwischenzeitlich das Produktionsstudio Avenue angeschrieben und somit die Gebrüder Koppehele, wohingegen sich halt schon als fraglich stellt, ob diese tatsächlich an 'dieser Aufklärung' interessiert sind. --Jörg Lenau (Diskussion) 20:56, 28. Apr. 2021 (CEST)
Nachdem ich mich mittlerweile bei Discogs 'eingearbeitet' und den erforderlichen Überblick habe, ergeben sich zwischenzeitlich auch weiträumigere Klärungen. Wie sich herausstellte, ergaben sich gerade über die Darbietung der Datenbank derartig verfälschende Bildnisse, wie sie meine einleitenden Worte in diesem Abschnitt beschreiben - leider jedoch auch derart kursieren - Milli Vanilli mäßig - dem ich jedoch im Bezug auf die Begründer von Splash, zwischenzeitlich eindeutig widerlegend widersprechen kann. Hingegen nutze ich zur Hervorbringung der dokumtentierenden Informationsgrundlagen auch nicht mehr die Datenbankeintragungen, sondern die Records selbst. Dies wird auch generell fortan meine Referenz sein, gemäß dem man es bei Büchern anwendet - erweist sich auch als das Einzige, was Sinn macht. Ausgangspunkt des Erlangten, ist die maßgebliche Unterscheidung von Marcus Deon Thomas (Lyrics by) und seinem Alias Eric P. III (Rapper/Sänger), worüber dieser in Verbindung mit Aimee McCoy als Splash angegeben ist. Gerade diese Unterscheidung war darin nicht gegeben und verklärte nicht nur deren, sondern generell die Gegebenheiten der Präsenz der Sänger und somit auch die von Splash. Geklärt ist zwischenzeitlich auch der ausgehende und somit 'urheberhafte' Verlauf. Ausschlaggebend ist hierin das Antreffen des "produced by SPLASH" bei der Debütsingle, worüber die Eindeutigkeit gegeben ist, daß die Initiierung ursprünglich von 'Splash' ausging, deren offizelle Darstellung über das erste Album Splash seine Klarheit hat. Dem gegenüber wurden jedoch bereits parallel dazu Ausgaben produziert, woran 'Splash' zwar als Auszeichnung, jedoch nicht inhaltlich beteiligt war. Wenn man sich die 'Verteilung' betrachtet, wird darüber auch deutlich, warum 'gebietsweise' ein jeweiliges anderes Bildnis entstand - gerade diese sind nämlich auch ohne Gesang - ohne 'Splash'. Ich habe mir zwischenzeitlich, aus den diversen Erfordernissen heraus, bereits einige Exemplare besorgt und gegenwärtig auch die ausstehende Fraglichkeit der Version von EastWest und werde die Sammlung entsprechend nach und nach vervollständigen. Wer hierzu etwas dazu beitragen kann/möchte, mag mich dazu einmal kontaktieren, denn die Sammlung ist wahrlich nicht klein. Zumal es nämlich nicht nur deren eigenen Ausgaben gibt, sondern sogar eine ganze Latte an Externen Erscheinungen. Hier bringe ich dann erst einmal die fertige Liste zur Debütsingle ein und erweitere dies dann schrittweise, damit man darüber sich selbst sein eigenes Bildnis verschaffen kann. Zwar sind nicht alle Bilder der Records bei Discogs gegeben, jedoch ein großer Teil. --Jörg Lenaut@lk 20:56, 10. Mai 2021 (CEST)
Dokumentation
Da sich herausstellt, daß keinerlei öffentliche Dokumentation über die Musikgruppe Splash existiert und wederDiscogs, noch die DNB-Datenbank als zuverlässig erweist, erweisen sich hingegen zwischenzeitlich gerade Werke selbst als einzig wahre Fundquelle, zumal sie darüber gleichzeitig auch die perfekte Referenzgrundlage begründen. Somit werde ich dies auch entsprechend einrichten, wie es bei Büchern üblich ist. Hierzu bin ich gegenwärtig dabei, die einzelnen Ausgaben zu beschaffen, ausgehend des Grundstockes der Listung der Versionen bei Discogs, wobei jedoch die Informationsgrundlagen von Grund auf einzig den Records selbst entnommen werden. Diese Liste erfährt zunächst einmal ebenfalls auf dieser Diskussionsseite seine anfängliche Erstellung, wird jedoch später als eigenständige Unterseite des Artikels eingerichtet. Aus den äußerlich aufgebrachten Informationen, in Verbindung mit dem Inhalt, läßt sich lesen, wie in einem Buch und über die Verzweigungen, die sich darüber ausweisen, ergibt sich dann auch die eigentliche Wiedergabe der Beschreibung zu dieser Musikgruppe. Hierin trifft man auf eine Reihe von Verstrickungen, welche jedoch gerade das Wesentliche an dem Ganzen ausmachen. Es erweist sich als eine wahrlich umfangreiche Geschichte, die sich jedoch erst entfaltet, wenn man neben dem Detailwesen der verfügbaren sprachtechnischen Grundlagen, die Songs auch gehört hat - ein unerläßlicher Bestandteil. Hierzu auch einmal einen Link einer Zusammenstellung der beiden Alben und einige der Singles, sodaß man darüber auch den Nachvollzug erlangt, was hier zur Beschreibung gelangt. Die beiden Ausgaben sind gleich, jedoch fehlen bei Ersterem die Bilder des Albums Splash. Ich selbst beziehe mich indess zwischenzeitlich einzig noch auf die Originale, was man jedoch nicht anderen zumuten kann, die an der Ausgestaltung des Projekts teilnehmen wollen. Was die Abbildungen der Ausgaben betrifft, so sind diese weitläufig bei Discogs verfügbar, jedoch halt nur beschränkt nutzungsfähig.
Splash (3) - 2 Albums + 12 Singles (733.45 MB)
1. Version (Album Splash Bilder fehlen)
2. Version
--Jörg Lenaut@lk 22:03, 13. Mai 2021 (CEST)
I NEED RHYTHM (1990)
Die erste und somit Debütsingle, wie sie als Bezeichnung und gehändelt im Umlauf ist, erweist sich nicht als eine, sondern es handelt sich dabei um (mir bisher bekannte) 12 Ausgaben insgesamt. Die Allererste ist die französiche Ausgabe und in der ersten Stufe der Entwicklung, die sich hierin aufweist, ist noch gar kein Gesangstext präsent, sondern einzig der Refrain des Titels. Hingegen ist jedoch auch auf dieser ersten Single, auf der Einen der beiden Songs, einzig Aimee McCoy gesangstechnisch vertreten. Tatsächlich findet erst über die Erstausgabe der nächsten Stufe mit Gesangstext (Preaching Machine Gun Remix), der sich vollziehende Erfolg der Gruppe seinen Anfang und wird zum Hit. Alles weitere basiert auf dieser Grundlage. Die beiden enstandenen Musikvideos werde ich in dem entsprechenden Abschnitt beschreiben, zumal es sich hierbei um zwei verschiedene Titel handel, indess die amerikanische Version des Videos nicht nur als einziger Titel ohne Zusatz anzutreffen ist, sondern auch erst und einzig in der Albumausgabe erscheint. So sind auch die Varianten der Songs noch weitaus mehr als über die Singles in Erscheinung gelangt. Zumal auch noch weitere Ausgaben zu erwarten sind (bei Discogs sind alleine 22 Compilations in der Gruppenansicht gelistet und wie ich bereits erkundet habe, gibt es noch viel mehr), so gilt es mir hier doch zunächst einmal eine ordnende Spezifzierung der Darlegung vorzubereiten. Gravierend ist in diesem Verlauf der parallel mit den beiden Entwicklungsstufen stattfindende Wandel des produced by SPLASH in (G. + M. Cope) (in Klammern, ohne einen abgebildeten Bezug) und ist auch nicht der einzige Wandel, der sich im Verlaufe vollzieht. Gerade darauf beruhen auch die mir gegenüber tretenden Diskussionen, die auf der grundlegenden Infragestellung beruht: wer ist SPLASH, dem gegenüber weitläufig eine vorgefertigte Meinung kursiert, dem gegenüber die Werke selbst jedoch eine ganz andere, zumal defizilere Geschichte hervorbringen, die man so in keiner Weise kennt. Die aus der Reihe fallende einzelne Demosingle von EastWest habe ich mir geordert - fällt derart wie sie im Raum steht, aus der Rolle, sodaß ich mich jedoch erst, wenn mir konkreteres darüber bekannt ist, dies entsprechend einbringe - ich selbst hab's nicht mit Spekulationen - dies sind für mich Eventualitäten, deren es der Klärung erfordert. --Jörg Lenaut@lk 22:06, 13. Mai 2021 (CEST)
Diskografie Liste
Die Listung erfolgt gemäß des katalogisierten Nummerncodes, worin die veröffentlichten Ausgaben in Kombination mit den Promoausgaben, den (relativen) zeitlichen Ablauf darlegen (Kommtentare dazu bitte in vorigen Abschnitt Diskografie einbringen). Diese Liste wird im Verlauf entsprechend vervollständigt und aktualisiert/korrigiert.
I NEED RHYTHM (1990)
Startup - nur Refrain
WEA - 9031-71599-7 (N) - France WE 171 - [Original präsent] Discogs Release 837155 | |
---|---|
Record [Cover front] | SPLASH |
I NEED RHYTHM | |
Record [Cover back] | SPLASH |
Produced by SPLASH | |
Published by CLASSIC ARTS | |
9031-71599-7 | |
France: WE 171 | |
WEA - LC 4281 | |
(P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH - NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB | |
A Warner Communications Company | |
Made in Germany | |
Record [Vinyl 7"] | SPLASH |
Produced by SPLASH | |
(Music and lyrics by G. + M. Cope) | |
9031-71588-7 | |
GEMA/BIEM | |
(RpM) 45 | |
Published by CLASSIC ARTS | |
(P) 1990 WEA MUSIK GMBH - NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB | |
Matrix A | R/S Alsdorf 903 171599-7-A2 |
Matrix B | R/S Alsdorf 903 171599-7-B2 |
Tracks | A - I Need Rhythm (7 Inch) - 3:43 |
B - I Need Rhythm (808 Cut) - 3:47 |
WEA - PRO 563 Discogs Release 1132214 | |
---|---|
double listing: Discogs Release 9780140 | |
Record [cover] | SPLASH |
Record [Vinyl] | SPLASH |
»I Need Rhythm« | |
PRO 563 - A | |
Tracks | A1 - I Need Rhythm (Power Groove Mix) |
A2 - I Need Rhythm (808 Cut) | |
B1 - I Need Rhythm (Pray The Dub) | |
B2 - I Need Rhythm (7 Inch) |
WEA - 9031-71600-0 (D) - France: WE 231 [Original präsent] Discogs Release 525959 | |
---|---|
Record [Cover front] | SPLASH |
I NEED RHYTHM | |
Record [Cover back] | SPLASH |
Produced by SPLASH | |
Published by Classic Arts | |
9031-71600-0 (D) | |
France: WE 231 | |
WEA - LC 4281 | |
(P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH - NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB | |
A Warner Communications Company | |
Made in Germany | |
Record [Vinyl 12"] | SPLASH |
(Music and lyrics by G. + M. Cope) | |
Published by CLASSIC ARTS | |
Produced by SPLASH | |
45 RpM - Stereo | |
WEA - LC 4281 | |
GEMA/BIEM | |
(P) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB | |
Matrix-A | R/S Alsdorf 903 171600-0-A PRO 563 A Pro 563 / 171600 0 |
Matrix-B | R/S Alsdorf 903 171600-0-B PRO 563 B Pro 563 / 171600 0 |
Tracks | A1 - I Need Rhythm (Power Groove Mix) - 6:33 |
A2 - I Need Rhythm (808 Cut) - 3:47 | |
B1 - I Need Rhythm (Pray The Dub) - 7:00 | |
B2 - I Need Rhythm (7 Inch) - 3:43 |
WEA - 9031-71600-2 - France: WE 739 - discid 2A04FC04 - [Original präsent] Discogs Release 954962 | |
---|---|
Record [Cover front] | SPLASH |
I NEED RHYTHM | |
5-INCH-COMPACT DISC MAXI SINGLE | |
Record [Cover back] | SPLASH |
Music and lyrics by G. + M. Cope | |
Produced by SPLASH | |
Published by Classic Arts | |
9031-71600-2 | |
France: WE 739 | |
WEA - LC 4281 | |
(P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB | |
A Warner Communications Company | |
Made in Germany | |
Record [CD] | SPLASH |
I NEED RHYTHM | |
9031-71600-2 | |
LC 4281 | |
GEMA/BIEM | |
Made in Germany | |
(P) 1990 WEA MUSIK GMBH - NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB | |
Matrix | 903171600-2 RSA |
Tracks | 1 - I Need Rhythm (Power Groove Mix) - 6:33 |
2 - I Need Rhythm (808 Cut) - 3:47 | |
3 - I Need Rhythm (Pray The Dub) - 7:00 | |
4 - I Need Rhythm (7 Inch) - 3:43 |
Beginn - mit Gesangstext
WEA - 9031-72123-7 (N) / (UK): YZ 515 / France: WE 171 - [Original vorhanden] Discogs Release 1779762 | |
---|---|
double listing: Discogs Release 206530 | |
double listing: Discogs Release 2686119 | |
Record [Cover front] | SPLASH |
I NEED RHYTHM | |
PREACHING MACHINE GUN REMIX | |
Record [Cover back] | SPLASH |
YZ 515 | |
9031-72123(N) | |
France: WE 171 | |
WEA - LC 4281 | |
(P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB | |
A Warner Communications Company. | |
Made in Germany | |
Record [Vinyl 7"] | SPLASH |
(G. + M. Cope) | |
CLASSIC ARTS | |
9031-721237 | |
YZ515 | |
45 RpM - Stereo | |
LC 4281 | |
GEMA/BIEM | |
(P) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB | |
Matrix-A | R/S Alsdorf 903 172123-7-A3 |
Matrix-B | R/S Alsdorf 903 172123-7-B2 |
Tracks | A - I Need Rhythm (7 Inch Remix) - 4:01 |
B - I Need Rhythm (Instrumental) - 4:01 |
EastWest
EastWest - PRO yz 515 sam - White Label - [Original präsent] Discogs Release 953344 | |
---|---|
Record [Cover] | only black cover |
Record [Vinyl 12"] | splash |
i need rhythm (remix) 7:01 | |
eastwest | |
yz 515 sam | |
45 rpm stereo | |
promo only | |
not for resale | |
Matrix-A | YZ 515 SAM PR-R |
Tracks | A - i need rhythm (remix) - [not checked] |
B - [no recording] |
WEA - 9031-72124-0 (D) / UK: YZ 515 T / France: WE 231 - [Original präsent] Discogs Release 491147 | |
---|---|
Record [Cover front] | SPLASH |
I NEED RHYTHM | |
PREACHING MACHINE GUN REMIX | |
Record [Cover back] | SPLASH |
Published by Classic Arts | |
UK: YZ515T | |
9031-72124-0 (D) | |
France: WE 231 | |
WEA - LC 4281 | |
(P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB | |
A Warner Communications Company | |
Made in Germany | |
Record [Vinyl 12"] | SPLASH |
(G. + M. Cope) | |
CLASSIC ARTS | |
45 RpM - Stereo | |
9031-72124-0 | |
YZ515T | |
WEA - LC 4281 | |
GEMA/BIEM | |
(P) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB | |
Matrix-A | R/S Alsdorf 903 172124-0-A2 |
Matrix-B | R/S Alsdorf 903 172124-0-B2 |
Tracks | A1 - I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix) - 6:54 |
B1 - I Need Rhythm (Pray To Your Soul Dub) - 7:00 | |
B2 - I Need Rhythm (Instrumental) - 4:01 |
WEA - 9031-72125-2 - France: WE 739 - diskid 15043D03 - [Original present] Discogs Release 416177 | |
---|---|
Record [cover front] | SPLASH |
I NEED RYTHM | |
PREACHING MACHINE GUN REMIX | |
Record [cover back] | SPLASH |
9031-72125-2 | |
France: WE 739 | |
WEA - LC 4281 | |
(P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB | |
A Warner Communications Company | |
Made in Germany | |
Record [CD] | SPLASH |
I NEED RHYTHM | |
(Music and lyrics by G. + M. Cope) | |
Published by Classic Arts | |
9031-72125-2 | |
Made in Germany | |
WEA - LC 4281 | |
GEMA/BIEM - LC 4281 | |
(P) 1990 WEA Musik GmbH Neue Medien und Elektronikvertrieb | |
Matrix | 903172125-2 |
Tracks | 1 - I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix) - 6:54 |
2 - I Need Rhythm (Pray For Your Soul Dub) - 7:00 | |
3 - I Need Rhythm (7 Inch Remix) - 4:01 |
USA (Atlantic)
WEA PRO 578 Discogs Release 971484 | |
---|---|
Record [Cover front] | SPLASH - PREACHING MACHINE GUN REMIX |
Record [Vinyl front] | SPLASH - I Need Rhythm - Preaching Machine Gun Remix |
Tracks | A - I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix) |
B - I Need Rhythm (Pray For Your Soul Dub) |
Atlantic - DMD 1566 - ST-DM59465-SP Discogs Release 1148736 | |
---|---|
double listing: Discogs Release 7570330 | |
Record [Cover] | picture of cover not available |
Record [Vinyl] | SPLASH |
(G. + M. Cope) | |
CLASSIC ARTS | |
(P) 1990 Atlantic Recording Corp. | |
Tracks | A - I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix) |
B - I Need Rhythm (Pray For Your Soul Dub) |
Atlantic - 7567-86114-0 - ST-DM59465-SP - [Original present] Discogs Release 1327111 | |
---|---|
Record [Cover] | [black cover - no info] |
Record [Vinyl 12"] | SPLASH |
(G. + M. Cope) | |
CLASSIC ARTS | |
7567-86114-0 | |
0-86114 | |
ST-DM59465-SP | |
33 1/3 RPM - STEREO | |
(P) 1990 ATLANTIC RECORDING CORP. | |
All Rights Reserved | |
A WARNER COMMUNICATIONS COMPANY | |
Matrix-A | ST-DM-59465-1 |
Matrix-B | ST-DM-59466-1 |
Tracks | A - I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix) - 6:54 |
B - I Need Rhythm (Pray For Your Soul Dub) - 7:58 |
The Session Remixes
WEA - PRO 587 Discogs Release 1858531 | |
---|---|
Record | no picture available |
Tracks | A - I Need Rhythm (Rappin' Soultechno Remix) |
AA - I Need Rhythm (Soulpower Remix) |
WEA - 9031-73038-0 (D) / France: WE 231 - [Original präsent] Discogs Release 525958 | |
---|---|
Record [cover front] | SPLASH |
I NEED RHYTHM | |
THE SESSION REMIXES | |
Record [cover back] | SPLASH |
Soulpower Remix - 6:54 | |
Rappin' Soultechno Remix - 7:20 | |
9031-73038-0 (D) | |
France: WE 231 | |
Thanks to "Höfex" Exciter | |
(P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB | |
A Time Warner Company | |
Made in Germany | |
Record [Vinyl 12"] | SPLASH |
(G. + M. Cope) | |
CLASSIC ARTS | |
Produced & arranged by SPLASH BpM 107. | |
9031-73038-0 | |
45 RpM - Stereo | |
WEA - LC 4281 | |
GEMA/BIEM | |
(P) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB | |
Matrix-A | R/S Alsdorf 903 173038-0-A PRO 587-A |
Matrix-B | R/S Alsdorf 903 173038-0-B PRO 587-B |
Tracks | A - I Need Rhythm (Soulpower Remix) - 6:54 |
B - I Need Rhythm (Rappin' Soultechno Remix) - 7:20 |
WEA - 9031-73038-2 / France: WE 739 - discid 08035B02 - [Original präsent] Discogs Release 449152 | |
---|---|
Record [cover front] | SPLASH |
I NEED RHYTHM | |
THE SESSION REMIXES | |
5-INCH-COMPACT DISC MAXI SINGLE | |
Record [cover back] | SPLASH |
Soulpower Remix - 6:54 | |
Rappin' Soultechno Remix - 7:20 | |
Thanks to "Höfex" Exciter | |
9031-73038-2 | |
France: WE 739 | |
WEA LC 4281 | |
(P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB | |
A Time Warner Company | |
Made in Germany | |
Record [CD] | SPLASH |
I NEED RHYTHM | |
GEMA/BIEM - LC 4281 | |
9031-73038-2 | |
Made in Germany | |
(Music and lyrics by G. + M. Cope) | |
Published by Classic Arts | |
(P) 1990 WEA Musik GmbH Neue Medien und Elektronikvertrieb | |
Matrix | 903173038-2 RSA |
Tracks | 1 - I Need Rhythm (Soulpower Remix) - 6:54 |
2 - I Need Rhythm (Rappin' Soultechno Remix) - 7:20 |
Reihenfolge der Veröffentlichungen
WEA - 9031-71599-7 (N) - France: WE 171
- I Need Rhythm (7 Inch) - 3:43 [erste Version - nur Refrain]
- I Need Rhythm (808 Cut) - 3:47 [erste Version - nur Refrain]
WEA - PRO 563
WEA - 9031-71600-0 (D) - France: WE 231
WEA - 9031-71600-2 - France: WE 739
- I Need Rhythm (Power Groove Mix) - 6:33 [verlängerte 7 inch Version - nur Refrain]
- I Need Rhythm (Pray The Dub) - 7:00 [verlängerte 7 inch Version - nur Refrain]
WEA - 9031-72123-7 (N) / (UK): YZ 515 / France: WE 171
- I Need Rhythm (Instrumental) - 4:01 [Instrumental]
- I Need Rhythm (7 Inch Remix) - 4:01 - [vocals → album Splash track 3 → Atlantic Video]
- startup male: I cancel the backup call - at 0:10: Aimee: I need rhythm
WEA - 9031-72124-0 (D) / UK: YZ 515 T / France: WE 231
- I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix) - 6:54 - [vocals → WEA Video]
- startup male: I cancel the backup call - at 0:20: Aimee: yeah - at 1:30: I need rhythm
- I Need Rhythm (Pray For Your Soul Dub) - vocals - 7:00 - [vocals]
- startup Aimee: can you feel the rhythm - at 0:40: uh yeah - at 1.51: I need rhythm
WEA - PRO 587
WEA - 9031-73038-0
WEA - 9031-73038-2 / France: WE 739
- I Need Rhythm (Rappin' Soultechno Remix) - [vocals → album Splash: track 11]
- Aimee at 0:26: I am reather - at 1:46: I need Rhythm
- I Need Rhythm (Soulpower Remix) - [vocals]
- Aimee at 0:38 rhyhtm, rhythm, .... - at 1:38: I need Rhythm
Weitere Versionen
Atlantic - 7567-86114-0
- I Need Rhythm (Pray For Your Soul Dub) - 7:58 - [longer single version]
EastWest - PRO yz 515 sam
- i need rhythm (remix) 7:01 - [longer version - not checked yet]
Videoproduktionen
WEA (DVJ Luka Production)
- I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix) - 2:00 [faster and shorter version]
Atlantic (Telegenetics)
- I Need Rhythm - 4:01- [7 Inch Remix - album Splash track 3]
Das englische Pondant: Splash (German band)
Die englische Seite habe ich entsprechend meinem ersten Input übernommen. Dort gab es bereits einen Artikel, jedoch war dieser, gemäß seines miserablen Inhalts, als 'stub' markiert, mit der Aufforderung zur Überarbeitung. Die Reglements dort sind andere und so habe ich bisher noch nicht sonderlich daran weitergearbeitet. Die Aktiva sind dort nicht derart wie hier - dort stoße ich hingegen auf ein Null-Reaktiva. Da ich wahrlich nicht vor habe, mich in die endlosen Weiten der dortigen Reglements einzuarbeiten (u.a.: Quellenverhältnis), ist es hingegen sowieso angebracht, daß dies wer übernimmt, der sich bereits darin auskennt, zumal auch die Verlinkungen dort entsprechend einrichtet. --Jörg Lenau (Diskussion) 10:25, 24. Apr. 2021 (CEST)
Quelle Metadaten
Discogs
Bei Discogs bin auf die Situation gestoßen, daß Aimee McCoy darin gar nicht als Datei angelegt war. Sie erschien auch nicht auf der Seite der Gruppe (Splash bei Discogs), weder als namentliche Erwähnung der Beschreibung (da war übrigens keine vorhanden, da stand nur Marcus' Name und Alias), noch als Gruppenmitglied (was ohne angelegte Datei und Verweis darin auch nicht eracheint), sondern einzig auf dem Gruppenfoto, sowie auf den Abbildungen der Platten. Sie war rein bildlich präsent, doch ohne Erwähnung ihres Namens. Hingegen waren zwei andere weibliche Personen namentlich darin als Mitglied aufgeführt, wobei sich herausstellte, daß es sich um Models handelte, die im Video als Tänzerin zu sehen sind. Bei Einer stand in deren Datenblatt sogar als 'bürgerlicher Name' der von Aimee McCoy. Der Punkt ist halt auch, daß es über Aimee tatsächlich keinerlei Hintergrundinformationen gibt - über ihr Leben und sonstigen Wirken. Die ich selbst habe, sind hingegen nicht öffentlich - worüber mir jedoch möglich ist, die jeweilige Realistik entsprechend zu prüfen. Ich habe zwischenzeitlich eine Datei für sie angelegt und bin noch dabei, sie in die jeweiligen Ausgabeversionen einzutragen. Hier zeigt sich das gleiche Desaster, wie ich es weitläufig antreffe: die Gebrüder Koppehele sind die 'Projektoren' und DARAUF bezieht sich 'Splash'! Aimee und Marcus sind darin einzig 'angagierte Sänger' und erscheinen auch nur auf einem Bruchteil der Lieder (das Meiste sind Sampler und Co.). Ich führe dies jetzt einmal explizit für Aimee dort aus, daß ich sie nur dort auch aufführe, worin sie tatsächlich erscheinungstechnisch präsent ist. Was Marcus betrifft, so ist zwischenzeitlich seine Liste so weit ausgeschweift, was dieser so alles sei, sodaß ich überlege, inwiefern DAS überhaupt noch deregulierbar ist (bzw. Sinn macht, diesen Aufwand zu betreiben). --Jörg Lenau (Diskussion) 10:58, 24. Apr. 2021 (CEST)
In der Zwischenzeit besteht auch ein klares Bildnis über das 'Qellenverhältnis' bei Discogs. Die Details dazu habe ich dort im Forum und auf der englischen Diskussionsseite des Artikes, entsprechend in Englisch verfaßt und verweise hier nur darauf, ohne es noch zusätzlich zu übersetzen. Mir gilt es, auf die Markantz dieser Details hinweisen. Komplexe Sache, doch ist nun einmal Discogs einzig auf den Handel von 'Records' eingerichtet und damit verbunden auch die daran angebundene Datenbank. Das es SO NICHT gesehen und verheerenderweise nicht gehandhabt UND vermittelt wird, erweist sich als das eigentliche Kriterium, doch wie sich zeigt, hat man intern zwar sehr wohl dies schon im Blick, jedoch wird dies in der Präsenz nach außen hin derart offensichtlich in keiner Weise vermittelt - im Gegenteil, denn darüber erscheint es als eine Datenbank über 'Artists' und führt sowohl als auch zu völligen Mißverhältnissen. Wie es einem ergeht, ohne über diese Kenntnis zu verfügen, konnte ich leidlich erfahren, sowohl als Externer/Anwender, wie auch intern.
Detaillierte Beschreibung auf der englischen Diskussionsseite
Forumsbeitrag bei Discogs mit weiteren Details]
--Jörg Lenau (Diskussion) 13:21, 30. Apr. 2021 (CEST)
Was Discogs betrifft, so erweist es sich als unmöglich, die Mitglieder dazu zu bewegen, die Angaben gemäß denen auf den Records, auch in die Datenbank einzubringen. Nach ellenlangen Diskussionen und tiefgründigen Einblick in die Vergleiche dessen, ergibt sich schlußendlich auch ein Schlußstrich darunter: absolut unmöglich! Die Daten weichen dermaßen weiträumig von den Angaben auf den Records ab, sodaß selbst die Korrektur dessen aufwendiger wäre, als die Daten neu zu fassen, was vor allem damit zusammenhängt, daß man nicht nur die Daten, sondern von Grund auf auch die Deklarationen weitläufig 'interpretiert'. Bei dem Umstand, dies dann richtig zu stellen, gerät man dann völlig durcheinander, bei dem Mischmasch, den man dort antrifft. Hinzu kommt, daß sich die Mitglieder noch nicht einmal untereinander im Klaren sind - dieser jenes, ein anderer dies und das - da ist absolut keine Regulierung gegeben - absolut rein von Laien erfüllt. Ich bin gegenwärtig dann zunächst auch einmal mit der Debütsingle beschäftigt und werde mir dies dann schrittweise ausweiten. Was die Referenzierung betrifft, werde ich indess auch gemäß dem umstelle und mich dem entsprechend rein auf die Records beziehen, gemäß dem man es auch bei Büchern regulär praktiziert. Das Einzige, was hierin Sinn macht. --Jörg Lenaut@lk 22:52, 9. Mai 2021 (CEST)
Produktionsangaben
Als gravierender Mißstand für Sänger/innen erweist sich, daß bei den Records die 'Produktionsangaben' sich NICHT auf Sänger bezieht. Wie sich mir zwischenzeitlich über die Verhältnisse der Verwertungsgesellschaften aufweist, basiert dies wohl darauf, daß diese 'standardmäßig' darin nicht berücksichtigt werden. Gemäß nachfolgender Formulierung verdeutlicht sich dies auch:
"Musiker, Autoren und Verleger haben ein Urheberrecht an den von ihnen geschaffenen Songs. Wollen sie diese nicht selbst oder durch einen Anwalt vertreten lassen, so werden sie Mitglied einer Rechteverwertungsgesellschaft. GEMA, AKM und SUISA sorgen nun dafür, dass Künstler für die Nutzung ihrer Musik bezahlt werden."
"Die GEMA (»Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte«) soll die Rechte von Urhebern (= Urheberrechte) an ihren musikalischen Werken wahren – Urheber sind in diesem Fall Komponisten, Textdichter und Musikverlage."
Daraus geht nämlich hervor, daß 'Sänger/innen' darin ausschließlich als 'Vortragende/Wiedergebende' erachtet werden, jedoch NICHT als Urheber des Gesangs.
--Jörg Lenaut@lk 16:25, 16. Mai 2021 (CEST)
freedb
Wie ich gerade erfahre, hat freedb in diesem Frühjahr 'dicht gemacht'. Und wie sich über den Artikel bei Wikipedia unter anderem zeigt, ist dies wohl noch gar nicht regulär bekannt. Ich habe eine erste Beschreibung dazu bei Heise angetroffen: 4792544.html freedb ist tot es leben die Alternativen. Nur ist mir noch nicht klar, auf was hier eigentlich verwiesen wird??? --Jörg Lenaut@lk 11:24, 16. Mai 2021 (CEST)
Metadata Provider
Über das Stichwort "Metadata Provider" wird man entsprechend fündig und erfährt dann auch konkrete Details zum generellen Sachstand. Die neueste 'professionelle' Entwicklung ist Gracenote, bei der nicht nur die Song-Erkennung sondern sogar 'auch' Voicerecognition, neben den Metadaten integriert ist. Eine Untervariante, die auf deren Metadaten zugreift, ist GD3. Die Software dbpoweramp greift sowohl auf SonataDB (Classical), GD3, MusicBrainz, Discogs und freedb parallel zu, in Berücksichtigung der differenzierenden Angaben, worin man dann selbst entsprechend auswählen, bzw. die erforderlichen Korrekturen vornehmen kann - absolut TOP, da ja allgemein auch bekannt ist, daß diese Angaben generell fragwürdig sind (selbst die 'Professionellen' - genau DAS, was sich ja auch mir durchweg darlegt). (nicht signierter Beitrag von Jörg Lenau (Diskussion | Beiträge) 12:03, 16. Mai 2021 (CEST))
Codierungen
Hier auch einmal eine professionelle Kurzbeschreibung der drei Bestandteile von der EAN-Code (Strich-/Nummerncode), Label-Code und ISRC-Code von Digicon. --Jörg Lenaut@lk 12:27, 16. Mai 2021 (CEST)
Gesangsduo
Klarheiten zur Repräsentanz
Wie sich herausstellt, ist die Repräsentanz von Splash äußerst verwirrend und auch bewußt derart eingerichtet. Das ich hierbei auf eine Beschreibung stieß, gemäß dem ich sie auch ursprünglich übernahm, daß es sich dabei nämlich um 'ein Projekt der Gebrüder Koppehele' handelt (und eben nicht von Splash), erweist sich exakt derart. Ich habe bisher nur die Singles durch, jedoch gibt es hierin einzig Gesangsinhalt von Marcus und Aimee, auf den Versionen I Need Rhythm (nur 7 Inch-Version), Joy And Pain (nur Album Version), Set The Groove On Fire (no Remix Version). Bei All I Do ist hingegen auf allen Versionen Gesang, dabei handelt es sich jedoch um eine andere Sängerin. Mir ist bisher noch nicht ermittelbar, um wen es sich dabei handelt. Alle anderen Versionen sind hingegen gänzlich ohne Gesang und somit auch ohne Beteiligung von Marcus und Aimee! Es handelt sich somit auch eindeutig nicht um die 'Repräsentanz eines Gesangsduos'! Das die Beiden auf den Covers abgebildet sind und Bezug genommen wird zu Splash, besagt nicht, daß sie darin beteiligter Inhalt sind! So erscheint auch in den Coverangaben einzig Marcus als Erwähnung bezüglich der Lyriks, doch keinerlei Bezug zu dem Gesangsduo, wie es sich doch über die Bilder und Deklaration darbietet. So erscheint hierin nicht nur Aimee's Name nirgends, sondern wie gesagt, ist auch gar nicht ermittelbar, wer die Sängerin bei All I Do ist. Lisa Cash und One-4You treffe ich anderweitig an - kann ich jedoch keinen 'tatsächlichen' Bezug dazu finden - absolut fraglich. Was die LP's betrifft, so muß ich mir diese erst einmal besorgen, aber wie man über die Versionen bereits ersieht, wurde auch hierin 'getrickst', denn in keiner von der LP-Version von Splash sind 'die Renner des Gesangsduos' allesamt integriert, sondern nur teils und Remixes oder auch einzig Remixes. Kein Wunder also, daß diese keine Platzierung fanden. Wenn ich diese kaufen würde und danach dies erlebte, würde ich DAS auch nicht für gut befinden, denn schließlich kaufe ich ja etwas von der Gruppe Splash und nicht von Koppehele! Die LP Just A Party gibt es indess nur in einer Version. --Jörg Lenau (Diskussion) 13:28, 24. Apr. 2021 (CEST)
Definitive Klärung der Repräsenz von Splash
Diese Gegebenheit ist zwischenzeitlich auch geklärt. Das Gesangsduo Splash erfährt über die LP- und CD-Ausgabe Splash, per Darstellung des Namens der Gruppe Splash und einem Foto der Beiden auf dem Frontcover, in Kombination mit einem jeweiligen, mit Namen versehenen Foto auf der Rückseite der LP-Ausgabe (Splash = Eric P. III und Aimee McCoy), in Verbindung mit weiteren Ausführungen in der Beilage der CD-Version - seine eindeutige Kennzeichnung/Auszeichnung. Der Originalname des Alias Eric P. III - Marcus Deon Thomas - ist hingegen darin nicht angegeben.
Vinyl, LP - WEA - 9031-74810-1 - Splash (produced by Avenue)
http://d-nb.info/1005264996
https://www.discogs.com/de/Splash-Splash/release/1858029
Vorder- und Rückseite der LP-Version
https://www.discogs.com/de/release/1858029-Splash/images
CD - WEA - 9031-74810-2 - Splash (produced by Avenue)
http://d-nb.info/1005271569
https://www.discogs.com/de/Splash-Splash/release/1242553
Beilage incl. Frontseite, Rückseite der CD-Version
https://www.discogs.com/de/release/1242553-Splash/images
--Jörg Lenaut@lk 11:11, 5. Mai 2021 (CEST)
Endpunkt der Präsenz von Aimee McCoy
Zwischenzeitlich habe ich das CD-Album 'Splash' und beim Überprüfen des Inhaltes, ergibt sich der konkrete Zeitpunkt des Ausscheidens von Aimee McCoy, sowie einer der Gründe warum. Ihre Aussage darin besagt, daß Sie zu dem Zeitpunkt schwanger war mit Mica und verheiratet mit Gregor. Markanterweise sind auf dem Album sämtliche Songs mit Gesang, obwohl doch nur drei der Songs existierten zu dem Zeitpunkt. Zumal nämlich diese zusätzlichen Songs nicht als Singles präsent wurden, ist dies zusätzlich noch äußerst absonderlich. Hingegen ist mir(!) auch klar warum, denn in sämtlichen neuen Songs, handelt es sich zwar um Marcus, jedoch ist/sind die Sängerin(nen) NICHT Aimee (ist noch unklar, ob es sich um Eine oder mehr handelt). Aimee's 'Kern in der Stimme' erkennt man besonders, wo sie 'I need rhythm' singt - DAS macht die klare Unterscheidung durchweg deutlich, dem gegenüber sämtlichen Anderen gerade dies fehlt. Definitiv festgestellt gilt somit, daß sie einzig in drei Songs (Versionen) präsent ist: I Need Rhythm (7 Inch und CD version), Joy And Pain (Album Version, Club Mix) und Set The Groove On Fire (alle außer Remixes). Bei der Produktion des Albums erweist sie sich definitiv als nicht (aktiv) beteiligt - die Songs mit ihr, stammen allesamt von den Singles.
CD - WEA - 9031-74810-2 - Splash (produced by Avenue) - DNB
- Freedom [vocals; Marcus + ? (not Aimee)]
- This Gotta Move 'Ya [vocals; Marcus + ? (not Aimee)]
- I Need Rhythm [vocals; Marcus + Aimee]
- Dancin' On The Highway [vocals; Marcus + ? (not Aimee)]
- Joy And Pain [vocals; Marcus + Aimee]
- Set The Groove On Fire (Cube Mix) [vocals; Marcus + Aimee]
- Spirit Of A Native Land [vocals; Marcus + ? (not Aimee)]
- Good Times, Bad Times [vocals; Marcus + ? (not Aimee)]
- Day By Day [vocals; Marcus + ? (not Aimee)]
- Let's Get Together [vocals; Marcus + ? (not Aimee)]
- I Need Rhythm (Rappin' Soultechno Remix) [vocals; Marcus + Aimee]
- Set The Groove On Fire (Dirt Mix) [vocals; Marcus + Aimee]
--Jörg Lenaut@lk 09:55, 5. Mai 2021 (CEST)
Weitere Details zur Aufklärung
Wie sich herausstellt, so ist bei All I Do (1994), nicht nur Aimee McCoy nicht darin präsent, sondern auch Macus Deon Thomas nicht - nicht nur die weibliche, sondern auch die männliche Stimme erweist sich als eine andere. Dies gilt für alle vier Versionen, die ich zwischenzeitlich gefunden habe (All I Do (3 Mixes) & All I Do (Radio Version)). Zum Vergleich die eigentlichen Werke des Duos (worin diese 'einzig' präsent sind), incl. Video für die ersten beiden: I Need Rhythm (1990) und Set The Groove On Fire (1991) - es ist ganz deutlich der Unterschied zu bemerken. Hierzu gilt es hervorzuheben, daß Marcus als 'Rapper' bekannt war, gemäß dessen sich auch deren Musikstil in diesen beiden Werken auszeichnet. Joy und Pain (1991) ist zwar ein 'Disko-Rap', doch unverkennbar deren Stil entsprechend. Der maßgebliche Punkt ist jedoch, daß sie 'beide' nur von 1990 bis 1991 überhaupt anzutreffen sind und hiernach nicht mehr. So ist dem gegenüber auf den Labels der Platten, bei den Ersten hingegen einzig G. + M. Cope ausgezeichnet, wohingegen bei späteren auch Marcus für die Lyriks angegeben ist, wobei es bei diesen doch gar keine Lyriks gibt, außer wieder bei All I Do. Jedoch, wie ausgeführt, erweist sich auch dieser als nicht mehr präsent. --Jörg Lenau (Diskussion) 18:26, 24. Apr. 2021 (CEST)
Was sich besonders über die Darstellung der Liste bei (Discogs) verdeutlicht ist, daß das Gesangsduo 'Splash'(!) einzig im Vertragsbezug mit WEA stand. Dem gegenüber zeigt nämlich der Verlauf, daß der Vertrag der Gebrüder Koppehele mit WEA, einzig bis 1991 Bestand hatte und dieser hiernach mit anderen Labels fungierte, den Namen der Gruppe unverändert weiter verwendete, jedoch ohne daß das Gesangsduo darin involviert ist. Und mit Auflösung von WEA 1994 enden hingegen auch die Veröffentlichungen (was den Anschein erweckt, die Auflösung des 'Gesangsduos' Splash hinge damit zusammen!). Wie sich gerade darüber jedoch darlegt, handelt es sich hierbei eindeutig um einen Betrug der Gebrüder Koppehele. Dem gegenüber erscheint zwar das Gesangsduo nach 1991 nicht mehr auf den Bildnissen, jedoch suggeriert der Name 'Splash' deren Präsenz. Das Marcus in diesen Nachfolgewerken durchweg bezüglich der Lyriks angegeben ist, zumal außer All I Do sämtliche Werke einzig elektronische Musik beinhaltet oder Resampler sind, verdeutlicht den Akt des Betruges noch einmal zusätzlich. Dies war eindeutig seiner Laufbahn 'zuträglich', entspricht jedoch nicht der Realität. --Jörg Lenau (Diskussion) 09:50, 26. Apr. 2021 (CEST)
Bezüglich des Ausgeführten gilt es, mich zunächst einmal zu korrigieren. Die mißlichen Angaben bei Discogs hatten mich völlig durcheinander gebracht, sodaß ich jetzt grundsätzlich nur noch über die Records selbst erörtere. Maßgeblich hierin ist, daß es sich 'eben nicht' um Marcus Deon Thomas handelt (wie es dort angeben war, zur Zeit seine Änderung erfahren hat) - seinem bürgerlichen Namen - unter welchem dieser in der Gruppe Splash repräsentativ vertreten war, sondern um Eric P. III. Gerade dies habe ich mir jetzt auch noch einmal eindeutig, wie auch bezüglich Aimee McCoy's Präsenz über die Records selbst abgeklärt. Nicht nur Aimee McCoy, sondern auch Eric P. III, ist gleichermaßen einzig über das Album eindeutig dargestellt, per Namen und Bildnis. Hingegen ist dieser mit seinem bürgerlichen Namen regelrecht durchweg bezüglich 'Lyrics by' angegeben. Hingegen ist Aimee McCoy auf dem Album, einzig gemäß der ersten drei Singles vertreten, Eric P. III hingegen durchgehend, jedoch bei den anderen Songs, mit einer anderen Stimme/Frau, was deutlich herauszuhören ist. Auch wenn man sich wohl Mühe gegeben hat, dem zu entsprechen, so hat doch Aimee McCoy einen Kern in der Stimme, der doch unvergleichlich ist - eindrucksvoll hervortretend u.a. über den Ausschnitt des Textes von 'I need Rhythm'. Des weiteren ist zwischenzeitlich geklärt, daß einzig die Debütsingleausgaben, worin sie beide gesangstechnisch präsent sind, unter der Deklaration von 'produced by Splash' herausgegeben wurden, wohingegen die weiteren rein Elektronischen einzig die Auszeichnung (G. + M. Cope) anzutreffen ist. Bezüglich One More Dream wurde auch ein Video ausfindig gemacht - im entsprechenden Abschnitt der Link und Kurzbeschreibung dazu. --Jörg Lenaut@lk 22:40, 9. Mai 2021 (CEST)
BINGO: "Zur Bestellung der ISRC-Codes sind Featured Artist und Tracktitel absolute Pflicht."
--Jörg Lenaut@lk 21:05, 15. Mai 2021 (CEST)
Musikvideos
Inwiefern sind die beiden Videos im Artikel einbringbar? Diese Frage ergibt sich zwangsläufig, seitdem sich herausgestellt hat, daß sich überhaupt erst über die beiden Musikvideos (I Need Rhythm und Set The Groove On Fire) ein klares Bildnis ergibt, nicht nur über die beiden Künstler, sondern bezüglich und gegenüber dem Ganzen. Das die Youtube-Videos hier nicht eingebunden werden können, ist klar. Somit wäre dies jedoch in Verbindung mit den Bildrechten des Profilfotos der beiden zu klären. Die Videos erweisen sich jedoch als unerläßlich, aufgrund der verwirrenden Verhältnisse, welche man hierin antrifft. --Jörg Lenau (Diskussion) 18:51, 24. Apr. 2021 (CEST)
Bei Youtube gibt es noch ein weiteres Video - Splash - One More Dream (1994), worüber jetzt zunächst auch einmal eindeutig per Bildnis geklärt ist, daß es sich nicht um Eric P. III und Aimee McCoy handelt. Indess ist noch nicht geklärt, wer die beiden Darstellenden sind. Bilder zur vermeintlich genannten Lisa Cash sind über IMDB verfügbar, wohingegen sie ja auch Zentrum bei Odyssey war. --Jörg Lenaut@lk 22:12, 9. Mai 2021 (CEST)
Detailangaben zu den Youtube Videos:
WEA (DVJ Luka Prodcution)
I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix) - 2:00 [schnellere und kürzere Singleversion]
Atlantic (Telegenetics)
I Need Rhythm - 4:04 [Albumversion]
--Jörg Lenaut@lk 18:47, 13. Mai 2021 (CEST)
Bezüglich der zweiten Single ist hingegen wohl nur eine Variante im Umlauf, dem gegenüber ebenfalls auch hier die anderen Videovarianten nur Sound, jedoch auch eine schlechtere Identische davon dort präsent ist. Hierin erscheint jedoch als einzige deklarierende Angabe 'Showbiz Video' bei 1:45 und nichts am Anfang - ist somit auch nicht der Ursprung. Die angebliche Lizenzierung von WMG, wie auch der Titelbezug (Dirt Mix), erweisen sich als nicht korrekt. Um welche Version es sich dabei handelt, ist noch nicht klar - von den mir bisher vorliegenden, auch die des Albums, ist es keine - gilt es noch zu klären, wenn ich die bestellten Records vorliegen habe.
Splash - Set The Groove On Fire
Showbiz Video
https://www.youtube.com/watch?v=qShPp53Lxcc
Zum Sachverhalt des Handlungswesens bei Youtube gilt es mir hervorzuheben, daß ich erfahren muß, daß die Einsteller der Videos rigoros 'jegliche' negativen Kommentare löschen. In dem Fall hatte ich die 'tatsächlichen/korrigierenden' Angaben und zusätzliche Informationen dazu eingebracht, woraufhin dieser nicht nur meinen, sondern sogar sämtliche Kommentare löschte, wobei die weiteren ca. 20 Kommentare anderer hingegen sogar durchweg (zumindest relativ) positiv waren. Den Fall hatte ich zuvor bezüglich eines der Videos von I Need Rhythm ebefalls erfahren müssen, wohingegen darin der Aufbringer des Kommentars, dem ich dies als Antwort einbrachte, dabei mitgelöscht wurde. Extrem die Handlungsweise - wie sich darüber darlegt - an einer 'sachgemäßen' Abhandlung scheint man dort wahrlich nicht interessiert zu sein.
Was Lisa Cash und ihre angebliche Präsenz in One more Dream betrifft, so gilt es hierzu hervorzuheben, daß die Angebliche von Odyssey eine dunkelhäutige Frau ist, hingegen die im Video eben nicht - die Stimmigkeit bezüglich des Namens möglich ist, jedoch gerade dieser personelle Bezug eindeutig nicht besteht. --Jörg Lenaut@lk 12:11, 19. Mai 2021 (CEST)
VHS
C & P - Consultung-, Promotion- und Verlags-Gesellschaft mbH
- Video Disco Show - No. 91 - August 90
- Track 13 - Splash - I Need Rhythm
- Video Disco Show - No. 97 - Februar 1991
- Track 12 - Splash - Set The Groove On Fire
--Jörg Lenaut@lk 21:25, 22. Mai 2021 (CEST)
- Track 12 - Splash - Set The Groove On Fire
Fehlende Belege
Wie ich sehe, ist zwar schon viel zu diesem Artikel geschrieben worden, aber bisher nichts außer den Chartplatzierungen durch Einzelnachweise belegt. Meiner Meinung nach wäre das ein klarer Fall für die Vorlage:Belege fehlen - damit habe ich aber keine Erfahrung. Soll man die einfach einbauen? Joz (Diskussion) 09:56, 26. Apr. 2021 (CEST)
- Was dies betrifft, so muß ich dazu auf meinen Abspann dieser Diskussionsseite hinweisen und die 'Belege', die ich darüber aufbringe. Sind etwa die Bilder auf den Covers und der Gesang der Musiker auf den Tracks, etwa keine 'Belege'? Äußerst defizile Handhabe, welche mir hier entgegen tritt. --Jörg Lenau (Diskussion) 10:40, 26. Apr. 2021 (CEST)
- Na ja, wenigsten irgendeine Quelle vorauszusetzen finde ich jetzt nicht besonders diffizil. Auch hier gibt es ja Regeln, ich empfehle Wikipedia:Belege. Weiter geht es mir ja zunächst nur darum, Leser darauf hinzuweisen, dass Belege fehlen, diese können ja dann von Ihnen oder anderen Editoren nachgereicht werden. Joz (Diskussion) 11:54, 26. Apr. 2021 (CEST)
- Danke für den Input und es wäre wahrlich hilfreich, wenn sich da Andere dazu einbringen würden, doch gilt es mir 'noch einmal' darauf zu verweisen, daß es sich bei meiner ausgiebigen Ausführung auf dieser Diskussionsseite doch genau darum dreht, 'Belege' - konkret ausgedrückt: 'Klarheit' über den Sachstand zu schaffen. Sich rein auf 'schriftliche Belege' zu beziehen (was steht auf den Werken 'an Worten' drauf etc.), führt doch genau zu dem Mißstand, den ich hierin antreffe und entsprechend darlege! --Jörg Lenau (Diskussion) 12:18, 26. Apr. 2021 (CEST)
- Hierzu gilt es mir explizit auch noch einmal spezifisch auf die Videos zu verweisen: I Need Rhythm und Set The Groove On Fire. Aimee McCoy, Bestandteil des DUOS (wie sich eindeutig über die Videos darlegt, daß es eines ist!), ist 'nirgends' auf den Platten etc. namentlich erwähnt - derart krass sind die Widersprüchlichkeiten! --Jörg Lenau (Diskussion) 12:30, 26. Apr. 2021 (CEST)
- Dass jemand in einem Video zu sehen ist, belegt in keiner Weise ob oder inwiefern er oder sie Teil einer Gruppe war. Im speziellen belegen die genannten Videos weder, dass es sich bei der gezeigten Person um Aimee McCoy handelt, noch dass sie Teil der Gruppe war noch dass es ihr Gesang ist, der zu hören ist. Das Video belegt, dass da eine Frau zu sehen ist, die vielleicht Aimee McCoy ist, mehr schon gar nicht. Joz (Diskussion) 14:13, 26. Apr. 2021 (CEST)
- Absolut lustiger Input - derart eine Information von allen anderen zu isolieren. Man könnte denken, ihr Input wäre einzig zur Kritik aufgebracht worden. Insofern es nicht in ihrem Sinn liegt, das Gesamte in Betracht zu ziehen, kann ich auch nichts weiter mehr dem entgegen bringen. Vielleicht lesen Sie dann doch einmal meinen ganzen Text, dann wird ihnen darin begegnen, warum gerade sie in keiner Weise überhaupt in Frage steht. --Jörg Lenau (Diskussion) 15:47, 26. Apr. 2021 (CEST)
- Ja sie erklären viel, aber Belege für das Erklärte fehlen eben leider völlig. Joz (Diskussion) 17:15, 26. Apr. 2021 (CEST)
Also gut, dann einfach mal ganz von vorne: Ich hätte erstens gerne gewusst, woher die Information stammt, dass die Frau, die singt, Aimee McCoy heißt und dass sie mit Auflösung von Splash ihre Sängerlaufbahn beendete? Joz (Diskussion) 17:52, 26. Apr. 2021 (CEST)
- Auch dazu gibt es jetzt eine unwiderlegbare Klarheit, wobei deren personelle Präsenz nie in Frage stand! Die Details dazu sind auf den Covers (Rück- und Innenseite) der Ausgaben des Albums Splash, wo deren Bildnis mit Namen versehen ist. --Jörg Lenau (Diskussion) 10:02, 28. Apr. 2021 (CEST)
- Ach Herr Lenau, Vorlage {{Belege fehlen}} einfach entfernen, obwohl keinerlei Belegen ergänzt wurden? Ihr Ernst? Auch hier scheinen Sie sich nicht an die etablierten Regeln halten zu wollen, das ist traurig. Kleiner Hinweis: Was Sie auf der Diskussionsseite ausführen, gilt nicht als Beleg. Belegt werden muss im Artikel selbst, ich empfehle Ihnen dringend die Lektüre von Wikipedia:Belege, besonders die hervorgehobenen 3 Grundsätze am Anfang, mehmen Sie sich die doch bitte zu Herzen. Ich sehe davon ab, mit Ihnen hier einen Edit-War anzufangen, klar ist, dass der Hinweis auf fehlende Belege auf die Seite gehört. Meine Erfahrung auf discogs lässt mich vermuten, dass auch hier eine weitere Diskussion nicht viel Sinn macht, weil Sie immer wieder aufs Neue wortreicht Ihren Standpunkt wiederholen werden - sparen Sie sich und mir also die Energie, diese könnten Sie prima dafür verwenden, ein paar Belege in Ihren Artikel einzufügen. Joz (Diskussion) 18:05, 30. Apr. 2021 (CEST)
- Das Thema Belege wurde bei Discogs ausreichend dargelegt und diesbezüglich ergab sich daraus auch für den Artikel hier keine entsprechende Situation, zumal Sie einfach nur den Baustein einbrachten, ohne anzugeben, welche Belege sich überhaupt als fehlend erweisen, ergibt sich genau wie bei Discogs daraus eine reine Schikane. Wir sind hier bei Wikipedia und nicht bei Discogs - das scheinen Sie nicht zu berücksichtigen und wie Sie dort ausführlich dargelegt haben, ist ihnen an Klarheiten gar nicht gelegen, zumal Sie in keiner Weise selbst etwas Produktives einbringen, sondern durchweg einzig zerreissen. --Jörg Lenaut@lk 18:23, 30. Apr. 2021 (CEST)
Urheberrechte
Gemäß des Sachverhaltes, daß WEA und damit verbunden auch Splash einst aufgelöst wurde (nur die 'Struktur' wurde von Warner übernommen, nicht hingegen das Unternehmen und auch nicht Splash!) - und es bei einer 'juristischen Person', gegenüber Lebenden, keine Erben gibt, hatte ich von Discogs das Bild übernommen, bei Wikimedia eingestellt und in den Artikel darüber eingebracht. Hingegen ergibt sich hierin das Problem, daß DIES derart gar nicht seine Berücksichtigung findet und seitens Wikimedia 'die Vergabe der Rechte' einfordert, ansonsten das Bild wieder gelöscht wird. Aufgrund dessen habe ich Wikimedia und auch die Lizenzabteilung von Warner Musik kontaktiert, um dies zu regulieren. Eine Anwort von Wikimedia habe ich zwischenzeitlich (25.04.21) erhalten: "Wir dürfen keine Freigabe anhand 'nicht existierender' Rechte akzeptieren. Falls sich doch irgendwann eine eindeutige rechtliche Zuordnung und daraus resultierend eine Freigabe ergibt, so kann das Bild unsererseits wiederhergestellt werden, falls es inzwischen gelöscht wurde." Hierzu gilt es auszuführen, daß es sich dabei um den Sachstand von Gemeinfreiheit / Public Domain handelt. Wie man darüber erfährt, wird gerade im Bezug der Unterscheidung dieser beiden 'Arten' unterschiedlich darin verfahren. Wie Wikimedia vorgibt, so müßte dem gemäß, jemand zunächst die Rechte für sich beanspruchen, um sie DANN öffentlich werden zu lassen. --Jörg Lenau (Diskussion) 11:26, 26. Apr. 2021 (CEST)
Das Bild der Gruppe Splash, welches ich bei Wikimedia eingestellt hatte, wurde zwischenzeitlich (27.04.21) gelöscht. Zumal dies sowieso derart schlecht von der Qualität war, war dies zunächst auch nur ein Notbehelf. Ich erhalte die nächsten Tage die CD des Albums Splash, worin dieses Foto präsent ist und werde dann einen eigenen Scan vornehmen und diesen als 'mein Werk' bei Wikimedia einstellen. Discogs hat mir hierzu die Vorlage begründet, gemäß dem dies nämlich nicht nur dort, sondern standardmäßig üblich ist - insofern nämlich von den Labels kein Bildmaterial öffentlich zur Verfügung steht, bzw. gestellt wird, ist dies auch unumgänglich. Was das 'Copyright' betrifft, so erweist sich dies hingegen auch eindeutig geklärt, denn dies ist ausgeführt auf WEA, mit dem Zusatz, daß diese eine Tochtergesellschaft von Warner ist. Damit ist eindeutig deren Differenzierung deklariert. Und insofern kein anderes 'offizielles' Copyright ausgewiesen ist, besteht ein solches auch nicht (siehe Urheberrecht und die Voraussetzung der Auszeichung der Deklaration des Copyrights: ein Werk, welches nicht als solches 'offiziell gekennzeichnet' ist, verfügt nicht über die Rechte!) --Jörg Lenau (Diskussion) 10:19, 28. Apr. 2021 (CEST)
Dieser Sachverhalt erfährt zwischenzeitlich auch ein weiträumigers Bildnis: bei Discogs wird derart 'strait' verfahren, daß man die fotografierten/gescannten Bilder als Urwerk derer erachtet, welche diese erzeugten und sich gegenüber dem Copyright distanziert, indem man sich darauf bezieht, daß einzig das Urbild das Original darstelle und dies darüber ja nicht kopiert würde. Dumme Sache, denn es ist ja doch das Cover mit dem Copyright ausgezeichnet und nicht das Urbild. Bei Wikipedia habe ich mich auch einmal umgesehen und wie sich darlegt, stellt die 'strait'-Variante hier hingegen den Gegenpol dar, denn hier ist wahrlich in keiner Weise etwas veröffentlichbar, denn wie ausgeführt, setzt es ja doch den Urheber unerläßlich voraus und somit geht selbst über die Nichtexistenz selbst gar nichts. Derart trifft man es auch in Musikgruppen an, indem nämlich einzig Live-Fotos und ähnlich darin präsent ist. Das sollte mal wer was organisieren, denn auch hierin stoße ich wieder einmal auf eine grundsätzlich Lücke. Sind die Vermarkter usw. etwa nicht interessiert, daß ihr Bildnis ein klares ist?
Hingegen zeigt sich über Discogs, daß es doch anders gar nicht funktioniert, als über den Bezug zu den Originalen zu verfügen. Selbst mit den Bildnissen der Plattencovers und Co., ergaben sich sogar noch enorme Schwierigkeiten, mit den Nachweisen über die diversen Gegebenheiten im Bezug auf Splash. Für Solche, die in den Top-Listen stehen und überall berichtet wird, kein Problem, denn darüber ergeben sich ausreichend Dokumentarien, sodaß es sich darin auch nicht als Problem stellt - hingegen die Fakes das Problem sind und auch dies alleine nicht funktioniert. Und so trifft man dann auch auf Situationen, wie es sich herausragend im Bezug auf Aimee McCoy aufzeigt, daß man nämlich damit konfrontiert wird, wie darüber die Geschichte umgeschrieben wird. Tatsächlich erweist sich hingegen auch Discogs, neben den Charts, bisher als einzige Quelle mit Originalen und gerade auf diese habe ich mich zwischenzeitlich auch spezifiziert. Gerade die Quellen hier einzubringen, ist absolut unerläßlich - dies gilt es entsprechend zu gestalten. Für das einbindende Präsentationsmotiv habe ich hingegen bereits auch die Lösung, wie es sich doch noch umsetzen läßt, das Erscheinungsbild entsprechend darin aufzubringen. --Jörg Lenaut@lk 22:56, 30. Apr. 2021 (CEST)
Rechtssachstand
Reglement bei Wikimedia: zwar ist regulär urheberrechtlich die Wiedergabe von Plattencovers als Bildzitat erlaubt, jedoch nicht die Einstellung dessen in Wikimedia, da 'einzig' der Urheber eines Bildes sein eigens geschaffenes Werk dort lizensieren kann. Da hierin jedoch ein Bild abgebildet wird, dessen Urheberrecht einem Anderen gehört, so kann ein solches dort nicht lizensiert werden.
Hierin ergibt sich jedoch noch ein gravierender Rechtswiderspruch, aufgrund der Undifferenziertheit der Anwendung, denn in dem Fall von Plattencovern, gibt es nämlich von Grund auf gar keinen 'rechtlichen Urheber' (mehr), dem gegenüber der Urheber jedoch 'als solcher' eindeutig deklariert ist. Die Besonderheit:
1. das Urheberrecht gilt einzig (noch) für lebende Personen (für 'juristische Personen' gilt dieses Recht nicht mehr).
2. weder das Musiklabel (WEA), noch die Musikgruppe (Splash) ist eine lebende Person. Zwar basiert eine Gruppe auf (der Vereinigung von) Personen - ist jedoch keine Person (Unterscheidung lebende/juristische Person).
Im Gegensatz zu gemeinfreien Bildwerken, worin es keinen (ausweisenden) Urheber gibt, ist hingegen hierin eindeutig dieser als 'Eigentümer' UND 'Urheber' offiziell über die Veröffentlichung deklariert, wohingegen dieser der jedoch über kein Urheberrecht verfügt. Somit kann weder dieser, noch ein Anderer die Urheberrechte erlangen - ist zusätzlich auch NICHT übertragbar.
Somit ergibt sich auch keinerlei Rechtsanspruch, seitens des Urheberrechts gegenüber dem Kopieren dieser Kunstwerke!
Mir gilt es, die Anwendung bei Discogs diesbezüglich hervorzuheben, worin es reguläre Handhabe ist, ohne ein Reglement zu deklarieren, das Kopieren praktiziert, da es dessen nämlich gar nicht bedingt - keines existiert. Zumal es Norm ist, auf den Tonträgern einzig ein Phonoright, jedoch kein Copyright auszuweisen, da der Erfolg der Umsetzung die Umsetzung das Kopieren voraussetzt, ohne das es gar nicht stattfinden kann, ergibt sich neben dem rechtlichen, zumal auch ein umsetzungwidrige Anwendung bei Wikimedia. --Jörg Lenaut@lk 12:27, 4. Mai 2021 (CEST)
Letzteres gilt es mir aussagetechnisch zu korrigieren - hierzu das vorliegende Muster: auf der CD des Albums Splash ist sowohl Phono, wie auch Copyright ausgeführt, hingegen keines von beidem auf der Beilage/Cover. Es handelt sich hierbei um zwei unterschiedliche Bestandteile und gemäß dem hierin noch stattfindenden althergebrachten Reglement, ist somit 'jedes Kunstwerk für sich', gemäß seiner zu deklarierenden Rechte auszuweisen. Dies bedeutet: für die CD sind hierin beide Rechte deklariert, hingegen jedoch keines für die Beilage. --Jörg Lenaut@lk 18:15, 4. Mai 2021 (CEST)
Und ein weiteres Detail fehlt auch darin noch: dieses Copyright bezieht sich, in Verbindung mit dem Phonoright, auf das Kopieren des Tonträgers - Kopien des Tonträgers - NICHT auf fotografische Bilder dessen! --Jörg Lenaut@lk 18:25, 4. Mai 2021 (CEST)
Youtube
Ich kenne die Reglements von Youtube bisher noch nicht - werde ich mich eingehender damit beschäftigen müssen, denn hierin ergibt sich erstmalig eine erste offizielle Deklaration über die 'gegenwärtige Urheberrechtsdeklaration'. Hierin sind sämtliche Videos von Splash (die Tatsächlichen - es gibt viele mit nur den Songs) mit der lizensierenden Information gekennzeichnet. Diese sind WMG (Warner Music Germany), UMPG (Universal Music Publishing Group) und '(musikalische) Verwertungsgesellschaften', teils sowohl als auch, wie auch mehrere Verwertungsgesellschaften angegeben, u.a. auch Spanische, wobei gerade über Spanier die meisten positiven Reaktionen und Kommentare präsent sind. Die Klärung bezüglich des antreffenden Mißverhältnisses, daß keinerlei Informationen von beiden zu erhalten ist, erweist sich dem gegenüber als gravierend sonderbar dem gegenüber. Weder erhalte ich eine Antwort auf meine Anfrage an die Lizenzabteilung von Warner Musik Deutschland, noch erlange ich von der GVL Informationen dazu. Und wie sich hierin zeigt, so findet die Lizenzierung auch 'getrennt' voneinander statt. --Jörg Lenaut@lk 19:15, 18. Mai 2021 (CEST)
Lemma
Hierin sind drei Wesensarten involviert, deren es der Unterscheidung bedingt. Glücklicherweise war der englische Artikel passend ausgezeichnet - Splash (German band) - und gemäß meinem Kenntnisstand, war Entsprechendes auch für das deutsche Lemma als Pondant passend, zumal es sich über diesen Zusatz auch als neutral stellte, dem gegenüber 'Band' sich bei uns hingegen auf eine Musikgruppe mit Musikern bezieht (Bigband, ...) und evtl. Gesang/Sänger beinhaltet. Dem gegenüber trifft man indess auf der Begriffserklärungsseite von Splash noch auf die Bezeichnung 'Musikduo', was dem gegenüber hingegen verfänglich geworden wäre, was es mir hier darlegend auch zu verdeutlichen gilt.
Ausgangspunkt ist hierin nämlich, daß man zur Gründungszeit, in der Öffentlichkeit einzig das Gesangsduo von Marcus und Aimee überhaupt erfahren hat, gemäß dem es auch auf ihrer LP Splash und den beiden Musikvideos entsprechend zur hervorhebenden bildlichen Abbildung gelangt. Bei solchen Verhältnissen (der damaligen Disko-Wesensart) fragte tatsächlich auch niemand, wer überhaupt die Musik produziert und wenn überhaupt, dann ob es sich bei Live-Acts, wie generell, um den Gesang derer handelt, welche sich darüber darstellen. Von Liveauftritten ist hingegen nichts zu erfahren, sodaß hierin zunächst einmal von diesen Representationswesen auszugehen sind, die angegeben sind. Splash war das, was darüber abgebildet war und somit das Gesangsduo Marcus und Aimee - gemäß der LP Splash (Frontcover) und der beiden Musikvideos.
Dem gegenüber ist jedoch das Gesamtwerk basierend auf der Grundlage von Musik, Tonstudio und Vermarktung und dies wird durchweg begründet und ausgeführt von den Gebrüdern Koppehele. Im Bezug auf die öffentliche Vermarktung des Gesangsduos Splash, steht dies gänzlich zu jener Grüdungszeit noch im Hintergrund, sodaß es sich in dem Bezug auch entsprechend dem gemäß separiert. Zwar wurde eine Reihe von Remixes und Resampler, vor allem in jener Zeit, im Anhang an das eigentliche Werken mit dem Gesangsduos von diesen produziert, doch sie alle wurden im Bezug der damaligen Bedeutung von Splash nebenher 'mitvermarktet'.
Maßgeblich ist dann die erfolgende und über die Labelangaben ersichtliche Trennung von WEA, in dessen Verbindung auch das Duo von Marcus und Aimee nicht mehr gesangsmäßig präsent sind. An dem Punkt ergibt sich eine neue Spezifikation, die sich auf das bezieht, was mir auch als Ausgangstext bei Eurodj entgegen trat und mit dem Satz begann: "Das Projekt begann in 1990", wobei dies aus heutiger Zeit stammt, indess es sich hingegen zwar auch derart verhält, nämlich im Gesamten einzig und ungetrennt betrachtend, jedoch zum alleinigen Projekt Koppeheles erst über die Trennung vom Gesangsduo sich ergibt. Wie diese Worte verdeutlichen und dies treffe ich auch anderweitig an, so ist es gar deren Art und Weise, sich zur öffentlichen Präsentation Sänger zu angagieren, um sich zu produzieren, was nicht nur das Nachfolgende, sondern auch deren anderen Produktionen darlegen. In dem Fall indess, kann man hingegen auch gerade über den weiteren Verlauf erkennen, daß es sich anfangs eben nicht derart verhält, aufgrund seiner gravierenden Unterscheidung des Stiles der Musik, in seiner Verbindung mit dem Gesangsduo Marcus und Aimee, worüber sich zeigt, daß es sich um ihren ganz eigenen Stil darin handelt, zumal Marcus vor allem auch als Rapper bekannt war, es dies noch einmal zusätzlich belegt.
Somit ergibt sich die nachfolgende erforderliche Differenzierung für die einheitliche Bezeichnung von Splash:
Separierung der Definition (Synonymität):
- Die Begründergruppe (Giorgio & Martin Koppehele, Marcus Deon Thomas, Aimee McCoy)
- Die öffentliche Repräsentation - Bekanntheitswesen (Marcus Deon Thomas, Aimee McCoy)
- Das Projekt von Giorgio & Martin Koppehele
- Projekte mit Gesangsduo
- Marcus Deon Thomas, Aimee McCoy
- weitere Duos (Namen bisher unbekannt)
- Projekte ohne Gesangsduo (rein musikalisch)
--Jörg Lenaut@lk 21:30, 30. Apr. 2021 (CEST)
Hierzu habe ich gestern einen neues Dokument erhalten, welches noch einmal zusätzlich für Klarheit sorgt. Es handelt sich um eine archivierte Veröffentlichung von Avenue. Der Wortlaut ist hierin eindeutig und hierzu war ich auch auf das entsprechende Werk zuvor gestoßen, worüber mir jedoch noch nicht bekannt war, daß es sich dabei um die 'Debütsingle' handelte (WEA - 9031-71599-7), zu dem es auch die CD-Version gibt (WEA - 9031-71600-2). Darin ist Splash als Produzent angegeben! Darüber klärt sich, was jedoch auch die LP-Version von Splash darlegt, was nämlich im Ursprung Splash ist (worauf der Vertrag und der Markenname beruht) und auch auf der LP Splash auf dem Frontcover, entsprechend sein Abbild und Deklaration erfährt. Des weiteren klärt sich, warum WEA in Verbindung mit Aimee gemeinsam nicht mehr präsent sind, da nämlich 'Splash' als solches nicht mehr gegeben war. Bei diesem Sachverhalt dreht es sich um den formell rechtlichen Sachverhalt des Vertrages, in Verbindung mit dem Markennamen Splash, der sich auf das Duo von Marcus und Aimee bezieht. Wie sich aufweist, so unterscheidet man zumal nicht zwischen 'Produzent' und '(ausführende) Produzierende', sodaß sich hierüber der Anschein eingeschlichen hat, Avenue sei der 'ausgehende' Produzent. Auch hierin gibt es eine eindeutige Dokumentierung dessen, wiederum über die Debütausgaben, worauf nämlich ausgezeichnet ist (siehe obiger Link): produced by Splash und eben NICHT Production of .... Produzent ist ein Homonym und bezieht sich auf sowohl als auch. Die Auszeichungen der nachfolgenden Werke erweisen sich hingegen 'somit' auch durchweg als getürkt'.
Veröffentlichung von Avenue:
„1990 begann die Zusammenarbeit mit dem Duo SPLASH (WEA), das mit seiner Debütsingle I Need Rhythm die Musikmarkt-Charts sowie die Top 20 der britischen Charts erreichte. Nachfolgend die Erfolgssingles von SPLASH, die in den Musikmarkt Charts und in 12 weiteren Ländern in den Hitlisten plaziert waren: 1990 I Need Rhythm, 1991 Set The Groove On Fire und 1991/1992 Joy And Pain.“
--Jörg Lenaut@lk 12:17, 1. Mai 2021 (CEST)
Zwischenzeitlich ergibt sich über die Detailausarbeitungen der Records selbst (bisher explizit für 'I Need Rhythm' ausgeführt), gegenüber den Angaben bei Discos ausgehende Klarheit, die sich darüber abbildet, wer und auf welche Weise bezüglich der Deklarierung von produced by angegeben ist. Hierin beginnt es bei der Debüt Single zunächst mit produced by Splash, wo bereits davon differenzierende Ausgaben mit der Kennzeichnung (G. + M. Cope) - in Klammer, ohne weitere Deklarationen präsent sind. Was dies bedeutet, wo es sich dabei noch um rein elektronische Musik handelt, erläutert sich aus der Anwendung heraus von selbst und belegt darüber die stattgefundene Adaption. --Jörg Lenaut@lk 18:42, 11. Mai 2021 (CEST)
Deutsches Musikarchiv (DNB)
Gegenwärtig wird dann der Fall brandheiß! Gerade habe ich eine Recherche beim Deutschen Musikarchiv begonnen. Maßgeblich: hier muß, wie bei Schriftwerken auch, von der Musikproduktionen ein Example 'mit Informationsdaten' bei Veröffentlichung abgeliefert werden. Man achte und staune, was da für Angaben über die Organisation(en) der Single I Need Rhythm angegeben ist, nämlich die afrikanische Musikgruppe Splash (South African band) - bei Discogs (Daniel Tshanda, Hamilton Nzimande)!!!
Das ist jedoch nur der Anfang, denn eine ganze Reihe von Ausgaben sind unter dieser Gruppe eingetragen: DNB-Liste der südafrikanischen Gruppe Splash.
Es handelt sich hierbei um eine südafrikanische Gruppe incl. Labels aus Zimbabwe. Neben solchen von dort erscheint dann auch als Distributor(s) bei Discogs: Warner Music (international).--Jörg Lenaut@lk 20:54, 2. Mai 2021 (CEST)
Zwischenzeitlich habe ich die gesamte Liste der betreffenden Records beim DNB aufgearbeitet und mit der Verknüpfung der entsprechenden Datensätze bei Discogs als Liste diesen zugesandt. Von den 33 Datensätzen der Verküpfungen der Gruppe beim DNB, waren 6 nicht zutreffend. Hingegen fehlen aber auch einige, gegenüber den Erscheinungen bei Discogs. Die Liste der Records bei Discogs ist um einiges länger, wobei ich dies zunächst jedoch noch einmal außen vor stehen ließ. Zumal sich auch deren Datensätze (beide!) gar nicht als Referenzierung eignen. Nicht nur die antreffende Gegebenheit erweist sich dem gegenüber als unpassend, sondern überhaupt sind die Angaben von Grund auf nicht zu gebrauchen - viel zu wenig Information, etc.. --Jörg Lenaut@lk 23:06, 9. Mai 2021 (CEST)
Charts
Bezüglich der Charts bin ich auf eine Aussage von Avenue gestoßen, die ich hier einmal einbringe. Wie man dem entnehmen kann, sind da noch einige andere präsent, wobei wie ich gerade darüber aufgeklärt wurde, daß darin die entsprechenden Normen zu achten sind: WP:Charts.
Archivierte Veröffentlichung von Avenue:
1990 begann die Zusammenarbeit mit dem Duo SPLASH (WEA), das mit seiner Debütsingle "I Need Rhythm" die Musikmarkt-Charts sowie die Top 20 der britischen Charts erreichte.
Nachfolgend die Erfolgssingles von SPLASH, die in den Musikmarkt Charts und in 12 weiteren Ländern in den Hitlisten plaziert waren:
1990 "I Need Rhythm", 1991 "Set The Groove On Fire" und 1991/1992 "Joy And Pain".
--Jörg Lenaut@lk 11:17, 14. Mai 2021 (CEST)
Gegenüber der Anwendung der Charttabellen, wie man sie zwischenzeitlich im Artikel antrifft und mir ausgeführt wurde, daß einzig sogenannte 'Generalitäten' darin anzuwenden wären und anderes nur im Text, besagt die WP:Formatvorlage_Charts bei genauerer Einsicht dann doch etwas ganz anderes, daß es sich nämlich über die Relevanz bestimmt - insofern keine Relevanz dafür besteht, einzig diese in der Charttabelle aufzuführen und weiteres im Text. In diesem Fall ist jedoch gerade dies von besonderer Relevanz, da hierin der Erfolg der beiden Sänger darzulegen ist, welcher sich einzig über deren Präsenz vollzieht - hingegen nicht ohne! Und wie die archivierte Veröffentlichung von Avenue besagt, waren diese "in den Musikmarkt Charts und in 12 weiteren Ländern in den Hitlisten plaziert." In dieser Formatvorlage sind auch die offizielle Quellen aufgelistet, sodaß darüber dies entsprechend auch seine erforderliche Aufbereitung erfahren kann. Die Erstveröffentlichung ist gegenwärtig im Artikel einzig mit dem Jahr angegeben und im Text steht, daß das Album sich als Erstes platzierte - eine gravierend verfälschende Aussage. --Jörg Lenaut@lk 08:12, 16. Mai 2021 (CEST)
Der Sachverhalt der 'Erfolge'/Platzierungen legt sich u.a. auch über die beiden Videos dar (siehe: Abschnitt Videos). Der Ersterfolg fand über die Singleversion I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix) über deren Erscheinung in UK/FR/USA statt und ist die erste Version des Videos von WEA. Die zweite erscheinende Videoversion von Atlantic (amerikanisches Sublabel von WEA) ist hingegen die Albumversion I Need Rhythm, die im Gegensatz zu allen anderen, keine Zusatzbezeichnung trägt und markanterweise existiert auch keine Singleauskoppelung davon. Somit ist wohl erst mit Aufkommen des Albums über diese Version in Amerika der Erfolg und somit auch die Erscheinung in den Charts erfolgt. Gravierenderweise ist auch hierin der Bezug einzig der Haupttitel I Need Rhythm bei den Singles, wobei es ja auch auf dem Album zwei Versionen gibt, sodaß sich auch hierin nur indirekt (so auch die Videos) ermitteln läßt, um welche Ausgabe es sich dabei handelt. Das exakte Datum der Erstveröffentlichung (und nicht nur die Jahreszahl, wie es ausgeführt wurde), ist somit ebenfalls maßgeblich. --Jörg Lenaut@lk 09:20, 16. Mai 2021 (CEST)
Youtube Platzierung
Wesentlich ist, daß die 80/90er nach wie vor noch lebendig sind. Als Musterbeispiel gilt es hierzu Youtube hervorzuheben, worüber dies seine definitive Darstellung erfährt. Hierin trifft man bei der aktuellen Version (ist jedoch vom März!) auf Set The Groove On Fire aus 1991 auf Platz 203. Hierüber wird dann ein wesentlicher Mißstand auch in diesem Bezug deutlich, daß nämlich die regulären Charts einzig Songs ermessen, die sich im 'regulären kommerziellen' Verkauf befinden, wohingegen u.a. die Second-Hand-Wesen wie Discogs und die schier endlosen Präsenzen im Netz von und über die alten Songs, ein ganz anderes Bildnis darlegen und verdeutlichen, daß es sich tatsächlich doch anders verhält. Die Songs von einst sind nämlich tatsächlich nach wie vor noch 'on Top' - und darin ist Splash nach wie vor 'in seiner Stellung' von einst - daran hat sich nichts geändert! --Jörg Lenaut@lk 10:33, 18. Mai 2021 (CEST)
Charts versus Diskografie
Ich habe mich jetzt noch einmal eingehender mit den Beschreibungen und angewandten Ausführungen beschäftigt und so wird mir darüber klar, daß man wohl einzig 'Chartografien' im Sinn hat und auch die Deklaration von 'Diskografie' oberflächlich angewandt, regelrecht auch dazu verleitet. Jedoch hat dies hingegen gar nichts mit 'Diskothek' zu tun, sondern bezieht sich auf die Tonträger, gemäß dem es von dem Wikipediaartikel Diskografie auch beschrieben wird:
"Diskografie (von altgriechisch. δίσκος „Scheibe“ und γράφειν „schreiben“; also Aufzeichnung von Schallplatten; auch Diskographie und Discografie) ist ein nach bestimmten Kriterien zusammengestelltes, häufig chronologisch geordnetes Verzeichnis veröffentlichter Tonträger."
Es handelt sich somit um das, was ich bei Discogs angetroffen habe und dem entsprechend, (gegenüber Discogs fälschlichen Angaben) von den Records übertragend ausführe. Dem gegenüber erweisen sich aber auch die Angaben, die man als 'Erstveröffentlichung' in den Charts ausführt, als absolut fraglich, denn diese gibt es regulär doch gar nicht. Auf den Tonträgern ist einzig das Jahr angegeben, dem gegenüber einzig möglich ist, über die Artikelnummer den Verlauf der Herausgabe der jeweiligen Variante zu erfahren. Und gerade dies ist im Fall von Splash (Musikgruppe) absolut auch Voraussetzung, denn bei der Debütsingle - der Ersten - ist noch gar kein Text, außer dem Refrain darauf und erst ab der 6. Version, beinhaltet es auch den eigentlichen Gesangstext und wird zum Hit, zu dem noch weitere Versionen dies begleiten. Zwischenzeitlich liegen mir 13 Versionen zum ersten Song I Need Rhythm vor und gerade auf diesem Werdegang beruht auch die eigentliche Erfolgsgeschichte, die sich hierüber darlegt. Die Charts hingegen, bilden 'einzig das Ausmaß dieses Ausschnittes' des öffentlichen Erfolges ab, wohingegen 'Erfolge' nicht nur darauf beruhen, sondern zumal vor allem auch auf der Langzeitwirkung. Charts und Diskografie sind zwei grundverschiedene Gegebenheiten. --Jörg Lenaut@lk 08:30, 22. Mai 2021 (CEST)
Die spezifische Erläuterung zur 'Erstveröffentlichung' ergibt sich indess maßgeblich in seiner Verbindung mit der Deklaration von Debüt/Debütsingle/Debütalbum. In den Charts, wie in sämtlichen 'ermessenden' Veröffentlichungen, ist dies hingegen in keiner Weise Inhalt. Hierin trifft man einzig auf den Bezug des ersten Songs/Albums und beinhaltet auch einzig den Bezug zum Titel, der jedoch, wie sich ebenfalls wiederum über meine 'Diskografie' darlegt, nichts mit der 'Erstveröffentlichung' zu tun hat. In dem darlegenden Fall, hat jede Titelversion eine entsprechende Zusatzbezeichnung und selbst diese trifft man speziell in den Charts gar nicht an. Die darlegende 'Diskografie' verdeutlicht den Umstand, welcher sich aus diesen Verhältniswesen heraus ergibt. --Jörg Lenaut@lk 09:02, 22. Mai 2021 (CEST)
Ein herausragendes Musterbeispiel für die entstandenen Mißverhältnisse der Charts, die sich einzig noch auf den Titel beziehen, jedoch nicht mehr auf die erscheinenden Versionen, wie es ursprünglich der Fall war, zeigt sich mustergültig über To Each His Own (1946), von dem 5 Versionen gleichzeitig die Top Ten erreichten. Darüber hinaus begründen sich die Charts auch einzig auf 'Neuerscheinungen' und sind sogar explizit und einzig daraufhin ausgerichtet. Das es sich darüber hinaus gehend anders verhält, zeigt sich u.a. über die Youtube-Nominierungen, worin der Jahrgang auch im Nachhinein noch seine Ermessung erfährt. --Jörg Lenaut@lk 08:32, 23. Mai 2021 (CEST)
Media Control
Wie sich herausstellt, entwickelt sich/man zwischenzeitlich, gegenüber dem ursprünglich entstandenen freien Prinzip- und Anwendungswesen der Medial Control aus den 70ern, über die media control® GfK International, ein ganz andere Wesenswesen. Anzutreffen ist dies vor allem über Verlautbarungen in Chartveröffentlichungen, worin man darauf verwiesen wird, daß diverse Angaben, aufgrund ©-Rechte von Media Control nicht veröffentlicht werden dürfen. Ein solches Copyright kann es darin gar nicht geben, denn es handelt sich dabei grundsätzlich um kumulierte/wiedergebende Infomationen aus externen öffentlich zur Bezugnahme bereitstellenden Quellen. Die öffentlich bereitgestellten Information über die Chartplatzierungen sind regulär öffentlich und unterliegen keinem Schutz. Anders hingegen zwischenzeitlich eindeutig bei Media Control, wobei sich dies nicht auf die allgemeinen Veröffentlichungen der Charts beziehen kann, sondern einzig auf deren eigens davon differenzierenden aufbereitenden Daten - Dateninformationsgrundlagen, die nicht öffentlich verbreitet werden. Es verhält sich hierin gleichermaßen, wie mit den Namensrechten, so auch den Informationsrechten: was in allgemeiner Anwendung ist, kann keinen einschränkenden/monopolisierenden Rechtsschutz erlangen. --Jörg Lenaut@lk 14:05, 22. Mai 2021 (CEST)
Referenzen
- Chart-Bücher/CD-R's D/GB/US, Lexikon, Diskografien
- Original-BILLBOARD-Charts
- Cash Box Pop Hits 1952-1996
- Cash Box looking ahead 1959 – 1993 (bubbling Under-Songs)
- POP ANNUAL 1955 – 2016
UK
- uk-charts.top-source.info
- Top 100 of the years until 2007 - starting 2008 with monthly reports
- The Virgin Book of British Hit Singles
- Guinness World Records: British Hit Singles (& Albums)
USA
- Billboard music guide 1956 - 1995 by Creative Media
- Billboard Music Guide (1997) by Softkey
In den meisten Ländern gibt es 'genormte' Charts überhaupt erst in den Zeiträumen danach, wie auch weitläufig Archiviertes nicht verfügbar ist. Somit ist darin auch keine Aussage darüber abbildbar - führt indess auch zur 'Darstellung', daß keine Platzierung erfolgt sei, dem gegenüber jedoch von Avenue eine entsprechende Aussage besteht, welche deren entsprechende Ausbreitung besagt. --Jörg Lenaut@lk 13:03, 23. Mai 2021 (CEST)
Classic Arts
Während auf den Ausgaben, die Art und Weise des Aufdruckes den Anschein erweckt, Classic Arts sei ein Bestandteil von WEA, ergibt sich zwischenzeitlich auch hierin eine Überraschung. Während bei Discogs keinerlei Informationen zu finden sind, zumal Classic Arts dort sogar als label geführt wird, mit 200 Listeneinträgen, sind diese bei der GEMA sogar als Originalverlag der Musiktitel eingetragen. Die Google-Suche nach dem eingetragenen Namen "Classic Arts Musikverlag" (und Promotion GmbH), brachte zunächst nur einen einzigen Hinweis hervor, mit einem Ausschnitt an Text, dessen Link jedoch auf eine nicht mehr bestehende Seite führt: "30.11.2015 — Zusammen gründeten sie die Musikstudios „Avenue Music“ und den Musikverlag „Classic Arts Music Publishing“. Eine Erfolgsgeschichte folgt: ...". Über diese englische Variante wird man dann auch fündig:
Classic Arts Musikverlag und Promotion GmbH
Geschäftsführer: Giorgio und Martin Koppehele
Verlagsleitung: Gabi Koppehele
Der 1987 gegründete Verlag wurde 1994 als GmbH eingetragen und wird mit Wirkung zum 1.1.2001 als ordentliches Gema Mitglied geführt. Neben der Betreuung der Produktionen von AVENUE MUSIC bietet CLASSIC ARTS auch jungen Autoren und Producerteams verlagliche Hilfe."
--Jörg Lenaut@lk 15:09, 15. Mai 2021 (CEST)
In Verbindung damit ergibt sich dann auch eine klare Ausdifferenzierung gegenüber der sich davon unterscheidenden Deklarierung von G. + M. Koppehele, (G. + M. Koppehele), Avenue (G. + M. Koppehele), was sich nämlich rein auf das Verbundswesen des Tonstudios bezieht:
AVENUE MUSIC GbR
Owner: Giorgio & Martin Koppehele
LOHWEG 35, 85375 NEUFAHRN, GERMANY
--Jörg Lenaut@lk 10:44, 16. Mai 2021 (CEST)
Dem gegenüber ist wiederum zu unterscheiden, daß sich hierin 'explizit' die personelle Präsenz gegenüber dem des Unternehmens unterscheidet - es handelt sich somit im Bezug auf Avenue um die Leistungen, welche durch das (Unternehmen des) Tonstudio(s) erbracht werden und bei den unzähligen Varianten der Anwendungen von G. & M. Koppehele (Alias - gibt es einzig bei/für Personen - Unternehmensdeklarationen müssen 'eindeutig' sein!), um die persönlichen Leistungen, auf das nämlich auch einzig das Urheberrecht ein-/ausgerichtet ist. Was die einzelnen Deklarierungen auf den Tonträgern betrifft, so erfährt darüber auch definitiv die jeweilige Varainte der Auszeichnung seine spezifizierte Definierung. Antreffender Extremfall: außer (G. & M. Koppehele) - in Klammern(!) - gibt es bei Einzelnen keinerlei anderweitige ausgewiesenen Angaben - was besagt dies, erfährt auch in derartig gravierenden Fällen (der scheinbaren Uneindeutigkeit/Unklarheit) seine definitive aufklärende Erläuterung. --Jörg Lenaut@lk 09:02, 18. Mai 2021 (CEST)
Eine aktuelles Statement zur Gruppe Splash trifft man an, im aktuellen Produzentportrait zu Lichtmond, bezüglich dessen auf den Labelbezug zu achten ist, welcher bezüglich des ursprünglichen Duos dem entsprechend maßgeblich ist:
- Unter dem Projektnamen Avenue veröffentlichten die Koppehele-Brüder 1986 ihre erste Eigen-komposition „Imagination“ (BMG Ariola) in Zusammenarbeit mit Michael Cretu und Armand Volker, in die Top-10 der Airplay-Charts in Frankreich kam. ... Zu den von Avenue produzierten Popmusik-Interpreten gehören C.C. Catch, Shari Belafonte, das Duo Splash (Wea), die Gruppe Odyssey (Metronome) sowie Songs für die Gruppe Bro‘Sis (Cheyenne/ Universal). ... Ihre Affinität zu Zeichentrickfiguren wurde 1995 mit Garfield und der Top-20-Chart-Single „Cool Cat“ (Metronome) plus Chartalbum fortgesetzt, wofür sie ebenfalls den Videoclip zusammenstellten. Giorgio erzählt: "Es war ein ganz natürlicher Entwicklungsprozess - wir haben keine Kurse besucht, sondern Manuals über Manuals studiert und ‚learning by doing‘ praktiziert."
--Jörg Lenaut@lk 19:18, 22. Mai 2021 (CEST)
Musikverlag und Label
Was die Klarheit hierin betrifft: das antreffende regulär Übliche - heilloses Durcheinander. So führte gerade dies auch zum endgültigen Zerwürfnis bei Discogs, sodaß ich dort als aktives Mitglied endgültig draußen bin. Maßgeblich war darin das klare Verhältnis der Angabe von 'produced by' auf den Werken, was gestützt von der erläuternden Beschreibung der Daklarationsangaben von Discogs unmißverständlich verdeutlichte, daß es sich bei allen Beteiligten mit dieser Angabe 'by' (lyrics by, music by, ....), um ausführende Auftragsleistung handelt (nicht die Auftraggeber sind). Mißstand: gerade das 'produced by' ist in dieser Creditlist nicht aufgeführt, dem gegenüber die ausufernden Diskussionen sich indess darum drehten, daß man mir entgegen brachte, daß 'dies' doch deklarieren würde, daß es der Producer sei und dem entsprechend teils auch als 'Übertragung in die Datenbank' dort anzutreffen ist, zumal der Datensatz der Gruppe, darüber geschaffen wurde und somit tatsächlich den 'Producer' Splash repräsentiert. Englische Sprache - schwere Sprache - NEIN, das verhält sich bei uns im Deutschen wahrlich nicht anders, da nämlich (fast) sämtliche Deklarationen hierin in Englisch deklariert sind - selbst bei deutschen Ausgaben. Als Grundlage der Klarheit diente mir durchweg die Auszeichnung des Copy- und Phonorights (C)&(P), wohingegen ich jetzt auch den verknüpfenden Labelcode noch entsprechend dazu identifizieren konnte - darüber erfährt es zusätzlich noch einmal seine eindeutige Klarheit, was das Label betrifft. Indess ist aufgrund der gegebenen Situation, hingegen auch der Sachverhalt von Musikverlag zu klären - erweist sich hierin nämlich als äußerst prekär, zumal ich jetzt zusätzlich zu den sich aufweisenden 'Mißlichkeiten', bei der GEMA darauf gestoßen bin, daß dort Avenue als Originalverlag angegeben ist. Der Artikel zum Musikverlag ist einfach nur grottenschlecht und in keiner Weise zu gebrauchen, wohingegen die Erläuterung zum Musiklabel hingegen hingegen auch nur einen Ansatz darbietet. Ergibt sich somit auch hierin, daß ich dazu die entsprechenden Grundlagen dazu hier aufbringen muß, um die Klarheit darüber 'als Hintergrund' parat zu haben. Hierzu einmal eine der Grundlagen zum Recherchieren des Labelcodes selbst: labelrecherche.gvl.de - weiteres bin ich noch ausarbeiten, sowie auch in der Diskografieliste dies jetzt ebenfalls seine Berücksichtigung erfährt. --Jörg Lenaut@lk 19:16, 15. Mai 2021 (CEST)
Unterscheidung GVL und GEMA
Hierüber ergibt sich die entsprechende Unterscheidung, in dessen Verbindung man auch die erforderlichen Erläuterung erfährt. Ist übrigens auch eindeutig auf Records ausgezeichnet, jedoch für den Laien eben nicht ersichtlich. Die Unterscheidung erklärt sich nämlich über das Urheberrecht, welches über diese beiden Verwertungsgesellschaften vergütungsrechtlich abgewickelt wird. Die Unterscheidung besteht einerseits auf dem der Urheberschaft der Records - gemäß dem ausgezeichneten Copy- und Phonoright des Labels, in Abtrennung gegenüber dem, was darauf aufgezeichnet wurde, was als Produktionsauszeichnung angegeben ist. Und damit verbunden auch, was davon in Anwendung gelangt. Maßgeblich ist, daß generell die Urheberschaft nicht übertragbar ist und somit auch jeder Beteiligte darin seine eigenständige 'persönliche' Vergütung erhält, (jedoch einzig!) gemäß dem dieser bei GVL und GEMA angemeldet ist/wurde. So erhält dieser dann über die GVL Vergütungen über die Nutzung der Records (der Label) und über die GEMA Vergütungen über die Nutzung seines eigenen Urwerkes von Notenwerken, Texten etc.. Hierüber wird dann auch klar, warum der 'Gesang' darüber gar nicht zur Beteiligung gelangt, denn den gibt es ja im Bezug auf die GEMA einzig live, hingegen ist dies im Bezug auf die Tonträger doch schon ein anderer Akt. Ich bin bis jetzt jedoch noch nicht an die Datenbank der GVL gelangt, wie überhaupt sich dies als verschlossen herausstellt, wozu ich jetzt konkret auch diese dazu einmal kontaktiert habe. --Jörg Lenaut@lk 18:08, 16. Mai 2021 (CEST)
Als elementarer Mißstand (an Unkenntnis) erweist sich, neben dem bestehenden Urheberrecht 'rein' für lebende Personen bestehend (und unübertragbar!), zumal auch die sich aufweisende reguläre Unkenntnis gegenüber der Unterscheidung von Musikverlag und (Musik-)Label! Diese Unterscheidung konnte ich jetzt einmal über die Verwertungsgesellschaften ermitteln, worüber es nämlich seine eindeitige Darlegung (einzig!) erfährt. Im Bezug auf den Musikverlag werden nämlich nur die Rechte von musikalischen Schriften (die dokumentierten Urwerke) 'verwaltet' (Musiknoten(schreiber) und Musiktexte(schreiber)), hingegen bezieht sich das Verhältnis des Labels auf die 'Produktion' von Musikwerken (Tonträger!). Gemäß dem ist dies auch zwischen der GEMA und der GVL verwaltungs- und abrechnungstechnisch voneinander getrennt.
- GEMA Recherche:
- ISWC: T-801.541.944-1 - GEMA-Werk.-Nr: 2488369
- COPE-AVENUE, G - Komponist
- COPE-AVENUE, M - Komponist
- COPE-AVENUE, G - Textdichter
- COPE-AVENUE, M - Textdichter
- CLASSIC ARTS GMBH MUSIKVERLAG UND PROMOTION - Originalverlag
- COPE-AVENUE, G - Komponist
- ISWC: T-801.541.944-1 - GEMA-Werk.-Nr: 2488369
- GVL Labelrecherche:
- Labelcode: 04281
- Label: WEA International
- Kurzname: WEA
- Hersteller: WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH
- Hersteller: WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH
- Rechterückrufe: R1, R2, R6, R9, R12, R13
- Labelcode: 04281
Markanterweise sind bei der GVL gar keine 'Tonträger' und auch keine Urheber recherchierbar, sondern hierin sind einzig Angaben zum 'Labelcode' präsent. Wie mir der gegenwärtige schriftliche Disput mit der GVL bezüglich dieser Unzulänglichkeit darlegt, ist man gar nicht darauf eingerichtet, darüber Auskunft zu geben. Hierzu gilt es mir die konstruktive Gegebenheit von Verwertungsgesellschaft hervorzuhehen, die nämlich ursprünglich einzig dazu geschaffen wurden und nach wie vor noch deren Grundstock begründet. Hingegen hatte ich auch schon vor längerem die Lizenzabteilung von Warner Musik angeschrieben, zur Klärung der urheberrechtlichen Situation und habe bis heute noch keine Antwort erhalten.
Maßgeblich hierin ist, daß gemäß der Listung der GEMA, auch bei der GVL, die Urheber persönlich 'verwaltet und abgerechnet/vergütet' werden und zumal die jeweilige 'personelle Anmeldung' voraussetzt (ohne Anmeldung keine Vergütung!), was in der Regel über die Organisationsorgane (Musikverlag und Label separat) vermittelnd vertragsrechtlich vollzogen wird.
Der kulturhistorische Grundstock basiert auf der zugrundeliegenden Differenzierung von Notenwerk und Textwerk (den beiden Urwerken!), dem gegenüber Musiker und Sänger/innen dies 'musikalisch wieder gegeben, bzw. durch Töne hervorbringen'. Darin ist die klare Unterscheidung gegeben und wird in seiner Erweiterung der Aufzeichung dessen Hervorbringenden auf Speicher-/Wiedergabemedien, entsprechend daraufhin erweiternd übertragen. Dies bedeutet, daß im Bezug auf die Verwertung des Grundstocks der Notenwerke und Textwerke, einzig ein Bezug auf diese und somit der GEMA stattfindet. Indess sind im Bezug auf die Tonträger alle darin involviert und findet entsprechend, im Verbund mit den Tonträgern, über die GVL statt.
Hierzu gilt es auch an dieser Stelle noch einmal hervorzuheben, daß Urheberrechte NICHT übertragbar sind und unabdingbar an die Person (zu Lebzeiten) gebunden sind! --Jörg Lenaut@lk 16:44, 17. Mai 2021 (CEST)
Musikverlag versus Label
Der maßgebliche Mißstand erweist sich hierin nicht nur durch die antreffende Anwendung der Ungetrenntheit deutscher und englischer Sprache, sondern vor allem, daß man von Grund auf gar keinen Bezug dazu hat, was das Jeweilige überhaupt ist/bedeutet. Betrachtet man sich hierzu die beiden entsprechenden zuvor genannente Artikel bei Wikipedia, so ist darin gar keine Unterscheidung beschrieben, sondern gemäß dem Ungetrennten, wie es allgemein in Anwendung ist, wieder gegeben.
Der 'Musikverlag' bezieht sich (historisch begründet) auf den Gegenstand von 'Musikwerken', in seinem Bezug zu Musiknotenwerken und Musiktextwerken und steht damit verbunden wiederum im Bezug der dies erschaffenden Künstler und deren Urheberrecht - somit auch der GEMA, wo diese anmeldungstechnisch geführt und verwaltet werden (müssen sich selbst dort anmelden). Das (Musik-)Label ist im eigentlichen Sinne 'sprachtechnisch' ebenfalls ein Musikverlag, wird jedoch aus dem Grund auch derart differenzierend bezeichnet (Musikverlag ↔ Label). Das Label vertreibt nämlich hingegen aufgezeichnete Musikwerke → primär Tonträger, welche (historisch fundiert!) auf der Grundlage der ausgehenden Musikwerke (Musiknoten und Musiktexte) beruht. Der maßgebliche Unterschied beruht darauf, daß hierin 'zusätzlich' auch die vortragenden Musiker und Sänger mit involviert sind. Diese werden hingegen urheberrechtlich über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) verwaltet. Auch darin ist die Anmeldung der Künstler Voraussetzung (muß von diesen angemeldet werden).
Wie sich dem gegenüber aufweist, werden hingegen in den Produktionsangaben auf den Tonträgern, zwar weitläufig die Musiker darin aufgeführt, gemäß dem dies regulär oranisatorisch/inhaltlich von dem Verlag oder/und Tonstudio ausgeht, hingegen jedoch nicht 'prinzipiell' die Sänger. Im Fall der aufbereitenden Musikgruppe Splash zeigt sich, daß das einstige Label WEA einzig über eine Tonträgerherstellungs- und Vertriebsstätte verfügte, jedoch sich deren 'Produktion' auch darauf beschränkte. Hingegen obliegt es, gemäß der Zuständigkeit, gleichermaßen wie beim Musikverlag, dafür Sorge zu tragen, für die Eintragungen der involvierten Künstler in die vertragsbegründende Eintragung - somit der GVL (gemäß nachfolgendem).
Das auf den Tonträgern per Auszeichnung des Copy- und Phonorightzeichens - © & ℗ - deklarierte Recht des 'Labels' bezieht sich auf die von den Urhebern lizensierten Verwertungsrechte des wiedergebenden Inhaltes! Wie man dem Artikel zum 'Phonoright' entnehmen kann, so gibt es gerade dazu überhaupt keine informellen Grundlagen, wohingegen sich auch diese Präzisierung über das Urheberrecht eindeutig darlegt. So steht auch eine Weiterverwertung immer im bedingenden Bezugsverhältnis der lizensierten Urheberschaft (ein Label [juristische Person] kann generell keine Urheberschaft erlangen).
Wie sich zeigt, existiert jedoch bisher einzig im Bezug auf das Medium Film ein rechtsgerichtes und auf das Medium bezogenes ordentliches 'Darstellungswerk' der Regularien, welches man über Producers Guild veröffentlicht antrifft - hingegen existiert kein solches für den Bereich Musik. Dies ändert jedoch nichts an den rechlichen Gegebenheiten, worüber sich das ordentliche Regularium ergibt. --Jörg Lenaut@lk 11:36, 22. Mai 2021 (CEST)