Kanzlerkandidat

Bezeichnung für den Spitzenkandidaten der großen Parteien bei einer Bundestagswahl
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Der Kanzlerkandidat ist eine Kunstfigur - und keine Institution. Er kommt weder im Verfassungs- und Wahlrecht noch in den Parteisatzungen vor.

Der Bundeskanzler wird vom Parlament aufgrund des formal unabhängigen Vorschlags des Bundespräsidenten, über den es im Bundestag nicht einmal eine Aussprache gibt, gewählt. Er muss weder Mitglied einer Partei noch des Bundestages sein. In der politischen Praxis wird jedoch im Vorfeld der Bundestagswahl zumindest von den großen Parteien eine Person als Kanzlerkandidat (oder -kandidatin), meist durch Abstimmung auf einem Bundesparteitag, nominiert. Der jeweilige Kanzlerkandidat ist dann im Wahlkampf die Hauptfigur der Partei, auch wenn sie nicht direkt gewählt werden kann, sondern nur indirekt durch die Stimmabgabe für die Partei, von der sie nominiert worden ist.

Bei der Wahl des Bundeskanzlers ab dem zweiten Wahlgang, muß ein Kandidat für das Amt des Bundeskanzlers von mindestens 25% der Abgeordneten aufgestellt werden.