Die Ausrückeordnung bestimmt die Feuerwehr (z.B.Sicherheitskommission) selbst. Sie ist abhängig von Einsatzart (Verkehrsunfall, Wasser, Brand, Leckagen, Chemie, ...) sowie der Gebäudeart welche betroffen ist (Personenbelegung, Sachwerte, Kulturgüter, Gefahrengüter) und wird regelmässig überprüft.