Saline Königsborn

preußische Anlage zur Gewinnung von Speisesalz in der westfälischen Stadt Unna
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. September 2006 um 19:11 Uhr durch Duden-Dödel (Diskussion | Beiträge) (Bild eingefügt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.


Die Saline Königsborn war eine von Preußen im Jahr 1734 gegründete Saline im westfälischen Königsborn.

Verfahrensschema der Salzgewinnung mit Siedetechnik


Geschichte der Unnaer Salzwerke als Vorläufer der Saline Königsborn

Salzwerke vor dem 17. Jahrhundert

 
Salzsieden in einer rekonstruierten mittelalterlichen Saline

Die älteste professionelle Salzgewinnung in Unna ist schon für den Salzplatz zu Brockhausen im Jahr 1389 urkundlich belegt. Graf Eberhard III. von der Mark bezeichnet in der frühesten erhaltenen Urkunde die „Sälzer zu Brockhausen“ als „unsere Sälzer“. Die beiden Unnaer Salzwerke Alter Platz der Erbsälzer (Hessenplatz) und das private Rödinghauser Salzwerk sind seit 1489 durch Quellen belegt. Begründer des Rödinghauser Werkes war der Unnaer Richter Evert von Buttel. Von Buttel wurde 1487 vom Stift Essen mit dem Walravengut zu Brockhausen zu Dienstmannsrecht belehnt. Unter Buttels Regie standen die Salzplätze Westkamp und Übelgönne. Daneben belehnte Johann II., Herzog von Kleve und Graf von der Mark, im Jahre 1489 die Erbsälzer zu Brockhausen mit den gleichen Rechten zur Salzgewinnung. Während das Rödinghauser Salzwerk nach 40 Jahren Betriebsdauer durch den Mangel an siedefähiger Sole endgültig aufgegeben wurde, errichteten Hermann von Rödinghausen und Winold von Büren das Übelgünner Salzwerk im Jahre 1587 neu. Daneben bestanden auch weiterhin die Siederechte der Brockhausener Erbsälzer.

Von Rödinghausen und von Büren modernisierten in der Folge die ihnen unterstehenden Salinen, indem sie ein gänzlich neues Salzwerk bauten und die bisherige Holzfeuerung auf Heizung mit Steinkohle aus Dortmund und Hörde umstellten. Es waren vor allem die steigenden Brennholzpreise, die die Rentabilität vieler Salzwerke minderten und häufig sogar den Salinenbetrieb zur Einstellung brachten. Die heimischen Brennholzpreise erwiesen sich als Wettbewerbsnachteil insbesondere gegenüber der vermehrten Einfuhr von Meersalz aus den Niederlande.

Unnaer Salinenwesen im 17. Jahrhundert

Anfang des 17. Jahrhunderts stellte von Büren das notwendige Kapital zur Errichtung eines ersten Gradierwerkes zur Verfügung.

In Folge des Klevischen Erbfolgekriegs (1609–1613) und im Verlauf der ersten Jahre des Dreißigjährigen Kriegs gerieten die Salinen zu Unna kurzfristig in eine wirtschaftliche Schieflage. Erschwerend hinzu kam der vermehrte Import preiswerteren Meersalzes aus den Niederlanden. Erst als das in den Krieg involvierte Spanien im Jahre 1625 mit der Sperrung der Rheinmündung die Salzzufuhr aus den Niederlanden empfindlich störte, ging es in Unna wieder aufwärts.

Ob die Sole Brockhausen ähnlichen Kriegsschäden wie Salinen im übrigen Nordwestdeutschland – etwa Lüneburg, Münder, Rhüden, Heyersum, Salzhemmendorf, Westernkotten und Werdohl – ausgesetzt war, einschließlich Sabotageversuchen französischer Truppen (französischen Meeressalinen sollten damit neue Absatzmärkte eröffnet werden), lässt sich nicht nachweisen.

Das Jahr 1631 markierte den ersten Versuch des brandenburgisch-preußischen Staates, auch das Unnaer Salinenwesen fest in die fiskalische Politik des Gesamtstaates einzubinden. Um 1631/32 wurde Diedrich von Diest per kurfürstlicher Berufung zum Bergvogt und Bergmeister berufen. Das kurfürstliche Patent stattete ihn mit umfangreichen bergrechtlichen und administrativen Vollmachten aus um von den bestehenden Salzwerken den Salzzehnt (Salzsteuer) konsequent einzufordern. Das geringe politische und militärische Potential der brandenburgisch-preußischen Kurfürsten reichte jedoch bis zum Ende des 17. Jahrhunderts nicht aus einen nachhaltigen Einfluss auf das Salinenwesen Unnas auszuüben.

 
Die Grafschaft Mark auf einer zeitgenössischen Karte von Brandenburg-Preußen unter Kurfürst Friedrich Wilhelm

Während der französischen Invasion in der Mark im Jahr 1672 wurde das Gesamtwerk der Saline zerstört, nachdem sich die Stadt Unna geweigert hatte, dem französischen Militär unter Marschall Turenne Einlass zu gewähren. Als Diederich von Büren nach der Zerstörung den Kurfürsten in einer Petition um die Gewährung einer Wiederaufbauhilfe in Höhe 2.000 bis 3.000 Reichstaler bat, wurde diese mangels Finanzmitteln versagt.

Erst mit der Vereinigung zahlreicher Salzplätze unter einem neuen Besitzer nahm das Salinenwesen zu Unna auch neuen Aufschwung.

Für das Jahr 1689 ist belegt, dass Justiz- und Hofgerichtsrat Dr. Balthasar Caspar Zahn, Richter zu Unna, zunächst Pacht und dann Besitz an großen Teilen der Unnaer Salzwerke erhielt. Er sah mit dem staatlichen Schutz vor ausländischer Konkurrenz gute Gewinnmöglichkeiten aus der Salzproduktion bei Unna und brachte in den 1680er Jahren durch Erbschaft, Kauf und Pacht alle dortigen Salzwerke an sich. So wurde noch zu seinen Lebzeiten auf dem Alten Platz (Hessenplatz), dem Westfalenplatz und dem Bürenplatz (beide Plätze auf der Übelgünne) und einem Prumens Pütt wieder Salz produziert.

 
Wichtiges Lasttier beim Salztransport war der Esel. Noch heute ist der "Unnaer Esel" das Wahrzeichen der Stadt Unna, die ihrem Wahrzeichen mit dem Brunnen auf dem Alten Markt ein Denkmal setzte.

Unmittelbar vor Beginn des 18. Jahrhunderts begann der in seinen westlichen Provinzen nunmehr ausschließlich legitimierte brandenburgisch-preußische Staat Salinenwesen und Salzhandel der Grafschaft Mark im Rahmen seiner merkantilistisch-kameralistischen Wirtschaftspolitik zu reglementieren bzw. zu verstaatlichen. So kam es seit 1690 vermehrt zu Versuchen der kurfürstlichen Regierung, die aus dem Grundeigentum abgeleiteten Rechte der Sälzerfamilien, insbesondere der Familie Zahn, anzuzweifeln und übergeordnete landesherrliche Regalrechte geltend zu machen. Obwohl ein abermaliger Versuch, die Rechtsposition Zahns zu erschüttern, 1693 erneut gerichtlich scheiterte, verfolgte die Regierung ihr Ziel bis in die 20er Jahre des 18. Jahrhunderts.

Parallel zur rechtlichen Auseinandersetzung schikanierten die brandenburgisch-preußischen Behörden, allen voran der Rentmeister Johann Wilhelm Ernst, die Zahnschen Betreiber bei der Aufsicht der ihnen als Salinenbetreiber obliegenden Pflichten. So mussten die Werke stets in einwandfreiem, die Produktion voll gewährleistendem Zustand sein und die Salzzehnten in voller Höhe pünklichst abgeliefert werden. Jedwede Betriebsunterbrechung mussten auf das Kleinlichste vor den Behörden gerechtfertigt werden. Hinter diesem Vorgehen stand die Maßgabe, dass der Landesherr nach den bergrechtlichen Bestimmungen der Goldenen Bulle ein verliehenes, aber nicht betriebenes Salzwerk jederzeit einziehen und neu vergeben konnte.

Mit Ende des Seekrieges zwischen Frankreich, England und Holland 1697 setzte der Import preisgünstigeren holländischen und kurkölnischen Salzes in die Grafschaft Mark in vollem Umfange wieder ein und führte aufgrund der erheblichen Konkurrenz zur vorübergehenden Betriebsstilllegung des gesamten Zahnschen Werkes.

Unnaer Salinenwesen Anfang 18. Jahrhundert

Mit dem Tode Friedrichs I. und dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms I. trat der Dreierkonflikt zwischen Unternehmer, Landes- und Zentralregierung in eine neue Phase.

Im Zuge des Staatsumbaus durch den neuen König entstanden neue Verwaltungsinstanzen – allen voran das 4. Departement des Generaldirektoriums und die Kriegs- und Domänenkammer zu Kleve. Diese hatten bei der Durchsetzung von Monopol und Importverbot mit dem starken Einfluss und dem erheblichen Widerstand der klevisch-märkischen Landstände, insbesondere jedoch mit der Opposition der märkischen Adelshäuser, zu kämpfen. Die Haltung des märkischen Adels in dieser Angelegenheit lässt die enge wirtschaftliche Verflechtung der Grafschaft Mark mit ihren Nachbarstaaten sowie deren Abhängigkeit vom freien Bezug der Rohstoffe und von der ungehinderten Ausfuhr der Fertigwaren offenkundig werden. Zudem mußten sowohl Landesherr, als auch Zentralregierung erkennen, dass die dort eingesetzten Beamten ganz anderen, nämlich eigenen wirtschaftlichen Interessen zugänglicher waren als die Beamten der Kernprovinzen, die längst den Schritt in die vorbehaltlose absolutistische Unterordnung getan hatten. Erst mit der Festigung des neuen Staatsapparates während der späten Regierungsjahre Friedrich Wilhelms I. greift der Staat auf unmittelbaren Druck des Königs hin mit allen obrigkeitsstaatlichen Mitteln auch in den westlichen Provinzen durch.

Die Zentralregierung verfolgte zum einen das Ziel, über den Salzzehnten (Salzsteuer) eine deutliche Steigerung der staatlichen Einnahmen herbeizuführen, und zum anderen, vor dem Hintergrund einer merkantilistischen Außenwirtschaftspolitik die Grundversorgung der märkischen Bevölkerung mit Salz durch die Eigenproduktion im Lande zu gewährleisten.

So war die Zahnsche Saline zu Unna aufgrund ihrer Solen und daraus resultierenden Kapazitäten gut geeignet, die Versorgungssicherheit des klevischen, märkischen und ravensburger Raumes sicherzustellen. Daher zwang der neue, wesentlich energischere Landesherr den Unternehmer Zahn unter Hinweis auf die Goldene Bulle im Jahre 1717 zur Wiederaufnahme des Betriebs. Sechs Jahre später verlieh der König mit einem erneuten Erlass zum Salzmonopol dem Importverbot ausländischen Salzes in die Grafschaft Mark Nachdruck.

Die Behandlung der Unternehmerfamilie Zahn durch die brandenburgisch-preußischen Behörden ließ ein sehr ambivalentes staatliches Verständnis von Unternehmertum und seinen wirtschaftlichen Risiken erkennen:

Zum einen war der brandenburgisch-preußische Staat sehr bestrebt, privatwirtschaftlich betriebene Werke über das Salzregal und die bergrechtlichen Bestimmungen der Goldenen Bulle in staatlichen Besitz zu überführen, wobei er juristischen Schritte kaum unversucht ließ. So mußte Zahn erneut die Rechtmäßigkeit seiner Ansprüche auf die Salinen belegen.

Andererseits scheuten die staatlichen Stellen das unternehmerische Risiko, insbesondere die kaum kalkulierbaren Risiken der Salzproduktion, und verpachteten die staatlichen Salzwerke schnell an Privatunternehmer oder beließen es bei der privatwirtschaftlich betriebenen Fortführung eines Salzwerkes.

Es verwundert insoweit nicht, dass Zahn zwischenzeitlich der preußischen Regierung seine Salzwerke mehrmals vergeblich zum Verkauf angeboten hatte. Letztlich sah er sich gezwungen, den Betrieb unter ungünstigen Bedingungen fortzuführen und aufgrund staatlicher Versorgungsvorgaben sogar noch auszubauen. Von den landesherrlichen Vorgaben, vom drohenden Gesamtverlust des Werkes bei Betriebseinstellung, mithin von einem entgangenen Verkaufserlös, von zunehmendem Wettbewerb aus Holland und Kurköln sowie von einer Obstruktionspolitik der königlich-klevischen Regierung gegen das von der Berliner Zentralregierung Importverbot arg bedrängt, geriet Zahn zunehmend mehr in wirtschaftliche Bedrängnis. Schließlich entsandte im Jahr 1731 das Generaldirektorium den Salzfaktor Christoph Dove nach Unna, um durch seinen fachlichen Rat eine neutrale Bewertung des Salzwerkes zu erhalten. Sein Urteil war eindeutig: Dove riet zum sofortigen Kauf.

Da ein diesbezüglich von der skeptischen preußischen Verwaltung (wiedermal, s.o.) eingeleitetes Verfahren zur rechtlichen Klärung der Eigentumsverhältnisse noch ausstand, schloss das Generaldirektorium einstweilen mit Zahn am 26. Februar 1732 einen sechsjährigen Liefervertrag über die Salzversorgung der Grafschaft Mark für die Vertragsdauer vom 1. Juli 1732 bis 1. Juli 1738. Zahn verpflichtete sich darin, im staatlichen Auftrag die Grafschaft mit der als notwendig festgestellten Menge von 350 Lasten zu je 60 Berliner Scheffeln Salz zu versorgen und nach Ablauf des Liefervertrags in einen Verkauf des Salzwerks an die preußische Regierung einzuwilligen. Gleichzeitig erließ das Generaldirektorium am 17. Juni 1732 erneut ein ausführliches Importverbot für fremdes Salz. Nahmen die märkischen Untertanen die vorgesehene Menge an Salz nicht ab, gingen die zentralstaatlichen Stellen automatisch davon aus, dass ausländisches Salz gekauft und konsumiert wurde, und verhängten drakonische Geld- und Gefängnisstrafen. Parallel dazu beschuldigte das Generaldirektorium die Räte der klevischen Regierung und der Kriegs- und Domänenkammer in Kleve ihrer Verschleppungstaktik und drohte, sie mit ihrem persönlichen Vermögen für aus dem ausbleibenden Salzzehnten resultierende Verluste beim Salzetat haftbar zu halten. Erst nach dieser Drohung verhängte die Kammer in Kleve 1735 gegen die Stadt Iserlohn, das Kirchspiel Rellinghofen, das Gericht Hemer, die Stadt Unna und die Bauernschaften Niedermaßen, Afferde, Ultzen und Obermaßen empfindliche Geldstrafen wegen Verstoßes gegen das Importverbot. Ausländische Salzfuhrleute wurden empfindlich bestraft, indem die Fuhren beschlagnahmt und das Salz, die Pferde und das Fuhrwerk verkauft wurden.

Als Zahn Mitte der dreißiger Jahre des 18. Jahrhunderts weder hinsichtlich Qualität noch Quantität in der Lage war, den Vertrag von 1732 zu erfüllen, und Wirtschaftssanktionen des Auslands als Antwort auf die merkantilistische Politik Preußens die volkswirtschaftliche Lage in Brandenburg-Preußen verschärften, sah sich die brandenburgisch-preußische Salzverwaltung gezwungen, den Import holländischen Salzes teilweise wieder zuzulassen. Darüber hinaus zog sie die Salinen in Werdohl und Sassendorf für die Belieferung der Grafschaft mit ausreichenden Mengen Salz heran.

Vor o.a. Hintergrund sah nunmehr auch die Zentralregierung die Zusammenarbeit und wohl auch das Experiment einer rein privatwirtschaftlich organisierten Salzproduktion und -versorgung der westlichen Provinz mit Salz endgültig als gescheitert an und entschloss sich zur Errichtung eines staatlichen Salzwerkes, das fortan die Salzversorgung der Grafschaft Mark zu übernehmen hatte.

Die staatliche „Saline Königsborn“.

Während eine durch die preußischen Behörden betriebene Suche nach Solequellen im Raum Bochum, Wattenscheid, Hagen und Hattingen erfolglos geblieben war, hatten Bohrungen, die der preußische Staat zwischen 1732 und 1735 nördlich vor den Toren Unnas ausführen ließ, den zu erwartenden Erfolg. 1734 wurde ein Brunnen ausgeschachtet, der zu Ehren des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I. den Namen Königsborn erhielt. Eine erste Probesiedung erfolgte noch im selben Jahr durch den klevischen Kriegs- und Domänenrat Francke sowie durch den wettinischen Kriegs- und Domänenrat Richter. Das positive Ergebnis war der Beginn der wechselhaften Geschichte der staatlichen Saline Königsborn:

„Saline Königsborn“ als privatwirtschaftlich geführtes Salzwerk in den Jahren 1734 bis 1745

Nach relativ kurzen Vertragsverhandlungen mit dem kapitalkräftigen Iserlohner Bürgermeister und Unternehmer Lecke verpflichtete sich dieser gegenüber dem preußischen Staat zur Errichtung der in staatlicher Hand bleibenden Saline Königsborn, zur jährlichen Versorgung des Sauerlandes mit 350 Lasten Salz sowie zur unentgeltlichen Rückübertragung des Besitzes am Werk nach Beendigung der Vertragslaufzeit von neun Jahren an den Eigentümer, d.h. an den preußischen Staat. Im Rahmen dieses Pachtvertrags übertrug das Generaldirektorium ihm im Februar 1734 rein formal die privat-wirtschaftliche Betriebsführung. Lecke erhielt als Gegenleistung pro Last Salz – wie vormals der Unternehmer Zahn auch – 33 Reichstaler vom preußischen Staat. Berlin stellte für die Abteufung des Solebrunnens „Königsborn“ (des Königs Brunnen), der zu Anfang eine Sole mit sechs Lot Salzgehalt besaß, die Salzquellen auf den Nettelkampschen Gütern in unmittelbarer Nähe zu Zahns Salzwerk zur Verfügung. Die Eigentumsrechte an diesen Salzquellen hatte das Generaldirektorium kurz zuvor durch einen zivilrechtlichen Prozess sichern lassen. Eigentümer an den Nettelkampschen Gütern blieb also der preußische Landesherr.

Da Lecke über keinerlei Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Baus und Betriebs von Salzwerken verfügte und sein Beitrag zu diesem Jointventure zwischen privatem und staatlichem Investor sich mehr auf die Kapitalgeberschaft beschränkte, darf vermutet werden, das es sich bei Lecke um einen Spekulanten handelte, der sich von dieser frühen Form des Public Private Partnership schnellen Profit erhoffte. Dabei ahnte er offenbar nicht, dass seine Verpflichtung zu Anschubinvestitionen und persönlicher unternehmerische Haftung bei diesem in rigider staatlicher Regie geführten Projekt mittelfristig eher Nachteile, als großen Profit bedeuten würde. Gewinnerwartung und Haftungsverteilung entsprachen sich in keiner Weise. Während Lecke im Jahre 1740 nach Abzug aller laufenden Betriebskosten sowie nach Abzug des Salzzehnten (Salzsteuer) von seinem Bruttogewinn lediglich ein bescheidener Reingewinn in Höhe von 2.925 Reichstalern verblieb, konnte der preußische Staat auf der Einnahmenseite seines Salzetats 15.750 Reichstaler verbuchen.

Die Fachpromotorenschaft über die Saline Königsborn übernahmen neben den bereits erwähnten Beamten Francke sowie Richter, der mehrere Jahre die Salinen in Halle und Schönebeck beaufsichtigt hatte, die mit bergbautechnischen Aspekten vertrauten preußischen Beamten Christian Scholl vom Wettiner Bergamt sowie der aus dem Bergamt Wettin später zusätzlich entsandte Bergrat August Heinrich Decker. Der ebenfalls bereits erwähnte ehemalige Salzfaktor und nunmehrige märkische Salzinspektor Christoph Dove übernahm die eigentliche betriebswirtschaftliche Geschäftsführung der Saline Königsborn.

Die Gesamtbetriebsführung – so man darunter nicht nur die Führung der operativen Tagesgeschäfte, sondern auch mittel- und längerfristige Planungsaufgaben und –entscheidungen versteht – lag zudem auch beim Generaldirektorium, das sich ganz im Sinne der merkantilistisch-kameralistischen Wirtschaftspolitik direkte Eingriffe in die Investitionsentscheidungen des Salzwerkes vorbehielt.

Als Klagen über den schlechten Zustand des neuen Salzwerks zunahmen, so dass die Sorge bestand, eine unfachmännische Arbeit würde die Salzproduktion und damit das Salzmonopol gefährden, argwöhnte Berlin, dass „auß allen Umbständen erscheint, daß der Leck dem Werk keines weges gewachsen sey und es mit demselben gantz und gar nicht guth gehe“ und forderte, „daß vielmehr das Sieden in dem Königlichen Salzwerk auf alle weise dergestalt verstärkt werde, damit man das Zahnische Saltz mit der Zeit gar nicht mehr nöthige habe.“

 
Detailansicht der Schwarzdornbündel (Dorngradierung)

Das Absinken des Solegehalts und die daraufhin einsetzenden Klagen führten dazu, dass Lecke 1735/36 ein erstes Gradierhaus errichten musste, um von der die Siedesole verunreinigenden Strohgradierung auf die sauberere Form der Dorngradierung umstellen zu können. Als der Kontrakt des preußischen Staates mit dem Unternehmer Zahn 1738 auslief und der Saline Königsborn vom Generaldirektorium die Gesamtversorgung der Grafschaft Mark mit Salz übertragen wurde, musste Lecke aufgrund dieser Entscheidung der Berliner Zentralregierung von vier auf acht Siedehäuser mit je einer Siedepfanne aufstocken, um das nunmehr doppelte Jahressoll von 600 Lasten Salz erfüllen zu können. Nachdem die Salzversorgung und das Salzmonopol in der Grafschaft Mark durch die Saline Königsborn nunmehr gewährleistet schien, entschloss sich das Generaldirektorium, das Salzmonopol auch in den niederrheinischen Herzogtümern Kleve, Geldern und Moers einzuführen und die dortige Salzversorgung zum Teil auch der Saline Königsborn zu übertragen. Diese zentralstaatlichen Entscheidungen führten dazu, dass Lecke bis Mitte 1740 alles daran setzen musste, die betriebsorganisatorischen, produktionstechnischen, infrastrukturellen und insbesondere finanziellen Maßnahmen hierfür zu schaffen.

 
Das Windpumpwerk der ehemaligen Saline Königsborn

Dabei ging das Generaldirektorium von einem Gesamtbedarf von jährlich 1.000 Lasten Salz für die westlichen Provinzen aus. 500 Lasten entfielen dabei auf die Grafschaft Mark, 500 Lasten auf die Herzogtümer Kleve, Geldern und Moers. In diesem Zusammenhang erließ das Generaldirektorium am 22. November 1740 das „Patent, daß kein fremdes Saltz mehr in die Clevischen und Märkischen Lande einzuführen sey“. Diese unpopuläre Maßnahme dürfte darauf zurückzuführen sein, dass der ursprünglich angestrebte Verkaufspreis von 55 Reichstalern je Last Salz, der unter dem Preis für holländisches Meersalz gelegen hätte, aufgrund hoher Produktions- und Transportkosten (Unna - Wesel) nicht zu halten war. Schließlich pendelte sich der Preis bei stolzen 76 Reichstalern ein, was erhebliche (vergebliche) Proteste der ansässigen Bevölkerung auslöste.

Dass Lecke (vermutlich 1738) eingewilligt hatte, die ursprünglich neunjährige Laufzeit seines Pachtvertrags (1734-1743, s.o.) bis Juni 1744 zu verlängern, dürfte er angesichts der ihm faktisch aufgezwungenen erheblichen Investitionen (seine vertraglich zugesagte Unternehmerhaftung ließ ihm keine andere Wahl) zzgl. der laufenden Betriebskosten einerseits und seines bescheidenen Reingewinns von 2.925 Reichstalern im Geschäftsjahr 1740 (nach Abzug der Salzsteuer) andererseits nachträglich bereut haben. Demgegenüber schien sich diese frühe Form des Public Private Partnership für den preußischen Staat auszuzahlen,- immerhin konnte er im selben Jahr auf der Einnahmenseite seines Salzetats 15.750 Reichstaler verbuchen.

Nachdem Lecke schließlich die Fachpromotorenschaft über das Salzwerk auferlegt bekam (vermutlich zur Entlastung des preußischen Personalhaushalts), ergab ein behördlicher Untersuchungsbericht, dass man wesentlich niedrigere Produktionskosten pro Einheit Salz festgestellt habe, als sie Lecke in seinen Berechnungen für die Festlegung des staatlich administrierten Abnahmepreises angab. Vor diesem Hintergrund war die preußische Regierung nicht mehr bereit, die von Lecke geforderten 26 Reichstaler pro Last Salz zu zahlen. Vielmehr taxierte sie zunächst einen Abnahmepreis in Höhe von 20 Talern bevor sie im Februar 1742 Lecke zur Zeichnung eines neuen Vertrags zwang, in dem dieser sich verpflichtete, 1.000 Lasten Salz zur jährlichen Versorgung von Mark, Kleve, Geldern und Moers zu liefern bei einem Abnahmepreis von nunmehr sogar nur 19,5 Reichstalern. Mit diesem Vertrag war eine noch längere Laufzeit, d.h. bis 1750, festgelegt.

Im Ergebnis weiterer behördlicher Untersuchungen wurden Lecke erhebliche betriebswirtschaftliche und technische Mängel bei seiner Betriebsführung vorgeworfen: Lecke führe die Saline Königsborn ohne jeglichen Betriebsplan aufs Geratewohl und auch die Salzsiedung sei sehr unprofessionell. Lecke hingegen machte eine deutliche Abnahme des Solegehalts für die stetig schlechter werdenden Betriebsergebnisse verantwortlich. Er verlangte von der Berliner Zentralregierung einen finanziellen Ausgleich für die Differenz zwischen dem Abnahmepreis in Höhe von 19,5 Reichstalern und den von ihm bezifferten Produktionskosten pro Last Salz in Höhe von 33 Reichstalern, anderenfalls werde er Wegfall der Geschäftsgrundlage geltend machen und vom (Knebelungs-)Vertrag zurücktreten.

Das Generaldirektorium zu Berlin misstraute den Angaben des amtlicherseits für unfähig und sachunkundig befundenen Unternehmers Lecke und entsandte für eine detaillierte Untersuchung den preußischen Steuerrat Karl Joachim Krusemarck und einen neutralen Gradiermeister aus dem Herzogtum Hessen-Kassel. Beide bestätigten die Angaben Leckes zum abnehmenden Solegehalt.

Während Lecke aufgrund des niedrigen Abnahmepreises (19,5 Reichstaler) bei zurückfallender Jahresproduktion (max. 600 bis 700 statt der zu erbringenden 1000 Lasten Salz) seinem wirtschaftlichen Ruin immer näher rückte, sah die Berliner Zentralregierung die Gesamtversorgung der westlichen Provinzen, die Stabilität von Salzhandelsmonopol und Einfuhrverbot und damit den immer wichtiger werdenden Salzetat in Gefahr. Erschwerend hinzu kam, dass die anderen Salzwerke in der Grafschaft Mark, d.h. Sassendorf, Werdohl und vor allem die von der staatlichen Saline Königsborn bedrängte Zahnsche Saline nun den Zeitpunkt für gekommen sahen, sich für die rigide "Salzpolitik" des preußischen Staates dadurch zu rächen, dass sie dem staatlichen Salzmonopolisten die nunmehr fehlende Menge Salz verweigerten.

Während die preußische Regierung aus purer Not 200 Lasten holländischen Meersalzes ankaufen mußte und darüber hinaus sogar mit einem holländischen Kaufmann einen Liefervertrag mit zwölfjähriger Laufzeit abschloss, stand Lecke endgültig vor dem Ruin, da die Zentralregierung in Berlin unter zynischem Hinweis auf dessen vertragliche Unternehmerhaftung, jedweden Schadensersatz für die Jahre 1743 und 1744 ablehnte. Immerhin entließ die Regierung, die die "Saline Königsborn" nun gänzlich in Eigenregie betreiben mußte, den bankrotten Unternehmer Lecke aus allen Verträgen, was jedoch angesichts seines Verlustes in Höhe von 17.000 Reichstalern einen mehr, als schwachen Trost darstellte.


Fiskalischer Betrieb in den Jahren 1745 bis 1750

Die Übernahme der Saline durch den preußischen Staat und ihre Ausrichtung als staatlich-fiskalischer Betrieb in den Jahren 1745 – 1750 stellte eine entscheidende Zäsur im Salinenwesen zu Unna da. Zum erstenmal lagen eine ganze Reihe be-triebswirtschaftlicher Daten über die Salzproduktion vor. Aus ihnen ging hervor, dass die größten Kostenpunkte der Saline der Brennstoffbedarf (29 Prozent), der Fuhrlohn (26 Prozent) und die Personalausgaben (30%) waren. Das Generaldirektorium in Berlin ließ sich zur besseren Kontrolle nunmehr ausführliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen schicken. So hatte die Salzfaktorei die Aufgabe, detaillierte Monatsberichte über die Salzsiedung, den Salzgehalt der Solen, die Höhe der verbrauchten Kohlen, die Menge des produzierten Salzes und vor allem Berechnungen über die Siedekosten für die Berliner Zentralregierung zu erstellen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht ungerechtfertigt, zu behaupten, dass das Generaldirektorium in Berlin nunmehr die Aufgaben eines modernen Controlling, verstanden als Kontrolle, Kennzahlenanalyse und Instanz zur Empfehlung betrieblicher Prozesse, übernahm. Unter der Aufsicht der klevischen Kriegs- und Domänenkammer wurden zahlreiche Grabungsarbeiten und Mutungen zur Anlage neuer Solebrunnen vorgenommen. Dabei spielte das Generaldirektorium die einzelnen Salz- und Bergbeamten bei der Suche nach neuen ergiebigeren Solen gegeneinander aus, um den Prozess zu beschleunigen . Tatsächlich wurden in dieser Zeit auch neue Solen mit 5–6½ Prozent Lötigkeit gefunden und gegen die alten Solen, die in ihrer Lötigkeit erheblich nachgelassen hatten, sukzessive ersetzt. Insgesamt fünf neue Brunnen wurden abgeteuft: „Mißgunst“ an der Erbsälzerstraße, „Klevischer Favorit“ östlich der Vaersthausener Straße am Katerborn, „Glückauf“ am Ludwigsborn, „Güldene Sonne“ und „Friedrichsborn“, benannt nach dem nunmehrigen Landesvater, Friedrich II. von Preußen. Dennoch verlor das Salzwerk als staatlich-fiskalischer Betrieb zunehmend an Wert, weil die Salzfaktorei in Unna es unterließ, Ersatzinvestitionen in die Anlagen oder gar technische Neuerungen zur Brennstoffeinsparung vorzunehmen. Gleichzeitig betrieb sie die Saline stets an der Obergrenze ihrer Kapazitätsauslastung und Leistungsfähigkeit. In der Folge sank der Wert von Königsborn, von ehemals 36.062 Reichstalern in nur fünf Jahren auf 10.842 Reichstaler. Hauptursache für diese Entwicklung waren die zu optimistischen Salzbudgetplanungen der klevischen Kammer, die stets mit der Betriebsführung der Salzfaktorei zu Unna kollidierten: Das Streben der klevischen Kammer nach einem ausgeglichenen Haushaltsbudget geriet immer wieder in Gegensatz zu mittel- und langfristigen Maßnahmen für eine sichere Betriebsplanung. Die Kriegs- und Domänenkammer unternahm alles, um beim jährlichen Abschlussetat zumindest den angesetzten Gewinn zu erzielen.

Zu diesem Streben gehörte es sicherlich auch, die Betriebsanlagen kaum zu schonen und an der Obergrenze des betriebstechnisch Vertretbaren fahren zu lassen, ohne gleichzeitig für Reinvestitionen in die dabei verstärkt erfolgenden Abschreibungen zu sorgen. Dies kann als ein charakteristisches Merkmal für den staatlich-fiskalischen Betrieb bewertet werden: die Betriebsführung durch die preußischen Beamten erfolgte ausschließlich im Hinblick auf die nach Plan zu erwirtschaftenden staatlichen Einnahmen. Andere Gesichtspunkte wie Investitionsbedarf, Produktionssicherheit und zukunftsorientierte Unternehmensführung gerieten vor dem Diktat der „Plusmacherei“ zunehmend in den Hintergrund. Auf diesem Wege generierten die preußischen Beamten in ihrer Funktion als staatliche Unternehmer in den fünf Jahren eines staatlich-fiskalischen Betriebs Königsborn einen Gewinn aus dem Salzhandelsmonopol in Höhe von 167.570 Reichstalern. Das Salzwerk erzielte in diesen Jahren eine durchschnittliche Jahresleistung von 924 Lasten Salz. Ein anderer Grund für diese Entwicklung mag aber auch gewesen sein, dass die preußischen Beamten aufgrund mangelnder Anreize – schließlich waren sie nicht an den Gewinnen beteiligt – wenig unternehmerisch dachten und somit nur die kurzfristigen Gewinnerzielungen gemäß Etaterfordernis im Sinne hatten und sich über betriebserhaltende Maßnahmen den Kopf zu zerbrechen kaum die Zeit noch die Lust noch die Befähigung hatten. Die beschriebene Entwicklung bestimmte das Generaldirektorium zu Berlin dazu, im Jahre 1750 wieder zum Pachtsystem zurückzukehren.

Privatwirtschaftlich geführtes Salzwerk in den Jahren 1750 bis 1773

Im Jahre 1750 pachteten der Dezernent für das Salzwesen bei der klevischen Kriegs- und Domänenkammer, Johann Bertram Arnold von Rappard, und der märkische Freiherr Torck von Nordheringen das Salzwerk Königsborn. Rappard und Torck investierten zunächst einmal 19.650 Reichstaler in das Salzwerk und nahmen umfangreiche Verbesserungen zum ökonomischeren Sieden vor, um das Unternehmen wieder zur vollständigen Betriebsreife zu bringen. Um die bis dato unterbliebene Energieeinsparung zu generieren, legten sie ein weiteres Gradierhaus sowie zwei Wind- und Rosskünste für das Hochpumpen der Sole auf die Gradierhäuser an und ersetzten die alten Pfannen durch neun Siede- und fünfzehn Brod-delpfannen (Warmpfannen). Waren die Solepumpen bisher durch Menschenarbeit mühsam und kostenträchtig betrieben worden, so erledigten diese Aufgabe nun die erwähnten Rosskünste und Windmühlen-Pumpwerke. Die zum Sieden nötigen Steinkohlen bezogen sie aus den Zechen der Ämter Hörde-Hacheney, Himpental, Hombruch, Limburg, Renninghausen und Wichlinghofen.

Der Pachtvertrag hatte eine Laufzeit von 1750 bis 1765. Die Pächter verpflichteten sich darin zu einer jährlichen Produktionsmenge von 1.000 Lasten zu je 60 Berliner Scheffeln. Erneut senkte das Generaldirektorium den festgelegten staatlichen Abnahmepreis, um höhere Einnahmen zu erzielen, und fixierte ihn bei nunmehr nur noch 16 Reichstalern für die Last Salz. Der unternehmerische Anreiz für Rappard und Torck lag jedoch nicht wie bei früheren Pächtern in der Salzsiedung für die Versorgung Kleve-Marcks; die beiden neuen Unternehmer hatten vielmehr den einträglicheren Außenhandel im Sinn. Rappard sah aufgrund seiner guten Fachkenntnisse und seiner Stellung in der Kriegs- und Domänenkammer Kleve ausreichende Absatzchancen für das Unnaer Salz nach Köln, Trier und Frankfurt sowie in den Bergischen Raum und in das Siegerland. Von 1750/51 bis 1755/57 betrug der durchschnittliche Gewinn aus dem Salzexport 7.973 Reichstaler, von dem der Staat kontraktmäßig die Hälfte bekam.

Den Ausbau der Nutzung von Kohle beim Sieden, den Rappard und Torck planten, unterstützte das Generaldirektorium in Berlin eigens durch eine „Kohlenfuhrordnung für das Salzwerk bei Unna“. Diese Verordnung stellte nichts anderes als eine direkte Subvention des Staates bei der Deckung des Kohlenbedarfs für die Siedung dar, indem es einzelne Zechen und Fuhrleute für die Saline unentgeltlich bzw. reduziert im Preis in die Pflicht nahm.

Daneben begann der preußische Staat durch seine Infrastrukturpolitik, das Salzwerk Königsborn direkt zu fördern. Zu Beginn der 50er Jahre des 18. Jahrhunderts wurde die Straße zwischen Unna und Kamen erheblich ausgebaut, da auf ihr der Transport in Richtung Lünen verlief, von wo aus das Unnaer Salz dann auf der Lippe Richtung Wesel und Holland verschifft wurde. Die gedeihliche Entwicklung der Saline Königsborn unter den Pächtern Rappard und Torck nahm mit Ausbruch des Siebenjährigen Krieges ein jähes Ende. Zum einen führte der Krieg zur Unterbrechung aller Investitionsvorhaben, zum anderen konnten beide Pächter den Salinenbetrieb nur noch mit Hilfe der Besatzungsmächte Frankreich und Österreich aufrechterhalten. Die Vertreter beider Staaten verhielten sich jedoch alles in allem äußerst kooperativ gegenüber dem Salzwerk und seinen Betreibern: der französische General Maillebois stellte ihnen bis 1762 insgesamt sechs sogenannte Sauvegardebriefe aus, die das Salzwerk vor der Zerstörung durch französische Truppen schützte, während die österreichische Kriegsverwal-tung 1757 trotz angespannter Versorgungslage bei den eigenen Einheiten und den französischen Verbündeten die Kriegsfuhren in den Verwaltungsbezirken Unna, Hörde und Heeren unterbrach, um den Salzwerkbetreibern die Anlieferung von 1.200 Wagen Kohlen zur Saline zu ermöglichen. So war es ausgerechnet der nachlässigen Amtsführung der in der Grafschaft Mark zurückgebliebenen preußischen Verwaltungsbeamten während des Krieges geschuldet, dass die zur Salzsiedung benötigten Kohlen in der Folge häufig nicht rechtzeitig herangeschafft wurden und der Siedebetrieb ab 1760 immer häufiger zum Stillstand kam. Von 24 Siedepfannen waren am Ende des Krieges 16 nicht mehr gebrauchstüchtig, zahlreiche weitere Siedeanlagen verrottet und der Schaden für Salzwerk und Pächter auf 20.000 Reichstaler angelaufen. Nach dem Krieg forderte Friedrich II. von Preußen höchstpersönlich den schnellen Wiederaufbau und die Wiederaufnahme des Betriebes und verwies in diesem Zusammenhang auf die große Bedeutung der Saline für die Staatseinnahmen.

Der Wiederaufbau und die Wiederinbetriebnahme standen in Folge unter der persönlichen Kontrolle des Königs, was zu einer raschen und vollständigen Durchführung des königlichen Willens führte. Rappard errechnete einen Finanzbedarf in Höhe von 25.000 Reichstalern, um das Werk wieder in Gang setzen zu können. Obgleich der Pachtvertrag eine staatliche Entschädigung in voller Höhe der verursachten Kriegsschäden vorsah, gewährte ihm die Kriegs- und Domänenkammer Kleve lediglich 12.000 Reichstaler Entschädigung. Rappard, der aufgrund seiner Kritik an der preußischen Fiskalpolitik in den westlichen Provinzen mittlerweile aller politischen Ämter und damit erheblicher Einnahmen verlustig gegangen war, schien es weiser, sich mit dieser Abfindung zu begnügen, um nicht noch die Pacht als Einnahme zu verlieren. Bereits 1764 stand die Saline Königsborn mit 18 Pfannen wieder in Betrieb. Rappard und Torck nahmen umgehend den Export in die Kölner Gegend und nach Dortmund wieder auf und konnten 1764 bereits einen Gewinn im Exportgeschäft von 7.902 Reichstalern generieren.

 
So, wie dieses Gradierwerk in Bad Kösen mag auch das Gradierwerk in Königsborn ausgesehen haben.

1765 wurden erneut verschiedene Bohrungen durchgeführt, während derer als neuer Brunnen der „Ludwigsborn“ und ein gleichnamiger Gradierbau errichtet wurden. Gleichzeitig – das Generaldirektorium hatte den Pachtvertrag mit Rappard und Torck um zwölf Jahre von 1766 – 1778 zu noch günstigeren Konditionen für den preußischen Staat verlängert – kam an der Saline Königsborn ein aus England geliefertes hydraulisches Druckwerk, eine sogenannte Wasserkunst, zum Einsatz, um die Sole nach oben zu pumpen. Das Gesamtinvestitionsvolumen betrug für beide Pächter 22.000 Reichstaler.

Im Jahre 1767 wurde ein Salzproberegister erneuert eingeführt, dessen Zweck es war, das immer noch bestehende staatliche Salzhandelsmonopol und Salzimportverbot besser zu kontrollieren. Den Adelshäusern der Grafschaft Mark wurde die Anschaffung von Salzbüchern befohlen, in die sie die aus Unna oder aus der in ihrer Nähe liegenden Salzsellerei bezogenen Mengen Salz einzutragen hatten. Jeweils am Quartalsende mussten diese Bücher der Salzfaktorei in Unna zur Prüfung vorgelegt werden. Die Prüfung bestand darin, festzustellen, ob die erworbene Menge Salz auch dem Umfang ihrer Haushalte entsprach. War die festgelegte Mindestmenge nicht erreicht, wurde der Bezug ausländischen Salzes unterstellt und drastische Strafen waren die Folge. Ab 1768 kam es in der Saline Königsborn immer häufiger zu Betriebsunterbrechungen, da die Bauern und Fuhrleute im Rahmen ihrer Hand- und Spanndienste nicht ausreichend Kohlen für die Versiedung herantransportierten. Die Produktionsunterbrechungen verursachten zunehmend Planabweichungen beim Salzetat. Schließlich entsandte das Generaldirektorium den Geheimen Oberfinanz-, Kriegs- und Domänenrat Struve sowie den Baurat Stegemann nach Unna, um die Anlagen zu begutachten. Stegemann schlug in der Folge vor, den Salzgehalt der Siedesole auf 15 bis 16 % Lötigkeit anzureichern, die Salzproduktion auf 1.800 bis 2.000 Lasten Salz zu erhöhen, den Kohlenverbrauch auf 2.600 Wagen zu senken und die Produktionszeit auf 10 Monate zu verringern. Das war das endgültige Ende der Saline Königsborn in Pächterhand: Rappard hielt die Pläne Stegemanns aufgrund seiner bisherigen Betriebserfahrungen für völlig unrealistisch, befürchtete, er solle in noch stärkerem Maße bei der Gewinnverteilung zwischen Staat und Unternehmen zur Kasse gebeten werden und bat, als er sich gegen Stegemann beim Gene-raldirektorium nicht durchzusetzen wusste, um die sofortige Annullierung des Pachtvertrags. Diese wurde ihm 1773 gegen Zahlung von 10.000 Reichstalern gewährt.

Wieder einmal hatte die preußische Zentralregierung aufgrund ihrer stets expandierenden fiskalischen Interessen einen privaten Unternehmer ruiniert. Für den Zeitabschnitt zwischen 1750 und 1773 lässt sich festhalten, dass die preußische Zentralregierung sich ihren bereits bekannten merkantilistisch-kameralistischen Grundsätzen weiterhin verpflichtet fühlte. Die Verschlechterung der Pachtbedingungen für die Pächter Rappard und Torck ist ein beredtes Beispiel für die Gier des preußischen Fiskus, der auf der anderen Seite das unternehmerische Risiko auch nach einem kurzen Zwischenspiel in den Jahre 1745 bis 1750 für weitere 23 Jahre scheute. Rappard und Torck hatten in den Jahren ihrer recht einheitlichen Betriebsführung sowohl die Fach- als auch die Sachpromotorenschaft inne und übten sie durchgängig zum Vorteil der Saline Königsborn aus. Obwohl der preußische Staat in diesen Jahren mit einer umfangreichen Infrastrukturpolitik und verschiedenen Subventionen im Bereich der Kohleversorgung und des Kohlentransports den beiden privaten Unternehmern entgegen kam, scheiterten diese letztendlich an der immer noch unzureichenden Kohleversorgung und dem schlecht ausgebauten Straßennetz in der Grafschaft Mark.

Fiskalischer Betrieb in den Jahren 1773 bis 1800

Im Jahre 1773 übernahm der preußische Staat die Saline Königsborn wieder in Eigenregie und machte aus ihr erneut einen staatlich-fiskalischen Betrieb unter der Führung der Märkischen Kriegs- und Domänenkammer-Deputation in Hamm. Der Staat begann umgehend mit dem Aus- und Umbau der Saline nach den Vorschlägen des Baurat Stegemann und investierte zwischen 1773 und 1780 insgesamt 100.223 Reichstaler in das Projekt. Trotz dieser gewaltigen Investitionssumme, die für privatwirtschaftliche Unternehmer zu dieser Zeit kaum zu schultern war, blieb das Erreichen der Stegemannschen Rationalisierungsziele aus. Dennoch erfolgten bis zum Beginn zahlreiche weitere Ausbauten, die an dieser Stelle aufgrund ihrer Umfänglichkeit nicht mehr beschrieben werden können. Lediglich die unter den vielen technischen Innovationen, die im ausgehenden 18. Jahrhundert in der Saline Königsborn noch realisiert wurden, herausragende und vom damalig zuständigen Oberbergrat, dem Freiherrn vom Stein, initiierte Errichtung einer Dampfmaschine in der Saline Königsborn sei hier noch erwähnt. Die Anlage war eine einfache Niederdruckmaschine und wurde am 30. August 1799 in Betrieb genommen. Mit diesem technischen Equipment gehörte die Saline Königsborn nunmehr zur Spitze des gesamten deutschen Salinenwesens.

Neben den technischen Innovationen führte der preußische Staat auch zahlreiche Infrastrukturprojekte durch, die der Saline Königsborn bessere Absatzwege und damit einen verbesserten Zugang zu den Märkten verschaffen sollten. So wurde jetzt umfänglich der Ausbau der Ruhr für die intensive Transportnutzung vorangetrieben. Insbesondere wurde der Abschnitt Langschede – Witten, der fast ausschließlich dem Salztransport diente, für die Schiffbarmachung ausgebaut. Zu diesem Zweck wurden die nötigen Schleusen bei Herdecke, Wetter und Witten ins Werk gesetzt. 1791 begann der preußische Staat zudem die für das Salzwerk so wichtige Straße von Unna über Witten, Bochum und Essen zum Rhein auszubauen und vollendete dieses Straßenbauprojekt im Jahre 1801.

Blütezeit als Soleheilkurbad im 19., Niedergang im 20. und letzte Spuren im 21. Jahrhundert

 
Amtshaus von 1815 (Verwaltung der Saline Königsborn)

Mit der zunehmenden Erschliessung der Salzvorkommen und dem Ausbau der Saline Königsborn zum Heilkurbad Anfang 19. Jhdt. gewann der Ort als Bad Königsborn vorübergehend überregionale Bedeutung. Zwar blieb die Salzgewinnung noch bis in die 20er Jahre des 20. Jhdt. ein wesentlicher Wirtschaftszweig, jedoch führte parallel die industrielle Förderung von Steinkohle auch in Königsborn zu einem tiefgreifenden Strukturwandel (siehe die Artikel „Zeche Königsborn“ und „Ruhrgebiet “). Letzte Überreste der Gradierwerke ließen sich noch in den 1970er Jahren in Form von teils bis zu einem halben Meter hohen „Salinensteinen“ finden, von mettallischen und mineralischen Ablagerungen umschlossene Reisigholzgebinde der Gradierwerke, wiss. Name: Dornstein. Teils wurden sie als Souvenir, teils als Baumaterial für dekorative Mauerwerke (insb. Grundstückseingrenzungen) verwendet, so dass im öffentlichen Raum mittlerweile keine Spuren der ehemaligen Salinen mehr zu finden sind. An die Blütezeit von Bad Königsborn erinnern heute vereinzelte, denkmalgeschützte Gebäude, insb. am ehemaligen Kurpark von Königsborn (siehe den Artikel „Königsborn“).


Deutsches Salzmuseum

Quellen

  • Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (Berlin-Dahlem)
    • I. Hauptabteilung, Rep. 34, Nr. 6d, 30c und 182d
    • II. Hauptabteilung, General Direktorium Salz Departement, Tit. XVI, Nr. 1, 3, 4, 6, 7 und 17
  • Nordrheinwestfälisches Staatsarchiv Münster
    • Fürstentum Paderborn, Edikte, Band 9, Blatt 144, 216, 267 und 404
    • Gräflich Landbergisches Archiv Imbsen, Nr. 14493
    • Kleve-Mark Landstände, Nr. 161
    • Kleve-Märkische Regierung, Landessachen, Nr. 1138
    • Kriegs- und Domänenkammer Kleve, Nr. 9, 14a, 15, 16, 17
    • Paderborner Landesverordnungen v. 28. März 1654 u. 25. Mai 1666
    • Oberbergamt Dortmund, Nr. 1907
    • Reichskammergericht, B Nr. 2147 und R Nr. 805
    • Von Romberg Gesamtarchiv, Nr. 4892
  • Schaten, N.: Annalium Paderbornensium, 2 Theile. Münster 1774/1775. Teil 3 von M. Strunck, Paderborn 1741. Annalium Paderbornensium III.
  • Westfälisches Urkundenbuch, IV Nr. 2472

Literatur

  • Burgholz, D.: Salzgewinnung und –politik während des Niedergangs des alten Salinenwesens, in: Teuteberg, H.-J. (Hrsg.): Westfalens Wirtschaft am Beginn des „Maschinenzeitalters“, Dortmund 1988, S. 247 - 267 (= Untersuchungen zur Wirtschafts-, Sozial- und Technikgeschichte, Band 6).
  • Detten, G. von: Westfälisches Wirtschaftsleben im Mittelalter, Paderborn 1902.
  • Dietrich, R.(Hrsg.): Die politischen Testamente der Hohenzollern, Köln/Wien 1986 (=Veröffentlichungen aus den Archiven Preussischer Kulturbesitz. Band 20).
  • Ditt, H.: Struktur und Wandel westfälischer Agrargesellschaften, Münster 1965 (= Veröffentlichungen des Provinzialinstitutes für westfälische Landes- und Volkskunde, Reihe 1, Nr. 13).
  • Dösseler, E. (Hrsg.): Süderländische Geschichtsquellen und Forschungen. Band 3, Werdohl 1958.
  • Dösseler, E.: Die Wirtschaft der Grafschaft Mark unter Brandenburg-Preußen 1609 – 1806. Beiträge zur Geschichte des Medizinalwesens in der Grafschaft Mark und im märkisch-lippischen Kondominium Lippstadt, in: Krins, F. (Hrsg.): Altenaer Beiträge. Arbeiten zur Geschichte und Heimatkunde der ehemaligen Grafschaft Mark. Band 1. Neue Folge, Altena 1961.
  • Dösseler, E.: Die Wirtschaft der Grafschaft Mark unter Brandenburg-Preußen 1609 – 1806, in: Altenaer Beiträge, Neue Folge 1 (1989) S. 7-77.
  • Emons, H.-H. und H.-H. Walter: Mit dem Salz durch die Jahrtausende. Geschichte des weißes Goldes von der Urzeit bis zur Gegenwart, Leipzig 1984.
  • Emons, H.-H. und H.-H. Walter: Mit dem Salz durch die Jahrtausende. Geschichte des weißes Goldes von der Urzeit bis zur Gegenwart, 2. durchges. Aufl., Leipzig 1986.
  • Emons, H.-H. und H.-H. Walter: Alte Salinen in Mitteleuropa. Zur Geschichte der Siedesalzerzeugung vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Leipzig 1988.
  • Fessner, M.: Steinkohle und Salz. Der lange Weg zum industriellen Ruhrrevier, Bochum 1998 (=Veröffentlichungen aus dem Deutschen Bergbau-Museum Bochum, Nr. 73).
  • Förderverein Kloster/Schloß Bentlage e.V. (Hrsg.): 1100 Jahre Bentlage. Zur Geschichte einer alten Kulturlandschaft, Rheine 1991.
  • Freitag, W (Hrsg.): Die Salzstadt. Alteuropäische Strukturen und frühmoderne Innovationen, Bielefeld 2004 (=Studien zur Regionalgeschichte. Band 19).
  • Gleitsmann, R.-J.: Rohstoffmangel und Lösungsstrategien. Das Problem vorindustrieller Holzknappheit, in: Duve, F. (Hrsg.): Technologie und Politik, Reinbek 1980, S. 104 – 154.
  • Gleitsmann, R.-J.: Aspekte der Ressourcenproblematik in historischer Sicht, in: Scripta Mercaturae 15 (1981) Heft 2, S. 33 – 89.
  • Grevel, W.: Überblick über die Geschichte der Saline und des Solbades Königsborn bis zum Jahre 1873, Unna 1954.
  • Hanschmidt, A.: Das 18. Jahrhundert, in: Kohl, W. (Hrsg.): Westfälische Geschichte in drei Bänden und einem Bild- und Dokumentenband. Band 1, Düsseldorf 1983, S. 605 – 685.
  • Hart, M.: Salt Tax and Salt Trade in the Low Countries, in: Hocquet, J.-C. (Hrsg.): Le roi, le marchand et le sel, Lille 1987, S. 293 – 312.
  • Hentschel, V.: Preußens streitbare Geschichte 1594 – 1945, Düsseldorf 1980.
  • Huyssen, A.: Die Soolquellen des Westfälischen Kreidegebirges, ihr Vorkommen und muthmaasslicher Ursprung, Berlin 1856.
  • Kaiser, W.: Die Geschichte der Unternehmung und des staatlichen Einflusses in der Salzindustrie Hannovers und Westfalens bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, Köln 1938.
  • Kliche, W.: Die Schiffahrt auf der Ruhr und Lippe im 18. Jahrhundert, in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 37 (1904) S. 3 –19.
  • Kloosterhuis, J.: „... an villen Orteren von allerseidtz Kriegsfolck verdorben ...“. Die Folgen des Spanisch-Niederländischen Krieges (1566 – 1609) für die Grafschaft Mark, in: Der Märker 32 (1983) S. 125 – 132, S. 162 – 173, S. 200 – 211.
  • Kloosterhuis, J.: Fürsten, Räte, Untertanen. Die Grafschaft Mark, ihre lokalen Verwaltungsorgane und die regierung zu Kleve, in: Der Märker 35 (1986) S. 3-25, 76 – 87, 104 – 117, 147 – 164.
  • Knoke, F., Ewers, F. J. und J. Bürger (Hrsg.): Stadt und Amt Salzkotten, Paderborn 1970.
  • Krause, S.R.: „Die reichhaltigste und ergiebigste Bergwerke der Grafschaft Mark“. Vorindustrieller Steinkohlenbergbau im Gogericht Schwelm, Wuppertal 2002.
  • Ludwig, K.-H.: Bergordnungen, technischer und sozialer Wandel im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit, in: Technikgeschichte 52 (1985) S. 179 – 196.
  • Looz-Corswarem, C. von: Die westlichen Landesteile, in: Ziechmann, J. (Hrsg.): Panorama der Fridericianischen Zeit. Friedrich der Große und seine Epoche. Ein Handbuch, Bremen 1985, S. 695 – 704.
  • Meister, A.: Handel, Gewerbe, Industrie und Bergwesen bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, in: Meister, A. (Hrsg.): Die Grafschaft Mark. Festschrift zum Gedächtnis der 300jährigen Vereinigung mit Brandenburg-Preußen, Band 1, Dortmund 1909.
  • Piasecki, P.: Neue Technologien, Rationalisierung und die Entwicklung der Arbeitskräftestruktur in den westfälischen Salinen von der Mitte des 18. bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts, in: Hellmuth, T. und E. Hiebl (Hrsg.): Kulturgeschichte des Salzes: 18. bis 20. Jahrhundert, Wien/München 2001, S. 75 – 88.
  • Piasecki, P.: Investitionen in den westfälischen Salinen im Zeitalter der Industrialisierung, in: Thesis 4/5 (2002) S. 74 – 83.
  • Puhle, H.-J.: Preußen: Entwicklung und Fehlentwicklung, in: Puhle, H.-J. u. H.-U. Wehler (Hrsg.): Preußen im Überblick, Göttingen 1980, S. 11 – 42.
  • Rachel, H.: Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713 – 1740, Berlin 1922.
  • Reininghaus, W.: Wirtschaft, Staat und Gesellschaft in der alten Grafschaft Mark, in: Trox, E. (Hrsg.): Preußen im südlichen Westfalen. Wirtschaft, Gesellschaft und Staat insbesondere im Gebiet der Grafschaft Mark bis 1870/71, Lüdenscheid 1993a, S. 11 – 41.
  • Reininghaus, W.: Der märkische Steinkohlenbergbau und Brandenburg-Preußen. Ein Überblick über die Entwicklung 1770, in: Schilp, T. (Hrsg.): Das Muth-, Verleih- und Bestätigungsbuch 1770 – 1773. Eine Quelle zur Frühgeschichte des Ruhrbergbaus. Bearb. v. Joachim Huske/Wilfried Reinighaus/Thomas Schilp, Dortmund 1993, S. 15 – 45.
  • Schmidt, G.: „Das löbliche Saltzwerck zu Sülbeck“. Geschichte und Entwicklung einer niedersächsischen Saline, Bochum 1995.
  • Schütz, R.: Preußen und seine Provinzen, in: Schlenke, M. (Hrsg.): Preußen-Ploetz. Eine historische Bilanz in Daten und Deutungen, Würzburg 1983, S. 24 – 40.
  • Scotti, J.J.: Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Herzogthum Cleve und der Grafschaft Mark über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege ergangen sind, vom Jahre 1418 bis zum Eintritt der königlich peußischen Regierungen im Jahre 1816. Band 2, Düsseldorf 1826.
  • Sieferle, R. P.: Der unterirdische Wald. Energiekrise und Industrielle Revolution, München 1982.
  • Steinen, J.D. von: Westfälische Geschichte. Theil 2, Lemgo 1755.
  • Stievermann, D.: Absolutistischer Zentralismus oder ständischer Regionalismus? Preußen und seine westlichen Provinzen im 17. und 18. Jahrhundert, in: Westfälische Zeitschrift 138 (1988) S. 51 – 65.
  • Suhling, L.: Bergbau, Territorialherrschaft und technologischer Wandel. Prozeßinnovationen im Montanwesen der Renaissance am Beispiel der mitteleuropäischen Silberproduktion, in: Troitzsch, U. und G. Wohlauf (Hrsg.): Technik-Geschichte. Historische Beiträge und neuere Aufsätze, Frankfurt a.M. 1980, S. 139 – 179.
  • Timm, W.: Von den Brockhauser Salzwerken zur Saline Königsborn. Ein Kapitel märkischer Wirtschaftsgeschichte, Hagen 1978 (=Hagener Hefte. Beiträge zur Geschichte der Stadt Hagen und Grafschaft Mark. Veröffentlichungen aus Stadtarchiv Hagen, Heft 7).
  • Timm, W.: 250 Jahre Königsborn 1734 – 1984, Unna 1984.
  • Vogel, J.: Visionäre des Fortschritts. Die preußischen und österreichischen Beamten und das Ende der alteuropäischen Salzstadt um 1800, in: Freitag, W (Hrsg.): Die Salzstadt. Alteuropäische Strukturen und frühmoderne Innovationen, Bielefeld 2004 (=Studien zur Regionalgeschichte. Band 19), S. 195 - 209.
  • Vollmerhaus, H.: Die Einwohner der eisengewerblichen Siedlung Sessinghausen im oberen Volmetal und die Sälzerfamilie Sessinghaus zu Unna in Westfalen, in: Der Märker 12 (1963) S. 129 – 139.
  • Vollmerhaus, H.: Rödinghauser Salzwerk und Bürenplatz zu Brockhausen bei Unna 1489 – 1689, in: Der Märker. Heimatblatt für den Bereich der ehem. Grafschaft Mark 11 (1964) S. 251 – 254.
  • Vollmerhaus, H.: Rödinghauser Salzwerk und Bürenplatz zu Brockhausen bei Unna 1489 – 1689, in: Der Märker. Heimatblatt für den Bereich der ehem. Grafschaft Mark 12 (1964) S. 265 – 271.
  • Walter, H.-H.: Joachim Friedrich von Beust und sein Wirken auf den Salinen, in: Der Anschnitt 42 (1990) S. 26 – 43.
  • Westhoff, W. und W. Schlüter: Geschichte des deutschen Bergrechts. Aus dem Nachlaß herausgegeben von Oberbergrat Wilhelm Schlüter, in: Zeitschrift für Bergrecht 50 (1909) S. 27 – 95, S. 230 – 269 u. S. 357 – 386.
  • Wiemers, F.: Das Salzwesen an Ems und Weser unter Brandenburg-Preußen. Ein Beitrag zur Entstehungsgeschichte der Stadt Bad Oeynhausen, Münster 1915.
  • Ziechmann, J.: Merkmale der europäischen Wirtschafts- und Handelspolitik, in: Ziechmann, J. (Hrsg.): Panorama der Fridericianischen Zeit, Friedrich der Große und seine Epoche. Ein Handbuch, Bremen 1985, S. 471 – 477.