Haberfeldtreiben

Volksjustiz, Rügegericht im Bayerischen Oberland
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Als Haberfeldtreiben bezeichnet man ein heute nicht mehr gebräuchliches, bayerisches Femegericht, dem meist Reiche oder Angehörige der Obrigkeit zum Opfer fielen. Anlass der Haberfeldtreiben waren Verstöße der Obrigkeit gegen das Recht, das Rechtsempfinden des Volkes, aber auch Verstöße einzelner gegen Sitte und Moral.

Das Opfer wurde nachts von vermummten Gestalten aus dem Bett gezogen und zum Teil auch unter Gewaltanwendung auf ein freies Feld gebracht, wo es, umgeben von vermummten Haberern eine oft in derben Versen gehaltene "Verhandlung" über sich ergehen lassen musste, die im Falle eines so gut wie immer erfolgenden Schuldspruchs von den Haberern gedemütigt, oft auch verprügelt zu werden.

Seine Blütezeit erlebte das Haberfeldtreiben im 18. und 19. Jahrundert, einer Zeit, in der sich Bayerns traditionell dörflich-bäuerliche Gesellschaft zunehmend in eine Industrie- und Arbeitergesellschaft verwandelte. Zwischen 1700 und 1900 sind etwa 130 Haberfeldtreiben aktenkundig, die Dunkelziffer dürfte jedoch weit höher liegen.

Das letzte offiziell dokumentierte große Haberfeldtreiben fand in der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 1893 im bayerischen Miesbach statt.