Bauleitplan ist in Deutschland der Oberbegriff für die vom Baugesetzbuch geregelten Typen von Plänen, Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan.
Platzhalter / Fachwissen benötigt: Begriffserläuterung nach dem Sprachgebrauch des österreichischen und schweizerischen Rechts
Der Vorgang, der zur Erarbeitung von Bauleitplänen führt, heißt Bauleitplanung.