Ruhrstadt ist der Name einer vom RVR geforderten potenziellen Einheitsgemeinde der Städte des Ruhrgebiets.

Grundlage
Das Ruhrgebiet gehört heute zu zwei Landschaftsverbänden und drei Regierungsbezirken, deren jeweilige Verwaltungssitze außerhalb des Ruhrgebiets liegen. Abgesehen vom Regionalverband Ruhr (RVR) gibt es keine übergreifende Organisiation des Ruhrgebiets, obwohl die elf kreisfreien Städte und die Randzonen der vier Kreise vielfach in einander übergehen und eine Städtelandschaft bilden.
Die verwaltungsrechtliche Teilung des Ruhrgebiets ist zurückzuführen auf die 1815 gegründeten preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen. Die Grenzen verliefen durch eine damals dünnbesiedelte und landwirtschaftlich geprägte Region. Mit der Industrialisierung, vor allem dem Steinkohlebergbau und der Stahlerzeugung, wuchsen die alten Hellwegstädte und die Dörfer im Emscherland zu Großstädten. Die alten Grenzen führen seit dem mitten durchs Ruhrgebiet zum Beispiel zwischen Essen, Gelsenkirchen und Bochum die drei unterschiedlichen Regierungsbezirken angehören.
Allerdings führen die einzelnen Großstädte des Ruhrgebiets vielfach ein Eigenleben und sträuben sich in der Tendenz gegen die Vereinigung zu einer Ruhrstadt. Insbesondere die Flügelstädte berufen sich dabei auf die historisch gewachsenen Strukturen. So wirbt beispielweise die Stadt Dortmund als Herz Westfalens oder als westfälische Metropole für sich.
Lösungsmodelle und Zwischenlösungen
Schon vor in den 1920er Jahren war der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR) der Ansicht, dass das Ruhrgebiet aus Rheinland und Westfalen herausgelöst auch verwaltungsrechtlich zu einer Einheit werden sollte. Auch die Nachfolger des SVR, der Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) und der heutige Regionalverband Ruhr (RVR) forderten eine solche Ruhrstadt um der Zersplitterung und der Fernsteuerung des Reviers von außen aufzuheben.
Eine mögliche Zwischenlösung wäre das Vier-Städte-Modell, nach dem die übrigen Städte des Kern-Ruhrgebiets den vier großen Kernstädten (Duisburg, Essen, Bochum und Dortmund) zugeteilt werden.
Ein alternatives Modell zur möglichen Eingemeindung der kleineren Städte wie Mülheim an der Ruhr und Oberhausen nach Kernstädten wie Essen beziehungsweise Duisburg oder Gelsenkirchen und Herne nach Bochum wäre die Vereinigung der kleineren Städte. Dieses Modell ähnelt der Grundlage der gebietsreformerischen Maßnahmen der 1920er Jahre. Solche Eingemeindungen und die Schaffung neuer Städte haben im Ruhrgebiet zahlreiche Vorbilder (Wanne-Eickel, Wattenscheid, Glabotki etc.).
Die weitestgehenste Lösung, die Gründung einer die ganze Stadtregion umfassenden, polyzentrischen Regionalstadt, forderten unter anderem Die Grünen. Diese Modelle sind jedoch auf absehbare Zeit nicht mehrheitsfähig.
Realistisch ist jedoch die Schaffung eines eigenen Regierungsbezirks „Ruhrbezirk“ um diese größte Stadtregion Mitteleuropas politisch zu stärken. Bei der nach der Landtagswahl 2005 regierende Koalition aus CDU und FDP steht die Schaffung eines Ruhrbezirks auf der Agenda. Bis 2012 will sollen die Landschaftsverbände und die Regierungsbezirke in NRW abgeschafft und durch drei Regionaldirektionen ersetzt werden. Neben dem Rheinland und Westfalen soll auch das Ruhrgebiet eine eigene Regionaldirektion erhalten. Seit dieser Entwicklung werden die Forderungen nach einer Ruhrstadt nur noch vereinzelt geäußert.