Fußgängerübergang

Querungsanlage von Straßen für Fußgänger
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Der Fußgängerüberweg (Deutschland), Schutzweg (Österreich) Fussgängerstreifen (Schweiz) auch Fußgängerübergang, umgangssprachlich oft Zebrastreifen ist eine Querungshilfe für Fußgänger und Rollstuhlfahrer, unter Umständen auch für anderen Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer. Dieser Fußgängerüberweg ist durch breite Linien auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Zusätzlich zur Fahrbahnmarkierung sind Verkehrszeichen aufgestellt.

Der Fußgängerüberweg ist immer ebenerdig im Gegensatz zur Fußgängerüberführung oder Fußgängerunterführung.


Deutschland

Der Fußgängerüberweg ist durch breite weiße Linien (Zebrastreifen) gekennzeichnet. Diese Markierung gilt als das Vorschriftszeichen "Zeichen 293". Zur weiteren Markierung dient das stehende Richtzeichen "Zeichen 350" (schwarzer Mann auf weißem Dreieck vor blauen Rechteck). An besonderen Gefahrstellen kann stattdessen auch das Gefahrzeichen "Zeichen 134" (schwarzer Mann auf rotem Dreieck) aufgestellt werden.

StVO § 26 Fußgängerüberwege

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den Fußgängern sowie Fahrern von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
(2)Stockt der Verkehr, so dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
(3)An Überwegen darf nicht überholt werden.
(4)Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, so gelten diese Vorschriften entsprechend.

Österreich

Der Schutzweg wird oft durch das Verkehrsschild "Kennzeichnung eines Schutzweges" und durch das Gefahrenzeichen "Schutzweg" vorangekündigt. Außerdem kann er durch zusätzliche gelbe Blinklichter am Rand oder über der Fahrbahn besser kenntlich gemacht werden.

Gebote

  • für Fußgänger, Rollschuhfahrer und Radfahrer gilt, dass sie einen Schutzweg benutzen müssen der 25 m
    von ihnen entfernt liegt; wobei der Radfahrer absteigen und schieben muss
  • Fahrzeuge müssen vor dem Zebrastreifen unbedingt anhalten, sobald ein Fussgänger die Fahrbahn erkennbar überqueren will, und dürfen erst weiter fahren, bis der Fußgänger die andere Straßenseite erreicht hat.

Verbote

  • vor ungeregelten Schutzwegen: überholen von allen Fahrzeugen, außer der Überholvorgang kann noch davor beendet werden und ein Anhalten möglich ist
  • auf dem Schutzweg besteht absolutes Halte- und Parkverbot; sowie 5 m aus der Sicht des ankommenden Verkehrs, wenn er ungeregelt ist
  • das Vorbeifahren an Fahrzeugen, die vor einem Schutzweg angehalten haben um einem Füßgänger das überqueren zu ermöglichen

Schweiz

Fussgängerstreifen ist die in der Schweiz gebräuchliche Bezeichnung für den Fußgängerüberweg, der Fußgängern die sichere Überquerung einer Straße erlaubt. Im Vergleich zum deutschen Zebrastreifen ist er nicht weiß markiert, sondern gelb.

Das Schweizer Straßenverkehrsgesetz sieht vor, dass alle Autos sofort zu halten haben, sobald ein Fußgänger sich anschickt, eine Straße auf dem Fußgängerstreifen zu überqueren.