Als Kriegsdienstverweigerer bezeichnet man Personen, die den Kriegsdienst verweigern.
Jedem ist es in Deutschland gestattet den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern. Dazu muss jedoch ein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Antrag) gestellt werden, der hinreichend begründet, warum man den Kriegsdienst verweigert. Als Verweigerungsgrund werden dabei insbesondere die Unvereinbarkeit des eigenen Gewissens mit dem Tragen oder Benutzen einer Waffe anerkannt. Wird der Antrag angenommen, so ist man staatlich anerkannter Kriegsdienstverweigerer.
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung begründet sich hauptsächlich auf den Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes, der es jedem Bürger gestattet den Dienst an der Waffe zu verweigern.
Wenn der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung angenommen wird, muss man einen Wehrersatzdienst ableisten.
siehe auch: