Versetzung (Schule)

Aufrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe
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Man spricht von einer Versetzung, wenn am Ende des Schuljahres seitens der Lehrer beschlossen wird, dass der jeweilige Schüler die nächsthöhere Klassenstufe bzw. das nächste Schuljahr besuchen darf. Hiervon ausgenommen ist natürlich das letzte Schuljahr. In der Regel muss für eine Versetzung mindestens ein Schnitt von 4,0 erreicht werden. Allerdings müssen weitere Kriterien berücksichtigt werden, so dass es keineswegs unüblich ist, mit einem besseren Schnitt dennoch nicht versetzt zu werden.

Möglichkeit der Versetzung trotz mangelhaften Leistungen

Erkennbares Talent in einer Fachrichtung

Falls die Leistungen im Schuljahr schlecht waren und das Zeugnis nicht den benötigten Anforderungen entspricht, wird während der so genannten Zeugniskonferenz von den Lehrkräften diskutiert, ob eine Versetzung in die nächste Klassenstufe dennoch möglich ist. Hier wird beraten, ob ein Schüler trotz einer Nichterfüllung der Versetzungsbestimmungen versetzt werden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein außerordentliches Talent in einer Fachrichtung offensichtlich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, bleibt der Schüler umgangssprachlich sitzen oder macht eine Ehrenrunde.

Ausgleich

Die Zeugnis bildet die Basis für die Versetzung. Es gibt gewisse Grenzen, ab denen eine Versetzung nicht mehr möglich bzw. fraglich ist. Jedoch gibt es die Möglichkeit, schlechte Leistungen in den einzelnen Fächern durch gute Leistung in anderen Fächern auszugleichen. Die Versetzungsbestimmungen dafür sind für jede Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) und Bundesland anders geregelt. Grundsätzlich können gute Nebenfächer kein schlechtes Hauptfach ausgleichen. Eine 6 in einem Hauptfach kann nicht ausgeglichen werden.

Regelungen

Die Regelungen zur Versetzung sind in jedem Bundesland unterschiedlich, es lassen sich aber doch Gemeinsamkeiten erkennen: Man unterteilt dabei die Fächer in Hauptfächer (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen) und Nebenfächer (Biologie, Physik, Chemie, Musik, Bildende Kunst, Sport, Erdkunde, etc.). In der gymnasialen Oberstufe wird in den meisten Ländern zwischen Leistungskurs und Grundkurs differenziert. Die Hauptfächer und Leistungskurse haben entsprechend höhere Priorität. Können die Defizite in diesen Fächern nicht mehr durch bessere Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen, wird die Versetzung versagt. Es besteht oft die Möglichkeit einer Nachprüfung.

Erneute Nicht-Versetzung

Wer innerhalb einer Schulstufe (Unter-, Mittel-, Oberstufe) zwei Mal nicht versetzt wird, muss in der Regel die Schulform verlassen und eine niedere Schulform besuchen. („Abschulung“)

Andere Schulformen

In der Gesamtschule wird in der Sekundarstufe - mit Ausnahme der Klassenstufe 9 - grundsätzlich versetzt. Alternative Schulen lehnen z.T. diese Form der „Aussonderung“ ab.

Auslassen einer Klassenstufe („Überspringen“)

Auf der anderen Seite können besonders begabte Schüler auch eine Klassenstufe überspringen, also nach einem Schuljahr gleich zwei Klassenstufen aufrücken.

Siehe auch

Blauer Brief