Der ehemalige preußisch-deutsche Landkreis Braunsberg (Ostpr.) im früheren Ostpreußen bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945.
Überblick
Der Landkreis hatte auf Grund der Zugehörigkeit zum Bistum Ermland eine mehrheitlich katholische Bevölkerung, die Zentrumspartei gewann bei den Wahlen bis 1933 die absolute Mehrheit der Stimmen.
Die Städte Braunsberg (Ostpr.), Frauenburg, Mehlsack und Wormditt waren die größten Orte im Landkreis.
Der Landkreis Braunsberg (Ostpr.) umfasste am 1. Januar 1945:
- 4 Städte,
- 92 Gemeinden,
- 1 Gutsbezirk (Anteil Frisches Haff).
1945 wurde die Stadt mit dem Kreis an Polen angeschlossen und in Braniewo umbenannt. Der heutige Powiat Braniewski mit der Kreisstadt Braniewo ist nicht identisch mit dem ehemaligen Landkreis Braunsberg, da Orneta/Wormditt und seine Umgebung heute zum Powiat Lidzbarski (Landkreis Heilsberg) gehören.
Einwohnerentwicklung
- 1871: 52.456
- 1885: 53.469
- 1933: 56.493
- 1939: 62.342
Verwaltungsgeschichte
Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Februar 1818 der Kreis Braunsberg im Regierungsbezirk Königsberg in der preußischen Provinz Preußen (nicht: Ostpreußen).
Dieser umfasste die Kirchspiele:
- Bludau,
- Braunsberg,
- Frauenburg,
- Frauendorf,
- Groß Rautenberg,
- Heinrikau,
- Langwalde,
- Lays,
- Lichtenau,
- Mehlsack,
- Migehnen,
- Peterswalde bei Mehlsack,
- Plaswich,
- Plauten,
- Schalmey,
- Tolksdorf,
- Wusen.
Das Landratsamt war in Braunsberg.
Bereits am 1. April 1819 erfolgten folgende Änderungen von Kreisgrenzen:
- Eingliederung des Kirchspiels Frauendorf aus dem Kreis Braunsberg in den Kreis Heilsberg,
- Eingliederung des Kirchspiels Wormditt aus dem Kreis Heilsberg in den Kreis Braunsberg.
Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.
Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Braunsberg am 1. April 1878 Bestandteil Ostpreußens.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Braunsberg entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf den Anteil am Frischen Haff aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
In den 1930er Jahren setzte sich die Bezeichnung „Braunsberg (Ostpr.)“ für Kreis und Stadt durch.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Braunsberg (Ostpr.) entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.
Kommunalverfassung
Die Landkreis Braunsberg gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständigen Wegfall – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Braunsberg (Ostpr.), Frauenburg, Mehlsack und Wormditt führten jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Ortsnamen
Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten.