Volkseigenes Gut

Landwirtschaftsbetrieb in staatlichem Eigentum in der DDR
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Das Volkseigene Gut (abgekürzt: VEG) war in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die deutsche Entsprechung des sowjetischen Sowchos. Es handelte sich hierbei, im Gegensatz zur Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) um landwirtschaftliche Staatsbetriebe, die durch die Zusammenlegung ehemals privater landwirtschaftlicher Güter als Ergebnis der im Potsdamer Abkommen 1945 beschlossenen Bodenreform entstanden waren. Jedes VEG war direkt in die staatliche Wirtschaftsplanung eingebunden. Ein Volkseigenes Gut war Volkseigentum und landwirtschaftliches Gegenstück zum Volkseigenen Betrieb (VEB). Die VEG wurde also von fest angestellten Bauern bewirtschaftet.

Auf den VEG wurde vor allem Tier- und Pflanzenzucht und Saatgutvermehrung zur Bereitstellung für LPGs betrieben; die Produktivität war jedoch meist gering.

1959 bewirtschafteten 688 VEG 6,1 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR. Wegen der geringen Leistung sank ihre Zahl jedoch – bei gleichzeitig wachsender Fläche der einzelnen Güter – auf unter 500. Nach der Wiedervereinigung 1990 wurde das Vermögen der VEG der Verwaltung durch die Treuhandanstalt überstellt.

In Polen entsprachen die "Staatlichen Landwirtschaftlichen Betriebe" (Państwowe Gospodarstwo Rolne/PGR) den VEG.