Die Herrschaft Rhäzüns bestand bis 1819 aus den heutigen Gemeinden Rhäzüns, Bonaduz, Ems und Felsberg im Kanton Graubünden (Schweiz). Die Herrschaft war als «Gericht Rhäzüns» seit 1424 Mitglied des Oberen Bundes und damit des Freistaats der Drei Bünde. Der Freiherr bestimmte alljährlich den Amman aus einem Dreiervorschlag der Gemeinde.

Rhäzüns und Bonaduz bildeten das Kerngebiete der Herrschaft der Freiherren von Rhäzüns, die unter Ulrich II. (1367–1415) zu den mächtigsten Feudalherren im heutigen Graubünden neben dem Bischof von Chur aufstiegen. Durch die Freiherren von Rhäzüns gelangte das Gericht Rhäzüns 1424 in den Oberen Bund und später zu den Drei Bünden. Nach dem Tod des letzten Freiherren war die Herrschaft Rhäzüns 1458–61 zwischen den Grafen von Zollern und Werdenberg-Sargans umstritten bis ein Gerichtsurteil sie erstern zusprach. 1497 tauschte Graf Eitel Friedrich II. von Zollern Rhäzüns gegen die Herrschaft Haigerloch mit Kaiser Maximilian I. von Habsburg, der dadurch eine Interventionsmöglichkeit bei den Drei Bünden erhielt.
Zuerst wurde Rhäzüns von den Habsburgern als Pfandlehen den Familien Mermels, Stampa, Planta und Ortenstein überlassen. 1696 übernahm Kaiser Leopold I. von Habsburg die Herrschaft direkt, d.h. er setzte einen Verwalter in der Herrschaft ein. Dadurch wurde der jeweilige habsburgische Inhaber der Herrschaft in seiner Funktion als Freiherr von Rhäzüns Mitglied des Freistaats der Drei Bünde.
Die Habsburger überliessen die Herrschaft 1809 Napoléon Bonaparte, der sie 1814 wieder an Österreich zurückgab. Durch den Wiener Kongress wurde die Herrschaft 1819 dem Kanton Graubünden zugesprochen. Einer der letzten Verwalter des Hauses Habsburg war der Arzt und Landrichter Georg Anton Vieli, der 1823 das Schloss Rhäzüns kaufte.
Siehe auch: Drei Bünde
Weblinks
- {{{Autor}}}: Herrschaft Rhäzüns. In: Historisches Lexikon der Schweiz.