Als Grundton bezeichnet man in der Musik:
- den ersten Ton einer Tonleiter, der der zugehörigen Tonart den Namen gibt (auch Hauptton oder nicht ganz korrekt Stammton genannt);
- den tiefsten Ton eines Akkords, nachdem man diesen durch geeignete Umkehrung in so genannte Terzenschichtung gebracht hat. Bei einem in beliebiger Umkehrung auftretenden Akkord ist der tiefste Ton nicht zwangsläufig der Grundton; dieser mag auch irgendwo in der Mitte stecken;
- bei einem einzelnen Ton die tiefste Grundfrequenz, die der eigentlichen Tonhöhe entspricht, während die mitschwingenden Oberwellen als Teiltöne, Partialtöne, Obertöne oder Harmonische die Klangfarbe des Tones bestimmen.