Diskussion:Murat Kurnaz

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genereller Tonfall des Artikels

Der Artikel ist so geschrieben, dass konkret der Eindruck ensteht, Murat Kurnaz würde unschuldig von den Amerikanern festgehalten. Man darf aber dabei nicht übersehen, dass es sich sehr wahrscheinlich doch um einen Strolch handelt. Vielleicht ist es doch berechtigt, dass er einsitzt? Was meint ihr?

Ja, der der Artikel ist nicht wirklich neutral! Ich hab schon versucht, das so gut wie möglich zu korrigieren, aber ganz hab ichs wohl net gepasst. Es ist auch nicht unsere Aufgabe, zu bewerten, ob das korrekt ist oder nicht, wir sollen es nur nur neutral berichten --Stickedy 14:08, 10. Feb 2006 (CET)
Du glaubst also allen ernstens, dass jemand es verdinet hat mißhandlet zu werde und über vier Jahre ohne Anklage eingespeert wird - und das auch noch, obwohl selbst die Amis schon sehr früh erkannt haben, dass ihm nix vorzuwerfen ist. --GrummelMC 11:58, 25. Aug 2006 (CEST)


was bitte hat er in pakistan zu suchen ?

wenn er normal urlaub in einer ferienanlage macht wird man nicht wegen terrorverdacht verhaftet .und wenn ich 40 jahre in neuseeland lebe bleibe ich deutscher und werde nicht zum neuseeländer.soviel zum thema er ist deutscher . bush is kakke ,aber terroristen sollten verurteilt werden egal wo und von wem. was machen wir mit ihm ???? durchfüttern !!!

Staatsbürgerschaft

>Murat Kurnaz ist ein deutscher Staatsbürger türkischer Abstammung in US-Gefangenschaft.

Wohl eher ein türkischer Staatsbürger, der in in D aufgewachsen ist. --Jurgen 14:03, 23. Okt 2004 (CEST)

Lt. dem Verwaltungsgericht ist Kurnaz ein Deutscher, so ähnlich sieht es auch der Wikipedia-Artikel Deutscher. Geboren 1982 in Bremen, aufgewachsen in Bremen, und das seit über 19 Jahren, das ist für die deutsche Staatsbürgerschaft vollkommen ausreichend. Diese belanglose Formalität kann zur Zeit gerade eben nicht vollzogen werden, da das CIA und US-Militär ihn nach Guantanamo_Bay verschleppt hat. Auch die durch die Verschleppung stattfindene Abwesenheit seit 2001 wurde Kurnaz nicht angerechnet.

Weiterer Bericht zur Murat Kurnaz

Die Süddeutsche Zeitung berichtete[1] am 15. Dezember 2005 über die Vernehmung des in Bremen geborenen Deutschen Murat Kurnaz durch den deutschen Nachrichtendienst, der seit 2001 in Guantanamo Bay festgehalten wird. Die Karlsruher Bundesanwaltschaft stellte bereits im Frühjahr 2002 ein Ermittlungsverfahren gegen ihn ein, weil es "keinen Hinweis auf radikal-fundamentalistische Vorgangsweisen" gebe. So sah es auch die Richterin in Washington. Trotz dieser Entscheidungen kam es bis heute nicht zur Freilassung des Bremers. Der Bremer Murat Kurnaz lebt jetzt seit vier Jahren im Käfig und wurde nach Angaben seines amerikanischen Anwalts vom US-Militär "psychisch, seelisch und sexuell gefoltert". Die deutsche Bundesregierung sieht trotz der festgestellten Menschenrechtsverletzung tatenlos zu und besteht nicht auf das bestehende Auslieferungsabkommen zwischen der BRD und den USA, um den Deutschen Murat Kurnaz wieder nach Hause bringen zu können.

Bitte etwas mehr NPOV zur Aussage des Innensenators

Der Innensenator Bremens, Thomas Röwekamp, hat im August 2004 angekündigt, dass Murat nach seiner Freilassung nicht wieder nach Deutschland einreisen könne, da seine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr gültig sei. Kurnaz habe die gesetzlich vorgeschriebene Fristverlängerung nicht beantragt.

Das kann man so nicht stehenlassen, denn - gesetzt es würde stimmen - in diesem Falle stände hierzu noch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus. Kurnaz ist - wie richtig im Artikel angemerkt - in Deutschland geboren und lebt seit 19 Jahren in Deutschland. Meines Wissens nach ist er ein Deutscher, ein waschechter Bremer. Ob er allerdings einen deutschen Pass hat, oder wie im Artikel der Eindruck erweckt wird, er habe keine deutsche Staatsbürgerschaft, ist bislang nicht bewiesen. Wenn jemand in Bremen wohnt, kann man seine Familie hierzu befragen. Ich vermute, dass früher oder später die Presse darüber aufklären wird (hoffentlich wird das dann kein Abschreibejournalismus anstelle einer sauberen und gründlichen Recherche). Jedenfalls, solange diese Frage nicht 100% geklärt ist, sollte man umso mehr die NPOV-Kriterien beachten.

''Der Innensenator Bremens, Thomas Röwekamp, hat ........ Aus der Haft heraus war es ihm jedoch unmöglich, die Verlängerung zu beantragen. Das Bremer Verwaltungsgericht entschied daher im November 2005, dass die Aufenthaltserlaubnis weiterhin gültig ist.

Ich würde mir eine andere Formulierung wünschen. Man muss sich das einmal so vorstellen: Anstelle, dass der Innensenator Thomas Röwekamp sich um eine Auslieferung seines Bremer Mitbürgers kümmert, macht der es sich ganz bequem und versucht trotz der Unschuldsvermutung ihn "beseite" zu schaffen, ihm ein weiteres Verfahren beim Verwaltungsgericht aufzudrängeln. Vielleicht wäre es mehr NPOV, die "tolle" Anspielung auf den Innensenator zu entfernen und einfach nur die Sache mit dem Verwaltungsgericht stehenzulassen (wenns schon unbedingt drin sein muss).

Erwähnung von Schadenersatzforderung?

Inwieweit ist man sich einig oder daran interessiert, auch die Sache mit den Schadenersatzforderungen hier einzubringen?

Wieso wurde das Sterbedatum und Sterbeort eingefügt?

Wieso wurde mit dem STERBEDATUM=06.12.2005 das Sterbedatum eingefügt? Auch Sterbeort. Da muss ich am Montag nochmal mit seinem Anwalt telefonieren.

Die IP 84.169.84.20 hat bei der Version vom 02:41, 15. Dez 2005 Sterbedatum und Sterbeort eingefügt. [2]

Interview mit Kurnazs Rechtsanwalt Bernhard Docke vom 20.05.2004

Bei dem Interview mit Kurnazs Rechtsanwalt Bernhard Docke vom 20.05.2004 gibt es weiteres Material zum Einbau in den Artikel.

Foto von Murat Kurnaz

Die Tagesschau veröffentlichte ein Fotoscan.

Auslieferung?

Wieso steht unter dem Absatz "Verschleppung nach Guantanamo Bay" als letzter Satz "Im Dezember 2005 wurde er an die Deutschen Behörden ausgeliefert."? Dies ist doch falsch, da er immer noch in Guantanamo inhaftiert ist, oder nicht? Werde den Satz entfernen. JensRisse 17:18, 7. Jan 2006 (CET)

Zur ausländerrechtlichen Lage

Es las sich irgendwie komisch, dass Kurnaz versäumt habe, für seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis eine Fristverlängerung zu beantragen. Vielmehr sieht das Ausländergesetzt vor, dass eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn ihr Inhaber sich mehr als sechs Monate im Ausland aufhält. Die damit festgelegte Wiedereinreisefrist kann auf Antrag verlängert werden. --wpopp 12:01, 12. Jan 2006 (CET)

Tagesschau-Artikel

Vielleicht sind da ja noch Infos drin, die was zum Artikel beitragen können: Verhinderte Berlin Freilassung aus Guantanamo? vom 25.03.06 --StYxXx 20:54, 29. Mär 2006 (CEST)

Liste mit 558 Namen aus G.

Eine Liste mit 558 Namen ist online [3]. KARNAT, MURAT (!) ist Nr. 48 (ISN 061). --Jurgen 08:31, 20. Apr 2006 (CEST)

Unschuld

Ich dagegen würde es schon in die erste Zeile einfügen, dass Murat Kurnaz unschuldig ist. Solang jemandem nicht eindeutig eine Schuld nachgewiesen kann, gilt er zumindest vor europäischem Gesetz als unschuldig. Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob er "vielleicht ein Strolch" ist.

Du kannst natürlich bei jedem (noch?) nicht verurteilten Mörder und Vergewaltiger, dem wir einen Artikel gönnen, in die Einleitung schreiben, er sei unschuldig. Aber warum bloß? Weil es hier politisch in den Kram passt? Mit der Unschuldsvermutung hat das nun wirklich nichts zu tun. Schreib in die EInleitung, dass er ohne Verfahren gefangen gehalten worde ist, das trifft es doch nun wirklich am besten. --adornix 01:40, 26. Aug 2006 (CEST)
Weder US- noch deutsche Behörden haben ausreichende Anhaltspunkte, die für einen Haftbefehl ausreichen. Dies ist den US-Behörden seit 2002 bekannt. Trotzdem war er danach noch 4 Jahre in „Haft“. Ihn trotzdem mit Schwerverbrechern zu vergleichen, grenzt an üble Nachrede.--Oneiros 01:58, 26. Aug 2006 (CEST)
Ach Unfug! Ich hätte ihn auch mit einem Taschendieb vergleichen können. In diesem Fall würde exakt das gleiche gelten: als unschuldig ist er bis zu einer Verurteilung zu behandeln, weil natürlich die Unschuldsvermutung gilt. Ihn aber im Artikel als "unschuldig" zu bezeichnen ist ein ganz anderer Schuh. Wenn jemand - sagen wir - in U-Haft genommen wird, gilt für ihn die Unschuldsvermutung. Trotzdem ist er in Haft und eine öffentliche Bezeichnung als "unschuldig" nähme Tatsachen vorweg, die noch nicht bekannt sind. Also: lassen wir es dabei, ihn als illegal verschleppt zu bezeichnen, das reicht. --adornix 10:55, 26. Aug 2006 (CEST)
  • Die Rolle der türkischen Regierung fehlt noch vollkommen! (obwohl in der Überschrift erwähnt...)
  • Ich verstehe nicht ganz, warum der deutschen Regierung vorgeworfen wird, sich nicht um Kurnaz' Freilassung bemüht zu haben (das hat sein Anwalt behauptet). Im Artikel steht ja schon richtig, dass die Bundesregierung überhaupt nicht zuständig sei, da er türkischer Staatsbürger ist. Vielmehr sollte sein Anwalt sich bei der Türkei „bedanken“, die ja anscheinend überhaupt nichts zur Freilassung beigetragen hat. --Ĝù  sprich mit mir! 12:00, 26. Aug 2006 (CEST)
Lies mal oben unter Staatsbürgerschaft. Wäre er nicht verschleppt worden, wäre er inzwischen deutscher Staatsbürger.--Oneiros 13:44, 26. Aug 2006 (CEST)