Hochschulfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)

Landesgesetz in Nordrhein-Westfalen
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Das Hochschulfreiheitsgesetz soll im Bundesland Nordrhein-Westfalen am 01.01.2007 in Kraft treten

Kernbereiche

  • Alle Hochschulen werden Körperschaften des öffentlichen Rechts und sind nicht mehr staatlich. Sie erhalten damit weitgehende Kompetenzen bei Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen
  • Neue Leitungstrukturen werden eingeführt. Außerdem steht jeder Hochschule ein Rat zur Verfügung der teilweise mit Externen besetzt wird
  • Detailsteuerung wird den Hochschulen überlassen, es finden nur grobe Zielvereinbarungen mit dem Land statt.


Historische Einordnung

Schon vorher wurden Universitätskliniken in Anstalten öffentlichen Rechts umgewandelt.

Detaillierte Beschreibung

Aktuelle Auswirkungen

Potential

  • Hochschulen können Gewinne machen und diese verwerten

Kritik

  • Externe im Rat müssen die Konsequenzen einer Entscheidung nicht tragen