Hochschulfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Landesgesetz in Nordrhein-Westfalen
Das Hochschulfreiheitsgesetz soll im Bundesland Nordrhein-Westfalen am 01.01.2007 in Kraft treten
Kernbereiche
- Alle Hochschulen werden Körperschaften des öffentlichen Rechts und sind nicht mehr staatlich. Sie erhalten damit weitgehende Kompetenzen bei Finanz-, Personal- und Organisationsentscheidungen
- Neue Leitungstrukturen werden eingeführt. Außerdem steht jeder Hochschule ein Rat zur Verfügung der teilweise mit Externen besetzt wird
- Detailsteuerung wird den Hochschulen überlassen, es finden nur grobe Zielvereinbarungen mit dem Land statt.
Historische Einordnung
Schon vorher wurden Universitätskliniken in Anstalten öffentlichen Rechts umgewandelt.
Detaillierte Beschreibung
Aktuelle Auswirkungen
Potential
- Hochschulen können Gewinne machen und diese verwerten
Kritik
- Externe im Rat müssen die Konsequenzen einer Entscheidung nicht tragen