Diskussion:Ehe
Ehe - heute
Alle Länderkategorien sollten um der Struktur willen unter dieses Oberkapitel gefasst werden. Also: --Elpizon 11:16, 4. Mär 2006 (CET)
Ehe heute in England
Habe gerade einen Spielfilm gesehen, in welchem in einem Strafprozess in England der 1920ger der Ehepartner nicht gegen den Ehepartner aussagen darf. Die Situation im dargestellte Prozess legt nache, das der unbeteiligte Ehepartner überhaupt nur als Zeuge geladen werden darf, wenn der Angeklagte Ehepartner dies wünscht. Stimmt das so? Stimmt das heute noch? Wäre eine erhebliche erweiterungen gegenüber unserem §55. Den der stellt es in das Ermessen eines jeden, ob er sein wissen über den Partner Preisgibt, wärend im anderem Fall eine art Vertraulichkeitspflicht wie sie ein Anwalt, Artzt oder Pfarrer hat. --217.20.118.138 00:06, 21. Jun 2006 (CEST)
- Zeugin der Anklage, hm? Siehe dazu Zeugnisverweigerungsrecht. --Logo 00:29, 21. Jun 2006 (CEST)
Ehe heute in Belgien, ... USA
Die letzten beiden Abschnitte sind absolut überflüssig und nichtssagend. Sind die aus irgendeinem Ratgeber abgeschrieben? Ich wäre dafür, sie zu entfernen. Auch dieser Hinweis auf das AT *kopfschüttel*
"Mit wachsender Vertrautheit (aber auch durch Enttäuschungen und Krisen) entwickeln sich besondere Formen der Kommunikation im verbalen, nonverbalen und sexuellen Bereich. [...]"
In welchem Land ist das den nicht so??? --84.170.157.202 23:59, 3. Feb 2006 (CET)
Ehe heute in Deutschland
Die Beschreibung der Entwiklung der Ehe in Deutschland krankt meines erachtens an der Diskrepanz zwischen der emotional empfundenen Definition der Ehe und der rechtlichen Definition der Ehe. Vor fünfzig Jahren war
- Die Ehe war ein Kontrakt auf Lebenszeit, der mit einem Verhaltenskodex versehen war, wie der Partner zu behandlen ist.
- Nur wenn ein Partner dieses Verhaltenskodex nicht einhielt, konnte der andere Partener die Aüflösung der Ehe nur solange verlangen wie nicht durch erneuerung der Ehe das Fehlverhalten getilgt wurde.
- Wurde die Ehe beendet, so hatte ein Bruch des Verhaltenskodex ein Verwirken aller zivilrechtlichen Ansprüche gegen den vertragstreuen Partner zur folge.
- Die Ehe durch den Straftatbestand des Ehebruchs strafrechtlich geschützt.
- Die Ehe war zivilrechtlich insofern geschütz, als das ein Ehebruch eine Eheverbot nach einer eventuellen schuldhaften Scheidung zum Gelibten/Gelieber nach sich zog.
- Die Ehe war die öffendlich dokumentierte freie Etscheidung in die geschlechtliche Vereinigung der Parteien
- Nur eheliche Nachkommen waren von beiden Elternteilen erberechtigt.
- Bei nichtehelichen Nachkommen hatte der Vater die Verplichtung zum Lebenunterhalt mit finanziellen Mitteln aufzukommen, hatte aber werder Umgangs noch Besuchrecht.
Die Ehe am Ende der Entwiklung sieht hingegen wie folgt aus:
- Die Ehe kann einseitig nach 3 Jahren geschieden werden, oder anderes Formuliert: Der Vertrag ist nur 3 Jahre verbindlich und verlängert sich gleitent (Autoprolongierung). Diese Autoprolongierung kann durch einseitiges Beenden des vertragskonformen Verhaltens jederzeit unterbrochen werden, und zwar ohne Angabe von Gründen. Nach 3 Jahren wird die Ehe durch Scheidung beendet - willigt der andere Partner frustriert ein gehts nach einem Jahr.
- Das Verhalten einzelner Partner in Bezug auf ihre ehelichen Verpflichtungen ist bei den zivilrechtlichen Folgen der Auflösung der Ehe ohne jeden Belang. Ein Ehevertrag kann dieses abmildern, den Regelungen hier sind aber Grenzen gesetzt.
- Ehebruch ist kein Straftatbestandt mehr mit der Folge, das z.B Seitensprungagenturen öffendlich Werbung für Ihre Diehste machen können. Dazu gehören vom Vermitteln eines geeigneten und willigen Partners bis zum Arrangieren von Alibies; alles was den Seitensprung angehem und sicher macht. Ehebruch und Scheidung ist nicht mal mehr abträglich für das Ansehen eines Politikers. Prostitution ist auch nicht mehr sittenwidrig, obschon ein Grossteil der Kunden verheiratet sein dürfte
- Der Ehebrecher kann geheiratet werden
- Durch die Einführung der Vergewaltigung in der Ehe ist die Ehe auch nicht mehr mit der Einwilligung in die geschlechtliche Vereinigung verbuden. Dies kann als politisch gewollt angesehn werden, sieht doch die deutsche Rechtsordung für besondere Vertrauensverhätnisse einen besoderen Schutz vor. Ein Bürger ist verpfilchtet, denn Anweissungen eines Polizisten folgezuleisten - weshalb dieser bei einem Vergehen gegen Bürger besoders schwer bestraft wird. (Beispiel: Körpervetzung im Amt, ...). Nichts hätte gegen einen verschärften Straftatbestand "Körperverletzung in der Ehe" gesprochen, um diesen Misstand ohne Demontage der Ehe zu sanktionieren.
- Die Nachkommen haben die gleichen Rechte unabhängig vom Rechtsverhältnis ihrer Eltern.
- Nichteheliche Väter haben weitgehend die gleichen Rechte/Pflichten wie geschiedene.
Parallel dazu wurde mit dem Lebenspartnerschaftsgesetzt eine vergleichbare Institution für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften verankert. Diese haben zwar noch einige Rechte, wie das Ehegattensplitting, nicht. Das ist aber im Falle dieser Lebensgemeinschaften nicht so relevant, da bei Kinderlosen Partnern beide gelegenheit haben, eigenes Einkommen ohne Unterbrechungen zu beziehen.
Betrachtet man diese Gegenüberstellung, so kommt man zu dem Schluss, das Deutschland in warheit eine neue Institution geschaffen hat, die "amtlich registrierte Lebensgemeinschaft". Diese wird nur aus historischen Gründen im Falle der Zweigeschlechtlichkeit Ehe genannt, hat aber nichts mehr mit dem zu tun, was man sich gemeinhin unter Ehe vorstellt. Und das hat wie sich jetzt langsam zeigt, katastrophalen demografischen Folgen für Deutschland.
--69.10.142.239 06:29, 28. Okt 2005 (CEST)
Sonstiges
Habe die Informationnen über die Ehe im Judentum wieder geändert, weil die mir zugänglichen Quellen und Erfahrungen was anderes besagen, besonderes würde mich die Frage nach der Eheschliessung nach der Schwangerschaft interessieren udn zwar wo es steht, dass die Eheschliessung nicht vor der Schwangerschaft erwünscht ist? Wenn die Frau möglichts, nach der Auffassung des Judentums, als Jungfrau in die Ehe gehen sollte?! Coro
Den Hinweis auf den "Lebensborn" habe ich entfernt, weil er sachlich nicht richtig war. Lebensborn hatte die Funktion, "rassisch erwünschte" unehelich geborene Kinder, deren Mütter die Erziehung und Pflege nicht bewältigt hätten,
in einer speziellen Heimerziehung großzuziehen und damit von Kind an zu "glühenden Nationalsozialisten" zu machen.
Ebenso habe ich die Wendung "dem Führer ein Kind schenken" entfernt; dies war ein Slogan, der angesichts der kriegsbedingt stark zurückgehenden Geburtenzahlen die Frauen kaum verhüllt aufforderte, Kinder zu bekommen - im Zweifel auch von Männern, mit denen sie nicht verheiratet waren.
Diese beiden Dinge hatten mit den Nazi-Vorstellungen von "Ehe" gerade nichts zu tun, sondern gehörten zu den Tendenzen in Richtung Lockerung der (sozialen Verpflichtung zur) Ehe, die in den Kriegsjahren deutlich wurden.
StephanK 08:29, 12. Mär 2004 (CET)
Ein paar Anmerkungen / Anregungen und eine Frage:
1. Der Abschnitt über das frühere kirchliche Eheschließungsmonopol und die Entwicklung zur Zivilehe ist im Kapitel "Europa" irreführend platziert. Meiner Meinung nach wäre er in "Geschichte der Ehe" besser angebracht.
2. Zum Abschnitt "Ehe heute in Deutschland": Das Ehegattensplitting bringt vor allem dann ökonomische Vorteile, wenn die Einkommen der Ehegatten sich deutlich voneinander unterscheiden und ist damit ein Anreiz zur "Hausfrauenehe", welche Wirkung auch kritisiert wird. Das sollte m.E. erwähnt werden.
3. Im geschichtlichen Abschnitt fehlt mir ein Hinweis auf die Deformation des Eherechts im Nationalsozialismus (Verbote von "rassischen Mischehen" usw.). Liesse sich auch mit einem wikilink zum Artikel "Ehegesetz" machen, den ich gerade geschrieben habe.
4. Wäre für den Abschnitt "Islam" folgender hinzuzufügender Satz korrekt: "Nach islamischem Verständnis sind die Lebensbereiche von Männern und Frauen grundsätzlich getrennt; die Ehe ist der einzige Ort, in dem diese Trennung legitimerweise aufgehoben ist." Ich denke, das würde einiges erklären.
StephanK StephanK 07:52, 6. Mär 2004 (CET)
Ich habe den Passus "Atheismus" unter "Weltanschauungen" gestrichen, da der Atheismus keine Weltanschauung für sich ist. Er sagt lediglich etwas über die Annahme der Existenz eines Gottes aus, nimmt jedoch zum Thema "Ehe" nicht Stellung, daher ist es nicht sinnvoll, einen atheistischen Standpunkt dazu anzuführen.
Selbstverständlich vertreten die meisten Atheisten eine bestimmte Meinung zur Ehe, diese hat jedoch weniger etwas mit dem Atheismus als mit einem anderen Weltanschauungselement zu tun, dem sie außerdem noch anhängen. --Glaukopis 22:59, 15. Jul 2004 (CEST)
- Selbstverständlich bedurfte diese Löschung keiner Rechtfertigung. Mußte sehr lachen als ich den Abschnitt nachträglich gelesen habe... :-) --robby 23:52, 15. Jul 2004 (CEST)
Mein Atheismus ist mehr "Weltanschauung" als das bei der großen Mehrheit der sogenannten "Christen" in Deutschland der Fall ist! Auch diese hängen mitunter vielen anderen Weltanschauungselementen nebenbei an - ein bisschen Tarotkarten legen, Kernkraftphobie, Feng Shui, ein wenig Buddhismus usw. usf. Ich kenne z.B. kaum einen Katholiken, der wirklich die Lehrmeinung seiner Kirche zum Thema Ehe wirklich unterstützt.--84.170.157.202 23:50, 3. Feb 2006 (CET)
Die sinkende Zahl geschlossener Ehen allein sagt noch nichts über den Anteil dieser Lebensgemeinschaftsform im Verhältnis zu den anderen möglichen und damit zu ihrer "Bedeutung" aus! Dazu müsste man auch die übrigen demographischen Faktoren berücksichtigen, die Bevölkerung sinkt ja wohl allgemein.Elchjagd 12:26, 18. Aug 2004 (CEST)
Kritik der Ehe
Ich würde mir noch einen Abschnitt wünschen, der sich mit Kritik an der Ehe auseinandersetzt. Zum Beispiel die Ehe aus der Sicht des Marxismus. --Baikonur 01:53, 17. Okt 2004 (CEST)
- Zur Eigenrecherche bietet sich Wilhelm Reich an. Er sagt Familie sei eine Zwangsinstitution und jeder, der seine Sexualität bändigen wolle, riskiere Neurosen die in Gewalt gipfeln würden. Bei den 68ern war das en vogue. Mir ist die Zeit für solche Absurditäten allerdings zu schade :-) --Rotaraz 15:18, 28. Mär 2006 (CEST)
Weltanschauung und Religion
Hatte "Weltanschauung" in der Zwischenüberschrift in "Religion" geändert, da dort nur (noch) Religionen aufgelistet waren. Sollten noch "Weltanschauungen" hinzukommen, so läßt sich das ganze selbstvertsändlich wieder zurück ändern. Hatte vergessen, mich einzuloggen, deshalb war nicht mein Name dabei genannt gewesen, sondern nur eine kryptische Signatur, sorry.Topinambur 01:38, 14. Dez 2004 (CET)
Judentum
Heute wurde der Hinweis, dass im Judentum der Eingang einer Ehe erst nach Eintritt einer Schwangerschaft erwartet wird, gestrichen. Kann man das unwidersprochen hinnehmen???? Ich habe keine Ahnung und kenne auch niemand, den ich fragen könnte. Bitte prüfen und ggf. reverten. --Pelz 23:29, 14. Aug 2005 (CEST)
belgisches Gesetz
Hier (runterscrollen auf Seite 54770) gibt es ein interessantes Zitat zur gleichgeschlechtlichen Ehe: http://www.ejustice.just.fgov.be/mopdf/2003/11/13_1.pdf In Art. 143 des belgischen Zivilgesetzbuches steht nun: "Zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts können eine Ehe eingehen." Das scheint mir deswegen bemerkenswert, weil wir es hier mit der einzigen (zum Teil) deutschsprachigen Rechtsordnung zu tun haben, in der die Ehe auch gleichgeschlechtlichen Paaren offensteht. Ich wollte das aber erstmal zur Diskussion stellen, bevor ich was einfüge. 194.183.241.99
Ehesakrament
Mich würden mal die theologischen Grundlagen und die zugehörigen Bibelstellen interessieren, mit denen das Ehesakrament von der katholischen Kirche begründet wird--Decius 20:58, 21. Dez 2005 (CET)
Toter Weblink
Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!
--Zwobot 19:57, 29. Jan 2006 (CET)
- Erledigt! Weblink wurde entfernt. --Marbot 22:32, 31. Mai 2006 (CEST)
Kategorie:Homosexualität in Artikel Ehe
Benutzer:Optimismus stellt wiederholt die in meinen Augen völlig unsinnige Kategorie:Homosexualität in den Artikel. Gibt es außer dem Benutzer noch andere Befürworter und vielleicht auch eine sinnvolle Begründung für den Kategorieeintrag? --Hansele (Diskussion) 17:41, 15. Apr 2006 (CEST)
wiederholt? zum ersten Mal! Die zentrale Kontroverse im westlichen Kulturkreis über den Begriff der Ehe ist heute die Öffnung der Ehe für Homosexuelle oder die Bannung solcher Ehen. Daher gehört dies auch in die Kategorie Homosexualität.--Optimismus 17:43, 15. Apr 2006 (CEST)
- Evtl. war das vorher auch jemand anders - das kann ich jetzt nicht garantieren. Auf jeden Fall gehört die Kategorie nicht in den Artikel - Ehe bezeichnet (im Gegensatz z.B. zu Lebenspartnerschaft) im gesamten westlichen und europäischen Kulturraum heterosexuelle Partnerschaften. Die Wikipedia ist kein Ort für einen Kulturkampf wie du ihn hier anzustreben scheinst sondern eine Beschreibung derzeitiger Gegebenheiten. --Hansele (Diskussion) 17:50, 15. Apr 2006 (CEST)
- <Quetsch> Ja, das war ich [1] und ich habe mit Dir auch darüber diskutiert. [2] --Fg68at Disk 16:26, 1. Mai 2006 (CEST)
- im gesamten westlichen und europäischen Kulturraum ??? Kanada Masschusetts belgien spanien niederlande gehören jetzt zu --Optimismus 00:54, 16. Apr 2006 (CEST)welchem Kulturraum. Und die hysterische Kontoverse zeugt ja davon, dass nichts so klar ist, wie es meinem Hansele erscheint.--Optimismus 17:54, 15. Apr 2006 (CEST)
Außerdem enthält der Artikel mehrere Informationen zum Thema Ehe und Homosexualität. Ganz beschreibend, neutral, wie es sich für wikipedia gehört.--Optimismus 17:57, 15. Apr 2006 (CEST)
Die Ehe kann gerade nicht von gleichgeschlechtlichen Paaren eingegangen werden. Die Kategorie Homosexualität würde völlig in die Irre führen.--Berlin-Jurist 18:18, 15. Apr 2006 (CEST)
Ein Artikel wird in einer Kategorie gelistet, wenn er wesentliche Informationen zum Sachgebiet der Kat. beisteuert, das kann ich hier nicht erkennen. Nur weil auch ein paar Aspekte zur (zumindest in Deutschland nur) eheähnlichen homosexuellen Lebensgemeinschaft erwähnt werden, ist sicher keine Listung gerechtfertigt. -- RainerBi - ✉ - ± 18:27, 15. Apr 2006 (CEST)
Weltweit ist die Ehe für Homosexuelle in mehreren Staaten geöffnet. Das Bundesverfassungsgericht hat einen solchen Begriffswandel für D ausdrücklich bereits 1993 in einer Kammerentscheidung für möglich gehalten.--Optimismus 00:54, 16. Apr 2006 (CEST)
- Jetzt mal versuchen sachlich zu werden, ich denke Ehe braucht(e) weder eine Kategorie:Sexualität (wenn es sie gäbe Heterosexualität), noch eine Kategorie:Homosexualität, es gibt z.B. genug Ehen, in der die Sexualität keine, oder nur eine untergeordnete Rolle spielt, ebenso gibt es ja keine Kat:Christentum (da Sakrament) oder Kat:Prostitution (da es Zwangsehen gibt)--Zaphiro 01:03, 16. Apr 2006 (CEST)
Das ist doch gar nicht der Punkt. Es gibt in Gesetzgebung und Verfassungsrechtssprechung eine große Debatte über die Ehe. Das ist dem Artikel auch erwähnt, wenn auch nicht gelöst.
Die Frage ist die Zweigeschlechtlichkeit der Ehe wesensbestimmend oder ist sie eine diskriminierende Beschränkung der Eheschließungsfreiheit (wie die Nürnberger Gesetze, die Apartheitsgesetzgebung etc.)? Mehrere Verfassungsgercihtshöfe und Gesetzgeber haben vor dem Hintegrund dieser Fragestellung die Ehe geöffnet. und nun?--Wasweißich 01:09, 16. Apr 2006 (CEST)
- So, nun gibt es auch eine Kategorie:Heterosexualität. Ich denke aber, dass "Ehe" nicht in der Kategorie Heterosexualität gehört und auch nicht in der Kategorie:Homosexualität, weil beides in der Ehe gelebt werden können--weder die eine noch die andere Form ist für die Ehe wesensbestimmend (außer in bestimmten Rechtsordnungen, wie z.B. die deutsche, aber auch sehr viele andere). Wenn Optimismus darauf verzichten würde, die Kategorisierung vorzunehmen, könnte der Artikel wieder entsperrt werden. Ich kann aber mit der jetzigen Version auch gut leben--wenn es gesperrt bleibt, kann es mir also vorerst recht sein.--Bhuck 13:23, 20. Apr 2006 (CEST)
Mein Kompromissvorschlag wäre. Ehe in Kategorie:Heterosexualität und Kategorie:Homosexualität einbinden. Da beide Gruppen betroffen sind, von dem Begriff der Ehe. --Wasweißich 17:27, 20. Apr 2006 (CEST)
- Nun, selbstverständlich wenn die eine Kategorie verwendet wird, muss auch die andere verwendet werden. Aber da ich der Meinung bin, dass die Ehe eben NICHTS spezifisch homo- bzw. heterosexuelles ist, würde ich es besser finden, wenn keine der Kategorien angewandt werden würde. Zudem wird das dadurch erschwert, dass ein Löschantrag (20. April) gegen die Kategorie Heterosexualität läuft.--Bhuck 22:03, 20. Apr 2006 (CEST)
zum römisch-katholischen Eheverständnis
- Im Moment steht hier noch der Satz: Eine Ehe ist nur gültig, wenn sie nach den kirchlichen Vorschriften geschlossen wird,. Das ist so nicht ganz richtig und müsste folgendermaßen ergänzt werden: Eine Ehe mit mindestens einem Katholiken ist nur gültig..., da die nichtkatholischen Christen natürlich nicht der Formpflicht unterliegen (Vgl. CIC Can. 1059 [3] bzw. 1117 [4]), ihre Ehe aber als gültig und sakramental (wenn beide Partner getauft sind) verstanden wird.
- In der Einleitung Die römisch-katholische Doktrin kennt grundsätzlich zwei Arten von Ehen: die sakramentale und die natürliche. sollte m.E. "die römisch-katholische Doktrin" durch "Das römisch-katholische Kirchenrecht (CIC)" ersetzt werden, da das Wort "Doktrin" als POV aufgefasst werden kann, die gemeinte "Lehre" sich aber eher auf theologische als auf die rechtlichen Ausführungen stützen müsste, die im Artikel stehen. (Zur Lehre siehe: z.B. [5] oder [6])
- Ralf G. 16:19, 27. Apr 2006 (CEST)
Weblink
Weblink funktioniert nicht: http://www.alt-katholische.de . Zudem fehlt mir dort ein direkter Hinweis zum Thema dieses Artikel. --Pfarrer 08:45, 14. Mai 2006 (CEST)
Artikel Trauung
Inwieweit sollte der Artikel Trauung mit diesem hier vorliegenden zusammengelegt werden? In meinem Augen ist der Artikel dort ohne großen Mehrwert. --Pfarrer 08:45, 14. Mai 2006 (CEST)
monogamische Lebensform in der Minderheit?
Bezüglich dieser Aussage würde mich eine Quellenangabe interessieren: Tatsächlich stellen auch heute strenge Monogamie praktizierende Gesellschaften eine Minderheit unter den menschlichen Kulturen dar. lg Gugganij 00:54, 18. Aug 2006 (CEST)
Südafrika
Ab Januar 2007 wird die Ehe in Südafrika gleichgeschlechtlichen Paaren geöffnet. GLGerman 13:19, 25. Aug 2006 (CEST)GLGerman
- Ist noch nicht wirklich klar - zumindest nicht nach den Quellen, die du da bisher eingebracht hattest. Nach denen hat lediglich das südafrikanische Kabinett einen Gesetzesentwurf dazu eingebracht. Der muss dann aber erst einmal vom Parlament beschlossen werden, was je nach Mehrheitsverhältnissen auch mal lange dauern kann oder gar ungewiss ist. --Hansele (Diskussion) 17:39, 25. Aug 2006 (CEST)
- Mein Wissensstand (Sollte in den Q bei GzH drinnenstehen): Oberste Gerichtshof hat gesprochen, dass etwas passieren muß, für eine Verfassungsänderung zu Ungunsten glg Partnerschaften findet sich sicher keine Mehrheit, Es ist ein Gesetzesantrag eingebracht. Tritt das Gesetz nicht bis zu einem bestimmten vom Gericht festgelegten Termin in Kraft, dann ist die derzeitig bestehende Zivilehe automatisch für glg Paare offen. Was endgültig kommt ist offen, dass etwas in diese Richtung passiert ist sicher. --Franz (Fg68at) 19:13, 25. Aug 2006 (CEST)