Juristische Beurteilung der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie in Deutschland
Die COVID-19-Pandemie ist in Deutschland seit dem 27. Januar 2020 präsent,[2][3] es handelt sich um die Ausbreitung der Ende 2019 erstmals in Erscheinung getretene und Anfang 2020 weltweit ausgebrochene Atemwegserkrankung COVID-19, die durch Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird. Das Robert Koch-Institut (RKI) bewertete das Risiko der COVID-19-Pandemie für die Bevölkerung in Deutschland am 28. Februar 2020 zunächst als „gering bis mäßig“,[4] seit dem 17. März als „hoch“ und für Risikogruppen seit dem 26. März als „sehr hoch“.[5]

(Stand: 22. Mai 2020)

Mit dem am 27. März 2020 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite[6] wurde das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt, bundesweit und ohne Zustimmung des Bundesrates Anordnungen im (normalerweise föderalen) Gesundheitswesen zu treffen, solange der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellt. Diese Feststellung war bereits am 25. März erfolgt.[7] Für entsprechende Feststellungen auf Landesebene siehe die Liste der infolge der COVID-19-Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen.
Mit Stand 23. Mai 2020, 0:00 Uhr, meldet das RKI 177.850 laborbestätigte Infektionsfälle, darunter 8.216 Todesfälle, und schätzt die Zahl der Genesenen auf ca. 159.900 Personen.[8][Anm. 1]

Statistiken und Fallzahlen
Quelle und Aktualität
Das Robert Koch-Institut nennt online täglich aktualisierte Fallzahlen für Deutschland, aufgeschlüsselt nach einzelnen Ländern und Landkreisen.[8] Diese beruhen auf den Daten der Gesundheitsämter, die über die Länder elektronisch an das RKI übermittelt werden. Zunächst wurden auch die vorab laborbestätigten Fälle bekannt gegeben, die allerdings laut RKI mit wachsenden Fallzahlen „nicht mehr manuell aktualisiert und qualitätsgesichert berichtet werden konnten“. Ab dem 17. März 2020 wurden daher nur noch die elektronisch übermittelten Fälle veröffentlicht.[9] Durch den Meldeverzug zwischen dem Bekanntwerden und der Übermittlung könne es zu Abweichungen von den Zahlen aus anderen Quellen kommen.
Die neu gemeldeten Fälle eines jeden Tages werden in den Diagrammen anhand des Erkrankungsdatums oder, wenn dieses nicht bekannt ist, anhand des Erfassungsdatums durch das Gesundheitsamt auf vergangene Tage rückverteilt. Die Werte ändern sich daher im Nachhinein, und besonders die jüngsten Tage sind somit stets unvollständig. Da nicht alle Gesundheitsämter auch am Wochenende Daten an das RKI übermitteln, kommt es zu wochentagsabhängigen Schwankungen und besonders bei den Meldedaten ohne bekanntes Erkrankungsdatum in der Mitte der Woche zu einer Häufung.
Durch verspätete Nachmeldungen und Änderungen in den Testkonditionen entstehen weitere zufällige Fehler und Sprünge in den gemeldeten Zahlen, weshalb an einzelnen täglichen Veränderungen keine Trendwenden erkannt werden können. Dies kann nur über mehrere Wochen erfolgen.
Eine Auswertung der Daten und Interpretation des Infektionsverlaufes sowie Abschätzung der derzeitigen Situation wird in Form eines sogenannten Nowcastings in dem jeweils aktuellen Bericht des RKI vorgenommen.[10]
Dunkelziffer
Die Dunkelziffer, das Verhältnis von nicht entdeckten zu gemeldeten Infizierten, wurde vom Robert Koch-Institut zu Beginn der COVID-19-Pandemie in Deutschland als „nicht sehr hoch“ eingeschätzt.[11][12] Als Indizien nannte der Präsident des Robert Koch-Instituts Lothar H. Wieler die vergleichsweise hohe Testabdeckung, die geringe Fallsterblichkeit und das Entdecken vieler leichter Fälle in Deutschland.[13] Dagegen schätzte beispielsweise Alexander S. Kekulé am 17. März, dass sich mindestens viermal so viele Personen infiziert hätten, wie die Meldungen widerspiegelten, u.a. deshalb, weil zwischen Infizierung und Erfassung etwa 10 Tage vergehen können.[14] Im Laufe des März wiesen mehrere internationale wissenschaftliche Studien darauf hin, dass etwa die Hälfte oder mehr der Infektionen symptomlos verläuft,[15][16][17] was Vermutungen über eine hohe Dunkelziffer stützte.[18] Ende März und Anfang April begannen auch in Deutschland mehrere Studien, die durch Stichproben den prozentualen Anteil der Infizierten in der Gesamtbevölkerung und damit auch die Dunkelziffer klären sollen.[13] [19]
Wie für andere Länder rechnen Experten auch für Deutschland mit einer hohen Dunkelziffer.[12] Die genaue Höhe ist allerdings umstritten. Schätzungen gehen davon aus, dass die Zahl nicht erfasster Fälle zwischen drei- und elfmal so hoch liegt wie die Zahl der erfassten Fälle.[20] Nach Berechnungen von zwei Wissenschaftlern der Universität Göttingen vom 2. April, die auf der Mortalität und Daten der Johns-Hopkins-Universität beruhen, waren in Deutschland bis Ende März nur 16 Prozent der Infektionen festgestellt worden, die Dunkelziffer wäre demnach sechs Mal so groß wie das Hellfeld gewesen.[21][22] Die Autoren der COVID-19 Case-Cluster-Study[23] schätzen in einer Vorveröffentlichung, dass in Deutschland auf jeden erkannten Fall 10 unerkannte Fälle kommen.[24] Andere Wissenschaftler und verschiedene Medien äußerten Zweifel an der Zuverlässigkeit dieser Schätzung.[25][26][27]
Testkapazitäten und durchgeführte Tests
Die Prüfkapazitäten in deutschen Laboren betrugen Anfang März rund 84.000 Tests pro Woche[28] und Mitte desselben Monats etwa 160.000 Tests pro Woche.[29] Laut Aussagen eines Labors standen zu dieser Zeit einem weiteren Ausbau der Testkapazitäten Lieferschwierigkeiten und Materialengpässe entgegen.[30] Eine Erhebung des Interessenverbands der akkreditierten medizinischen Labore in Deutschland (ALM e. V.) bezifferte die Kapazitäten medizinischer Labore in der Kalenderwoche 12 (16. bis 22. März) auf 406.000 pro Woche.[31] Bis 26. März konnte die Zahl allein im kassenärztlichen Bereich auf 250.000 Tests pro Woche gesteigert werden.[32] Laut Angaben des RKI gab es in der Kalenderwoche 15 (6. bis 12. April) eine Testkapazität von 123.304 pro Tag, dies entspreche gemäß den Angaben der Labors zu ihren Arbeitstagen pro Woche, die zwischen 5 und 7 Arbeitstagen liegen, einer wöchentlichen Testkapazität von 730.156 Tests.[33] Bis Ende April war eine weitere Erhöhung auf 1.400.000 Tests pro Woche geplant.[34] Zur Erreichung dieses Ziels wurde vorgeschlagen, vor einer Prüfung mehrere Proben miteinander zu vermischen: bei einem negativen Ergebnis sollen so durch einen einzigen Test gleich mehrere Negativbefunde gleichzeitig gestellt werden.[35]
Mit Stand vom 24. März 2020 sollten nur Menschen getestet werden, die respiratorische Symptome zeigen und
- Kontakt zu einer Person mit bestätigter Infektion hatten,
- deutliche klinische oder radiologische Hinweise auf eine virale Lungenentzündung aufweisen,
- in der Pflege, einer Arztpraxis oder im Krankenhaus tätig sind oder
- einer Risikogruppe zugehören (das RKI definierte am 15. Mai 2020 „Risikogruppen für schwere Verläufe“ unter Punkt 3 seiner Zusammenfassung[36][37]).
Patienten mit akuten respiratorischen Symptomen, aber ohne diese Zusatzbedingungen, sollten nur getestet werden, wenn eine hinreichende Testkapazität verfügbar ist. Die Bedingung eines Aufenthalts in einem Risikogebiet entfiel zum 24. März.[38][39]
Seit dem 24. April 2020 empfiehlt das RKI nunmehr die generelle Testung aller Atemwegserkrankungen, da mittlerweile ausreichend Kapazitäten zu Verfügung stünden und die Erkältungssaison vorbei sei.[40]
Seit dem 26. März werden Informationen zur Anzahl der Testungen und dem Anteil der Positivtests vom RKI veröffentlicht.[41] Die Daten beruhen auf einer deutschlandweiten Laborabfrage des RKI, ergänzt durch drei weitere Datenerhebungen vom Netzwerk für respiratorische Erkrankungen (RespVir, RKI), dem nationalen Netzwerk zur Surveillance der Antibiotikaresistenz in Deutschland (ARS, RKI) und dem ALM e. V.
Kalenderwoche | Kalenderdatum | Anzahl Tests | davon positiv | Teilnehmende Labore |
---|---|---|---|---|
< 11 | bis 8. März 2020 | 124.716 | 3.892 (3,1 %) | 90 |
11 | 9. bis 15. März | 127.457 | 7.582 (5,9 %) | 114 |
12 | 16. bis 22. März | 348.619 | 23.820 (6,8 %) | 152 |
13 | 23. bis 29. März | 361.515 | 31.414 (8,7 %) | 151 |
14 | 30. März bis 5. April | 408.348 | 36.885 (9,0 %) | 154 |
15 | 6. bis 12. April | 379.233 | 30.728 (8,1 %) | 163 |
16 | 13. bis 19. April | 330.027 | 21.993 (6,7 %) | 167 |
17 | 20. bis 26. April | 361.999 | 18.052 (5,0 %) | 177 |
18 | 27. April bis 3. Mai | 325.259 | 12.585 (3,9 %) | 174 |
19 | 4. bis 10. Mai | 402.044 | 10.746 (2,7 %) | 181 |
20 | 11. bis 17. Mai | 425.842 | 7.060 (1,7 %) | 176 |
Gesamtzahl | 3.595.059 | 204.757 (5,7 %) |
Das RKI weist im Hinblick auf die Möglichkeit von Nachmeldungen der in vergangenen Kalenderwochen durchgeführten Tests auf die Unschärfe seiner wöchentlichen Testzahlen hin, da es dadurch zu einer nachträglichen Erhöhung kommen könne. Außerdem können in den Angaben Mehrfachtestungen von Patienten enthalten sein.[44]
Seit dem 15. April gibt das RKI einmal in der Woche in seinem Lage-/Situationsbericht die maximale Kapazität von Labortests pro Woche bekannt. Schon am 8. April gab das RKI für die 14. KW Probleme bei den Testungen an.
Kalenderwoche | Kalenderdatum | Testkapazitäten pro Tag |
Testkapazitäten pro Woche[46] |
Übermittelnde Labore |
---|---|---|---|---|
11 | 9. bis 15. März | 7.115 | – | 28 |
12 | 16. bis 22. März | 31.010 | – | 93 |
13 | 23. bis 29. März | 64.725 | – | 111 |
14 | 30. März bis 5. April | 103.515 | – | 113 |
15 | 6. bis 12. April | 116.655 | – | 132 |
16 | 13. bis 19. April | 123.304 | 730.156 | 112 |
17 | 20. bis 26. April | 136.064 | 818.426 | 126 |
18 | 27. April bis 3. Mai | 141.815 | 860.494 | 133 |
19 | 4. bis 10. Mai | 153.698 | 964.962 | 137 |
20 | 11. bis 17. Mai | 157.150 | 1.038.223 | 134 |
21 | 18. bis 24. Mai | 159.418 | 1.059.418 | 136 |
22 | 25. bis 31. Mai |
- Probenrückstau und Lieferschwierigkeiten
- KW 14: 30 Labore gaben einen Rückstau von insgesamt 7.185 abzuarbeitenden Proben an. 59 Labore nannten Lieferschwierigkeiten für Reagenzien.
- KW 15: 25 Labore gaben einen Rückstau von insgesamt 3.423 abzuarbeitenden Proben an. 47 Labore nannten Lieferschwierigkeiten für Reagenzien und vermehrt auch Abstrichtupfer.
- KW 16: 34 Labore gaben einen Rückstau von insgesamt 2.258 abzuarbeitenden Proben an. 50 Labore nannten Lieferschwierigkeiten für Reagenzien, hauptsächlich Extraktionskits und Abstrichtupfer.
- KW 17: 29 Labore gaben einen Rückstau von insgesamt 2.393 abzuarbeitenden Proben an. 45 Labore nannten Lieferschwierigkeiten für Reagenzien, hauptsächlich Extraktionskits und Abstrichtupfer.
- KW 18: 30 Labore gaben einen Rückstau von insgesamt 3.790 abzuarbeitenden Proben an. 41 Labore nannten Lieferschwierigkeiten für Reagenzien, hauptsächlich Extraktionskits und Abstrichtupfer und neu auch Pipettenspitzen.
- KW 19: 29 Labore gaben einen Rückstau von insgesamt 3.224 abzuarbeitenden Proben an. 35 Labore nannten Lieferschwierigkeiten für Reagenzien, hauptsächlich Extraktionskits und Abstrichtupfer.
- KW 20: 27 Labore gaben einen Rückstau von insgesamt 1.379 abzuarbeitenden Proben an. 36 Labore nannten Lieferschwierigkeiten für Reagenzien.
Infektionsfälle
Übersicht
Das RKI veröffentlicht täglich zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedlich aufbereitete Fallzahlen, die sich in den einzelnen Veröffentlichungen z. T. überschneiden.
Das früh am Tag aktualisierte RKI-Dashboard[8] gibt mit Datenstand 23. Mai 2020 0:00 Uhr bekannt:
- Insgesamt wurden in Deutschland 177.850 laborbestätigte COVID-19-Fälle an das RKI übermittelt.
Dem Lage-/Situationsbericht des RKI vom 22. Mai 2020 ist u. a. zu entnehmen:[47]
- 67 % der COVID-19-Erkrankten waren zwischen 15 und 59 Jahre alt.
- Der Altersmedian lag bei 50 Jahren. 2,0 % waren unter 10 Jahre alt, 6,4 % unter 20 Jahre, 16 % waren 70 bis 89 Jahre alt und 2,9 % über 90 Jahre.
- Insgesamt sind männliche (48 %) und weibliche Personen (52 %) annähernd gleich häufig betroffen.
- Für 148.738 (84 %) der Fälle liegen klinische Informationen vor. Häufig genannte Symptome waren Husten (49 %), Fieber (41 %) und Schnupfen (21 %). Seit der 17. KW können auch Geruchs- und Geschmacksverlust als Symptom angegeben werden, was bei 15 % von 10.833 Fällen gegeben war.
- 12.214 Personen des Krankenhaus- und Klinikpersonals waren infiziert, 562 davon hospitalisiert.
Bestätigte Infektionen (kumuliert) in Deutschland
nach Daten des RKI[8][48][Anm. 1][Anm. 2]
Die Differenz der Tagesmeldungen der bestätigten Infektionen ergibt sich aus der Zahl der neu gemeldeten Fälle abzüglich der Korrekturen für zurückliegende Meldungen. Die neu gemeldeten Fälle beinhalten auch Fälle mit teilweise weit zurückliegendem Meldedatum.
Differenz der Tagesmeldungen der bestätigten Infektionen in Deutschland
nach Daten des RKI[8][48][Anm. 1][Anm. 2][Anm. 3]
Tages-Statistik der gemeldeten kumulierten Fälle nach Ländern
Datum | BW |
BY |
BE |
BB |
HB |
HH |
HE |
MV |
NI |
NW |
RP |
SL |
SN |
ST |
SH |
TH |
Gesamt | Zunahme gegenüber Vortag |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
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— | 14 | — | — | — | — | 2 | — | — | — | — | — | — | — | — | — | 16 | — |
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1 | 14 | — | — | — | — | 2 | — | — | 1 | — | — | — | — | — | — | 18 | 2 |
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3 | 14 | — | — | — | — | 2 | — | — | 2 | — | — | — | — | — | — | 21 | 3 |
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6 | 14 | — | — | — | — | 2 | — | — | 4 | — | — | — | — | — | — | 26 | 5 |
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10 | 15 | — | — | — | — | 2 | — | — | 25 | — | — | — | — | 1 | — | 53 | 27 |
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14 | 15 | — | — | — | — | 5 | — | — | 30 | 1 | — | — | — | 1 | — | 66 | 13 |
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15 | 19 | — | — | 1 | 1 | 10 | — | 1 | 66 | 2 | — | — | — | 2 | — | 117 | 51 |
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19 | 25 | 1 | — | 1 | 1 | 12 | — | 1 | 86 | 2 | — | — | — | 2 | — | 150 | 33 |
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26 | 35 | 3 | 1 | 1 | 2 | 12 | — | 1 | 101 | 2 | — | 1 | — | 2 | 1 | 188 | 38 |
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44 | 48 | 6 | 1 | 1 | 2 | 12 | 3 | 4 | 111 | 2 | 1 | 1 | — | 2 | 1 | 240 | 52 |
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73 | 70 | 13 | 1 | 3 | 5 | 14 | 4 | 18 | 181 | 8 | 1 | 1 | — | 7 | 1 | 400 | 160 |
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96 | 117 | 19 | 2 | 4 | 11 | 16 | 5 | 18 | 329 | 10 | 2 | 2 | — | 7 | 1 | 639 | 239 |
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170 | 134 | 28 | 2 | 4 | 13 | 17 | 5 | 19 | 373 | 13 | 3 | 4 | — | 8 | 2 | 795 | 156 |
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182 | 172 | 40 | 4 | 4 | 13 | 19 | 8 | 21 | 398 | 19 | 4 | 7 | — | 9 | 2 | 902 | 107 |
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204 | 256 | 48 | 6 | 4 | 17 | 26 | 10 | 38 | 484 | 17 | 6 | 12 | — | 9 | 2 | 1.139 | 237 |
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237 | 314 | 48 | 9 | 4 | 29 | 35 | 13 | 49 | 484 | 25 | 7 | 22 | 7 | 9 | 4 | 1.296 | 157 |
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277 | 366 | 90 | 24 | 21 | 48 | 48 | 17 | 75 | 484 | 25 | 14 | 26 | 15 | 27 | 10 | 1.567 | 271 |
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454 | 500 | 137 | 30 | 38 | 88 | 99 | 23 | 129 | 688 | 52 | 14 | 45 | 27 | 31 | 14 | 2.369 | 802 |
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454 | 558 | 174 | 44 | 42 | 99 | 148 | 33 | 230 | 936 | 102 | 40 | 83 | 42 | 48 | 29 | 3.062 | 693 |
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569 | 681 | 216 | 61 | 50 | 158 | 203 | 45 | 253 | 1.154 | 121 | 40 | 93 | 45 | 60 | 46 | 3.795 | 733 |
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827 | 886 | 265 | 84 | 53 | 162 | 286 | 50 | 287 | 1.407 | 168 | 32 | 130 | 47 | 103 | 51 | 4.838 | 1.043 |
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1.105 | 1.067 | 300 | 94 | 56 | 260 | 342 | 51 | 391 | 1.541 | 325 | 85 | 140 | 77 | 123 | 55 | 6.012 | 1.174 |
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1.479 | 1.109 | 345 | 73 | 57 | 310 | 373 | 45 | 325 | 2.105 | 442 | 75 | 182 | 58 | 127 | 51 | 7.156 | 1.144 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.609 | 1.243 | 391 | 92 | 69 | 358 | 432 | 56 | 478 | 2.372 | 474 | 88 | 198 | 105 | 159 | 74 | 8.198 | 1.042 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
2.155 | 1.692 | 573 | 134 | 80 | 432 | 682 | 98 | 669 | 3.033 | 637 | 99 | 275 | 140 | 202 | 98 | 10.999 | 2.801 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
2.746 | 2.401 | 731 | 192 | 121 | 586 | 813 | 131 | 803 | 3.497 | 801 | 146 | 394 | 180 | 266 | 149 | 13.957 | 2.958 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
3.668 | 2.960 | 866 | 254 | 142 | 587 | 1.080 | 165 | 1.023 | 3.542 | 938 | 187 | 567 | 188 | 308 | 187 | 16.662 | 2.705 |
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3.807 | 3.650 | 1.024 | 274 | 165 | 872 | 1.175 | 172 | 1.306 | 3.545 | 1.053 | 187 | 606 | 211 | 347 | 216 | 18.610 | 1.948 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
3.811 | 4.892 | 1.077 | 288 | 170 | 943 | 1.347 | 172 | 1.483 | 5.615 | 1.177 | 200 | 653 | 212 | 383 | 249 | 22.672 | 4.062 |
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5.348 | 5.754 | 1.220 | 343 | 183 | 1.043 | 1.620 | 199 | 1.764 | 6.318 | 1.370 | 337 | 811 | 321 | 478 | 327 | 27.436 | 4.764 |
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6.069 | 6.558 | 1.428 | 429 | 200 | 1.262 | 1.754 | 218 | 2.140 | 7.197 | 1.591 | 403 | 959 | 375 | 577 | 394 | 31.554 | 4.118 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
7.283 | 7.993 | 1.656 | 477 | 211 | 1.265 (f) | 2.157 | 244 | 2.347 | 7.924 | 1.816 | 433 | 1.141 | 418 | 675 | 468 | 36.508 | 4.954 |
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8.161 | 9.481 | 1.955 | 537 | 241 | 1.693 | 2.323 | 259 | 2.810 | 9.235 | 1.971 | 505 | 1.305 | 458 | 812 | 542 | 42.288 | 5.780 |
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9.781 | 11.150 | 2.161 | 645 | 260 | 1.765 | 2.604 | 308 | 3.150 | 10.607 | 2.212 | 550 | 1.432 | 458 (g) | 915 | 584 | 48.582 | 6.294 |
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9.794 (h) | 12.881 | 2.360 | 721 | 275 | 1.846 | 2.605 (h) | 348 | 3.450 | 11.400 | 2.396 | 560 (h) | 1.617 | 592 | 1.005 | 697 | 52.547 | 3.965 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
10.943 | 13.989 | 2.464 | 761 | 286 | 2.053 | 3.091 | 356 | 3.732 | 12.178 | 2.584 | 706 | 1.795 | 592 (i) | 1.049 | 719 | 57.298 | 4.751 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
12.334 | 14.810 | 2.575 | 798 | 294 | 2.191 | 3.283 | 366 | 4.063 | 13.225 | 2.726 | 782 | 1.882 | 680 | 1.120 | 784 | 61.913 | 4.615 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
13.410 | 16.497 | 2.754 | 881 | 311 | 2.311 | 3.445 | 406 | 4.382 | 14.351 | 2.899 | 829 | 2.034 | 750 | 1.246 | 860 | 67.366 | 5.453 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
14.662 | 18.496 | 2.970 | 995 | 327 | 2.406 | 3.707 | 438 | 4.695 | 15.427 | 3.132 | 1.020 | 2.183 | 804 | 1.335 | 925 | 73.522 | 6.156 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
16.059 | 20.237 | 3.202 | 1.075 | 341 | 2.596 | 3.993 | 468 | 5.081 | 16.606 | 3.362 | 1.079 | 2.336 | 836 | 1.443 | 982 | 79.696 | 6.174 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
17.014 | 21.908 | 3.471 | 1.211 | 354 | 2.697 | 4.279 | 501 | 5.571 | 17.885 | 3.504 | 1.265 | 2.591 | 896 | 1.559 | 1.072 | 85.778 | 6.082 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
18.614 | 23.846 | 3.613 | 1.305 | 394 | 2.945 | 4.575 | 523 | 5.712 | 18.735 | 3.663 | 1.358 | 2.741 | 919 | 1.631 | 1.140 | 91.714 | 5.936 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
19.395 | 24.974 | 3.670 | 1.345 | 397 | 2.993 | 4.674 | 528 | 5.960 | 19.384 | 3.882 | 1.483 | 2.903 | 956 | 1.671 | 1.176 | 95.391 | 3.677 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
20.141 | 26.163 | 3.845 | 1.384 | 399 | 3.059 | 4.837 | 531 | 6.200 | 20.220 | 3.992 | 1.532 | 2.997 | 987 | 1.730 | 1.208 | 99.225 | 3.834 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
20.680 | 27.564 | 4.028 | 1.472 | 424 | 3.165 | 4.965 | 555 | 6.385 | 20.929 | 4.148 | 1.637 | 3.144 | 1.020 | 1.827 | 1.285 | 103.228 | 4.003 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
21.603 | 28.827 | 4.202 | 1.578 | 445 | 3.320 | 5.242 | 572 | 6.804 | 21.961 | 4.336 | 1.693 | 3.261 | 1.075 | 1.932 | 1.351 | 108.202 | 4.974 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
22.433 | 30.363 | 4.349 | 1.691 | 454 | 3.551 | 5.694 | 586 | 7.114 | 23.028 | 4.440 | 1.854 | 3.402 | 1.121 | 2.029 | 1.416 | 113.525 | 5.323 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
23.617 | 31.453 | 4.458 | 1.764 | 469 | 3.663 | 5.808 | 601 | 7.343 | 23.644 | 4.622 | 2.016 | 3.565 | 1.135 | 2.065 | 1.435 | 117.658 | 4.133 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
24.078 | 32.282 | 4.567 | 1.857 | 480 | 3.742 | 5.859 | 605 | 7.602 | 24.267 | 4.734 | 2.058 | 3.600 | 1.166 | 2.118 | 1.464 | 120.479 | 2.821 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
24.570 | 33.015 | 4.601 | 1.880 | 486 | 3.770 | 6.114 | 618 | 7.723 | 24.883 | 4.810 | 2.079 | 3.655 | 1.193 | 2.134 | 1.485 | 123.016 | 2.537 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
25.040 | 33.569 | 4.668 | 1.916 | 492 | 3.808 | 6.183 | 619 | 7.885 | 25.300 | 4.880 | 2.112 | 3.751 | 1.207 | 2.164 | 1.504 | 125.098 | 2.082 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
25.438 | 34.294 | 4.722 | 1.950 | 500 | 3.869 | 6.347 | 624 | 8.019 | 25.835 | 5.004 | 2.145 | 3.819 | 1.223 | 2.245 | 1.550 | 127.584 | 2.486 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
25.881 | 35.142 | 4.848 | 2.058 | 507 | 3.953 | 6.470 | 634 | 8.188 | 26.383 | 5.087 | 2.201 | 3.955 | 1.248 | 2.294 | 1.601 | 130.450 | 2.866 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
26.543 | 36.027 | 4.945 | 2.120 | 556 | 4.005 | 6.705 | 634 | 8.442 | 27.030 | 5.211 | 2.254 | 4.048 | 1.279 | 2.349 | 1.682 | 133.830 | 3.380 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
27.258 | 36.881 | 5.066 | 2.161 | 567 | 4.118 | 6.916 | 645 | 8.649 | 28.006 | 5.324 | 2.289 | 4.140 | 1.315 | 2.387 | 1.717 | 137.439 | 3.609 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
27.883 | 37.407 | 5.159 | 2.221 | 585 | 4.167 | 7.108 | 651 | 8.797 | 28.471 | 5.432 | 2.303 | 4.190 | 1.350 | 2.417 | 1.756 | 139.897 | 2.458 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
28.253 | 37.849 | 5.196 | 2.238 | 604 | 4.185 | 7.177 | 653 | 8.900 | 28.971 | 5.523 | 2.314 | 4.229 | 1.369 | 2.426 | 1.785 | 141.672 | 1.775 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
28.712 | 38.310 | 5.237 | 2.275 | 609 | 4.204 | 7.231 | 655 | 9.098 | 29.389 | 5.561 | 2.328 | 4.253 | 1.383 | 2.414 (j) | 1.798 | 143.457 | 1.785 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
28.898 | 38.814 | 5.312 | 2.389 | 624 | 4.204 | 7.380 | 656 | 9.236 | 30.185 | 5.593 | 2.367 | 4.273 | 1.395 | 2.496 | 1.872 | 145.694 | 2.237 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
29.443 | 39.395 | 5.324 | 2.447 | 672 | 4.286 | 7.593 | 659 | 9.391 | 30.584 | 5.643 | 2.395 | 4.327 | 1.425 | 2.530 | 1.932 | 148.046 | 2.352 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
29.792 | 39.939 | 5.459 | 2.536 | 707 | 4.358 | 7.712 | 661 | 9.544 | 31.106 | 5.731 | 2.445 | 4.377 | 1.436 | 2.557 | 2.023 | 150.383 | 2.337 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
30.169 | 40.547 | 5.525 | 2.627 | 719 | 4.400 | 7.837 | 667 | 9.691 | 31.465 | 5.767 | 2.468 | 4.406 | 1.480 | 2.612 | 2.058 | 152.438 | 2.055 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
30.761 | 40.912 | 5.600 | 2.694 | 739 | 4.429 | 7.946 | 673 | 9.785 | 31.669 | 5.835 | 2.482 | 4.428 | 1.494 | 2.630 | 2.098 | 154.175 | 1.737 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
31.043 | 41.070 | 5.638 | 2.721 | 754 | 4.475 | 7.979 | 674 | 9.847 | 31.879 | 5.879 | 2.503 | 4.458 | 1.515 | 2.638 | 2.120 | 155.193 | 1.018 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
31.196 | 41.406 | 5.669 | 2.747 | 759 | 4.505 | 8.026 | 675 | 9.926 | 32.184 | 5.928 | 2.509 | 4.490 | 1.520 | 2.653 | 2.144 | 156.337 | 1.144 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
31.336 | 41.830 | 5.734 | 2.768 | 797 | 4.525 | 8.184 | 687 | 9.972 | 32.429 | 5.982 | 2.514 | 4.509 | 1.525 | 2.679 | 2.170 | 157.641 | 1.304 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
31.609 | 42.080 | 5.827 | 2.831 | 827 | 4.562 | 8.304 | 690 | 10.067 | 32.687 | 6.029 | 2.552 | 4.561 | 1.549 | 2.690 | 2.254 | 159.119 | 1.478 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
31.919 | 42.489 | 5.887 | 2.872 | 859 | 4.604 | 8.376 | 693 | 10.141 | 33.058 | 6.086 | 2.581 | 4.592 | 1.564 | 2.714 | 2.323 | 160.758 | 1.639 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
32.146 | 42.658 | 5.943 | 2.886 | 871 | 4.609 | 8.486 | 695 | 10.246 | 33.216 | 6.099 | 2.597 | 4.617 | 1.571 | 2.728 | 2.335 | 161.703 | 945 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
32.291 | 42.792 | 5.976 | 2.905 | 875 | 4.631 | 8.524 | 698 | 10.283 | 33.428 | 6.133 | 2.605 | 4.696 | 1.576 | 2.738 | 2.345 | 162.496 | 793 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
32.411 | 42.997 | 6.010 | 2.914 | 893 | 4.636 | 8.549 | 699 | 10.325 | 33.560 | 6.150 | 2.608 | 4.702 | 1.578 | 2.788 | 2.355 | 163.175 | 679 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
32.482 | 43.162 | 6.042 | 2.940 | 895 | 4.644 | 8.585 | 703 | 10.380 | 33.728 | 6.160 | 2.618 | 4.745 | 1.585 | 2.799 | 2.392 | 163.860 | 685 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
32.576 | 43.371 | 6.092 | 2.969 | 916 | 4.664 | 8.642 | 711 | 10.453 | 33.977 | 6.191 | 2.627 | 4.784 | 1.590 | 2.815 | 2.429 | 164.807 | 947 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
32.762 | 43.658 | 6.149 | 2.999 | 963 | 4.704 | 8.736 | 715 | 10.564 | 34.249 | 6.213 | 2.655 | 4.836 | 1.602 | 2.834 | 2.452 | 166.091 | 1.284 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
32.898 | 43.905 | 6.209 | 3.037 | 997 | 4.753 | 8.850 | 718 | 10.686 | 34.522 | 6.241 | 2.658 | 4.839 | 1.615 | 2.860 | 2.512 | 167.300 | 1.209 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
33.105 | 44.169 | 6.242 | 3.098 | 1.024 | 4.772 | 8.916 | 722 | 10.803 | 34.817 | 6.282 | 2.660 | 4.873 | 1.637 | 2.898 | 2.533 | 168.551 | 1.251 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
33.287 | 44.265 | 6.261 | 3.101 | 1.043 | 4.772 | 8.998 | 726 | 10.827 | 34.964 | 6.291 | 2.663 | 4.886 | 1.640 | 2.938 | 2.556 | 169.218 | 667 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
33.190 (l) | 44.368 | 6.272 | 3.106 | 1.055 | 4.780 | 9.012 | 728 | 10.854 | 35.132 | 6.313 | 2.665 | 4.915 | 1.643 | 2.957 | 2.585 | 169.575 | 357 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
33.359 (m) | 44.593 | 6.274 | 3.111 | 1.058 | 4.960 (m) | 9.031 | 729 | 10.895 | 35.333 | 6.355 | 2.665 | 4.947 | 1.648 | 2.956 (m) | 2.594 | 170.508 | 933 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
33.518 | 44.802 | 6.298 | 3.125 | 1.077 | 4.972 | 9.087 | 736 | 10.903 | 35.555 | 6.360 | 2.667 | 4.962 | 1.650 | 2.972 | 2.622 | 171.306 | 798 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
33.670 | 44.980 | 6.342 | 3.135 | 1.104 | 4.976 | 9.169 | 739 | 11.003 | 35.741 | 6.382 | 2.677 | 5.031 | 1.656 | 2.982 | 2.652 | 172.239 | 933 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
33.851 | 45.143 | 6.397 | 3.158 | 1.129 | 4.981 | 9.204 | 740 | 11.087 | 35.967 | 6.413 | 2.684 | 5.061 | 1.668 | 2.988 | 2.681 | 173.152 | 913 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
33.893 | 45.340 | 6.428 | 3.169 | 1.150 | 5.017 | 9.261 | 746 | 11.092 | 36.065 | 6.449 | 2.688 | 5.089 | 1.676 | 2.998 | 2.711 | 173.772 | 620 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
33.950 | 45.427 | 6.447 | 3.171 | 1.164 | 5.029 | 9.317 | 748 | 11.155 | 36.286 | 6.449 (n) | 2.696 | 5.115 | 1.676 | 3.000 | 2.725 | 174.355 | 583 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
34.000 | 45.507 | 6.458 | 3.172 | 1.171 | 5.037 | 9.337 | 752 | 11.167 | 36.365 | 6.490 | 2.696 | 5.125 | 1.678 | 3.002 | 2.740 | 174.697 | 342 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
34.034 | 45.639 | 6.478 | 3.185 | 1.237 | 5.042 | 9.368 | 752 | 11.207 | 36.485 | 6.520 | 2.699 | 5.133 | 1.679 | 3.002 | 2.750 | 175.210 | 513 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
34.115 | 45.766 | 6.507 | 3.193 | 1.256 | 5.042 | 9.483 | 755 | 11.288 | 36.766 | 6.529 | 2.703 | 5.150 | 1.680 | 3.014 | 2.760 | 176.007 | 797 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
34.175 | 45.929 | 6.555 | 3.205 | 1.273 | 5.053 | 9.574 | 762 | 11.362 | 36.912 | 6.555 | 2.706 | 5.185 | 1.689 | 3.021 | 2.796 | 176.752 | 745 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
34.174 (p) | 46.024 | 6.585 | 3.211 | 1.291 | 5.059 | 9.656 | 763 | 11.420 | 37.010 | 6.566 | 2.707 | 5.197 | 1.692 | 3.039 | 2.818 | 177.212 | 460 |
Datum | BW |
BY |
BE |
BB |
HB |
HH |
HE |
MV |
NI |
NW |
RP |
SL |
SN |
ST |
SH |
TH |
Gesamt | Zunahme gegenüber Vortag |
Tages-Statistik der gemeldeten kumulierten Inzidenz nach Ländern
Datum | BW |
BY |
BE |
BB |
HB |
HH |
HE |
MV |
NI |
NW |
RP |
SL |
SN |
ST |
SH |
TH |
Deutschland Gesamt |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
25 | 18 | 20 | 8 | 18 | 32 | 13 | 8 | 10 | 20 | 20 | 15 | 10 | 8 | 9 | 7 | 17 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
33 | 23 | 23 | 10 | 21 | 32 | 17 | 10 | 13 | 20 | 23 | 19 | 14 | 9 | 11 | 9 | 20 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
34 | 28 | 27 | 11 | 24 | 47 | 19 | 11 | 16 | 20 | 26 | 19 | 15 | 10 | 12 | 10 | 22 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
34 | 37 | 29 | 11 | 25 | 51 | 21 | 11 | 19 | 31 | 29 | 20 | 16 | 10 | 13 | 12 | 27 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
48 | 44 | 33 | 14 | 27 | 57 | 26 | 12 | 22 | 35 | 34 | 34 | 20 | 15 | 17 | 15 | 33 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
55 | 50 | 38 | 17 | 29 | 69 | 28 | 14 | 27 | 40 | 39 | 41 | 24 | 17 | 20 | 18 | 38 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
66 | 61 | 44 | 19 | 31 | 69 (f) | 34 | 15 | 29 | 44 | 44 | 44 | 28 | 19 | 23 | 22 | 44 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
74 | 73 | 52 | 21 | 35 | 92 | 37 | 16 | 35 | 51 | 48 | 51 | 32 | 21 | 28 | 25 | 51 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
88 | 85 | 58 | 26 | 38 | 96 | 42 | 19 | 39 | 59 | 54 | 56 | 35 | 21 (g) | 32 | 27 | 58 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
88 (h) | 99 | 63 | 29 | 40 | 100 | 42 (h) | 22 | 43 | 64 | 59 | 57 (h) | 40 | 27 | 35 | 33 | 63 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
99 | 107 | 66 | 30 | 42 | 112 | 49 | 22 | 47 | 68 | 63 | 71 | 44 | 27 (i) | 36 | 34 | 69 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
111 | 113 | 69 | 32 | 43 | 119 | 52 | 23 | 51 | 74 | 67 | 79 | 46 | 31 | 39 | 37 | 74 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
121 | 126 | 73 | 35 | 46 | 126 | 55 | 25 | 55 | 80 | 71 | 84 | 50 | 34 | 43 | 40 | 81 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
132 | 141 | 79 | 40 | 48 | 131 | 59 | 27 | 59 | 86 | 77 | 103 | 54 | 36 | 46 | 43 | 88 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
145 | 155 | 85 | 43 | 50 | 141 | 64 | 29 | 64 | 93 | 82 | 109 | 57 | 38 | 50 | 46 | 96 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
154 | 168 | 93 | 48 | 52 | 146 | 68 | 31 | 70 | 100 | 86 | 128 | 64 | 41 | 54 | 50 | 103 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
168 | 182 | 96 | 52 | 58 | 160 | 73 | 32 | 72 | 104 | 90 | 137 | 67 | 42 | 56 | 53 | 110 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
176 | 192 | 102 | 54 | 58 | 164 | 75 | 33 | 75 | 108 | 95 | 149 | 71 | 43 | 58 | 55 | 115 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
182 | 200 | 103 | 55 | 58 | 166 | 77 | 33 | 78 | 113 | 98 | 155 | 73 | 45 | 60 | 56 | 119 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
187 | 211 | 107 | 59 | 62 | 172 | 79 | 34 | 80 | 117 | 102 | 165 | 77 | 46 | 63 | 60 | 124 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
195 | 220 | 112 | 63 | 65 | 180 | 84 | 36 | 85 | 122 | 106 | 171 | 80 | 49 | 67 | 63 | 130 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
203 | 232 | 116 | 67 | 66 | 193 | 91 | 36 | 89 | 128 | 109 | 187 | 83 | 51 | 70 | 66 | 137 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
213 | 241 | 119 | 70 | 69 | 199 | 93 | 37 | 92 | 132 | 113 | 204 | 87 | 51 | 71 | 67 | 142 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
218 | 247 | 122 | 74 | 70 | 203 | 94 | 38 | 95 | 135 | 116 | 208 | 88 | 53 | 73 | 68 | 145 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
222 | 252 | 123 | 75 | 71 | 205 | 98 | 38 | 97 | 139 | 118 | 210 | 90 | 54 | 74 | 69 | 148 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
226 | 257 | 125 | 76 | 72 | 207 | 99 | 38 | 99 | 141 | 119 | 213 | 92 | 55 | 75 | 70 | 150 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
230 | 262 | 126 | 78 | 73 | 210 | 101 | 39 | 100 | 144 | 123 | 217 | 94 | 55 | 78 | 72 | 153 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
234 | 269 | 129 | 82 | 74 | 215 | 103 | 39 | 103 | 147 | 125 | 222 | 97 | 57 | 79 | 75 | 157 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
240 | 276 | 132 | 84 | 81 | 218 | 107 | 39 | 106 | 151 | 128 | 228 | 99 | 58 | 81 | 78 | 161 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
246 | 282 | 135 | 86 | 83 | 224 | 110 | 40 | 108 | 156 | 130 | 231 | 102 | 60 | 82 | 80 | 165 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
252 | 286 | 138 | 88 | 86 | 226 | 113 | 40 | 110 | 159 | 133 | 233 | 103 | 61 | 83 | 82 | 168 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
255 | 289 | 139 | 89 | 88 | 227 | 115 | 41 | 111 | 162 | 135 | 234 | 104 | 62 | 84 | 83 | 170 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
259 | 293 | 140 | 91 | 89 | 228 | 115 | 41 | 114 | 164 | 136 | 235 | 104 | 63 | 83 (j) | 84 | 173 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
261 | 297 | 142 | 95 | 91 | 228 | 118 | 41 | 116 | 168 | 137 | 239 | 105 | 63 | 86 | 87 | 175 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
266 | 301 | 142 | 97 | 98 | 233 | 121 | 41 | 118 | 171 | 138 | 242 | 106 | 65 | 87 | 90 | 178 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
269 | 305 | 146 | 101 | 104 | 237 | 123 | 41 | 120 | 173 | 140 | 247 | 107 | 65 | 88 | 94 | 181 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
273 | 310 | 147 | 105 | 105 | 239 | 125 | 41 | 121 | 175 | 141 | 249 | 108 | 67 | 90 | 96 | 183 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
278 | 313 | 149 | 107 | 108 | 241 | 127 | 42 | 123 | 177 | 143 | 251 | 109 | 68 | 91 | 98 | 185 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
280 | 314 | 150 | 108 | 110 | 243 | 127 | 42 | 123 | 178 | 144 | 253 | 109 | 69 | 91 | 99 | 187 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
282 | 317 | 151 | 109 | 111 | 245 | 128 | 42 | 124 | 179 | 145 | 253 | 110 | 69 | 92 | 100 | 188 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
283 | 320 | 153 | 110 | 117 | 246 | 131 | 43 | 125 | 181 | 146 | 254 | 111 | 69 | 92 | 101 | 190 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
286 | 322 | 155 | 113 | 121 | 248 | 133 | 43 | 126 | 182 | 148 | 258 | 112 | 70 | 93 | 105 | 191 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
288 | 325 | 157 | 114 | 126 | 250 | 134 | 43 | 127 | 184 | 149 | 261 | 113 | 71 | 94 | 108 | 193 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
290 | 326 | 159 | 115 | 128 | 250 | 135 | 43 | 128 | 185 | 149 | 262 | 113 | 71 | 94 | 109 | 195 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
292 | 327 | 159 | 116 | 128 | 252 | 136 | 43 | 129 | 186 | 150 | 263 | 115 | 71 | 95 | 109 | 195 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
293 | 329 | 160 | 116 | 131 | 252 | 136 | 43 | 129 | 187 | 151 | 263 | 115 | 71 | 96 | 110 | 196 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
293 | 330 | 161 | 117 | 131 | 252 | 137 | 44 | 130 | 188 | 151 | 264 | 116 | 72 | 97 | 112 | 197 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
294 | 332 | 163 | 118 | 134 | 253 | 138 | 44 | 131 | 189 | 152 | 265 | 117 | 72 | 97 | 113 | 198 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
296 | 334 | 164 | 119 | 141 | 255 | 139 | 44 | 132 | 191 | 152 | 268 | 119 | 73 | 98 | 114 | 200 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
297 | 336 | 166 | 121 | 146 | 258 | 141 | 45 | 134 | 193 | 153 | 268 | 119 | 73 | 99 | 117 | 201 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
299 | 338 | 167 | 123 | 150 | 259 | 142 | 45 | 135 | 194 | 154 | 269 | 119 | 74 | 100 | 118 | 203 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
301 | 339 | 167 | 123 | 153 | 259 | 144 | 45 | 136 | 195 | 154 | 269 | 120 | 74 | 101 | 119 | 204 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
300 (l) | 339 | 167 | 124 | 154 | 260 | 144 | 45 | 136 | 196 | 155 | 269 | 121 | 74 | 102 | 121 | 204 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
301 (m) | 341 | 167 | 124 | 155 | 269 (m) | 144 | 45 | 136 | 197 | 156 | 269 | 121 | 75 | 102 (m) | 121 | 205 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
303 | 343 | 168 | 124 | 158 | 270 | 145 | 46 | 137 | 198 | 156 | 269 | 122 | 75 | 103 | 122 | 206 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
304 | 344 | 169 | 125 | 162 | 270 | 146 | 46 | 138 | 199 | 156 | 270 | 123 | 75 | 103 | 124 | 207 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
306 | 345 | 171 | 126 | 165 | 271 | 147 | 46 | 139 | 201 | 157 | 271 | 124 | 76 | 103 | 125 | 208 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
306 | 347 | 171 | 126 | 168 | 272 | 148 | 46 | 139 | 201 | 158 | 271 | 125 | 76 | 103 | 126 | 209 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
307 | 347 | 172 | 126 | 170 | 273 | 149 | 46 | 140 | 202 | 158 (n) | 272 | 125 | 76 | 104 | 127 | 210 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
307 | 348 | 172 | 126 | 171 | 274 | 149 | 47 | 140 | 203 | 159 | 272 | 126 | 76 | 104 | 128 | 210 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
307 | 349 | 173 | 127 | 181 | 274 | 150 | 47 | 140 | 203 | 160 | 272 | 126 | 76 | 104 | 128 | 211 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
308 | 350 | 174 | 127 | 184 | 274 | 151 | 47 | 141 | 206 | 160 | 273 | 126 | 76 | 104 | 129 | 212 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
309 | 351 | 175 | 128 | 186 | 274 | 153 | 47 | 142 | 206 | 160 | 273 | 127 | 76 | 104 | 130 | 213 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
309 (p) | 352 | 176 | 128 | 189 | 275 | 154 | 47 | 143 | 206 | 161 | 273 | 127 | 77 | 105 | 131 | 213 |
Datum | BW |
BY |
BE |
BB |
HB |
HH |
HE |
MV |
NI |
NW |
RP |
SL |
SN |
ST |
SH |
TH |
Deutschland Gesamt |
7-Tages-Statistik der Landkreise
Nach einem Beschluss von Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Bundesländer sollen Beschränkungen für die Bevölkerung in einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten verschärft werden, wenn sich in dem jeweiligen Gebiet in sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ereignen.[49][50] In mehreren Bundesländern wurde dieser Grenzwert auf 30 bis 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen gesenkt.[51]
BW |
BY |
BE |
BB |
HB |
HH |
HE |
MV |
NI |
NW |
RP |
SL |
SN |
ST |
SH |
TH | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Obergrenze | 50 | 35 | 30 | 35 | 50 | 50 | 50 | 50 | 30 | 50 | 50 | 50 | 50 | 50 | 50 | 50 |
Mit Stand vom 22. Mai 2020 gibt es laut RKI-Situationsbericht keinen Landkreis, der die 50-Neuinfektionen-Grenze überschreitet; sechs Landkreise und eine Stadt liegen im Bereich zwischen 25 und 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Die restlichen 394 Landkreise bzw. kreisfreien Städte sind momentan deutlich unter dem Richtwert. Von 85 Land- und Stadtkreisen wurden keine neuen Fälle mehr gemeldet.[52]
Landkreis bzw. Stadt | Bundesland | Fälle / 7 Tage (absolut) | Inzidenz / 7 Tage · 100.000 Ew. |
---|---|---|---|
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Coburg | BY | 40 | 46,0 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Lichtenfels | BY | 26 | 38,9 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Regensburg (Stadt) | BY | 58 | 38,0 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Sonneberg | TH | 21 | 37,4 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Greiz | TH | 30 | 30,6 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Rhein-Sieg-Kreis | NW | 173 | 28,8 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Kreis Heinsberg | NW | 66 | 26,0 |
Hospitalisierte Personen
Die Anzahl der hospitalisierten Personen ist nicht exakt bekannt. Das RKI publiziert aber täglich aktualisierte Werte zur klinischen Situation sowie der Belegung der meisten verfügbaren Intensivbetten auf der Grundlage der Daten des DIVI-Intensivregisters.
Die nachfolgenden Zahlen liefert der Lage-/Situationsbericht des RKI vom 21. Mai auf Basis der Daten der beteiligten Kliniken.[47]
- Von 148.738 symptomatisch Erkrankten wurde ein Anteil von 18 % hospitalisiert. Für 4.407 Fälle (3,0 %) ist bekannt, dass sie eine Pneumonie entwickelt haben.
- 965 (51 weniger als tags zuvor) COVID-19-Patienten werden intensivmedizinisch behandelt, 62 % davon beatmet.
- Die intensivmedizinische Behandlung wurde bereits bei 12.768 Patienten abgeschlossen, 27 % davon verstarben.
- Es beteiligen sich derzeit 1.276 Klinikstandorte am Register. Dieses weist 32.251 Intensivbetten in Deutschland aus. Etwa 38 % davon sind derzeit frei.
Todesfälle
Fallsterblichkeit
Das früh am Tag aktualisierte RKI-Dashboard[8] gibt mit Datenstand 23. Mai 2020 0:00 Uhr an:
- In Deutschland gab es bisher 8.216 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19.
Der Lage-/Situationsbericht des RKI präzisiert in der Ausgabe vom 21. Mai 2020:[47]
- Es starben 55 % Männer und 45 % Frauen. In 19 Fällen handelte es sich um Personal in medizinischen Einrichtungen.
- Der Anteil der Verstorbenen an den bekannten Infizierten beträgt 4,6 %.
- Es wurde ein Altersmedian von 82 Jahren für die Todesfälle gemeldet. 86 % der Todesfälle, aber nur 19 % aller Fälle sind 70 Jahre oder älter.
Auffallend ist die in Deutschland im Vergleich zu Italien, aber auch anderen stark von der Pandemie betroffenen Ländern wie Frankreich, Großbritannien und den USA, deutlich niedrigere Fallsterblichkeit, wofür in den Medien unterschiedliche Ursachen vermutet wurden. Neben unterschiedlichen Dunkelziffern aufgrund unterschiedlich guter Testabdeckung könne dies auch mit dem geringeren Alter des durchschnittlichen Infizierten von anfänglich 46 bis 47 Jahren in Deutschland gegenüber beispielsweise 63 Jahren in Italien zusammenhängen,[53][54] was teilweise damit erklärt wird, dass sich in der Anfangsphase aus Deutschland besonders viele Menschen im Skiurlaub[55] und bei Faschingspartys[56] angesteckt hätten.[53] Der Virologe Christian Drosten erklärte die niedrige Sterblichkeitsquote in Relation zur Infiziertenzahl vor allem mit der hohen Testabdeckung in Deutschland, wo durch die Untersuchung des Umfeldes von Infizierten viele leichte Fälle mit in die Statistik gelangten, welche vorwiegend junge Menschen beträfen.[57] Als Grund wird auch die Anzahl der Intensivbetten in den jeweiligen Ländern angeführt. So hatte Italien vor der Pandemie 5.000 Betten, das Vereinigte Königreich 4.100 und in Deutschland gab es zunächst 28.000 Intensivbetten.[58]
Im Folgenden sind Todesfälle mit oder an SARS-CoV-2 Verstorbener aufgeführt.
Bestätigte Todesfälle (kumuliert) in Deutschland
nach Daten des RKI[8][10][Anm. 1][Anm. 2]
Bestätigte Todesfälle (täglich) in Deutschland
nach Daten des RKI[8][10][48][Anm. 1][Anm. 2]
Todesfälle nach Alter und Geschlecht
Lage-/Situationsbericht des RKI vom 21. Mai 2020[47]
Datum | BW |
BY |
BE |
BB |
HB |
HH |
HE |
MV |
NI |
NW |
RP |
SL |
SN |
ST |
SH |
TH |
Gesamt | Zunahme gegenüber Vortag |
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– | – | – | – | – | – | – | – | – | 2 | – | – | – | – | – | – | 2 | 2 |
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– | – | – | – | – | – | – | – | – | 2 | – | – | – | – | – | – | 2 | 0 |
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– | – | – | – | – | – | – | – | – | 3 | – | – | – | – | – | – | 3 | 1 |
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1 | 1 | – | – | – | – | – | – | – | 3 | – | – | – | – | – | – | 5 | 2 |
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1 | 1 | – | – | – | – | – | – | – | 3 | – | – | – | – | – | – | 5 | 0 |
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2 | 1 | – | – | – | – | – | – | – | 5 | – | – | – | – | – | – | 8 | 3 |
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3 | 4 | – | – | – | – | – | – | – | 5 | – | – | – | – | – | – | 12 | 4 |
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3 | 5 | – | – | – | – | – | – | – | 5 | – | – | – | – | – | – | 13 | 1 |
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2 | 4 | – | – | – | – | – | – | – | 6 | – | – | – | – | – | – | 12 | (c) |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
2 | 4 | – | – | – | – | – | – | – | 6 | – | – | – | – | – | – | 12 | 0 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
6 | 8 | – | – | – | – | – | – | – | 6 | – | – | – | – | – | – | 20 | 8 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
10 | 12 | – | – | – | – | 1 | – | – | 6 | 1 | – | – | – | 1 | – | 31 | 11 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
16 | 19 | 1 | – | – | – | 2 | – | – | 6 | 1 | – | – | – | 1 | – | 46 | 15 |
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21 | 21 | 1 | – | – | – | 2 | – | 1 | 6 | 2 | – | – | – | 1 | – | 55 | 9 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
21 | 26 | 1 | – | – | – | 3 | – | 4 | 28 | 2 | – | – | – | 1 | – | 86 | 31 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
30 | 30 | 1 | – | – | – | 4 | – | 6 | 33 | 5 | 1 | 1 | – | 2 | 1 | 114 | 28 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
37 | 37 | 2 | 1 | – | – | 4 | – | 7 | 43 | 5 | 1 | 6 | 1 | 3 | 1 | 149 | 35 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
56 | 47 | 4 | 1 | 1 | – (f) | 6 | – | 8 | 53 | 6 | 2 | 7 | 1 | 3 | 3 | 198 | 49 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
70 | 55 | 8 | 1 | 1 | 2 | 7 | – | 10 | 72 | 8 | 2 | 7 | 2 | 4 | 4 | 253 | 55 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
101 | 77 | 8 | 1 | 2 | 2 | 9 | – | 12 | 80 | 11 | 2 | 9 | 2 (g) | 4 | 5 | 325 | 72 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
101 (h) | 107 | 9 | 1 | 2 | 4 | 9 (h) | 1 | 21 | 98 | 12 | 2 (h) | 9 | 2 | 6 | 5 | 389 | 64 |
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119 | 127 | 11 | 2 | 2 | 5 | 13 | 1 | 26 | 101 | 18 | 7 | 9 | 2 (i) | 7 | 5 | 455 | 66 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
165 | 162 | 13 | 2 | 4 | 9 | 17 | 1 | 34 | 117 | 19 | 7 | 12 | 6 | 9 | 6 | 583 | 128 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
197 | 225 | 16 | 4 | 5 | 14 | 21 | 3 | 42 | 134 | 23 | 8 | 17 | 7 | 10 | 6 | 732 | 149 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
241 | 268 | 19 | 7 | 6 | 14 | 27 | 3 | 45 | 161 | 26 | 11 | 18 | 8 | 11 | 7 | 872 | 140 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
285 | 307 | 20 | 9 | 6 | 16 | 33 | 4 | 65 | 178 | 26 | 12 | 21 | 11 | 15 | 9 | 1.017 | 145 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
316 | 349 | 22 | 12 | 6 | 16 | 42 | 5 | 85 | 200 | 29 | 14 | 24 | 11 | 17 | 10 | 1.158 | 141 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
367 | 396 | 24 | 17 | 6 | 19 | 56 | 5 | 89 | 245 | 32 | 14 | 32 | 12 | 18 | 10 | 1.342 | 184 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
387 | 437 | 26 | 19 | 8 | 19 | 61 | 6 | 92 | 255 | 32 | 14 | 34 | 12 | 20 | 12 | 1.434 | 92 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
433 | 481 | 28 | 20 | 9 | 20 | 73 | 8 | 111 | 282 | 34 | 16 | 38 | 12 | 24 | 18 | 1.607 | 173 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
464 | 564 | 32 | 22 | 10 | 23 | 84 | 11 | 121 | 348 | 45 | 23 | 50 | 16 | 28 | 20 | 1.861 | 254 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
519 | 635 | 37 | 30 | 11 | 44 | 100 | 11 | 141 | 384 | 50 | 23 | 52 | 16 | 34 | 20 | 2.107 | 246 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
570 | 703 | 42 | 37 | 13 | 53 | 111 | 11 | 161 | 446 | 51 | 36 | 59 | 18 | 38 | 24 | 2.373 | 266 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
622 | 747 | 46 | 37 | 15 | 56 | 120 | 11 | 171 | 472 | 59 | 41 | 65 | 18 | 39 | 25 | 2.544 | 171 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
649 | 786 | 50 | 38 | 15 | 56 | 123 | 11 | 189 | 495 | 64 | 43 | 67 | 21 | 41 | 25 | 2.673 | 129 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
677 | 820 | 51 | 38 | 17 | 56 | 135 | 11 | 201 | 518 | 68 | 44 | 68 | 24 | 44 | 27 | 2.799 | 126 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
711 | 872 | 56 | 40 | 20 | 59 | 147 | 11 | 211 | 545 | 70 | 52 | 70 | 25 | 49 | 31 | 2.969 | 170 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
767 | 954 | 62 | 42 | 21 | 67 | 173 | 11 | 224 | 607 | 77 | 58 | 73 | 26 | 54 | 38 | 3.254 | 285 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
802 | 1.049 | 74 | 54 | 21 | 80 | 187 | 13 | 248 | 663 | 87 | 71 | 94 | 26 | 55 | 45 | 3.569 | 315 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
872 | 1.137 | 84 | 60 | 22 | 84 | 197 | 13 | 274 | 726 | 92 | 76 | 95 | 28 | 59 | 49 | 3.868 | 299 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
919 | 1.198 | 91 | 62 | 24 | 90 | 212 | 14 | 281 | 791 | 99 | 86 | 103 | 29 | 61 | 50 | 4.110 | 242 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
968 | 1.256 | 92 | 66 | 25 | 91 | 230 | 15 | 288 | 814 | 106 | 91 | 107 | 30 | 62 | 53 | 4.294 | 184 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
982 | 1.286 | 94 | 66 | 25 | 91 | 240 | 15 | 291 | 857 | 107 | 91 | 109 | 30 | 67 | 53 | 4.404 | 110 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.031 | 1.336 | 97 | 67 | 25 | 91 | 251 | 15 | 306 | 896 | 116 | 93 | 117 | 32 | 70 | 55 | 4.598 | 194 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.063 | 1.424 | 105 | 74 | 26 | 91 | 265 | 15 | 328 | 964 | 122 | 97 | 122 | 33 | 79 | 71 | 4.879 | 281 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.113 | 1.476 | 105 | 84 | 27 | 113 | 286 | 15 | 340 | 999 | 131 | 99 | 127 | 34 | 84 | 61 | 5.094 | 215 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.153 | 1.525 | 112 | 90 | 27 | 122 | 296 | 16 | 364 | 1.052 | 136 | 105 | 135 | 35 | 88 | 65 | 5.321 | 227 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.189 | 1.566 | 113 | 97 | 27 | 139 | 305 | 16 | 377 | 1.084 | 138 | 107 | 141 | 35 | 95 | 71 | 5.500 | 179 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.237 | 1.596 | 123 | 100 | 27 | 140 | 315 | 16 | 384 | 1.096 | 147 | 107 | 147 | 36 | 96 | 73 | 5.640 | 140 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.249 | 1.621 | 125 | 100 | 27 | 142 | 320 | 16 | 391 | 1.131 | 152 | 121 | 147 | 36 | 98 | 74 | 5.750 | 110 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.269 | 1.681 | 127 | 106 | 27 | 142 | 333 | 17 | 394 | 1.171 | 157 | 123 | 148 | 39 | 101 | 78 | 5.913 | 163 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.299 | 1.754 | 137 | 109 | 29 | 153 | 346 | 17 | 406 | 1.200 | 161 | 129 | 153 | 39 | 103 | 80 | 6.115 | 202 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.353 | 1.799 | 147 | 113 | 29 | 155 | 353 | 17 | 416 | 1.219 | 166 | 131 | 156 | 43 | 106 | 85 | 6.288 | 173 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.385 | 1.850 | 149 | 120 | 30 | 163 | 360 | 18 | 429 | 1.261 | 172 | 135 | 162 | 44 | 110 | 93 | 6.481 | 193 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.402 | 1.885 | 152 | 122 | 30 | 163 | 364 | 18 | 451 | 1.268 | 173 | 135 | 163 | 44 | 112 | 93 | 6.575 | 94 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.412 | 1.910 | 154 | 122 | 30 | 164 | 370 | 18 | 453 | 1.287 | 176 | 138 | 165 | 44 | 113 | 93 | 6.649 | 74 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.421 | 1.926 | 154 | 122 | 30 | 166 | 372 | 18 | 456 | 1.290 | 177 | 139 | 167 | 45 | 113 | 96 | 6.692 | 43 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.452 | 1.949 | 154 | 123 | 31 | 172 | 381 | 19 | 463 | 1.332 | 182 | 139 | 171 | 46 | 118 | 99 | 6.831 | 139 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.481 | 2.001 | 159 | 127 | 31 | 190 | 386 | 19 | 470 | 1.358 | 187 | 141 | 177 | 46 | 119 | 104 | 6.996 | 165 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.497 | 2.050 | 162 | 129 | 32 | 194 | 396 | 19 | 478 | 1.372 | 189 | 143 | 181 | 48 | 120 | 109 | 7.119 | 123 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.515 | 2.114 | 163 | 131 | 32 | 201 | 403 | 19 | 493 | 1.397 | 192 | 140 (k)Fehler bei Vorlage * Parametername unbekannt (Vorlage:FN): "2" | 184 | 48 | 122 | 112 | 7.266 | 147 |
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1.534 | 2.147 | 164 | 133 | 32 | 204 | 408 | 19 | 496 | 1.424 | 195 | 142 | 186 | 48 | 122 | 115 | 7.369 | 103 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.542 | 2.153 | 165 | 134 | 32 | 204 | 411 | 19 | 498 | 1.425 | 195 | 142 | 187 | 48 | 123 | 117 | 7.395 | 26 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.545 | 2.155 | 165 | 134 | 34 | 204 | 412 | 19 | 498 | 1.437 | 195 | 142 | 187 | 48 | 124 | 118 | 7.417 | 22 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.568 | 2.182 | 165 | 136 | 35 | 216 | 415 | 20 | 507 | 1.456 | 206 | 144 | 190 | 50 | 125 | 118 | 7.533 | 116 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.594 | 2.209 | 170 | 137 | 36 | 223 | 419 | 20 | 508 | 1.473 | 207 | 144 | 191 | 52 | 125 | 126 | 7.634 | 101 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.608 | 2.229 | 173 | 138 | 37 | 228 | 423 | 20 | 524 | 1.483 | 212 | 145 | 195 | 52 | 125 | 131 | 7.723 | 89 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.628 | 2.260 | 177 | 148 | 37 | 228 | 429 | 20 | 534 | 1.493 | 213 | 147 | 195 | 54 | 126 | 135 | 7.824 | 101 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.644 | 2.273 | 181 | 149 | 37 | 231 | 432 | 20 | 535 | 1.500 | 216 | 149 | 197 | 54 | 126 | 137 | 7.881 | 57 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.648 | 2.283 | 182 | 149 | 37 | 232 | 435 | 20 | 544 | 1.505 | 216 | 149 | 196 | 54 | 126 | 138 | 7.914 | 33 |
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1.652 | 2.287 | 180 (o)Fehler bei Vorlage * Parametername unbekannt (Vorlage:FN): "2" | 149 | 38 | 232 | 439 | 20 | 545 | 1.512 | 217 | 149 | 196 | 54 | 126 | 139 | 7.935 | 21 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.653 | 2.314 | 182 | 150 | 38 | 232 | 442 | 20 | 548 | 1.525 | 222 | 154 | 198 | 54 | 128 | 147 | 8.007 | 72 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.672 | 2.339 | 186 | 151 | 38 | 236 | 446 | 20 | 557 | 1.537 | 222 | 154 | 198 | 54 | 131 | 149 | 8.090 | 83 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.680 | 2.348 | 186 | 151 | 39 | 239 | 451 | 20 | 566 | 1.546 | 224 | 157 | 201 | 54 | 134 | 151 | 8.147 | 57 |
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort. |
1.680 (p)Fehler bei Vorlage * Parametername unbekannt (Vorlage:FN): "2" | 2.358 | 190 | 152 | 39 | 240 | 457 | 20 | 568 | 1.547 | 224 | 157 | 203 | 54 | 134 | 151 | 8.174 | 27 |
Datum | BW |
BY |
BE |
BB |
HB |
HH |
HE |
MV |
NI |
NW |
RP |
SL |
SN |
ST |
SH |
TH |
Gesamt | Zunahme gegenüber Vortag |
- Anmerkungen
- ↑ a b c d e f Hier sind Fälle aufgelistet, die dem RKI über den elektronischen Meldeweg oder offizielle Quellen mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, kann es zu Abweichungen bzw. zeitlichen Verzögerungen zwischen den RKI-Fällen und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Länder oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO), kommen.
- ↑ a b c d ab dem 17. März nur elektronisch gemeldete Fälle
- ↑ Gesamtplus der Fälle zum Vortag verteilt sich auf verschiedene Tage aufgrund des Übermittlungsprozesses. Beispielsweise wurden am 27. März 2020 5.780 Fälle neu übermittelt. Davon wurden 1.840 am 26. März gemeldet, 2.452 am 25. März, 747 am 24. März usw. (Quelle: COVID-19-Dashboard. Robert Koch-Institut, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 27. März 2020 . ) „Aus dem Verlauf der übermittelten Daten allein lässt sich daher kein Trend zu den aktuell erfolgten Neuinfektionen ablesen.“ (Quelle: COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit. Robert Koch-Institut, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 27. März 2020 . )
Landkreis bzw. Stadt | Bundesland | Todesfälle | Einwohnerzahl in Tsd. | Todesf. pro Mio. Ew. |
---|---|---|---|---|
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Tirschenreuth | BY | 133 | 72,5 | 1834 |
Straubing (Stadt) | BY | 45 | 47,8 | 941 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Neustadt an der Waldnaab | BY | 67 | 94,4 | 710 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Rosenheim | BY | 173 | 261,0 | 663 |
Odenwaldkreis | HE | 60 | 96,8 | 620 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge | BY | 39 | 73,2 | 533 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Traunstein | BY | 85 | 177,1 | 480 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Fürth | BY | 56 | 117,4 | 477 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Greiz | TH | 45 | 98,2 | 458 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Altötting | BY | 50 | 111,2 | 450 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Amberg-Sulzbach | BY | 44 | 103,1 | 427 |
Wolfsburg (Stadt) | NI | 52 | 124,2 | 419 |
Hohenlohekreis | BW | 44 | 112,0 | 393 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. zum Vergleich: Deutschland | 8.147 | 83.019,2 | 98 |
Entwicklung der gesamtgesellschaftlichen Sterblichkeit
Seit dem 30. April 2020 gibt das Statistische Bundesamt einen Sonderbericht zu den Sterbefällen in Deutschland heraus, in welchem die vorläufigen gesamtgesellschaftlichen Sterbefallzahlen des Jahres 2020 mit denen der Vorjahre 2016 bis 2019 nach Kalenderwochen bzw. Kalendertagen verglichen werden können. Für die Jahre 2019 und 2020 werden dazu Rohdaten verwendet, die anders als die Daten der Kalenderjahre 2016, 2017 und 2018 noch nicht plausibilisiert sind. Das Statistische Bundesamt gibt an, dass nach Erfahrungen der Vorjahre nach 7 Tagen etwa 80 % der tatsächlichen Sterbefälle eines Tages in der Statistik erfasst werden, nach 12 bis 14 Tagen etwa 90 %, nach 4 Wochen 97 % und 99 % aller tatsächlichen Fälle nach etwa 65 Tagen erfasst werden können. Die Sonderauswertung wird wöchentlich aktualisiert und bildet dann jeweils eine weitere Kalenderwoche ab. Zwischen dem letzten in der Sonderauswertung erfassten Tag und dem Veröffentlichungsdatum liegen 25 Tage. Die gesamtgesellschaftlichen Sterbefallzahlen können herangezogen werden, um in Abgrenzung zur Fallsterblichkeit die Übersterblichkeit über einen Untersuchungszeitraum zu ermitteln. Die Übersterblichkeit ist eine wichtige Kenngröße, um einerseits die tatsächliche Gefährlichkeit einer Krankheit rückblickend zu bewerten. Andererseits kann die eingetretene Übersterblichkeit als Kenngröße dienen, um die Wirksamkeit gesellschaftlicher Maßnahmen zu deren Eindämmung zu bewerten.
In dem am 30. April 2020 veröffentlichten Sonderbericht[60] und der dazugehörigen Sonderauswertung[61] fällt auf, dass in Deutschland zunächst keine Übersterblichkeit, sondern eher eine Untersterblichkeit zu beobachten ist. Insbesondere zeigt sich, dass die Sterblichkeit im März 2018 unter den Bedingungen der damaligen Grippewelle deutlich oberhalb des Durchschnitts der Jahre 2016 bis 2019 ausfiel, wogegen die wöchentliche Sterblichkeit im Jahr 2020 zumindest bis Ende März im Vergleich zu den Vorjahren nicht nach oben ausschlug.[62] Die Covid-19-Pandemie in Deutschland ist – zumindest bis dahin unter den Nebenbedingungen des Lockdowns – also glimpflicher als die schwere Grippewelle 2017/2018 verlaufen. Jedoch war ab der letzten Märzwoche 2020 eine wöchentliche Sterblichkeit oberhalb des Durchschnitts der Jahre 2016 bis 2019 zu beobachten. Während vom 1. Januar 2020 bis zum 22. März 2020 (KW 1 bis KW 12) der Mittelwert der Todesfälle pro Woche 19.283 betrug, hat sich der Mittelwert vom 23. März bis zum 19. April 2020 (KW 13 bis KW 16) auf durchschnittlich 19.616 Fälle pro Woche, und damit um 1,73 % erhöht. In der 16. Kalenderwoche (13. bis 19. April 2020) sind die totalen Sterbefallzahlen im Vergleich zur Vorwoche zwar wieder gefallen – sie lagen jedoch noch immer über dem Durchschnitt der Vorjahre, weil die wöchentliche Sterblichkeit in diesem Zeitraum auch in den Vorjahren fiel.[61][63][64]
In der 17. Kalenderwoche (20. bis 26. April 2020) gab es in Deutschland eine Übersterblichkeit von 3 %, die damit im Vergleich zu anderen europäischen Staaten vergleichsweise gering ausfiel.[65]
Prominente Opfer
Prominente Opfer stehen in der Liste von Todesopfern der COVID-19-Pandemie.
Genesene
Die mitgeteilten Zahlen beschränken sich auf die erfassten Infizierten. Da im Gegensatz zu Infektionen und Todesfällen die Genesung in Deutschland nach der § 1 CoronaVMeldeV in Verbindung mit § 6 IfSG nicht meldepflichtig ist, gibt es zu deren Anzahl nahezu ausschließlich Schätzungen; nur vereinzelt wird versucht, diese Daten behördlicherseits zu erfassen.[66][67]
Personen, die eine Infektion unbemerkt überstanden haben oder aufgrund nur geringer Symptome keinen Arzt aufsuchten, werden nicht statistisch erfasst – weder bei den Infizierten noch bei den Genesenen.
Nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts gelten Infizierte frühestens 14 Tage nach dem labordiagnostischen Erstnachweis bei (asymptomatischem Krankheitsverlauf), nach Symptombeginn (leichter Krankheitsverlauf) oder nach Krankenhausentlassung (schwerer Krankheitsverlauf) als genesen. In den beiden letzten Fällen müssen sie zudem mindestens 48 Stunden symptomfrei gewesen sein. Dieser Zeitraum beeinflusst auch die Dauer der häuslichen Quarantäne für Patienten, die diese wegen Verdachtes einer Ansteckung und keiner stationären Behandlung einhalten müssen. Es ist eine Mindestdauer, den endgültigen Entscheid treffen der behandelnde Arzt oder das Gesundheitsamt.[68]
Laut RKI ist das Ende der infektiösen Phase momentan noch nicht sicher anzugeben. Sie verweisen auf eine Studie mit neun Patienten. Abstrichproben vom Rachen enthielten vermehrungsfähige Viren bis zum vierten, aus dem Sputum bis zum achten Tag nach Symptombeginn. Eine Krankenhausentlassung ohne anschließende Isolation ist nur möglich, wenn sich das Virus zusätzlich in zwei PCR-Untersuchungen von Abstrichen aus dem Mund-/Nasenrachenraum im Abstand von 24 Stunden nicht nachweisen lässt.[69]
Seit dem 30. März publiziert das Robert Koch-Institut Schätzzahlen zu den Genesenen, welche auf der Zahl der zuvor als infiziert erfassten Personen beruhen. Berücksichtigt werden Personen, deren Infektionszeitpunkt mindestens die o. g. Zahl von 14 Tagen zurückliegt und die weder hospitalisiert wurden noch verstorben sind.
Nach Angaben des RKI mit Datenstand 23. Mai 2020 0:00 Uhr schätzt dieses 159.900 Personen als genesen.
Zahl der aktiven Fälle
Dieser Wert berechnet sich aus der vom RKI angegebenen Zahl der insgesamt gemeldeten Infektionsfällen abzüglich einer Schätzung des RKI für die Zahl der bisher Genesenen (s. o.) sowie der Zahl der gemeldeten verstorbenen Personen.
Nicht berücksichtigt wird die Dunkelziffer (leichte Fälle, nicht erkannte Infektionen auch abhängig von der Intensität der Testungen), für die davon Genesenen oder für nicht erkannte Todesfälle in Zusammenhang mit der Erkrankung.[70] Bezüglich einer Interpretation „aktiv gleich erkrankt“ sind neben der Dunkelziffer auch Verzögerungen bis zur Meldung zu beachten, so sind bereits positiv Getestete der Folgetage noch nicht enthalten. Das RKI bewertet die Verteilung der Dauer zwischen Erkrankungsbeginn und dem Datum der Übermittlung der Meldung so, dass 50 % der Fälle nach 7 Tagen übermittelt wurden. Für die meisten Fälle liegt diese Dauer zwischen 5 und 10 Tagen.[71] Schließlich ist bezüglich der Interpretation „aktiv gleich ansteckend“ noch zu beachten, dass Personen, die später positiv getestet werden, vor diesem Zeitpunkt bereits ansteckend sein können. Die Infektiosität besteht laut RKI im Durchschnitt schon 2 Tage vor dem Symptombeginn.[72]
Dennoch ist diese Statistik als Verlauf ein Indikator für die Politik: Damit die Entwicklung nicht kippt, ist ein Sinken der Anzahl aktiver Fälle ein verwendeter Indikator.[70] Da die Pandemie vorangeschritten ist und die kumulierten Zahlen zunehmend von den wieder gesunden und verstorbenen Menschen geprägt sind, würde das aktuelle Infektionsgeschehen in den kumulierten Zahlen durch eine frühere Infektionswelle überdeckt werden.[73]
In der nachfolgenden Grafik entspricht der gesamte Balken den gemeldeten Fällen bis zum jeweiligen Tag (wie oben in Infektionsfälle). Die aktiven Fälle ergeben sich durch Abziehen der Zahl der Genesenen und Verstorbenen zum gleichen Tag. Die einzelnen „Sprünge“ erklären sich dadurch, dass es sich bei Genesenen um Schätzungen handelt, die erst ab dem 30. März vorliegen und ggf. auch korrigiert wurden. Beispielsweise wurde in Bayern am 20. April die Zahl der Genesenen um rund 3000 nach unten korrigiert. Auch liegen die in den einzelnen Bundesländern verwendeten Zahlen fast immer unter den Schätzungen des RKI.[74]
Genesene, aktive Fälle, Verstorbene in Deutschland
„gestapeltes“ Diagramm nach Daten des RKI[75][Anm. 1]
Genesene: nach Schätzung des RKI; aktive Fälle: aus erfassten Infektionen, Verstorbenen, Schätzung d. Genesenen
- ↑ Vom 7. auf den 8. April ist ein Bruch in der Reihe auf Grund einer Algorithmusanpassung zu beachten. Da ein genaues Datum der Genesung für die meisten Fälle nicht vorlag, wurde vom RKI ein Algorithmus zur Schätzung verwendet, der ab dem 8. April so angepasst wurde, dass alle übermittelten Fälle bei der Schätzung der Anzahl der Genesenen berücksichtigt werden können, also auch die Fälle ohne Angaben zum Erkrankungsbeginn, s. Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 8. April 2020 – Aktualisierter Stand für Deutschland, S. 5
Deutsche Betroffene im Ausland
Bei mehreren Infektionsfällen im Ausland waren Deutsche betroffen. Medial für Aufmerksamkeit sorgten unter anderem
- acht im Hafen von Yokohama unter Quarantäne stehende Deutsche (davon zwei erkrankte) auf der Diamond Princess und
- 200 in Quarantäne befindliche deutsche Touristen im Hotel H10 Costa Adeje Palace in Adeje.[76][77][78][79]
Diese erste bekannte Infektion in Spanien stehe laut Medienangaben im Zusammenhang mit einem Coronapatienten aus Deutschland, der das Virus aus Landsberg nach La Gomera einführte.[80] In Ägypten starb am 8. März 2020 erstmals ein Deutscher an COVID-19. Der 60-jährige Mann stammte aus Schleswig-Holstein. Er wird statistisch den Fällen Ägyptens zugeordnet und ist der erste bekannte Todesfall in Afrika.[81]
Durch die Grenzschließungen konnten viele Urlauber nicht zurückreisen. Mit einer Rückholaktion – der größten in der Geschichte der Bundesrepublik – hat das Auswärtige Amt vom 17. März bis zum 24. April 2020 240.000 Reisende nach Hause gebracht. Vom Auswärtigen Amt selbst gecharterte Maschinen brachten dabei 66.000 Personen aus 65 Ländern zurück.[82]
Vergleich mit anderen Virusinfektionen
Das Nationale Referenzzentrum für Influenza (NRZ) im Robert Koch-Institut gibt im Rahmen der virologischen Surveillance täglich Zahlen zur Verteilung verschiedener respiratorischer Viren in den untersuchten Proben der deutschen Sentinelerhebung heraus. Diese werden u. a. in den Influenza-Wochenberichten der Arbeitsgemeinschaft Influenza ausgewertet.[83] In den Wochenberichten für die 15. bis 18. KW wurden nur zwischen 31 und 66 Proben mit möglichen Viren untersucht.
Seit der 8. KW 2020 werden Sentinelproben zusätzlich auf SARS-CoV-2 untersucht, so dass ein Vergleich zwischen dem Auftreten von SARS-CoV-2 und anderen gewöhnlichen respiratorischen Viren möglich wird. Die hier dargestellten Zahlen beziehen sich auf die 8. bis 18. Kalenderwoche bzw. auf die Zeit vom 15. Februar bis 1. Mai 2020. Neben SARS-CoV-2 wurde auf Influenza-, Respiratory-Syncytial-, humanes Metapneumo-, humanes Parainfluenza- und Rhinovirus getestet.[84]
Anteile respiratorischer Viren nach der Sentinelerhebung des RKI
8.–18. KW, nach Daten des RKI (jeweils jüngste)[84][Anm. 1][Anm. 2]
Anmerkungen:
- ↑ Positivenrate = Anzahl positiver Proben / Anzahl eingesandter Proben. Der Anteil der gesamten positiven Proben kann von der Summe der positiven Proben der Einzelviren abweichen, wenn Mehrfachinfektionen (z. B. mit Influenza- und Rhinoviren) nachgewiesen wurden. Beim jeweils jüngsten Wert sind starke Schwankungen bis zur nächsten Woche möglich.
- ↑ Werte für SARS-CoV-2: Positivenrate = Anzahl positiver SARS-CoV-2 Proben / Anzahl der untersuchten Proben auf SARS-CoV-2. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse in der 8. bis 13. KW unterliegt Einschränkungen, da nicht alle Sentinelproben untersucht werden konnten.
Zur Interpretation:
Aufgrund der sehr geringen Positivenzahlen (zwischen 0 und 4[84]) und der seit Ende der Grippewelle abnehmenden Gesamtzahl an Proben (z. B. 35 in der 16. KW[84]) sind die dargestellten Werte mit einer größeren Unsicherheit behaftet. Auch können sich die jüngeren Zahlen durch Nachträge noch ändern, insbesondere der jüngste Wert. Deshalb lässt sich für die jüngsten Werte kein verlässlicher Trend ableiten.
Für die Werte für die 8. bis 13. Kalenderwoche von SARS-CoV-2 in der Grafik liegt eine eingeschränkte Vergleichbarkeit vor. Die zusätzlichen Untersuchungen auf SARS-CoV-2 umfassten nicht alle Sentinel-Proben, es wurden umgerechnet zwischen 86 und 100 Prozent aller eingesendeten Proben untersucht.[84]
Die Arbeitsgemeinschaft Influenza steht unter der „wissenschaftliche[n] Federführung“ des Robert Koch-Institutes und wird finanziell und praktisch durch ihre „Partner“ aus der Pharmaindustrie, insbesondere Impfstoffanbieter, und verwandte Organisationen unterstützt.[83]
Modellierung der Ausbreitung
Prognosemodelle
Mathematische Modelle zur Entwicklung der Pandemie sind in Deutschland wie auch in anderen Ländern eine wesentliche Grundlage für die Einschätzung der Lage und der Handlungsoptionen sowie für politische Entscheidungen.[85][86][87] Die örtliche und zeitliche Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Deutschland und die daraus resultierende Fallzahlentwicklung beatmungspflichtiger COVID-19-Patienten, die intensivmedizinisch versorgt werden müssen, unterliegen einem dynamischen Geschehen, das von zahlreichen Zusammenhängen und Einflussfaktoren abhängt. Diese sind einerseits durch die Eigenschaften des Virus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 selbst vorgegeben und können andererseits durch den Einsatz von Gegenmaßnahmen wie Infektions- und Antikörpertests, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Kontaktnachverfolgung, Quarantäne, medikamentöse COVID-19-Therapie und Impfprävention je nach Verfügbarkeit und Wirksamkeit mehr oder weniger aktiv beeinflusst und gesteuert werden.
Zur Abschätzung möglicher zukünftiger Entwicklungen im dynamischen COVID-19-Geschehen werden epidemiologische Prognosemodelle der Zusammenhänge und Einflussfaktoren verwendet, die aus Verlaufsdaten vergangener Virusausbrüche ähnlicher Viren durch nachträgliche wissenschaftliche Auswertungen nach Ende des Ausbruchs gewonnen wurden. Diese Modelle und Faktoren müssen laufend mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu SARS-CoV-2 und COVID-19 und ersten systematisch gesichert erhobenen Daten aus Studien zum aktuellen COVID-19-Geschehen angepasst und verbessert werden, damit mit ihnen gesicherte und zuverlässige Vorhersagen zur COVID-19-Entwicklung in Deutschland getroffen werden können. Die Prognosemodelle werden mit verschiedenen Annahmen z. B. zur Wirksamkeit von getroffenen Schutzmaßnahmen berechnet und zeigen dann die jeweils zu erwartenden Fallzahlen und deren zeitlichen Verlauf über die kommenden Monate.[88][89][90][91][92][93][94][95]
Inzwischen befassen sich viele Forschungsgruppen und Projekte mit der Modellierung der Epidemie in Deutschland. Sie erarbeiten Prognosen zur Ausbreitung der Epidemie und zur Auslastung des Gesundheitssystems sowie der entsprechenden Werkzeuge: beispielsweise das Projekt „Event-Horizon COVID-19“[96] der Humboldt-Universität Berlin in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, der öffentlich zugängliche ZEQ-COVID-19-Szenariorechner zur Prognose des Strukturbedarfs des Gesundheitswesens[97], der Corona Prediction Estimator (CoPE) zur Prognose des regionalen Bedarfs an Klinikbetten[98] oder die Initiative „Systemische Epidemiologische Analyse der COVID-19-Epidemie“[99] der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren. Anders als diese auf die Infektionszahlen und die Auslastung des Gesundheitssystems konzentrierten Studien modellierten im Mai 2020 das ifo Institut für Wirtschaftsforschung und das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in einer neuartigen interdisziplinären Studie den epidemiologische Verlauf gemeinsam mit den politischen Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen.[100][101]
Da alle Modelle mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind, rieten Statistiker verschiedener deutscher Forschungsinstitute und Hochschulen Ende März dazu, „sich beim Fahren auf Sicht durch die skizzierten Modellrechnungen leiten, sich von Einzelinformationen jedoch nicht zu sehr beeindrucken zu lassen“.[87] Ebenfalls im März forderte der Virologe Hendrik Streeck, die Datenbasis der verwendeten Modelle zu verbessern, damit einschneidende politische Entscheidungen auf einer zuverlässigeren Grundlage getroffen werden könnten.[102] Auch die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina erklärte am 13. April 2020, die Datenbasis für die Modellierung müsse deutlich verbessert werden. Die bisher genutzten symptomgeleiteten Erhebungen von Patientendaten sollten ergänzt werden durch die repräsentative und regionale Erhebung des Infektions- und Immunitätsstatus der Bevölkerung, freiwillig bereitgestellte GPS-Daten und Contact-Tracing. „Dies würde die Präzision heute verfügbarer Modelle steigern, um insbesondere eine kontextabhängige örtliche Auflösung und damit eine differenzierte Vorhersage des Pandemieverlaufs zu erlauben.“[103]
Reproduktionszahl
Im Rahmen der Modellierung der Studie und Vorausberechnung des Verlaufs schätzt das RKI die Nettoreproduktionszahl R. Eine Erläuterung der Berechnungsmethode des RKI und eine graphische Darstellung des Verlaufs von Anfang März bis Anfang April erfolgte im epidemiologischen Bulletin 17/2020.[104] Wissenschaftler[105] und Medien[106][107] raten zu Vorsicht bei der Interpretation tagesaktueller Werte der Reproduktionszahl. Die Berechnung sei kompliziert, von vielen Annahmen abhängig und daher mit einer erheblichen statistischen Unsicherheit behaftet.[105][106] Das gelte insbesondere für die letzten Tage, für die noch keine zuverlässigen Werte für die Anzahl Infizierter vorliegen. Schätzungen für einzelne Tage können statistische Ausreißer sein und wurden auch wiederholt im Nachhinein korrigiert.[106]
Anfang März lag diese noch bei etwa 3,0, fiel bis zum 22. März auf Werte um 1,0 und lag am 9. April bei etwa 0,9 (95 %-Konfidenzintervall [0,8–1,1]). Zwischenzeitlich lag die Zahl bei 0,7, stieg Mitte April aber wieder auf 0,9 an.[104] Ende April und Anfang Mai schwankte der Wert zwischen 0,7 und 0,8.[106] Am 9. Mai 2020 meldete das RKI, dass die Reproduktionszahl wieder den kritischen Wert von 1 überschritten habe. Das RKI betonte, angesichts statistischer Schwankungen könne noch nicht bewertet werden, ob es zu einem Wiederanstieg der Fallzahlen komme. Die Erhöhung des R-Wertes mache es aber erforderlich, die Entwicklung in den nächsten Tagen sehr aufmerksam zu beobachten.[108][109]
Vom 9. bis 11. Mai zeigte sich der starke Einfluss von Massentests in Hospitälern, Altenheimen, Asylbewerber- und Leiharbeiterunterkünften auf den sensitiven R-Wert, der die geschätzten Neuerkrankungen (Beginn der Symptomatik) vor 4 bis 7 Tagen und das geschätzte Infektionsgeschehen vor 8 bis 13 Tagen bewertet. Seit dem 14. Mai berechnet das RKI darum zusätzlich eine glättende „7-Tage-Reproduktionszahl“, die die geschätzten Neuerkrankungen vor 4 bis 10 Tagen und das geschätzte Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen darstellt. Grundlage sind das Nowcasting, 4 Tage Generationszeit und 4–6 Tage Inkubationszeit. Der Verlauf des sensitiven R-Werts eilt dem des stabilen R-Werts etwa um einen Tag voraus. So sollte R mit dem 7-Tage-R des darauf folgenden Tages verglichen werden, z. B. R vom 14. Mai mit 7-Tage-R vom 15. Mai.[110][111] Das RKI bietet Tabellen der aktuellen Werte zum Download an, allerdings stimmen dort die Datumsangaben nicht mit dem Veröffentlichungsdatum überein.[111]
Datum Erstveröffentlichung |
R | 95 %-Konfidenz-/ Prädiktionsintervall |
7-Tage-R | 95 %-Konfidenz- intervall |
Quelle |
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15. Apr. 2020 | 0,9 | 0,8–1,1 | [33] | ||
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
|
0,9 | 0,7–1,0 | [112] | ||
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
|
0,74 | 0,62–0,89 | [113] | ||
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
|
0,76 | 0,66–0,89 | [114] | ||
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
|
0,71 | 0,59–0,82 | [115] | ||
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
|
0,65 | 0,53–0,77 | [116] | ||
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
|
0,71 | 0,60–0,85 | [117] | ||
Vorlage:dtsx ist VERALTET – siehe dort.
|
0,83 | 0,67–0,99 | [118] | ||
9. Mai 2020 | 1,10 | 0,90–1,34 | [119] | ||
10. Mai 2020 | 1,13 | 0,94–1,35 | [120] | ||
11. Mai 2020 | 1,07 | 0,88–1,29 | [121] | ||
12. Mai 2020 | 0,94 | 0,79–1,10 | [122] | ||
13. Mai 2020 | 0,81 | 0,66–0,97 | [123] | ||
14. Mai 2020 | 0,75 | 0,61–0,88 | 0,88 | 0,81–0,95 | [110] |
15. Mai 2020 | 0,80 | 0,67–0,97 | 0,90 | 0,83–0,98 | [124] |
16. Mai 2020 | 0,88 | 0,72–1,05 | 0,89 | 0,81–0,97 | [125] |
17. Mai 2020 | 0,94 | 0,78–1,10 | 0,87 | 0,78–0,97 | [126] |
18. Mai 2020 | 0,91 | 0,77–1,09 | 0,82 | 0,75–0,89 | [127] |
19. Mai 2020 | 0,86 | 0,73–1,02 | 0,81 | 0,75–0,89 | [128] |
20. Mai 2020 | 0,88 | 0,73–1,05 | 0,87 | 0,79–0,95 | [43] |
21. Mai 2020 | 0,89 | 0,74–1,07 | 0,92 | 0,84–1,01 | [129] |
22. Mai 2020 | 0,85 | 0,71–1,00 | 0,91 | 0,83–1,00 | [130] |
Chronik der Ausbreitung
Besonders betroffenes Gebiet, nach RKI
In Deutschland traten Ende Januar 2020 erste einzelne Erkrankungsfälle in Bayern auf. Diese Fälle konnten alle erfolgreich isoliert werden, so dass keine weitere Ausbreitung stattfand. Während des Karnevals Ende Februar 2020 wurde im Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) sowie im Landkreis Göppingen (Baden-Württemberg) die ersten neuen Infektionen festgestellt. Von dort aus breitete sich der Coronavirus SARS-CoV-2 bis Ende März über ganz Deutschland aus.
Behördlich ausgewiesene Risikogebiete
Das Robert Koch-Institut definiert „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch (ongoing community transmission) vermutet werden kann“ als Risikogebiete.[131] Am 26. Januar 2020 wurde vom RKI die Provinz Hubei inklusive der Stadt Wuhan als erstes Risikogebiet eingestuft. Es folgten im Februar und März eine Reihe weiterer Länder und Regionen.[132] Bund, Länder sowie zahlreiche Landkreise und Städte beschlossen Auflagen für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten aufgehalten hatten. Dazu gehörten beispielsweise Betretungsverbote und Kontaktbeschränkungen.[133][134]
Seit dem 10. April 2020 weist das Robert Koch-Institut keine expliziten internationalen Risikogebiete oder besonders betroffenen Gebiete in Deutschland mehr aus, da sich die Epidemie mittlerweile weltweit verbreitet habe. Das wurde auch damit begründet, dass das Auswärtige Amt bereits am 17. März 2020 eine weltweite Reisewarnung herausgegeben hatte.[135]
Risikogebiete in Deutschland
Das RKI wies ab 6. März 2020 den Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen als „besonders betroffenes Gebiet“ aus.[131]
Seit dem 31. März werden innerhalb von Deutschland keine besonders betroffenen Gebiete mehr ausgewiesen, da „COVID-19 inzwischen deutschlandweit verbreitet“ sei.[136]
Risikogebiete außerhalb Deutschlands
Zwischen dem 26. Januar und dem 10. April 2020 wurden vom Robert Koch-Institut folgende Länder ganz oder teilweise als Risikogebiete eingestuft:[131]
- in China zunächst am 26. Januar 2020 die Provinz Hubei und anschließend weitere Teile des Landes, aufgehoben am 25. März,[137]
- im Iran seit dem 26. Februar 2020 die Provinz Ghom[138] und ab dem 10. März das gesamte Land,[139]
- in Südkorea ab dem 26. Februar 2020 die Provinz Gyeongsangbuk-do[138] mit der Stadt Daegu,
- in Italien am 26. Februar 2020 und den folgenden Tagen zunächst verschiedene Provinzen in Norditalien[138][140] und ab dem 10. März das gesamte Land,[139]
- in Frankreich am 11. März 2020 die Region Grand Est[141], gefolgt von der Region Île-de-France[142] und schließlich am 31. März das gesamte Land,[136]
- in Österreich am 13. März 2020 das Bundesland Tirol[143] und am 27. März das gesamte Land,[142]
- in Spanien am 13. März 2020 Madrid,[143] gefolgt von weiteren Regionen[137] und schließlich am 31. März das gesamte Land,[136]
- in den Vereinigten Staaten am 15. März die Bundesstaaten Kalifornien, Washington und New York[144] und schließlich am 2. April 2020 das gesamte Land,[145]
- ganz Ägypten am 21. März,[146]
- in der Schweiz zunächst einige Kantone am 25. März 2020[137] und am 2. April das gesamte Land,[145]
- die gesamten Niederlande[145] und das gesamte Vereinigte Königreich am 2. April 2020.[145]
Seit dem 10. April werden keine Risikogebiete mehr ausgewiesen.
Reaktionen und Maßnahmen im Gesundheitssystem
Allgemeine Maßnahmen
Es wurden eine Reihe von Hygieneempfehlungen für die Bevölkerung ausgesprochen. Das Robert Koch-Institut empfiehlt zum Eigen- und Fremdschutz, genügend Abstand zu anderen einzuhalten, sich regelmäßig die Hände mit Seife zu waschen und sich nicht ins Gesicht zu fassen, um das Virus nicht auf die Schleimhäute zu bringen. Zu genaueren Informationen siehe COVID-19#Individuelle Hygienemaßnahmen.
Im Gesundheitssystem wurden Maßnahmen ergriffen, um der Bevölkerung bei Verdachtsfällen von Corona-Infektionen geordneten Zugang zu Tests zu ermöglichen. Für Berlin ist bekannt, dass die Charité und das Virchow-Klinikum besondere Anlaufstellen eingerichtet haben, um die Fälle von den normalen Notfallaufnahmen zu trennen.[147][148]
Andere Kliniken arbeiten mit sogenannten Drive-in-Testzentren: Verdachtsfälle können nach vorheriger Absprache in ihrem Auto vorfahren und der Abstrich wird der zu untersuchenden Person entnommen, ohne dass sie aussteigen muss. Dies hat den Vorteil, dass der potentiell Infizierte nicht mit Gegenständen oder anderen Personen in Kontakt kommt. Diese Art der Testzentren wurde bis Mitte März unter anderem in Groß-Gerau, Leinfelden-Echterdingen, München und Coburg in Betrieb genommen.[149][150][151] In Hannover zog ein solches Testzentrum am 17. März unter Erweiterung zum Messegelände um.[152][153]
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft veröffentlichte Basisinformationen zur Vorbereitung der deutschen Krankenhäuser auf Infektionsgeschehen und insbesondere Details zur Vorbereitung auf das Coronavirus in Deutschland. Demnach verfügten die Krankenhäuser mit Stand vom Anfang März 2020 über insgesamt 497.000 Betten, von denen 28.000 als Intensivbetten klassifiziert wurden, wobei von diesen 28.000 Intensivbetten 80 % belegt sind. Bundesweit existierten „ca. 50 Unterdruck-Zimmer“, wobei zusätzlich angegeben wurde: „Jedes Krankenzimmer, das über eine eigene Nasszelle verfügt und in dem man eine ggf. vorhandene mit anderen Zimmern verbundene Lüftung abschalten kann, kann ein Isolierzimmer sein. Zusätzlich lassen sich Krankenzimmer mithilfe von Folie im Eingangsbereich ohne größeren Aufwand zu Schleusenzimmern umfunktionieren.“[154]
Gesundheitsminister Spahn setzte angesichts der Herausforderungen durch das Virus die Pflegepersonaluntergrenzen bis auf weiteres außer Kraft.[155]
Zur Lage der verfügbaren Betten für Corona-Patienten wurde von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin eine Einschätzung der Lage für Gesamtdeutschland veröffentlicht. Zur weiteren Ausbreitung der Infektionen sagte Christian Karagiannidis: „In diesem Fall muss mit einem beträchtlichen Aufkommen intensivstationär zu versorgenden Patienten gerechnet werden, die das gesamte Behandlungsspektrum des akuten Lungenversagens erforderlich macht.“[156] Die Zahlen zu verfügbaren Betten werden von den Kliniken täglich aktualisiert und sind online abrufbar.[157] Mit Datum vom 5. März 2020 waren keine Engpässe bei den Kapazitäten bekannt.[158] Es lagen keine bundesweiten Zahlen zu Corona-Patienten auf Intensivstationen vor. Am 7. März 2020 warnte Christian Drosten vor Engpässen, wenn es im Herbst 2020 zu einem erneuten Krankheitsausbruch kommen sollte, weil über 80 Prozent der Intensivbetten bereits im Normalbetrieb belegt seien.[159]
Am 9. März einigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband darauf, bei leichten Atemwegserkrankungen eine Krankschreibung bis zu sieben Tage auf Basis einer telefonischer Rücksprache zuzulassen; diese Regelung war auf vier Wochen begrenzt.[160] Am 23. März wurde sie dahingehend geändert, dass eine Krankschreibung wegen einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache für bis zu 14 Tage ermöglicht wurde; diese Regelung sollte vorläufig bis zum 23. Juni 2020 gelten.[161] Am 17. April gab der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) jedoch bekannt, ab bereits dem 19. April wieder ein Arztbesuch für die Krankschreibung nötig ist;[162] die KBV kritisierte, das sei im Interesse der Arbeitgeber, es sei aber aufgrund der Ansteckungsgefahr nicht gut für Praxen und Patienten.[163] Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) erklärte, die Krankschreibung per Telefon müsse möglich bleiben, bis ausreichend Schutzkleidung vorhanden sei. Der Vorsitzende des G-BA erklärte am 21. April, der GB-A werde die Regelung „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ bis zum 4. Mai 2020 verlängern und Ärzte könnten die Bescheinigungen „im Vorgriff auf diese Entscheidung“ weiterhin auf der Basis einer telefonischen Anamnese ausstellen.[164]
Am 17. März wurde das DIVI Intensivregister[165] freigeschaltet, mit dem freie Beatmungsplätze in allen Kliniken Deutschlands registriert und abgefragt werden können.[166] Das Register beruht auf einer Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin, dem Robert Koch-Institut und der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Am 17. März 2020 kündigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder an, 400 Beamte aus anderen Behörden zeitweise zu Tätigkeiten bei den bayerischen Gesundheitsbehörden abzuordnen.[167]
Eine bisher geltende Regelung, die vorschrieb, dass psychotherapeutische Behandlungen höchstens zu 20 % als Online-Videobehandlungen durchgeführt werden dürfen, wurde vorläufig aufgehoben.[168]
Am 19. März gab das Gesundheitsministerium bekannt, mehrere Regelungen außer Kraft zu setzen: So wurde die Aussetzung der §§ 114 ff. SGB XI („Pflege-TÜV“) bis Ende September angeordnet, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung angewiesen, reguläre Kontrollen vorerst auszusetzen und dessen direkten Kontakt mit Pflegebedürftigen, die ohnehin Pflegegeld erhalten, auf das Nötigste zu reduzieren.[169] Angeordnet wurde ebenfalls, den Betreuungsschlüssel im Pflegebereich auszusetzen.[169]
Die Bundesregierung wandte sich direkt an Medizingeräte-Hersteller, um die Versorgung mit Beatmungsgeräten zu sichern.[170]
Hessens Wissenschaftsministerin Angela Dorn rief Medizinstudenten dazu auf, sich bei den Universitätskliniken zu melden und bei der Bekämpfung der Pandemie Hilfe anzubieten.[171] Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, rief Ärztinnen und Ärzte im Ruhestand, Ärzte mit einer Tätigkeit außerhalb der Patientenversorgung sowie Medizinstudierende dazu auf, sich in die Bekämpfung der Pandemie einzubringen.[172] Um zusätzliche Kapazitäten für die Versorgung von COVID-19-Erkrankten zu schaffen, wurden viele planbare Operationen (sogenannte Elektivmaßnahmen), abgesagt oder verschoben;[173] auch Patienten sagten verstärkt Behandlungen ab und Wartezimmer blieben leer. Der Rückgang an Behandlungen führte zu der paradoxen Situation, dass im März und April Meldungen über Praxen und Klinken zunahmen, die Kurzarbeit für Ärzte und medizinisches Personal anmeldeten.[174][175]
Ein Rückgang bei Blut- und Plasmaspenden im Kontext der COVID-19-Pandemie hat das PEI, das RKI und die BZgA zu einem Aufruf zur Blutspende bewogen.[176] Für die Versorgung von Patienten mit Bluttransfusionen mit begrenzter Haltbarkeit sei es wichtig, dass unter Einhaltung der gängigen Spenderauswahlkriterien entsprechend der Hämotherapie-Richtlinien weiterhin Blut gespendet würde.
Ärzte und Fachverbände verlangten, bürokratische Hürden für Schwangerschaftsabbrüche vorläufig abzubauen, weil Schwangere andernfalls nicht die Abtreibungsfristen einhalten könnten. Ein Schwangerschaftsabbruch müsse im Sinne der Pandemiebestimmungen als Notfall gelten.[177]
Da in Italien und Frankreich die Kliniken teilweise mit der intensivmedizinischen Versorgung von Menschen mit COVID-19 völlig überlastet sind, wurden Patienten von der deutschen und italienischen Luftwaffe in deutsche Krankenhäuser ausgeflogen.[178][179] So wurden mindestens 117 Patienten aus dem Ausland in Deutschland an Beatmungsmaschinen behandelt.[180]
Handlungsempfehlungen für die Intensivmedizin
Medizinische Fachgesellschaften haben begonnen, erste Handlungsempfehlungen zur Versorgung von COVID-19-Patienten zu erstellen. Empfehlungen zur intensivmedizinischen Therapie wurden von 4 medizinischen Fachgesellschaften gemeinsam mit dem ARDS-Netzwerk Deutschland und der Universitätsklinik Hamburg herausgegeben.[181] Für die palliative Versorgung veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) entsprechende Empfehlungen.[182]
Da es zu einer starken psychosozialen Belastung der Versorgenden kommen könnte, hat die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) Handlungsempfehlungen für die klinische psychosoziale Notfallversorgung herausgegeben.[183]
Am 26. März veröffentlichten sieben Fachgesellschaften gemeinsam verfasste klinisch-ethische Empfehlungen zur Entscheidung über die Zuteilung von Ressourcen (Triage). Nach ihrem Kenntnisstand sei es wahrscheinlich, dass in Deutschland trotz bereits erfolgter Kapazitätserhöhungen kurzfristig nicht mehr ausreichend intensivmedizinische Ressourcen für alle Patienten zur Verfügung ständen.[184] Diese Empfehlungen liegen mittlerweile in einer aktualisierten 2. Version vor.[185]
Bettenkapazitäten in der Intensivmedizin
Um die zu erwartende steigende Zahl von Coronavirus-Patienten in Deutschland besser versorgen zu können, haben Bund und Länder in einem gemeinsamen Krankenhaus-Notfallplan festgelegt, die Anzahl der Intensivbetten in Deutschland kurzfristig zu verdoppeln.[186]
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut und der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben im März 2020 innerhalb kürzester Zeit ein Online-Intensivregister mit Kartenansicht aufgebaut,[187] über das tagesaktuell bundesweit Bettenkapazitäten in der Intensivmedizin und freie Beatmungsplätze in Kliniken abgefragt werden können.[188] Die Möglichkeit einer maschinellen Beatmung von COVID-19-Patienten hätte sich in schwer betroffenen Ländern als das Nadelöhr in der Pandemie gezeigt, erklärte Christian Karagiannidis, Sprecher der DIVI-Sektion „Lunge – Respiratorisches Versagen“. Die DIVI setzt darauf, das Register binnen kurzer Zeit auf 1.000 Kliniken zu komplettieren. Alle Kliniken in Deutschland mit Intensivbereichen wurden aufgerufen, sich umgehend zu registrieren.[189] Stand 29. März 2020 um 7 Uhr haben sich 727 Kliniken registriert.[187] Etwa 120 gaben an, dass eine extrakorporale Membranoxygenierung (ECMO) bei schwerem Lungenversagen verfügbar wäre, bei fast 30 Kliniken waren die Beatmungsplätze ausgelastet (Stand: 23. März 2020). Unterschieden wird zwischen freien Kapazitäten mithilfe eines Ampelsystems. Dieses zeigt Kapazitäten von low-care (Intensivbetten ohne invasive Beatmungsmöglichkeit mit Monitoring, Überwachung, ggf. nichtinvasive Beatmung möglich), high-care (Intensivbetten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit für schwer Kranke) und ECMO (schwerstkranke Beatmungspatienten) an.[190] Die Krankenhausgesellschaft geht von mittlerweile fast 40.000 Intensivbetten aus.[191] Am 5. April 2020 gab DIVI allerdings bekannt, dass beim zentralen Register aktuell nur knapp 24.000 Intensivbetten gemeldet sind, also weniger als die 28.000 Betten, die laut amtlicher Statistik auch schon vor der Coronakrise zur Verfügung standen.[192] Auch davon „musste man schon rund zehn Prozent abziehen, die wegen Personalmangel nicht benutzt werden konnten“, so die DIVI-Sprecherin weiter, „in der Kinder-Intensivmedizin waren es sogar 20 Prozent“.
Weitere Krankenhauskapazitäten wurden im März 2020 auch durch Bundeswehrkrankenhäuser geschaffen; diese wurden für die Aufnahme von COVID-19-Patienten vorbereitet. Zivile Stellen könnten im Einzelfall Unterstützung durch diese Kapazitäten anfordern.[193]
Zahnärztliche Behandlung
Bei einer zahnärztlichen Behandlung kommen meist Bohrinstrumente mit Wasserkühlung zum Einsatz. Dabei bildet sich Aerosol. Eine mögliche Übertragung durch diese Form von Aerosol ist noch nicht wissenschaftlich erwiesen, da in Zahnarztpraxen, anders als in Laborversuchen, umfassende Absaugungen zum Einsatz kommen. Bisherige Studien zur Virusmenge im Aerosol verwenden nicht den Speichel eines symptomlosen infizierten Menschen als Testsubstrat (Realszenario), sondern hoch kontaminierte, künstliche Reagenzien, die einem 1-ml-Rachenabstrich eines Patienten mit schwerem Verlauf ähneln.[194] Informationen aus der Zahnklinik der Universität Wuhan widerlegen ein erhöhtes Übertragungsrisiko für zahnmedizinisches Personal bei Einhaltung der bisherigen Hygienemaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Schutzbrille, Untersuchungshandschuhe).[195] Die notwendige Schutzausrüstung bei der Behandlung von nachgewiesen mit COVID-19 infizierten Patienten (Atemschutzmaske FFP2, Schutzbrille mit Seitenschutz oder Visier, Untersuchungshandschuhe, langärmliger Schutzkittel, Kopfhaube) ist in vielen Zahnarztpraxen – auch wegen Lieferschwierigkeiten – nicht oder nur eingeschränkt vorhanden.
Zahnärzte sollten nur bei Notfällen und dringenden Behandlungen (notwendige Behandlungen, akute Zahnschmerzen, Zahnfraktur, Abschließen einer begonnenen Behandlung und Ähnliches) aufgesucht werden. Die Patienten sollten darüber informiert werden, ob die geplanten Behandlungen notwendig oder aufschiebbar sind. Regional unterschiedlich werden Zahnarztpraxen zum Notdienst vor allem für nachweislich Infizierte eingeteilt. Routineuntersuchungen, Zahnreinigungstermine oder aufschiebbare Behandlungen (beispielsweise Beginn der Anfertigung von Zahnersatz, neu zu beantragende Parodontitisbehandlungen) sollten bis auf Weiteres ganz entfallen. Patienten mit erhöhtem Risiko (hohes Alter, Lungenerkrankungen, Diabetiker, Krebspatienten, immunsupprimierte Patienten und Ähnliches) sind besonders gefährdet.[196]
Reaktionen und Prognosen in der Wissenschaft
Januar 2020
Am 22. Januar 2020 stufte die Bundesregierung das Virus als sehr geringes Gesundheitsrisiko ein und verglich seine Gefährlichkeit mit der des SARS-Erregers als weit weniger gefährlich.[197]
Ende Januar 2020 erklärte der Tropenmediziner Emil Reisinger, Impfungen gegen die Grippe könnten zur Vermeidung falscher Coronavirus-Verdachtsfälle beitragen, wodurch Behörden und Krankenhäuser entlastet würden.[198]
Ende Januar 2020 warnte die Pressesprecherin des Robert Koch-Instituts davor, die Influenza angesichts des Coronavirus nicht mehr ernst zu nehmen. Denn die Influenza, nicht aber das Coronavirus, stelle zu diesem Zeitpunkt eine konkrete Gefahr für Risikogruppen dar – etwa für chronisch Kranke, Schwangere, und Über-60-Jährige – bei über 13.000 bis 14.000 labordiagnostisch bestätigten Influenza-Erkrankungen und 30 Todesfällen allein in der laufenden Grippesaison. Die Gefahr könne man immer noch durch eine Impfung umgehen.[199]
Februar 2020
In einem Bericht des Robert Koch-Instituts (RKI) vom 13. Februar 2020 wurde die Notwendigkeit betont, die Ausbreitung zu verlangsamen und die Dynamik abzuschwächen. Dadurch könne man Zeit gewinnen, um „mehr über die Eigenschaften des Virus zu erfahren, Risikogruppen zu identifizieren, Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen vorzubereiten, Behandlungskapazitäten in Kliniken zu erhöhen, antivirale Medikamente und die Impfstoffentwicklung auszuloten.“ Es soll zudem vermieden werden, dass eine Erkrankungswelle mit der Grippewelle zusammenfällt, was Kliniken und Praxen besonders belasten würde.[200]
Christian Drosten, Leiter des Instituts für Virologie der Charité in Berlin, vermutete am 23. Februar, dass Deutschland ab diesem Zeitpunkt in die Pandemie hineingezogen worden sei.[201] Er sagte weiter: „Eine Eindämmung in letzter Sekunde ist wohl auch mit allen verfügbaren Kräften nicht mehr erreichbar.“[201]
Alexander S. Kekulé, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie des Universitätsklinikums Halle, bemängelte laut Presseberichten vom 25. Februar 2020 Versäumnisse der Bundesregierung bei der Bekämpfung der Krankheit.[202] Er forderte, jeden Fall von schwerer Lungenkrankheit auf das Virus zu testen.[203]
Der RKI-Präsident Lothar H. Wieler rief die Bevölkerung am 27. Februar 2020 dazu auf, im Fall von Symptomen zu Hause zu bleiben. Man solle dann weder zur Arbeit gehen noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren; auch solle man nicht unangemeldet eine Arztpraxis aufsuchen.[204]
Der Mikrobiologe und Infektionsepidemiologe Lars Schaade, Vizepräsident des RKI, erklärte am 28. Februar 2020, dass die Gefahr in Deutschland als „gering bis mäßig“ eingeschätzt werde.[205][206]
März 2020
Das RKI erhöhte seine Risikoeinschätzung am 2. März 2020 auf „mäßig“[207] und am 17. März auf „hoch“.[208] Stand 1. Mai war die Einschätzung für die Gesamtbevölkerung weiterhin „hoch“, für Risikogruppen „sehr hoch“.[209]
Die Empfehlung des RKI, die Belegschaft einer betroffenen Krankenhausstation für 14 Tage in Quarantäne zu schicken, wenn ein Mitarbeiter infiziert ist, hielt Christian Drosten für nicht praktikabel: „Wenn wir das gesamte medizinische Personal, das mit Infizierten Kontakt hatte, in Quarantäne schicken, bricht die medizinische Versorgung für die Bevölkerung zusammen.“[210]
In der Bundespressekonferenz am 9. März prognostizierte Christian Drosten aufgrund einer neuen Modellstudie aus den USA eine „durchlaufende Infektionswelle“, die gemäß Simulationsrechnungen das Maximum der Fälle zwischen Juni und August erreiche.[211][212] Er sah zum Zeitpunkt der Pressekonferenz eine tatsächliche Verdopplungszeit der Infizierten in etwas weniger als sieben Tagen; den schnelleren Anstieg der gemeldeten Infizierten führte er auf die zusätzliche Intensivierung von Tests und Verkürzung von Meldezeiten zurück.[213]
Alexander S. Kekulé hielt am 11. März den Annahmen einer überschlägigen Rechnung, die bei einer Infektion von 50 Millionen Deutschen und einer Letalität von 0,5 % auf 250.000 Todesopfer hindeutete, einen Vergleich mit der Situation in Wuhan entgegen, wo von 6 Millionen noch vorhandenen Einwohnern nur 3.000 starben. Daher wären in Deutschland bei ähnlichen Maßnahmen höchstens 40.000 Opfer zu befürchten.[214]
Lothar H. Wieler, Präsident des RKI, erklärte am 13. März 2020: „Wir reden hier über eine Epidemie, die noch Wochen und Monate geht und sich zu verschiedenen Zeiten in verschiedenen Regionen unterschiedlich stark ausbreiten wird.“[215]
Das Bundesland Bayern hat aufgrund der Entwicklung am 16. März den Katastrophenfall verkündet.[216]
Lothar H. Wieler und Christian Drosten prognostizierten am 16. März bzw. 19. März, dass das Virus bei einer Übertragung jeweils von einer auf durchschnittlich drei Personen letztlich 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung in ein bis zwei Jahren treffen werde, wie es für andere leicht übertragbare Erreger normal sei, wenn es weder Impfung noch Medikamente noch eine anfängliche Immunität in der Bevölkerung gebe.[215][211] In der Pressekonferenz am 18. März teilte das Robert Koch-Institut mit, dass derzeit ein exponentielles Wachstum der Corona-Infektionen in Deutschland stattfinde; dieses werde im Laufe der folgenden zwei Wochen durch die getroffenen Maßnahmen beeinflusst werden.[217]
Alexander S. Kekulé erläuterte am 17. März, dass eine Verdopplung der gemeldeten Fälle etwa alle drei Tage zu erkennen sei,[14] und nannte später auch Ferienrückkehrer aus Norditalien und Karnevalsveranstaltungen als weitere Ursachen für einen zeitweise schnelleren Anstieg.[218]
Am 17. März 2020 veränderte das RKI die Gefährdungseinschätzung für die Gesundheit der Bevölkerung und schätzte dies nunmehr als insgesamt „hoch“ ein. Die Belastung des Gesundheitswesens könne örtlich „sehr hoch“ sein.[219]
Die Simulationssoftware COVIDSIM von Martin Eichner (Epimos GmbH) und Markus Schwehm (ExploSYS GmbH), die unter Annahmen verschiedener Parameter mögliche Verläufe der Pandemie in Deutschland zeigt, wurde der Öffentlichkeit Mitte März 2020 zur Verfügung gestellt.[220] Für andere Simulationsprogramme wurden beispielhafte Verläufe kommentiert, etwa zur Frage der Notwendigkeit einer Massenquarantäne.[221]
Der Virologe Martin Stürmer erklärte in einem Interview am 18. März 2020 mit dem Deutschlandfunk, er rechne im schlimmsten Fall mit „knapp 500.000 zusätzlichen Toten“ in Deutschland.[222] RKI-Präsident Lothar H. Wieler warnte am gleichen Tage, wenn die Menschen sich nicht an die Vorgaben der Regierung und Empfehlungen der Virologen hielten, könne es in Deutschland „schon bald zehn Millionen Infizierte geben“.[223]
Frank Ulrich Montgomery, Präsident des Weltärztebundes, erklärte am 18. März 2020, er halte Ausgangssperren nicht für ein geeignetes Mittel. Es habe sich in Italien gezeigt, dass dieses Mittel nicht funktioniere.[224]
Nach einer am 19. März von der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie vorgelegten Modellrechnung wären ohne Maßnahmen und Verhaltensänderungen bis zu acht Millionen Menschen in Deutschland gleichzeitig infiziert und bis zu 1,7 Millionen Menschen gleichzeitig intensivpflichtig.[93] Eine am Folgetag vom Robert Koch-Institut publizierte Simulation möglicher Pandemieverläufe in Deutschland deutete selbst bei einer günstigen Basisreproduktionszahl auf ähnlich hohe Zahlen hin. Als Folge der Betrachtung wird die Isolation von mindestens 70 % der Erkrankten sowie die gleichzeitige Quarantänisierung von 60 % der bereits angesteckten engen Kontakte als erforderlich angesehen.[92] Die Rechnungen beruhen auf dem SEIR-Modell bzw. auf einer Modifikation dieses Grundmodells. Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin beklagte in einer Stellungnahme vom 20. März die fehlende Evidenz für die Effektivität der Maßnahmen des "Social Distancing" und forderte u.a., "Zufallsstichproben der Gesamtbevölkerung auf SARS-CoV-2 zu untersuchen, um die wahre Durchseuchungsrate zu erfassen".[225]
Eine Kommission des Bundesinnenministeriums verfasste ein internes Papier (Verschlusssache) mit Datum vom 22. März 2020. Es liegt auch dem Verteidigungsministerium und dem Bundeskanzleramt vor. Es besagt unter anderem: „Die meisten Virologen, Epidemiologien, Mediziner, Wirtschafts- und Politikwissenschaftler beantworten die Frage «was passiert, wenn nichts getan wird» mit einem Worst-Case-Szenario von über einer Million Toten im Jahre 2020 – für Deutschland allein. Ein Expertenteam von RKI, RWI, IW, SWP, Universität Bonn/University of Nottingham Ningbo China, Universität Lausanne und Universität Kassel bestätigt diese Zahlen mit einem für Deutschland entwickelten Gesamtmodell.“[226][227][228]
Am 25. März änderte das Robert Koch-Institut die Kriterien, nach denen Ärzte über einen SARS-CoV-2-Test entscheiden sollen. Das Kriterium des Aufenthalts in einem Risikogebiet entfiel. Getestet werde, wer akute respiratorische Symptome hat und außerdem zu einem bestätigten COVID-19-Fall Kontakt hatte oder in Pflege, Arztpraxis oder Krankenhaus tätig ist oder zu einer Risikogruppe gehört, oder aber wer schwer erkrankt ist.[229]
Am 26. März 2020 ergänzte das RKI seine Risikobewertung um die Einschätzung, dass die Gefährdung für Risikogruppen „sehr hoch“ sei.[5] Der Ethikrat verabschiedete am 27. März 2020 Empfehlungen, darunter zur Triage: „Zwar werden in Deutschland gegenwärtig große Anstrengungen unternommen, diese Kapazitäten aufzustocken. Dennoch erscheint auch hierzulande eine Situation möglich, in der nicht mehr ausreichend intensivmedizinische Ressourcen für alle Patienten zur Verfügung stehen, die entsprechender Maßnahmen akut bedürfen. Dann könnte das ärztliche Personal gezwungen sein, ad hoc eine Triage vorzunehmen – also zu entscheiden, welche unter den Personen, die intensivmedizinische Behandlung und Versorgung benötigen, Priorität und damit etwa Beatmung oder eine extrakorporale Membranoxygenierung (ECMO) erhalten und wer nachrangig behandelt würde.“[230]
Der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt erklärte am 30. März 2020, es sei sinnvoll, die Kontaktsperre für Menschen, die eine Corona-Ansteckung überwunden haben, zu lockern, da sie weder gefährdet seien noch andere gefährden würden. Hierfür sollten möglichst viele Bundesbürger auf Antikörper getestet werden.[231][232][233][234]
Ende März 2020 forderten Wissenschaftler, darunter Gabriel Felbermayr, Christoph Klimmt und Katharina Schüller, die Durchführung regelmäßiger, systematischer, repräsentativer SARS-CoV-2-Tests, die Infizierte, Gesunde und Geheilte erfassen, um belastbarere Aussagen über die Ausbreitung der Krankheit treffen zu können.[235][236] Gerd Antes erklärte: „Wir sehen in [Regionen wie Norditalien und dem Elsass], dass die Gesundheitssysteme überlastet sind, weil zu viele Menschen zur gleichen Zeit schwer erkranken. Das unterscheidet den Corona-Ausbruch von der jährlichen, sich vergleichsweise langsam ausbreitenden Grippewelle. Gleichzeitig wissen wir allerdings nicht, wie tödlich das neue Coronavirus im Vergleich zur Grippe ist und wie viel schneller genau es sich ausbreitet.“[237]
April 2020
Das Robert Koch-Institut teilte am 2. April 2020 mit, dass in der Bundesrepublik 2.300 Personen des medizinischen Personals nachweislich mit dem Coronavirus infiziert seien, die wahre Zahl liege aber vermutlich darüber. Berichtet wurde auch über die Schließung von Arztpraxen.[238] Susanne Johna, Vorsitzende des Marburger Bundes, krititisierte es, dass die Erfassung der Meldungen über die Gesundheitsämter immer noch nicht elektronisch erfolge, sondern papiergebunden, teils über Fax. Sie forderte eine besondere Erfassung von Infektionen von Betroffenen des medizinischen Personals – nach Berufsgruppen getrennt, um die Entwicklung der Situation des Gesundheitswesens beobachten zu können. Die Testungen des medizinischen Personals seien vorzuziehen, um schneller reagieren zu können.[238]
Der Virologe Hendrik Streeck kritisierte bei Markus Lanz, dass das Robert Koch-Institut die Chance zur Erhebung wichtiger Daten schlichtweg versäumt habe.[239] Der Arzt und Biochemiker Alexander S. Kekulé sprach in diesem Zusammenhang am 1. April 2020 von einem „statistische(n) Geburtsfehler der Covid-19 Zahlen“.[240] Der Mikrobiologe Sucharit Bhakdi geht davon aus, dass sich das Virus sowieso nicht mehr eindämmen lässt.[241]
Am 3. April 2020 kündigte Michael Hoelscher, Leiter der Abteilung Infektions- und Tropenmedizin am Klinikum der Universität München, eine Studie über dreitausend Haushalte an, um Aufschluss über die Verbreitung der Erkrankung zu erhalten.[242]
Am 3. April 2020 wurde bekannt, dass eine Studie mit 100.000 Menschen von dem Epidemiologen Gérard Krause, Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung in Braunschweig, geplant sei. Beteiligt seien das Deutsche Zentrum für Infektionsforschung, Blutspendedienste, die NAKO Gesundheitsstudie, das Robert Koch-Institut und das Institut für Virologie der Berliner Charité.[243]
Thomas Besch, Oberarzt an der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin im Rotes Kreuz Krankenhaus in Bremen, nahm am 9. April 2020 zu eventuellen Lockerungen der Maßnahmen Stellung: „Für uns als klinisch tätiges Fachpersonal gibt es aber nur eine Lösung: keine Lockerung der Einschränkungen bis ausreichendes Material zu unserem Schutz vorhanden ist! (…) Unsere Krankenhäuser werden aufgrund der mangelnden Ausstattung zu wesentlichen Verbreitungsstätten des Coronavirus. Die ersten Häuser in Wolfsburg und München wurden bereits geschlossen. Und das ist nicht verwunderlich, wo doch das ohnehin unterbesetzte Personal ohne Haarschutz, dafür mit nicht adäquatem Augen- und wahrscheinlich defektem Atemschutz die Isolierstationen betreten muss.“[244]
Eine am 9. April 2020 von Hendrik Streeck vorgestellte Studie in der Gemeinde Gangelt ergab, dass 15 Prozent der Bürger eine Immunität gegen das Virus ausgebildet hatten. Die Wahrscheinlichkeit, an der Krankheit zu sterben, liege dort, bezogen auf die Gesamtzahl der Infizierten, bei 0,37 Prozent.[245][246]
Am 9. April gab das Robert Koch-Institut bekannt, dass eine bundesweite Studie zur Ermittlung der bereits bestehenden Immunität in der Bevölkerung gestartet wird.[247] Am selben Tag startete auch die deutsche Beteiligung an der Medikamentenstudie Solidarity der WHO zur Behandlung von COVID-19-Patienten mit Arzneimitteln, die für die Behandlung bei Malaria, Ebola oder HIV zugelassen sind.[248]
Am 13. April 2020 forderte die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina eine daten- und modellgestützte Optimierung der Entscheidungsgrundlagen der staatlichen Maßnahmen und Untersuchungskapazitäten: „Während der mittleren Inkubationszeit bei COVID-19 von 5 bis 6 Tagen sind Personen schon vor Symptombeginn infektiös. Ein substanzieller Teil der infizierten Population ist sogar für die gesamte Infektionsdauer kaum bis nicht erkrankt. Daher führen die bisher stark symptomgeleiteten Erhebungen zu einer verzerrten Wahrnehmung des Infektionsgeschehens, die belastbare (daten- oder gar modellgestützte) Schätzungen hinsichtlich der Effizienz von Maßnahmen kaum zulässt. Hinzu kommt, dass Testkapazitäten für akut infizierte (PCR-Test) und immune Personen (validierte Antikörpertest) zu niedrig sind, um Infizierte und Genesene hinreichend zu identifizieren. Eine verbesserte Kenntnis der gegenwärtigen Situation muss durch longitudinale Testung regional unterschiedlicher Kohorten erreicht werden“.[103]
Am 14. April 2020 publizierte das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung ein Positionspapier zur COVID-19-Pandemie, in dem die aktuelle Lage in Deutschland bewertet wird. Dieses unterstützte ausdrücklich die Forderungen der Leopoldina.[249]
Eine Studie unter der Leitung von Hendrik Streeck vom 18. April 2020 aus dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Universität Bonn verglich einen SARS-CoV-2 Antikörper-Schnelltest auf der Basis von Immunglobulin M und Immunglobulin G (IgG/IgM-basiert) mit dem entsprechenden PCR-Goldstandard einer Polymerase-Kettenreaktion. In einer Stichprobe von 49 zufällig ausgewählten Probanden war die Sensitivität 36,4 % und die Spezifität 88,9 %. Angesichts der geringen Empfindlichkeit des untersuchten Schnelltests empfehlen die Autoren, sich bei Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, beispielsweise Community-Screenings, nicht auf einen auf Antikörpern basierenden Schnelltest zu verlassen.[250]
Am 19. April 2020 bezeichnete Michael Meyer-Hermann bei Anne Will die damals aktuelle Reproduktionszahl R=0,7 als ein „Artefakt der Osterwoche“. Bei einer Reproduktionszahl um 1 würden die Beschränkungen noch über einen sehr langen Zeitraum andauern. Wenn die Lockerungen über ein gewisses Maß hinausgingen, werde man „wieder in das exponentielle Wachstum des Virus kommen“.[251][252] In der gleichen Sendung nannte Michael Hüther die Reproduktionszahl R ein „völliges Irrlicht“, sie hänge davon ab, „wie getestet und gemeldet wird“.[253] Am 20. April 2020 notierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Kritik zur Sendung, „dass die Wissenschaft die Eindeutigkeit, die Politiker zur Legitimation ihrer Maßnahmen gerne hätten, nicht liefern könne. In der Wissenschaft herrscht Dissens“.[254]
Am 19. April 2020 warnte der Virologe Christian Drosten vor einer zweiten Infektionswelle. Auch bei R=1 verbreite sich das Virus „unter der Decke der Maßnahmen weiter“. Er zog Vergleiche zur Spanischen Grippe zwischen 1918 und 1920: Während einer Abschwächung im Sommer habe sich das Virus „unbemerkt […] gleichmäßig geografisch verteilt“, daher seien bei der Herbst- und Winterwelle Infektionsketten an allen Orten gleichzeitig losgegangen. Eine derartige Infektionswelle hätte eine „ganz andere Wucht“.[252] Er ergänzte einige Tage später seine Bedenken wegen der Lockerungen: „Ob es jetzt eine zweite Welle, wie es von mir verkürzt dargestellt wurde, oder ein Zunehmen der Infektionszahlen auf ein nicht mehr erträgliches Maß ist: Wir müssen mit sowas jetzt leider rechnen.“[255]
Eine am 20. April 2020 veröffentlichte Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verglich die Aufteilung von insgesamt 4443 Covid-19-Todesfällen in 66 administrativen Regionen mit unterschiedlich hoher dauerhafter Luftschadstoffbelastung in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien. Als Indikator für die Schadstoffbelastung diente Stickstoffdioxid. Von den fünf Regionen mit den höchsten Todesfallzahlen befanden sich vier in Norditalien: Lombardei (2168 Fälle), Emilia-Romagna (531 Fälle), Piemont (175 Fälle) und Venetien (115 Fälle). Die fünfte Region befand sich in der Verwaltungsregion Autonome Gemeinschaft Madrid in Spanien (498 Fälle), die wie die Poebene von Gebirgszügen umgeben ist.[256]
Im April startete die DGTI eine Studie zur Untersuchung der Wirksamkeit von Antikörpern bei der COVID-19-Erkrankung im Hinblick auf die Passiv-Immunisierung mittels durch Plasmapherese gewonnene Antikörper bei Transfusion.[257]
Mai 2020
Am 13. Mai erschien eine Studie, die epidemiologische und ökonomische Modellierungen gemeinsam untersuchte. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung und des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung ist laut Christian Drosten im Coronavirus-Update „wirklich etwas Neues in Deutschland“ – er glaube sogar weltweit.[100] Sie stellte fest, dass die Darstellung „der Interessen des Gesundheitsschutzes […] als Gegensatz zu den Interessen der Wirtschaft […] der Problemlage nicht gerecht“ werde. Zu schnelle Lockerungen ließen die verbliebenen Beschränkungen für die Eindämmung der Pandemie länger notwendig bleiben, wenn sie nicht sogar verschärft werden müssten. Dies würde wirtschaftlichen Schaden verursachen. Für eine Modellierung wurde in der Untersuchung angenommen, dass unter einer Anzahl von 300 Neuinfizierten je Tag eine effiziente Kontaktnachverfolgung möglich sei und große Teile der Beschränkungen aufgehoben werden könnten. Dementsprechend wurde durch Berücksichtigung der Dauer der notwendigen Einschränkungen und den daraus resultierenden wirtschaftlichen Folgen, u. a. geschätzt aus den Befragungen des ifo Instituts, auf eine den wirtschaftlichen Schaden minimierende Reproduktionszahl Rt = 0,75 taxiert. Dies deute „darauf hin, dass eine leichte, schrittweise Lockerung der Beschränkungen den Weg mit den niedrigsten wirtschaftlichen Kosten darstellt“. Die Forschenden raten zum Schluss davon ab, die Schätzwerte quantitativ zu interpretieren, die qualitative Aussage hielten sie „aber für robust“.[101]
Reaktionen und Maßnahmen der Politik
Das deutsche Infektionsschutzgesetz legt fest, in welchem Rahmen staatliche Organe Grundrechte der Bevölkerung einschränken oder zeitweilig aufheben dürfen. Wenn es erforderlich ist, können auch wichtige Grundrechte wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit oder Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden.
Einige bundesweite Maßnahmen im Überblick (Bund/Länder)
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Bei den Maßnahmen zur Prävention, die Behörden durchführen dürfen, geht es teils darum, das Auftreten einer Krankheit zu verhindern, teils darum, eine Ausbreitung zu bekämpfen. Umfangreiche Kontrollmaßnahmen dürfen auch auf Grundstücken oder in Verkehrsmitteln aller Art – Flugzeugen, Bussen, Bahnen – vorgenommen werden. Veranstaltungen dürfen verboten werden. Personen darf vorgeschrieben werden, einen Ort nicht zu verlassen. Per Verordnung kann etwa geregelt werden, dass Bahnreisende nach Passieren der Grenze kontrolliert werden und bis zur Klärung eines Krankheitsverdachts nicht weiterreisen dürfen. Behörden dürfen Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimhäuten verlangen. Auch „Krankheitsverdächtigen“ und „Ansteckungsverdächtigen“, wie das IfSG es ausdrückt, kann ein Berufsverbot auferlegt werden. Zum Schutz anderer können Menschen auch „in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden“.[262]
Bund
Einschätzungen, Empfehlungen und Kompetenzen
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte Ende Januar nach dem ersten bestätigten Infektionsfall in Deutschland, dass Deutschland „gut vorbereitet“ sei.[263] Am 23. Januar gibt er an, "... der Verlauf ist sogar deutlich milder als wir es bei der Grippe sehen".[264] Am 31. Januar 2020 wurde die Meldepflicht nach § 6 und § 7 des Infektionsschutzgesetzes verordnet.[265] Nach der Verordnung besteht auch eine Meldepflicht, wenn sich ein (definierter) Verdachtsfall nicht bestätigt.
Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Gesetz sowohl in einer einzigen Sitzung des Bundestages in erster, zweiter und dritter Lesung beraten als auch am gleichen Tag vom Bundesrat genehmigt. Alle Abstimmungen erfolgten einstimmig ohne Enthaltungen. Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung zu bestimmten Sofortmaßnahmen (Kurzarbeitergeld) durch Rechtsverordnung.[266][267]
Bundesgesundheitsminister Spahn teilte am 26. Februar 2020 mit, Deutschland stehe „am Beginn einer Coronavirus-Epidemie“. Er forderte die Gesundheitsminister der Landesregierungen auf, ihre Pandemiepläne zu aktivieren und ihr mögliches Inkrafttreten vorzubereiten. Es habe sich gezeigt, dass die „Infektionsketten teilweise nicht nachvollziehbar sind“. Eine Vielzahl von Personen habe mit den Erkrankten Kontakt gehabt.[268]
Am 27. Februar wurde die Einrichtung eines Krisenstabes zwischen Innenministerium und Gesundheitsministerium mitgeteilt.[269]
Bundesgesundheitsminister Spahn empfahl am 9. März 2020 allen Menschen über 60 Jahren, sich gegen Pneumokokken impfen zu lassen, um Komplikationen einer Infektion abzumildern.[270] Kurz darauf kam es bei Pneumokokken-Impfstoffen zu Lieferengpässen.[271]
Bundeskanzlerin Angela Merkel riet in einer öffentlichen Rede am 12. März 2020, möglichst Sozialkontakte zu vermeiden.[272]
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier rief Bürger am 12. März 2020 zu Solidarität mit alten Menschen und chronisch Kranken auf. Menschen sollten „auf Fußballspiele, große Konzerte oder Partys, auf alles, was nicht dringend erforderlich ist“ verzichten und Betroffenen konkret helfen, zum Beispiel mit Einkäufen oder Behördengängen.[273]
Am 17. März 2020 machte das Bundesgesundheitsministerium nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes einen Versorgungsmangel an Pneumokokken-Impfstoffen bekannt.[274]
Bundeskanzlerin Angela Merkel hielt am 18. März 2020 eine Ansprache über die Situation in Deutschland im Rahmen der Pandemie an die Bevölkerung.[275]
Am 25. März beschloss der Deutsche Bundestag, die Bundesregierung mit weitreichenden zeitlich begrenzten Kompetenzen zur Bewältigung der Krise auszustatten. Der Föderalismus in Deutschland und die Kompetenzen des Bundestags wurden dabei nicht in Frage gestellt.
Zur Einschätzung der aktuellen Lage und Prognose des zukünftigen Verlaufs der COVID-19-Pandemie in Deutschland stützen sich Bund und Länder auch auf die Kompetenz und den Sachverstand von unabhängigen Wissenschaftlern an Universitäten, Kliniken und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die national und international als Experten ihrer Fachbereiche wie Virologie, Infektiologie, Epidemiologie und Medizin gelten. In einem vertraulichen Strategiepapier des Bundesinnenministeriums mit dem Titel Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen spielen Experten verschiedene Szenarien des Pandemieverlaufs durch. Als Erkenntnis daraus drängen sie auf „effizientes Testen und Isolieren“.[276]
Bundesgesundheitsminister Spahn erklärte am 17. April, man habe es „geschafft, das dynamische Wachstum zurückzubringen zu einem linearen Wachstum“. Seit dem 12. April seien zudem täglich mehr Menschen genesen, als es neue Infizierte gegeben habe. Die Todeszahlen hingegen seien – wie erwartet – weiter gestiegen.[277]
Am 19. April 2020 bekräftigte Kanzleramtsminister Helge Braun die Strategie der Bundesregierung, „Ansteckungen zu vermeiden und bezüglich der Immunität auf die Einsatzfähigkeit eines Impfstoffs zu warten“, weil das alleinige Setzen auf Herdenimmunität untauglich sei, da dies innerhalb von 18 Monaten nur um den Preis einer Überlastung des Gesundheitssystems zu erreichen sei.[278]
Telefonisch einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am 6. Mai 2020 auf mehrere weitere Lockerungen.
Beschaffung notwendiger Ausrüstung
Infolge der Verbreitung von COVID-19 kam es zu einer starken Nachfrage nach Desinfektionsmitteln; das Angebot in den Apotheken und Drogeriemärkten tendierte rasch gegen null. Um diesem Mangel abzuhelfen, wurden am 4. März 2020 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2-Propanol-haltige Produkte zur Händedesinfektion zugelassen. Diese Verfügung erlaubte Apotheken und der Pharmaindustrie die Herstellung und Inverkehrbringung von selbstgemischten Händedesinfektionsmitteln.[279]
Am 4. März 2020 beschloss der Krisenstab, dass die in Praxen, Kliniken und Gesundheitsbehörden benötigte Schutzausrüstung nunmehr über das Bundesgesundheitsministerium zentral beschafft werden solle.[280] Am selben Tag erließ das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Anordnung, die die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung untersagte. Zu dieser Ausrüstung zählen neben Mund-Nasen-Schutz auch Schutzkittel und Schutzanzüge sowie Handschuhe. Mit Hilfe der Anordnung sollte eine lokale Unterversorgung vermieden bzw. nicht weiter verstärkt werden.[281] Nachdem am 15. März eine europäische Durchführungsverordnung zur Genehmigungspflicht für den Export von medizinischer Schutzausrüstung in Drittstaaten in Kraft getreten war, wurde die deutsche Anordnung aufgehoben.[282]
Am 13. März 2020 wurde der Einkauf von Schutzmaterial in Höhe von 163 Mio Euro beschlossen. Dies geschah unter Federführung des Beschaffungsamtes der Bundeswehr.[283]
Am 3. April 2020 wurde die Umsatzsteuer für Sachspenden des medizinischen Bedarfs an Einrichtungen, die einen „unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Coronakrise“ leisten, bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt.[284]
Am 3. April 2020 erklärte Gesundheitsminister Spahn „...mir ist sehr bewusst, das ist erst der Anfang, der Anfang der Epidemie, aber auch der Maskenbeschaffung“.[285]
Den Beschaffungsämtern der Bundeswehr und des Innenministeriums gelang es bis Anfang April 2020 nicht, Schutzkleidung in ausreichender Menge zu beschaffen (Siehe: Knappheit an Schutzmasken und Arzneimitteln in Deutschland). Deshalb sollten Unternehmen wie BASF, VW, Lufthansa, Otto und das Logistikunternehmen Fiege mit ihren Einkaufsabteilungen und Kontakten in Asien die Schutzkleidung und weitere Ausrüstung direkt im Ausland einkaufen und für die Bundesregierung auch den Transport nach Deutschland organisieren.[286] Weil diese Maßnahmen allein absehbar nicht ausreichen werden, den hohen Bedarf an Schutzausrüstung zu decken, wurde unter Federführung von Wirtschaftsminister Peter Altmaier durchgesetzt, dass die Produktion von medizinischer Schutzkleidung zurück nach Deutschland geholt wird.[287] Die gesetzlichen Voraussetzungen dazu wurden mit dem neuen Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Deutschland geschaffen.[288][289] Am 7. April hatte Bundeskanzlerin Merkel Kanzlerin Merkel in direkten Verhandlungen mit Chinas Staatspräsident Xi erreicht, dass Deutschland Schutzausrüstung aus dem Land erhält.[290]
Am 22. Mai 2020 berichtet die Tagesschau: „Das Gesundheitsministerium hat nach Informationen von NDR, WDR und SZ mehr als 130 Millionen FFP2-Masken angehäuft. Aber sie kommen nicht dort an, wo sie dringend gebraucht werden. Und Lieferanten warten auf ihr Geld vom Bund.“[291] Laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums habe es logistische Probleme und auch Verzögerungen infolge der Überprüfung der gelieferten Schutzmasken gegeben, die zu 20 Prozent nicht den hohen Normanforderungen entsprächen und wegen der Mängel nicht abgenommen und nicht bezahlt würden.
Freizügigkeit und Rückholprogramm
Am 13. Februar 2020 lehnte Bundesgesundheitsminister Spahn nationale Alleingänge bei Einschränkungen des Reiseverkehrs von und nach China – wie sie etwa Italien oder Österreich verhängt hatten – ab, ebenso das Fiebermessen von Einreisenden.[292]
Am 27. Februar wurde mitgeteilt, dass Flugreisende aus China, Südkorea, Japan, Iran oder Italien den Behörden ihren Aufenthaltsort sowie eine Kontaktmöglichkeit mitteilen sollen.[269]
Anfang März rief Bundesgesundheitsminister Spahn dazu auf, auf Reisen in besonders betroffene Regionen in Italien, aber auch in Nordrhein-Westfalen zu verzichten.[293]
Ab 16. März 2020 um 8:00 Uhr durfte laut Bundesinnenminister Horst Seehofer über die Übergänge zu Frankreich, Österreich, Luxemburg, zur Schweiz und nach Dänemark nur mit besonderem Grund gereist werden.[294]
Am 16. März 2020 sprach sich die Europäische Kommission,[295] bestätigt durch den Europäischen Rat am 17. März,[296] für die Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU aus; diese Maßnahme wurde am 17. März von Bundesinnenminister Seehofer umgesetzt.[297]
Am 17. März 2020 sprach das Auswärtige Amt zum ersten Mal eine weltweite Reisewarnung aus.[298] Am 22. April 2020 präzisierte Bundesaußenminister Heiko Maas diese Reisewarnung dahingehend, dass im Jahr 2020 praktisch nirgendwo auf der Welt ein „normaler Urlaub“ möglich sein werde.[299] Insbesondere werde es Maas zufolge „in keinem einzigen Land, weder in Europa noch in irgendeiner anderen Region der Welt“ 2020 volle Strände geben.
Ebenfalls am 17. März 2020 wurde mit dem Rückholprogramm Operation Luftbrücke begonnen, Deutsche und ihre Familien aus dem Ausland nach Deutschland zu fliegen.[300] Die Bundesregierung stellte hierfür 50 Millionen Euro zur Verfügung.[301] In seinem Interview am 22. April 2020 kündigte Maas an, dass Reisende, die die weltweite Reisewarnung ignorierten und im Sommer 2020 im Ausland Urlaub machten, nicht damit rechnen könnten, mit Hilfe des Auswärtigen Amtes nach Deutschland zurückgeholt zu werden.
Am 21. März 2020 bat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), alle nicht zwingend notwendige Reisen unbedingt zu unterlassen. Es meldete, dass für deutsche Staatsbürger keine Einreisebeschränkungen gelten, dass alle anderen aber unter bestimmten Bedingungen einreisen dürfen, unter anderem wegen berufsbedingter Gründe oder zur Heimkehr an den gewöhnlichen Wohnort.[302] Nach Einschätzung der WHO ist die Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Menschen und Gütern in einer Epidemie "in den meisten Fällen ineffektiv".[303][304]
Am 31. März 2020 untersagte das Bundesministerium für Gesundheit aufgrund des neuen § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a IfSG die Beförderung von Reisenden aus dem Iran nach Deutschland.[305]
Wirtschaftliche Hilfen und Bundeshaushalt
Die Koalition einigte sich am 8. März 2020, Hürden für die Kurzarbeit zu senken.[306] Am 14. März 2020 wurde mit der Verkündung des Gesetzes zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld[307] die Grundlage geschaffen. Durch Änderungen des § 109 SGB III und der §§ 11 und 11a AÜG ermächtigt es – zeitlich begrenzt – die Bundesregierung, ohne Zustimmung des Bundesrats Rechtsverordnungen zu erlassen, die die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld absenken dürfen.
Am 19. März 2020 wurden von der Bundesregierung 40 Milliarden Euro an Finanzhilfen für Kleinstbetriebe bekannt gegeben.[308] Zehn Milliarden Euro davon sind als direkte Zuschüsse an notleidende Einpersonengesellschaften, Freiberufler und Kleinstunternehmen als Einmalzahlung für drei Monate in Höhe von maximal 9.000 Euro vorgesehen – ergänzt mit Soforthilfen der Bundesländer –[309] der Rest als Darlehen zur Liquiditätssicherung.[308] Das Sozialschutz-Paket ist zwar kein bedingungsloses Grundeinkommen wie von zwei Petitionen gefordert „für eine Situation, die der Staat angeordnet hat“, doch wurde der Zugang zur Grundsicherung erleichtert und auf eine Vermögensprüfung verzichtet.[310]
Die Bundesregierung hat ab dem 23. März über eine zeitweise Außerkraftsetzung der Schuldenbremse beraten.[311] Am 25. März beschloss dann der Deutsche Bundestag einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2020, der die im Grundgesetz festgelegte Regelgrenze („Schwarze Null“) um etwa 100 Milliarden Euro überschreitet. Schließlich änderte der Bundestag befristet bis September 2020 seine Geschäftsordnung dahingehend, dass für die Beschlussfähigkeit nicht mehr die Hälfte, sondern nur ein Viertel der Abgeordneten anwesend sein müsse.[312]
Meldepflicht und Datenschutz
In Deutschland wurden am 31. Januar 2020 die Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz – vorerst befristet bis Februar 2021 – durch die Coronavirus-Meldepflichtverordnung in Bezug auf die Erkrankung COVID-19 und den Erreger SARS-CoV-2 ausgedehnt.[265]
Amtshilfe durch die Bundeswehr
Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte am 15. März die Hilfe der Bundeswehr zu. Als Beispiel nannte sie den Aufruf an im Gesundheitswesen ausgebildete Reservisten, sich für den Einsatz in Bundeswehrkrankenhäusern zu melden.[313] Die Bundeswehr leiste zudem bereits Amtshilfe für das Bundesgesundheitsministerium.[314]
Am 27. März wurde über einen eigentlich vertraulichen innerdeutschen Einsatzplan der Bundeswehr berichtet, die laut diesem Dokument für den Fall einer umfassenden Amtshilfe ab dem 3. April bereitstehe.[315] Dem Plan zufolge sind 6000 Soldaten für die allgemeine Unterstützung der Bevölkerung und 5500 Soldaten für Raum- und Objektschutz vorgesehen. Weiter können 2500 Soldaten der Logistiktruppe, 600 Feldjäger und etwa 250 Soldaten der ABC-Abwehr mobilisiert werden.[315]
Internationale Kooperation
Im April 2020 erhielt die Bundeswehr ein Hilfeersuchen des NATO-Partners Großbritannien und plant daher, 60 Beatmungsgeräte in das Vereinigte Königreich zu liefern.[316]
Flüchtlingshilfe
Am 27. Februar wurde mitgeteilt, dass Asylbewerber in Zukunft auf das Virus getestet werden sollen.[269] Am 18. März 2020 gab das Bundesinnenministerium bekannt, die Aufnahme von Flüchtlingen für unbestimmte Zeit auszusetzen; sowohl das Resettlement-Verfahren im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens als auch die Resettlement-Verfahren des Bundes wurden gestoppt.[317][318]
Übrige Maßnahmen
Am 17. Februar wurde COVID-19 vom DIMDI als sekundärer Code mit dem Schlüssel „U07.1!“ und der Bezeichnung „Coronavirus-Krankheit-2019“ in die ICD-10-GM – die deutschsprachige Ausgabe der ICD-10 – aufgenommen. In der ICD-10 wird COVID-19 mit dem Schlüssel „U07.1“ und der Bezeichnung „Coronavirus-Krankheit-2019“ kodiert.[319][320]
Seit dem 10. April 2020 müssen nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern alle, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren und sich dort mehrere Tage aufgehalten haben, für 14 Tage in häusliche Quarantäne.[321][322] Nicht betroffen sind Berufspendler; Ausnahmen gelten für bestimmte Gruppen wie etwa Lastwagenfahrer, medizinisches Personal und bestimmte Saisonarbeiter. Die Quarantänepficht gilt insbesondere auch für Personen, die im Rahmen der Rückholaktion der Bundesregierung zurückgeholt worden sind.[323]
Am 15. April 2020 sprachen Bund und Länder eine „dringende Empfehlung“ zum Tragen von „Alltagsmasken“ im Einzelhandel und im öffentlichen Nahverkehr aus.[324]
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes sowie Einrichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Im Mai wurde unter Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zum Einen eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen, die es der Bundesregierung erleichtert, ausländische Firmenkäufe deutscher Unternehmen zu verhindern und zum Anderen ein Gesetz und ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds geschaffen, wodurch sich der Staat künftig an jedem Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten beteiligen kann.[287]
Gemeinsam beschlossene Maßnahmenpakete
Am 13. März fassten Bund und Länder gemeinsam den Beschluss, dass geplante Operationen und Aufnahmen in den deutschen Krankenhäusern auf unbestimmt verschoben werden sollen, solange dies medizinisch vertretbar ist.[173] Dadurch soll erreicht werden, dass sich Kliniken auf die voraussichtlich steigenden Behandlungszahlen von COVID-19-Fällen konzentrieren können. Die wirtschaftlichen Folgen werden von den gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen. Ferner wurde eine Bonuszahlung für jedes geschaffene provisorische Intensivbett angekündigt.[325] Bund und Länder verständigten sich am 17. März auf einen Notfallplan für Krankenhäuser, das „Grobkonzept Infrastruktur Krankenhaus“,[326] mit dem die Intensivkapazitäten verdoppelt und Hallen, Hotels und Reha-Stationen zu Behandlungszentren für leichtere Fälle umgerüstet werden sollen.[327]
Am 22. März 2020 einigten sich Bund und Länder auf eine umfassende „Beschränkung sozialer Kontakte“.[328]
Die bundesweit beschlossenen Maßnahmen in der Übersicht:
- Bürger werden angehalten, die räumliche Nähe so weit wie möglich zu reduzieren.
- Mindestabstand im öffentlichen Raum von mindestens 1,50 Metern.
- Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich.
- Gruppen feiernder Menschen – auch im Privaten – sind inakzeptabel.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege – beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios – werden geschlossen. Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste.
- In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.[329] Nach dem Pressetermin zur Bekanntgabe dieser Maßnahmen wurde Kanzlerin Angela Merkel unterrichtet, dass sie Kontaktperson eines positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Arztes war. Sie erledigte daraufhin die Dienstgeschäfte in häuslicher Quarantäne.[330]
Ausgangsbeschränkungen
Über die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen hinaus erließen Bayern, Berlin, Brandenburg, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt Ausgangsbeschränkungen, die das Verlassen der eigenen Wohnung oder das Betreten des öffentlichen Raumes grundsätzlich vom Vorliegen eines „triftigen“ Grundes abhängig machen.
Die ersten dieser Ausgangsbeschränkungen in Sachsen und Berlin wurden zum 20. bzw. 22. April aufgehoben.[331][332] Die Ausgangsbeschränkung im Saarland, die das Verlassen der Wohnung „nur bei Vorliegen triftiger Gründe“ erlaubte, wurde am 28. April vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit sofortiger Wirkung aufgehoben; der Gerichtshof folgte damit dem Eilantrag zur Verfassungsbeschwerde eines Bürgers.[333] Sachsen-Anhalt hob seine Ausgangsbeschränkung am 4. Mai auf.[334] Brandenburg hob zum 9. Mai jenen Teil der Verordnung auf, der für das Betreten öffentlicher Räume einen besonderen Grund verlangte.[335][336] In Bayern galt: „Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.“[337] Diese Bestimmung wurde nicht über den 10. Mai hinaus verlängert.[338]
Maskenpflicht
Über die von allen Ländern angenommene „dringende Empfehlung“ vom 15. April 2020 zum Tragen von Alltagsmasken im ÖPNV und in Läden hinaus, beschlossen in der zweiten Aprilhälfte sukzessive alle Bundesländer eine Tragepflicht.[339]
Die Maskenpflicht gilt generell im ÖPNV und in Geschäften; Schals werden als Masken akzeptiert. Der Einführungszeitpunkt ist unterschiedlich, in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern und mehreren anderen Ländern ab dem 27. April, in Sachsen bereits ab dem 20. April, in Sachsen-Anhalt ab dem 23. April und in Thüringen ab dem 24. April.[339][340][341] Abweichend davon haben einige Landkreise und Städte bereits eine frühere Einführung beschlossen, neben Jena etwa auch Potsdam und Braunschweig.
Maßnahmenpaket vom 15. April 2020
Am 15. April einigten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder in einer Telefonschaltkonferenz auf ein erstes Maßnahmenpaket, durch das die Rücknahme einzelner Einschränkungen der Bevölkerung möglich werden soll bzw. durch das Lockerungen verantwortbar gemacht werden sollen. Darüber hinaus wurde das Festhalten an bestimmten Einschränkungen beschlossen.
- Das Abstandsgebot und die Kontaktsperre werden bis zum 3. Mai verlängert.
- Schulen sollen schrittweise spätestens ab 4. Mai öffnen.
- Großveranstaltungen sollen bis mindestens 31. August untersagt werden.
- Es soll eine Empfehlung zum Tragen von sogenannten Alltagsmasken im ÖPNV und Einzelhandel ausgesprochen werden.
- Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter sowie Auto-, Fahrrad- und Buchhändler sollen ab 20. April öffnen dürfen.
- Die Bevölkerung soll weiterhin einstweilen auf Reisen verzichten.
- Bewohner von Alten- und Pflegeheime sollen geschützt werden, ohne dass eine Isolation herbeigeführt wird.
- Die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Gesundheitsdienst soll erhöht werden.
- Die Kapazität der Corona-Tests soll erhöht werden.
- Der Bund sagt zu, die Länder bei der Beschaffung von Schutzmaterial zu unterstützen.
- Bund und Länder werden sich im 14-tägigen Rhythmus treffen, um zu erörtern,
- ob die Einschränkungen der Grundrechte unverändert fortdauern sollen,
- ob es verantwortbar ist, weitere Lockerungen zu beschließen,
- ob neue Auflagen verbindlich gemacht werden sollen oder
- ob einzelne Lockerungen rückgängig gemacht werden sollen.
Die Bundesländer sind offen darin, wie genau sie den Beschluss umsetzen.[342] Mehrere Bundesländer kündigten an, in einzelnen Punkten vom Beschluss abzuweichen.[343][344][345]
Maßnahmenpaket vom 30. April 2020
Am 30. April 2020 wurden die folgenden Lockerungen vereinbart (zu den im Folgenden nicht erwähnten Aspekten gab es keine neuen Regelungen):
- Versammlungen zur Religionsausübung (Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen) sollen fortan wieder stattfinden können. Für Weltanschauungsgemeinschaften gelten die Ausführungen entsprechend.
- Spielplätze können mit Auflagen wieder geöffnet werden.
- Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet werden:
- Museen, Ausstellungen und Galerien,
- Gedenkstätten sowie
- zoologische und botanische Gärten.[346]
Maßnahmenpaket vom 6. Mai 2020
Telefonisch einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am 6. Mai 2020 auf weitgehende Lockerungen.
- Menschen haben weiterhin grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten (ausgenommen sind Menschen, die dem eigenen Haushalt angehören, Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder, für die man das Sorge- oder Umgangsrecht hat).
- Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni verlängert, es dürfen sich aber Angehörige zweier Haushalte treffen – also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften – wobei sie den Mindestabstand einhalten sollen.
- Alle Geschäfte dürfen unter Auflagen öffnen.
- Der Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen und Beibehaltung des Mindestabstands gestattet.
- Besuchsbeschränkungen für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden gelockert.
- In Schulen und Kindertagesstätten wird die Notbetreuung erweitert.
- Die Länder erhalten weitgehend die Verantwortung für weitere Lockerungen, sollen aber bei einer Überschreitung der Obergrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche in einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten „ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der entsprechenden Landesbehörden entwickeln“. Dies kann bei klar abgrenzbaren Infektionsgeschen auch nur einzelne Einrichtungen betreffen.[261][260] Dieses Konzept einer Obergrenze wird in den Medien auch als Notbremse oder Notfallbremse bezeichnet.
Länder
Baden-Württemberg
Die Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württembergs in der Fassung gültig ab 4. Mai 2020 enthält Anordnungen zur Einstellung und Einschränkung des Betriebs öffentlicher Einrichtungen, ein Verbot von Versammlungen im öffentlichen Raum, Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen und weitere Maßnahmen und ist zunächst bis zum 15. Juni 2020 befristet.[347]
Bayern
Die Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, zuletzt geändert am 1. Mai 2020, enthält Veranstaltungs- und Versammlungsverbote, Betriebsuntersagungen, Betreuungs- und Besuchsverbote, Ausgangsbeschränkungen sowie weitere Anordnungen, und ist zunächst vom 4. Mai bis zum Ablauf des 10. Mai 2020 befristet.[348] Seit 16. April war das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr dringend geboten.[349] Die Bayerische Staatsregierung verwendete in diesem Zusammenhang den Begriff des „Maskengebots“. Ab dem 27. April 2020 gilt in Bayern eine Maskenpflicht im ÖPNV und Geschäften.[350]
Berlin
Die Berliner SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung, zuletzt geändert am 2. April 2020, enthält Anordnungen zu Ausgangsbeschränkungen, Abstandsregelungen, Schließung öffentlicher Einrichtungen und privater Betriebe bestimmter Branchen sowie weitere Maßnahmen. Sie ist zunächst auf den Ablauf des 19. April befristet.[351] Innensenator Andreas Geisel stellte Lockerungen in den nächsten Wochen in Aussicht, erwartet aber, dass „Beschränkungen und Abstandsregelungen wohl über das ganze Jahr hin gelten“.[352]
Brandenburg
Am 2. März 2020 wurde im Landkreis Oberhavel der erste Covid-19- Fall Brandenburgs festgestellt.[353] Mit einer ersten Verordnung am 17. März 2020 untersagte das Land Brandenburg den Publikumsverkehr in Sport-, Freizeit-, und Vergnügungsstätten, schränkte den Besuchsverkehr in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen ein und untersagte den Betrieb von Einrichtungen der Behindertenhilfe, mit Ausnahme der dortigen Notbetreuung.[354] Diese Verordnung wurde zum 23. März 2020 durch eine weitere ersetzt. Die Landesregierung erließ dabei neben dem bundeseinheitlichen Kontaktverbot ein „Betretungsverbot für öffentliche Orte wie Wege, Straßen, Plätze und Parks“. Es wurden zahlreiche Ausnahmen definiert wie Arbeitstätigkeit, notwendige Einkäufe, Kinderbetreuung und Individualsport im Freien.[355]
Bremen
Das Land Bremen untersagte ab dem 17. März 2020 den Betrieb von Freizeit-, Vergnügungs-, Sport- und Tourismusstätten sowie von Einzelhandelsgeschäften, die keine Waren des täglichen Bedarfs vertreiben[356] und erließ ein Absonderungsgebot für Reiserückkehrer aus den Risikogebieten.[357] Ab dem 18. März 2020 wurden Besuche in Kliniken und Krankenhäusern beschränkt.[358] Am 20. März wurde die Absonderungspflicht (geltend für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, Gesundheitswesen und Bereich der kritischen Infrastruktur) von infizierten Menschen und ihren Kontaktpersonen verkündet, betroffene Personen mussten sich in häusliche Quarantäne begeben,[359] außerdem wurde die Durchführung von nicht dringend notwendigen Gesundheitsdienstleistungen untersagt.[360] Ab dem 24. März 2020 galt das Kontaktverbot in Bremen.[361]
Hamburg
Alle Kultureinrichtungen im Gebiet von Hamburg stellten ihren Betrieb am 14. März 2020 aufgrund einer Verfügung ein.[362] Am 15. März 2020 verfügte Hamburg die Schließung aller Vergnügung-, Bildungs-, Sport, und Freizeitstätten, außerdem stellte der Hamburger Fischmarkt erstmals in 300 Jahren "aufgrund eines solchen Ereignisses" den Betrieb ein.[363] Der Betrieb von Speisegaststätten war unter strengen Maßgaben weiter erlaubt.[364] Am 17. März 2020 wurden 40 Personen, die in Hamburg eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, vorsorglich entlassen, um Platz für an COVID-19 erkrankte Insassen zu schaffen.[365] Dieses Vorgehen löste Kontroversen wegen möglicher Datenschutzverletzungen aus.
Am 22. März 2020 verkündete Hamburg die Allgemeinverfügung, die das Kontaktverbot und die Schließung aller Gaststätten für den Publikumsverkehr umfasste.[366]
Hessen
Am 13. März 2020 erließ die hessische Landesregierung ein Tätigkeitsverbot bzw. ein Absonderungsgebot für Reiserückkehrer aus den Risikogebieten, die vom RKI definiert wurden,[367] sowie Besuchereinschränkungen für Kliniken, Alten- und Pflegeheime und Einrichtungen der Behindertenhilfe.[368] Am 17. März verfügte Hessen, dass alle Vergnügungs-, Sport-, und Freizeitstätten schließen müssen.[369] Der Verzehr vor Ort in Gaststätten war unter Auflagen bis 20. März möglich.[370] Am 22. März 2020 setzte Hessen das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Kontaktverbot in einer Verordnung um.[371] Am Flughafen Frankfurt wurde das Nachtflugverbot gelockert, um die Rückkehr von Passagieren und den Frachttransport zu erleichtern. Einreisen von Urlaubern waren bis Anfang April möglich.
Mecklenburg-Vorpommern
Menschen aus anderen Bundesländern dürfen nicht nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen, es sei denn, man hat hier beruflich und gewerblich zu tun. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Tagesausflüge und Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern. Familienbesuche sind nur dann gestattet, wenn es die Kernfamilie betrifft, also die Kinder, die Eltern und die Großeltern. Von Karfreitag bis Ostermontag 2020 sollten Menschen mit einem Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern keine Tagesausflüge unternehmen, dazu gehörten insbesondere Ausflüge auf die Inseln, an die Küste und an die Seenplatte. Ostertouren sollten in dieser Zeit nur in der engeren Umgebung des Wohnortes stattfinden.[372] Dieses Reiseverbot wurde durch einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald kurz vor den Feiertagen aufgehoben, es wurde aber weiterhin empfohlen, keine Tagesausflüge auf Inseln, an die Küste und die Seenplatte zu unternehmen.[373]
Seit dem 20. April 2020 dürfen die Außenbereiche von Zoos, Tierparks und botanischen Gärten in Mecklenburg-Vorpommern wieder besucht werden.[374]
Seit 1. Mai 2020 dürfen Spielplätze in MV wieder geöffnet werden und Zweitwohnbesitzer aus anderen Bundesländern wieder in das Bundesland einreisen. Dauercamper dürfen die Campingplätze ebenfalls wieder nutzen. Seit 2. Mai 2020 ist die Verkaufsflächenbegrenzung für den Einzelhandel entfallen.
Am 4. Mai 2020 kündigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig an, die Gastronomie ab 9. Mai 2020 unter Auflagen wieder zu öffnen. So muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den einzelnen Tischen eingehalten werden und für Kellner ist ein Mundschutz verpflichtend. Mecklenburg-Vorpommern ist damit das erste Bundesland, in welchem die Gastronomie schrittweise wieder öffnen darf. Ab dem 18. Mai dürfen Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern wieder in Hotels und Ferienwohnungen übernachten, eine Woche später fällt auch das strikte Einreiseverbot für Menschen aus anderen Bundesländern weg. Fortan dürfen Menschen, die nicht in MV wohnen, wieder in Hotels und Ferienwohnungen übernachten. Bis Pfingsten (31. Mai 2020) sollen zunächst 60 Prozent der touristischen Kapazitäten wieder zur Verfügung stehen.[375]
Niedersachsen
Am 16. März 2020 schränkte Niedersachsen Besuche in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen ein,[376] beschloss, dass ab dem 17. März 2020 Menschen ohne dortigen Wohnsitz auf den Nordseeinseln vom Fährbetrieb ausgeschlossen sind,[377] außerdem wurde die Schließung des Einzelhandels angeordnet, ausgenommen Lebensmittelversorgung, Apotheken, Banken, Wochenmärkte und ähnliches. Kultur-, Sport-, Freizeit- und Vergnügungsstätten bleiben ebenfalls geschlossen.[378] Am 17. März 2020 wurde ein allgemeines Tourismusverbot erlassen, das eine Heimreise bis spätestens 25. März vorsah.[379] Gaststätten durften bis 21. März 2020 unter Auflagen öffnen.[380] Am 23. März setzte Niedersachsen das Kontaktverbot in einer Allgemeinverfügung um.[381] Nach gehäuften Todesfällen in Alten- und Pflegeheimen erließ Sozialministerin Carola Reimann am 30. März 2020 einen Aufnahmestopp für alle Pflegeheime in Niedersachsen.[382]
Nordrhein-Westfalen
Die nordrhein-westfälische Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in ihrer Änderung vom 30. März 2020 bestimmt Einschränkungen für Rückkehrer aus Infektionsgebieten, öffentliche Einrichtungen, Freizeitstätten, Handel und Gewerbe, Gastronomie, Veranstaltungen, Zusammenkünfte und den Aufenthalt im öffentlichen Raum. Sie ist auf den Ablauf des 19. April 2020 befristet.[383] Die Abstimmung über ein von der Landesregierung in den Landtag eingebrachtes Corona-Epidemiegesetz wurde am 1. April zunächst verschoben, nachdem die Opposition „Blanko-Vollmachten“ kritisiert und verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet hatte.[384]
Rheinland-Pfalz
Ab dem 18. März 2020 waren in Rheinland-Pfalz Vergnügungs-, Sport- und Freizeitstätten sowie der nicht systemrelevante Einzelhandel geschlossen zu halten. Sofern der Einzelhandel weiter geöffnet werden durfte, mussten über Zutrittskontrollen Warteschlangen vermieden werden.[385] Am 20. März teilte die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer in einer Fernsehansprache mit, dass ab Mitternacht zum 21. März alle Cafés, Eisdielen und Restaurants in Rheinland-Pfalz geschlossen bleiben. Ein Spaziergang an der frischen Luft ist erlaubt, jedoch dürfen nicht mehr als fünf Personen zusammenstehen. Des Weiteren sollen die Behandlungsplätze für Corona-Kranke mit schweren Verläufen erhöht werden. Damit schnell getestet werden kann, seien im ganzen Bundesland Fieberambulanzen eingerichtet und werden weiter ausgebaut.[386] Außerdem wurde der Pendelverkehr aus dem französischen Grenzgebiet reglementiert. Rheinland-pfälzisches Gebiet durfte für Reisende aus Risikogebieten nur für Fahrten zum Ort der Beschäftigung und zurück betreten werden.[387] Am 22. März setzte die Landesregierung das Kontaktverbot um.[388]
Eine förmliche Verschärfung der Einschränkungen gab es an den Ostertagen 2020 nicht. Stattdessen appellierte Ministerpräsidentin Malu Dreyer eindringlich an die Bürger von Rheinland-Pfalz: „Reisen Sie nicht, verzichten Sie auf größere Ausflüge, treffen Sie nicht zusätzliche Menschen“.[389]
Saarland
Am 13. März 2020 schränkte das Saarland den Zugang zu Alten- und Pflegeheimen und Kliniken für Besucher ein,[390] außerdem wurde die Schließung kommunaler Einrichtungen, Vergnügungs-, Sport- und Freizeitstätten beschlossen.[390] Ab dem 18. März 2020 waren Einzelhändler mit Kundenverkehr zu schließen, ausgenommen Händler, die Waren des täglichen Bedarfs vertreiben. Außerdem wurden alle religiösen Zusammenkünfte verboten.[391] Im Saarland galt seit dem 20. März eine Ausgangsbeschränkung, die zahlreiche Ausnahmen, wie den Weg zur Arbeit, den Weg zum Einkaufen, den Weg zum Arzt und sportliche Betätigungen bis zu einer Gruppengröße von fünf Personen, vorsah.[392] Am 25. März 2020 wurde die Allgemeinverfügung harmonisiert und den Beschlussempfehlungen des Bundes angepasst, entsprechend war eine Gruppenbildung beim Sport ab diesem Zeitpunkt verboten.[393]
Am 30. März wurde eine Verlängerung der Ausgangsbeschränkung bis einschließlich 20. April 2020 beschlossen. Gleichzeitig wurden die bisherigen Maßnahmen in einer Rechtsverordnung zusammengefasst.[394] Darüber hinaus wurde am 31. März 2020 ein Maßnahmenkatalog verabschiedet. Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Verordnung gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern geahndet.[395]
Die Landesregierung informierte am 25. April 2020 darüber, dass sie allen Bürgern 5 Masken kostenlos zur Verfügung stelle. Diese würden durch die Kommunen verteilt.[396]
Sachsen
Mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 31. März 2020 wurden Ausgangsbeschränkungen außer fürs Einkaufen von Waren des täglichen Bedarfs, für den Weg zur Arbeit, zur Kinderbetreuung, zur Versorgung von Tieren, des Brief- und Postverkehrs, notwendige Arztbesuche, Behördengänge, zum Besuch von Ehe- und Lebenspartnern sowie für Sport und Bewegung im näheren persönlichen Wohnumfeld erlassen. Für Alten- und Pflegeheime gilt außer für Sterbebegleitung, auf Geburts-, Kinder-, Palliativstationen für Besuche naher Angehöriger ein Besuchsverbot. Ausnahmen sind Kontrollen durch Behörden wie Jugendämter. Es sind die Hygienevorschriften vor Ort einzuhalten. Verstöße gegen die Verordnungen gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 20. April 2020.[397] Die Ausgangsbeschränkungen sollen zum 20. April auslaufen, die Kontaktbeschränkungen jedoch aufrecht erhalten werden. Hinzukommen soll eine Mundschutzpflicht im Öffentlichen Nahverkehr.[1]
Sachsen-Anhalt
Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt erließ am 22. März eine Allgemeinverfügung, der zufolge das Verlassen der Wohnung nur noch mit „triftigem Grund“ gestattet ist.[398] Die Verordnung war zunächst bis 5. April befristet.
Durch § 1 der „Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt“ vom 2. Mai 2020 wird es mit Wirkung vom 4. Mai 2020 bis zu fünf Personen aus verschiedenen Haushalten gestattet, sich in „[ö]ffentliche[n] und nichtöffentliche[n] Veranstaltungen, Versammlungen unter freiem Himmel und in geschlossenen Räumen, Aufzüge[n], Zusammenkünfte[n] und Ansammlungen“ zu versammeln.[399]
Schleswig-Holstein
Ab dem 15. März 2020 mussten Vergnügungs-, Sport-, und Freizeitstätten in Schleswig-Holstein schließen. Der Betrieb von Hotels und Gaststätten war unter Auflagen weiterhin erlaubt.[400]
Nachdem bereits ab 15. März die schleswig-holsteinischen Inseln für den Tourismus gesperrt worden waren,[401] wurde am 19. März ein landesweites Tourismusverbot verhängt, das zunächst bis zum 19. April befristet war. Nachdem in einigen Landkreisen Zweitwohnungsbesitzer aufgefordert worden waren, abzureisen, stellte das Innenministerium am 23. März klar, dass diese bleiben dürften, Neuanreisen jedoch nur aus beruflichen oder anderen zwingenden Gründen erlaubt seien.[402][403] Dies wurde im Folgenden von Polizei und Ordnungsämtern kontrolliert; Personen ohne Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein wurden aufgefordert, das Bundesland zu verlassen.[404] Das landesweite Einreiseverbot wurde zum 18. Mai aufgehoben, statt dessen wurde für die Nordseeinseln und einige Küstenorte ein Betretungsverbot für Tagestouristen verhängt, das bis Anfang Juni gelten soll.[405]
Thüringen
Landkreise und Städte
Die Stadt Halle rief am 17. März den Katastrophenfall aus.[406] Das Landratsamt Tirschenreuth verhängte am 18. März 2020 wegen der Pandemie für das Stadtgebiet Mitterteich die erste Ausgangssperre Deutschlands wegen „Corona“.[407][408] Diese Maßnahme aufgrund des Virusausbruchs war die erste in Deutschland und gilt vorerst bis Anfang April. Das Haus darf nur für die Arbeit, Einkäufe, Arztbesuche oder Hilfeleistung für Bedürftige verlassen werden. Bei Missachtung können Geld- oder Haftstrafen drohen.[409] Ähnliche Ausgangsbeschränkungen wurden auf kommunaler Ebene von einigen Städten und Gemeinden ausgesprochen, beispielsweise vom Landratsamt Wunsiedel für den Ortsteil Neuhaus in Hohenberg an der Eger und für den Ortsteil Fischern des Marktes Schirnding,[410][411] von der Stadt Dresden,[412] von der Stadt Freiburg,[413] von der Stadt Leverkusen[414] und dem Bergischen Städtedreieck Wuppertal, Solingen und Remscheid.[415] Diese wurden nach kurzer Zeit von den Verordnungen/Erlassen des jeweiligen Bundeslandes ersetzt.
Die Stadt Jena kündigte am 30. März 2020 eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz-Masken im öffentlichen Nahverkehr und in Gebäuden mit Publikumsverkehr an und rief die Bevölkerung zum Nähen von Masken auf.[416] Die Pflicht wird seit dem 1. April schrittweise eingeführt.[417]
Neben Jena gibt es auf kommunaler Ebene inzwischen vereinzelt weitere Regelungen zu einer generellen Tragepflicht von Masken, so in Nordhausen,[418] und Sulz am Neckar.[419]
Kriterien für die Fortsetzung, Verschärfung oder Lockerung von Maßnahmen
Je nach Phase der Pandemie machten die Regierungen von Bund und Ländern Entscheidungen über konkrete Maßnahmen von verschiedenen Kriterien abhängig.[420] Als Ende März und Anfang April die Infektionszahlen stark anstiegen, hatte die Senkung der Verdopplungszeiten Priorität. Lockerungen wurden von einer Verdoppelungszeit von deutlich über zehn Tagen abhängig gemacht, zusammen mit Erfolgen beim Aufbau zusätzlicher Krankenhaus- und Intensivbetten und einer Verbesserung der Kontaktnachverfolgung. Ziel war, dass sich in gleichen Zeitabständen weniger Menschen infizierten und das Gesundheitssystem nicht von einer hohen Zahl von Erkrankungen überfordert wurde.[421][422] Mitte April hatten sich die Verdoppelungszeiten deutlich erhöht und es wurden erste Lockerungen beschlossen. Als Kriterium für weitere Lockerungen wurden verschiedene Werte diskutiert, die sicherstellen sollen, dass die Zahl der Infektionen in einem beherrschbaren Umfang bleibt: Beispielsweise die Nettoreproduktionszahl "R" und das Verhältnis von Genesenen und Erkrankten.[423] Am 28. April nannte der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler ein Bündel von Kriterien für eine Anpassung der Maßnahmen, darunter die Nettoreproduktionszahl, die täglich gemeldeten Neuinfektionen, die Kapazitäten im Gesundheitssystem und die Testkapazitäten.[424][425]
Im Vorfeld der Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten am 6. Mai 2020 setzte sich die Diskussion über Kriterien für Entscheidungen fort.[426] Bundeskanzlerin Merkel nannte als weiteres wichtiges Kriterium, dass Verfolgung der Kontakte von Infizierten funktionieren müsse.[427] Am 6. Mai wurde dann ein „Notfallmechanismus“ beschlossen. Damit soll regional angepasst auf neue Ausbrüche reagiert werden. Der Mechanismus sieht vor, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird.[428]
Digitale Überwachung
Die Deutsche-Telekom-Tochter Motionlogic stellte dem Robert Koch-Institut Mitte März kostenfrei anonymisierte Handydaten der Funkzellen zur Verfügung,[429] da auf diese Weise – insbesondere durch den Vergleich früherer Bewegungsmuster mit den aktuellen – nachvollziehbar sein solle, in welchem Ausmaß die regierungsamtlich dringend angeratene Zurückhaltung beim Aufhalten außerhalb der eigenen Wohnung von der Bevölkerung befolgt werde.[430] Eine solche Weitergabe von Daten wird allerdings von vielen Seiten als nutzlos kritisiert,[431] so wurde sie auch von der Telekom selbst wenige Tage zuvor als „Unfug“ bezeichnet, da eine Funkzellenabfrage viel zu ungenau ist, um den Standort einzelner Menschen auf einen Haushalt einzugrenzen.[432] Datenschützer kritisieren außerdem, dass „anonymisierte“ Datensätze selten wirklich anonym sind und weit über 90 % der Personendatensätze aus einem Pool „anonymisierter“ Daten korrekt einzelnen Personen zugeordnet werden können.[433]
Maßnahmen in der Lockerungsphase ab 15. April 2020
Die Bundeskanzlerin (ChefBK) und die Chefs der Staats- bzw. Senatskanzleien (CdS) der Länder haben am 15. April 2020 den Beschluss gefasst, dass die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020, die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts gültig bleiben und die daraufhin getroffenen Verfügungen bis zum 3. Mai 2020 verlängert werden, einige Maßnahmen für Geschäfte und Betriebe, Schulen und Kindertagesstätten sowie Pflegeheime, Seniorenheime und Behinderteneinrichtungen aber schrittweise gelockert werden.[434][435][436]
Die Regeln gelten bis zum 3. Mai 2020. Die Bundeskanzlerin und die CdS der Länder beobachten die Lage in Deutschland. Sie werden die Menschen in Deutschland am 30. April über weitere Maßnahmen informieren. Die weiteren Maßnahmen können dann ab dem 4. Mai gelten.
Im Folgenden werden die Regeln für Geschäfte und Betriebe, Schulen und Kindertagesstätten sowie Pflegeheime, Seniorenheime und Behinderteneinrichtungen aufgeführt.
Regelungen für Geschäfte und Betriebe
Kleine und mittlere Geschäfte bis zu einer Größe von 800 Quadratmeter sowie Autohändler, Fahrrad- und Buchläden dürfen wieder öffnen. Alle Betriebe müssen umfassende Schutzmaßnahmen einhalten. So ist der Eintritt in die Geschäfte zu kontrollieren und zu gewährleisten, dass nur eine bestimmte Anzahl Kunden im Geschäft sind.
Regelungen für Schulen und Kindertagesstätten
Die Kultusministerkonferenz (KMK) plant, ab dem 4. Mai 2020 einige Schulen schrittweise zu öffnen, so dass zunächst die Schüler der diesjährigen Abschlussklassen wieder zur Schule gehen. Es wird laut KMK ein Konzept entwickelt, „wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen“ stattfinden kann.[437]
In den Schulen und Kinder-Tagesstätten ist eine Notbetreuung eingerichtet. Es werden Kinder betreut, bei denen die Eltern in unverzichtbaren Bereichen arbeiten, in denen sie persönlich anwesend sein müssen, zum Beispiel im Krankenhaus oder bei der Polizei, und sich deshalb während ihrer Arbeitszeit nicht um ihre Kinder kümmern können.
Regelungen für Pflegeheime, Seniorenheime und Behinderteneinrichtungen
Die Heime und Einrichtungen sollen zusammen mit Fachleuten besondere Schutzpläne entwickeln.
Weitere Maßnahmen und Reaktionen
Die meisten Maßnahmen orientierten sich am Konzept der räumlichen Distanzierung, mit dem Ziel, die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Krankheit zu verringern.
Quarantänen und allgemeine Schließungen
Webasto hat seine Zentrale in Stockdorf bei München nach den ersten Infektionen am 29. Januar 2020 für zwei Wochen geschlossen.[438][439]
Am 27. Februar 2020 wurden 400 Menschen, die am 15. Februar in Kontakt mit am Coronavirus Erkrankten gekommen sein könnten, im Kreis Heinsberg für 14 Tage unter häusliche Quarantäne gestellt.[440] Später am Abend waren schätzungsweise 1000 Menschen im Kreis Heinsberg – die genannten 400 und ihre Familien – in vorsorglicher häuslicher Quarantäne.[441] Der Kreis Heinsberg schloss die Schulen und Kindergärten im Kreisgebiet, vorerst bis 6. März 2020; die Kreisverwaltung wurde anfangs für den Publikumsverkehr gesperrt, ab dem 3. März 2020 ist ein eingeschränkter Publikumsverkehr nach telefonischer Absprache zugelassen.[442]
Mehrere Unternehmen, u. a. Ernst & Young in Düsseldorf und ProSiebenSat.1 Media in Unterföhring entschieden, vorsorglich Mitarbeiter nach Hause ins Homeoffice zu schicken, nachdem sich ein Mitarbeiter mit dem Virus angesteckt hatte.[443][444] Weitere Unternehmen, u. a. ein Standort der DMG Mori Aktiengesellschaft und ein Standort von BMW, schlossen aufgrund positiver Tests von Mitarbeitern einzelne Standorte.[445][446] Nach der Erkrankung eines Bewohners eines Altenheims in Bad Rappenau steht ein Teil des Altenheims unter Quarantäne. Betroffen sind etwa 70 Bewohner und 30 Mitarbeiter.[447]
Nachdem eine Pflegerin einer Frühgeborenenstation der Universitätsklinik Aachen positiv auf das Virus getestet wurde, die auf der Intensivstation mit 45 Personen Kontakt gehabt hatte, schickte die Kliniksleitung die Kontaktpersonen entgegen der RKI-Empfehlung nicht in die Quarantäne. Andernfalls wäre laut Uniklinik die Arbeit auf der Intensivstation zum Erliegen gekommen.[448] Später wichen auch andere Krankenhäuser von der anfangs geltenden Regel ab, Personal nach einem Kontakt zu einem Infizierten für 14 Tage in die häusliche Quarantäne zu schicken: Wer keine Erkrankungssymptome hat, Schutzausrüstung trägt und die eigene Gesundheit überwacht, arbeitet weiter.[449]
Am 9. März schließt die WHU – Otto Beisheim School of Management in Vallendar als erste Hochschule in Deutschland wegen des Coronavirus ihren kompletten Campus, nachdem ein Student positiv getestet wurde. Die Schließung war zunächst bis einschließlich 13. März befristet.[450]
Die Bundesregierung und die Länder entschlossen sich am 16. März 2020 zur Schließung zahlreicher Geschäfte und Einrichtungen. Supermärkte und andere Läden, die zur Versorgung der Menschen dienen, sollten demnach allerdings offen bleiben. Ausgenommen von den Schließungen waren zudem Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Waschsalons, Tierbedarf, Baumärkte und der Großhandel. Zudem sollte für diese Geschäfte das Verkaufsverbot an Sonntagen bis auf Weiteres aufgehoben werden. Restaurants und Gaststätten sollten generell nur noch zwischen 6 Uhr morgens und 18 Uhr abends öffnen dürfen.[451][452] Bundeskanzlerin Merkel verlas am Abend des 16. März einen Handlungskatalog mit umfangreichen, ab sofort geltenden Maßnahmen. Sie bezeichnete sie als „Maßnahmen, die es so in unserem Lande noch nicht gegeben hat“.[453][454][455]
Einstellung des Präsenzunterrichtes an Schulen und Schließung von Kindertageseinrichtungen
Wappen | Land | von | bis | Quelle |
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Baden-Württemberg | Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
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[456][457] | |
Bayern | Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
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[458][459][460] | |
Berlin | Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
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[461][462] | |
Brandenburg | Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
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[463][464] | |
Bremen[Anm. 1] | Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
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[465][466] | |
Hamburg[Anm. 2] | Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
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[467][468] | |
Hessen | Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
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[469][470] | |
Mecklenburg-Vorpommern | Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
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[471][472] | |
Niedersachsen | Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
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[473][474] | |
Nordrhein-Westfalen | Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
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[475][476] | |
Rheinland-Pfalz | Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
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[477][478] | |
Saarland | Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
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[479][480] | |
Sachsen | Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
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[481][464] | |
Sachsen-Anhalt | Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
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[482][483] | |
Schleswig-Holstein | Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
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[484][485] | |
Thüringen | Vorlage:dts ist VERALTET – siehe dort.
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[486][487] |
Mit Beginn der Fallhäufung in Deutschland kam es in vielen Bundesländern zur Einstellung des Präsenzunterrichtes. Kinder sind hiervon individuell betroffen.[488] Abhängig von der potentiellen Gefahr entschieden die zuständigen Gesundheitsämter und sprachen entweder die tageweise Einstellung des Schulbetriebes, 14-tägige Einstellung des Schulbetriebes oder die Beurlaubung von betroffenen Klassen und Lehrkräften aus. Teilweise wurde auch bei Verdachtsfällen mit einer Einstellung des Schulbetriebes reagiert, teilweise erst bei einer bestätigten Infektion.[489][490][491][492][493][494]
Am 12. März schloss die Stadt Halle (Saale) für die Dauer von zwei Wochen als erste deutsche Großstadt alle Schulen und Kitas.[495]
Am 13. März verfügten Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein eine landesweite Schulschließung ab dem 16. März, Baden-Württemberg und Thüringen ab dem 17. März und Brandenburg ab dem 18. März. Berlin schloss schrittweise alle Schulen bis 18. März. In allen Bundesländern wird eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, eingerichtet.
Sachsen und Hessen verfügten ebenfalls am 13. März die Aussetzung der Schulpflicht, dass kein Unterricht mehr stattfinde, sondern nur noch die Betreuung der Schüler gewährleistet werde. Mecklenburg-Vorpommern schloss zunächst die Schulen im Landkreis Ludwigslust-Parchim und Rostock[496] und entschied am 14. März 2020 die Schließung aller Schulen im Land.
In den Osterferien verlängerten alle Bundesländer, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, die Schulschließungen, teilweise um wenige Tage, teilweise um weitere Wochen.[497]
Ilka Hoffmann, Vorstandsmitglied der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, wies darauf hin, dass Schulen in Deutschland nicht flächendeckend auf die Erteilung von Fernunterricht vorbereitet sind.[498] Der medizinische Direktor des Klinikums Esslingen und Virologe Michael Geißler kritisierte Schulschließungen in Baden-Württemberg. Diese würden im schlimmsten Fall zu einer Infizierung der gefährdeten Gruppen beitragen. Er setzte sich stattdessen für Hygienemaßnahmen an Schulen ein.[499]
Einige öffentliche Fernsehsender änderten ihr Programm, um vormittags Bildungsprogramme für Kinder und Jugendliche anzubieten (siehe Schulfernsehen). Die Sendung mit der Maus wurde ab dem 18. März täglich gesendet.[500]
In einzelnen Bundesländern wurden Regelungen zu Abschlussprüfungen getroffen. Teils wurden Verschiebungen von Prüfungen um Wochen angekündigt, so in Berlin und Bayern für die Prüfungen für den Mittleren Schulabschluss[501][502] und in Bayern für die Abiturprüfungen.[503] Die Kultusminister mussten prüfen, wie genügend Aufgaben bereitgestellt werden können, falls innerhalb eines Bundeslandes verschiedene Prüfungstermine notwendig werden sollten.[504] Ende März einigten sich die Kultusminister aller Bundesländer, dass die Abiturprüfungen stattfinden.[505][506]
Baden-Württemberg,[507] Niedersachsen[508] und Nordrhein-Westfalen[509] erweiterten die Notbetreuung auch auf die unterrichtsfreie Zeit in den Osterferien, Nordrhein-Westfalen außerdem noch für die Zeiten samstags und sonntags.
In Baden-Württemberg[510] und Bayern[511] wurden Lehrkräfte dazu aufgerufen, sich freiwillig für einen Einsatz in Gesundheitsämtern oder Krankenhäusern zu melden. In Bayern folgten dem Aufruf mehr als 1000 Lehrkräfte.
In einigen Bundesländern, darunter Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen wurde das „Sitzenbleiben“ ausgesetzt oder eine Versetzung „auf Probe“ geplant.[512]
- ↑ Nachdem die Bremer Schulen vorerst nur bis zum 14. April geschlossen bleiben sollten, verlängerte die Behörde für Schule und Berufsbildung die Schul- und Kitaschließungen bis zum 20. April.
- ↑ Nachdem die Hamburger Schulen vorerst nur bis zum 29. März geschlossen bleiben sollten, verlängerte die Behörde für Schule und Berufsbildung die Schul- und Kitaschließungen bis zum 19. April.
Schließung weiterer Bildungsstätten
In den von Bund und Ländern am 16. März 2020 beschlossenen Leitlinien wurde unter anderem festgelegt, die Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich auszusetzen.
Viele Volkshochschulen erfüllten daraufhin ihren Bildungsauftrag durch Online-Angebote.[513] Auch die Erstorientierungskurse für Asylbewerber mit unklarer Bleibeperspektive[514] sowie Integrations- und Berufssprachkurse[515] wurden ausgesetzt. Das BAMF förderte die Bereitstellung digitaler Lernangebote für die Integrationskurse über das Lernportal der Volkshochschulen.[516]
Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr
Die Fahrgastzahlen bei der Deutschen Bahn sanken auf etwa 15 % des Aufkommens vor der COVID-19-Pandemie. Die Bahn reduzierte daraufhin ihren Fahrplan auf etwa 75 %. Im ÖPNV traten zum Teil Sonderfahrpläne in Kraft. Der internationale Eisenbahnverkehr kam weitgehend zum Erliegen:[517]
- Nach dem 13. März 2020 wurde der durchgehende Zugverkehr in die Schweiz teilweise eingestellt,
- ab dem 14. März 2020 war der Zugverkehr nach Tschechien unterbrochen,
- ab dem 15. März 2020 ruhte der Zugverkehr mit Polen, die durchgehenden Züge Stuttgart–Zürich wurden eingestellt, ebenso die durchgehenden Züge zwischen Moskau einer- und Berlin und Paris andererseits,
- ab dem 16. März 2020 wurde der Zugverkehr mit Dänemark eingestellt und das Nachtzugangebot nach Österreich aufgegeben,
- ab dem 19. März 2020 endeten alle über Basel in die Schweiz verkehrenden Linien in Basel Badischer Bahnhof, die mit Schweizer Garnituren in Deutschland verkehrenden EC-Züge fielen aus,
- ab dem 20. März wurde der gesamte ICE/TGV Verkehr von und nach Frankreich eingestellt, die von Thalys von Köln gefahrenen Verbindungen kurz darauf und
- ab dem 23. März 2020 verkehrte die IC-Linie Berlin–Amsterdam nur noch auf dem deutschen Abschnitt und wurde später ganz aufgegeben.
Absagen von Veranstaltungen
Aufgrund der allgemeinen Prinzipien und Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Risikoeinschätzung von Großveranstaltungen vom 28. Februar 2020 kam es in der Folge zur Verschiebung oder Absage unzähliger Veranstaltungen;[518] am 8. März sprach Gesundheitsminister Jens Spahn angesichts des Anstiegs der Fallzahlen die Empfehlung aus, Veranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmern abzusagen.[519] Die Länder Schleswig-Holstein (befristet bis 10. April 2020),[520] Bremen (befristet bis 26. März 2020),[521] Bayern (befristet bis 19. April 2020),[522] Thüringen (unbefristet),[523] Hessen (befristet bis 10. April 2020),[524] Niedersachsen,[525] Mecklenburg-Vorpommern (befristet bis 19. April 2020),[526] Sachsen (unbefristet),[527] Sachsen-Anhalt,[528] Hamburg (befristet bis 30. April),[529] Berlin (befristet bis 20. April 2020),[530] Brandenburg[531] und Nordrhein-Westfalen (unbefristet)[532] folgten in den nächsten Tagen dieser Empfehlung und sagten alle Veranstaltungen mit mehr als tausend Teilnehmern im jeweiligen Bundesland ab. Das Land Rheinland-Pfalz hat die Kommunen im Land aufgefordert, Veranstaltungen ab einer Größenordnung von 75 Teilnehmern zu untersagen.[533] Baden-Württemberg hat alle Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern und Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 Teilnehmern untersagt.[534][535] Am 14. März senkten das Gesundheitsministerium Thüringen[536] und der Berliner Senat[537] durch einen Erlass die erlaubte Teilnehmerzahl auf 50. Schleswig-Holstein[538] und Hamburg[364] untersagten alle öffentlichen Veranstaltungen, unabhängig von der Teilnehmerzahl. Die Hessische Landesregierung senkte die erlaubte Teilnehmerzahl auf 100.[539] In Baden-Württemberg waren ab dem 18. März gemäß der Corona-Verordnung der Landesregierung sämtliche Versammlungen und Veranstaltungen untersagt.[540] Mit der Umsetzung des vereinbarten Kontaktverbots wurden in allen Bundesländern alle öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen unabhängig von der Größe verboten.[328]
Zahlreiche Reiseveranstalter zogen Angebote zu Reisen innerhalb und außerhalb Deutschlands zurück, darunter Tagesbusfahrten und Flusskreuzfahrten. Am 13. März 2020 hat AIDA Cruises den Betrieb vorübergehend eingestellt und sämtliche Kreuzfahrten bis zum 2. April 2020 abgesagt.[541] Da auch Gottesdienste für jede Religionsgemeinschaft verboten waren, erhöhten sich zunehmend die Angebote für Gläubige, über einen Livestream im Internet Gottesdienste zu verfolgen, die vor leeren Kirchenbänken abgehalten wurden. Außerdem wurde das Angebot an Gottesdienstübertragungen im Fernsehen stark erweitert. So senden seit Mitte März fast alle öffentlich-rechtlichen Fernsehsender einen evangelischen oder katholischen Gottesdienst am Sonntagmorgen.[542]
Durch die Beschränkung von Großveranstaltungen kam es auch im Profisport zur Absage von Spielen, die Handball-Bundesliga[543] und die Basketball-Bundesliga[544] pausieren den Spielbetrieb bis nach Ostern. Die Deutsche Eishockey Liga[545] sowie die Deutsche Volleyball-Bundesliga der Frauen und Männer[546] beendeten die Saison vorzeitig und ohne Deutschen Meister. Nachdem die DFL erst entschieden hatte, den 26. Spieltag der Fußball-Bundesliga sowie der Zweiten Bundesliga als Geisterspiele stattfinden zu lassen, beschloss sie einen Tag später, den Spielbetrieb mit dem 26. Spieltag der 1. und 2. Fußball-Bundesliga um zwei Wochen auf den 2. April zu verschieben.[547][548] In der 3. Fußball-Liga ist am 12. März eine zweimonatige Pause angeordnet worden.[549] TV-Sendungen werden ohne Studiopublikum produziert. Andere Fernsehformate wiederum werden sogar via Internet außerhalb der TV-Studios aus den privaten Räumlichkeiten der Moderatoren gesendet.
Am 15. April 2020 beschlossen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der 16 Länder Deutschlands, alle Großveranstaltungen in Deutschland bis zum 31. August 2020 zu untersagen. Das betrifft vor allem größere Konzerte, Schützenfeste, Kirmes-Veranstaltungen, Gartenfestivals,[550] größere Reenactment-Veranstaltungen[551] und größere Sportveranstaltungen. Konkrete Regelungen, vor allem zur genauen Bestimmung des Begriffs „Größe“, sollen die Länder treffen.[552]
Kunst und Kultur
Mehrere Autoren, Schriftsteller und Literaturhäuser initiierten Online-Lesungen und andere Formen des Online-Gedankenaustauschs anlässlich der Epidemie. Museen und Filmfestivals stellten einen Online-Zugang bereit.[553][554]
Berlins Kultursenator Klaus Lederer bedankte sich angesichts umfangreicher Schließungen von Theatern, Opern, Schaubühnen und Filmfestivals für die Kreativität vieler Veranstalter, die auf Online-Programme auswichen. Zugleich rief er den Bund um Unterstützung auf, da Kommunen und Länder überfordert seien, wenn sie Ausfälle allein auffangen müssten.[555]
Dreimal täglich – morgens, mittags und abends – läuten die Kirchenglocken mehrere Minuten lang, als Zeichen der Verbundenheit und des christlichen Miteinanders mit Corona-Erkrankten.[556][557] Die evangelische Kirche ruft dazu auf, jeden Abend um 19 Uhr Der Mond ist aufgegangen von Matthias Claudius zu singen oder mit einem Instrument zu spielen.[558]
Für den 22. März riefen Musiker bundesweit dazu auf, um 18 Uhr von Balkonen und Fenstern Ludwig van Beethovens Freude schöner Götterfunken – die Europahymne – zu spielen oder zu singen.[559] Vorbild sind Flashmobs von Balkonen und Fenstern, die während der Ausgangssperre in Italien initiiert wurden.[560][561]
Deutschlandfunk und Deutschlandfunk Kultur kündigten angesichts der Corona-Pandemie für ab dem 23. März ein Sonderprogramm beim Hörfunk an. Behandelt werden aktuelle Entwicklungen zur Ausbreitung des Coronavirus aus Sicht von Wissenschaft, Medizin, Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Verbraucherschutz ebenso wie allgemeine Themen aus Kultur, Politik und Gesellschaft. Hinzu kommt Unterhaltung durch Hörspiele, Features und Konzerte.[562]
ZDFneo startete mit Drinnen – Im Internet sind alle gleich eine Comedyserie als Reaktion auf die Pandemie. Sämtliche Beteiligte, u. a. Schauspieler, Drehbuchautoren und Regisseur, arbeiteten von zu Hause aus.
Folgen für Deutsche im Ausland
In einer ersten Rückholaktion von deutschen Staatsangehörigen aus Wuhan am 1. Februar 2020 durch die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung wurden etwa 130 Menschen zurückgeholt;[563][564] auf dem Hinflug hatte die Bundeswehrmaschine 10.000 Schutzanzüge an Bord, die den chinesischen Behörden übergeben wurden.[565] Weitere Deutsche verließen zu einem späteren Zeitpunkt die Provinz Hubei mit Maschinen anderer europäischer Länder.[566]
Angesichts der weltweiten Ausbreitung schotteten sich einzelne Länder weitgehend ab, indem sie die Einreise und den Transit von deutschen Staatsbürgern und auch Ausländern allgemein verboten. Andere Länder erlaubten die Einreise nur mit einem aktuellen Gesundheitszeugnis oder unter der Maßgabe, dass sich der Einreisende sofort in 14-tägige Selbstquarantäne begab.
Schätzungsweise 200.000 deutsche Staatsbürger strandeten aufgrund der Grenzschließung, aber auch dadurch, dass viele Flug- oder Fährverbindungen im Ausland ersatzlos gestrichen wurden. Da die Rückreise nach Deutschland in vielen Ländern nicht mehr möglich war, sprach das Auswärtige Amt am 17. März 2020 eine weltweite Reisewarnung aus und riet von touristischen Reise ins Ausland bis mindestens Ende April 2020 ab.[567] Außerdem wurde ein 50 Millionen Euro schweres Rückholprogramm aufgelegt, das größte in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Auswärtige Amt veranlasste bis 26. März 2020 gemeinsam mit der Lufthansa die Rückholung von etwa 160.000 Menschen aus dem Ausland. Sofern auf den Flügen Platz war, wurden auch EU-Bürger mit ausgeflogen. Andere EU-Länder nahmen Deutsche, abhängig von den verfügbaren Sitzplätzen, mit in die EU. Schwierigkeiten gab es bei der Rückholung aus Destinationen mit wenigen Urlaubern.[568]
Vereinzelt kam es zu Anfeindungen oder tätlichen Angriffen gegenüber deutschen Urlaubern, da ihnen unterstellt wurde, dass sie das Virus mit ins Land gebracht hätten.[569]
Public-History-Projekt Coronarchiv
Mehrere deutsche Hochschulen, etwa mit dem Historiker Professor Thorsten Logge von der Universität Hamburg, haben gemeinsam ein Public-History-Archiv gegründet, das Fotos, Texte und Tonaufnahmen sammelt, um die Wochen der Pandemie für die Zukunft zu dokumentieren. Die Homepage des Archivs ging am 26. März 2020 online.[570]
Wirtschaftliche und gesundheitliche Folgen
Aufgrund der Pandemie brachen weltweit die Börsen ein, sank die Wirtschaftsleistung, stieg die Arbeitslosigkeit, und zahlreiche Staaten baten um internationale Kredithilfe. Auch die deutsche Wirtschaft wird direkt und indirekt stark durch die Pandemie beeinflusst.
Knappheit an Schutzmasken und Arzneimitteln
Bereits Ende Februar waren einfache Schutzmasken in den Apotheken vielerorts ausverkauft.[571]
Die Ärztevereinigung Marburger Bund im Saarland warnte am 27. März, dass für Kliniken und Arztpraxen in Deutschland und Europa ein Maskenmangel sogar für professionelle Schutzmasken drohe.[572]
Aufgrund der Knappheit veröffentlichte unter anderem die Feuerwehr der Stadt Essen im März Schnittmuster und Nähanleitungen für Behelfsmasken.[573][574] Auch die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nahmen das Thema auf.[575][576] Beschäftigte im Gesundheitswesen beklagten, provisorische Masken würden ihnen keinen aureichenden Schutz bieten und entsprächen nicht den Hygienestandards. Andere hielten dagegen, ein teilweiser Schutz sei besser als gar keiner.[577]
Aufgrund des drohenden Mangels sind manche Kliniken bereits im März 2020 dazu übergegangen, Behelfsmundschutz herzustellen,[578] oder die Bevölkerung zu Spenden von geeignetem Behelfsmundschutz aufzurufen.[579] An der Produktion von Behelfsmundschutz beteiligten sich Werkstätten für behinderte Menschen[580][581] und Freiwillige, darunter auch Näh-Initiativen von Geflüchteten.[582][583]
Einige Staaten reagierten mit Exportstopps für Schutzausrüstung,[584] wobei es auch zu einem Dominoeffekt kam.[585][586]
Rückgang von Arztbesuchen sowie Blut- und Plasmaspenden
Es kam zu einem allgemeinen Rückgang bei Hausarztbesuchen, auch bei Sympomten mit möglichen schwerwiegenden Ursachen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall.[587] Auch sank die Bereitschaft, Blut und Blutplasma zu spenden. Das Bundesgesundheitsministerium warnte deshalb am 19. März vor einem drohenden Mangel an Blutspenden.[588] Die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie rief verstärkt auf, Blut zu spenden.[589]
Engpässe beim Einzelhandel
Teilweise kam es zu Lieferengpässen im Einzelhandel. Betroffen waren zeitweilig insbesondere Nahrungsmittel wie Nudeln, Mehl, Reis, H-Milch und Fertiggerichte sowie manche Toilettenartikel. Der Absatz von Toilettenpapier stieg im Februar auf z.T. das 7-Fache.[590] Als Ursachen kommen unter anderem Hamsterkäufe, die Verlagerung des Bedarfs hin zu privaten Haushalten, und Störungen in Logistik- und Zulieferketten in Betracht.
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Ausverkauftes Toilettenpapier in einem Drogeriemarkt, Mitte März 2020
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Ausverkaufte Seifen und Desinfektionsmittel in einem Drogeriemarkt, Mitte März 2020
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Fast leeres Nudelregal in einem Supermarkt, März 2020
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Leeres Regal ohne Reinigungsmittel in Supermarkt, März 2020
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Infotafel vor Einzelhandelsgeschäft, Ende März 2020
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Hinweiszettel an einer Bäckerei, Ende März 2020
Produktionsumstellung als Folge des Krisenmarktes
Aufgrund der veränderten Nachfrage und Marktstruktur haben zahlreiche Unternehmen in Deutschland versucht, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen. So wurde in einem Fall die Produktion von Speiseeis auf Pasta umgestellt,[591] diverse Brennereien und Brauereien begannen, Desinfektionsmittel herzustellen oder Alkohol aus der Produktion alkoholfreien Bieres zu spenden[592][593] und verschiedene Unternehmen der Bekleidungsindustrie erweiterten ihre Produktpalette um Atem- oder Mundschutzmasken.[594][595]
Gesellschaftliche Folgen
Ausgrenzung und Diskriminierung
Wie schon während der SARS-Epidemie kam es außerhalb Asiens zu Diskriminierung und Ausgrenzung von Personen tatsächlich oder vermeintlich chinesischer Herkunft.[596][597][598] Auch in Deutschland wurden vielfach Diskriminierungen von Menschen ostasiatischer Herkunft festgestellt und in den Medien dargestellt, beispielsweise Abweisungen in Arztpraxen[599][600], die nicht-Zulassung zu Aufnahmeprüfungen an einer Hochschule[601][599], außerdem Verunglimpfungen und Anfeindungen im Alltag bis hin zu tätlichen Angriffen.[602][603] Amnesty International Deutschland e. V. erklärte, auch in deutschen Medien lasse sich eine Mischung aus diffuser Angst und rassistischen Stereotypen beobachten[604] und kritisierte insbesondere zwei Schlagzeilen von Bild[605] und Der Spiegel.[606]
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichtete am 6. Mai 2020 zusammenfassend über mehr als 100 Anfragen zu Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.[607] Mehr als die Hälfte der Fälle betrafen Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, im gesamten Spektrum von rassistischem Verhalten in der Öffentlichkeit über Racial Profiling und Hassbotschaften am Arbeitsplatz bis zu körperlichen Übergriffen. Diskriminierungen richteten sich laut Antidiskriminierungsstelle aber auch gegen andere benachteiligte Gruppen. Beispielsweise scheiterten Menschen mit Gehhilfe an Auflagen in Supermärkten, wenn dort ein Einkaufswagen vorgeschrieben sei.[608]
Kriminalität
In zahlreichen Krankenhäusern wurde Anfang März der Diebstahl von Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Schutzmasken bekannt.[609]
Zunehmend kursieren zudem Phishing-Mails, die sich die Angst der Bevölkerung vor dem Coronavirus zunutze machen, um zum Anklicken der Phishing-Links zu verleiten.[610] Auch erste Enkeltrick-Versuche, bei denen sich Betrüger bei älteren Menschen als mit dem Coronavirus infizierte Nachkommen ausgaben und um Geld baten, wurden gemeldet.[611] In Nordrhein-Westfalen wurde die Webseite des Landes, über die Soforthilfen beantragt werden konnten, von Kriminellen gefälscht, um die Hilfsgelder umzuleiten. Die Originalseite wurde daraufhin vom Netz genommen und die Zahlungen vorerst aus Sicherheitsgründen eingestellt.[612]
Seit 19. März warnt der Landkreis Nienburg vor „Personen in Schutzkleidung (Schutzanzug, Mundschutz, usw.) im Nienburger Kreisgebiet“, die sich als „Mitarbeitende des Gesundheitsamtes ausgeben und auf diese Weise versuchen, sich Zutritt zu Wohnhäusern und Wohnungen zu verschaffen“.[613] Die Warnung wurde über die Warn-App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verbreitet.
Am 17. März warnte die Polizeidirektion Trier vor Kriminellen, die sich vorwiegend bei älteren Menschen als Mitarbeiter einer angeblichen „Bundesdesinfektionsstelle“ ausgeben, und versuchen eine Übergabe von „kontaminiertem Bargeld zur Desinfektion“ zu verabreden.[614]
Am 10. April attackierten 20 Männer eine Corona-Streife in Frankfurt-Griesheim. Die Polizei hat ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, versuchter gefährlicher Körperverletzung, eines besonders schweren Falles des Landfriedensbruchs und gemeinschädlicher Sachbeschädigung eingeleitet.[615]
Im Bereich der Internetkriminalität wurde an den Osterfeiertagen eine Fake-Internetseite aufgedeckt, die sich als vermeintliche Antragsseite des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums für Soforthilfen ausgab.[616] Zuvor war die Antragsseite des Ministeriums bereits deaktiviert worden, nachdem Betrüger versucht hatten darüber Leistungen zu erschleichen.[616]
Das Innenministerium des bevölkerungsreichsten Landes Nordrhein-Westfalen gab Mitte April 2020 an, dass die Kriminalitätsraten im Land sich im Zweitraum 1. März bis 5. April verglichen mit dem Vorjahreszeitraum deutlich verändert haben. So sei die Zahl der Wohnungseinbrüche um rund ein Drittel zurückgegangen, die Anzahl der Taschendiebstähle habe sich halbiert. Das Landeskriminalamt Niedersachsen wies gleichzeitig auf einen Rückgang der 14. Kalenderwoche 2020 verglichen mit derselben Kalenderwoche des Vorjahres einen Rückgang der Fälle von Körperverletzung um 45 %, bei Einbrüchen von knapp über 50 % und bei Taschendiebstählen von über 90 % hin.
Am 14. Mai 2020 wurde eine 23-Jährige vom Amtsgericht Pforzheim wegen tätlicher Beleidigung zu einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 2.700 Euro verurteilt, da sie eine andere Frau zweimal absichtlich angehustet hatte, nachdem diese die Angeklagte auf die Missachtung des Abstandsgebots hingewiesen hatte.[617]
Kritik und Kontroversen
Unterschiedliche Behandlung vulnerabler und nicht-vulnerabler Menschen
Am 28. März 2020 teilte Kanzleramtsminister Helge Braun mit, dass seiner Ansicht nach „[ä]ltere Menschen […] noch deutlich länger als Jüngere mit Kontakteinschränkungen rechnen“ müssten.[618] Alexander Kekulé, Julian Nida-Rümelin, Boris Palmer, Christoph M. Schmidt, Thomas Straubhaar und Juli Zeh gaben in einem „Appell“ zu bedenken, dass die Wahrscheinlichkeit, dass nicht vorerkrankte Jüngere an COVID-19 sterben, um den Faktor 50 niedriger liege als bei Hochaltrigen. Da das Bundesverfassungsgericht es erlaube, „Ungleiches ungleich zu behandeln“, spreche also nichts gegen besondere Kontaktbeschränkungen für Hochrisikogruppen.[619]
Franziska Giffey hingegen erklärte am 9. April 2020 in ihrer Eigenschaft als für Seniorenfragen zuständige Bundesministerin, sie sei nicht der Meinung, „dass wir eine Zweiklassengesellschaft aufmachen sollten zwischen denen, die rausdürfen[,] und denen, die drin bleiben müssen.“ Man könne an die älteren Menschen appellieren, sich vernünftig zu verhalten, statt ihnen verbieten zu wollen, das Haus zu verlassen. „Ältere Menschen sind mündige Bürger“, betonte die Ministerin.[620]
Im April 2020 gab das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Stellungnahme mit dem Titel „Menschenrechte Älterer auch in der Corona-Pandemie wirksam schützen“ ab. Das Institut bewertet die These als richtig, dass der Staat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit älterer Menschen auf seinem Staatsgebiet effektiv zu schützen versuchen müsse. Es verurteilt aber die „Fehleinschätzung“, „dass alle älteren Menschen schutzbedürftig sind, weil verkannt wird, dass Ältere keine homogene Gruppe bilden, sondern das Risiko vom individuellen Gesundheitszustand und von der Lebenssituation abhängt. Wird zu häufig betont, dass Ältere vor allem schutzbedürftig seien, werden negative Altersbilder bekräftigt, die dann beim weiteren Umgang mit der Krise auch Grundlage für diskriminierende Regelungen sein können, etwa wenn verlangt würde, dass Ältere schwerwiegende Einschränkungen ihrer Rechte auch für längere Zeit ohne Ausgleichsmaßnahmen hinnehmen sollen.“[621]
Föderales System bei der Pandemiebekämpfung
Besonders im März kritisierten Medien,[622] Politiker[623] und Wissenschaftler[624] den Föderalismus: Er verhindere klare Entscheidungen und deren schnelle, bundeseinheitliche Umsetzung. Das behindere die Bekämpfung der Epidemie. Das uneinheitliche Vorgehen bei Verboten von Großveranstaltungen wurde dabei als Negativbeispiel genannt. Positiv hervorgehoben wurden dagegen eher zentralistisch regierte Länder wie China, Frankreich, Italien oder Spanien. Diese hätten bei Verboten oder dem Ausweisen von Sperrgebieten schneller und entschiedener gehandelt.
Schon im März wurde dagegen eingewandt, die Koordination zwischen Bund, Ländern und dem Robert-Koch-Institut funktioniere prinzipiell gut.[625][626] Mitte April wurde dann von den deutschen Medien der Föderalismus vielfach gelobt. Deutschland leide nur scheinbar unter dem Flickenteppich verschiedener Regeln. Der Föderalismus mache es möglich, unterschiedliche Wege auszuprobieren und lokal angepasste Lösungen zu finden. Das sei wichtig, weil das Ansteckungsrisiko und die Lebensverhältnisse in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern unterschiedlich seien.[627][628] Im Vergleich mit den Nachbarländern zeige sich, dass kein demokratisch verfasster Zentralstaat die Corona-Krise bislang besser gemeistert habe als Deutschland.[629][630]
Gesetzesänderungen
Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Diensts des Deutschen Bundestages sind Teile des neuen Infektionsschutzgesetzes wegen Verstoßes gegen Art. 80 Abs. 2 des Grundgesetzes möglicherweise verfassungswidrig.[631] Das Fernsehmagazin Monitor kritisierte in einem Beitrag von Golineh Atai und Lisa Seemann die „weitreichende[n] Befugnisse“, die der Bundesminister für Gesundheit durch die Gesetzesänderung erhielt. Er dürfe „nun Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrats erlassen und Gesetze außer Kraft setzen“, so Monitor. Der angepasste § 28 des Infektionsschutzgesetzes greife „flächendeckend in den Schutzbereich elementarer Grundrechte“, wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit und Unverletzlichkeit der Wohnung ein.[632]
Einschätzungen der Gefahrenlage
Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte am 22. Januar 2020 erklärt, „dass nur wenige Menschen von anderen Menschen angesteckt werden können“ und dass sich das Virus nicht sehr stark auf der Welt ausbreiten würde.[633] Dies wurde vom Virologen Alexander Kekulé kritisiert, der am selben Tag erklärte, dass er „nicht ganz die Gelassenheit des Robert Koch-Instituts“ teile.[634] Ab dem 2. März bewertete das RKI die „Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland“ als „mäßig“.[635] Ab 17. März wurde die Risikobewertung mit „hoch“ angegeben.[636]
Teilweise wird kritisiert, dass die Kommunikation des RKI in der Krise heruntergefahren wurde: es gebe nur noch drei Termine (am Montag, Mittwoch und Freitag) mit den Einschätzungen des RKI, wobei die Termine am 27. März und 30. März ausgefallen seien. Außerdem würden keine Reporter mehr zugelassen, die Fragen seien schriftlich einzureichen. Die Welt kritisierte dies in einem Meinungsartikel deutlich: Dadurch könne es „bequemerweise“ zu einer Vorauswahl kommen und Nachfragen seien unmöglich.[637]
Offener Luftverkehr aus Risikogebieten
Obwohl das Robert Koch-Institut beispielsweise den Iran im Zuge der COVID-19-Pandemie schon seit Wochen als Risikogebiet eingestuft hatte, das Auswärtige Amt vor Auslandsreisen in Risikogebiete warnte und die EU am Boden bereits ihre Außengrenzen schloss, galten (Stand 17. März) keine vergleichbaren Regelungen für den Flugverkehr. Mehrere deutsche Medien berichteten darüber, dass Flugzeuge aus Risikogebieten nach wie vor in Deutschland landen dürfen und die meisten Passagiere nicht untersucht werden, obwohl laut Gesundheitsexperten viele Infektionen symptomarm verlaufen und die Inkubationszeit bei bis zu 14 Tagen liege. Daher können die Flugpassagiere aus Risikogebieten laut Experten zwar augenscheinlich gesund sein, jedoch das Virus unbemerkt in sich tragen und zu dessen Ausbreitung in Deutschland beitragen.[638] Vor diesem Hintergrund sei es laut Jörg Radek, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, unverantwortlich, dass Flugpassagiere aus Risikogebieten überwiegend weder auf das Coronavirus getestet noch in Quarantäne geschickt werden.[639] Am 2. April trat eine Einreisebegrenzung in Kraft, wonach Personen aus dem Iran nicht mehr einfliegen durften. Seit dem 10. April müssen sich Einreisende unabhängig vom Reiseland in eine 14-tägige Quarantäne begeben.[321][322]
Kontaktbegrenzungen
Mögliche medizinische Folgen
Einige italienische Forscher kritisierten am 16. März 2020 die Maßnahmen in Deutschland als zu schwach und fordern eine sofortige Ausgangssperre in der Republik, um die Anzahl der Infizierten im Griff zu behalten.[640] Roberto Burioni, einer der bekanntesten Virologen in Italien, warnte Deutschland davor, die Geschwindigkeit der Ausbreitung des Coronavirus zu unterschätzen.[640] Italien habe dies wochenlang getan und habe das Virus zu lange mit der normalen Grippe auf eine Stufe gestellt.[640] Man wolle nun andere Länder vor ähnlichen Fehlern bewahren.[640]
Dementgegen sprach sich der Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery, auch vor dem Hintergrund der italienischen Entwicklung, sowohl gegen Ausgangssperren als auch gegen Grenzschließungen aus, die „politischer Aktionismus“ seien.[641][642] Wolfgang Wodarg, Arzt und Politiker sowie ehemaliger Leiter eines städtischen Gesundheitsamts, kritisierte im Februar/März 2020 die Empfehlungen der WHO und des RKI als Panikmache.[643] Auch der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit empfahl individuelle an das deutsche Gesundheitssystem und die Situation Deutschlands angepasste Maßnahmen und äußerte sich kritisch über mögliche Ausgangssperren und Versammlungsverbote, weil sie den sozialen Stress förderten, was ebenfalls Krankheiten auslösen könne.[644] Der Virologe Christian Drosten erklärte, es gebe keine Forschungsdaten zur Wirksamkeit von Ausgangssperren im Pandemiefall.[645] Auch der Virologe Alexander Kékule sprach sich gegen Ausgangssperren aus; solche Maßnahmen setzten die Bürger zu sehr unter Druck, mit „extremen psychologischen Folgen“. Auch sei der Kollateralschaden zu hoch, wenn man wegen einer sehr kleinen Minderheit 95 Prozent der Bevölkerung einsperre.[645] Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Klaus Reinhardt lehnte am 20. März Ausgangssperren ab: „[…] das halte ich für kontraproduktiv. Damit schaffen Sie eine gespenstische Atmosphäre, die die Menschen extrem ängstigt.“[646]
Im März waren laut einer Analyse der DAK 25 % weniger Menschen mit einem Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert worden als im März der Jahre 2018 und 2019. Es müsse vermieden werden, dass Menschen aus Angst vor dem Virus trotz dringendem Behandlungsbedarf nicht in die Krankenhäuser kämen.[647]
Michael J. Ryan, Direktor des WHO-Programms für Gesundheitsnotfälle, das innerhalb der Weltgesundheitsorganisation für die Eindämmung der Pandemie zuständig ist,[648] warnte vor den Nachteilen von Ausgangssperren und forderte, sich darauf zu konzentrieren, die Zahl der Tests wie in China, Südkorea, und Singapur massiv zu erhöhen.[649] Der Gesundheitswissenschaftler und Statistiker John Ioannidis verwies darauf, dass aktuelle Entscheidungen ohne zuverlässige Datengrundlage fielen, aber von großer Tragweite seien und große Schäden nach sich ziehen könnten.[650][651] Die Sterblichkeitsrate für SARS-CoV-2 (1,3 %) unterscheidet sich nicht signifikant von der Sterblichkeitsrate für in einem französischen Krankenhaus identifizierte häufige Coronaviren: „SARS-CoV-2: fear versus data.“ (dt. etwa „Angst versus Daten.“)[94]
Gérard Krause, der Abteilungsleiter Epidemiologie am Braunschweiger Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, mahnte vor überschießenden Handlungen, „die möglicherweise mehr Schaden anrichten können als die Infektion selbst“,[652][653] und gab zu bedenken, „dass zum Beispiel Arbeitslosigkeit Krankheit und sogar erhöhte Sterblichkeit erzeugt. Sie kann Menschen auch in den Suizid treiben. Einschränkung der Bewegungsfreiheit hat vermutlich auch weitere negative Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung.“[652][653] Die gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen könnten mehr Krankheits- und Todesfälle erzeugen als das Coronavirus selbst,[653] weshalb man sich auf gezieltere Maßnahmen fokussieren solle.[652][653]
BÄK-Präsident Reinhardt sprach sich am 30. März dafür aus, dass „alle, die immun sind […] ins Normalleben entlassen werden könnten.“[233][234] Dafür sei es gut, möglichst viele auf Antikörper zu testen.[233][234]
Mögliche gesellschaftlich-politische Folgen
Der Historiker René Schlott äußerte Mitte März 2020, er halte die „Bereitwilligkeit, fast Willfährigkeit“ für besorgniserregend, mit der zeitweise Einschränkungen von Grundrechten wie Versammlungsfreiheit, Gewerbefreiheit oder Recht auf Asyl – durch die bisher abgelehnte weitgehende Schließung der EU-Außengrenzen – hingenommen würden. Auch Kinderrechte würden eingeschränkt, wenn etwa der Spielplatzbesuch verboten werde. Kritik daran und die Suche nach Alternativen würden diffamiert, stattdessen autoritäre Führung gefordert. Die langfristige Gewöhnung an solche Maßnahmen sei problematisch an; die Maßnahmen könnten sogar als „Drehbuch für eine rechtspopulistische Machtübernahme“ dienen.[654]
Der Astrophysiker Harald Lesch äußerte im März 2020, er finde angesichts der stark steigenden Infektionszahlen „die Maßnahmen, die die Regierungen überall auf der Welt ergreifen, alles andere als hysterisch“. Auch Deutschland müsse handeln. Als abschreckendes Beispiel nannte Lesch Italien (→ COVID-19-Pandemie in Italien): Triage-Entscheidungen wie dort könnten niemandem zugemutet werden.[655][656][655][656]
Der Philosoph Julian Nida-Rümelin plädierte am 25. März dafür, die „Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten“ und „möglichst bald das soziale, kulturelle und ökonomische Leben wieder“ hochzufahren. Er stufte das Risiko von COVID-19 etwa im Vergleich mit der Grippewelle 2017/18 als „sehr konzentriert“ ein.[657] Am 30. März forderte er nochmals eine Konzentration der Anstrengungen auf die eigentliche Risikogruppe, die nur „1 % der Gesellschaft“ ausmache. Er betonte, dass ein Großteil der Verstorbenen in Italien mehrere Vorerkrankungen gehabt habe. „Ein Fünftel davon“ habe Krebs gehabt. Daher sei es den anderen 99 % nicht zuzumuten, wesentliche Einschränkungen ihres Lebens hinzunehmen. Die Krise müsse überwunden werden „ohne einen längeren shut down der Gesellschaft“ – auch vor dem Hintergrund möglicher ökonomischer Folgen, die langfristig auch die Älteren treffen würden. Der Kulturschaffende Volker Heise beklagte einen „Ausnahmezustand aus Vorsorge“ und befürchtete, dieses politische Instrument werde „nicht einfach wieder verschwinden“.[658]
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier erklärte Anfang April, er sehe in den derzeitigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit die Gefahr einer „Erosion des Rechtsstaats“ und „schwerer Schäden für die Grundrechte“, sollten sich die gegenwärtigen „extremen Eingriffe in die Freiheit aller“ noch lange hinziehen.[659]
Nichteinhaltung von Kontaktbegrenzungen
Die Durchführung der Kommunalwahlen in Bayern 2020 am Sonntag, den 15. März 2020 mit Wahllokalen stieß auf deutliche Kritik,[660] da bereits zwei Tage zuvor der bayerische Ministerpräsident Markus Söder drastische Maßnahmen wie Schulschließungen angekündigt hatte, aber erst am Folgetag der Wahl den Katastrophenfall für Bayern ausrief.[661] Die Stichwahlen zur Kommunalwahl in Bayern am 29. März fanden als reine Briefwahlen statt, ohne dass sich die Wahlberechtigten dazu anmelden mussten.[662]
In Fernsehsendungen wurde über Personen berichtet, welche sich nicht an die Ausgangsbestimmungen hielten und gruppenweise bei Corona-Partys feierten und sich öffentlich präsentierten. In Einzelfällen hielten sich sogar Personen, die sich isolieren sollten, nicht an die Ausgangssperren. Dies hatte wiederum Gegenreaktionen in der Bevölkerung zur Folge. Viele Prominente und Ärzte starteten Aufrufe in den sozialen Medien, um die Bevölkerung dazu zu veranlassen, zu Hause zu bleiben.[663]
Die Quarantäne für erkrankte Personen und solche, die mit Erkrankten Kontakt hatten, wurde in einigen Fällen gerichtlich angeordnet[664] und Quarantäneanordnungen wurden in extremen Fällen auch erzwungen, indem die Personen von der Polizei in Gewahrsam genommen wurden.[665]
Kontroverse um Wirksamkeit und Einsatz einfacher Schutzmasken
Der Einsatz von einfachen Masken und Behelfsmasken wird kontrovers diskutiert. Die Befürworter meinen beispielsweise, dass auch durch einfache Masken zumindest die Infektion über Wassertröpfchen verringert und auch das versehentliche Berühren von Mund und Nase vermieden werde. Die Kritiker meinen beispielsweise, dass sie nichts oder kaum etwas brächten und man sich dadurch häufiger ins Gesicht fasse und dadurch das Risiko sogar steige.
Staatliche und überstaatliche Behörden und Institutionen
Die WHO empfiehlt, in der Öffentlichkeit keine Masken zu tragen, weil die Gefahr bestünde, dass sich die Menschen zu sicher fühlten. WHO-Nothilfedirektor Michael J. Ryan warnte vor zusätzlichen Infektionsrisiken durch inkorrektes Abnehmen der Masken und rät davon ab, Mundschutz zu tragen, wenn man nicht selbst krank sei.[234][666]
Das Robert Koch-Institut wies auf die fehlende Schutzfunktion von selbstgemachten Masken im Vergleich zu MNS und FFP-Masken hin. Es betonte auf seinen Empfehlungsseiten die fehlende Evidenz für eine Wirksamkeit von Schutzmasken im Sinne des Eigenschutzes und riet daher von einer Nutzung durch breite Bevölkerungsschichten zunächst davon ab. Im Hinblick auf den drohenden Mangel an professionellen Masken gab das RKI Empfehlungen an Kliniken für eine mögliche Wiederverwendung heraus, um so Ressourcen zu schonen.
Am 2. April 2020 ergänzte das Robert Koch-Institut seine Aussagen dahingehend, dass Schutzmasken sinnvoll seien,[667] um das Risiko der Ansteckung anderer zu verringern. Auch einfache Masken könnten hier helfen. Es betonte aber weiterhin, dass solche einfachen Masken den Träger nicht selbst vor einer Ansteckung schützen können und die Hygienemaßnahmen weiterhin einzuhalten sind.[668][669][670]
Am 16. April empfahl die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, welche die Bundesregierung berät, eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.[671]
Ab 20. April galt in mehreren deutschen Städten in öffentlichen Verkehrsmitteln die beschlossene Maskenpflicht. Masken werden zum Selbstkostenpreis von fünf Euro verkauft. Der Kasseler Hygienearzt Markus Schimmelpfennig kritisierte dies als unnötig und warnte, die Maske spätestens nach 2h zu wechseln, da diese sich sonst zur Mikrobenschleuder entwickle.[672]
Wissenschaftler
Der Virologe Christian Drosten sprach am 23. März in seinem Podcast ebenfalls an, dass einfache Schutzmasken in Form von Tüchern zwar nicht gegen eine eigene Infektion, aber als Schutz für Fremde sinnvoll sein könnten und außerdem eine Erinnerungsfunktion hätten,[673] den Gesichtsbereich vor Berührung mit kontaminierten Händen zu schützen.[674] Später präzisierte er die Aussage dahingehend, dass es besonders für Erkrankte sinnvoll sei, eine Maske zu tragen, und dies zumindest eine „höfliche Geste“ sei.[675] Er bezog dabei auch selbst gebaute Masken ausdrücklich mit ein,[676] selbst wenn diese weniger schützten als eine FFP2-Atemschutzmaske.
Berufsverbände
Der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt hat am 26. März 2020 in einer schriftlichen Erklärung an die Einwohner des Landes appelliert, einfache Schutzmasken zu tragen: Die einfachen Masken aus Stoff oder anderen Materialien seien nur ein Hilfskonstrukt, aber dennoch besser als nichts.[677][678]
Sogenannte chirurgische Gesichtsmasken sind laut Bernd Salzberger, dem Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie vom Universitätsklinikum Regensburg, nicht zum Schutz vor Ansteckungen gemacht, sondern sollen verhindern, dass potentiell infektiöse Tröpfchen aus dem Atemtrakt von Chirurgen in das Operationsgebiet gelangen.
Presse
Von Teilen der Presse wurde eine Maskentragepflicht gefordert: In der taz erschien am 30. März 2020 ein Artikel, der sich mit den Gegenargumenten zum Maskentragen sehr kritisch auseinandersetzte. Die Kommunikation zum Maskenschutz kranke demnach an einem grundsätzlichen Missverständnis: Weil eine einfache Maske keinen 100-prozentigen Schutz biete, sei sie frühzeitig und zu Unrecht als untauglich abserviert worden. Eine Maske würde dabei zwar weniger den Träger selber schützen, aber wenn der Träger infiziert sei, würde das Tragen die Ansteckungsgefahr für andere deutlich senken. Wenn alle Schutzmasken tragen würden, heißt es, wären diese daher ein wirksamer Schutz. Andere Staaten wie Tschechien und die Slowakei hätten eine Schutzmaskenpflicht bereits vorgeschrieben und in Österreich werde sie für das Einkaufen eingeführt. Deswegen solle es auch in Deutschland eine Maskenpflicht für alle geben.[679]
Die Rheinische Post gab wiederum zu bedenken, dass eine Maskenpflicht ohne vorhandene Masken nicht funktioniere. Dieser Engpass müsse dringend behoben werden.[680] Die Zeitung Die Welt regte dazu an, den Mundschutz gemäß einer Anleitung der Feuerwehr Essen selbst herzustellen.[681]
Exportsperren für Schutzausrüstung
Europaweit heftige Kritik gab es an den in den ersten Märztagen von der deutschen Regierung verhängten Exportkontrollen für Schutzausrüstung, insbesondere Schutzmasken; eigentlich aus einem Konflikt mit Frankreich wie auch den USA entstanden.[682][683] Dadurch wurden Lieferungen für schon stark betroffene Länder wie Italien, Schweiz oder Österreich, die teils nicht einmal bei deutschen Herstellern bestellt waren, sondern nur zur Weiterversendung gelagert waren, zurückgehalten, in diesen Ländern kam es zu akuten Engpässen in Krankenhäusern und Arztpraxen.[684] Interventionen auf höchster Ebene bei Wirtschaftsminister Altmaier oder bei einem Sondertreffen der EU-Gesundheitsminister blieben ohne Erfolg,[684] sogar die EU-Kommission sprach eine Rüge gegen Deutschland – und auch Frankreich, das ein ähnliches Verhalten an den Tag legte – wegen mangelnder Solidarität aus.[685] Die Süddeutsche Zeitung sprach von einer „Deutschland-first“-Politik.[686] Italien, wo besonders die Krankenhäuser schon als Infektionsmultiplikatoren ausfindig gemacht worden waren, musste sogar mit Hilfslieferungen aus China versorgt werden,[683] und auch Österreich griff auf Direktbeschaffung mit Sonderflügen nach China zurück, für den Eigenbedarf und zur Weitergabe nach Italien.[687] Auch Transporte mit Schutzausrüstung in die Schweiz waren von solchen Exportbehinderungen betroffen.[688] Erst Mitte März konnte eine Einigung erzielt werden, die auf gemeinsame Beschaffung durch die Kommission und Exportbeschränkungen nur für EU-Drittländer hinausläuft.[685]
Juristische Beurteilung der Maßnahmen
Verfassungskonformität
Einige Juristen gaben zu bedenken, dass der als „Selbst-Verzwergung“[689] bewertete Verzicht des Landtags von Nordrhein-Westfalen, seine Funktion als Gesetzgeber wahrzunehmen, wahrscheinlich nicht rechtens sei. Nur der Gesetzgeber und nicht die staatliche Exekutive habe das Recht, Maßnahmen zu beschließen, durch die Grundrechte von Einwohnern einer Gebietskörperschaft eingeschränkt werden, und zwar nur in Form von Gesetzen. Auch in anderen Ländern beruhen Kontaktverbote und andere Restriktionen in Sachen COVID-19-Pandemie auf Verfügungen von Landesregierungen.
Der Rechtsanwalt und ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum lobte den Parlamentsvorbehalt, der in die zweite Vorlage des nordrhein-westfälischen Epidemiegesetzes eingefügt wurde. Dagegen kritisierte er das Infektionsschutzgesetz des Bundes, da dies „Ländern und Kommunen weitreichende Ermächtigungen erteilt, ohne dass der Bundesgesetzgeber die hierfür verfassungsrechtlich notwendigen konkreten Vorgaben im Gesetz selbst gemacht hat“. Auch die Ausgangssperre in Bayern kritisierte er als „unverhältnismäßig“. Weiter sehe er „mit Sorge eine gewisse Neigung in der Bevölkerung, nicht nur die sinnvollen Maßnahmen mitzutragen, sondern auch darüber hinauszugehen. Ich beobachte eine Mentalität, sich einer verstärkten Daseinsvorsorge in jeder Hinsicht auszuliefern“.[690]
Ausgangs-, Kontakt- und Einreisebeschränkungen
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im Allgemeinen
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, erklärte Anfang April gegenüber der Süddeutschen Zeitung, er halte die derzeitigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zwar für rechtmäßig, Politik und Verwaltung müssten jedoch immer wieder prüfen, ob weniger einschneidende Maßnahmen möglich seien.[659]
Ausgangsbeschränkungen
Die Anwältin Jessica Hamed vertrat in der Frankfurter Rundschau die Auffassung, jene Ausgangsbeschränkungen, die nicht als Rechtsverordnung, sondern als Allgemeinverfügungen mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen wurden, seien rechtswidrig. Der § 28 IfSG decke lediglich Eingriffe, die auf Einzelpersonen bezogen seien, nicht aber solche auf die Allgemeinheit. Außerdem sei die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen zweifelhaft.[691]
Als „unverhältnismäßig“ und in sich widersprüchlich bewertete der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes die Ausgangsbeschränkung im Saarland, die das Verlassen der Wohnung „nur bei Vorliegen triftiger Gründe“ erlaubte. Sie wurde am 28. April 2020 von dem Gericht mit sofortiger Wirkung weitgehend außer Vollzug gesetzt.[692][693] Der Gerichtshof folgte damit dem Eilantrag zur Verfassungsbeschwerde eines Bürgers. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern im Saarland eine Kontaktsperre nach dem Vorbild anderer Länder nicht hinreichend wirksam sein solle.[694]
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte am 28. April einen Eilantrag auf sofortige Lockerung der Ausgangsbeschränkungen mit der Begründung[695] ab, dem Antragsteller entstehe praktisch kein Schaden, weil es viele triftige Gründe gebe, die Wohnung zu verlassen. Im Hinblick auf die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung[696] stellte das Gericht insbesondere fest: „Aus der Gesamtschau der (…) Regelbeispiele ergibt sich bei verfassungskonformer Auslegung (…), dass im Grundsatz jeder sachliche und einer konkreten, nicht von vorneherein unzulässigen Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass als ‚triftiger Grund‘ (…) geeignet ist, das Verlassen der eigenen Wohnung zu rechtfertigen.“[697]
Einreiseverbote für „Landesfremde“ und Inselsperrungen für „Landeskinder“
Gemäß § 4a der Verordnung der Landesregierung vom 3. April 2020[698] sollte es Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns für den Zeitraum von Freitag, 10. April 2020, 00.00 Uhr, bis Montag, 13. April 2020, 24.00 Uhr untersagt sein, tagestouristische Ausflüge zu den Ostseeinseln und der Mecklenburgischen Seenplatte zu unternehmen. Dieses Verbot wurde durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald mit Beschluss vom 9. April 2020 außer Vollzug gesetzt.[699] Alle Reisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus anderen Bundesländern sind gem. § 4 Abs. 1 der Verordnung aber weiterhin untersagt.[700]
Der Politiker und Jurist Wolfgang Kubicki hält insbesondere die Einreiseverbote nach Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern für „völlig übertrieben, unverhältnismäßig und rechtswidrig“; auch für das Sperren von Stränden und Parks habe er „kein Verständnis“. Er forderte, „jeden Tag darüber nachzudenken, wie wir wieder ins normale Leben zurückkehren können.“[701]
Gottesdienstverbote
Der Antrag eines in Hessen lebenden Katholiken auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch welche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen erlaubt werden sollten, wurde vom Bundesverfassungsgericht am 10. April 2020 abgewiesen. Jedoch stelle das Bundesverfassungsgericht klar, dass ein Gottesdienstverbot als schwerer Eingriff in die Glaubensfreiheit eine fortlaufende Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfordere.[702]
Am 29. April setzte das Bundesverfassungsgericht die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen teilweise vorläufig außer Vollzug. Es ermöglichte damit Ausnahmen von dem strikten Verbot von Gottesdiensten in Niedersachsen.[703][704]
Demonstrationsverbote
Die Versammlungsfreiheit wurde durch die beschlossenen Infektionsschutzmaßnahmen fast vollständig ausgesetzt.[705] Dies wurde von Juristen kritisiert. Der Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Verfassungstheorie an der Universität Münster Oliver Lepsius bezeichnete die von den Landesregierungen erlassenen Verordnungen, welche alle Demonstrationsverbote enthalten, als „unverhältnismäßig, unbestimmt und sinnwidrig“.[706] „Es muss die Möglichkeit bestehen, mit Gleichgesinnten durch eine Demonstration in der Öffentlichkeit gehört zu werden“, so Lepsius. Für den Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Regensburg Thorsten Kingreen sei „ein für den öffentlichen Diskurs zentrales Grundrecht komplett kaltgestellt, und dies auf einer sehr wackligen gesetzlichen Grundlage“. Die meisten Landesverordnungen enthalten nach Angaben des Journalisten Frederik Schindler offiziell Ausnahmen des Versammlungsverbots, jedoch seien „Demonstrationen […] in den vergangenen Wochen im ganzen Land absolute Einzelfälle“ gewesen. Mehrere Demonstration wurden verboten. Für den Rechtswissenschaftler Clemens Arzt sei das kategorischen Verbot im Vorhinein „in keiner Weise mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar und mit dem Grundgesetz kompatibel“. Er sehe insbesondere bei der Versammlungsfreiheit „einen überbordenden Aktionismus zur Aushebelung oder Begrenzung“.[705]
Das Bundesverfassungsgericht hob am 15. und 17. April 2020 zwei pauschale Demonstrationsverbote in den Städten Gießen und Stuttgart auf, die von den betroffenen Städten zuvor mit Verweis auf die beschlossenen Infektionsschutzverodnungen der jeweiligen Länder erteilt worden waren. Die verantwortliche Behörde habe den Einzelfall zu berücksichtigen; auch eine stark gestiegene Infektionszahl befreie nicht davon, „möglichst in kooperativer Abstimmung mit dem Antragsteller alle in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen und sich in dieser Weise um eine Lösung zu bemühen“, so der Beschluss des Verfassungsgerichts vom 17. April.[707][708][709]
Zeitweiliges Ruhen der Schulpflicht
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel verbot die Ungleichbehandlung von Schülern im Land Hessen. Wenn Schülern der Klasse 5 aus Gründen des Infektionsschutzes der Präsenzunterricht in ihrer Schule bis zum 3. Mai weiter untersagt werde, gebe es keinen verfassungsgemäßen Grund, Schüler der Klasse 4 anders zu behandeln. Präsenzunterricht zu einem früheren Zeitpunkt sei folglich verfassungswidrig.[710]
Einzelne Maßnahmen
Auflagen für den Aufenthalt im Freien
Bezüglich der in Berlin und Brandenburg angewandten Praxis, das Sitzen im öffentlichen Raum durch die Polizei unterbinden zu lassen, ist der Jurist Udo Vetter der Ansicht, eine Pause sei „notwendiger Teil der Bewegung an der frischen Luft, und die ist nach wie vor erlaubt“. Auch der Rechtswissenschaftler Clemens Arzt ist der Meinung, das Sitzen einer Person auf einer Bank gebe der Polizei keine Befugnis, diese Person zu kontrollieren; weiterhin ist er der Auffassung, die verordnete Verschärfung der Ausweispflicht zur Mitführpflicht sei ohne Rechtsgrundlage.[711] Am 2. April 2020 erlaubte der Berliner Senat "kurzes Ausruhen" auf einer Parkbank wieder.[712]
Nutzungsverbote für Zweitwohnungen
Am 1. April 2020 gab das Verwaltungsgericht Potsdam einer Klage zweier Berliner statt, die entgegen einer Verordnung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin weiterhin ihre Zweitwohnsitze betreten wollen. Das Urteil erklärte die Verfügung als solche nicht für rechtswidrig; es hat somit keine direkte rechtliche Wirkung für andere Betroffene.[713] In einer Stellungnahme warnte der Landrat vor einer Überlastung der Krankenhäuser im Landkreis und erklärte: „Viele […] verweisen auf das Recht am Eigentum. Dabei ist das größte Gut, was wir besitzen, unsere Gesundheit.“[714] Nachdem das Oberverwaltungsgericht eine entsprechende Beschwerde des Landkreises abwies, wurde die Verordnung vom Landkreis am 8. April 2020 außer Vollzug gesetzt.[715]
Die Einschränkungen für Zweitwohnungen sind oder waren in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Beispielsweise durften Besitzer von Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein zwar bleiben, nach der Abreise aber nicht ohne triftigen Grund erneut einreisen; Zweitwohnungsbesitzer auf den Inseln und den Halligen mussten abreisen. In Bayern waren Fahrten zum Zweitwohnsitz während der Ausgangsbeschränkungen nur mit triftigen Grund gestattet. In Niedersachsen war der Aufenthalt in der Zweitwohnung weiterhin erlaubt,[716] jedoch wurden im März an der Küste landkreisbezogene Nutzungsverbote verfügt.[717]
Höchstgrenze 800 Quadratmeter für Einzelhandelsgeschäfte
Gegen die Vorschrift, wonach in den meisten Branchen Verkaufsstellen keine größere Verkaufsfläche als 800 Quadratmeter anbieten (können) dürfen, gab es vor den Gerichten der Länder eine Vielzahl von Klagen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVGH) in München sieht in der 800-Quadratmeter-Regel einen verfassungswidrigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Die Oberverwaltungsgerichte in Niedersachsen und dem Saarland dagegen halten die Vorschrift für rechtens.[718]
Internationale Maßnahmen
Reisebeschränkungen
Die folgenden internationalen Reaktionen hatten Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise auf deutsche Staatsbürger im In- und Ausland:
Am 3. März 2020 untersagte das französische Bildungsministerium alle Bildungsreisen und Schüleraustausche für französische Schüler nach Deutschland. Bereits begonnene Reisen mussten abgebrochen werden.[719]
Am 5. März 2020 untersagte Nauru ausländischen Reisenden die Einreise, wenn sie 21 Tage vor Reiseantritt ein Land mit einem öffentlich bestätigten Krankheitsfall, darunter Deutschland, besucht haben.[720]
Am 5. März 2020 verpflichtete Samoa sämtliche Touristen aus Deutschland und anderen Ländern mit Infektionsfällen, sich innerhalb von drei Tagen vor Einreise untersuchen zu lassen und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, sonst wird die Einreise nicht gestattet.[721]
Am 5. März 2020 erließ Eritrea Einreisebeschränkungen für Reisende aus Ländern mit bestätigten Infektionsfällen, darunter Deutschland. Bereits erteilte Visa seien ungültig, dennoch Anreisende würden unter Quarantäne gestellt.[722]
Die Einreise von Reisenden aus Deutschland und vier weiteren europäischen Ländern nach Israel war ab dem 6. März 2020 nicht mehr möglich. Israelis aus diesen Ländern konnten weiterhin einreisen, wenn sie sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.[723]
Am 6. März 2020 schloss Bhutan seine Grenze für sämtliche touristische Reisen von Ausländern.[724][725]
Am 7. März 2020 verfügte Burundi eine verpflichtende 14-tägige Quarantäne für Einreisende aus Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und anderen besonders betroffenen Ländern mit sofortiger Wirkung.[726]
Am 9. März 2020 verfügten El Salvador[727] und die Marshallinseln[728] ein Einreiseverbot für Reisende aus sowie im Transit über Deutschland. Mauritius[729] und Liberia[730] ordneten eine 14-tägige Quarantäne für zukünftige Einreisende aus Deutschland an, Benin[731] schloss sich diesem Schritt am Folgetag an.
Am 10. März 2020 gab Kasachstan bekannt, dass Reisenden aus Deutschland ab dem 12. März 2020 die Einreise verboten ist.[732]
Am 11. März 2020 setzte die Mongolei internationale Flugverbindungen aus. Da eine Einreise über die Landgrenzen ebenfalls nicht möglich ist, bedeutet dieser Schritt faktisch ein Einreiseverbot.[733] Jordanien,[734] die USA[735] und Saudi-Arabien[736] verhängten Einreisesperren gegenüber Reisenden aus Deutschland. Grenada,[737] Jamaika,[738] Malawi,[739] Kolumbien,[740] Ruanda[741] Malta[742] und Tschad[743] ordneten 14-tägige Quarantänemaßnahmen für Einreisende aus Deutschland an.
Am 12. März 2020 beschloss die Tschechische Republik, ihre Grenzen für Personen aus Deutschland und weiteren europäischen Ländern ab dem 14. März 2020 zu schließen und Grenzkontrollen an der deutsch-tschechischen und österreichisch-tschechischen Grenze wieder einzuführen.[744] El Salvador,[745] Guatemala[746] und Indien[747] verhängten Einreisesperren, Georgien[748] eine 14-tägige Quarantäne.
Am 13. März 2020 beschloss die Republik Kosovo bis auf Weiteres eine Einreisesperre für Reisende aus Deutschland, Italien, Frankreich und der Schweiz. Flugverbindungen aus diesen Ländern sollen gestrichen werden. Personen, die auf dem Landweg per Bus oder PKW aus den genannten Ländern ankommen, müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise in die Republik verweigert wird.[749]
Am 13. März 2020 beschloss Nepal, dass alle Einreisenden, die nach Samstag, dem 14. März 2020 einreisen, sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen; außerdem werden keine weiteren Genehmigungen für das Besteigen des Mount Everest erteilt.[750] Noch am selben Tag gab Dänemark einen vom 15. März bis zum 2. April dauernden Einreisestopp (Grenzschließung) für Ausländer bekannt.[751] Auch die Slowakei hat ihre Grenzen geschlossen und internationale Flüge gestrichen, nur Güterzüge dürfen passieren.[752] Argentinien,[753] Peru[754] und Venezuela[755] kündigten die Einstellung des Flugverkehrs nach Europa an und verhängten teils Quarantänemaßnahmen. Oman ordnete die Suspendierung sämtlicher Touristenvisa ab 15. März 2020 an und untersagte Kreuzfahrtschiffen das Anlaufen omanischer Häfen ab demselben Datum.[756] Sri Lanka verhängte Einreisesperren[757] Singapur verbot darüber hinaus auch die Durchreise.[758] Guinea,[759] Mosambik[760] und Tunesien[761] beschlossen Quarantänemaßnahmen für Einreisende aus Deutschland.
Am 14. März 2020 gab Polen bekannt, dass die Einreise nach Polen nur noch polnischen Staatsbürgern und Personen mit Aufenthaltserlaubnis gestattet wird.[762] In Russland müssen sich Personen in einigen Regionen und Städten – u. a. in Moskau und St. Petersburg – nach der Einreise in eine 14-tägige Selbstquarantäne begeben.[763] In Katar wurden die bereits bestehenden Einreisebeschränkungen auf Personen aus Deutschland und Personen mit deutschem Pass erweitert.[764]
Meinungsumfragen zu getroffenen Maßnahmen, Lockerungen und Verschärfungen
Seit dem 12. März 2020 veröffentlicht Infratest dimap Ergebnisse ihrer Trendstudie „CoronaTREND Deutschland“ zur Haltung der Bevölkerung zu den getroffenen Maßnahmen als auch zu Lockerungen oder der kompletten Aufhebung der Maßnahmen. Seit dem 12. März werden mittels dieser Online-Befragung täglich rund 300 Personen ab 18 Jahre interviewt.[765][766][767]
Siehe auch
- COVID-19-Pandemie: Chronik der Ausbreitung in Deutschland
- Proteste während der COVID-19-Pandemie in Deutschland
- Liste der infolge der COVID-19-Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen
- Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
- Liste von Todesopfern der COVID-19-Pandemie
- Liste von Epidemien und Pandemien
- Wirtschaftskrise 2020 in Deutschland
Literatur
- Florian Dorn, Sahamoddin Khailaie, Marc Stöckli, Sebastian Binder, Berit Lange, Andreas Peichl, Patrizio Vanella, Timo Wollmershäuser, Clemens Fuest, Michael Meyer-Hermann: Das gemeinsame Interesse von Gesundheit und Wirtschaft: Eine Szenarienrechnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Eine gemeinsame Studie des ifo Instituts (ifo) und des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI). In: ifo Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.): ifo Schnelldienst Digital. Nr. 6, 2020 (9 S., ifo.de [PDF]).
- Matthias an der Heiden, Udo Buchholz: Modellierung von Beispielszenarien der SARS-CoV-2-Epidemie 2020 in Deutschland. 20. März 2020, doi:10.25646/6571.2.
- Deutscher Ethikrat (Hrsg.): Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise – Ad-hoc-Empfehlung. Berlin 2020 (8 S., ethikrat.org [PDF; 182 kB; abgerufen am 11. April 2020]).
- Andrea E. Abele, Horst Dreier, Clemens Fuest, Veronika Grimm, Hans-Georg Kräusslich, Gérard Krause, Matthias Leonhard, Angar Lohse, Martin Lohse, Thomas Mansky, Andreas Peichl, Roland Schmid, Günther Wess, Christiane Woopen: Die Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie tragfähig gestalten – Empfehlungen für eine flexible, risikoadaptierte Strategie. Hrsg.: ifo Institut für Wirtschaftsforschung. München 2020 (30 S., ifo.de [PDF; 504 kB; abgerufen am 12. April 2020]).
- Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina (Hrsg.): Coronavirus-Pandemie – Die Krise nachhaltig überwinden. Dritte Ad-hoc-Stellungnahme. Halle (Saale) 13. April 2020 (19 S., leopoldina.org [PDF; 438 kB; abgerufen am 13. April 2020]).
Weblinks
- Aktuelle Informationen zum Coronavirus. Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 15. April 2020.
- Zusammen gegen Corona. Verlässliche Antworten und konkrete Informationen, wie Sie sich schützen und anderen helfen können. Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 15. April 2020.
- Robert Koch-Institut: Sonderseite zum Coronavirus SARS-CoV-2.
- COVID-19-Dashboard von Robert Koch-Institut und Universität Bonn (Institut für Hygiene und öffentliche Gesundheit) mit interaktiver Graphik der RKI-Daten auf Länder- und Kreisebene. In: ArcGIS (ESRI).
- Robert Koch-Institut: Mögliche Maßnahmen zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-NasenSchutz (MNS) und FFP-Masken
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS CoV 2
- Coronavirus-Update: Virologe Christian Drosten informiert. Täglicher Podcast. In: NDR.
- Johns Hopkins Center
- Bundesrechtsanwaltskammer: Übersicht der Verordnungen, Erlasse und Verfügungen der Länder zu COVID-19
- Covid-19: Hygiene- und andere Schutzmaßnahmen (Herausgeber Deutsche Lungenstiftung)
- Nichts mehr wie früher – Die fünf Lehren aus Corona. Beitrag in ZDFzeit. In: Website ZDF. 8. April 2020 (43 min, verfügbar bis 10. April 2021).
Einzelnachweise
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- ↑ Coronavirus: Der Ausbruch in Bayern Süddeutsche Zeitung, 26. März 2020.
- ↑ Patient aus Bayern: Erster Coronavirus-Fall in Deutschland tagesschau.de, Stand 28. Januar 2020.
- ↑ Coronavirus-Fälle in 52 Ländern, doch die Gefahr in Deutschland ist "gering bis mäßig". In: stern.de. 28. Februar 2020, abgerufen am 2. April 2020.
- ↑ a b Risikobewertung zu COVID-19. In: RKI.de. Abgerufen am 27. März 2020.
- ↑ Bundesgesetzblatt. (PDF) Abgerufen am 28. März 2020.
- ↑ dpa / ks: Bundestag stellt „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ fest. 25. März 2020, abgerufen am 26. März 2020.
- ↑ a b c d e f g h i j Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard
- ↑ Robert Koch-Institut: Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 17.03.2020
- ↑ a b c d e f COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit. In: Website des Robert Koch-Instituts. 2020 (wird laufend aktualisiert).
- ↑ Pressekonferenz mit der Bundeskanzlerin, dem Bundesminister für Gesundheit und dem Präsidenten des Robert Koch-Institutes (RKI) in der Bundespressekonferenz in Berlin vom 11. März 2020. In: youtube.com. Abgerufen am 19. März 2020.
- ↑ a b deutschlandfunk.de: Wie hoch die Dunkelziffer bei den Coronavirus-Infektionen ist. 11. Mai 2020, abgerufen am 12. Mai 2020.
- ↑ a b Pressekonferenz des Robert-Koch-Instituts, 25. März. Abgerufen am 25. März 2020.
- ↑ a b Kekulé #2 "Wir haben die exponentielle Phase erreicht". Abgerufen am 20. März 2020.
- ↑ Erste Erkenntnisse aus CoV-Testoffensive. 25. März 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
- ↑ Kenji Mizumoto, Katsushi Kagaya, Alexander Zarebski, Gerardo Chowell: Estimating the asymptomatic proportion of coronavirus disease 2019 (COVID-19) cases on board the Diamond Princess cruise ship, Yokohama, Japan, 2020. In: Eurosurveillance. Band 25, Nr. 10, 12. März 2020 (Online).
- ↑ SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). (PDF) RKI, 7. Mai 2020, abgerufen am 14. Mai 2020.
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- ↑ Corona-Tests: Labore am Limit. In: BR24. Bayerischer Rundfunk, 18. März 2020, abgerufen am 22. März 2020.
- ↑ Fachärztliche Labore – Seit Anfang März über 400.000 Coronavirus-Tests, Deutscher Ärzteverlag vom 24. März 2020.
- ↑ Spahn sieht „Ruhe vor dem Sturm“ in Kliniken. In: Deutsches Ärzteblatt. Deutscher Ärzteverlag, 26. März 2020, abgerufen am 4. April 2020.
- ↑ a b Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019(COVID-19). (PDF) In: rki.de. Robert Koch-Institut, 15. April 2020, abgerufen am 17. April 2020.
- ↑ Katrin Schirner: Corona-Strategie: Mehr und zielgenauere Tests und Abstand halten. In: BR24. Bayerischer Rundfunk, 27. März 2020, abgerufen am 4. April 2020.
- ↑ Christoph Lunkenheimer: Pool-Testen von SARS-CoV-2 Proben erhöht die Testkapazität weltweit um ein Vielfaches. Goethe-Universität Frankfurt, 30. März 2020, abgerufen am 4. April 2020.
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- ↑ Corona-Pandemie – RKI empfiehlt Tests für alle Atemwegsinfekte. In: tagesschau.de. 24. April 2020, abgerufen am 24. April 2020.
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- ↑ a b Erfassung der SARS-CoV-2-Testzahlen. 28. April 2020, abgerufen am 29. April 2020.
- ↑ a b Robert Koch-Institut (Hrsg.): Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19). 20. Mai 2020 (rki.de [PDF; 1,6 MB; abgerufen am 21. Mai 2020]).
- ↑ Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) – 22.04.2020. (PDF; 1.393 kByte) Robert Koch-Institut, 22. April 2020, S. 8 u. 9, abgerufen am 5. Mai 2020.
- ↑ Archiv der täglichen Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)
- ↑ anhand von Wochenarbeitstagen
- ↑ a b c d Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) 22.05.2020 – Aktualisierter Stand für Deutschland, auf: rki.de, vom 22. Mai 2020, abgerufen am 22. Mai 2020 (pdf 1,6 MB).
- ↑ a b c d e f Robert Koch-Institut: Archiv der Situationsberichte des Robert Koch-Instituts zu COVID-19 (ab 4.3.2020)
- ↑ Die neue Corona-Formel lautet 50/7, auf tagesspiegel.de
- ↑ Nach Ausbruch in Schlachterei: Kreis Coesfeld überschreitet Corona-Grenzwert, auf rnd.de
- ↑ BLänder senken Obergrenze für Corona-Hotspots. In: tagesschau.de. 19. Mai 2020, abgerufen am 22. Mai 2020.
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- ↑ a b Opinion: Germany Has Relatively Few Deaths From Coronavirus. Why? www.nytimes.com (28. Februar 2020)
- ↑ Coronavirus: Wieso sich die Sterberaten unterscheiden www.tagesschau.de, 22. März 2020.
- ↑ Leila Al-Serori: Coronavirus in Ischgl – Chronologie des Versagens. In: sueddeutsche.de. 20. März 2020, abgerufen am 30. März 2020.
- ↑ Ruth Fulterer, Joana Kelén, Barnaby Skinner: Wie der Fasching die Pandemie in Deutschland beschleunigte | NZZ. In: Neue Zürcher Zeitung. 12. März 2020 (Online [abgerufen am 30. März 2020]).
- ↑ Drosten erklärt die vergleichsweise wenigen Todesfälle in Deutschland. In: deutsche-apotheker-zeitung.de, 26. März 2020.
- ↑ Warum die Zahl der Toten in Deutschland vergleichsweise niedrig ist. In: tagesspiegel.e, 8. April 2020.
- ↑ experience.arcgis.com – Die Berliner Stadtbezirke werden hier getrennt erfasst. Die Einwohnerzahl wird beim Anklicken des Landkreises in der Karte gezeigt.
- ↑ Sterbefälle: Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen und Bundesländern für Deutschland. (PDF) In: destatis.de. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 2. Mai 2020.
- ↑ a b Sonderauswertung zu Sterbefallzahlen des Jahres 2020. In: destatis.de. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 2. Mai 2020.
- ↑ Sterbefälle - Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen und Bundesländern für Deutschland 2016 - 2020. (PDF) In: destatis.de. Statistisches Bundesamt, 15. Mai 2020, abgerufen am 15. Mai 2020.
- ↑ Sterbefälle – Fallzahlen nach Tagen, Wochen, Monaten, Altersgruppen und Bundesländern für Deutschland 2016 - 2020. In: destatis.de. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 2. Mai 2020.
- ↑ Wöchentliche Sterbefallzahlen in Deutschland. In: destatis.de. Statistisches Bundesamt, 15. Mai 2020, abgerufen am 15. Mai 2020.
- ↑ Sterbefallzahlen in der 17. Kalenderwoche 3 % über dem Durchschnitt der Vorjahre. In: Focus Online. 22. Mai 2020, abgerufen am 22. Mai 2020.
- ↑ n-tv Nachrichten: Warum gibt es keine Daten zu den Geheilten? In: n-tv.de. 25. März 2020, abgerufen am 13. April 2020.
- ↑ Andreas Sandig, MDR AKTUELL: Covid-19-Pandemie: So kommt die Zahl der Genesenen zustande. In: MDR.de. 17. April 2020, abgerufen am 2. Mai 2020.
- ↑ Quarantäne. In: Infektionsschutz.de. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, abgerufen am 3. Mai 2020.
- ↑ COVID-19: Kriterien zur Entlassung aus dem Krankenhaus oder aus der häuslichen Isolierung. Robert Koch-Institut, 17. April 2020, abgerufen am 19. April 2020.
- ↑ a b Volkart Wildermuth: Coronavirus - Aktuelle Zahlen und Entwicklungen. In: Deutschlandfunk.de. Abgerufen am 2. Mai 2020.
- ↑ Situationsbericht des RKI, Ausgabe 17_20 Stand 23. April 2020 auf rki.de.
- ↑ SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) – 5. Dauer der Infektiosität auf rki.de, Stand: 30. April 2020.
- ↑ Patrick Stotz, Marcel Pauly: FAQ zu Corona-Daten: Woher kommen sie, wie zuverlässig sind sie? In: Spiegel.de. 30. April 2020, abgerufen am 3. Mai 2020.
- ↑ Christoph Wolf und Martin Morcinek: Alle Daten, alle Fakten zum Coronavirus. In: n-tv.de. 1. Mai 2020, abgerufen am 2. Mai 2020 (Hinweis: Am 20. April 2020 wurde die Genesenenzahl in Bayern um rund 3.000 Fälle nach unten gesetzt, wodurch auch die Gesamtgenesenenzahl für Deutschland gesunken ist. Seit dem 14. April 2020 nutzt n-tv.de die offiziellen Angaben der Bundesländer zur Berechnung der Genesenenzahl. Die Länderangaben liegen fast immer unter der RKI-Schätzung. Lediglich für Hessen und Schleswig-Holstein, die diese Zahl nicht melden, wird auf die RKI-Schätzungen zurückgegriffen.).
- ↑ zu aktuellen Werten s. Dashboard des RKI, retrospektiv s. Archiv der Situationsberichte des Robert Koch-Instituts zu COVID-19 (ab 4. März 2020)
- ↑ Coronavirus: Krisenstab prüft Rückholung deutscher Passagiere. In: Tagesschau.de. 17. Februar 2020, abgerufen am 12. März 2020.
- ↑ Quarantäne auf Kreuzfahrtschiff führte zu mehr Coronavirus-Infektionen. In: Spiegel Online. 29. Februar 2020, abgerufen am 13. März 2020.
- ↑ tagesschau.de: Heike Winkler, Urlauberin auf Teneriffa, zur Quarantäne im Hotel. 25. Februar 2020, abgerufen am 12. März 2020.
- ↑ Coronavirus auf Teneriffa: Quarantäne für Urlauber beendet. In: reisereporter.de. 10. März 2020, abgerufen am 13. März 2020.
- ↑ Stephanie Millonig: Landsberger Patient erzählt: So fühlte sich das Coronavirus bei mir an. In: Augsburger Allgemeine. 27. Februar 2020, abgerufen am 28. Februar 2020 (zugriffsbeschränkt).
- ↑ Erster deutscher Coronavirus-Toter ist Hamburger Feuerwehrmann. In: Welt online. 9. März 2020, abgerufen am 16. März 2020.
- ↑ Vorerst letzte Maschine der „Corona-Luftbrücke“ gelandet. In: weser-kurier.de, 24. April 2020.
- ↑ a b Homepage der Arbeitsgemeinschaft Influenza; About-Seite der Arbeitsgemeinschaft Influenza
- ↑ a b c d e Influenza-Wochenberichte der AGI, 12. KW bis 18. KW 2020:
- 12. KW: Buda S, Dürrwald R, Biere B, Buchholz U, Tolksdorf K, Schilling J, Streib V, Preuß U, Prahm K, Haas W und die AGI-Studiengruppe (Mitglieder der AGI-Studiengruppe unter: https://influenza.rki.de/Studiengruppe.aspx): Influenza-Wochenbericht. (PDF; 387 kB) Kalenderwoche 12/2020 (14.03. bis 20.03.2020). In: Wochenberichte der AGI. Arbeitsgemeinschaft Influenza, 20. März 2020, S. 4, abgerufen am 27. März 2020.
- 13. KW: Buda S, Dürrwald R, Biere B, Buchholz U, Tolksdorf K, Schilling J, Streib V, Preuß U, Prahm K, Haas W und die AGI-Studiengruppe (Mitglieder der AGI-Studiengruppe unter: https://influenza.rki.de/Studiengruppe.aspx): Influenza-Wochenbericht. (PDF; 366 kB) Kalenderwoche 13/2020 (21.03. bis 27.03.2020). In: Wochenberichte der AGI. Arbeitsgemeinschaft Influenza, 27. März 2020, S. 4, abgerufen am 2. April 2020.
- 14. KW: Buda S, Dürrwald R, Biere B, Buchholz U, Tolksdorf K, Schilling J, Streib V, Preuß U, Prahm K, Haas W und die AGI-Studiengruppe (Mitglieder der AGI-Studiengruppe unter: https://influenza.rki.de/Studiengruppe.aspx): Influenza-Wochenbericht. (PDF; 388 kB) Kalenderwoche 14/2020 (28.3. bis 3.4.2020). In: Wochenberichte der AGI. Arbeitsgemeinschaft Influenza, 3. April 2020, S. 4, abgerufen am 8. April 2020.
- 15. KW: Buda S, Dürrwald R, Biere B, Buchholz U, Tolksdorf K, Schilling J, Streib V, Preuß U, Prahm K, Haas W und die AGI-Studiengruppe (Mitglieder der AGI-Studiengruppe unter: https://influenza.rki.de/Studiengruppe.aspx): Influenza-Wochenbericht. (PDF; 393 kB) Kalenderwoche 15/2020 (4.4. bis 10.4.2020). In: Wochenberichte der AGI. Arbeitsgemeinschaft Influenza, 10. April 2020, S. 4, abgerufen am 21. April 2020.
- 16. KW: Buda S, Dürrwald R, Biere B, Buchholz U, Tolksdorf K, Schilling J, Streib V, Preuß U, Prahm K, Haas W und die AGI-Studiengruppe (Mitglieder der AGI-Studiengruppe unter: https://influenza.rki.de/Studiengruppe.aspx): Influenza-Wochenbericht. (PDF; 359 kB) Kalenderwoche 16/2020 (11.4. bis 17.4.2020). In: Wochenberichte der AGI. Arbeitsgemeinschaft Influenza, 17. April 2020, S. 4, abgerufen am 24. April 2020.
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- 18. KW: Buda S, Dürrwald R, Biere B, Buchholz U, Tolksdorf K, Schilling J, Streib V, Preuß U, Prahm K, Haas W und die AGI-Studiengruppe (Mitglieder der AGI-Studiengruppe unter: https://influenza.rki.de/Studiengruppe.aspx): Influenza-Wochenbericht. (PDF; 565 kB) Kalenderwoche 18/2020 (25.4. bis 1.5.2020). In: Wochenberichte der AGI. Arbeitsgemeinschaft Influenza, 1. Mai 2020, S. 4, abgerufen am 8. Mai 2020.
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