Der preußisch-deutsche Landkreis Neidenburg bestand in der Zeit zwischen 1818 und 1945.
Der Landkreis Neidenburg umfasste am 1. Januar 1945:
- 2 Städte,
- 142 Gemeinden,
- 3 Gutsbezirke (Forsten).
Verwaltungsgeschichte
Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Februar 1818 der Kreis Neidenburg im Regierungsbezirk Königsberg in der preußischen Provinz Preußen (nicht: Ostpreußen).
Dieser umfasste die Kirchspiele:
- Borchersdorf,
- Candien,
- Groß Koschlau,
- Groß Lensk,
- Heinrichsdorf,
- Jedwabno,
- Klein Koschlau und Groß Schläfken,
- Lahna,
- Muschaken,
- Narzim,
- Neidenburg,
- Saberau,
- Scharnau,
- Skottau,
- Soldau,
- Usdau.
Das Landratsamt war in Neidenburg.
Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.
Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Neidenburg am 1. April 1878 Bestandteil Ostpreußens.
Zum 1. November 1905 trat der Kreis Neidenburg zum neugebildeten Regierungsbezirk Allenstein.
Mit Wirkung vom 10. Januar 1920 wurde nach dem Versailler Vertrag der südwestliche Kreisteil um die Stadtgemeinde Soldau an Polen abgetreten.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Neidenburg entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Neidenburg entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Am 26. Oktober 1939 wurden nach dem Polenfeldzug die 1920 an Polen abgetretenen Teile des Landkreises Neidenburg wieder in die Provinz Ostpreußen und den Regierungsbezirk Allenstein zurückgegliedert.
Der förmliche Zusammenschluss des Landkreises Neidenburg mit „den in die Provinz Ostpreußen eingegliederten Teilen der ehemaligen Starostei Soldau“ erfolgte durch Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 24. April 1940.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.
Kommunalverfassung
Die Landkreis Neidenburg gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Wegfall – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle Gemeinden. Die bisherige Stadtgemeinde Neidenburg führte jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 die im Deutschen Reich gültige Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Ortsnamen
1938 fanden im Kreis Neidenburg emfangreiche Änderungen von Ortsnamen statt. Das waren, da meist „nicht deutsch genug“, lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen, zum Beispiel:
- Bartoschken: Bartzdorf (Ostpr.),
- Gniadtken: Grenzhof,
- Ittowken: Ittau,
- Jedwabno: Gedwangen,
- Klein Koslau: Kleinkosel (Ostpr.),
- Lissaken: Talhöfen,
- Malschöwen: Malshöfen,
- Napierken: Wetzhausen (Ostpr.),
- Neu Borowen: Buschwalde,
- Pawlicken: Palicken,
- Sablotschen: Winrichsrode,
- Sbylutten: Billau,
- Waschulken: Waiselhöhe,
- Wolla: Grenzdamm.