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Aktuelles Infektionsgeschehen (14-Tage-Inzidenz) pro 100.000 Einwohner nach Landkreisen und kreisfreien Städten (Stand siehe Abbildung) | |
Daten | |
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Krankheit | COVID-19 |
Krankheitserreger | SARS-CoV-2 |
Ursprung | ![]() erster bekannter Verbreitungsort Wuhan, Hubei[1] |
Erster bekannter Fall | Weltweit: 1. Dezember 2019,[2] ![]() 24. Januar 2020[3] |
Erklärung zur Pandemie | 11. März 2020[Anm. 1] |
Betroffene Länder | über 200 |
Bestätigte Infizierte | ca. 39,0 Mio. weltweit[4] ca. 360.000 in Deutschland[5] |
Todesfälle | ca. 1.100.000 weltweit[4] ca. 9.800 in Deutschland[5] |
Letzte Aktualisierung: 17. Oktober 2020 (WHO Coronavirus Disease (COVID-19) Dashboard), 18. Oktober Robert Koch-Institut |
Die Ende 2019 erstmals beschriebene Infektionskrankheit COVID-19 breitet sich in Deutschland seit dem 27. Januar 2020 aus.[6][7][8] Sie wird durch eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst. Seit dem 11. März 2020 wird die Ausbreitung dieser Krankheit von der WHO als Pandemie eingestuft. Das Robert Koch-Institut (RKI) bewertete das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland am 28. Februar 2020 zunächst als „gering bis mäßig“, seit dem 17. März als „hoch“ und für Risikogruppen seit dem 26. März als „sehr hoch“.
Am 25. März stellte der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ fest.[9] Am 27. März 2020 trat das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft.[10] Um die Pandemie einzudämmen, beschlossen Bund und Länder Mitte März 2020 weitgehende Einschränkungen für das öffentliche Leben, wie gleichzeitig auch viele andere Länder weltweit.[11][12] Seit Anfang Mai wurden einige Beschränkungen schrittweise wieder aufgehoben.[13] Die Pandemie und die mit ihr verbundenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz hatten wiederum erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen. Die Wirtschaftskrise 2020 sorgte für den stärksten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in einem Quartal seit Beginn der Berechnungen 1970.[14] Es kam zu erheblichen Belastungen für Familien durch Schließungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen,[15] weitgehenden Änderungen im Arbeitsalltag durch die Verbreitung von Telearbeit im Heimbüro[16] und zahlreichen weiteren Folgen in verschiedensten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
Mit Stand 18. Oktober 2020, 0:00 Uhr, meldet das RKI 361.974 laborbestätigte SARS-CoV-2-Nachweisfälle, darunter 9.777 Todesfälle, und schätzt die Zahl der Genesenen auf ca. 291.900 Personen.[17][Anm. 2]

Statistiken und Fallzahlen
Quelle und Aktualität
Das Robert Koch-Institut nennt online täglich aktualisierte Fallzahlen für Deutschland, aufgeschlüsselt nach einzelnen Ländern und Landkreisen.[17] Diese beruhen auf den Daten der Gesundheitsämter, die über die Länder elektronisch an das RKI übermittelt werden. Zunächst wurden auch die vorab laborbestätigten Fälle bekannt gegeben, die allerdings laut RKI mit wachsenden Fallzahlen „nicht mehr manuell aktualisiert und qualitätsgesichert berichtet werden konnten“. Ab dem 17. März 2020 wurden daher nur noch die elektronisch übermittelten Fälle veröffentlicht.[18] Durch den Meldeverzug zwischen dem Bekanntwerden und der Übermittlung könne es zu Abweichungen von den Zahlen aus anderen Quellen kommen.
Die neu gemeldeten Fälle eines jeden Tages werden in den Diagrammen anhand des Erkrankungsdatums oder, wenn dieses nicht bekannt ist, anhand des Erfassungsdatums durch das Gesundheitsamt auf vergangene Tage rückverteilt. Die Werte ändern sich daher im Nachhinein, und besonders die jüngsten Tage sind somit stets unvollständig. Da nicht alle Gesundheitsämter auch am Wochenende Daten an das RKI übermitteln, kommt es zu wochentagsabhängigen Schwankungen und besonders bei den Meldedaten ohne bekanntes Erkrankungsdatum in der Mitte der Woche zu einer Häufung.
Durch verspätete Nachmeldungen und Änderungen in den Testkonditionen entstehen weitere zufällige Fehler und Sprünge in den gemeldeten Zahlen, weshalb an einzelnen täglichen Veränderungen keine Trendwenden erkannt werden können. Dies kann nur über mehrere Wochen erfolgen.
Eine Auswertung der Daten und Interpretation des Infektionsverlaufes sowie Abschätzung der derzeitigen Situation wird in Form eines sogenannten Nowcastings in dem jeweils aktuellen Bericht des RKI vorgenommen.[19] Eine alternative Schätzung auf Basis der Daten des RKI zur Ausbreitung von COVID-19 in den einzelnen Bundesländern wird seit August 2020 auf der vom Forschungszentrum Jülich betriebenen Webseite rtlive.de[20] visualisiert.
Dunkelziffer
Der Begriff „Dunkelziffer“ steht umgangssprachlich für die Untererfassung, also die Differenz zwischen den erfassten und den tatsächlichen Infektionsfällen.[21] Zu Beginn der COVID-19-Pandemie in Deutschland hielt der Präsident des Robert Koch-Instituts Lothar H. Wieler die Dunkelziffer für „nicht sehr hoch“ wegen der vergleichsweise hohen Testabdeckung, dem geringen Fall-Verstorbenen-Anteil und der vielen leichteren Fälle in Deutschland.[22] Dagegen schätzte Alexander S. Kekulé, dass sich mindestens viermal so viele Personen infiziert hätten als gemeldet wurden, u. a. deshalb, weil zwischen Infizierung und Erfassung etwa 10 Tage vergehen können.[23] Zudem wiesen mehrere internationale wissenschaftliche Studien darauf hin, dass etwa die Hälfte oder mehr der Infektionen symptomlos verläuft.[24][25] Ab März untersuchten auch in Deutschland mehrere Studien mit Stichproben den prozentualen Anteil der Infizierten in der Gesamtbevölkerung.[22][26]
Die genaue Höhe bleibt nach wie vor umstritten. Nach einer deutschen Studie, die auf der Mortalität und Daten der Johns-Hopkins-Universität beruhen, waren in Deutschland bis Ende März nur 16 Prozent der Infektionen festgestellt worden.[27] Demgegenüber schätzten die Autoren der COVID-19 Case-Cluster-Study,[28] dass in Deutschland auf jeden erkannten Fall 10 unerkannte Fälle kommen.[29] jedoch wurden von anderen Wissenschaftlern Zweifel an der Zuverlässigkeit dieser Schätzung geäußert.[30]
Im Rahmen einer Studie des RKI werden seit April 2020 Blutproben aus den Blutspenden aus verschiedenen Regionen Deutschlands auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 untersucht mit dem Ziel, den Anteil der Bevölkerung abzuschätzen, der bereits Kontakt zu SARS-CoV-2 hatte. Bei ersten Zwischenergebnissen zeigten 1,3 % der Proben spezifische Antikörper gegen SARS-CoV-2.[31] Ein aufwändigerer Neutralisationstest, der dazu dient, falsch-positive Ergebnisse des ersten Tests auszuschließen, zeigte bei 30 % der zunächst positiv getesteten Proben nachweisbare neutralisierende Antikörper. Aufgrund der niedrigen Prävalenz von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 geht das RKI davon aus, dass ein Großteil der Bevölkerung weiterhin für eine Infektion empfänglich ist, ohne dass daraus eine Aussage zur Dunkelziffer ableitbar ist.
Testkapazitäten, durchgeführte Tests und Anteil positiver Ergebnisse
Zur Teststrategie siehe Nationale Teststrategie
Laut RKI werden zur Diagnostik von akuten SARS-CoV-2-Infektionen bundesweit ausschließlich genbasierte Tests wie PCR-Tests genutzt.[32] Den Tests wird grundsätzlich eine hohe Sensitivität und Spezifität bescheinigt.[33] Allerdings haben die Tests in der praktischen Anwendung keine hundertprozentige Sensitivität und Spezifität und sind abhängig vom Testzeitpunkt und der Abnahmetechnik.[32] In der Laborpraxis werden nicht plausible Befunde in der Regel durch Testwiederholung oder zusätzliche Testverfahren bestätigt bzw. verworfen. Bei korrekter Durchführung der Teste und fachkundiger Beurteilung der Ergebnisse geht das RKI demnach von einer sehr geringen Zahl falsch-positiver Befunde aus, die die Einschätzung der Lage nicht verfälscht.[34]
Die Prüfkapazitäten in deutschen Laboren stieg von Anfang März mit 84.000 Tests pro Woche[35] bis Mitte Mai auf über 1.000.000 Tests pro Woche an.[36]
Seit dem 26. März veröffentlicht das RKI mittwochs in seinem Lage-/Situationsbericht Informationen zur Anzahl der Testungen und dem Anteil der Positivtests.[37][38] Die Daten beruhen auf einer deutschlandweiten Laborabfrage des RKI, ergänzt durch drei weitere Datenerhebungen vom Netzwerk für respiratorische Erkrankungen (RespVir, RKI), dem nationalen Netzwerk zur Surveillance der Antibiotikaresistenz in Deutschland (ARS, RKI) und dem ALM e. V. Seit dem 15. April gibt das RKI außerdem die maximale Kapazität von Labortests pro Woche bekannt.[39][38]
Kalenderwoche | Kalenderdatum | Anzahl Tests | davon positiv | Teilnehmende Labore (Tests) | Testkapazitäten pro Woche[40] |
Übermittelnde Labore (Kapazitäten) | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
< 11 | –8. März 2020 | 124.716 | 3.892 (3,1 %) | 90 | – | – | |
11 | 9.–15. März | 127.457 | 7.582 (5,9 %) | 114 | – | 28 | |
12 | 16.–22. März | 348.619 | 23.820 (6,8 %) | 152 | – | 93 | |
13 | 23.–29. März | 361.515 | 31.414 (8,7 %) | 151 | – | 111 | |
14 | 30. März–5. April | 408.348 | 36.885 (9,0 %) | 154 | – | 113 | |
15 | 6.–12. April | 380.197 | 30.791 (8,1 %) | 164 | – | 132 | |
16 | 13.–19. April | 331.902 | 22.082 (6,7 %) | 168 | 730.156 | 112 | |
17 | 20.–26. April | 363.890 | 18.083 (5,0 %) | 178 | 818.426 | 126 | |
18 | 27. April–3. Mai | 326.788 | 12.608 (3,9 %) | 175 | 860.494 | 133 | |
19 | 4.–10. Mai | 403.875 | 10.755 (2,7 %) | 182 | 964.962 | 137 | |
20 | 11.–17. Mai | 432.666 | 7.233 (1,7 %) | 183 | 1.038.223 | 134 | |
21 | 18.–24. Mai | 353.467 | 5.218 (1,5 %) | 179 | 1.050.676 | 136 | |
22 | 25.–31. Mai | 405.269 | 4.310 (1,1 %) | 178 | 1.017.179 | 143 | |
23 | 1.–7. Juni | 340.986 | 3.208 (0,9 %) | 176 | 1.083.345 | 137 | |
24 | 8.–14. Juni | 326.645 | 2.816 (0,9 %) | 172 | 1.092.448 | 139 | |
25 | 15.–21. Juni | 387.484 | 5.309 (1,4 %) | 175 | 1.099.355 | 138 | |
26 | 22.–28. Juni | 466.459 | 3.670 (0,8 %) | 179 | 1.112.075 | 137 | |
27 | 29. Juni–5. Juli | 504.082 | 3.080 (0,6 %) | 149 | 1.118.354 | 137 | |
28 | 6.–12. Juli | 510.103 | 2.990 (0,6 %) | 178 | 1.174.960 | 145 | |
29 | 13.–19. Juli | 538.229 | 3.483 (0,6 %) | 176 | 1.178.008 | 146 | |
30 | 20.–26. Juli | 572.311 | 4.464 (0,8 %) | 181 | 1.182.599 | 145 | |
31 | 27. Juli–2. August | 586.620 | 5.738 (1,0 %) | 170 | 1.203.852 | 145 | |
32 | 3.–9. August | 736.171 | 7.335 (1,0 %) | 169 | 1.167.188 | 149 | |
33 | 10.–16. August | 864.004 | 8.398 (1,0 %) | 191 | 1.220.992 | 151 | |
34 | 17.–23. August | 1.094.506 | 9.233 (0,8 %) | 199 | 1.267.655 | 157 | |
35 | 24.–30. August | 1.121.214 | 8.324 (0,7 %) | 192 | 1.402.475 | 163 | |
36 | 31. August–6. September | 1.099.560 | 8.175 (0,7 %) | 192 | 1.345.787 | 168 | |
37 | 7.–13. September | 1.162.133 | 10.025 (0,9 %) | 193 | 1.440.471 | 168 | |
38 | 14.–20. September | 1.149.257 | 13.279 (1,2 %) | 203 | 1.455.142 | 165 | |
39 | 21.–27. September | 1.167.870 | 14.295 (1,2 %) | 190 | 1.516.162 | 170 | |
40 | 28. September–4. Oktober | 1.103.455 | 18.356 (1,7 %) | 192 | 1.541.289 | 168 | |
41 | 5.–11. Oktober | 1.167.428 | 29.003 (2,5 %) | 182 | 1.573.748 | 166 | |
42 | 12.–18. Oktober | 1.712.246 | 164 | ||||
Gesamtzahl | 19.276.507 | 375.995 (1,95 %) |
Das RKI weist im Hinblick auf die Möglichkeit von Nachmeldungen der in vergangenen Kalenderwochen durchgeführten Tests auf die Unschärfe seiner wöchentlichen Testzahlen hin, da es dadurch zu einer nachträglichen Erhöhung kommen könne. Außerdem können in den Angaben Mehrfachtestungen von Patienten enthalten sein.[41]
Gemeldete Infektionsfälle
Das RKI veröffentlicht täglich zu verschiedenen Zeitpunkten unterschiedlich aufbereitete Fallzahlen, die sich in den einzelnen Veröffentlichungen z. T. überschneiden. Die Details der Falldefinition und Diagnostik sind im Artikel COVID-19 dargestellt.
Das RKI-Dashboard[17] gibt mit Datenstand 16. Oktober 2020 0:00 Uhr bekannt:
- Insgesamt wurden in Deutschland 348.557 laborbestätigte COVID-19-Fälle an das RKI übermittelt.
Dem Lage-/Situationsbericht des RKI vom 27. September 2020 ist u. a. zu entnehmen:[42]
- Für 224.320 (82 %) der Fälle liegen klinische Informationen vor. Hiervon wurde für 14 % angegeben, dass keine bzw. keine für COVID-19 bedeutsamen Symptome vorlagen. Bei den symptomatischen Infizierten waren häufig genannte Symptome Husten (44 %), Fieber (36 %), Schnupfen (21 %) und Halsschmerzen (20 %). Seit der 17. KW können auch Geruchs- und Geschmacksverlust als Symptom angegeben werden, was bei 16 % mit mindestens einem der beiden Symptome gegeben war. (Stand: 27. September 2020)
- 16.101 Personen des Krankenhaus- und Klinikpersonals waren infiziert (73 % weiblich), 702 davon hospitalisiert (23 starben).
Zahl der neu bekannten Infektionsfälle
Das RKI gibt täglich an, um welchen Wert sich die Zahl der bestätigten Fälle im Vergleich zum Vortag verändert hat. Die täglich neu dem RKI bekannt gewordenen Fälle beinhalten auch Fälle mit teilweise weit zurückliegendem Melde- oder Erkrankungsdatum. Aufgrund des Übermittlungsprozesses kommt es zu Verzögerungen, bis diese dem RKI bekannt sind. Ferner können Fälle durch nachträgliche Prüfungen oder Umzug in die Zuständigkeit eines anderen Gesundheitsamtes korrigiert werden. Diese Korrekturen wirken sich ebenfalls auf die Differenz zum Vortag aus, sodass diese Differenz nicht exakt der Zahl der neu bekannt gewordenen Fälle entspricht. Siehe auch [Anm. 3].
Für die kumulierten bestätigten Infektionen siehe #Genesene und Verstorbene sowie aktive Fälle.
Bestätigte Infektionen in Deutschland, Differenz zum Vortag
nach Daten des RKI[43][44][Anm. 2][Anm. 4][Anm. 3]
Zahl der bekannt gewordenen Neuerkrankungen
Aufgrund von Verzögerungen bis zum Vorliegen eines Tests einerseits und Meldeverzug andererseits bilden die täglich neu hinzukommenden Fallzahlen den Verlauf der Ausbreitung nur unvollständig ab. Das RKI versucht dem entgegenzuwirken durch Berücksichtigung des Erkrankungsbeginns, der jedoch nicht für alle Fälle angegeben ist, weil nicht bekannt oder weil es sich um asymptomatische Fälle handelt. Fehlende Angaben werden durch statistische Verfahren geschätzt (sogenanntes Imputieren). Verzögerung und Meldeverzug versucht man zusätzlich durch Nowcasting entgegenzuwirken. Die sich so ergebenden Schätzwerte werden in den täglichen Lageberichten in einem Diagramm dargestellt und als Zahlenwerte zum Download angeboten.[45] Diese Schätzung ist mit Unsicherheit behaftet; es ist jeweils der Wert angegeben, der die höchste Wahrscheinlichkeit hat. Sie bildet die Grundlage zum Ermitteln der Nettoreproduktionszahl.
Die Reihe der Schätzwerte beginnt am 2. März 2020 und endet vier Tage vor dem Veröffentlichungsdatum, da für die letzten Tage noch keine zuverlässige Aussage gemacht werden kann.
Geschätzte Anzahl der (im Nachhinein) bestätigten Neuerkrankungen pro Tag
nach den Daten des RKI
Tages-Statistik der gemeldeten kumulierten Fälle und Vorkommen nach Ländern
7-Tage-Inzidenz der Landkreise
Nach einem Beschluss von Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Bundesländer am 6. Mai 2020 sollen Beschränkungen für die Bevölkerung in einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten verschärft werden, wenn sich in dem jeweiligen Gebiet in sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner ereignen[46] (vor allem solche Gebiete werden mit Bezug auf Deutschland umgangssprachlich „Hotspots“ genannt). In mehreren Bundesländern wurde dieser Grenzwert auf 30 bis 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen gesenkt.[47]
Mit Stand vom 18. Oktober 2020 gibt es laut RKI-Situationsbericht 93 Landkreise, kreisfreie Städte und Bezirke Berlins, die die 50-Neuinfektionen-Grenze überschreiten; 160 Landkreise, kreisfreie Städte und Berliner Bezirke liegen im Bereich zwischen 25 und 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen. Die anderen 159 Landkreise, kreisfreien Städte und Bezirke Berlins sind momentan unter diesem Richtwert. Einer meldete in den letzten sieben Tagen keine neuen Fälle, bei acht liegt die Inzidenz zwischen 0 und 5 und bei 150 zwischen 5 und 25.[48]
Landkreis bzw. Stadt | Bundesland | Fälle / 7 Tage (absolut) | Inzidenz / 7 Tage · 100.000 Ew. | Schwerpunkt |
---|---|---|---|---|
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Bezirk Neukölln | BE | 519 | 161,6 | |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis St. Wendel | SL | 130 | 149,4 | Private Feiern[49] |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Berchtesgadener Land | BY | 158 | 149,2 | |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Stadt Delmenhorst | NI | 107 | 138,0 | |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Bezirk Mitte | BE | 516 | 137,5 | |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Eifelkreis Bitburg-Prüm | RP | 123 | 124,2 | Geburtstagspartys[50] |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Stadt Offenbach am Main | HE | 150 | 115,1 | |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg | BE | 316 | 112,0 | |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Stadt Herne | NW | 174 | 111,2 | |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Cloppenburg | NI | 188 | 110,1 | |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Stadt Solingen | NW | 175 | 109,9 | |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Mühldorf am Inn | BY | 125 | 107,9 | |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Stadt Kassel | HE | 216 | 106,9 | Flüchtlingsunterkunft[51] |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Northeim | NI | 140 | 105,8 | |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Stadt Weiden i.d.OPf. | BY | 45 | 105,3 |
7-Tage-Inzidenz der Bundesländer
Stand aktuelle Woche KW 42 vom 17. Oktober 2020, 0:00 Uhr[43], restliche Zahlen aus dem Tagesbericht des RKI vom 13. Oktober 2020, Stand 0:00 Uhr. Eine „Meldewoche“ beginnt montags und endet sonntags. Der Wochenvergleich des RKI ist etwas unpräzise, weil die Zahlen 24 Stunden nach Ende der Meldewoche bestimmt werden, zu einem Zeitpunkt, zu dem für die letzten Tage des Zeitraums noch ein Meldeverzug besteht.
aktuell | Meldewoche 41 | von Woche 40 zu 41 | Meldewoche 40 | ||||
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Land | Fälle | /100.000 Ew. | Fälle | /100.000 Ew | Veränderung | Fälle | /100.000 Ew. |
BW | 4.682 | 42,2 | 3.565 | 32,1 | +79 % | 1.987 | 17,9 |
BY | 5.131 | 39,1 | 3.573 | 27,2 | +55 % | 2.302 | 17,5 |
BE | 2.882 | 78,5 | 2.381 | 64,9 | +63 % | 1.559 | 42,5 |
BB | 497 | 19,7 | 325 | 12,9 | +43 % | 227 | 9,0 |
HB | 533 | 78,2 | 463 | 68,0 | +87 % | 248 | 36,4 |
HH | 486 | 26,3 | 602 | 32,6 | −5 % | 631 | 34,2 |
HE | 3.372 | 53,6 | 2.097 | 33,3 | +61 % | 1.304 | 20,7 |
MV | 203 | 12,6 | 122 | 7,6 | −3 % | 126 | 7,8 |
NI | 2.421 | 30,3 | 1.821 | 22,8 | +40 % | 1.300 | 16,3 |
NW | 9.402 | 52,4 | 7.127 | 39,7 | +64 % | 4.350 | 24,2 |
RP | 1.292 | 31,6 | 974 | 23,8 | +67 % | 584 | 14,3 |
SL | 585 | 59,3 | 271 | 27,5 | +90 % | 143 | 14,5 |
SN | 1.260 | 30,9 | 928 | 22,8 | +118 % | 426 | 10,5 |
ST | 210 | 9,6 | 183 | 8,3 | +24 % | 148 | 6,7 |
SH | 387 | 13,3 | 315 | 10,8 | +26 % | 250 | 8,6 |
TH | 398 | 18,7 | 236 | 11,1 | +48 % | 160 | 7,5 |
Deutschland | 33.742 | 40,6 | 24.983 | 30,0 | +59 % | 15.745 | 18,9 |
Hospitalisierte Personen und Intensivkapazitäten
Die Anzahl der hospitalisierten Personen ist nicht exakt bekannt. Das RKI publiziert aber regelmäßig aktualisierte Werte zur klinischen Situation sowie der Belegung der meisten verfügbaren Intensivbetten auf der Grundlage der Daten des DIVI-Intensivregisters.
Die höchste tägliche Gesamtkapazität für Corona-Patienten wurde am 23. April 2020 erreicht; sie betrug 17.080 Intensivplätze, von denen 2.776 belegt waren.[52] Die höchste Zahl an Corona-Patienten auf Intensivstation betrug 2.922 Personen, welche am 18. April 2020 erreicht wurde.[53]
Aktuelle Situation
Die nachfolgenden Zahlen liefern die Lage-/Situationsberichte des RKI vom 13. bzw. 15. Oktober 2020 auf Basis der Daten der beteiligten Kliniken.[54]
- Von 275.486 COVID-19-Fällen, für die klinische Informationen vorliegen, wurde ein Anteil von 13 % hospitalisiert. In KW 41 (5. Okt.–11. Okt.) lag die Hospitalisierung bei 6 % dieser Fälle. Den Höchststand gab es in KW 16 (13.–19. April) mit 22 %. Für 2,3 % der Fälle ist bekannt, dass sie eine Pneumonie entwickelt haben.
- 655 COVID-19-Patienten werden intensivmedizinisch behandelt, 50 % davon beatmet.
- Die intensivmedizinische Behandlung wurde bei 18.502 Patienten abgeschlossen, 23 % davon verstarben.
- Es beteiligen sich derzeit 1.282 Klinikstandorte am Register. Dieses weist 30.233 Intensivbetten in Deutschland aus. 29 % davon sind derzeit frei, ca. 2,2 % der Intensivbetten sind also mit COVID-19-Patienten belegt.
Todesfälle
Das RKI-Dashboard[17] gibt mit Datenstand 18. Oktober 2020 0:00 Uhr an:
- In Deutschland gab es bisher 9.777 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19.
Der Lage-/Situationsbericht des RKI präzisiert in der Ausgabe vom 13. Oktober 2020:[55]
- In Deutschland gab es bisher 9.634 Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19.
- Es starben 56 % Männer und 44 % Frauen, in 4 Fällen ist das Geschlecht unbekannt.
- Der Anteil der Verstorbenen an den bekannten Infizierten beträgt 2,9 %; seit der 25. Kalenderwoche liegt der Anteil bei unter 1,0 %.
- 85 % der Todesfälle, aber nur 13 % aller Fälle sind 70 Jahre oder älter.
Ende März 2020 war der in Deutschland im Vergleich zu anderen großen europäischen Staaten wie Italien, Spanien und Frankreich deutlich niedrigere Fall-Verstorbenen-Anteil Thema in den Medien, wofür unterschiedliche Ursachen vermutet wurden. Neben unterschiedlichen Dunkelziffern aufgrund unterschiedlich guter Testabdeckung könne dies auch mit dem geringeren Alter des durchschnittlichen Infizierten von anfänglich 46 bis 47 Jahren in Deutschland gegenüber beispielsweise 63 Jahren in Italien zusammenhängen,[56][57] was teilweise damit erklärt wird, dass sich in der Anfangsphase aus Deutschland besonders viele Menschen im Skiurlaub speziell in Ischgl[58][59] und bei Faschingspartys[60] angesteckt hätten.[56] Der Virologe Christian Drosten erklärte die niedrige Sterblichkeitsquote (= Tote in Relation zur Infiziertenzahl) vor allem mit der hohen Testabdeckung in Deutschland, wo durch das Testen des Umfeldes von Infizierten viele leichte Fälle (vorwiegend junge Menschen) mit in die Statistik gelang(t)en.[61] Auch die Anzahl der Intensivbetten in den jeweiligen Ländern ist als Grund genannt worden. So hatte Italien vor der Pandemie 5.000 Betten, das Vereinigte Königreich 4.100 und Deutschland zunächst 28.000 Intensivbetten.[62]
Im Folgenden sind Todesfälle mit oder an SARS-CoV-2 Verstorbener aufgeführt. Auch bei den bestätigten Todesfällen kommt es immer wieder im Rahmen der Qualitätssicherung zu Korrekturen, sodass die Differenz zum Vortag nicht immer exakt der Zahl der neu bekannt gewordenen Fälle entspricht.
Todesfälle in Deutschland, Änderung der Zahl der bekannten Todesfälle gegenüber Vortag
nach den Daten des RKI[17][19][43][Anm. 2][Anm. 4]
Für die kumulierten Todesfälle siehe #Genesene und Verstorbene sowie aktive Fälle.
Todesfälle nach Alter und Geschlecht
Lage-/Situationsbericht des RKI vom 13. Oktober 2020[42][Anm. 5]
Landkreis bzw. Stadt | Bundesland | Todesfälle | Einwohnerzahl in Tsd. | Todesf. pro Mio. Ew. |
---|---|---|---|---|
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Tirschenreuth | BY | 140 | 72,5 | 1931 |
Straubing (Stadt) | BY | 48 | 47,8 | 1004 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Neustadt an der Waldnaab | BY | 74 | 94,4 | 784 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Rosenheim | BY | 199 | 261,0 | 762 |
Odenwaldkreis | HE | 63 | 96,8 | 651 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge | BY | 46 | 73,2 | 628 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Amberg-Sulzbach | BY | 54 | 103,1 | 524 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Altötting | BY | 57 | 111,2 | 513 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Traunstein | BY | 88 | 177,1 | 497 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Fürth | BY | 58 | 117,4 | 494 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Greiz | TH | 48 | 98,2 | 489 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Kreis Olpe | NW | 57 | 134,8 | 423 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. Landkreis Rottal-Inn | BY | 51 | 120,7 | 423 |
Hohenlohekreis | BW | 47 | 112,0 | 420 |
Vorlage:SortKey ist veraltet; bitte verwende Alternativen gemäß Hilfe:Tabellen/Sortierung #Veraltet. zum Vergleich: Deutschland | 9.710 | 83.019,2 | 117 |
Entwicklung der gesamtgesellschaftlichen Sterblichkeit
Seit dem 30. April 2020 gibt das Statistische Bundesamt einen Sonderbericht zu den Sterbefällen in Deutschland heraus, in welchem die vorläufigen gesamtgesellschaftlichen Sterbefallzahlen des Jahres 2020 mit denen der Vorjahre 2016 bis 2019 nach Kalenderwochen bzw. Kalendertagen verglichen werden können. Für die Jahre 2019 und 2020 werden dazu Rohdaten verwendet, die anders als die Daten der Kalenderjahre 2016, 2017 und 2018 noch nicht plausibilisiert sind. Das Statistische Bundesamt gibt an, dass nach Erfahrungen der Vorjahre nach 7 Tagen etwa 80 % der tatsächlichen Sterbefälle eines Tages in der Statistik erfasst werden, nach 12 bis 14 Tagen etwa 90 %, nach 4 Wochen 97 % und 99 % aller tatsächlichen Fälle nach etwa 65 Tagen erfasst werden können. Die Sonderauswertung wird wöchentlich aktualisiert und bildet dann jeweils eine weitere Kalenderwoche ab. Zwischen dem letzten in der Sonderauswertung erfassten Tag und dem Veröffentlichungsdatum liegen 25 Tage. Die gesamtgesellschaftlichen Sterbefallzahlen können herangezogen werden, um in Abgrenzung zur Fallsterblichkeit die Übersterblichkeit über einen Untersuchungszeitraum zu ermitteln. Die Übersterblichkeit ist eine wichtige Kenngröße, um einerseits die tatsächliche Gefährlichkeit einer Krankheit rückblickend zu bewerten. Andererseits kann die eingetretene Übersterblichkeit als Kenngröße dienen, um die Wirksamkeit gesellschaftlicher Maßnahmen zu deren Eindämmung zu bewerten.
In dem am 30. April 2020 veröffentlichten Sonderbericht[64] und der dazugehörigen Sonderauswertung[65] fällt auf, dass in Deutschland zunächst keine Übersterblichkeit, sondern eher eine Untersterblichkeit zu beobachten war. Insbesondere zeigte sich, dass die Sterblichkeit im März 2018 unter den Bedingungen der damaligen Grippewelle deutlich oberhalb des Durchschnitts der Jahre 2016 bis 2019 ausfiel, wogegen die wöchentliche Sterblichkeit im Jahr 2020 zumindest bis Ende März im Vergleich zu den Vorjahren nicht nach oben ausschlug.[66] Die COVID-19-Pandemie in Deutschland ist – zumindest bis dahin unter den Nebenbedingungen des Lockdowns – also glimpflicher als die schwere Grippewelle 2017/2018 verlaufen.
Ab der letzten Märzwoche 2020 war eine wöchentliche Sterblichkeit oberhalb des Durchschnitts der Jahre 2016 bis 2019 zu beobachten.[67] Während vom 1. Januar 2020 bis zum 22. März 2020 (KW 1 bis KW 12) der Mittelwert der Todesfälle pro Woche 19.283 betrug, hat sich der Mittelwert vom 23. März bis zum 19. April 2020 (KW 13 bis KW 16) auf durchschnittlich 19.616 Fälle pro Woche, und damit um 1,73 % erhöht. In der 16. Kalenderwoche (13. bis 19. April 2020) sind die totalen Sterbefallzahlen im Vergleich zur Vorwoche zwar wieder gefallen – sie lagen jedoch noch immer über dem Durchschnitt der Vorjahre, weil die wöchentliche Sterblichkeit in diesem Zeitraum auch in den Vorjahren fiel.[65][68][69] In der 17. Kalenderwoche (20. bis 26. April 2020) gab es in Deutschland eine Übersterblichkeit von 3 %, die damit im Vergleich zu anderen europäischen Staaten vergleichsweise gering ausfiel.[70][71] In einer Pressemitteilung vom 29. Mai 2020 informierte das Statistische Bundesamt (DeStatis), dass im April 2020 nach vorläufigen Auswertungen 82.246 Menschen in Deutschland gestorben seien. Diese Zahl übertreffe den Monatsdurchschnitt der Jahre 2016 bis 2019 für den April um 5.942 (8 %).[72]
Nach einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts (DeStatis) vom 5. Juni 2020 gab es von 2016 bis 2019 in den Kalenderwochen 18 und 19 durchschnittlich 34.275 Sterbefälle. In den gleichen Kalenderwochen des Jahres 2020 vom 27. April bis 10. Mai gab es im Vergleich dazu mit 34.529 Verstorbenen einen Überschuss von 254 Fällen (+0,74 %).[73]
Im ersten Halbjahr 2020 (1. Januar bis 30. Juni) verstarben nach vorläufigen Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) in Deutschland praktisch genauso viele Menschen, wie im Durchschnitt der ersten Halbjahre 2016 bis 2019: 482.340 (2020) versus 483.906 (Durchschnitt 2016 bis 2019). Die geringfügig unterdurchschnittliche Sterblichkeit im Jahr 2020 von 1566 Fällen (-0,32 %) stellt keinen signifikanten Unterschied dar: Der p-Wert des Poisson-Tests entsprechend der Poisson-Verteilung ist 0.11. Der niedrigste Wert der Halbjahressterblichkeit betrug 461.057 im Jahr 2016 und der höchste Wert mit 503.687 Sterbefällen findet sich im Jahr 2018, das Jahr mit einer starken Frühjahrsgrippewelle.[74] In den ersten 8 Monaten (Januar bis August) gab es 2020 laut Statistischem Bundesamt 635.378 Todesfälle, 0,51% mehr als im Durchschnitt der ersten 8 Monate der Jahre 2016 bis 2019 (632.138 Todesfälle).[75]
Wöchentliche Sterbefallzahlen in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamts[76]
Prominente Opfer
Genesene
Die mitgeteilten Zahlen beschränken sich auf die erfassten Infizierten. Da im Gegensatz zu Infektionen und Todesfällen die Genesung in Deutschland nach der § 1 CoronaVMeldeV in Verbindung mit § 6 IfSG nicht meldepflichtig war, gab es zu deren Anzahl nahezu ausschließlich Schätzungen; nur vereinzelt wurde versucht, diese Daten behördlicherseits zu erfassen.[77][78] Seit dem 23. Mai 2020 mit der gesetzlichen Regelung durch das Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sind auch der Behandlungszustand zur Krankheit (einschließlich der Genesung[79][80]) durch Ärzte und Gesundheitsämter anzugeben (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 lit. n, § 11 Abs. 1 Nr. 1 lit. j IfSG).
Personen, die eine Infektion unbemerkt überstanden haben oder aufgrund nur geringer Symptome keinen Arzt aufsuchten, werden nicht statistisch erfasst – weder bei den Infizierten noch bei den Genesenen.
Nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts gelten Infizierte frühestens 14 Tage nach dem labordiagnostischen Erstnachweis bei asymptomatischem Krankheitsverlauf, nach Symptombeginn (leichter Krankheitsverlauf) oder nach Krankenhausentlassung (schwerer Krankheitsverlauf) als genesen. In den beiden letzten Fällen müssen sie zudem mindestens 48 Stunden symptomfrei gewesen sein. Dieser Zeitraum beeinflusst auch die Dauer der häuslichen Quarantäne für Patienten, die diese wegen Verdachtes einer Ansteckung und keiner stationären Behandlung einhalten müssen. Es ist eine Mindestdauer, den endgültigen Entscheid treffen der behandelnde Arzt oder das Gesundheitsamt.[81]
Laut RKI ist das Ende der infektiösen Phase momentan noch nicht sicher anzugeben. Sie verweisen auf eine Studie mit neun Patienten. Abstrichproben vom Rachen enthielten vermehrungsfähige Viren bis zum vierten, aus dem Sputum bis zum achten Tag nach Symptombeginn. Eine Krankenhausentlassung ohne anschließende Isolation ist nur möglich, wenn sich das Virus zusätzlich in zwei PCR-Untersuchungen von Abstrichen aus dem Mund-/Nasenrachenraum im Abstand von 24 Stunden nicht nachweisen lässt.[82]
Seit dem 30. März publiziert das Robert Koch-Institut Schätzzahlen zu den Genesenen, welche auf der Zahl der zuvor als infiziert erfassten Personen beruhen. Berücksichtigt werden Personen, deren Infektionszeitpunkt mindestens die o. g. Zahl von 14 Tagen zurückliegt und die weder hospitalisiert wurden noch verstorben sind.
Nach Angaben des RKI mit Datenstand 17. Oktober 2020 schätzt dieses 291.900 Personen als genesen.
Zahl der aktiven Fälle
Dieser Wert berechnet sich aus der vom RKI angegebenen Zahl der insgesamt gemeldeten Infektionsfälle abzüglich einer Schätzung des RKI für die Zahl der bisher Genesenen (s. o.) sowie der Zahl der gemeldeten verstorbenen Personen.
Nicht berücksichtigt wird die Dunkelziffer (leichte Fälle, nicht erkannte Infektionen auch abhängig von der Intensität der Testungen), für die davon Genesenen oder für nicht erkannte Todesfälle in Zusammenhang mit der Erkrankung.[83] Bezüglich einer Interpretation „aktiv gleich erkrankt“ sind neben der Dunkelziffer auch Verzögerungen bis zur Meldung zu beachten, so sind bereits positiv Getestete der Folgetage noch nicht enthalten. Das RKI bewertet die Verteilung der Dauer zwischen Erkrankungsbeginn und dem Datum der Übermittlung der Meldung so, dass 50 % der Fälle nach 7 Tagen übermittelt wurden. Für die meisten Fälle liegt diese Dauer zwischen 5 und 10 Tagen.[84] Schließlich ist bezüglich der Interpretation „aktiv gleich ansteckend“ noch zu beachten, dass Personen, die später positiv getestet werden, vor diesem Zeitpunkt bereits ansteckend sein können. Die Infektiosität besteht laut RKI im Durchschnitt schon 2 Tage vor dem Symptombeginn.[85]
Dennoch ist diese Statistik als Verlauf ein Indikator für die Politik: Damit die Entwicklung nicht kippt, ist ein Sinken der Anzahl aktiver Fälle ein verwendeter Indikator.[83] Da die Pandemie vorangeschritten ist und die kumulierten Zahlen zunehmend von den wieder gesunden und verstorbenen Menschen geprägt sind, würde das aktuelle Infektionsgeschehen in den kumulierten Zahlen durch eine frühere Infektionswelle überdeckt werden.[86]
Genesene und Verstorbene sowie aktive Fälle
In der nachfolgenden Grafik entspricht die Höhe der gesamten Fläche den gemeldeten Fällen bis zum jeweiligen Tag. Die aktiven Fälle ergeben sich durch Abziehen der Zahl der Genesenen und Verstorbenen zum gleichen Tag. Die Unstetigkeiten erklären sich dadurch, dass es sich bei Genesenen um Schätzungen handelt, die erst ab dem 30. März vorliegen und ggf. auch korrigiert wurden. Auch liegen die in den einzelnen Bundesländern verwendeten Zahlen fast immer unter den Schätzungen des RKI.[87]
Verstorbene, Genesene, Aktive (=Differenz zur Gesamtzahl der Infektionen in Deutschland)
„gestapeltes“ Diagramm nach Daten des RKI[88][Anm. 6]
Genesene: nach Schätzung des RKI; aktive Fälle: aus erfassten Infektionen, Verstorbenen, Schätzung d. Genesenen
Reproduktionszahl
Im Rahmen der Modellierung und Vorausberechnung des Verlaufs der Pandemie schätzt das RKI die Nettoreproduktionszahl R. Die Reproduktionszahl beschreibt, wie viele Menschen eine infizierte Person im Mittel ansteckt.[89]
Berechnung
Ausgangspunkt der Schätzung ist die Zahl der von den Gesundheitsämtern erfassten und ans RKI gemeldeten Neuerkrankungen pro Tag. Darauf aufbauend schätzt das RKI die Anzahl der tatsächlichen Erkrankungsfälle (unter Berücksichtigung des Diagnose-, Melde- und Übermittlungsverzugs). Die mittlere Dauer von einer Infektion bis zur Ansteckung der nächsten Person schätzt das RKI auf 4 Tage. Der R-Wert beschreibt, wie sich die geschätzten neuen Erkrankungsfälle im Vergleich zum Stand 4 Tage zuvor entwickelt haben.[90] Bspw. schätzt das RKI die mittlere Anzahl der Erkrankungen für den 6. März und die drei vorhergehenden Tage auf 511, die entsprechende Anzahl für den 2. März auf 227. Daraus ergibt sich für den 6. März ein R-Wert von 511 / 227 = 2,25.[91]
Das Datum des R-Werts entspricht dem Erkrankungsbeginn der Fälle. Das zugehörige Infektionsgeschehen liegt eine Inkubationszeit von im Mittel 5 Tagen zurück.[90] Für die letzten 3 Tage veröffentlicht das RKI wegen des unsicheren Datenstands überhaupt keinen R-Wert. Also veröffentlichte das RKI am 28. Mai den R-Wert für die am 24. Mai ausgebrochenen Erkrankungen.[92] Bei einer Inkubationszeit von 5 Tagen entspricht das den Infektionen vom 19. Mai. Insgesamt bildet damit der R-Wert, der heute berichtet wird, das Infektionsgeschehen vor etwa einer bis zwei Wochen ab. Seit dem 14. Mai berechnet das RKI zusätzlich eine glättende „7-Tage-Reproduktionszahl“. Der 7-Tage-R-Wert bildet Trends zuverlässiger ab, reagiert aber langsamer auf das aktuelle Infektionsgeschehen. Der 7-Tage-R-Wert bildet somit das Infektionsgeschehen vor etwa einer bis etwas mehr als zwei Wochen ab.[93]
Zuverlässigkeit der Schätzung
Besonders die aktuellen Werte sind mit einer erheblichen statistischen Unsicherheit behaftet.[94][95] Dementsprechend korrigiert das RKI die ursprünglich gemeldeten Werte für einzelne Tage regelmäßig nachträglich, wenn sich die Datenlage verbessert hat.[91] Am 9. Mai 2020 meldete das RKI bpsw., dass die Reproduktionszahl (für den 5. Mai) wieder den kritischen Wert von 1 überschritten habe. Das stieß in den Medien auf erhebliche Aufmerksamkeit.[96][97] Ende Mai schätzte das RKI den R-Wert für den 5. Mai auf Basis verbesserter Daten nur noch auf 0,91.[98]
Entwicklung
Anfang März lag der R-Wert noch bei etwa 3,0, fiel bis zum 22. März auf Werte um 1,0 und lag am 9. April bei etwa 0,9.[90] Zwischen Anfang April und Anfang Juni pendelte der Wert weitgehend zwischen 0,6 und 1, mit deutlichen Ausschlägen nach unten und oben an einzelnen Tagen. Die Schwankungen wurden durch einzelne größere Ausbrüche mit kurzfristig hohen Fallzahlen und andere Sondereffekte verursacht. Je geringer die Fallzahlen sind, desto anfälliger wird der R-Wert für kurzfristige zufällige Einflüsse.[93] Von der ersten Julihälfte bis zur zweiten Augusthälfte lag der R-Wert wieder über 1, seit Ende August wieder leicht darunter.
Für die tabellarische Darstellung der geschätzten Nettoreproduktionszahl siehe: COVID-19-Pandemie in Deutschland/Statistik#Reproduktionszahl.
Erkrankungen und Todesfälle von Deutschen im Ausland
Bei mehreren Infektionsfällen im Ausland waren Deutsche betroffen. Medial für Aufmerksamkeit sorgten unter anderem
- acht im Hafen von Yokohama unter Quarantäne stehende Deutsche (davon zwei erkrankte) auf der Diamond Princess und
- 200 in Quarantäne befindliche deutsche Touristen im Hotel H10 Costa Adeje Palace in Adeje.[99][100][101][102]
Diese erste am 1. Februar 2020 bekannt gewordene Infektion in Spanien steht laut Medienangaben im Zusammenhang mit einem 26 Jahre alten Coronapatienten aus dem Landkreis Landsberg am Lech, der das Virus aus Deutschland nach La Gomera einführte. Er hatte zu einem Webasto-Mitarbeiter Kontakt gehabt.[103][104][105] In Ägypten starb am 8. März 2020 erstmals ein Deutscher an COVID-19. Der 60-jährige Mann stammte aus Schleswig-Holstein, hatte bei der Hamburger Feuerwehr gearbeitet und in Ägypten eine Nilkreuzfahrt unternommen. Er wird statistisch den Fällen Ägyptens zugeordnet und ist der erste bekannte Todesfall in Afrika.[106]
SARS-CoV-2 in der epidemiologischen Überwachung
Laborbasierte Surveillance SARS-CoV-2
Die Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS) am Robert Koch-Institut wurde im Jahr 2020 für die Surveillance von SARS-CoV-2 erweitert. Derzeit (Stand 10. September 2020) melden 70 Labore freiwillig detaillierte Daten zu SARS-CoV-2-Testungen in Deutschland. Dies deckt rund 40 % aller Testungen ab. Die Daten sind vollständig, da neu hinzukommende Labore ihre Daten auch rückwirkend bereitstellen. Die Daten sind nicht repräsentativ, da Krankenhauslabore gegenüber niedergelassenen Laboren derzeit unterrepräsentiert sind, und nicht alle Bundesländer gleich abgedeckt sind. Auswertungen werden in Wochenberichten veröffentlicht.[107][108]
Arbeitsgemeinschaft Influenza
Das Nationale Referenzzentrum für Influenza (NRZ) im Robert Koch-Institut gibt im Rahmen der virologischen Surveillance täglich Zahlen zur Verteilung verschiedener respiratorischer Viren in den untersuchten Proben der deutschen Sentinelerhebung heraus. Diese werden u. a. in den Influenza-Wochenberichten der Arbeitsgemeinschaft Influenza ausgewertet.[109] In den Wochenberichten für die 15. bis 18. KW wurden nur zwischen 31 und 66 Proben mit möglichen Viren untersucht.
Seit der 8. KW 2020 werden Sentinelproben zusätzlich auf SARS-CoV-2 untersucht, so dass ein Vergleich mit gewöhnlichen respiratorischen Viren möglich wird. Die hier dargestellten Zahlen beziehen sich auf die 8. bis 18. Kalenderwoche bzw. auf die Zeit vom 15. Februar bis 1. Mai 2020. Neben SARS-CoV-2 wurde auf Influenza-, Respiratory-Syncytial-, humanes Metapneumo-, humanes Parainfluenza- und Rhinovirus getestet.[110]
Anteile respiratorischer Viren nach der Sentinelerhebung des RKI
8.–24. KW, nach Daten des RKI (jeweils jüngste)[110][Anm. 7][Anm. 8]
Zur Interpretation:
Aufgrund der sehr geringen Positivenzahlen (zwischen 0 und 4[110]) und der seit Ende der Grippewelle abnehmenden Gesamtzahl an Proben (z. B. 35 in der 16. KW[110]) sind die dargestellten Werte mit einer größeren Unsicherheit behaftet. Auch können sich die jüngeren Zahlen durch Nachträge noch ändern, insbesondere der jüngste Wert. Deshalb lässt sich für die jüngsten Werte kein verlässlicher Trend ableiten.
Für die Werte für die 8. bis 13. Kalenderwoche von SARS-CoV-2 in der Grafik liegt eine eingeschränkte Vergleichbarkeit vor. Die zusätzlichen Untersuchungen auf SARS-CoV-2 umfassten nicht alle Sentinel-Proben, es wurden umgerechnet zwischen 86 und 100 Prozent aller eingesendeten Proben untersucht.[110]
Noch am 20. August 2020 stellte das RKI für die 33. Kalenderwoche fest: „Seit der 16. KW 2020 gab es in den Sentinelproben keine Nachweise von SARS-CoV-2 mehr.“ Bei 8 von 18 in der 33. KW eingesandten Proben wurden dagegen Rhinoviren nachgewiesen.[111]
In der 39. Kalenderwoche, d. h. zwischen dem 19. und 25. September, gab es jedoch den ersten „weiteren Nachweis von SARS-CoV-2 nach 23 Wochen ohne Nachweis im Sentinel.“ Unter den 39 in dieser Woche eingesandten Proben fand sich eine mit Nachweis.[112] Der Situationsbericht merkte dazu Unsicherheiten aufgrund der geringen Anzahl der eingesandten Proben an.[113]
Chronik der Ausbreitung
In Deutschland traten Ende Januar 2020 erste einzelne Erkrankungsfälle in Bayern auf. Diese Fälle konnten erfolgreich isoliert werden, so dass keine weitere Ausbreitung stattfand. Während des Karnevals Ende Februar 2020 wurden im Kreis Heinsberg (Nordrhein-Westfalen) sowie im Landkreis Göppingen (Baden-Württemberg) neue Infektionen festgestellt. In den folgenden Wochen breitete sich das Coronavirus SARS-CoV-2 bis Ende März über ganz Deutschland aus.
Anschließend fiel während der Kontaktbeschränkungen die Zahl der Neuerkrankungen deutlich und lag zeitweise auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Mitte Juni wurde diese Entwicklung vorübergehend durch eine Reihe von lokalen Ausbrüchen unterbrochen, insbesondere durch den Ausbruch im Tönnies-Stammwerk mit über 1500 Infizierten. Im Verlauf des Oktobers 2020 stiegen die Infektionszahlen erneut flächendeckend an, teils kamen dadurch die Gesundheitsämter mit der Kontaktnachvervolgung an ihre Kapazitätsgrenze.
Reaktionen und Maßnahmen im Gesundheitssystem
Handlungsempfehlungen
Es wurden eine Reihe von Hygieneempfehlungen für die Bevölkerung ausgesprochen. Das Robert Koch-Institut empfiehlt zum Eigen- und Fremdschutz, genügend Abstand zu anderen einzuhalten, sich regelmäßig die Hände mit Seife zu waschen und sich nicht ins Gesicht zu fassen, um das Virus nicht auf die Schleimhäute zu bringen. Genauere Informationen finden sich unter COVID-19 – Individuelle Hygienemaßnahmen.
Medizinische Fachgesellschaften haben seit dem März 2020 zahlreiche Handlungsempfehlungen zur Versorgung von COVID-19-Patienten veröffentlicht. Darunter sind auch Empfehlungen zur klinischen psychosozialen Notfallversorgung und ethische Empfehlungen zur Entscheidung über die Zuteilung knapper Ressourcen im Rahmen der Triage. Übersichten über die vorliegenden Empfehlungen bieten das Robert Koch-Institut und die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin.[114][115]
Genaue Informationen zur Behandlung der Krankheit und zu Schutzmaßnahmen für medizinisches Personal finden sich im Artikel COVID-19.
Behandlungskapazitäten
Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gab es vor der Covid-19-Pandemie bundesweit 28.000 Intensivbetten, davon 20.000 mit Beatmungsmöglichkeit. Diese waren durchschnittlich zu 70–80 Prozent belegt.[116] Zahlreiche Experten wiesen Ende Februar und Anfang März darauf hin, dass es bei einer stärkeren Verbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu Engpässen in der Intensiv- und Notfallmedizin kommen könne.[117][118] Um die zu erwartende steigende Zahl von Coronavirus-Patienten in Deutschland besser versorgen zu können, beschlossen Bund und Länder am 17. März, die Anzahl der Intensivbetten in Deutschland kurzfristig zu verdoppeln.[119] Anfang August meldet die DKG 40.000 Intensivbehandlungsbetten, 30.000 Beatmungsplätze, 150.000 freie Betten auf den Normalstationen und circa 10.000 freie Plätze in den Intensivabteilungen.[116]
Um zusätzliche Kapazitäten für die Versorgung von COVID-19-Erkrankten zu schaffen, wurden viele planbare Operationen (sogenannte Elektivmaßnahmen), abgesagt oder verschoben;[120] auch Patienten sagten verstärkt Behandlungen ab und Wartezimmer blieben leer. Der Rückgang an Behandlungen führte zu der paradoxen Situation, dass im März und April Meldungen über Praxen und Kliniken zunahmen, die Kurzarbeit für Ärzte und medizinisches Personal anmeldeten.[121][122] Ende April forderte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, ab Mai einen Teil der Krankenhauskapazitäten auch wieder für planbare Operationen zu nutzen und damit schrittweise in eine „neue Normalität im Klinikbetrieb“ zu kommen.[123] Ende Juni erklärte die DKG, eine Rückkehr zur Regelversorgung wie vor Corona sei wegen Infektionsschutzmaßnahmen und Freihaltung von Kapazitäten für Corona-Patienten bis weit ins nächste Jahr hinein nicht möglich.[124]
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut und der Deutschen Krankenhausgesellschaft bauten im März 2020 innerhalb kurzer Zeit ein Online-Intensivregister mit Kartenansicht auf,[125] über das tagesaktuell bundesweit Bettenkapazitäten in der Intensivmedizin und freie Beatmungsplätze in Kliniken abgefragt werden können.[126] Das DIVI-Intensivregister erfasst täglich die freien und belegten Behandlungskapazitäten in der Intensivmedizin von etwa 1.300 Akut-Krankenhäusern in Deutschland. Seit dem 16. April 2020 ist die Meldung für alle intensivbettenführenden Krankenhaus-Standorte verpflichtend.[127][128] Am 5. August 2020 meldete Die Zeit auf Basis des Intensivregisters 30.388 Intensivbetten, davon 69 % belegt mit Patienten ohne COVID-19, 1 % belegt von Patienten mit COVID-19 und 30 % freie Intensivbetten.[129] Die Zahlen des DIVI-Intensivregisters und der DKG weichen von einander ab, weil die DKG Reservekapazitäten mitzählt.[116]
Die aktuellen Kapazitätsangaben laut DIVI-Intensivregister finden sich im Abschnitt Hospitalisierte Personen und Intensivkapazitäten.
Personalkapazitäten in Kliniken und Gesundheitsämtern
Gesundheitsminister Spahn setzte angesichts der Herausforderungen durch das Virus die Pflegepersonaluntergrenzen bis auf weiteres außer Kraft.[130]
Am 17. März 2020 kündigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder an, 400 Beamte aus anderen Behörden zeitweise zu Tätigkeiten bei den bayerischen Gesundheitsbehörden abzuordnen.[131]
Hessens Wissenschaftsministerin Angela Dorn rief Medizinstudenten dazu auf, sich bei den Universitätskliniken zu melden und bei der Bekämpfung der Pandemie Hilfe anzubieten.[132] Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, rief Ärzte im Ruhestand, Ärzte mit einer Tätigkeit außerhalb der Patientenversorgung sowie Medizinstudierende dazu auf, sich in die Bekämpfung der Pandemie einzubringen.[133]
Anpassung von Regelungen für Behandlung, Abrechnung und Kontrolle
Am 9. März 2020 einigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband darauf, bei leichten Atemwegserkrankungen eine Krankschreibung auf Basis einer telefonischer Rücksprache zuzulassen; diese Regelung war auf vier Wochen begrenzt.[134] Die Regelung wurde mehrfach verlängert. Sie war allerdings umstritten und lief schließlich am 1. Juni aus.[135][136]
Eine bisher geltende Regelung, die vorschrieb, dass psychotherapeutische Behandlungen höchstens zu 20 % als Online-Videobehandlungen durchgeführt werden dürfen, wurde vorläufig aufgehoben.[137]
Am 19. März gab das Gesundheitsministerium bekannt, mehrere Regelungen außer Kraft zu setzen: So wurde die Aussetzung der §§ 114 ff. SGB XI („Pflege-TÜV“) bis Ende September angeordnet, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung angewiesen, reguläre Kontrollen vorerst auszusetzen und dessen direkten Kontakt mit Pflegebedürftigen, die ohnehin Pflegegeld erhalten, auf das Nötigste zu reduzieren.[138] Angeordnet wurde ebenfalls, den Betreuungsschlüssel im Pflegebereich auszusetzen.[138]
Ärzte und Fachverbände verlangten, bürokratische Hürden für Schwangerschaftsabbrüche vorläufig abzubauen, weil Schwangere andernfalls nicht die Abtreibungsfristen einhalten könnten. Ein Schwangerschaftsabbruch müsse im Sinne der Pandemiebestimmungen als Notfall gelten.[139]
Die medizinischen Labore in Deutschland haben die Testkapazitäten stark ausgeweitet, um der Bevölkerung flächendeckend Tests zu ermöglichen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung senkte im Sommer 2020 die Vergütung der Laborleistung um ein Drittel, um eigene Kosten zu senken. Nach Ansicht des Verbands Akkreditierte Labore in der Medizin wird damit der Plan, durch Ausweitung der Teststrategie die Pandemie weiter einzudämmen, stark behindert.[140]
Zahnärztliche Behandlung
Zu Beginn der Pandemie gab es große Unsicherheit über das Risiko von zahnärztlichen Behandlungen. Bei der Behandlung entstehen Aerosole, die das Virus verbreiten können. Das Problem wurde durch den Mangel an Schutzausrüstung verstärkt.[141][142] Im März 2020 sollten Patienten deshalb nur bei Notfällen und dringenden Behandlungen einen Zahnarzt aufsuchen.[143] Im Mai erklärte die Bundeszahnärztekammer, die Situation im Bereich Schutzausrüstung habe sich verbessert und die Hygienestandards seien auf die Pandemie-Situation angepasst worden. Also könnten alle zahnärztlichen Behandlungen wieder durchgeführt werden.[144] Umfangreiche aktuelle Informationen stellt die Bundeszahnärztekammer auf ihrer Webseite zur Verfügung.[145]
Sonstige Maßnahmen
Im März arbeiteten Kliniken daran, Testzentren einzurichten und geordneten Zugangsmöglichkeiten für Tests zu schaffen. Bspw. richteten in Berlin die Charité und das Virchow-Klinikum besondere Anlaufstellen ein, um die Fälle von den normalen Notfallaufnahmen zu trennen.[146][147] Andere Kliniken arbeiteten mit sogenannten Drive-in-Testzentren: Verdachtsfälle konnten nach vorheriger Absprache in ihrem Auto vorfahren und der Abstrich wird der zu untersuchenden Person entnommen, ohne dass sie aussteigen muss.[148][149]
Da in Italien und Frankreich die Kliniken teilweise mit der intensivmedizinischen Versorgung von Menschen mit COVID-19 völlig überlastet waren, wurden Patienten von der deutschen und italienischen Luftwaffe in deutsche Krankenhäuser ausgeflogen.[150][151] So wurden mindestens 117 Patienten aus dem Ausland in Deutschland an Beatmungsmaschinen behandelt.[152]
Es wurde geregelt, dass privat Krankenversicherten die wegen der Einkommenseinbußen aufgrund der Corona-Krise in den Basistarif wechseln, ist das Recht zugestanden worden, binnen zwei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren vorherigen Tarif zurückzukehren können.
Reaktionen und Prognosen in der Wissenschaft
Wissenschaftler und Forschungseinrichtungen in Deutschland leisteten und leisten wesentliche Beiträge zur Erforschung des Virus SARS-CoV-2 und zum Verständnis und zur Behandlung der Krankheit COVID-19. Forschungen, die das Virus SARS-CoV-2, die Krankheit COVID-19 und die Impfstoffentwicklung betreffen, sind in den entsprechenden Artikeln zu finden. Dieser Abschnitt stellt die Forschung zur Entwicklung und zur Eindämmung der Pandemie in Deutschland dar.
Wissenschaftskommunikation und Publikationswesen
Die COVID-19-Pandemie führte zu einer enormen Beschleunigung des wissenschaftlichen Publizierens und der Wissenschaftskommunikation. Zu Beginn standen noch wenig gesicherte Informationen zur Krankheit und zur Entwicklung in Deutschland zur Verfügung. Ad-hoc-Einschätzungen von Experten waren oft die einzige öffentlich verfügbare Information.[153][154] In dieser Situation stellten Podcasts von Wissenschaftlern wie Christian Drosten und Alexander S. Kekulé wissenschaftliche Erkenntnisse zur Krankheit und zur Entwicklung der Pandemie dar und erreichten damit ein großes Publikum.[155] Seit April und Mai sind zunehmend publizierte wissenschaftliche Studien und Empfehlungen von Wissenschaftsakademien und Fachgesellschaften zum Infektionsgeschehen verfügbar.
Um Forschungsergebnisse schnell zur Verfügung zu stellen, werden seit Beginn der Pandemie sehr viele Publikationen auf sogenannten Preprint-Servern veröffentlicht. Auch Publikationen in Fachzeitschriften erfolgen zum Teil als Kommentar oder als Bericht, also ohne den sonst üblichen Weg der Begutachtung, da dieser typischerweise mehrere Monate dauert.[156] Viele Wissenschaftler wie der Direktor des Cochrane-Zentrums Deutschland, Jörg Meerpohl, sehen es als problematisch an, dass manche dieser Studien in den Medien oder auch von anderen Wissenschaftlern als entscheidende wissenschaftliche Erkenntnis eingestuft werden, obwohl die Unsicherheiten noch nicht ausreichend berücksichtigt sind.[157]
Einschätzungen der Gefahrenlage
Zwischen Januar und März 2020 änderten sich die Einschätzungen der Gefahrenlage mehrfach. Das Robert Koch-Institut (RKI) bewertete das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland am 28. Februar 2020 als „gering bis mäßig“[158], seit dem 17. März als „hoch“ [159] und für Risikogruppen seit dem 26. März als „sehr hoch“.[37]
Zur Kontroverse um die wechselnden Einschätzungen siehe den Abschnitt Kontroversen
Einschätzungen zum Verlauf der Pandemie
Ende Februar und Anfang März nahmen vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen und der ersten publizierten Simulationsstudien zur weltweiten COVID-19-Pandemie zahlreiche prominente Virologen und Epidemiologen öffentlich zum Verlauf der Pandemie in Deutschland Stellung. Wissenschaftler wie Christian Drosten und der Präsident des Robert Koch-Instituts Lothar H. Wieler erklärten, dass die Pandemie auf Deutschland übergegriffen habe.[160][161] Im Detail kamen sie dabei mitunter zu unterschiedlichen Einschätzungen. So befürchtete bspw. Alexander S. Kekulé höchstens 40.000 Opfer, wenn geeignete Maßnahmen zur Eindämmung getroffen würden,[162] während der Virologe Martin Stürmer im schlimmsten Fall mit einer Übersterblichkeit von „knapp 500.000 Toten“ in Deutschland rechnete.[163] Während es im März noch erhebliche Unklarheiten über die Gefährlichkeit und Verbreitungsgeschwindigkeit der Pandemie gab, hat sich der Wissenstand seitdem schrittweise verbessert – ohne dass damit alle Fragen abschließend geklärt wären.[164][165]
Am 28. Juli 2020 zeigte sich RKI-Präsident Lothar Wieler auf einem Pressebriefing sehr besorgt über die Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland. Das RKI beobachte einen Anstieg von Infektionen auf Familienfeiern, in Arbeitsstätten, aber auch in Altenheimen. Wieler warnte vor einer zweiten Infektionswelle. Er erinnerte an Abstandsgebote, Mundschutz-Pflicht und Hygieneregeln. Gleichzeitig sprach er sich für eine Öffnung der Schulen nach den Sommerferien aus.[166]
Datenerhebung
Ende März und Anfang April 2020 wiesen einige Wissenschaftler darauf hin, dass die alleinige Betrachtung der Fallzahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen nicht vollständig abbildet. Dazu gehörten das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin ebenso wie Statistikexperten aus verschiedenen Wissenschaftsbereichen.[167][168] Einige Wissenschaftler forderten, Zufallsstichproben der Gesamtbevölkerung auf SARS-CoV-2 zu untersuchen, um die wahre Infektionsprävalenz zu erfassen.[169][170] Die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina schreibt am 13. April 2020: „Die bisher stark symptomgeleiteten Datenerhebungen führen zu einer verzerrten Wahrnehmung des Infektionsgeschehens.“ Die Leopoldina fordert unter anderem: „Eine verbesserte Kenntnis der gegenwärtigen Situation muss durch longitudinale Testung regional unterschiedlicher Kohorten erreicht werden.“[171]
Bereits Anfang April wurde eine Reihe entsprechender Studien in Deutschland angekündigt. Inzwischen laufen zahlreiche seroepidemiologische Studien, die das Vorhandensein von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 in verschiedenen Bevölkerungsgruppen untersuchen und damit die Verbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung abschätzen sollen.[172] Bspw. untersuchen die in den deutschen Medien viel rezipierte COVID-19 Case-Cluster-Study und die Kupferzell-Studie des Robert Koch-Instituts in Orten mit besonders vielen Infektionen das Vorhandensein von Antikörpern gegen SARS-CoV-2 in der Bevölkerung.[28][173] Im Rahmen einer weiteren Studie des RKI werden seit April 2020 Blutproben aus Blutspenden aus verschiedenen Regionen Deutschlands auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 untersucht.[31]
Eine Reihe der Studien hat inzwischen erste Ergebnisse oder Zwischenergebnisse veröffentlicht. Sie sind im Abschnitt #Dunkelziffer dargestellt.
Modellszenarien und Prognosen
Mathematische Modelle zur Entwicklung der Pandemie sind in Deutschland wie auch in anderen Ländern eine wesentliche Grundlage für die Einschätzung der Lage und der Handlungsoptionen sowie für politische Entscheidungen.[174][175][168] Die örtliche und zeitliche Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Deutschland und die daraus resultierende Fallzahlentwicklung beatmungspflichtiger COVID-19-Patienten, die intensivmedizinisch versorgt werden müssen, unterliegen einem dynamischen Geschehen, das von zahlreichen Zusammenhängen und Einflussfaktoren abhängt. Diese sind einerseits durch die Eigenschaften des Virus SARS-CoV-2 und der Erkrankung COVID-19 selbst vorgegeben und können andererseits durch den Einsatz von Gegenmaßnahmen wie Infektions- und Antikörpertests, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, Kontaktnachverfolgung, Quarantäne, medikamentöse COVID-19-Therapie und Impfprävention je nach Verfügbarkeit und Wirksamkeit mehr oder weniger aktiv beeinflusst und gesteuert werden.
Zur Abschätzung möglicher zukünftiger Entwicklungen im dynamischen COVID-19-Geschehen werden epidemiologische Prognosemodelle der Zusammenhänge und Einflussfaktoren verwendet, die aus Verlaufsdaten vergangener Virusausbrüche ähnlicher Viren durch nachträgliche wissenschaftliche Auswertungen nach Ende des Ausbruchs gewonnen wurden. Diese Modelle und Faktoren müssen laufend mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu SARS-CoV-2 und COVID-19 und ersten systematisch gesichert erhobenen Daten aus Studien zum aktuellen COVID-19-Geschehen angepasst und verbessert werden, damit mit ihnen gesicherte und zuverlässige Vorhersagen zur COVID-19-Entwicklung in Deutschland getroffen werden können. Die Prognosemodelle werden mit verschiedenen Annahmen z. B. zur Wirksamkeit von getroffenen Schutzmaßnahmen berechnet und zeigen dann die jeweils zu erwartenden Fallzahlen und deren zeitlichen Verlauf über die kommenden Monate.[176][177][178][179][180][181][182] Inzwischen befassen sich viele Forschungsgruppen und Projekte mit der Modellierung von unterschiedlichen Aspekten der Pandemie in Deutschland. Darunter sind bspw.:
- Prognosen zur Ausbreitung der Pandemie und der damit verbundenen Auslastung des Gesundheitssystems.[183][184]
- Studien zu den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie und der Maßnahmen zu ihrer Kontrolle.[185]
Da alle Modelle mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sind, rieten Statistiker verschiedener deutscher Forschungsinstitute und Hochschulen Ende März dazu, „sich beim Fahren auf Sicht durch die skizzierten Modellrechnungen leiten, sich von Einzelinformationen jedoch nicht zu sehr beeindrucken zu lassen“.[168] Ebenfalls im März forderte der Virologe Hendrik Streeck, die Datenbasis der verwendeten Modelle zu verbessern, damit einschneidende politische Entscheidungen auf einer zuverlässigeren Grundlage getroffen werden könnten.[186] Auch die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina erklärte am 13. April 2020, die Datenbasis für die Modellierung müsse deutlich verbessert werden. Die bisher genutzten symptomgeleiteten Erhebungen von Patientendaten sollten ergänzt werden durch die repräsentative und regionale Erhebung des Infektions- und Immunitätsstatus der Bevölkerung, freiwillig bereitgestellte GPS-Daten und Contact-Tracing. „Dies würde die Präzision heute verfügbarer Modelle steigern, um insbesondere eine kontextabhängige örtliche Auflösung und damit eine differenzierte Vorhersage des Pandemieverlaufs zu erlauben.“[171] Die theoretische Epidemiologin Sunetra Gupta aus Oxford betonte die Wichtigkeit, symptomlose Infektionen korrekt zu erfassen.[175]
Nach einer Mitte März 2020 von der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie vorgelegten Modellrechnung wären ohne Maßnahmen und Verhaltensänderungen bis zu acht Millionen Menschen in Deutschland gleichzeitig infiziert und bis zu 1,7 Millionen Menschen gleichzeitig intensivpflichtig.[180] Sie zitiert unter anderem eine am 20. März 2020 vom Robert Koch-Institut publizierte Simulation möglicher Pandemieverläufe in Deutschland; diese deutete selbst bei einer günstigen Basisreproduktionszahl auf ähnlich hohe Zahlen hin. Als Folge der Betrachtung wird die Isolation von mindestens 70 % der Erkrankten sowie die gleichzeitige Quarantänisierung von 60 % der bereits angesteckten engen Kontakte als erforderlich angesehen.[179] Die Rechnungen beruhen auf dem SEIR-Modell bzw. auf einer Modifikation dieses Grundmodells.
Eine am 13. Mai 2020 erschienene Studie von ifo Institut für Wirtschaftsforschung und Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung stellt fest, dass Gesundheitsschutz und wirtschaftliche Entwicklung nicht in direktem Gegensatz stehen. Sowohl ein sehr harter Lockdown als auch eine zu starke Lockerung der Maßnahmen könnten die wirtschaftliche Entwicklung stark einschränken. Den geringsten wirtschaftlichen Schaden vermuten die Autoren bei einer leichten, schrittweisen Lockerung der Beschränkungen und einer Reproduktionszahl von ca. 0,75.[185]
Simulationsstudien und Datenanalysen zur Wirksamkeit politischer Maßnahmen
Im Mai und Juni kamen zwei prominent veröffentlichte Studien zu dem Ergebnis, dass die „nicht-pharmazeutischen Maßnahmen“ in Deutschland erheblich zur Eindämmung der Pandemie in Deutschland beigetragen haben. Eine am 15. Mai 2020 in der Zeitschrift Science veröffentlichte Modellstudie von Wissenschaftlern des Max-Planck-Instituts für Dynamik und Selbstorganisation untersuchte den Zusammenhang zwischen den politischen Maßnahmen in Deutschland und Wendepunkten in der Wachstumsrate der Infektionen, die mittels eines SIR-Modells berechnet wurde. Sie bringt so die erste Maßnahme der Schließung der Großveranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern mit einer Reduktion der Wachstumsrate von 30 % zu 12 % in Verbindung. Die zweiten Maßnahmen der Schließung von Schulen, Kitas und vielen Geschäften hätte dann die Reduzierung von 12 % auf 2 % (95%-Glaubwürdigkeitsintervall 0 % bis 6 %) bewirkt. Erst die allgemeinen Kontaktbeschränkungen hätten dann im dritten Schritt zu einer negativen Rate, also Sinken, geführt.[187] Eine am 8. Juni 2020 in der Zeitschrift Nature veröffentlichte Studie von Wissenschaftlern des Imperial College London schätzte für elf europäische Länder, darunter Deutschland, den Effekt der „nicht-pharmazeutischen Maßnahmen“ zur Bekämpfung der Pandemie ausgehend von den registrierten Todesfällen. Aus diesen rechneten sie Infektionszahlen zurück und verglichen sie mit den Simulationen eines „hypothetischen kontrafaktischen Szenario[s]“, bei dem die Pandemie sich mit unveränderter Reproduktionsrate fortsetzt. Sie kamen so zu dem Schluss, die Maßnahmen hätten einen sehr großen Effekt gehabt. Insbesondere ein allgemeiner Lockdown mit umfassenden Kontakt- und Bewegungsbeschränkungen für die gesamte Bevölkerung könne die Infektionsrate demnach um mehr als 80 % senken. Für Deutschland stellt die Studie fest, dass sich mit 0,85 % der Bevölkerung wesentlich weniger Personen infiziert hätten als in anderen großen europäischen Ländern. Das erklärt die Studie damit, dass in Deutschland zu einem sehr frühen Zeitpunkt der Verbreitung der Pandemie mit den Interventionen begonnen worden sei.[188]
Die Aussagen über die Wirksamkeit der Maßnahmen blieben nicht unumstritten. Der Medizinstatistiker Gerd Antes erklärte am 16. Juni 2020 im Deutschlandfunk, der Lockdown im März sei zwar als reine Vorsichtmaßnahme richtig gewesen, aber „sicherlich evidenzfrei“ beschlossen worden. Die Chance für eine systematische Begleitforschung sei allerdings verpasst worden, so dass man beim Wissen über die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen „ganz, ganz schlecht“ dastehe.[189] Der Virologe Hendrik Streeck schreibt: "Um die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen getrennt beurteilen zu können, sind wir zu schnell in den Lockdown gegangen."[190] Der Wirtschaftsgeograph Thomas Wieland analysierte in einem Artikel in Safety Science, einer Fachzeitschrift für Arbeitsplatzsicherheit, RKI-Daten des Erkrankungsbeginns zwischen 15. Februar und 31. Mai 2020, mit denen sich der für einen Einfluss von Maßnahmen entscheidende Infektionszeitpunkt genauer schätzen lasse als mit Meldedaten, die von der oben genannten Science-Studie[187] verwendet wurden. Er folgert, dass der Rückgang des Infektionsgeschehens Anfang März „relativ geringfügigen Interventionen und freiwilligen Verhaltensänderungen“ zugeschrieben werden kann. Weder konnten mit seinem Ansatz Wirkungen späterer Maßnahmen klar erkannt werden, noch führten Liberalisierungen der Regierungsmaßnahmen vom 20. April zu einer Wiederzunahme der Infektionen.[191]
Simulations- sowie statistische Studien zur Wirksamkeit der Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie in Deutschland und weltweit werden im Artikel Massenquarantäne ausführlich dargestellt.
Gutachten und Empfehlungen von Expertengremien
Zahlreiche wissenschaftliche Fachgesellschaften, Akademien und Beratungsgremien legten Gutachten und Empfehlungen zu verschiedenen Aspekten der Pandemie in Deutschland vor.
Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina
Die Nationale Akademie der Wissenschaften, die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, hat bis September insgesamt sechs Stellungnahmen verabschiedet:
- Die erste Stellungnahme der Leopoldina „Coronavirus-Pandemie in Deutschland: Herausforderungen und Interventionsmöglichkeiten“ vom 21. März 2020 spricht sich für entschiedene Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie, zum Schutz der vulnerablen Bevölkerung sowie zur Kapazitätserhöhung im öffentlichen Gesundheitswesen aus. Die von Bund und Ländern ergriffenen Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen erklärt die Akademie für „derzeit dringend erforderlich“.[192]
- Die zweite Stellungnahme der Leopoldina „Coronavirus-Pandemie – Gesundheitsrelevante Maßnahmen“ vom 3. April 2020 konzentriert sich auf gesundheitsrelevante Maßnahmen, die zu einer schrittweisen Normalisierung des öffentlichen Lebens beitragen können. Für besonders wichtig hält die Akademie die flächendeckende Nutzung von Mund-Nasen-Schutz, die Verwendung mobiler Daten und den Ausbau der Testkapazitäten.[193]
- Die dritte Stellungnahme der Leopoldina „Coronavirus-Pandemie – Die Krise nachhaltig überwinden“ von 13. April 2020 behandelt die psychologischen, sozialen, rechtlichen, pädagogischen und wirtschaftlichen Aspekte der Pandemie. Die Akademie empfiehlt eine Verbesserung der Datenerhebung und eine differenzierte Darstellung der Risiken der Pandemie. Sie rät dazu, Nutzen und eventuelle unbeabsichtigte Folgen von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sorgfältig abzuwägen. In diese Abwägung sollen möglichst vielfältige Perspektiven von Betroffenen und Experten unterschiedlicher Felder einbezogen werden. Die Akademie fordert, die psychologischen und sozialen Folgen der Pandemie und der Kontaktbeschränkungen mit gezielten Maßnahmen abzufedern. Schließlich macht die Akademie Vorschläge, um bei einer Stabilisierung der Infektionszahlen den Bildungsbereich schrittweise wieder zu öffnen, das öffentliche Leben schrittweise zu normalisieren sowie bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie die Weichen auf Nachhaltigkeit zu stellen und gleichzeitig an einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung festzuhalten.[194]
- In der vierten Stellungnahme der Leopoldina „Coronavirus-Pandemie: Medizinische Versorgung und patientennahe Forschung in einem adaptiven Gesundheitssystem“ vom 27. Mai 2020 erklärt die Akademie, dass das Gesundheitssystem sich relativ schnell und effektiv auf die Behandlung einer hohen Zahl schwersterkrankter COVID-19-Patienten vorbereitet hat. Die Akademie empfiehlt, nun die bedarfsgerechte Prävention, Diagnostik und Behandlung aller Patienten zeitnah möglichst vollumfänglich wiederaufzunehmen. Außerdem macht die Akademie eine Reihe von Empfehlungen für das Gesundheitssystem während der Pandemie und für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems mit Blick auf zukünftige Herausforderungen.[195]
- In der fünften Stellungnahme der Leopoldina „Coronavirus-Pandemie: Für ein krisenresistentes Bildungssystem“ vom 5. August 2020 empfiehlt die Akademie, den Zugang zu Bildungseinrichtungen so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, in den Bildungseinrichtungen das Infektionsrisiko zu reduzieren und für den Fall erneuter Schließungen ein zukunftsfähiges digitales System von Fernunterricht als Ergänzung der Präsenzlehre aufzubauen.[196]
- In der sechsten Stellungnahme der Leopoldina „Coronavirus-Pandemie: Wirksame Regeln für Herbst und Winter aufstellen“ vom 23. September 2020 warnt die Akademie, die wieder ansteigende Zahl der Infektionen könne auch in Deutschland wieder zu einer schwer kontrollierbaren Entwicklung der Pandemie führen. Sie empfiehlt, Schutzmaßnahmen wie die AHA-Regeln (Abstandhalten, Hygiene, Alltagsmaske/Mund-Nasen-Schutz) aufrechtzuerhalten, bei Bedarf zu verschärfen und bundesweit einheitlich zu regeln. Zielgerichtete Tests abhängig vom Infektionsrisiko der Betroffenen sollen zur Kontrolle des Infektionsgeschehens beitragen. Wichtig sei zudem eine schnelle Meldung von Testergebnissen. Quarantäne- und Isolationszeiten könnten unter Umständen verkürzt werden. Die Akademie empfiehlt, Bürger durch adressatenspezifische Informationen, klare Regeln und Vorbilder zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen zu motivieren. Außerdem empfiehlt sie, das psychotherapeutisches und psychiatrische Angebot auszubauen und körperliche Bewegung zu fördern. Das soll helfen, die psychischen und sozialen Folgen der Pandemie und der Maßnahmen zu begrenzen. Die Akademie stellt fest, dass Voraussagen zum weiteren Verlauf der Pandemie weiterhin unsicher sind. Die Gefahr einer schwer kontrollierbaren Entwicklung sei aber erheblich. Die Akademie betont, dass die Quote von falsch positiven PCR-Testergebnissen erheblich geringer ist als anhand der bloßen technischen Spezifitätsdaten einzelner RT-PCR Tests angegeben, da initial positive Ergebnisse stets einer Bestätigungstestung unterzogen werden.[197]
Weitere Gutachten und Stellungnahmen
Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin sieht in seiner Stellungnahme vom 8. September 2020 mit dem Titel COVID-19: Wo ist die Evidenz? – anders als die Nationale Akademie der Wissenschaften in ihrer beinahe zeitgleichen Stellungnahme – derzeit „keinen Anlass für einschneidende Maßnahmen, sofern diese nicht durch hochwertige Forschung vorab geprüft oder parallel begleitet sind“. Das Netzwerk beklagt, es gebe noch sehr wenig belastbare Evidenz zu COVID-19 selbst und zur Effektivität der derzeit ergriffenen Maßnahmen. Deshalb sei nicht auszuschließen, dass die ergriffenen Maßnahmen inzwischen größeren Schaden anrichten könnten als das Virus selbst. Das Netzwerk sieht, wiederum anders als die Leopoldina, ein erhebliches Risiko falsch-positiver Tests und spricht sich für dafür aus, Testungen auf „Hochrisikogruppen“ und repräsentative Stichproben zu beschränken. Es spricht sich dafür aus, „irreführenden Meldungen“ von absoluten Infektionszahlen in den Medien ohne Bezugsgröße zu beenden. Außerdem sollten alle politischen Entscheidungen in Form randomisierter Studien begleitet werden, also für unterschiedliche Regionen mit den gleichen Ausgangsbedingungen unterschiedliche Regelungen beschlossen werden, damit man die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen könne.[198] Die Stellungnahme wurde von anderen Wissenschaftlern, aber auch in Öffentlichkeit und Medien teils heftig kritisiert. Der Studie wird vorgeworfen, dass sie wichtige wissenschaftliche Studien zum Thema nicht berücksichtige, die genutzten Studien teils im Widerspruch zu den Schlussfolgerungen der Autoren zitiere und dass sie bei ihren Berechnungen beispielsweise zur Sterblichkeit und zur Zahl von falsch-positiven Tests falsche Zahlen benutze.[199][200][201][202] Am 13. Oktober 2020 hat das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin eine Stellungnahme zu der geäußerten Kritik veröffentlicht.[203]
Reaktionen und Maßnahmen der Politik
Rechtlicher Rahmen und Kompetenzen
Das deutsche Infektionsschutzgesetz legt fest, in welchem Rahmen staatliche Organe Grundrechte der Bevölkerung einschränken oder zeitweilig aufheben dürfen. Wenn es erforderlich ist, können auch wichtige Grundrechte wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit oder Unverletzlichkeit der Wohnung sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden.
Datum d | Maßnahme |
---|---|
31. Januar | Meldepflicht. |
8. März | Empfehlung der Absage von Veranstaltungen mit >1000 Teilnehmern. |
17. März | Einreisestopp für Drittstaatler, „weltweite“ Reisewarnung, Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU, Schließung zahlreicher Geschäfte. |
22. März | Kontaktbeschränkungen. |
10. April | 14-tägige häusliche Quarantänepflicht für Rückkehrer aus dem Ausland. |
15. April | Bund-Länder Einigung: Kontakte bis mindestens 3. Mai beschränken, Schulen ab 4. Mai schrittweise öffnen, Geschäfte unter 800 m² ab 20. April (oder später) öffnen, keine Großveranstaltungen bis 31. August, Alltagsmasken dringend empfehlen.[204] |
22., 23., 27. oder 29. April | Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften.[205] |
6. Mai | Der Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern bleibt bestehen. Alle Geschäfte dürfen unter Auflagen öffnen. Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen und Beibehaltung des Mindestabstands gestattet. Besuchsbeschränkungen für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden gelockert. Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni verlängert, es dürfen sich aber Angehörige zweier Haushalte treffen, sollen aber den Mindestabstand einhalten. Bis zu einer Obergrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche erhalten die Länder weitgehend die Verantwortung für weitere Lockerungen. In Schulen und Kindertagesstätten wird die Notbetreuung erweitert.[13][206] |
d Datum: Beschlossen an oder gültig ab diesem Datum. |
Bei den Maßnahmen zur Prävention, die Behörden durchführen dürfen, geht es teils darum, das Auftreten einer Krankheit zu verhindern, teils darum, eine Ausbreitung zu bekämpfen. Umfangreiche Kontrollmaßnahmen dürfen auch auf Grundstücken oder in Verkehrsmitteln aller Art – Flugzeugen, Bussen, Bahnen – vorgenommen werden. Veranstaltungen dürfen verboten werden. Personen darf vorgeschrieben werden, einen Ort nicht zu verlassen. Per Verordnung kann etwa geregelt werden, dass Bahnreisende nach Passieren der Grenze kontrolliert werden und bis zur Klärung eines Krankheitsverdachts nicht weiterreisen dürfen. Behörden dürfen Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimhäuten verlangen. Auch „Krankheitsverdächtigen“ und „Ansteckungsverdächtigen“, wie das IfSG es ausdrückt, kann ein Berufsverbot auferlegt werden. Zum Schutz anderer können Menschen auch „in einem geeigneten Krankenhaus oder in sonst geeigneter Weise abgesondert werden“.[207]
Am 25. März beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite und stellte unmittelbar anschließend fest, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite bestehe.[208] Damit erhielt die Bundesregierung für ein Jahr zusätzliche Kompetenzen zur Bewältigung der Krise, bspw. bei der Beschaffung von Arzneimitteln und Medizinprodukten und bei Grenzkontrollen.[209]
Bund
Einschätzungen und Empfehlungen
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte Ende Januar nach dem ersten bestätigten Infektionsfall in Deutschland, dass Deutschland „gut vorbereitet“ sei.[210] Am 23. Januar gibt er an, „… der Verlauf hier, das Infektionsgeschehen ist sogar deutlich milder als wir es bei der Grippe sehen“.[211] Am 26. Februar 2020 erklärte er, Deutschland stehe „am Beginn einer Coronavirus-Epidemie“. Er forderte die Gesundheitsminister der Landesregierungen auf, ihre Pandemiepläne zu aktivieren und ihr mögliches Inkrafttreten vorzubereiten. Es habe sich gezeigt, dass die „Infektionsketten teilweise nicht nachvollziehbar sind“. Eine Vielzahl von Personen habe mit den Erkrankten Kontakt gehabt.[212] Am 27. Februar wurde die Einrichtung eines Krisenstabes zwischen Innenministerium und Gesundheitsministerium mitgeteilt.[213]
Bundesgesundheitsminister Spahn empfahl am 9. März 2020 allen Menschen über 60 Jahren, sich gegen Pneumokokken impfen zu lassen, um Komplikationen einer Infektion abzumildern.[214] Kurz darauf kam es bei Pneumokokken-Impfstoffen zu Lieferengpässen und am 17. März 2020 gab das Bundesgesundheitsministerium offiziell einen Versorgungsmangel bekannt.[215]
Bundeskanzlerin Angela Merkel riet in einer öffentlichen Rede am 12. März 2020, möglichst Sozialkontakte zu vermeiden.[216] Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier rief Bürger am 12. März 2020 zu Solidarität mit alten Menschen und chronisch Kranken auf. Menschen sollten „auf Fußballspiele, große Konzerte oder Partys, auf alles, was nicht dringend erforderlich ist“ verzichten und Betroffenen konkret helfen, zum Beispiel mit Einkäufen oder Behördengängen.[217] Bundeskanzlerin Angela Merkel hielt am 18. März 2020 eine Ansprache über die Situation in Deutschland im Rahmen der Pandemie an die Bevölkerung.[218]
In einem vertraulichen Strategiepapier des Bundesinnenministeriums aus dem März mit dem Titel Wie wir Covid-19 unter Kontrolle bekommen spielten Experten verschiedene Szenarien des Pandemieverlaufs durch. Unter anderem wird dort „effizientes Testen und Isolieren“ vorgeschlagen, worunter darin breit angelegte Testungen großer Bevölkerungsteile verstanden wurden. Außerdem empfahlen die Autoren, die Bevölkerung zu mobilisieren und dazu noch stärker als zuvor vom Ernst der Lage zu überzeugen. So müssten verbreitete Fehlvorstellungen ausgeräumt werden, bspw. dass das Virus nur die Alten treffe oder für Kinder harmlos sei.[219]
Am 13. März warnte das Bundesministerium für Gesundheit vor „Fake News“, nach denen das Ministerium bzw. die Bundesregierung bald massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens ankündigen würden.[220] Dies war nur wenige Tage bevor am 16. und 22. März die Regierungen von Bund und Ländern tatsächlich umfassende Kontaktbeschränkungen beschlossen, darunter die generelle Schließung zahlreicher Geschäfte und Einrichtungen des öffentlichen Lebens. Bundesgesundheitsminister Spahn rechtfertigte in diesem Zusammenhang die Kontaktbeschränkungen mit der Begründung „Wir wussten, dass wir zu diesen Maßnahmen mal kommen müssen. Wir wussten aber nicht wie schnell“.[221] Verschiedene Medien kritisierten die Falschmeldung, unter anderem da sie „für Verunsicherung im Umgang mit echten Fake News“[221] sorge.
Spahn erklärte am 17. April, man habe es „geschafft, das dynamische Wachstum zurückzubringen zu einem linearen Wachstum“. Seit dem 12. April seien zudem täglich mehr Menschen genesen, als es neue Infizierte gegeben habe. Die Todeszahlen hingegen seien – wie erwartet – weiter gestiegen.[222] Am 19. April 2020 bekräftigte Kanzleramtsminister Helge Braun die Strategie der Bundesregierung, „Ansteckungen zu vermeiden und bezüglich der Immunität auf die Einsatzfähigkeit eines Impfstoffs zu warten“, weil das alleinige Setzen auf Herdenimmunität untauglich sei, da dies innerhalb von 18 Monaten nur um den Preis einer Überlastung des Gesundheitssystems zu erreichen sei.[223]
In einem Interview mit dem ARD-Hauptstadtstudio erklärte Jens Spahn am 14. Juni: „Wir müssen jetzt aufpassen, dass wir nicht nachher durch zu umfangreiches Testen zu viele falsch-positive Befunde haben. Weil die Tests ja nicht 100 Prozent genau sind, sondern auch eine kleine Fehlerquote haben. Und wenn insgesamt das Infektionsgeschehen immer weiter runtergeht, und Sie gleichzeitig das Testen auf Millionen ausweiten, dann haben Sie auf einmal viel mehr Falsch-positive als tatsächlich Positive.“[224]
Am 13. Juli warnten Jens Spahn und RKI-Präsident Lothar Wieler vor einer zweiten Welle von Infektionen. Sie appellierten an die Bevölkerung, Abstands- und Hygieneregeln zu beachten und Alltagsmasken zu tragen.[225] Am 29. September wurde von Bund und Ländern beschlossen, dass zur AHA-Formel zwei neue Buchstaben dazu kommen sollen: "C" wie Corona-Warn-App und "L" wie Lüften. Empfohlen wird auch in der kalten Jahreszeit regelmäßiges Stoßlüften.[226][227]
Beschaffung notwendiger Ausrüstung
Infolge der Verbreitung von COVID-19 kam es zu einer starken Nachfrage nach Desinfektionsmitteln; das Angebot in den Apotheken und Drogeriemärkten tendierte rasch gegen null. Um diesem Mangel abzuhelfen, wurden am 4. März 2020 von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zunächst 2-Propanol-haltige Produkte in Eigenrezeptur zur Händedesinfektion zugelassen. Diese Verfügung erlaubte Apotheken und der Pharmaindustrie die Herstellung und Inverkehrbringung von selbstgemischten Händedesinfektionsmitteln.[228] Danach wurde allerdings auch das Grundprodukt 2-Propanol zunehmend knapp, weshalb am 13. März 2020 für die Abgabe an berufsmäßige Verwender auch die Herstellung von Handdesinfektionsmitteln auf Basis von 1-Propanol und Ethanol erlaubt wurde.[229][230][231] Schließlich wurde die Herstellung auf Basis von Ethanol mit Allgemeinverfügung vom 9. April 2020 auch für die Abgabe an Privatanwender erlaubt.[232]
Am 4. März 2020 beschloss der Krisenstab, dass die in Praxen, Kliniken und Gesundheitsbehörden benötigte Schutzausrüstung nunmehr über das Bundesgesundheitsministerium zentral beschafft werden solle.[233] Am selben Tag erließ das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Anordnung, die die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung untersagte. Zu dieser Ausrüstung zählen neben Mund-Nasen-Schutz auch Schutzkittel und Schutzanzüge sowie Handschuhe. Mit Hilfe der Anordnung sollte eine lokale Unterversorgung vermieden bzw. nicht weiter verstärkt werden.[234] Nachdem am 15. März eine europäische Durchführungsverordnung zur Genehmigungspflicht für den Export von medizinischer Schutzausrüstung in Drittstaaten in Kraft getreten war, wurde die deutsche Anordnung aufgehoben.[235]
Am 13. März 2020 wurde der Einkauf von Schutzmaterial in Höhe von 163 Mio. Euro bekanntgegeben. Dies geschah unter Federführung des Beschaffungsamtes der Bundeswehr.[236] Den Beschaffungsämtern der Bundeswehr und des Innenministeriums gelang es bis Anfang April 2020 nicht, Schutzkleidung in ausreichender Menge zu beschaffen (Siehe: Knappheit an Schutzmasken und Arzneimitteln in Deutschland). Deshalb sollten nach einem Beschluss des "Corona-Kabinetts" Unternehmen wie BASF und VW mit ihren Einkaufsabteilungen und Kontakten in Asien die Schutzkleidung und weitere Ausrüstung direkt im Ausland einkaufen und für die Bundesregierung auch den Transport nach Deutschland organisieren.[237] Am 7. April wurde gemeldet, Bundeskanzlerin Merkel habe in direkten Verhandlungen mit Chinas Staatspräsident Xi erreicht, dass Deutschland Schutzausrüstung aus dem Land erhält.[238]
Am 22. Mai 2020 berichtete die Tagesschau über Probleme bei der Verteilung der inzwischen beschafften Schutzmaterialien an Kliniken und Arztpraxen.[239] Im Juli erklärte das Bundesgesundheitsministerium, die Knappheit an Schutzausrüstung sei weitgehend überwunden. Der Bund habe seit Anfang März mehr als 2,7 Milliarden Masken und 539 Millionen Einmalhandschuhe beschafft. Von Mitte August an werde der Bedarf an Atemschutzmasken verstärkt aus deutscher Produktion gedeckt werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung bestätigten, dass Kliniken und niedergelassene Ärzte inzwischen besser mit Schutzausrüstung ausgestattet seien als zu Jahresbeginn.[240]
Freizügigkeit, Rückholprogramm und Reisewarnungen
Entscheidungen der Bundesregierung zu Grenzschließungen, Reisewarnungen und das Rückholprogramm der Bundesregierung sind im Abschnitt Grenzüberschreitende Mobilität und Tourismus dargestellt.
Wirtschaftliche Hilfen, Wirtschaftsstabilisierung und Bundeshaushalt
siehe auch Maßnahmen zur Wirtschaftskrise 2020
Die Koalition einigte sich am 8. März 2020, Hürden für die Kurzarbeit zu senken.[241] Am 14. März 2020 wurde mit der Verkündung des Gesetzes zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld[242] die Grundlage geschaffen. Durch Änderungen des § 109 SGB III und der §§ 11 und 11a AÜG ermächtigt es – zeitlich begrenzt – die Bundesregierung, ohne Zustimmung des Bundesrats Rechtsverordnungen zu erlassen, die die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld absenken dürfen.
Am 19. März 2020 wurden von der Bundesregierung 40 Milliarden Euro an Finanzhilfen für Kleinstbetriebe bekannt gegeben.[243] Zehn Milliarden Euro davon sind als direkte Zuschüsse an notleidende Einpersonengesellschaften, Freiberufler und Kleinstunternehmen als Einmalzahlung für drei Monate in Höhe von maximal 9.000 Euro vorgesehen – ergänzt mit Soforthilfen der Bundesländer –[244] der Rest als Darlehen zur Liquiditätssicherung.[243] Das Sozialschutz-Paket ist zwar kein bedingungsloses Grundeinkommen wie von zwei Petitionen gefordert „für eine Situation, die der Staat angeordnet hat“, doch wurde der Zugang zur Grundsicherung erleichtert und auf eine Vermögensprüfung verzichtet.[245]
Die Bundesregierung hat ab dem 23. März über eine zeitweise Außerkraftsetzung der Schuldenbremse beraten.[246] Am 25. März beschloss dann der Deutsche Bundestag einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2020, der die im Grundgesetz festgelegte Regelgrenze („Schwarze Null“) um etwa 100 Milliarden Euro überschreitet.[247]
Im Mai wurde unter Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zum einen eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen, die es der Bundesregierung erleichtert, ausländische Akquisitionen deutscher Unternehmen zu verhindern, und zum anderen wurden ein Gesetz und ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds geschaffen, wodurch sich der Staat künftig an jedem Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten beteiligen kann.[248] Am 29. Juni beschlossen Bundestag und Bundesrat das „Corona-Konjunkturprogramm“ der Bundesregierung und stimmten dem damit verbundenen zweiten Nachtragshaushalt für 2020 zu. Zu den Maßnahmen des insgesamt 24 Milliarden Euro umfassenden Pakets gehören insbesondere eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer bis zum Jahresende sowie eine Sonderzahlung von 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind.[249][250]
Nationale Teststrategie
Zur Statistik der Testzahlen siehe Testkapazitäten, durchgeführte Tests und Anteil positiver Ergebnisse
Zu den Testverfahren siehe SARS-CoV-2 – RT-PCR-Test
Tests auf SARS-CoV-2 ermöglichen die Identifikation von infizierten Personen. Sie sollen auch zu einem aktuelleren und besseren Lagebild beitragen.[251] Aufgrund der zunächst knappen Testkapazitäten empfahl das RKI Tests ursprünglich nur für einen relativ engen Personenkreis. Mit Stand vom 24. März 2020 sollten nur Menschen getestet werden, die respiratorische Symptome zeigten und zusätzlich bestimmte Kriterien erfüllten (bspw. Kontaktpersonen von Infizierten, Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, Angehörige von Risikogruppen).[252] Ab dem 24. April 2020 empfahl das RKI die generelle Testung aller Atemwegserkrankungen, da mittlerweile ausreichend Kapazitäten zu Verfügung stünden und die Erkältungssaison vorbei sei.[253] Später wurde die Gruppe der zu testenden Personen weiter ausgedehnt, beispielsweise auf Reiserückkehrer. Das Robert Koch-Institut empfiehlt weiterhin zielgerichtetes Testen, weil anlasslose Tests zu einem falschen Sicherheitsgefühl führen könnten, das Risiko falsch-positiver Ergebnisse erhöhen könnten und die vorhandene Testkapazität belasten würden.
Mit Stand vom 12. August werden entsprechend der nationalen Teststrategie die folgenden Personen getestet:[251]
- Personen mit jeglichen akuten respiratorischen bzw. für COVID-19 typischen Symptomen,
- alle Kontaktpersonen zu bestätigten COVID-19-Fällen (z. B. gleicher Haushalt, 15-minütiger Kontakt, sowie über Corona-Warn-App),
- Bewohner und Personal von Krankenhäusern und stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen (bei Ausbrüchen in der Einrichtung und ggf. vorsorglich),
- Personen in Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften (z. B. Arztpraxen, Schulen, Kita, Asylbewerberheim, Notunterkunft, Justizvollzugsanstalt) bei lokalen Ausbrüchen,
- ggf. Teile bzw. die gesamte Bevölkerung bei schweren regionalen Ausbrüchen,
- Personen, die aus Risikogebieten nach Deutschland einreisen (verpflichtend) und Reisende aus Nichtrisikogebieten (freiwillig). Zum 15. September 2020 endeten die kostenlosen Tests für Einreisende aus Nichtrisikogebieten.[254]
Der aktuelle Stand der nationalen Teststrategie findet sich auf der Webseite des RKI.[251]
Sonstige Maßnahmen
Mit Wirkung vom 1. Februar 2020 wurde die Meldepflicht verordnet.[255] Die Meldepflichten für die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) und das Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) sind seit dem 23. Mai 2020 im Infektionsschutzgesetz (IfSG) verankert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 lit. t und § 7 Abs. 1 Nr. 44a IfSG). Die weitere Meldepflicht nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 IfSG für Untersuchungsergebnisse (und damit für negative Testergebnisse) ist ausgesetzt, solange das Robert Koch-Institut noch nicht über das System DEMIS verfügt.[256]
Am 27. Februar wurde mitgeteilt, dass Asylbewerber in Zukunft auf das Virus getestet werden sollen.[213] Am 18. März 2020 gab das Bundesinnenministerium bekannt, die Aufnahme von Flüchtlingen für unbestimmte Zeit auszusetzen; sowohl das Resettlement-Verfahren im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens als auch die Resettlement-Verfahren des Bundes wurden gestoppt.[257][258] Asylbewerber konnten die Bundesrepublik jedoch auch nach den Grenzschließungen vom 16. März weiter über die Grenzübergänge aus den Nachbarstaaten betreten.[259]
Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte am 15. März die Hilfe der Bundeswehr zu. Als Beispiel nannte sie den Aufruf an im Gesundheitswesen ausgebildete Reservisten, sich für den Einsatz in Bundeswehrkrankenhäusern zu melden.[260] Die Bundeswehr leiste zudem bereits Amtshilfe für das Bundesgesundheitsministerium.[261] Am 27. März wurde über einen eigentlich vertraulichen innerdeutschen Einsatzplan der Bundeswehr berichtet, die laut diesem Dokument für den Fall einer umfassenden Amtshilfe ab dem 3. April bereitstehe.[262]
Am 25. März 2020 änderte der Bundestag befristet bis September 2020 seine Geschäftsordnung dahingehend, dass für die Beschlussfähigkeit nicht mehr die Hälfte, sondern nur ein Viertel der Abgeordneten anwesend sein muss.[263]
Gemeinsam beschlossene Maßnahmenpakete
Am 13. März fassten Bund und Länder gemeinsam den Beschluss, dass geplante Operationen und Aufnahmen in den deutschen Krankenhäusern auf unbestimmt verschoben werden sollen, solange dies medizinisch vertretbar ist.[120] Dadurch soll erreicht werden, dass sich Kliniken auf die voraussichtlich steigenden Behandlungszahlen von COVID-19-Fällen konzentrieren können. Die wirtschaftlichen Folgen werden von den gesetzlichen Krankenkassen ausgeglichen. Ferner wurde eine Bonuszahlung für jedes geschaffene provisorische Intensivbett angekündigt.[264] Bund und Länder verständigten sich am 17. März auf einen Notfallplan für Krankenhäuser, das „Grobkonzept Infrastruktur Krankenhaus“,[265] mit dem die Intensivkapazitäten verdoppelt und Hallen, Hotels und Reha-Stationen zu Behandlungszentren für leichtere Fälle umgerüstet werden sollen.[266]
Am 22. März 2020 einigten sich Bund und Länder auf eine umfassende „Beschränkung sozialer Kontakte“.[11]
Im März bundesweit beschlossene Maßnahmen in der Übersicht
- Bürger werden angehalten, die räumliche Nähe so weit wie möglich zu reduzieren.
- Mindestabstand im öffentlichen Raum von mindestens 1,50 Metern.
- Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich.
- Gruppen feiernder Menschen – auch im Privaten – sind inakzeptabel.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege – beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios – werden geschlossen. Ausnahmen gelten nur für medizinisch notwendige Dienste.
- In allen Betrieben ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.[267] Nach dem Pressetermin zur Bekanntgabe dieser Maßnahmen wurde Kanzlerin Angela Merkel unterrichtet, dass sie Kontaktperson eines positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Arztes war. Sie erledigte daraufhin die Dienstgeschäfte in häuslicher Quarantäne.[268]
Quarantäne bei Einreise aus dem Ausland
Die von Bund und Ländern beschlossenen Quarantänemaßnahmen für Reisende aus dem Ausland sind im Abschnitt Grenzüberschreitende Mobilität und Tourismus dargestellt.
Ausgangsbeschränkungen
Über die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen hinaus erließen Bayern, Berlin, Brandenburg, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt Ausgangsbeschränkungen, die das Verlassen der eigenen Wohnung oder das Betreten des öffentlichen Raumes grundsätzlich vom Vorliegen eines „triftigen“ Grundes abhängig machen.
Die ersten dieser Ausgangsbeschränkungen in Sachsen und Berlin wurden zum 20. bzw. 22. April aufgehoben.[269][270] Die Ausgangsbeschränkung im Saarland, die das Verlassen der Wohnung „nur bei Vorliegen triftiger Gründe“ erlaubte, wurde am 28. April vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit sofortiger Wirkung aufgehoben; der Gerichtshof folgte damit dem Eilantrag zur Verfassungsbeschwerde eines Bürgers.[271][272][273] Sachsen-Anhalt hob seine Ausgangsbeschränkung am 4. Mai auf.[274] Brandenburg hob zum 9. Mai jenen Teil der Verordnung auf, der für das Betreten öffentlicher Räume einen besonderen Grund verlangte.[275][276] In Bayern galt: „Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.“[277] Diese Bestimmung wurde nicht über den 10. Mai hinaus verlängert.[278]
Maskenpflicht
Über die von allen Ländern angenommene „dringende Empfehlung“ vom 15. April 2020 zum Tragen von Alltagsmasken im ÖPNV und in Läden hinaus, beschlossen in der zweiten Aprilhälfte sukzessive alle Bundesländer eine Tragepflicht.[279]
Die Maskenpflicht gilt generell im ÖPNV und in Geschäften; Schals werden als Masken akzeptiert. Der Einführungszeitpunkt ist unterschiedlich, in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern und mehreren anderen Ländern ab dem 27. April, in Sachsen bereits ab dem 20. April, in Sachsen-Anhalt ab dem 23. April und in Thüringen ab dem 24. April.[279][280][281] Abweichend davon haben einige Landkreise und Städte bereits eine frühere Einführung beschlossen, neben Jena[282] etwa auch Potsdam und Braunschweig.
Maßnahmenpaket vom 15. April 2020
Am 15. April einigten sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder in einer Telefonschaltkonferenz auf ein erstes Maßnahmenpaket, durch das die Rücknahme einzelner Einschränkungen der Bevölkerung möglich werden soll bzw. durch das Lockerungen verantwortbar gemacht werden sollen. Darüber hinaus wurde das Festhalten an bestimmten Einschränkungen beschlossen.
- Das Abstandsgebot und die Kontaktsperre werden bis zum 3. Mai verlängert.
- Schulen sollen schrittweise spätestens ab 4. Mai öffnen.
- Großveranstaltungen sollen bis mindestens 31. August untersagt werden.
- Es soll eine Empfehlung zum Tragen von sogenannten Alltagsmasken im ÖPNV und Einzelhandel ausgesprochen werden.
- Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter sowie Auto-, Fahrrad- und Buchhändler sollen ab 20. April öffnen dürfen.
- Die Bevölkerung soll weiterhin einstweilen auf Reisen verzichten.
- Bewohner von Alten- und Pflegeheime sollen geschützt werden, ohne dass eine Isolation herbeigeführt wird.
- Die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Gesundheitsdienst soll erhöht werden.
- Die Kapazität der Corona-Tests soll erhöht werden.
- Der Bund sagt zu, die Länder bei der Beschaffung von Schutzmaterial zu unterstützen.
- Bund und Länder werden sich im 14-tägigen Rhythmus treffen, um zu erörtern,
- ob die Einschränkungen der Grundrechte unverändert fortdauern sollen,
- ob es verantwortbar ist, weitere Lockerungen zu beschließen,
- ob neue Auflagen verbindlich gemacht werden sollen oder
- ob einzelne Lockerungen rückgängig gemacht werden sollen.
Die Bundesländer sind offen darin, wie genau sie den Beschluss umsetzen.[283] Mehrere Bundesländer kündigten an, in einzelnen Punkten vom Beschluss abzuweichen.[284][285][286]
Maßnahmenpaket vom 30. April 2020
Am 30. April 2020 wurden die folgenden Lockerungen vereinbart (zu den im Folgenden nicht erwähnten Aspekten gab es keine neuen Regelungen):
- Versammlungen zur Religionsausübung (Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen) sollen fortan wieder stattfinden können. Für Weltanschauungsgemeinschaften gelten die Ausführungen entsprechend.
- Spielplätze können mit Auflagen wieder geöffnet werden.
- Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet werden:
- Museen, Ausstellungen und Galerien,
- Gedenkstätten sowie
- zoologische und botanische Gärten.[287]
Maßnahmenpaket vom 6. Mai 2020
Telefonisch einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am 6. Mai 2020 auf weitgehende Lockerungen.
- Menschen haben weiterhin grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten (ausgenommen sind Menschen, die dem eigenen Haushalt angehören, Ehe- bzw. Lebenspartner und Kinder, für die man das Sorge- oder Umgangsrecht hat).
- Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni verlängert, es dürfen sich aber Angehörige zweier Haushalte treffen – also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften – wobei sie den Mindestabstand einhalten sollen.
- Alle Geschäfte dürfen unter Auflagen öffnen.
- Der Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen und Beibehaltung des Mindestabstands gestattet.
- Besuchsbeschränkungen für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden gelockert.
- In Schulen und Kindertagesstätten wird die Notbetreuung erweitert.
- Die Länder erhalten weitgehend die Verantwortung für weitere Lockerungen, sollen aber bei einer Überschreitung der Obergrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche (7-Tagesinzidenz) in einzelnen Landkreisen oder kreisfreien Städten „ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der entsprechenden Landesbehörden umsetzen und das RKI einbeziehen“.[206][13]
Die Beschlüsse wurden anschließend durch zwei Beschlüsse des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefs der Staats-und Senatskanzleien weiter konkretisiert.[288][289]
Weitere Beschlüsse ab August
Bei einer Videoschaltkonferenz am 27. August 2020 beschlossen Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefs der Länder eine Reihe weiterer Maßnahmen: [254]
- ein einheitliches Mindestbußgeld von 50 Euro für Verstöße gegen die Maskenpflicht in allen Ländern (mit Ausnahme Sachsen-Anhalts)
- ein Ende der kostenlosen Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten zum 15. September 2020
- Die Testpflicht für Reisende aus Risikogebieten wird vorerst aufrechterhalten. Möglichst am 1. Oktober soll eine neue Regelung zur Selbstisolation eingeführt werden.
- Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich sind, bleiben mindestens bis zum 31. Dezember 2020 untersagt.
- Der Bund sagt weitere 500 Millionen Euro für digitale Unterrichtsangebote zu, falls kein Präsenzschulbetrieb möglich ist.
- Gesetzlich Versicherte erhalten 2020 fünf Tage zusätzlich Kinderkrankentagegeld pro Elternteil, Alleinerziehende zehn.
In der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 29. September 2020 einigten sich die Beteiligten, dass aufgrund des Infektionsgeschehens keine weiteren größeren Öffnungsschritte möglich seien. Sie sprachen sich dafür aus, die individuellen Hygienemaßnahmen durch regelmäßiges Lüften und die Nutzung der Corona-Warn-App zu ergänzen. Weiterhin sprachen sie eine Reihe von Empfehlungen für Hygieneregeln im Schulbetrieb aus.[290]
In einer Telefonschaltkonferenz des Chefs des Bundeskanzleramts mit den Leitern der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 7. Oktober 2020 wurde die Hotspot-Strategie weiter bekräftigt. Bund und Länder fordern daher eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erforderliche Reisen in Gebiete und aus Gebieten heraus, welche die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage übersteigen, zu vermeiden. Für touristisch Reisende aus Risikogebieten können Beherbergungsverbote erlassen werden. Einige Länder gaben Protokollerklärungen ab, in denen sie sich mit einzelnen Maßnahmen nicht einverstanden erklärten.[291] Am 14. Oktober kam es zu weiteren Vereinbarungen über Maßnahmen, die ab einem Inzidenzwert in einem Kreis von 35 je 100.000 Einwohner empfohlen bzw. ab einem von 50 als Regel eingeführt werden sollen.[292] Die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina teilte am darauffolgenden Tag mit, dass das Entschiedene „nicht ausreichen [würde], um das Infektionsgeschehen zu kontrollieren und einzudämmen.“[293]
Länder
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder stärkten in ihren Beschlüssen vom 6. Mai 2020 und vom 26. Mai 2020 die Rolle der Landesregierungen bei der Bekämpfung der Pandemie.[294][295] Die Bundesländer sollen über die schrittweise Öffnung des öffentlichen Lebens in eigener Verantwortung entscheiden. Sie berücksichtigen dabei auch die regionale Entwicklung der COVID-19-Infektionszahlen.[296]
Die rechtlichen Regelungen aller Bundesländer finden sich in der Liste der infolge der COVID-19-Pandemie erlassenen deutschen Gesetze und Verordnungen. Die Gesamtsituation in den Bundesländern beschreiben die Artikel zu den jeweiligen Ländern:
- COVID-19-Pandemie in Baden-Württemberg
- COVID-19-Pandemie in Bayern
- COVID-19-Pandemie in Berlin
- COVID-19-Pandemie in Brandenburg
- COVID-19-Pandemie in der Freien Hansestadt Bremen
- COVID-19-Pandemie in Hamburg
- COVID-19-Pandemie in Hessen
- COVID-19-Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern
- COVID-19-Pandemie in Niedersachsen
- COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen
- COVID-19-Pandemie in Rheinland-Pfalz
- COVID-19-Pandemie im Saarland
- COVID-19-Pandemie in Sachsen
- COVID-19-Pandemie in Sachsen-Anhalt
- COVID-19-Pandemie in Schleswig-Holstein
- COVID-19-Pandemie in Thüringen
Landkreise und Städte
Die Stadt Halle (Saale) rief am 17. März den Katastrophenfall aus.[297] Das Landratsamt Tirschenreuth verhängte am 18. März 2020 wegen der Pandemie für das Stadtgebiet Mitterteich die erste Ausgangssperre Deutschlands wegen „Corona“.[298][299] Das Haus durfte nur für die Arbeit, Einkäufe, Arztbesuche oder Hilfeleistung für Bedürftige verlassen werden. Bei Missachtung drohten Geld- oder Haftstrafen.[300] Ähnliche Ausgangsbeschränkungen wurden in den nächsten Tagen von einigen weiteren Städten und Gemeinden ausgesprochen, beispielsweise in Dresden[301] und Freiburg[302]. Diese wurden nach kurzer Zeit von den Verordnungen/Erlassen des jeweiligen Bundeslandes ersetzt.
Die Stadt Jena kündigte am 30. März 2020 eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz-Masken im öffentlichen Nahverkehr und in Gebäuden mit Publikumsverkehr an und rief die Bevölkerung zum Nähen von Masken auf.[303] Die Pflicht wurde seit dem 1. April schrittweise eingeführt.[304] Einzelne weitere Kommunen folgten in den darauffolgenden Wochen, bevor in der zweiten Aprilhälfte die Landesregierungen deutschlandweit eine Maskenpflicht einführten.[305][306]
In einigen Städten und Gemeinden wurde die Entwicklung über das Jahr 2020 hinaus mit Skepsis beurteilt. So wurden die Oberammergauer Passionsspiele auf das Jahr 2022 verschoben;[307] ebenfalls auf das Jahr 2022 verlegt wurde im August 2020 das ursprünglich für den 3. Juni 2021 geplante „Große Schützenfest“ in Altena[308]. Am 14. September 2020 wurde beschlossen, alle Sitzungen in der Karnevalssaison 2020/2021 einschließlich des für den 7. und 8. Februar 2021 vorgesehenen Umzugs im Dammer Carneval ausfallen zu lassen.[309][310]
Kriterien für die Anpassung von Maßnahmen - Hotspot-Strategie
Die Kriterien für die Anpassung von Maßnahmen wechselten im Laufe der Pandemie.[311] Zunächst hatte Anfang April die Senkung der Verdopplungszeiten Priorität, Lockerungen wurden von einer Verdoppelungszeit von deutlich über zehn Tagen abhängig gemacht. Ziel war, dass sich in gleichen Zeitabständen weniger Menschen infizierten und das Gesundheitssystem nicht von einer hohen Zahl von Erkrankungen überfordert wurde.[312][313] Nach ersten Lockerungen im Laufe des Aprils nannte das RKI als weitere Kriterien die Nettoreproduktionszahl "R" und das Verhältnis von Genesenen und Erkrankten, die täglich gemeldeten Neuinfektionen, die Kapazitäten im Gesundheitssystem und die Testkapazitäten.[314][315]
Am 6. Mai einigten sich Bund und Länder auf einen „Notfallmechanismus“, mit dem regional angepasst auf neue Ausbrüche reagiert werden sollte. Er sah vor, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird.[46] In mehreren Bundesländern wurde dieser Grenzwert später auf 30 bis 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in sieben Tagen gesenkt.[47] Später wurde der "Notfallmechanismus" als "Hostspot-Strategie" bezeichnet. [291] Am 14. Oktober wurden weitere Maßnahmen beschlossen, die in einem Kreis von 35 je 100.000 Einwohner empfohlen bzw. ab einem von 50 als Regel eingeführt werden sollen. Dazu gehören eine erweiterte Maskenpflicht im öffentlichen Raum und Beschränkungen von Zusammenkünften auf 25, 15 oder 10 Personen (je nach Infektionslage und Situation).[292]
Infektionsschutzmaßnahmen und Reaktionen in einzelnen Gesellschaftsbereichen
Die meisten Maßnahmen orientierten sich am Konzept der räumlichen Distanzierung, mit dem Ziel, die Ausbreitungsgeschwindigkeit der Krankheit zu verringern.
Quarantänen und allgemeine Schließungen
Am 29. Januar schloss der Autozulieferer Webasto seine Zentrale in Stockdorf bei München für zwei Wochen, nachdem bei Mitarbeitern des Unternehmens zum ersten Mal in Deutschland Infektionen mit SARS-CoV-2 nachgewiesen worden waren.[316][317] Am 27. und 28. Februar wurden im Kreis Heinsberg zum ersten Mal Quarantänemaßnahmen für eine ganze Region beschlossen, nachdem sich am 15. Februar viele Menschen bei einer Karnevalsfeier angesteckt hatten. Schätzungsweise 1000 Menschen wurden unter häusliche Quarantäne gestellt und Schulen und Kindergärten im Kreisgebiet geschlossen.
In den folgenden Tagen kam es infolge von Infektionen zu zahlreichen weiteren Quarantänemaßnahmen und Schließungen bspw. in Hochschulen,[318] Unternehmen[319] und Altenheimen.[320] Verschiedene Unternehmen schickten Mitarbeiter vorsorglich ins Home Office.[321] Einige Krankenhäuser wehrten sich gegen umfassende Quarantänen bei Infektionen einzelner Angestellter, um die Krankenversorgung nicht zu gefährden.[322]
Am 16. und 22. März beschlossen die Regierungen von Bund und Ländern umfassende Kontaktbeschränkungen, darunter die generelle Schließung zahlreicher Geschäfte, Betriebe und Einrichtungen des öffentlichen Lebens. Beginnend mit dem Maßnahmenpaket vom 15. April 2020 wurden viele dieser Beschränkungen schrittweise wieder aufgehoben.
Schließungen und Betriebseinschränkungen in Schulen und Kindertageseinrichtungen
Ende Februar und Anfang März wurde der Schulbetrieb für einzelne Klassen, Schulen oder ganze Orte eingestellt, nachdem die Gesundheitsämter dort Infektionen festgestellt hatten.[323][324] Am 13. März und den folgenden Tagen schlossen dann alle Bundesländer flächendeckend alle Schulen.[325] Alle Länder richteten eine Notbetreuung für Kinder ein, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten.[326] Für alle anderen Kinder musste der Unterricht weitgehend als Lernen zu Hause per Fernunterricht erfolgen.[327] Eltern, die Kinder unter zwölf Jahren während der Pandemie wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen, haben seit 30. März Anspruch auf eine Lohnersatzleistung.[328] Vielfach wurde die Sorge geäußert, die Schulen in Deutschland seien nicht ausreichend auf den digitalen Unterricht vorbereitet. Bund und Länder stellten 500 Millionen Euro unter anderem für Laptops und Computer für benachteiligte Schüler zur Verfügung.[329]
Einige Bundesländer beschlossen, Prüfungen zu verschieben.[330][331] Außerdem setzte eine Reihe von Bundesländern das „Sitzenbleiben“ aus oder plante eine Versetzung „auf Probe“.[332] Ende März einigten sich die Kultusminister aller Bundesländer, dass die Abiturprüfungen stattfinden, wenn auch teils zu abweichenden Terminen.[333]
Die Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen waren von Beginn an besonders kontrovers. Elternvertreter, Medien und auch die Nationale Akademie der Wissenschaften warnten, dass im Distanzunterricht vor allem die schwachen Schüler abgehängt würden. Außerdem wiesen sie auf die enormen Belastungen für Familien und besonders für Mütter hin, die nach Studien die Hauptlast des Betreuungsaufwands stemmten.[334][335][171] Dagegen warnten beispielsweise das Robert Koch-Institut und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vor dem hohen Infektionsrisiko in Schulen und Kindertageseinrichtungen.[336] Es war allerdings auch umstritten, wie stark Kinder tatsächlich zur Verbreitung des Virus beitrugen.[337]
Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz nahmen die Schulen ab Ende April oder Anfang Mai den Präsenzunterricht schrittweise wieder auf. Zunächst kehrten die Abschlussjahrgänge in die Schule zurück. Präsenzunterricht und Lernen zu Hause sollten sich dabei abwechseln, damit die Lerngruppen kleiner und nicht alle Schüler auf einmal in den Schulen waren.[338] Nach dem Wiederbeginn des Präsenzunterrichts wurden, wie schon im Februar und März, einzelne Schulen zeitweise geschlossen, weil es vor Ort zu Infektionen gekommen war.[339]
Kindertageseinrichtungen wurden erst später schrittweise wieder geöffnet und blieben teils bis Anfang Juni weitgehend geschlossen. Die einzelnen Bundesländer beschlossen im Detail unterschiedliche Öffnungstermine und Regelungen.[340][341][342] Im Juni lief die Kindertagesbetreuung dann wieder in allen Bundesländern zumindest im eingeschränkten Regelbetrieb. Ende Juni waren einige Länder bereits zum vollständigen Regelbetrieb übergegangen. Nahezu überall konnten wieder deutlich über 70 Prozent der Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen.[343]
Die Kultusminister der Länder streben an, dass nach den Sommerferien deutschlandweit die Schulen zum Regelbetrieb zurückkehren.[344] Am 14. Juli beschloss die Kultusministerkonferenz einen „Rahmen für aktualisierte Schutz- und Hygienemaßnahmen“ an Schulen. Damit soll nach den Sommerferien ein möglichst weitgehender Normalbetrieb in Präsenzform möglich werden. Dabei soll weiter auf bestimmte Hygienemaßnahmen geachtet werden, z. B. den Verzicht auf Körperkontakt und regelmäßiges Lüften der Klassenzimmer. Abstandsregeln während des Unterrichts sind dagegen nicht mehr vorgesehen.[345] Der Rahmen dient als Orientierung für schulische Infektionsschutz- und Hygienepläne der Länder nach § 36 i. V. m. § 33 IfSG.[346][347]
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina erklärte in einer Stellungnahme vom 5. August, nach derzeitigem Wissensstand könne es einerseits auch in Bildungseinrichtungen zur Verbreitung von SARS-CoV-2 kommen. Andererseits sei es in Ländern wie Dänemark oder Norwegen gelungen, den Schulbetrieb ohne erneute Schließungen wieder aufzunehmen. Die Akademie empfiehlt daher, den Zugang zu Bildungseinrichtungen so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, in den Bildungseinrichtungen das Infektionsrisiko zu reduzieren und für den Fall erneuter Schließungen ein zukunftsfähiges digitales System von Fernunterricht als Ergänzung der Präsenzlehre aufzubauen.[348]
Als Anfang August der Unterricht nach den Sommerferien in den ersten Bundesländern begann, kam es zu einer Debatte über das Infektionsrisiko und die notwendigen Hygienemaßnahmen. Einzelne Bundesländer kündigten eine Maskenpflicht auch in Klassenräumen an. Medizinische Fachgesellschaften für Kinder- und Jugendmedizin und Virologie vertraten unterschiedliche Meinungen über die Notwendigkeit dieser und anderer Präventionsmaßnahmen. In Mecklenburg-Vorpommern, wo der Unterricht zuerst begann, wurden nach einer Woche Unterricht zwei Schulen wegen Infektionen mit SARS-CoV-2 wieder geschlossen.[349] Uneinheitlich sind auch die Regelungen zu Klassenfahrten und Schüleraustauschen im In- und Ausland in den Bundesländern. In Bayern z. B. sind Klassenfahrten bis Ende Januar 2021 untersagt.[350] In Nordrhein-Westfalen hingegen sind Klassenfahrten in Deutschland erlaubt, wenn die Vorschriften zu Hygiene und Infektionsschutz eingehalten werden. Kurz nach den Sommerferien im August 2020 haben sich allerdings 20 Schülerinnen und Schüler aus Düsseldorf bei einer Klassenfahrt nach Bayern mit dem Coronavirus infiziert.[351][352] Völlig ungelöst bei Klassenfahrten sind aktuell Fragen zur Betreuung und Rückholung von Schülern oder Lehrern, wenn diese am Ort der Klassenfahrt über die Dauer der Klassenfahrt hinaus in Quarantäne kommen sollten.
Schließung weiterer Bildungsstätten
In den von Bund und Ländern am 16. März 2020 beschlossenen Leitlinien wurde unter anderem festgelegt, die Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich auszusetzen. Viele Volkshochschulen erfüllten daraufhin ihren Bildungsauftrag durch Online-Angebote.[353] Auch die Erstorientierungskurse für Asylbewerber mit unklarer Bleibeperspektive[354] sowie Integrations- und Berufssprachkurse[355] wurden ausgesetzt. Das BAMF förderte die Bereitstellung digitaler Lernangebote für die Integrationskurse über das Lernportal der Volkshochschulen.[356]
Universitäten und Fachhochschulen stellten die Präsenzlehre im März und April bis auf weiteres ein. Auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern vom 15. April 2020 wird das Sommsesemester 2020 weitgehend als Online-Semester stattfinden.[357][358] Am 2. Juli erklärte die HRK, auch im Wintersemester werde der Schwerpunkt voraussichtlich auf digitalen Angeboten liegen, wo immer vertretbar kombiniert mit Präsenzangeboten. In bestimmten Fällen wie bspw. Laborübungen oder praktischen Übungen in Sport und Medizin müsse die Präsenzlehre wieder verstärkt zum Zuge kommen. Langfristig sei eine allgemeine Rückkehr zu Präsenzformaten unstreitig, vorläufig müsse der Gesundheitsschutz aber weiter Priorität haben.[359]
Verbot von Gottesdiensten
Da Gottesdienste für jede Religionsgemeinschaft verboten waren, wurden Gottesdienstübertragungen per Livestream und im Fernsehen stark ausgebaut.[360]
Absagen und Einschränkungen von Veranstaltungen
Nachdem das Robert Koch-Institut am 28. Februar 2020 das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von Massenveranstaltungen für sinnvoll erklärt hatte,[361] kam es zur Verschiebung oder Absage unzähliger Veranstaltungen. Am 8. März sprach Gesundheitsminister Jens Spahn angesichts des Anstiegs der Fallzahlen die Empfehlung aus, alle Veranstaltungen mit mehr als eintausend Teilnehmern abzusagen.[362] In den darauffolgenden Tagen kam es zu einer Welle von Veranstaltungsverboten in den einzelnen Bundesländern, die zunächst Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden[363][364] und anschließend auch kleinere Veranstaltungen betrafen.[365][366] Mit der Umsetzung des am 22. März von Bund und Ländern vereinbarten Kontaktverbots wurden in allen Bundesländern alle öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen unabhängig von der Größe verboten.[11]
Am 15. April 2020 beschlossen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der 16 Länder Deutschlands, alle Großveranstaltungen in Deutschland bis zum 31. August 2020 zu untersagen. Das betrifft zum Beispiel größere Konzerte, Schützenfeste, Kirmes-Veranstaltungen und größere Sportveranstaltungen. Konkrete Regelungen, vor allem zur genauen Bestimmung des Begriffs „Größe“, sollten die Länder treffen.[367] Die Regelung wurde von mehreren Bundesländern bis in den Herbst 2020 verlängert. Bei einer Videoschaltkonferenz beschlossen Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 27. August, dass Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich sind, mindestens bis zum 31. Dezember 2020 untersagt bleiben. Zum Umgang mit Zuschauern bei Sportveranstaltungen soll eine Arbeitsgruppe bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen.[254]
Sport
Auch im Sport wurden alle Großveranstaltungen abgesagt und der Spielbetrieb in allen Bundesligen eingestellt.[368] Ab Ende Mai begannen einige Bundesligen wieder mit dem Spielbetrieb, allerdings in Form von Geisterspielen ohne Publikum. Den Anfang machte dabei die Fußball-Bundesliga.[369][370] Am 15. September einigten sich die Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien, dass bei Sportveranstaltungen wieder bis zu 20 Prozent der Plätze genutzt werden können. Das gilt zunächst für eine sechswöchige Testphase.[371]
Volksfeste und Weihnachtsmärkte
Im Sommer 2020 erlaubten einige Städte Schaustellern und anderen Gewerbetreibenden, die mit dem Betrieb ihrer Zelte, Buden und Fahrgeschäfte ihren Unterhalt sichern, ihrem Gewerbe zu ungewöhnlichen Zeiten und an ungewöhnlichen Orten nachzugehen, indem sie ihre Einrichtungen einzeln oder in kleinen Gruppen aufstellten. Einige Volksfeste, die vor dem 31. Oktober 2020 beginnen sollten, wurden nicht abgesagt. So beschloss etwa die Bremische Bürgerschaft, dass der für den Zeitraum vom 16. Oktober bis 1. November 2020 geplante Bremer Freimarkt 2020 nicht ausfallen solle.[372] Er solle an vier Wochenenden im Oktober 2020 als „Freizeitpark“ stattfinden. Die Zahl der Besucher pro Tag wurde beschränkt, und es wurde ein Alkoholverbot ausgesprochen.[373]
Als Alternative zu abgesagten bzw. in der traditionellen Form nicht genehmigungsfähigen Jahrmärkten wurden temporäre Freizeitparks, auch „Pop-up-Freizeitparks“ genannt, konzipiert. Als erstes Land erlaubte Nordrhein-Westfalen solche Parks. Die ersten temporären Freizeitparks wurden Ende Juni 2020 in Düsseldorf, Dortmund und Ibbenbüren eröffnet.[374]
Einzelne Städte planen Veranstaltungen in Freizeitparks als Alternative zu traditionellen Weihnachtsmärkten.[375] Schausteller, die in den ersten Monaten des Jahres 2020 keine Einnahmen erzielt hatten, begrüßen es, dass durch temporäre Freizeitparks das Risiko eines Konkurses etwas geringer geworden sei. Sie vermissen aber eine größere Unterstützung seitens der Politik.[376]
Kunst und Kultur
Während des Lockdowns blieben auch Kultureinrichtungen wie Theater, Konzerthallen, Klubs und Museen geschlossen. Veranstaltungen wie Musikfestivals und Literaturmessen fielen aus. Als Alternative initiierten Autoren, Schriftsteller und Literaturhäuser Online-Lesungen und andere Formen des Online-Gedankenaustauschs. Museen und Filmfestivals stellten einen Online-Zugang bereit.[377][378] Viele Hilfs- und Spendenaktionen wurden ins Leben gerufen, um Künstler, Kulturschaffende und freie Kultureinrichtungen in der Zeit ohne Veranstaltungen und Einnahmen zu unterstützen.[379] Mehrere deutsche Hochschulen gründeten gemeinsam ein Public-History-Coronarchiv, das Fotos, Texte und Tonaufnahmen sammelt, um die Wochen der Pandemie und das öffentliche Leben im Ausnahmezustand in den Monaten danach für die Zukunft zu dokumentieren.[380]
Als während des Lockdowns keine Gottesdienste stattfinden konnten, läuteten dreimal täglich – morgens, mittags und abends – die Kirchenglocken mehrere Minuten lang, als Zeichen der Verbundenheit und des christlichen Miteinanders mit Corona-Erkrankten.[381][382] Musiker und Kirchen riefen dazu auf, nach dem Vorbild Italiens von Balkonen und Fenstern aus gemeinsam zu singen und Instrumente zu spielen – bspw. am 22. März in einer bundesweiten Aktion Ludwig van Beethovens Freude schöner Götterfunken.[383]
Am 17. Mai beschlossen die Kulturminister von Bund und Ländern ein Konzept für die Wiederaufnahme des Kulturbetriebs. Kinos, Bibliotheken, Museen und andere Kultureinrichtungen können seitdem grundsätzlich wieder öffnen. Sie müssen aber die Besucherzahlen begrenzen, Kontaktdaten von Besuchern erheben und weitere Hygienestandards einhalten.[384] Nachdem Kulturschaffende und -einrichtungen vielfach auf die prekäre finanzielle Lage von hingewiesen hatten, kündigte die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets eine Unterstützung von einer Milliarde Euro für die Kulturszene an.[385]
Grenzüberschreitende Mobilität und Tourismus
Situation zu Beginn der Pandemie
Seit Januar wies das Robert Koch-Institut (RKI) weltweit bestimmte Gebiete als Riskogebiete für COVID-19 aus, „in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“.[386] Als erstes Gebiet erklärte das RKI am 26. Januar 2020 die chinesische Provinz Hubei inklusive der Stadt Wuhan zum Risikogebiet. Im Februar folgten weitere Länder und Regionen in Ostasien. Vom 26. Februar bis zum 2. April wurden zahlreiche Regionen und Länder in Westeuropa und Nordamerika als Risikogebiete eingestuft.[387]
Im Februar galten in Deutschland noch keine Einreisebeschränkungen für Personen aus Risikogebieten. Ab 27. Februar sollten Flugreisende aus China, Südkorea, Japan, Iran oder Italien den Behörden ihren Aufenthaltsort sowie eine Kontaktmöglichkeit mitteilen.[213] Anfang März rief Bundesgesundheitsminister Spahn dazu auf, auf Reisen in besonders betroffene Regionen in Italien, aber auch in Nordrhein-Westfalen zu verzichten.[388]
Grenzschließungen und Quarantänemaßnahmen im März und April
Am 16. und 17. März schloss die Bundesregierung dann die deutschen Grenzen weitgehend für den Reiseverkehr. Schon am 16. März 2020 wurden die Grenzen zu den Nachbarstaaten Frankreich, Österreich, Luxemburg, der Schweiz und Dänemark geschlossen, die teilweise vom RKI zu Risikogebieten erklärt worden waren.[389] Ab 17. März galten entsprechende Beschränkungen auch für Reisen von außerhalb der EU nach Deutschland, nachdem die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union einen entsprechenden Beschluss gefasst hatten.[390] Am selben Tag sprach das Auswärtige Amt zum ersten Mal eine „weltweite“ Reisewarnung aus (die sich auf alle Gebiete in ausländischen Staaten bezog).[391] Insgesamt durften damit Menschen, die weder Deutsche noch dauerhaft im Land ansässig waren, nur noch aus einem „triftigen Reisegrund“ nach Deutschland kommen. Als triftige Gründe galten bspw. Berufspendeln oder der grenzüberschreitende Warenverkehr.[392] Wer eine Pauschalreise aufgrund offizieller Reisewarnungen oder Einreisestopps nicht antreten kann, kann den Reisevertrag kündigen. Personen, die aufgrund von individueller Vorsicht eine Reise nicht antreten wollten, sowie Individualreisende waren hingegen teils auf Kulanz angewiesen.[393] Wird eine Flugverbindung aufgrund der Virusepidemie ganz gestrichen, wird dem Reisenden der Ticketpreis erstattet; ob darüber hinaus Anspruch auf Entschädigung besteht, ist strittig.[394]
Ab dem 10. April 2020 mussten nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern alle Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrten und sich dort mehrere Tage aufgehalten hatten, für 14 Tage in häusliche Quarantäne.[395][396] Nicht betroffen waren von Anfang an Berufspendler; Ausnahmen gelten für Lastwagenfahrer, medizinisches Personal und bestimmte Saisonarbeiter. Ebenfalls ab dem 10. April 2020 wies das Robert Koch-Institut keine internationalen Risikogebiete mehr aus, da sich die Epidemie mittlerweile weltweit verbreitet habe.[397] Die Quarantäneregelungen wurden später nach Reiseland differenziert. Oberverwaltungsgerichte erklärten eine pauschale Quarantänepflicht für Rückkehrer für unrechtmäßig, bestätigten aber eine nach Staaten differenzierende Regelung.[398][399] Ab dem 15. Mai wurden die Kontrollen an den deutschen Außengrenzen zu einigen Ländern aufgehoben, an anderen auf Stichproben reduziert.[400]
Rückholprogramm
Da weltweit Grenzen geschlossen wurden und Flug- und Fährverbindungen gestrichen wurden, strandeten zahlreiche deutsche Staatsbürger im Ausland. Am 17. März 2020 begann daher ein Rückholprogramm für deutsche Staatsbürger.[401] Bis zum 26. März 2020 wurden auf Initiative des Auswärtigen Amts, teils in Kooperation mit anderen EU-Ländern, etwa 160.000 Menschen aus dem Ausland per Flugzeug nach Deutschland gebracht.[402] Am 22. April 2020 erklärte Bundesaußenminister Maas, dass Reisende, die die „weltweite Reisewarnung“ ignorierten und im Sommer 2020 im Ausland Urlaub machten, nicht damit rechnen könnten, mit Hilfe des Auswärtigen Amtes nach Deutschland zurückgeholt zu werden.[403]
Situation ab Juni
Grenzöffnungen
Nach einem gemeinsamen Beschluss der EU-Innenminister vom 5. Juni sollte ab dem 15. Juni im Schengen-Raum wieder die volle Personenfreizügigkeit gelten. Auch alle infolge der Corona-Pandemie erlassenen Quarantäne-Regelungen für Reisende im Schengen-Raum sollten bis Ende des Monats beendet werden.[404] Das Bundeskabinett beschloss am 3. Juni 2020 die Aufhebung der Reisewarnung für 31 Staaten zum 15. Juni 2020. Dabei handelt es sich um die 26 Staaten der EU sowie Großbritannien, Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.[405] Für mehr als 160 Länder außerhalb der Europäischen Union verlängerte die Bundesregierung die Reisewarnung für Touristen bis zum 31. August.[406] Eine Reihe von Reisewarnungen und Quarantäneregelungen blieben allerdings am 15. Juni auch für Reisen innerhalb des Schengen-Raums noch bestehen.[407] Seit dem 2. Juli konnten Bürger aus elf Nicht-EU-Staaten, darunter Australien, Kanada und Tunesien, wieder ohne Einschränkungen nach Deutschland einreisen.[408]
Risikogebiete
Seit dem 15. Juni 2020 wies das RKI wieder – analog zur Bestimmung solcher Gebiete in Deutschland – internationale Risikogebiete aus, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind u. U. von Quarantäneregelungen der Bundesländer betroffen. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.[409]
Am 1. Oktober 2020 ging das Auswärtige Amt dazu über, wieder „umfassend differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise bzw. Reisewarnungen für einzelne Länder“ anstatt einer pauschalen Reisewarnung herauszugeben.[410] Eine Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen gilt grundsätzlich weiterhin für alle Länder, die von der Bundesregierung als Risikogebiet eingestuft sind. Für Länder, bei denen sowohl das Infektionsgeschehen gering ist als auch uneingeschränkte Reisemöglichkeiten bestehen und keine sonstigen Gründe dagegensprechen, wird die Reisewarnung aufgehoben und das AA rät in diesen Fällen zu besonderer Vorsicht.
Die Liste der Risikogebiete wird regelmäßig angepasst. Eine aktuelle Übersicht findet sich auf den Seiten des Robert Koch-Instituts.[409]
Quarantänemaßnahmen und Tests
Ende Juli beschlossen die Gesundheitsminister der Bundesländer, neben der 14-tägigen Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten, einen Test auf das Virus an Flughäfen anzubieten;[411] fällt der Test negativ aus, entfällt bzw. verkürzt sich die Quarantänepflicht für die Reiserückkehrer.[412] Zur Kostenübernahme für einen Test innerhalb von 72 Stunden nach Einreise wurden die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet.[413] Außerdem wurde bundesrechtlich[414] für Einreisende aus Risikogebieten eine Testpflicht auf Anforderung des Gesundheitsamts innerhalb von zwei Wochen nach Einreise eingeführt.
Am 27. August beschlossen Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder ein Ende der kostenlosen Tests für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten zum 15. September 2020. Die Testpflicht für Reisende aus Risikogebieten wird vorerst aufrechterhalten. Möglichst am 1. Oktober soll eine neue Regelung zur Selbstisolation eingeführt werden.[254]
Die Regelungen für Einreisende und Pendler ändern sich regelmäßig. Aktuelle Informationen finden sich auf der Webseite der Bundesregierung.[415]
Kreuzfahrten
Die meisten Reedereien von Kreuzfahrtschiffen verzichteten in ihren Planungen vom August 2020 darauf, vor dem 1. November 2020 den Großteil ihrer Flotte wieder einsetzen zu wollen.[416]
Zuwanderung
Ende Juni 2020 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamts etwa 40.000 Menschen weniger in Deutschland als zum Jahresende 2019, was einem Rückgang der Wohnbevölkerung um 0,05 % entspricht. Dies wird vor allem auf eine pandemiebedingt geringere Zuwanderung zurückgeführt.[417]
Digitale Kontaktnachverfolgung und Überwachung von Bewegungsdaten
Die Deutsche-Telekom-Tochter Motionlogic stellte dem Robert Koch-Institut Mitte März kostenfrei anonymisierte Handydaten der Funkzellen zur Verfügung,[418] da auf diese Weise – insbesondere durch den Vergleich früherer Bewegungsmuster mit den aktuellen – nachvollziehbar sein solle, in welchem Ausmaß die regierungsamtlich dringend angeratene Zurückhaltung beim Aufhalten außerhalb der eigenen Wohnung von der Bevölkerung befolgt werde.[419] Eine solche Weitergabe von Daten wird allerdings von vielen Seiten als nutzlos kritisiert,[420] so wurde sie auch von der Telekom selbst wenige Tage zuvor als „Unfug“ bezeichnet, da eine Funkzellenabfrage viel zu ungenau ist, um den Standort einzelner Menschen auf einen Haushalt einzugrenzen.[421] Datenschützer kritisieren außerdem, dass „anonymisierte“ Datensätze selten wirklich anonym sind und weit über 90 % der Personendatensätze aus einem Pool „anonymisierter“ Daten korrekt einzelnen Personen zugeordnet werden können.[422]
Am 16. Juni wurde eine Kontakt-Nachverfolgungs-App namens Corona-Warn-App veröffentlicht. Die Corona-Warn-App soll Nutzer darüber informieren, ob sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. Das soll dazu beitragen, Infektionsketten schneller zu unterbrechen.[423] Es sind weitere Apps für verschiedene Zwecke entwickelt worden.
Wirtschaftliche Folgen
Aufgrund der Pandemie und der in Folge ergriffenen Maßnahmen kam es zu einer weltweiten Wirtschaftskrise, von der auch Deutschland stark betroffen ist. Viele Branchen waren während des Lockdowns direkt von Betriebsschließungen betroffen. Andere litten unter indirekten Folgen der Pandemie, insbesondere dem Einbruch der Nachfrage oder dem Zusammenbruch von Lieferketten.[424] Die am stärksten betroffenen Branchen waren nach einer Studie des Ifo-Instituts Reisebüros und Veranstalter (Einbruch der Geschäfte im April 2020 um 84 %), die Luftfahrtbranche (minus 76 %), das Gastgewerbe (minus 68 %), das Gesundheitswesen (minus 45 %), Kunst, Unterhaltung und Erholung (minus 43 %) sowie der Fahrzeugbau (minus 41 %). Profitieren konnte nur die Pharmaindustrie mit einem Anstieg der Auslastung um 7 %.[425] Selbst bei medizinischen Labore kam es zu einem Rückgang der Routinediagnostik (minus 70 %) sodass Kurzarbeit in allen Bereichen außer der molekularen Virusdiagnostik angeordnet werden musste. Die zusätzlichen COVID-19 Tests konnten das Defizit nicht kompensieren.[426]
Bis zum 26. April meldeten Unternehmen für 10,2 Millionen Menschen Kurzarbeit an – mit Abstand der höchste Wert aller Zeiten. Im April waren 308.000 Menschen mehr arbeitslos als noch im März und 415.000 mehr als im April 2019.[427] Laut Statistischem Bundesamt schrumpfte das Bruttoinlandsprodukt von April bis Juni 2020 um 10,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das sei der stärkste Rückgang seit Beginn der vierteljährlichen Berechnungen für Deutschland im Jahr 1970. Nach Einschätzung von Bundesbank und verschiedenen Wirtschaftsforschungsinstituten zeichnet sich allerdings für das dritte Quartal 2020 wieder eine Erholung der Konjunktur ab.[428]
Eine am 13. Mai erschienene Studie von ifo Institut für Wirtschaftsforschung und Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung stellt fest, dass Gesundheitsschutz und wirtschaftliche Entwicklung nicht in direktem Gegensatz stehen. Sowohl ein sehr harter Lockdown als auch eine zu starke Lockerung der Maßnahmen könnten die wirtschaftliche Entwicklung stark einschränken. Den geringsten wirtschaftlichen Schaden vermuten die Autoren bei einer leichten, schrittweisen Lockerung der Beschränkungen und einer Reproduktionszahl von ca. 0,75.[185]
Engpässe beim Einzelhandel
Einzelhändler verzeichneten insbesondere zu Beginn des Lockdowns höhere Umsätze an Desinfektions- und Reinigungsmitteln, an haltbaren Lebensmitteln sowie frischen Lebensmitteln.[429] Teilweise kam es anfangs zu Lieferengpässen im Einzelhandel. Betroffen waren zeitweilig insbesondere Nahrungsmittel wie Nudeln, Mehl, Reis, H-Milch und Fertiggerichte sowie manche Toilettenartikel. Der Absatz von Toilettenpapier stieg im Februar auf zum Teil das 7-Fache.[430] Als Ursachen kommen Hamsterkäufe, die Verlagerung des Bedarfs hin zu privaten Haushalten und Störungen in Logistik- und Zulieferketten in Betracht.
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Ausverkauftes Toilettenpapier in einem Drogeriemarkt, Mitte März 2020
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Ausverkaufte Seifen und Desinfektionsmittel in einem Drogeriemarkt, Mitte März 2020
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Fast leeres Nudelregal in einem Supermarkt, März 2020
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Leeres Regal ohne Reinigungsmittel in Supermarkt, März 2020
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Infotafel vor Einzelhandelsgeschäft, Ende März 2020
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Hinweiszettel an einer Bäckerei, Ende März 2020
Produktionsumstellung als Folge des Krisenmarktes
Aufgrund der veränderten Nachfrage und Marktstruktur haben zahlreiche Unternehmen in Deutschland versucht, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen. So wurde in einem Fall die Produktion von Speiseeis auf Pasta umgestellt,[431] diverse Brennereien und Brauereien begannen, Desinfektionsmittel herzustellen oder Alkohol aus der Produktion alkoholfreien Bieres zu spenden[432][433] und verschiedene Unternehmen der Bekleidungsindustrie erweiterten ihre Produktpalette um Atem- oder Mundschutzmasken.[434][435]
Gesundheitliche Folgen
Knappheit an Schutzmasken und Arzneimitteln
Bereits Ende Februar waren Schutzmasken in den Apotheken vielerorts ausverkauft.[436]
Die Ärztevereinigung Marburger Bund im Saarland warnte am 27. März, dass für Kliniken und Arztpraxen in Deutschland und Europa ein Maskenmangel sogar für professionelle Schutzmasken drohe.[437]
Aufgrund der Knappheit veröffentlichte unter anderem die Feuerwehr der Stadt Essen im März Schnittmuster und Nähanleitungen für Behelfsmasken.[438][439] Auch die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nahmen das Thema auf.[440][441] Beschäftigte im Gesundheitswesen beklagten, provisorische Masken würden ihnen keinen ausreichenden Schutz bieten und entsprächen nicht den Hygienestandards. Andere hielten dagegen, ein teilweiser Schutz sei besser als gar keiner.[442]
Aufgrund des drohenden Mangels sind manche Kliniken bereits im März 2020 dazu übergegangen, Behelfsmundschutz herzustellen,[443] oder die Bevölkerung zu Spenden von geeignetem Behelfsmundschutz aufzurufen.[444] An der Produktion von Behelfsmundschutz beteiligten sich Werkstätten für behinderte Menschen[445][446] und Freiwillige, darunter auch Näh-Initiativen von Geflüchteten.[447][448]
Einige Staaten reagierten mit Exportstopps für Schutzausrüstung,[449] wobei es auch zu einem Dominoeffekt kam.[450][451]
Annalena Baerbock, Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, forderte Mitte Juni 2020, dass der Staat den Unternehmen Planungssicherheit bei der inländischen Produktion von FFP2-Filtermasken bieten solle.[452]
Rückgang von Arztbesuchen sowie Blut- und Plasmaspenden
Es kam zu einem allgemeinen Rückgang bei Hausarztbesuchen, auch bei Symptomen mit möglichen schwerwiegenden Ursachen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall.[453] Auch sank die Bereitschaft, Blut und Blutplasma zu spenden. Das Bundesgesundheitsministerium warnte deshalb am 19. März vor einem drohenden Mangel an Blutspenden.[454] Die Deutsche Gesellschaft für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie rief verstärkt auf, Blut zu spenden.[455]
Gesellschaftliche Folgen
Ausgrenzung und Diskriminierung
Wie schon während der SARS-Epidemie kam es außerhalb Asiens zu Diskriminierung und Ausgrenzung von Personen tatsächlich oder vermeintlich chinesischer Herkunft.[456][457][458] Auch in Deutschland wurden vielfach Diskriminierungen von Menschen ostasiatischer Herkunft festgestellt und in den Medien dargestellt, beispielsweise Abweisungen in Arztpraxen[459][460] die Nichtzulassung zu Aufnahmeprüfungen an einer Hochschule[461][459], außerdem Verunglimpfungen und Anfeindungen im Alltag bis hin zu tätlichen Angriffen.[462][463] Amnesty International Deutschland e. V. erklärte, auch in deutschen Medien lasse sich eine Mischung aus diffuser Angst und rassistischen Stereotypen beobachten[464] und kritisierte insbesondere zwei Schlagzeilen von Bild[465] und Der Spiegel.[466]
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes berichtete am 6. Mai 2020 zusammenfassend über mehr als 100 Anfragen zu Diskriminierungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.[467] Mehr als die Hälfte der Fälle betrafen Benachteiligungen aufgrund der ethnischen Herkunft, im gesamten Spektrum von rassistischem Verhalten in der Öffentlichkeit über Racial Profiling und Hassbotschaften am Arbeitsplatz bis zu körperlichen Übergriffen. Diskriminierungen richteten sich laut Antidiskriminierungsstelle aber auch gegen andere benachteiligte Gruppen. Beispielsweise scheiterten Menschen mit Gehhilfe an Auflagen in Supermärkten, wenn dort ein Einkaufswagen vorgeschrieben sei.[468]
Die Plattform Ichbinkeinvirus.org ist ein Netzwerk, das Erfahrungsberichten von Betroffenen von Corona-spezifischem Rassismus eine Plattform gibt und ihnen gleichzeitig Hilfsangebote anbietet.[469][470]
Kriminalität
Die Pandemie und der Lockdown führten auch zu einer Verschiebung der Kriminalität.[471] Einerseits häuften sich Berichte über Corona-spezifische Straftaten wie den Diebstahl von Desinfektionsmittel und Mund-Nasen-Schutzmasken,[472] teils gewalttätige Konflikte um Ausgangsbeschränkungen und Abstandsgebote[473] oder neue Formen der Cyber-Kriminalität wie eine Fake-Internetseite, die sich als Antragsseite des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums für Soforthilfen ausgab.[474] Andererseits ging durch die Ausgangsbeschränkungen die Zahl der Einbrüche und Raubüberfälle drastisch zurück.[471] Weiter wird von vielen unberechtigten Soforthilfeempfängern ausgegangen. So hatte allein Berlin Anfang Juni 2020 bereits für 209.000 Selbstständige und Kleinstunternehmen Anträge auf Soforthilfe bewilligt, obwohl nach Einschätzung von Bundeswirtschaftsstaatsekretär Ulrich Nußbaum nur etwa 170.000 anspruchsberechtigte Unternehmen in Berlin existierten.[475]
Als Folge der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wird eine Zunahme häuslicher Gewalt befürchtet, die allerdings schwer nachzuweisen ist.[476]
Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr
Während des Lockdowns im März und April fuhren 70 bis 90 Prozent weniger Personen mit dem ÖPNV.[477] Die Deutsche Bahn und andere Unternehmen reduzierten ihren Fahrplan.[478] In der ersten Maihälfte kehrten die meisten Unternehmen wieder zum Regelfahrplan zurück.[479][480] Die Fahrgastzahlen lagen allerdings zunächst noch deutlich unter dem Normalniveau.[481][477]
Es wurde diskutiert, ob die Pandemie angesichts des ausgeprägten Fahrgastrückgangs – bei einem Anstieg der Home-Office-Nutzung, einem Anstieg des Fahrradverkehrs und einem nur leichten Rückgang des Kfz-Verkehrs und öffentlicher Förderung der Automobilhersteller – die Verkehrswende infrage stelle.[482]
Das Radverkehrsnetz in Deutschland wurde nach Beginn der Pandemie weiter ausgebaut, man spricht auch von Pop-up-Radwegen. Fahrradverkäufe und -anmietungen verzeichneten nach Beginn der Lockerungen eine erhöhte Nachfrage.[483]
Auswirkungen auf die Arbeitsteilung in Familien
Viel diskutiert wurden die Folgen von Schul- und Kitaschließungen für die Arbeitsteilung in Familien. Im April und Mai wurde vielfach davor gewarnt, dass Mütter wesentlich mehr belastet seien als Väter. Eine Reihe von Studien deutete darauf hin, dass Mütter sich wegen des Betreuungsaufwands aus dem Arbeitsmarkt zurückzogen. Die Soziologin Jutta Allmendinger sprach von einem „Rückfall auf eine Rollenteilung wie zu Zeiten unserer Großeltern“.[484] Eine umfangreiche Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung zur Situation von Familien während des Lockdowns kam zu einem anderen Ergebnis: „Die gegenwärtig diskutierte These der Retraditionalisierung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung lässt sich auf Basis der in dieser Studie analysierten repräsentativen Daten nicht bestätigen.“ So sei die elterliche Aufgabenteilung bereits vor der Krise überwiegend traditionell gewesen und der Hauptteil der Haus- und Familienarbeit wurde von Müttern geleistet. Während der Schul- und Kitaschließungen seien dagegen die Geschlechterunterschiede bei der Zeitverwendung für Haus- und Familienarbeit eher geringer geworden. Im Durchschnitt sei der tägliche Zeitaufwand für Haus- und Familienarbeit der Eltern von Kindern unter 16 Jahren im April 2020 im Vergleich zum Referenzwert 2018 bei den Müttern von 6,6 auf 7,9 Stunden angestiegen, bei Vätern von 3,3 auf 5,6 Stunden.[15]
Kritik und Kontroversen
Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Deutschland fanden insgesamt hohe Zustimmung in der Bevölkerung. Es kam aber auch zu einer Reihe von scharfen, öffentlich ausgetragenen Kontroversen um Covid-19 und die Reaktionen darauf in Politik, Wissenschaft und Gesundheitssystem. Das betraf die Gefährlichkeit der Krankheit, die Wirksamkeit bestimmter Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und nicht zuletzt mögliche unerwünschte Nebenfolgen dieser Maßnahmen.
Kontaktbegrenzungen
Mögliche medizinische Folgen
Einige italienische Forscher kritisierten am 16. März 2020 die Maßnahmen in Deutschland als zu schwach und empfahlen dringend eine sofortige Ausgangssperre, um die Anzahl der Infizierten im Griff zu behalten.[485] Roberto Burioni, einer der bekanntesten Virologen in Italien, warnte Deutschland davor, die Geschwindigkeit der Ausbreitung des Coronavirus zu unterschätzen.[485] Italien habe dies wochenlang getan und habe das Virus zu lange mit der normalen Grippe auf eine Stufe gestellt.[485] Man wolle nun andere Länder vor ähnlichen Fehlern bewahren.[485]
Dementgegen sprach sich der Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery, auch vor dem Hintergrund der italienischen Entwicklung, sowohl gegen Ausgangssperren als auch gegen Grenzschließungen aus, die „politischer Aktionismus“ seien.[486][487] Wolfgang Wodarg, Arzt und Politiker sowie ehemaliger Leiter eines städtischen Gesundheitsamts, kritisierte im Februar/März 2020 die Empfehlungen der WHO und des RKI als Panikmache.[488] Auch der Virologe Jonas Schmidt-Chanasit empfahl individuelle an das deutsche Gesundheitssystem und die Situation Deutschlands angepasste Maßnahmen und äußerte sich kritisch über mögliche Ausgangssperren und Versammlungsverbote, weil sie den sozialen Stress förderten, was ebenfalls Krankheiten auslösen könne.[489] Der Virologe Christian Drosten erklärte, es gebe keine Forschungsdaten zur Wirksamkeit von Ausgangssperren im Pandemiefall.[490] Auch der Virologe Alexander Kékule sprach sich gegen Ausgangssperren aus; solche Maßnahmen setzten die Bürger zu sehr unter Druck, mit „extremen psychologischen Folgen“. Auch sei der Kollateralschaden zu hoch, wenn man wegen einer sehr kleinen Minderheit 95 Prozent der Bevölkerung einsperre.[490] Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Klaus Reinhardt lehnte am 20. März Ausgangssperren ab: „[…] das halte ich für kontraproduktiv. Damit schaffen Sie eine gespenstische Atmosphäre, die die Menschen extrem ängstigt.“[491]
Im März waren laut einer Analyse der DAK 25 % weniger Menschen mit einem Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert worden als im März der Jahre 2018 und 2019. Es müsse vermieden werden, dass Menschen aus Angst vor dem Virus trotz dringendem Behandlungsbedarf nicht in die Krankenhäuser kämen.[492]
Michael J. Ryan, Direktor des WHO-Programms für Gesundheitsnotfälle, das innerhalb der Weltgesundheitsorganisation für die Eindämmung der Pandemie zuständig ist,[493] warnte vor den Nachteilen von Ausgangssperren und forderte, sich darauf zu konzentrieren, die Zahl der Tests wie in China, Südkorea, und Singapur massiv zu erhöhen.[494] Der Gesundheitswissenschaftler und Statistiker John Ioannidis verwies darauf, dass aktuelle Entscheidungen ohne zuverlässige Datengrundlage fielen, aber von großer Tragweite seien und große Schäden nach sich ziehen könnten.[495][496] Die Sterblichkeitsrate für SARS-CoV-2 (1,3 %) unterscheidet sich nicht signifikant von der Sterblichkeitsrate für in einem französischen Krankenhaus identifizierte häufige Coronaviren: „SARS-CoV-2: fear versus data.“ (dt. etwa „Angst versus Daten.“)[181]
Gérard Krause, der Abteilungsleiter Epidemiologie am Braunschweiger Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, mahnte vor überschießenden Handlungen, „die möglicherweise mehr Schaden anrichten können als die Infektion selbst“,[497][498] und gab zu bedenken, „dass zum Beispiel Arbeitslosigkeit Krankheit und sogar erhöhte Sterblichkeit erzeugt. Sie kann Menschen auch in den Suizid treiben. Einschränkung der Bewegungsfreiheit hat vermutlich auch weitere negative Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung.“[497][498] Die gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen könnten mehr Krankheits- und Todesfälle erzeugen als das Coronavirus selbst,[498] weshalb man sich auf gezieltere Maßnahmen fokussieren solle.[497][498]
BÄK-Präsident Reinhardt sprach sich am 30. März dafür aus, dass „alle, die immun sind […] ins Normalleben entlassen werden könnten.“[499][500] Dafür sei es gut, möglichst viele auf Antikörper zu testen.[499][500]
Grundrechtseingriffe und gesellschaftlich-politische Folgen
Eine Reihe von Geistes- und Sozialwissenschaftlern wie der Historiker René Schlott und der Philosoph Julian Nida-Rümelin sprachen sich im März 2020 dafür aus, die Einschränkungen von Grundrechten wie Versammlungsfreiheit, Gewerbefreiheit oder Recht auf Asyl schnellstmöglich zu beenden und möglichst bald das soziale, kulturelle und ökonomische Leben wieder hochzufahren. Beide warnten vor den Gefahren durch dauerhafte Grundrechtseinschränkungen und die – so Schlott – „Bereitwilligkeit, fast Willfährigkeit“, mit der die Einschränkungen hingenommen würden.[501] Dagegen erklärte zeitgleich die Nationale Akademie der Wissenschaften die von Bund und Ländern ergriffenen Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen für „derzeit dringend erforderlich“.[192] Hans-Jürgen Papier, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, erklärte, der Staat müsse zwischen Freiheit und Sicherheit der Bürger abwägen. Deshalb müsse auch im Krisenfall die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen regelmäßig mit Hilfe Sachverständiger geprüft werden. Die Auswahl der Sachverständigen müsse alle einschlägigen wissenschaftlichen Fächer berücksichtigen, also neben Medizin und Naturwissenschaften auch Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaften und andere.[502]
Nichteinhaltung von Kontaktbegrenzungen
Die Durchführung der Kommunalwahlen in Bayern 2020 am Sonntag, den 15. März 2020 mit Wahllokalen stieß auf deutliche Kritik,[503] da bereits zwei Tage zuvor der bayerische Ministerpräsident Markus Söder drastische Maßnahmen wie Schulschließungen angekündigt hatte, aber erst am Folgetag der Wahl den Katastrophenfall für Bayern ausrief.[504] Die Stichwahlen zur Kommunalwahl in Bayern am 29. März fanden als reine Briefwahlen statt, ohne dass sich die Wahlberechtigten dazu anmelden mussten.[505]
In Fernsehsendungen wurde über Personen berichtet, welche sich nicht an die Ausgangsbestimmungen hielten und gruppenweise bei Corona-Partys feierten und sich öffentlich präsentierten. In Einzelfällen hielten sich sogar Personen, die sich isolieren sollten, nicht an die Ausgangssperren. Dies hatte wiederum Gegenreaktionen in der Bevölkerung zur Folge. Viele Prominente und Ärzte starteten Aufrufe in den sozialen Medien, um die Bevölkerung dazu zu veranlassen, zu Hause zu bleiben.[506]
Die Quarantäne für erkrankte Personen und solche, die mit Erkrankten Kontakt hatten, wurde in einigen Fällen gerichtlich angeordnet[507] und Quarantäneanordnungen wurden in extremen Fällen auch erzwungen, indem die Personen von der Polizei in Gewahrsam genommen wurden.[508]
Unterschiedliche Behandlung besonders gefährdeter Menschen
Am 28. März 2020 teilte Kanzleramtsminister Helge Braun mit, dass seiner Ansicht nach „[ä]ltere Menschen […] noch deutlich länger als Jüngere mit Kontakteinschränkungen rechnen“ müssten.[509] Alexander Kekulé, Julian Nida-Rümelin, Boris Palmer, Christoph M. Schmidt, Thomas Straubhaar und Juli Zeh gaben in einem „Appell“ zu bedenken, dass die Wahrscheinlichkeit, dass nicht vorerkrankte Jüngere an COVID-19 sterben, um den Faktor 50 niedriger liege als bei Hochaltrigen. Da das Bundesverfassungsgericht es erlaube, „Ungleiches ungleich zu behandeln“, spreche also nichts gegen besondere Kontaktbeschränkungen für Hochrisikogruppen.[510]
Franziska Giffey hingegen erklärte am 9. April 2020 in ihrer Eigenschaft als für Seniorenfragen zuständige Bundesministerin, sie sei nicht der Meinung, „dass wir eine Zweiklassengesellschaft aufmachen sollten zwischen denen, die rausdürfen[,] und denen, die drin bleiben müssen.“ Man könne an die älteren Menschen appellieren, sich vernünftig zu verhalten, statt ihnen verbieten zu wollen, das Haus zu verlassen. „Ältere Menschen sind mündige Bürger“, betonte die Ministerin.[511]
Im April 2020 gab das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Stellungnahme mit dem Titel „Menschenrechte Älterer auch in der Corona-Pandemie wirksam schützen“ ab. Das Institut bewertet die These als richtig, dass der Staat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit älterer Menschen auf seinem Staatsgebiet effektiv zu schützen versuchen müsse. Es verurteilt aber die „Fehleinschätzung“, „dass alle älteren Menschen schutzbedürftig sind, weil verkannt wird, dass Ältere keine homogene Gruppe bilden, sondern das Risiko vom individuellen Gesundheitszustand und von der Lebenssituation abhängt. Wird zu häufig betont, dass Ältere vor allem schutzbedürftig seien, werden negative Altersbilder bekräftigt, die dann beim weiteren Umgang mit der Krise auch Grundlage für diskriminierende Regelungen sein können, etwa wenn verlangt würde, dass Ältere schwerwiegende Einschränkungen ihrer Rechte auch für längere Zeit ohne Ausgleichsmaßnahmen hinnehmen sollen.“[512]
Föderales System bei der Pandemiebekämpfung
Besonders im März kritisierten Medien,[513] Politiker[514] und Wissenschaftler[515] den Föderalismus: Er verhindere klare Entscheidungen und deren schnelle, bundeseinheitliche Umsetzung. Das behindere die Bekämpfung der Epidemie. Das uneinheitliche Vorgehen bei Verboten von Großveranstaltungen wurde dabei als Negativbeispiel genannt. Positiv hervorgehoben wurden dagegen eher zentralistisch regierte Länder wie China, Frankreich, Italien oder Spanien. Diese hätten bei Verboten oder dem Ausweisen von Sperrgebieten schneller und entschiedener gehandelt.
Schon im März wurde dagegen eingewandt, die Koordination zwischen Bund, Ländern und dem Robert Koch-Institut funktioniere prinzipiell gut.[516][517] Mitte April wurde dann von den deutschen Medien der Föderalismus vielfach gelobt. Deutschland leide nur scheinbar unter dem Flickenteppich verschiedener Regeln. Der Föderalismus mache es möglich, unterschiedliche Wege auszuprobieren und lokal angepasste Lösungen zu finden. Das sei wichtig, weil das Ansteckungsrisiko und die Lebensverhältnisse in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern unterschiedlich seien.[518][519] Im Vergleich mit den Nachbarländern zeige sich, dass kein demokratisch verfasster Zentralstaat die Corona-Krise bislang besser gemeistert habe als Deutschland.[520][521]
Einschätzungen der Gefahrenlage
Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte am 22. Januar 2020 erklärt, „dass nur wenige Menschen von anderen Menschen angesteckt werden können“ und dass sich das Virus nicht sehr stark auf der Welt ausbreiten würde.[522] Dies wurde vom Virologen Alexander Kekulé kritisiert, der am selben Tag erklärte, dass er „nicht ganz die Gelassenheit des Robert Koch-Instituts“ teile.[523] Ab dem 2. März bewertete das RKI die „Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland“ als „mäßig“.[524] Ab 17. März wurde die Risikobewertung mit „hoch“ angegeben.[159] Kritisiert wurde, dass das RKI häufig Falscheinschätzungen vorgenommen habe.[525] Wissenschaftler und Medien erklärten allerdings, es sei Kern der Wissenschaft, dass Erkenntnisse stets revidiert werden könnten. Wissenschaftler gewännen aus neuen Daten immer wieder neue Erkenntnisse und änderten daraufhin ihre Einschätzungen, gerade bei einer bislang unbekannten Krankheit. Außerdem seien Vorhersagen zur Entwicklung komplexer, nichtlinearer Systeme immer mit erheblicher Unsicherheit behaftet – aber deshalb keineswegs beliebig.[526][165]
Umgang mit abweichenden Ansichten
Im Verlaufe der Ausbreitung in Deutschland und des Lockdowns bezweifelten einige Mediziner, darunter Wolfgang Wodarg, Sucharit Bhakdi und Stefan Hockertz, die Gefährlichkeit des Virus und kritisierten die ihrer Ansicht nach überzogenen Maßnahmen. Es gab unterschiedliche Positionen darüber, wie mit diesen von Fachwissenschaftlern zurückgewiesenen Ansichten umgegangen werden sollte.
Der Konfliktforscher Johannes M. Becker kritisierte, dass die Regierung bei der Bewertung ihrer Maßnahmen nur eine kleine Zahl an Experten-Meinungen und Denkrichtungen berücksichtige. Er forderte Multidisziplinarität. Auch Leute wie Wodarg hätten „bestimmte Erfahrungen, Wissen und Lösungsansätze“. Die Verengung im öffentlichen Diskurs habe die Proteste gegen die Maßnahmen verstärkt und das Gefühl erzeugt, hinter dem Handeln der Regierung würden andere Interessen stehen.[527] Der Wissenschaftsredakteur Martin Mair hält die Thesen von Wodarg im März 2020 für „gefährlich verkürzt“. Jedoch gehören die Ansichten und Mahnungen von Wodarg und weiteren Bürgern für Mair mit zur Demokratie, genauso wie es auch unterschiedliche wissenschaftliche Positionen gäbe, müsse man auch unterschiedliche Ansichten von Bürgern aushalten.[528]
Dagegen bedauerte Theodor Dingermann, dass auf Verschwörungstheorien basierende oder wichtige Teilaspekte nicht berücksichtigende Denkansätze diesem Diskurs mehr schaden würden, wie dies beispielsweise bei Wodarg oder Bhakdi geschehe. So könnten seriöse Alternativmeinungen, zu denen er die Ansichten von Carsten Scheller zählt, nicht ausreichend wahrgenommen werden. Scheller hatte sich kritisch über Verzerrungen in der Statistik geäußert, die zu falschen Vorhersagen führten.[529] Joachim Müller-Jung vertrat in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung den Standpunkt, Meinungsvielfalt bedeute nicht, jede wissenschaftliche Minderheitenmeinung trotz offensichtlicher methodischer Schwächen als gleichwertig zu behandeln. Auswahl nach Kompetenz und Fehlern sei kein Totschweigen oder Rosinenpicken.[530]
Offener Luftverkehr aus Risikogebieten
Mitte März wurde von Medien kritisiert, dass Flugreisen aus Ländern wie dem Iran, die vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete eingestuft waren, weiterhin erlaubt waren – trotz Reisewarnungen und Schließungen der EU-Außengrenzen am Boden.[531] Vor diesem Hintergrund sei es laut Jörg Radek, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, unverantwortlich, dass Flugpassagiere aus Risikogebieten überwiegend weder auf das Coronavirus getestet noch in Quarantäne geschickt werden.[532] Am 2. April trat eine Einreisebegrenzung in Kraft, wonach Personenbeförderungen aus dem Iran untersagt wurden.[533] Wenig später wurden weitere Quarantänemaßnahmen für Einreisende beschlossen.
Kontroverse um Wirksamkeit und Einsatz einfacher Schutzmasken
Der Einsatz von einfachen Masken und Behelfsmasken wurde insbesondere im März und April 2020 kontrovers diskutiert. Die WHO empfahl ursprünglich, in der Öffentlichkeit keine Masken zu tragen, weil die Gefahr bestünde, dass sich die Menschen zu sicher fühlten. WHO-Nothilfedirektor Michael J. Ryan warnte vor zusätzlichen Infektionsrisiken durch inkorrektes Abnehmen der Masken und riet davon ab, Mundschutz zu tragen, wenn man nicht selbst krank sei.[534] Auch das Robert Koch-Institut wies wegen fehlender Nachweise für die Schutzfunktion von selbstgemachten Masken im Vergleich zu MNS und FFP-Masken von einer Nutzung durch breite Bevölkerungsschichten zunächst ab. Am 2. April 2020 änderte das Robert Koch-Institut seine Aussagen dahingehend, dass auch einfache Schutzmasken sinnvoll seien, um das Risiko der Ansteckung anderer zu verringern.[535]
Schon im März hatten sich verschiedene Wissenschaftler und Medien für die Nutzung von Schutzmasken ausgesprochen. Der Virologe Christian Drosten erklärte am 23. März in seinem Podcast, dass einfache Schutzmasken zwar nicht gegen eine eigene Infektion, aber als Schutz für Fremde sinnvoll sein könnten.[536] In der taz erschien am 30. März 2020 ein Artikel, der in Deutschland eine Maskenpflicht für alle forderte.[537] Die Rheinische Post gab wiederum zu bedenken, dass eine Maskenpflicht ohne vorhandene Masken nicht funktioniere. Dieser Engpass müsse dringend behoben werden.[538] Allerdings warnten weiterhin Experten, wie bspw. der Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie, Bernd Salzberger, die Wirkung einfacher Masken zum Selbstschutz (aber nicht zum Fremdschutz) sei ausgesprochen schlecht.[539]
Am 16. April empfahl auch die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.[194] Anfang Juni 2020 hat die WHO ihren Standpunkt zum Tragen von Gesichtsmasken gewechselt und erklärt nun, dass das Tragen in der Öffentlichkeit empfohlen werde, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, denn neue Informationen zeigten, dass Masken eine Barriere für infektiöse Tröpfchen sein können.[540] Die WHO empfiehlt in ihren im August 2020 veröffentlichten Richtlinien das Tragen von Masken für Erwachsene und in gleicher Weise für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren, während Kinder bis 5 Jahre keine Masken tragen sollen. Für Kinder von 6 bis 11 Jahren hänge es von der besonderen Situation ab.[541]
Die Kehrtwende vom RKI im April und der WHO im Juni wurde vom Wissenschaftsmagazin Spektrum der Wissenschaft als unverständlich spät kritisiert, dies habe in Deutschland wertvolle Zeit gekostet; so hätte bei früherer Einführung des Maskentragens der Lockdown weniger einschneidend sein können.[542]
Exportsperren für Schutzausrüstung
Europaweit heftige Kritik gab es an den in den ersten Märztagen von der deutschen Regierung verhängten Exportkontrollen für Schutzausrüstung, insbesondere Schutzmasken.[543] Dadurch wurden Lieferungen für schon stark betroffene Länder wie Italien, Schweiz oder Österreich zurückgehalten, in diesen Ländern kam es zu akuten Engpässen in Krankenhäusern und Arztpraxen.[544] Die EU-Kommission sprach eine Rüge gegen Deutschland – und auch Frankreich, das ein ähnliches Verhalten an den Tag legte – wegen mangelnder Solidarität aus.[545] Die Süddeutsche Zeitung sprach von einer „Deutschland-first“-Politik.[546] Italien, wo besonders die Krankenhäuser schon als Infektionsmultiplikatoren ausfindig gemacht worden waren, musste sogar mit Hilfslieferungen aus China versorgt werden,[547] und auch Österreich griff auf Direktbeschaffung mit Sonderflügen nach China zurück, für den Eigenbedarf und zur Weitergabe nach Italien.[548] Erst Mitte März konnte eine Einigung erzielt werden, die auf gemeinsame Beschaffung durch die Kommission und Exportbeschränkungen nur für EU-Drittländer hinausläuft.[545]
Juristische Beurteilung der Maßnahmen
Verfassungskonformität
Einige Juristen gaben zu bedenken, dass der als „Selbst-Verzwergung“[549] bewertete Verzicht des Landtags von Nordrhein-Westfalen, seine Funktion als Gesetzgeber wahrzunehmen, wahrscheinlich nicht rechtens sei. Nur der Gesetzgeber und nicht die staatliche Exekutive habe das Recht, Maßnahmen zu beschließen, durch die Grundrechte von Einwohnern einer Gebietskörperschaft eingeschränkt werden, und zwar nur in Form von Gesetzen. Auch in anderen Ländern beruhen Kontaktverbote und andere Restriktionen in Sachen COVID-19-Pandemie auf Rechtsverordnungen und zunächst auch auf Allgemeinverfügungen von Landesregierungen.[550]
Entsprechend zweifelte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ob ein Betriebsverbot durch eine Rechtsverordnung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes verfassungsrechtlich dem Vorbehalt des Gesetzes als Parlamentsvorbehalt bzw. der sogenannten Wesentlichkeitstheorie genüge.[551][552] Da es aber nur um eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz ging, konnte der Verwaltungsgerichtshof diese Frage offenlassen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied in einem Beschluss zur 800-Quadratmeter-Begrenzung (siehe unten) in eine ähnliche Richtung: Je länger die Grundrechtseinschränkungen wegen der Pandemie aufrechterhalten blieben, desto mehr spreche dafür, dass es spezielle Regelungen durch ein parlamentarisches Bundesgesetz geben müsse.[553]
Der Rechtsanwalt und ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum lobte den Parlamentsvorbehalt, der in die zweite Vorlage des nordrhein-westfälischen Epidemiegesetzes eingefügt wurde. Dagegen kritisierte er das Infektionsschutzgesetz des Bundes, da dies Ländern und Kommunen weitreichende Ermächtigungen erteile, ohne dass der Bundesgesetzgeber die hierfür verfassungsrechtlich notwendigen konkreten Vorgaben im Gesetz selbst gemacht habe. Auch die Ausgangssperre in Bayern kritisierte er als „unverhältnismäßig“. Weiter sehe er mit Sorge eine gewisse Neigung in der Bevölkerung, nicht nur die sinnvollen Maßnahmen mitzutragen, sondern auch darüber hinauszugehen. Er beobachte eine Mentalität, sich einer verstärkten Daseinsvorsorge in jeder Hinsicht auszuliefern.[554]
Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Diensts des Deutschen Bundestages sind Teile des neuen Infektionsschutzgesetzes wegen Verstoßes gegen Art. 80 Abs. 2 des Grundgesetzes möglicherweise verfassungswidrig.[555] Das Fernsehmagazin Monitor kritisierte in einem Beitrag von Golineh Atai und Lisa Seemann die „weitreichende[n] Befugnisse“, die der Bundesminister für Gesundheit durch die Gesetzesänderung erhielt. Er dürfe „nun Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrats erlassen und Gesetze außer Kraft setzen“, so Monitor. Der angepasste § 28 des Infektionsschutzgesetzes greife „flächendeckend in den Schutzbereich elementarer Grundrechte“, wie Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit und Unverletzlichkeit der Wohnung ein.[556]
Am 18. Juni 2020 debattierte der Bundestag auf Antrag der FDP über die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Der von der FDP beauftragte Gutachter Thorsten Kingreen kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, wegen des zurückgegangenen Infektionsrisikos gebe es keine sachliche Grundlage mehr für die Feststellung einer solchen Lage und die damit verbundenen rechtlichen Regelungen. Also bestehe eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Aufhebung. FDP und AfD schlossen sich der Forderung nach einer Aufhebung an. CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke wandten sich dagegen und warnten davor, die Corona-Krise als beendet zu betrachten.[557][558]
Ausgangs-, Kontakt- und Einreisebeschränkungen
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit im Allgemeinen
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, erklärte Anfang April gegenüber der Süddeutschen Zeitung, er halte die derzeitigen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zwar für rechtmäßig, Politik und Verwaltung müssten jedoch immer wieder prüfen, ob weniger einschneidende Maßnahmen möglich seien.[559] Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte am 6. Juli 2020, dass Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen, die über einen ganzen Kreis verhängt werden, auch dann auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden müssten, wenn die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche in diesem Kreis überschritten werde.[560]
Ausgangsbeschränkungen
Die Anwältin Jessica Hamed vertrat in der Frankfurter Rundschau die Auffassung, jene Ausgangsbeschränkungen, die nicht als Rechtsverordnung, sondern als Allgemeinverfügungen mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen wurden, seien rechtswidrig. Der § 28 IfSG decke lediglich Eingriffe, die auf Einzelpersonen bezogen seien, nicht aber solche auf die Allgemeinheit. Außerdem sei die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen zweifelhaft.[561]
Als „unverhältnismäßig“ und in sich widersprüchlich bewertete der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes die Ausgangsbeschränkung im Saarland, die das Verlassen der Wohnung „nur bei Vorliegen triftiger Gründe“ erlaubte. Sie wurde am 28. April 2020 von dem Gericht mit sofortiger Wirkung weitgehend außer Vollzug gesetzt.[272][271] Der Gerichtshof folgte damit dem Eilantrag zur Verfassungsbeschwerde eines Bürgers. Es sei nicht ersichtlich, inwiefern im Saarland eine Kontaktsperre nach dem Vorbild anderer Länder nicht hinreichend wirksam sein solle.[272][562]
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte am 28. April einen Eilantrag auf sofortige Lockerung der Ausgangsbeschränkungen mit der Begründung[563][564] ab, dem Antragsteller entstehe praktisch kein Schaden, weil es viele triftige Gründe gebe, die Wohnung zu verlassen. Im Hinblick auf die Zweite Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung[565] stellte das Gericht insbesondere fest: „Aus der Gesamtschau der (…) Regelbeispiele ergibt sich bei verfassungskonformer Auslegung (…), dass im Grundsatz jeder sachliche und einer konkreten, nicht von vorneherein unzulässigen Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass als ‚triftiger Grund‘ (…) geeignet ist, das Verlassen der eigenen Wohnung zu rechtfertigen.“[566]
Einreiseverbote für „Landesfremde“ und Inselsperrungen für „Landeskinder“
Gemäß § 4a der Verordnung der Landesregierung vom 3. April 2020[567] sollte es Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns für den Zeitraum von Freitag, 10. April 2020, 0:00 Uhr, bis Montag, 13. April 2020, 24:00 Uhr untersagt sein, tagestouristische Ausflüge zu den Ostseeinseln und der Mecklenburgischen Seenplatte zu unternehmen. Dieses Verbot wurde durch das Oberverwaltungsgericht Greifswald mit Beschluss vom 9. April 2020 außer Vollzug gesetzt.[568] Alle Reisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus anderen Bundesländern blieben gem. § 4 Abs. 1 der Verordnung aber weiterhin untersagt.[569]
Der Politiker und Jurist Wolfgang Kubicki hält insbesondere die Einreiseverbote nach Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern für „völlig übertrieben, unverhältnismäßig und rechtswidrig“; auch für das Sperren von Stränden und Parks habe er „kein Verständnis“. Er forderte, „jeden Tag darüber nachzudenken, wie wir wieder ins normale Leben zurückkehren können.“[570]
Gottesdienstverbote
Der Antrag eines in Hessen lebenden Katholiken auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch welche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen erlaubt werden sollten, wurde vom Bundesverfassungsgericht am 10. April 2020 abgewiesen. Jedoch stelle das Bundesverfassungsgericht klar, dass ein Gottesdienstverbot als schwerer Eingriff in die Glaubensfreiheit eine fortlaufende Prüfung der Verhältnismäßigkeit erfordere.[571] Hessen ließ ab 1. Mai wieder Gottesdienste zu, es mussten Abstandsregeln eingehalten werden, weitere Auflagen, wie eine Maskenpflicht, verhängte das Land zunächst nicht.[572]
Am 29. April setzte das Bundesverfassungsgericht die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen teilweise vorläufig außer Vollzug. Es ermöglichte damit Ausnahmen von dem strikten Verbot von Gottesdiensten in Niedersachsen.[573][574]
Demonstrationsverbote
Die Versammlungsfreiheit wurde durch die beschlossenen Infektionsschutzmaßnahmen von Ende März bis Anfang Juni fast vollständig ausgesetzt.[575] Dies wurde von Juristen kritisiert. Der Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Verfassungstheorie an der Universität Münster Oliver Lepsius bezeichnete Mitte April die von den Landesregierungen erlassenen Verordnungen, welche zu dem Zeitpunkt alle Demonstrationsverbote beinhalteten, als „unverhältnismäßig, unbestimmt und sinnwidrig“.[576] „Es muss die Möglichkeit bestehen, mit Gleichgesinnten durch eine Demonstration in der Öffentlichkeit gehört zu werden“, so Lepsius. Für den Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Universität Regensburg Thorsten Kingreen sei „ein für den öffentlichen Diskurs zentrales Grundrecht komplett kaltgestellt, und dies auf einer sehr wackligen gesetzlichen Grundlage“. Die meisten Landesverordnungen enthalten nach Angaben des Journalisten Frederik Schindler offiziell Ausnahmen des Versammlungsverbots, jedoch seien „Demonstrationen […] in den vergangenen Wochen im ganzen Land absolute Einzelfälle“ gewesen. Mehrere Demonstrationen wurden verboten. Für den Rechtswissenschaftler Clemens Arzt sei das kategorischen Verbot im Vorhinein „in keiner Weise mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar und mit dem Grundgesetz kompatibel“. Er sehe insbesondere bei der Versammlungsfreiheit „einen überbordenden Aktionismus zur Aushebelung oder Begrenzung“.[575]
Das Bundesverfassungsgericht hob am 15. und 17. April 2020 zwei pauschale Demonstrationsverbote in den Städten Gießen und Stuttgart auf, die von den betroffenen Städten zuvor mit Verweis auf die beschlossenen Infektionsschutzverodnungen der jeweiligen Länder erteilt worden waren. Die verantwortliche Behörde habe den Einzelfall zu berücksichtigen; auch eine stark gestiegene Infektionszahl befreie nicht davon, „möglichst in kooperativer Abstimmung mit dem Antragsteller alle in Betracht kommenden Schutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen und sich in dieser Weise um eine Lösung zu bemühen“, so der Beschluss des Verfassungsgerichts vom 17. April.[577][578][579]
Am 16. Mai 2020 lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Antrag im Eilverfahren ab. Der Antrag hatte sich im Wesentlichen gegen das Verbot von Versammlungen über 50 Personen in Brandenburg gewendet. Der Beschwerdeführer habe schon nicht vor den Verwaltungsgerichten dargelegt, wie bei der von ihm gewünschten Demonstration bis zu 1000 Personen die Hygiene gewährleistet werden könne, insbesondere da in Brandenburg für Versammlungen keine Mund-Nasen-Bedeckungen vorgeschrieben seien.[580]
Ungleichbehandlung bei Umstellung auf Distanzunterricht
Der Verwaltungsgerichtshof Kassel verbot die Ungleichbehandlung von Schülern im Land Hessen. Wenn Schülern der Klasse 5 aus Gründen des Infektionsschutzes der Präsenzunterricht in ihrer Schule bis zum 3. Mai weiter untersagt werde, gebe es keinen verfassungsgemäßen Grund, Schüler der Klasse 4 anders zu behandeln. Mit der Ausnahme der Viertklässler seien sämtliche Klassen, die keine Abschlussprüfungen hätten, von der Präsenzpflicht befreit. Präsenzunterricht zu einem früheren Zeitpunkt für die vierte Klasse sei folglich verfassungswidrig.[581] In der entsprechenden Regelung in Niedersachsen sah das Oberverwaltungsgericht Lüneburg allerdings keinen (unbegründeten) Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.[582]
Einzelne Maßnahmen
Auflagen für den Aufenthalt im Freien
Bezüglich der in Berlin und Brandenburg angewandten Praxis, das Sitzen im öffentlichen Raum durch die Polizei unterbinden zu lassen, ist der Jurist Udo Vetter der Ansicht, eine Pause sei „notwendiger Teil der Bewegung an der frischen Luft, und die ist nach wie vor erlaubt“. Auch der Rechtswissenschaftler Clemens Arzt ist der Meinung, das Sitzen einer Person auf einer Bank gebe der Polizei keine Befugnis, diese Person zu kontrollieren; weiterhin ist er der Auffassung, die verordnete Verschärfung der Ausweispflicht zur Mitführpflicht sei ohne Rechtsgrundlage.[583] Am 2. April 2020 erlaubte der Berliner Senat „kurzes Ausruhen“ auf einer Parkbank wieder.[584]
Nutzungsverbote für Zweitwohnungen
Am 31. März 2020 gab das Verwaltungsgericht Potsdam einer Klage zweier Berliner statt, die entgegen einer Allgemeinverfügung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin weiterhin ihre Zweitwohnsitze betreten wollen.[585] Das Urteil erklärte die Verfügung als solche nicht für rechtswidrig; es hat somit keine direkte rechtliche Wirkung für andere Betroffene.[586] In einer Stellungnahme warnte der Landrat vor einer Überlastung der Krankenhäuser im Landkreis und erklärte: „Viele […] verweisen auf das Recht am Eigentum. Dabei ist das größte Gut, was wir besitzen, unsere Gesundheit.“[587] Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine entsprechende Beschwerde des Landkreises abwies[588] wurde die Allgemeinverfügung vom Landkreis am 8. April 2020 außer Vollzug gesetzt.[589]
Die Einschränkungen für Zweitwohnungen sind oder waren in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Beispielsweise durften Besitzer von Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein zwar bleiben, nach der Abreise aber nicht ohne triftigen Grund erneut einreisen; Zweitwohnungsbesitzer auf den Inseln und den Halligen mussten abreisen. In Bayern waren Fahrten zum Zweitwohnsitz während der Ausgangsbeschränkungen nur mit triftigen Grund gestattet. In Niedersachsen war der Aufenthalt in der Zweitwohnung weiterhin erlaubt,[590] jedoch wurden im März an der Küste landkreisbezogene Nutzungsverbote verfügt.[591]
Höchstgrenze 800 Quadratmeter für Einzelhandelsgeschäfte
Gegen die Vorschrift, wonach in den meisten Branchen Verkaufsstellen keine größere Verkaufsfläche als 800 Quadratmeter anbieten durften, gab es vor den Gerichten der Länder eine Vielzahl von Klagen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVGH) in München[592] sah Ende April 2020 in der 800-Quadratmeter-Regel einen verfassungswidrigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Dennoch setzte der BayVGH die bayrische Rechtsverordnung nicht außer Vollzug (wegen der kurzen Dauer der Regelung und der bestehenden Corona-Notstandslage). Jedoch sei die Vorschrift so zu verstehen, dass auch Geschäfte öffnen dürften, die ihre Verkaufsfläche entsprechend reduzieren würden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg[593] hielt die entsprechende niedersächsische Vorschrift mit tatsächlicher Verkaufsfläche für rechtens. Für das Saarland erlaubte das Oberverwaltungsgericht Saarlouis[594] unter Verweis auf den Gleichheitssatz, eine Lage außerhalb der Innenstadt und ein Hygienekonzept vorläufig die Öffnung eines Möbelgeschäfts mit mehr als 800 Quadratmetern. In Bayern wurde die Verordnung ausdrücklich so gefasst, dass auch eine Reduzierung der Verkaufsfläche möglich sei. Danach lehnte das Bundesverfassungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab, insbesondere unter Verweis auf die kurze Geltung der Regelung.[595]
Meinungsumfragen zu getroffenen Maßnahmen, Lockerungen und Verschärfungen
Seit dem 12. März 2020 veröffentlicht Infratest dimap Ergebnisse ihrer Trendstudie „CoronaTREND Deutschland“ zur Haltung der Bevölkerung zu den getroffenen Maßnahmen als auch zu Lockerungen oder der kompletten Aufhebung der Maßnahmen. Seit dem 12. März werden mittels dieser Online-Befragung täglich rund 300 Personen ab 18 Jahre interviewt.[596][597][598]
Zu Demonstrationen und Protesten gegen die Maßnahmen siehe Proteste während der COVID-19-Pandemie in Deutschland.
Siehe auch
Literatur
- Andrea E. Abele et al.: Die Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie tragfähig gestalten – Empfehlungen für eine flexible, risikoadaptierte Strategie. Hrsg.: ifo Institut für Wirtschaftsforschung. München 2020 (30 S., ifo.de [PDF; 504 kB; abgerufen am 12. April 2020]).
- Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina (Hrsg.): Coronavirus-Pandemie in Deutschland: Herausforderungen und Interventionsmöglichkeiten. 21. März 2020 (leopoldina.org [PDF]).
- Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina (Hrsg.): Coronavirus-Pandemie – Gesundheitsrelevante Maßnahmen. 3. April 2020 (leopoldina.org [PDF]).
- Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina (Hrsg.): Coronavirus-Pandemie – Die Krise nachhaltig überwinden. 13. April 2020 (leopoldina.org [PDF]).
- Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina (Hrsg.): Coronavirus-Pandemie: Medizinische Versorgung und patientennahe Forschung in einem adaptiven Gesundheitssystem. 27. Mai 2020 (leopoldina.org [PDF]).
- Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina (Hrsg.): Coronavirus-Pandemie: Für ein krisenresistentes Bildungssystem. 5. August 2020 (leopoldina.org [PDF]).
- Deutscher Ethikrat (Hrsg.): Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise – Ad-hoc-Empfehlung. Berlin 2020 (8 S., ethikrat.org [PDF; 182 kB; abgerufen am 11. April 2020]).
- Florian Dorn et al.: Das gemeinsame Interesse von Gesundheit und Wirtschaft: Eine Szenarienrechnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Eine gemeinsame Studie des ifo Instituts (ifo) und des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung (HZI). In: ifo Institut für Wirtschaftsforschung (Hrsg.): ifo Schnelldienst Digital. Nr. 6, 2020 (9 S., Online [PDF]).
- Helmut Krcmar, Ole Wintermann: Studie zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht. Hrsg.: Bertelsmann Stiftung, Münchner Kreis, TUM Campus Heilbronn. Gütersloh/München/Heilbronn Juli 2020 (Online [PDF; 835 kB]).
Weblinks
- Aktuelle Informationen zum Coronavirus. Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 15. April 2020.
- Zusammen gegen Corona. Verlässliche Antworten und konkrete Informationen, wie Sie sich schützen und anderen helfen können. Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 15. April 2020.
- Robert Koch-Institut: Sonderseite zum Coronavirus SARS-CoV-2.
- COVID-19-Dashboard von Robert Koch-Institut und Universität Bonn (Institut für Hygiene und öffentliche Gesundheit) mit interaktiver Graphik der RKI-Daten auf Länder- und Kreisebene. In: ArcGIS (ESRI).
- Robert Koch-Institut: Mögliche Maßnahmen zum ressourcenschonenden Einsatz von Mund-NasenSchutz (MNS) und FFP-Masken
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS CoV 2
- Coronavirus-Update: Virologe Christian Drosten informiert. Täglicher Podcast. In: NDR.
- Johns Hopkins Center
- Bundesrechtsanwaltskammer: Übersicht der Verordnungen, Erlasse und Verfügungen der Länder zu COVID-19
- Covid-19: Hygiene- und andere Schutzmaßnahmen (Herausgeber Deutsche Lungenstiftung)
- Goethe Interactive COVID-19 Analyzer Interaktives Web-Tool.
- ZB MED: Covid-19 Preprint Viewer preVIEW Suchmaschine für diverse Preprint-Server (z. B. medRXiv)[599], abgerufen am 23. Juli 2020.
Anmerkungen
- ↑ Einstufung als Pandemie durch die WHO.
- ↑ a b c Hier sind Fälle aufgelistet, die dem RKI über den elektronischen Meldeweg oder offizielle Quellen mitgeteilt wurden. Da es sich um eine sehr dynamische Situation handelt, kann es zu Abweichungen bzw. zeitlichen Verzögerungen zwischen den RKI-Fällen und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Länder oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO), kommen.
- ↑ a b Gesamtplus der Fälle zum Vortag verteilt sich auf verschiedene Tage aufgrund des Übermittlungsprozesses. Beispielsweise wurden am 27. März 2020 5.780 Fälle neu übermittelt. Davon wurden 1.840 am 26. März gemeldet, 2.452 am 25. März, 747 am 24. März usw. (Quelle: COVID-19-Dashboard. Robert Koch-Institut, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 27. März 2020 . ) „Aus dem Verlauf der übermittelten Daten allein lässt sich daher kein Trend zu den aktuell erfolgten Neuinfektionen ablesen.“ (Quelle: COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit. Robert Koch-Institut, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 27. März 2020 . ) Hinweis zu Meldefehlern und Korrekturen: „In der aktuellen Krise werden die Daten des infektionsepidemiologischen Meldewesens zu COVID-19 mit einem möglichst geringen Zeitverzug publiziert. Dies trägt der sehr hohen Dynamik der Lage Rechnung. Allerdings werden hierdurch zuweilen auch Daten vor Qualitätskontrollen und Validierungen veröffentlicht. Durch weitere Ermittlungen der Gesundheitsämter und Plausibilitätsprüfungen kann es zu Nachträgen oder Korrekturen kommen, was vereinzelt zu Abweichungen gegenüber den zuvor berichteten Daten führt. Auch Abweichungen nach unten sind möglich, etwa, wenn ein Fall nach der Ermittlung des Wohnortes einem anderen Gesundheitsamt zugewiesen wird. Dies ist Ausdruck der kontinuierlichen Qualitätssicherung durch die zuständigen Behörden.“ (Quelle: COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit. Robert Koch-Institut, 12. Mai 2020, abgerufen am 16. Juli 2020. )
- ↑ a b ab dem 17. März nur elektronisch gemeldete Fälle
- ↑ Seit dem 14. September 2020 wird der RKI-Lagebericht in einer gekürzten Fassung veröffentlicht. Es soll stärker auf die aktuelle Lage fokussiert werden. Demografische und klinische Aspekte, bei denen tagesaktuell nur wenige Änderungen auftreten, werden künftig nur noch einmal wöchentlich und im Wochenvergleich dargestellt. vgl. Aktueller Lage-/Situationsbericht des RKI zu COVID-19 (13. Oktober 2020)
- ↑ Vom 7. auf den 8. April ist ein Bruch in der Reihe auf Grund einer Algorithmusanpassung zu beachten. Da ein genaues Datum der Genesung für die meisten Fälle nicht vorlag, wurde vom RKI ein Algorithmus zur Schätzung verwendet, der ab dem 8. April so angepasst wurde, dass alle übermittelten Fälle bei der Schätzung der Anzahl der Genesenen berücksichtigt werden können, also auch die Fälle ohne Angaben zum Erkrankungsbeginn, s. Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 8. April 2020 – Aktualisierter Stand für Deutschland, S. 5
- ↑ Positivenrate = Anzahl positiver Proben / Anzahl eingesandter Proben. Der Anteil der gesamten positiven Proben kann von der Summe der positiven Proben der Einzelviren abweichen, wenn Mehrfachinfektionen (z. B. mit Influenza- und Rhinoviren) nachgewiesen wurden. Beim jeweils jüngsten Wert sind starke Schwankungen bis zur nächsten Woche möglich.
- ↑ Werte für SARS-CoV-2: Positivenrate = Anzahl positiver SARS-CoV-2 Proben / Anzahl der untersuchten Proben auf SARS-CoV-2. Die Vergleichbarkeit der Ergebnisse in der 8. bis 13. KW unterliegt Einschränkungen, da nicht alle Sentinelproben untersucht werden konnten.
Einzelnachweise
- ↑ WHO sieht noch viele offene Fragen zur Herkunft von SARS-CoV-2. In: aerzteblatt.de. 4. August 2020, abgerufen am 4. August 2020.
- ↑ Jon Cohen: Wuhan seafood market may not be source of novel virus spreading globally. In: sciencemag.org. 26. Januar 2020, doi:10.1126/science.abb0611.
- ↑ Krankheit COVID-19 seit dem 24. Januar, Infektion mit dem auslösenden SARS-CoV-2 am 20. oder 21. Siehe Brief von Camilla Rothe, Mirjam Schunk, Peter Sothmann, Gisela Bretzel, Guenter Froeschl, Claudia Wallrauch, Thorbjörn Zimmer, Verena Thiel, Christian Janke, Wolfgang Guggemos, Michael Seilmaier, Christian Drosten, Patrick Vollmar, Katrin Zwirglmaier, Sabine Zange, Roman Wölfel, Michael Hoelscher: Transmission of 2019-nCoV Infection from an Asymptomatic Contact in Germany. In: NEJM. Nr. 382, 5. März 2020, doi:10.1056/NEJMc2001468, S. 970.
- ↑ a b WHO Coronavirus Disease (COVID-19) Dashboard. Abgerufen am 17. Oktober 2020.
- ↑ a b COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit. Abgerufen am 14. Oktober 2020.
- ↑ Coronavirus: Der Ausbruch in Bayern Süddeutsche Zeitung, 26. März 2020.
- ↑ Patient aus Bayern: Erster Coronavirus-Fall in Deutschland tagesschau.de, Stand 28. Januar 2020.
- ↑ Informationen des RKI zur Häufung von Pneumonien in Wuhan, China am 10. Januar 2020, abgerufen im Internetarchiv am 29. Juli 2020
- ↑ dpa / ks: Bundestag stellt „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ fest. 25. März 2020, abgerufen am 26. März 2020.
- ↑ Bundesgesetzblatt. (PDF) Abgerufen am 28. März 2020.
- ↑ a b c Erweiterung der beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte. Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder. Bundesregierung, 22. März 2020, abgerufen am 22. März 2020.
- ↑ Policy-Responses-to-COVID-19. IWF, 11. September 2020, abgerufen am 18. September 2020.
- ↑ a b c Einigung von Bund und Ländern: Weitreichende Lockerungen kommen. In: tagesschau.de. 6. Mai 2020, abgerufen am 8. Mai 2020.
- ↑ Presse Bruttoinlandsprodukt: Ausführliche Ergebnisse zur Wirtschaftsleistung im 2. Quartal 2020. Statistisches Bundesamt, 25. August 2020, abgerufen am 15. September 2020.
- ↑ a b Martin Bujard u. a.: Eltern während der Corona-Krise. Zur Improvisation gezwungen. Hrsg.: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Juli 2020 (bund.de [PDF]).
- ↑ Unternehmen wollen auch nach der Krise an Homeoffice festhalten. Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung, 6. August 2020, abgerufen am 18. September 2020.
- ↑ a b c d e Robert Koch-Institut: COVID-19-Dashboard
- ↑ Robert Koch-Institut: Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 17.03.2020
- ↑ a b COVID-19: Fallzahlen in Deutschland und weltweit. In: Website des Robert Koch-Instituts. 2020 (wird laufend aktualisiert).
- ↑ Forschungszentrum Jülich: Tägliche Vorhersagen des R-Werts für deutsche Bundesländer. In: rtlive.de. 5. September 2020, abgerufen am 5. September 2020.
- ↑ RKI (Hrsg.): Infektionsschutz und Infektionsepidemiologie. Fachwörter – Definitionen – Interpretationen. Berlin 2015 (rki.de [PDF]).
- ↑ a b Pressekonferenz des Robert-Koch-Instituts, 25. März. Abgerufen am 25. März 2020.
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