Zunge (Begriffsklärung)

Wikimedia-Begriffsklärungsseite
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Juni 2003 um 15:04 Uhr durch Wst (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der Begriff Zunge (v. althochdt.: zunga) bezeichnet

  1. das vor allem dem Schmecken und Sprechen dienende Organ des Mundes, siehe: Zunge
  2. in der Zoologie ein paariger Anhang der Unterlippe bei Insekten
  3. in der Musik ein bei der Orgel und bestimmten Blasinstrumenten dünnes Plättchen aus Metall, Schilfrohr o.ä.
  4. bei bestimmen Waagem der Zeiger
  5. in der Technik ein länglicher keilförmig sich verlängernder Teil einer Weiche
  6. an Schnürschuhen ein zungenförmiger mittlerer Teil des Oberleders, über dem die Schnürsenkel zusammengezogen werden.
  7. in der Ichthyologie ein zur Familie der Seezungen gehörender Plattfisch
  8. eine aus einer Rinder- oder Kalbszunge zubereitete Speise
  9. (dichterisch) die Sprache