Das Fürstentum Liechtenstein [Alpenraum. Das Land liegt zwischen Österreich und der Schweiz am Ostufer des Rheins.
] ist ein souveräner Staat im mitteleuropäischen
| |||||
![]() | |||||
Amtssprache | Deutsch | ||||
Hauptstadt | Vaduz | ||||
Staatsform | konstitutionelle Erbmonarchie | ||||
Staatsoberhaupt | Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein Amtsausübender Stellvertreter Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein | ||||
Regierungschef | Otmar Hasler (FBP) | ||||
Fläche | 160,48[1] km² | ||||
Einwohnerzahl | 34'905 (31. Dezember 2005) | ||||
Bevölkerungsdichte | 213 Einwohner pro km² | ||||
Währung | Schweizer Franken | ||||
Nationalhymne | Oben am jungen Rhein | ||||
Nationalfeiertag | 15. August | ||||
Zeitzone | UTC+1 | ||||
Kfz-Kennzeichen | FL | ||||
Internet-TLD | .li | ||||
Telefonvorwahl | +423 | ||||
![]() |
Das Fürstentum ist heute eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Die Souveränität liegt sowohl beim Volk als auch beim Fürsten. Liechtenstein gliedert sich in elf Gemeinden; Hauptort und Fürstensitz ist Vaduz. Liechtenstein hat das höchste Bruttoinlandsprodukt pro Kopf weltweit, es liegt bei 90'000 Euro (2006).[2]
Geographie
Liechtenstein ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa, umgeben von den Schweizer Kantonen St. Gallen und Graubünden im Westen sowie dem österreichischen Bundesland Vorarlberg im Osten. Die gesamte westliche Staatsgrenze zur Schweiz entspricht dem Rheinverlauf. Die östliche Staatsgrenze ist geprägt vom Alpen-Hochgebirge, dem Rätikon.
Der See grenzt auf 41.1 km an die Schweiz. 27.1 km der Grenzlänge entfallen auf den Kanton St. Gallen und 14.0 km auf den Kanton Graubünden. Die Grenzlänge mit der Republik Österreich beträgt 34.9 km und entfällt völlig auf das Bundesland Vorarlberg.
Der höchste Punkt Liechtensteins ist der Grauspitz mit einer Höhe von 2'599 m. Der tiefste Punkt ist das Ruggeller Riet mit einer Höhe von 430 m.
Der einzige natürlich entstandene See in Liechtenstein ist das Gampriner Seele, das aber erst 1927 durch eine Überschwemmung des Rheins mit gewaltiger Erosion gebildet wurde. Das Land misst an seiner längsten Stelle 24.56 km und an seiner breitesten 12.36 km.
Flagge
Die Flagge Liechtensteins ist Blau und Rot waagerecht gestreift, mit einem goldenen Fürstenhut im linken Obereck. Der Fürstenhut steht für die Einheit von Volk, Fürstenhaus und Staat. Die Flagge ist in dieser Form seit 1937 in Gebrauch.
Die Landesfarben Blau und Rot sind wahrscheinlich auf die liechtensteinischen Livreefarben zurückzuführen. Zur Bedeutung der Farben gibt es zwei unterschiedliche Theorien:
- Blau symbolisiert den Himmel; Rot die abendlichen Feuer (oder das Feuer der Erde)
- Blau erinnert an das blaue Band des Rheins; Rot erinnert an die Flagge des Fürsten (Gold-Rot)
Die beiden Farben sind mindestens seit 1764 bekannt und wurden mit der Verfassung vom 5. Oktober 1921 in waagerechter Anordnung als Nationalflagge angenommen. Diese Gestaltung war jedoch mit derjenigen der Flagge von Haiti identisch, weshalb am 24. Juni 1937 zur Unterscheidung nahe dem Liek ein gelber (goldener) Fürstenhut eingefügt wurde.
Am 30. Juni 1982 wurden neue Flaggengesetze erlassen. Die Fürstenflagge ist nun blau-rot längs gestreift mit dem ganzen Wappen in der Mitte und das Ganze wird gelb umrandet.
Fürstentreue Bürger hissen jedoch oft die alte Fürstenflagge – eine Flagge in den Farben des Fürstenhauses, Gelb und Rot.
Wappen
- Hauptartikel: Wappen Liechtensteins
Das Grosse Staatswappen zeigt sechs einzelne Wappenmotive, die auf die Geschichte und Herkunft des Hauses Liechtenstein hinweisen. Es ist geviert mit unten eingepfropfter Spitze und belegt mit einem von Gold und Rot (den beiden Farben des Fürstenhauses) geteiltem Herzschild:
- in Gold ein mit kreuzbesetztem silbernen Kleeblattmond belegter gekrönter schwarzer Adler;
- von Gold und Schwarz achtmal gestreift, mit grünem Rautenkranz belegt;
- von Rot und Silber gespalten;
- in Gold ein gekrönter, gold-bewehrter schwarzer Jungfernadler mit silbernem Kopf;
- in der blauen Spitze ein goldenes Jagdhorn an gleichfarbiger Schnur.
Den Schild umgibt ein mit dem Fürstenhute gekrönter Fürstenmantel (Wappenmantel), von Purpur und innen mit Hermelin gefüttert.
Das Kleine Staatswappen wird gebildet vom Herzschild mit dem Fürstenhut darüber.
Diese beiden Wappen wurden im Gesetz vom 4. Juni 1957 bestätigt.
Klima
Das Klima des Landes kann trotz der Gebirgslage als relativ mild bezeichnet werden. Es wird stark durch die Einwirkung des Föhns (warmer, trockener Fallwind) geprägt, wodurch die Vegetationszeit im Frühling und im Herbst verlängert wird. Die Messungen der jährlichen Niederschlagsmengen ergeben im Schnitt rund 900 bis 1'200 Millimeter auf einen Quadratmeter. Im direkten Alpengebiet dagegen liegen die Niederschläge oft bei bis zu 1'900 Millimeter. Im Winter sinkt das Thermometer selten unter minus 15 Grad, während im Sommer die mittleren Temperaturen zwischen 20 und 28 Grad schwanken.
Wohnbevölkerung
Etwa zwei Drittel der Einwohner sind gebürtige Liechtensteiner (65.8%); ein Fünftel (20.1%) der Wohnbevölkerung kommt aus dem übrigen deutschen Sprachraum (10.8% aus der Schweiz, 5.9% aus Österreich und 3.4% aus Deutschland), gefolgt von jeweils 3.3% aus Italien und Einwohnern des früheren Jugoslawien, 2.6% sind Türken und 4.8% kommen aus anderen Staaten.
Sprache der Liechtensteiner
Die Liechtensteiner Bevölkerung spricht einen alemannischen Dialekt des Hochdeutschen, so wie er grenzüberschreitend auch im benachbarten St. Galler Rheintal (Schweiz) und im benachbarten Vorarlberger Rheintal (Österreich) gesprochen wird.
Allerdings hebt sich die höchstalemannisch-walserdeutsche Mundart von Triesenberg, deren Träger um das Jahr 1'300 n. Chr. im Zuge der Walserwanderung aus dem Schweizer Kanton Wallis ins Land gekommen sind, bis heute deutlich ab von den hochalemannischen Dialekten der altansässigen Bevölkerung, die im Laufe des Mittelalters hier – wie im ganzen unterrätischen Raum – die alte rätoromanische Landessprache zugunsten des Alemannischen aufgegeben hatte. Die alemannischen Ortsdialekte unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde teilweise sehr stark voneinander (siehe Dialektkontinuum). Schrift- und Mediensprache ist Hochdeutsch (Standardsprache).
Liechtenstein ist der einzige Staat mit Deutsch als alleiniger (anerkannter) Amts- und Landessprache. In den übrigen Staaten des deutschen Sprachraumes sind auch romanische, andere germanische oder slawische Sprachen oder Ungarisch als Amts- oder Minderheitensprachen anerkannt.
Religion und Kirche
Liechtenstein ist ein christlich geprägtes Land, in einer Umfrage im Juni 2003 gaben 75.7% der in- und ausländischen Bewohner ihre Religion mit römisch-katholisch an, 7.0% waren evangelisch, 4.2% gehörten einer islamischen Religionsgemeinschaft an und 10,9% machten keine Angaben.
Das Erzbistum Vaduz wurde am 2. Dezember 1997 von Papst Johannes Paul II. errichtet. Dies führte zu einem deutlichen Aufblühen des kirchlichen Lebens im Land. Erzbischof Haas wird als konzilianter und offener Oberhirte geschätzt.
- Siehe auch: Katholische Kirche in Liechtenstein
Die folgenden Zahlen über Mitglieder basieren auf der Volkszählung 2000[3]:
- Christen 29'276 - 87.9 %
- Katholiken 26'122 - 78.4 %
- Evangelisch-Reformierte 2'634 - 7.9 %
- Orthodoxe 365 - 1.1 %
- Zeugen Jehovas 35 - 0.1 %
- Neupietistisch-Evangelikale 22 - 0.1 %
- Neuapostolische 19 - 0.1 %
- sonstige Christen 79 - 0.2 %
- Moslems 1'593 - 4.8 %
- Buddhisten 66 - 0.2 %
- Juden 26 - 0.1 %
- sonstige 21 - 0.1 %
- ohne Bekenntnis 941 - 2.8 %
- keine Angabe 1'375 - 4.1 %
Geschichte
- Hauptartikel: Geschichte Liechtensteins
Das Fürstentum ist hervorgegangen aus dem Erwerb der Herrschaft Schellenberg (1699) und der Grafschaft Vaduz (1712) durch die Fürsten von Liechtenstein. Die Familie Liechtenstein lässt sich bis in das 12. Jahrhundert nachweisen, sie war in Niederösterreich ansässig; ihr Name leitet sich von der Burg Liechtenstein bei Mödling vor Wien ab. Erst 1938 wurde Schloss Vaduz ständige Residenz. Karl von Liechtenstein wurde 1608 in den erbländischen Fürstenstand erhoben und damit der erste Fürst Liechtensteins. Er erwarb und erhielt umfangreiche Gebiete in Böhmen und Mähren. Kaiser Karl VI. des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erhob die Grafschaften am 23. Januar 1719 zum reichsunmittelbaren Fürstentum im Besitz und mit Namen der Fürsten von Liechtenstein.
Während des Koalitionskrieges 1799 wurde Liechtenstein erst von den Franzosen, dann von den Österreichern besetzt. Nach dem Ende des mittelalterlichen deutschen Reiches wurde das Fürstentum Liechtenstein am 12. Juli 1806 als souveräner Staat in den Rheinbund aufgenommen und war ab 1815 Mitglied im Deutschen Bund. Nach dessen Auflösung 1866 blieb es ein unabhängiger, neutraler Staat. 1862 unterzeichnete Fürst Johann II. als Folge der Revolutionswirren eine konstitutionell-monarchische Verfassung. Der erste Landtag wurde gewählt. 1868 wurde das Militär aufgelöst. Bis zum Ersten Weltkrieg war Liechtenstein über ein Zweckbündnis stark mit dem Kaisertum Österreich-Ungarn verbunden. Nach dessen Auflösung und Aufteilung verbündete sich Liechtenstein mit der Schweiz, übernahm den Schweizer Franken als Währung und ging 1923 eine Zollunion ein. Die diplomatische und konsularische Vertretung erfolgt seit dem Jahr 1924 durch die Eidgenossen. Mit der Verfassung von 1921 wurde das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle Monarchie mit demokratisch-parlamentarischer Regierungsform. Die Fürsten wohnten überwiegend in Wien. Erst Fürst Franz Josef II. hielt sich ab 1938 mit seiner Familie hauptsächlich in Vaduz auf. Vom Zweiten Weltkrieg blieb das Fürstentum – wie die Schweiz – aufgrund seiner Lage und politischen Neutralität verschont. Liechtenstein erlebte danach – begünstigt durch den Zollvertrag mit der Schweiz, niedrige Steuern und die Neutralitätspolitik – einen wirtschaftlichen Aufschwung. Das Frauenwahlrecht wurde erst 1984 eingeführt. 1990 trat der kleine Staat als Vollmitglied der UNO bei.
Am 28. Oktober 1992 kam es zur so genannten „Staatskrise“. Fürst Hans-Adam II. wollte die Abstimmung über den Europäischen Wirtschaftsraum EWR vor der Schweiz durchführen, um einen positiven Ausgang zu sichern. Regierung und Landtag waren dagegen aufgrund der engen Bindungen mit der Schweiz. Hans-Adam II. drohte die Regierung aufzulösen, den Landtag zu entlassen und mit Notrecht zu regieren. Unter dem Druck der Strasse gab das Staatsoberhaupt nach, und der Termin wurde hinter jenen der Schweiz gelegt. Die Staatskrise bildete den Hintergrund für die über ein Jahrzehnt geführte Verfassungsdiskussion.
Seit dem 1. Mai 1995 ist Liechtenstein im Gegensatz zur Schweiz auch Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Diese Mitgliedschaft wird als sehr bedeutend für die Entwicklung des liechtensteinischen Finanzplatzes gesehen, ermöglichte sie doch ausländischen Banken erstmals, sich im Fürstentum niederzulassen, worauf sich die Anzahl dort vertretener Banken vervielfachte. Die EWR-Mitgliedschaft brachte die vier Freiheiten (Personen, Güter, Dienstleistungen und Kapital) zwischen der EU und Liechtenstein sowie den übrigen EWR-Mitgliedern Norwegen und Island mit sich.
2003 trat nach heftigen Kontroversen eine vom Volk bestätigte neue Verfassung in Kraft, mit der nach Ansicht der politischen Gegner dieser Verfassungsänderung die Machtbalance noch deutlicher zu Gunsten der Monarchie verschoben wurde. Nach einer langen, bitter geführten und teilenden Abstimmungskampagne stimmte die Mehrheit des Volkes den Änderungen zu, mit denen bedeutende institutionelle Rechte der Gerichte, des Parlaments sowie der Regierung geklärt wurden.
Am 15. August 2004 hat Fürst Hans Adam II. seinen Sohn und Erbprinz Alois von Liechtenstein zu seinem Stellvertreter ernannt und ihn mit der Ausübung der dem Fürsten zustehenden Hoheitsrechte betraut. Der Fürstentitel wird allerdings erst nach dem Tod Hans-Adams auf seinen Sohn übergehen.
- Siehe auch: Liste der Fürsten von Liechtenstein
Politik
Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage. Das aktuelle Staatsoberhaupt Liechtensteins ist seit 1989 Fürst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein. Die Staatsgeschäfte obliegen seit August 2004 dem Erbprinzen Alois von und zu Liechtenstein.
Die Legislative liegt beim Landesfürsten und dem Liechtensteinischen Landtag, bestehend aus 25 Abgeordneten, die nach dem Verhältniswahlrecht für vier Jahre vom Volk gewählt werden. In der Legislative sind folgende Parteien vertreten: Vaterländische Union (VU), Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP) und die Freie Liste (FL). Die VU ist im Oberland stärker vertreten und gilt gemeinhin als eher der Schweiz zugewandt und demokratiefreundlicher, während die FBP im Unterland überwiegt und im Ruf steht, fürstentreuer und österreichfreundlicher zu sein. Davon abgesehen gibt es keine grösseren ideologischen Unterschiede zwischen den beiden grossen Parteien, die seit der letzten Landtagswahl 2005 wie bereits von 1938–1997 in einer grossen Koalition regieren. Die Rolle der Opposition kommt der FL zu, welche grün-alternative Positionen vertritt. Jedes Gesetz muss vom Landesfürsten sanktioniert werden. Wenn die Sanktion nicht innerhalb von sechs Monaten erfolgt, gilt sie als verweigert (Artikel 65 der liechtensteinischen Verfassung).
Die Exekutive bilden der Regierungschef – momentan Otmar Hasler (Ressorts Präsidium, Finanzen, Bauwesen) – und vier Regierungsräte. Auf Vorschlag des Landtages werden sie vom Landesfürsten ernannt. Seit der umstrittenen Verfassungsänderung vom 16. März 2003 kann der Landesfürst die Regierung oder einzelne Regierungsräte jederzeit und ohne Angabe von Gründen entlassen (Artikel 80 der liechtensteinischen Verfassung) – damit ist er (nach dem Papst) einer der (innenpolitisch) mächtigsten Monarchen Europas. Dafür hat das Volk die Möglichkeit, mittels einer Verfassungsinitiative die Monarchie abzuschaffen (Art. 13 der liechtensteinischen Verfassung). Die einzelnen Gemeinden von Liechtenstein können überdies bei Mehrheit innerhalb der Gemeinde den Staat verlassen (Artikel 4 der liechtensteinischen Verfassung). Die neue Verfassung von 2003 hat die Aufgaben von Fürst, Regierung und Landtag präziser verteilt. Der Fürst kann das Parlament auflösen (Art. 48 der liechtensteinischen Verfassung: führt zur Neuwahl des Landtages), die Regierung ohne Gründe entlassen (Art. 80 der Liechtensteinischen Verfassung: führt innert vier Monaten zu einer Vertrauensabstimmung) und hat ein Vetorecht bei Richterbestellungen. Darüberhinaus ist das stark direktdemokratische Element des liechtensteinischen Systems zu betonen. So können mindestens 1000 Bürger den Landtag einberufen (Art. 48(2) der liechtensteinischen Verfassung) bzw. mindestens 1500 können ihn auflösen (Art. 48(3) der liechtensteinischen Verfassung). Ebenfalls können 1000 Bürger den Begehr auf Erlass, Abänderung oder Aufhebung eines Gesetzes an den Landtag stellen. Jedes Gesetz unterliegt einer Volksabstimmung sofern dies der Landtag beschliesst oder mindestens 1000 Bürger bzw. drei Gemeinden dies verlangen (Art. 64 der liechtensteinischen Verfassung). Für Verfassungsänderungen oder Staatsverträge sind mindestens 1500 Bürger oder vier Gemeinden notwendig. Die Verfassung vom März 2003 hat die direktdemokratischen Rechte der Landesbürger in grundlegenden Aspekten erweitert.
In Krisenzeiten kann der Fürst sich auf ein Notrecht berufen (Artikel 10 der liechtensteinischen Verfassung).
Regierungsräte sind zur Zeit Regierungschef-Stellvertreter Dr. Klaus Tschütscher (Ressorts Wirtschaft, Justiz, Sport), Rita Kieber-Beck (Ressorts Äusseres, Kultur, Familie und Chancengleichheit), Hugo Quaderer (Ressorts Bildungswesen, Soziales sowie Umwelt-, Raum, Land- und Waldwirtschaft) und Dr. Martin Meyer (Ressorts Inneres, Gesundheit, Verkehr und Kommunikation).
Die Judikative bildet ein mit fünf Richtern besetzter Oberster Gerichtshof; die Richter werden von einem Gremium mit dem Fürsten als Vorsitz bestellt (Artikel 95 ff.).
Die aussenpolitischen Interessen Liechtensteins werden zumeist von der Schweiz wahrgenommen; liechtensteinische Botschaften existieren in Wien (Österreich), Bern (Schweiz), Berlin (Deutschland), Brüssel (Belgien), Strassburg (Frankreich), Washington DC (USA) und New York (USA)-> (UNO).
Das Fürstentum hat seit der Abschaffung des Militärs 1868 keine eigene Armee mehr, jedoch ist in der Verfassung die allgemeine Wehrpflicht verankert. Für die innere Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung ist die Landespolizei zuständig. Einige Gemeinden unterhalten auch eine eigene Gemeindepolizei.
Die Mitgliedschaft im EWR sah im Prinzip die volle Personenfreizügigkeit vor. Weil allerdings absehbar war, dass zahlreiche EU-Bürger im steuergünstigen Fürstentum ihren Wohnsitz nehmen würden, was weder in deren Heimatländern (die Steuerausfälle befürchteten) noch in Liechtenstein (wo man steigende Immobilienpreise befürchtete) erwünscht war, wurde eine Sondervereinbarung getroffen, wonach Liechtenstein pro Jahr 64 neue Aufenthaltsbewilligungen vergibt, davon 56 an Berufstätige und 8 an nicht Berufstätige. Von den erstgenannten wird die Hälfte nach wenig transparenten Kriterien von der Regierung "nach den Bedürfnissen der Wirtschaft", die andere Hälfte und die Bewilligungen für nicht Berufstätige auf Drängen der EU in einem Losverfahren vergeben. In jedem Fall ist der Nachzug von Familienangehörigen möglich.
Verwaltungsgliederung
Liechtenstein gliedert sich in elf Gemeinden, die auf die beiden Wahlkreise Unterland und Oberland verteilt sind.
Infrastruktur
Das gut ausgebaute Strassennetz umfasst 140 Kilometer. In Liechtenstein selber existiert keine Autobahn, allerdings befindet sich auf der linken Rheinseite die A13, von der fünf Anschlussstellen direkt in das Fürstentum führen. Die Strassenverkehrsregeln wie auch die Beschilderung entsprechen – von einigen Ausnahmen abgesehen – der Schweizer Norm. Die Ausnahmen betreffen unter anderem den Alkoholgrenzwert am Steuer von 0,8 Promille (in der Schweiz und in Österreich 0,5 Promille) wie auch die explizite Angabe der Höchstgeschwindigkeit ausserorts (Tafel "80 km/h" statt wie in der Schweiz "Ende 50 km/h generell").
Die Eisenbahn, die Liechtenstein auf 9,5 km von Buchs nach Feldkirch durchquert, wird von den Österreichischen Bundesbahnen betrieben. Der Liechtenstein Bus (LBA), ein unselbständiges öffentliches Unternehmen, eine Tochter des Schweizer Postautos, verbindet die Liechtensteiner Gemeinden untereinander. Die Busgesellschaft fährt auch die Schweizer Gemeinden Sargans, Buchs, Sevelen sowie die österreichische Stadt Feldkirch an.
In Balzers gibt es einen privat betriebenen Hubschrauberlandeplatz.
Das Fürstentum ist zwar postalisch mit der Schweiz vernetzt, hat aber eine selbstständige Post (Liechtensteinische Post AG) und gibt eigene Briefmarken heraus und hat seit einigen Jahren eine eigene Telefonvorwahl (+423).
- Siehe auch: Postgeschichte und Briefmarken von Liechtenstein
In Liechtenstein gibt es über 19.000 Telefonanschlüsse, ca. 12.000 Mobiltelefone und ca. 20.000 Internetnutzer.
Die Autokontrollschilder sind von den Schrifttypen und der Anordnung her im Schweizer Design gehalten. Wie die Schweizer Militärkennzeichen führen die Liechtensteiner Schilder weisse Zeichen auf schwarzem Grund. Statt M und Schweizerkreuz führen sie FL und das Landeswappen gefolgt von bis zu fünf Ziffern.
Am 1. Januar 2001 wurde die schweizerische Mautpflicht für LKW (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, LSVA) auf allen Strassen des Landes eingeführt. Die Schweiz will damit Verkehrsinvestitionen finanzieren, in erster Linie den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpen-Transversalen, NEAT), die den Strassenverkehr durch Verlagerung auf die Schiene verringern soll. Liechtenstein hat jedoch kein vergleichbares Problem. Gegen den betreffenden Landtagsbeschluss wurde denn auch von Seiten des Transportgewerbes das Referendum ergriffen, weil die hervorragende Haushaltslage des Landes keine zusätzlichen Einnahmen erfordert hätte, noch dazuhin auf Kosten einer einzelnen Wirtschaftsbranche. In der Volksabstimmung wurde die Einführung der LSVA jedoch bestätigt, weil man befürchtete, dass die Schweiz andernfalls an den Grenzen zu Liechtenstein LSVA-Terminals oder gar wieder Zollposten aufstellen könnte. Stattdessen stehen diese jetzt an der liechtensteinisch-österreichischen Grenze, die seit dem Zollvertrag von Schweizer Zollbeamten gesichert wird.
Wirtschaft
Der grösste Teil des liechtensteinischen Bruttoinlandsprodukts wird in der Industrie erwirtschaftet, die sich insbesondere auf die Erzeugung hochwertiger Spezialprodukte konzentriert. Haupthandelspartner sind die USA, gefolgt von der EU und der Schweiz. Des Weiteren ist der Finanzsektor von Bedeutung. Mit der industriellen Entwicklung etablierte sich in Liechtenstein auch ein starkes Bankenwesen, das allerdings bei den Justizbehörden der Hochsteuerländer der Europäischen Union im Ruf steht, in erster Linie der Steuerflucht zu dienen.
Die grössten Banken sind die LGT Bank, die Liechtensteinische Landesbank und die Verwaltungs- und Privatbank. Seit 1992 haben neben den drei grossen Banken auch weitere Institute Zulassungen erhalten, darunter seit dem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum auch Niederlassungen ausländischer Banken. Heute beschäftigen die fünf grössten Banken Liechtensteins rund 1.400 Angestellte und weisen zusammen eine Bilanzsumme von über 30 Milliarden Franken auf. Wie in der Schweiz und Österreich gilt auch in Liechtenstein das Bankgeheimnis. Die Beaufsichtigung des Finanzsektors erfolgt durch die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein.
Der Finanzplatz Liechtenstein wird allerdings in erster Linie mit dem sog. Treuhandwesen assoziiert. Um die schwerwiegende Wirtschaftskrise der 1920er Jahre zu überwinden, wurde ein äusserst liberales Gesellschaftsrecht geschaffen, darunter die Stiftungen, die es erlauben, ein Vermögen von seinem tatsächlichen Eigentümer zu trennen und somit zu anonymisieren. Im Gegensatz zu den Stiftungen der meisten Länder kann die liechtensteinische Stiftung vom Stifter jederzeit wieder aufgelöst werden, was im Ausland als im Widerspruch zum Wesen einer Stiftung häufig kritisiert wird. Aufgrund ihrer Diskretion waren liechtensteinische Stiftungen in der Vergangenheit des öfteren in Skandale verwickelt. Der grösste dürfte der Fall Texon 1977 gewesen sein, in dessen Folge 1981 die Stiftungs-Gesetzgebung verschärft wurde. Seither dürfen Stiftungen nicht mehr wirtschaftlich tätig sein, und der Stiftungsrat muss von besonders qualifizierten und erfahrenen Personen, de facto konzessionierten liechtensteinischen Treuhändern, besetzt sein. Nach wie vor werden jedoch Stiftungen wie auch die sogenannten Sitzgesellschaften ohne eigenen Geschäftsbetrieb im Fürstentum i.d.R. lediglich mit einer jährlichen Pauschale von 1.000 CHF besteuert.
Im Industriesektor sind die bekanntesten Unternehmen die Hilti AG (Bohrtechnik, Bauausrüstungen), Ivoclar Vivadent AG (Zahntechnik), ThyssenKrupp Presta AG (Automobilzulieferer), Hoval AG (Heiz- und Lüftungsgeräte), die Ospelt-Gruppe (Lebensmittel) und die Hilcona AG (Lebensmittel), Neutrik AG (Elektrotechnik), Präzisions- und Apparatebau Vaduz (PAV) sowie die OC Oerlikon Balzers AG in Balzers (Elektronikbereich).
Die Liechtensteinische Landesbank besitzt zwar das Recht, eine eigene Währung auszugeben, wendet dieses aber nicht an. Der Schweizer Franken ist die offizielle liechtensteinische Währung. Gelegentlich prägt Liechtenstein auch eigene Münzen (ausschliesslich zu besonderen Zwecken). In den meisten Geschäften und Restaurants werden auch Euro angenommen.
Das BIP betrug 2004 2,85 Mrd. Euro. Das sind pro Kopf 90.000 Euro.
Um eine neuerliche Zollgrenze am Rhein zu vermeiden, musste Liechtenstein trotz seiner hervorragenden Haushaltslage wie bereits zuvor die Warenumsatzsteuer (WUSt) nolens volens per 1.1.1995 auch die schweizerische Mehrwertsteuer (MwSt) übernehmen. Deren Normalsatz beträgt 7,6%, für Hotels gilt ein Sondersatz von 3,6% und für Lebensmittel, Bücher und Blumen u.a. ein ermässigter Satz von 2,4%. Hierbei tauchte das Problem auf, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung auf diese Weise Einblick in die Umsätze der zahlreichen liechtensteinischen Treuhandgesellschaften erhalten hätte, was mit dem im Fürstentum starken Steuergeheimnis nicht vereinbar gewesen wäre. Aus diesem Grund war das Land gezwungen, eine eigene MwSt-Verwaltung aufzubauen.
Kultur
Zahlreiche Vereine profilieren sich als Träger lokaler Kulturereignisse. Beispielsweise gibt es in Balzers neben einer Operettenbühne auch eine Liechtenstein Musical Company. Vaduz wartet ebenfalls mit einer eigenen Operettenbühne und mit einem richtigen Opernverein auf. Alle vier genannten Vereine führen jeweils im Zweijahresrhythmus eine neue Produktion auf. In Liechtenstein gibt es neben verschiedenen kulturellen Einrichtungen ein renoviertes, erweitertes und neu konzipiertes Landesmuseum (eröffnet November 2003), Kunstmuseum, Skimuseum, Postmuseum, mehrere moderne Ortsmuseen und im Ort Schaan das Theater am Kirchplatz (TaK). Seit Oktober 2003 gibt es in Vaduz das Kleintheater Schlösslekeller, wo u.a. das "Liechtenstein Gabarett" (LiGa) mit Ingo und Matthias Ospelt sowie Marco Schädler jährlich ein neues Programm aufführt. Im Bereich Bildende Kunst sind unter anderem zu erwähnen der Bildhauer Georg Malin, der Maler Bruno Kaufmann, der Maler Martin Frommelt aus Schaan sowie die Vaduzer Künstlerin Regina Marxer.
Schulsystem
In seinen Grundzügen gleicht das liechtensteinische Schulsystem dem der Schweiz. Am Staatsfeiertag 2006 wurde von S.D. Erbprinz Alois die Bildung von Profilschulen angeregt, unter denen die Schüler bzw. deren Eltern die freie Wahl haben sollten.
Sport
Fussball
Die Liechtensteiner Fussballvereine nehmen am Spielbetrieb des Schweizerischer Fussballverbands teil. Den Cup jedoch führen die Liechtensteiner unter eigener Regie, so dass jedes Jahr eine liechtensteinische Mannschaft am UEFA-Cup teilnehmen kann. Diese Ehre erhält meistens der Cup-Seriensieger FC Vaduz, der in der zweithöchsten Schweizer Liga zu den besten Teams gehört und auch schon Barrage-Spiele bestritt.
Der grösste Erfolg im liechtensteinischen Vereinsfussball war 1996, als die Amateure des FC Vaduz, damals noch in der 1. Liga des SFV (dritthöchste Liga), den lettischen Gegner FC Universitate Riga (1:1, 4:2) im Pokal der Pokalsieger bezwangen. Sie scheiterten jedoch anschliessend gegen den lukrativen Gegner Paris St. Germain (0:4, 0:3).
Die Fussballnationalmannschaft Liechtensteins nimmt an WM- und EM-Qualifikationen teil. Der grösste Erfolg war das 4:0 gegen Luxemburg an der WM-Qualifikation 2006 am 13. Oktober 2004; erst vier Tage zuvor hatte Liechtenstein ein sensationelles 2:2 gegen den gegenwärtigen Vizeeuropameister Portugal erreicht. Zudem feierten die liechtensteinischen Kicker am 17. Oktober 2007 einen grandiosen 3:0 Heimsieg gegen Island.
Bekanntester Spieler der Nationalmannschaft ist Mario Frick (AC Siena), der als erster Liechtensteiner in der italienischen Serie A debütierte (26. August 2001), in welcher er sieben Tore für Hellas Verona erzielte. Erstaunlicherweise wurde er jedoch bei der Wahl zum Jahrhundertfussballer in Liechtenstein nicht einmal in die ersten drei Plätze gewählt.
FC Vaduz und Nationalmannschaft bestreiten ihre Heimspiele im Rheinpark-Stadion in Vaduz, dem 1998 eröffneten Nationalstadion des Fürstentums.
- Siehe auch: Fussball in Liechtenstein
Wintersport
Im Winter wird in der Gebirgsregion um Malbun Wintersport betrieben. Im Ski Alpin hat Liechtenstein einige Erfolge vorzuweisen. Der Höhepunkt war – abgesehen von diversen Weltcup-Siegen –, als die Liechtensteinerin Hanni Wenzel zwei Goldmedaillen bei den Olympischen Spielen im Winter 1980 gewann.
Zur Zeit ist Marco Büchel der bekannteste und erfolgreichste Skifahrer des Landes. Liechtenstein ist in der inoffiziellen Statistik „Olympische Medaillen pro Einwohner“ die erfolgreichste Nation überhaupt.
Der erfolgreichste Langläufer Liechtensteins ist Markus Hasler.
Eishockey
Am 10. März 2007 absolvierte die Liechtensteinische Eishockeynationalmannschaft ihr erstes Heimländerspiel (2:4 gegen Luxemburg - in Ermangelung eigener Eisstadien im Schweizer Ort Widnau) [4].
Das erste Länderspiel überhaupt absolvierte das Team am 26. April 2003, ebenfalls gegen Luxemburg.
Rennsport
Der bisher einzige Liechtensteiner Formel-1-Rennfahrer ist Rikky von Opel.
Medien
Liechtenstein verfügt über einen landesweiten Radio- und TV-Kanal. Der Landeskanal wird vom Presse- und Informationsamt betreut, Radio Liechtenstein vom Liechtensteinischen Rundfunk. Zudem verfügt jede Gemeinde über einen eigenen Gemeindekanal, der lokale Informationen ausstrahlt.
Die grösste Tageszeitung ist mit einer Auflage von etwa 10.500 Exemplaren das Liechtensteiner Vaterland, das politisch der Vaterländischen Union (VU) nahesteht. Die älteste Tageszeitung ist mit der ersten Ausgabe im Jahr 1878 das Liechtensteiner Volksblatt, seinerseits inoffizielles Parteiorgan der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP).
Feiertage
Der 15. August ist der Staatsfeiertag des Fürstentums Liechtenstein. Zum einen wird in Liechtenstein an diesem Tag das Fest Maria Himmelfahrt gefeiert, zum anderen hatte der ehemalige Fürst Franz Josef II. (1906–1989) am 16. August Geburtstag. Die beiden Feste wurden 1940 erstmals zusammengelegt und werden seitdem als Staatsfeiertag angegangen. Der Tag wurde auch nach dem Tod des Fürsten beibehalten.
Weblinks
- Staatskunde Liechtenstein
- Offizielles Portal des Fürstentums Liechtenstein
- Portal der Liechtensteinischen Landesverwaltung
- Offizielle Homepage des Liechtensteinischen Landtags
- Liechtensteinische Gesetze
- Länder- und Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes
- Linkkatalog zum Thema Liechtenstein bei curlie.org (ehemals DMOZ)
Einzelnachweise
- ↑ Nach dem Ergebnis einer Neuvermessung, die im Dezember 2006 veröffentlicht wurde. Bei dieser ergab sich überraschend, dass das Land ungefähr 0.5 Quadratkilometer grösser war als früher angenommen. [1]
- ↑ Auswärtiges Amt über Liechtenstein, Stand: November 2006
- ↑ http://www.llv.li/llv-avw-statistik-volkszaehlung-auswertungen
- ↑ Pressemitteilung der IIHF, 11.3.2007