



Kontrollschild ist der im Fürstentum Liechtenstein verwendete Begriff für die an Motorfahrzeugen angebrachten Kennzeichen. Umgangssprachlich werden sie Autonummer oder Nummernschilder genannt. Die Schilder haben weisse Zeichen auf schwarzem Grund und bestehen jeweils aus den Buchstaben FL für Fürstentum Liechtenstein, gefolgt von der kleinen Version des liechtensteinischen Staatswappens und einer bis zu fünfstelligen Nummer. Aufgrund der geringen Grösse des Landes (ca. 38’900 Einwohner)[1] werden keine Unterscheidungszeichen benötigt. Die fünfstelligen Nummern reichen noch für weitere 30 Jahre. Das heutige System wurde 1920 eingeführt und entspricht im Wesentlichen dem der Schweiz.[2] Pro Jahr werden nur etwa 2’000 Fahrzeuge neu zugelassen. Am 30. Juni 2020 waren insgesamt 40’997 Motorfahrzeuge und 4’144 Anhänger in Liechtenstein immatrikuliert.[3]
Geschichte
Liechtenstein war von 1852 bis 1919 durch einen Zollvertrag eng mit der Republik Österreich verbunden.[4] Als im Jahr 1905 in Österreich die Kennzeichnungspflicht für Motorfahrzeuge eingeführt wurde, entschied man sich in Liechtenstein dafür, dass auch die liechtensteinischen Fahrzeuge mit diesen österreichischen Erkennungszeichen versehen werden sollen. Die Kennzeichen bestanden jeweils aus dem Buchstaben W, dem damaligen Erkennungsbuchstaben für das Bundesland Vorarlberg, und einer bis zu dreistelligen Evidenznummer in schwarzer Schrift auf weissem Grund, z. B. W 123
.[5][6] Ab 1915 wurden in Liechtenstein erstmals eigene Kontrollschilder ausgegeben. Die Schilder hatten eine schwarze Grundfarbe mit weisser Schrift und bestanden jeweils aus dem Buchstaben L für Liechtenstein und einer fortlaufenden Nummerierung, z. B. L 12 .[7]
Im Jahr 1920 wurde das heutige System mit den Buchstaben FL, dem Staatswappen und einer fortlaufenden Nummerierung eingeführt. Die Farbkombination wurde beibehalten.[8] Ab 1957 wurden neu gestaltete Kontrollschilder ausgegeben. Das blau-rote Landeswappen wurde durch das gelb-rote Wappen des Fürstenhauses ersetzt. Im Jahr 1972 wurden die Schrift und das Format an die schweizerischen Kontrollschilder angeglichen.[8] Die alten Schilder behielten ihre Gültigkeit und wurden nur bei Bedarf bzw. schlechtem Zustand ersetzt. Vereinzelt sind heute noch Kontrollschilder aus dieser Zeit an Fahrzeugen zu sehen.
Systematik
Schwarze Kontrollschilder gibt es für alle Fahrzeuge zum Sachen- und Personentransport, d. h. für Personenwagen, Lastwagen, Anhänger, Omnibusse, gewerbliche Traktoren, Motorräder, dreirädrige Motorfahrzeuge und Motor-Einachser.
Kontrollschilder mit grüner Grundfarbe sind für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhänger. Blaue Kontrollschilder werden für Industrie- und Arbeitsfahrzeuge und Arbeitsanhänger verwendet. Braune Kontrollschilder gibt es für Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmeanhänger, und gelbe Kontrollschilder gibt es für Kleinkrafträder, Mopeds und Mofas.
Kontrollschilder mit den Nummern FL 1
bis FL 20
werden ausschliesslich für offizielle Fahrzeuge der Fürstlichen Familie und für Einsatzfahrzeuge der liechtensteinischen Landespolizei verwendet. Motorrad-Kontrollschilder und Schilder mit blauer, grüner oder brauner Grundfarbe haben jeweils eine eigene Nummerierung, immer beginnend mit FL 21
.
Bei den schwarzen Standardschildern für Motorwagen und Anhänger sind die Nummern in Blöcke unterteilt, welche jeweils für gewisse Fahrzeuggruppen bzw. Verwendungszwecke reserviert sind. Die Nummern von FL 101
bis FL 300
werden ausschliesslich für Händlerschilder verwendet. Die Nummern von FL 301
bis FL 1999
wurden für Anhänger reserviert. Eine zweite Serie für Anhänger beginnt bei FL 65100
. Die Nummerierung bei der wichtigsten Serie, der Standardserie für Personen- und Lastwagen, Omnibusse und gewerbliche Traktoren, beginnt mit FL 2000
. Reservierte Nummernserien gibt es auch für Tageszulassungen, für befristete Kontrollschilder, sowie für Ambulanzfahrzeuge und öffentliche Verkehrsmittel.
Die Kontrollschilder werden jeweils dem Fahrzeughalter zugeteilt, nicht dem Fahrzeug. Bei einem Fahrzeugwechsel können dieselben Schilder an das neue Fahrzeug montiert werden. Meldet der bisherige Halter kein neues Fahrzeug mehr an, so muss er die Kontrollschilder zurückgeben. Der Halter kann die Kontrollschilder gebührenpflichtig deponieren. Bei einer Annullierung werden die Kontrollschilder vernichtet.[9] Gestohlene oder verlorengegangene Schilder werden für 15 Jahre gesperrt und im Fahndungssystem ausgeschrieben.[10]
Die Nummern werden grundsätzlich fortlaufend, in aufsteigender Reihenfolge vergeben, es sind aber oft auch Kontrollschilder mit tieferen Nummern verfügbar, welche zurückgegeben worden sind und jeweils nach einem Jahr wieder ausgegeben werden. Zurückgegebene Kontrollschilder mit tiefen Nummern (4-stellige Motorwagenschilder, 2-stellige Motorradschilder) und Schilder mit auffälligen Ziffernkombinationen sind nur über Schilderversteigerungen erhältlich. Diese Versteigerungen finden alle 2 Jahre statt.[11]
Das Fürstentum Liechtenstein ist der einzige europäische Staat, der grundsätzlich schwarze Kontrollschilder ausgibt. Eine Änderung ist nicht geplant und auch nicht erwünscht, denn die Liechtensteiner mögen ihre schwarzen Kontrollschilder.[12] In anderen europäischen Ländern werden schwarze Kontrollschilder nur noch an spezielle Fahrzeuggruppen (z. B. historische Fahrzeuge oder Fahrzeuge der Armee), oder als Option zu gelben und weissen Kontrollschildern vergeben, z. B. auf den Kanalinseln.
Varianten
Motorwagen und Anhänger
Am 30. Juni 2020 waren in Liechtenstein 30’434 Personenwagen und 448 Personentransportfahrzeuge zum Verkehr zugelassen. Davon waren neun Fahrzeuge Reisebusse, 53 Omnibusse, zehn Limousinen, 357 Wohnmobile sowie 19 übrige Personentransportfahrzeuge. In der Kategorie Sachentransportfahrzeuge waren 2’986 Lieferwagen, 315 Lastwagen und 254 Sattelschlepper zum Verkehr zugelassen. In der Kategorie Anhänger waren 3’063 Sachentransportanhänger, 341 Sattelauflieger und 200 Wohnanhänger zugelassen.[3]
Format vorderes Kontrollschild : 30 × 8 cm Format hinteres Schild, Hoch : 30 × 16 cm Format hinteres Schild, Lang : 50 × 11 cm
Beispiel | Nummern | Kategorie | Verwendungszweck | |
---|---|---|---|---|
von | bis | |||
1 – 4, 6, 8, 10 | Pkw | Fürstliche Familie | ||
5, 7, 9, 11 – 20 | Pkw | Regierung und Landespolizei | ||
21 | 100 | - - - | - - - | |
101 | 300 | Pkw | Händler / Unternehmen (U) | |
301 | 1999 | Anhänger | Anhänger, erste Serie | |
2000 | 39500 | Motorwagen | Pkw, Lkw, Bus | |
39500 | 39800 | 2020 | ||
39801 | 39899 | Bus | Öffentlicher Personennahverkehr, LIEmobil | |
39900 | 41440 | 2021 | ||
41441 | 41449 | Pkw | Liechtensteinisches Rotes Kreuz | |
41450 | 49999 | ca. 2022 – 2026 | ||
50000 | 50299 | alle | Tageszulassungen bis 4 Tage | |
50300 | 65099 | ca. 2027 – 2033 | ||
65100 | 67900 | Anhänger | Anhänger, zweite Serie | |
70000 | 89999 | ca. 2034 – 2045 | ||
90000 | 92999 | Motorwagen | Befristete Zulassungen | |
93000 | 94999 | ca. 2046 – 2047 | ||
95000 | 95099 | Anhänger | Befristete Zulassungen | |
95100 | 99999 | ca. 2048 – 2050 |
Motorräder und Mopeds
Die Fahrzeuggruppe Motorräder umfasst die Fahrzeugarten Motorrad, Kleinmotorrad sowie weitere, in der Regel einspurige Motorfahrzeuge. In dieser Kategorie waren am 30. Juni 2020 insgesamt 4’782 Fahrzeuge zum Verkehr zugelassen. Mit 4’408 Fahrzeugen sind die herkömmlichen Motorräder das bedeutendste Segment in dieser Gruppe. Davon waren 2’856 Standard-Motorräder und 1’552 Roller.[3]
Format Motorrad-Schild : 18 × 14 cm Format Moped-Schild : 10 × 14 cm
Beispiel | Nummern | Kategorie |
---|---|---|
21 → | Motorräder, Leichte Motorräder, Motorroller, Trikes, Quads, Leichtelektromobile | |
7000 → | Kleinkrafträder, Elektromobile | |
60000 → | Motorrad-Anhänger | |
80000 → | Mopeds, Mofas, E-Bikes |
Landwirtschaftsfahrzeuge
Grüne Kontrollschilder gibt es für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhänger, die nicht zur Verwendung von gewerblichen Fahrten verwendet werden und eine Geschwindigkeit von maximal 40 km/h erlauben. Es wird jeweils nur ein Schild pro Fahrzeug ausgegeben, welches vorne oder hinten am Fahrzeug montiert werden kann. Die Fahrzeuggruppe Landwirtschaftsfahrzeuge umfasst die Fahrzeugarten Traktoren, Arbeitskarren, Motorkarren, Motoreinachser sowie Kombinationsfahrzeuge. Am 30. Juni 2020 waren insgesamt 1’025 Landwirtschaftsfahrzeuge und 135 landwirtschaftliche Anhänger zum Verkehr zugelassen. Die Fahrzeugart Traktoren repräsentiert mit 793 Fahrzeugen die wichtigste Fahrzeugart.[3]
Beispiel | Nummern | Kategorie |
---|---|---|
|
21 → | Motorwagen und Anhänger |
Industriefahrzeuge
Kontrollschilder mit blauer Grundfarbe gibt es für Fahrzeuge und Anhänger, die keine Sachen transportieren, sondern zum Verrichten von Arbeiten dienen, z. B. Feuerwehrfahrzeuge, Fahrzeuge im Hoch- und Tiefbau, in der Forstwirtschaft oder im Strassenunterhalt, wie z. B. Schneepflüge, Reinigungsmaschinen usw. Am 30. Juni 2020 waren in Liechtenstein 753 Industrie- bzw. Arbeitsfahrzeuge und 278 Arbeitsanhänger zugelassen.[3]
Beispiel | Nummern | Kategorie |
---|---|---|
|
21 → | Motorwagen und Anhänger |
Ausnahmefahrzeuge
Kontrollschilder mit hellbrauner Grundfarbe gibt es für Fahrzeuge und Anhänger, die wegen ihrer Bauart bzw. ihres Verwendungszweckes den allgemeinen Vorschriften bezüglich Gewicht und Grösse nicht entsprechen. Diese Fahrzeuge dürfen nur mit einer schriftlichen Sonderbewilligung verkehren, z. B. Kranfahrzeuge, Bagger, Schwertransporte usw.
Beispiel | Nummern | Kategorie |
---|---|---|
21 → | Motorwagen | |
5000 → | Anhänger |
Befristete Zulassungen
Befristete Kontrollschilder gibt es für verzollte Fahrzeuge, die vorübergehend in Liechtenstein immatrikuliert sind. Jedes Kontrollschild trägt eine Kontrollmarke mit dem Ablaufdatum der Gültigkeit. Die vorderen Schilder zeigen einen Punkt anstelle des Staatswappens. Die Schilder müssen nach Ablauf der Frist nicht zurückgegeben werden, sind jedoch bei missbräuchlicher Verwendung amtlich einzuziehen.[13]
Beispiel | Nummern | Kategorie |
---|---|---|
1800 → | Motorräder und Kleinmotorräder | |
|
90000 → | Motorwagen |
95000 → | Anhänger | |
600 Z → | Zollschilder, für unverzollte Motorfahrzeuge und Anhänger |
Tagesschilder
Die Tagesschilder sind grundsätzlich nur in Liechtenstein und in der Schweiz gültig. Ein Fahrzeug, das mit Tagesschildern versehen ist, darf nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich höchstens 8 Personen in einem solchen Fahrzeug befinden. Mit Fahrzeugen, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, dürfen keine Sachentransporte ausgeführt werden. Ein Fahrzeug, das mit Tagesschildern in Verkehr gesetzt wird, muss betriebssicher sein und den technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge entsprechen. Tagesausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden ausgestellt. Die Gültigkeit beginnt mit der Ausstellung des Ausweises und der Abgabe der Schilder am Schalter. Nach Ablauf der Gültigkeit sind die Kontrollschilder sowie der Tagesausweis umgehend zurückzugeben oder per Post zurück zu senden.[14]
Beispiel | Nummern | Kategorie |
---|---|---|
50000 → | Motorwagen, Motorräder, Anhänger |
Händlerschilder
Händlerschilder sind spezielle Kontrollschilder für das Motorfahrzeuggewerbe, umgangssprachlich auch «Garagennummern» genannt. Diese Schilder werden, für Probe- und Überführungsfahrten, an eingetragene Fahrzeughändler und Reparaturwerkstätten ausgegeben. Der Buchstabe U hinter der Nummer steht für Unternehmen.
Beispiel | Nummern | Kategorie |
---|---|---|
101 U → | Motorwagen und Anhänger | |
500 U → | Motorräder |
Souvenirschilder
Souvenirschilder sind fabrikneue Kontrollschilder mit dem Kennzeichen „FL 00000“. Material, Farbe und Format dieser Schilder entsprechen den regulären Kontrollschildern. Der Preis für ein Souvenirschild beträgt CHF 25.00, ein Schilderpaar kostet CHF 40.00. Souvenirschilder sind am Schalter des Amtes für Strassenverkehr in Vaduz erhältlich.[15]
Beispiel | Nummer |
---|---|
|
00000 |
Weblinks
- Bilder von liechtensteinischen Kontrollschildern bei „Plateshack“
- Bilder von liechtensteinischen Kontrollschildern bei „Europlates“
- Bilder von liechtensteinischen Kontrollschildern bei „Olav's plates“
- Bilder von liechtensteinischen Kontrollschildern bei „Francoplaque“
- Bilder von liechtensteinischen Kontrollschildern bei „World License Plates“
- Bilder von liechtensteinischen Kontrollschildern bei „Dutch Numberplates Archives“
Einzelnachweise
- ↑ Bevölkerungs-Statistik Liechtenstein. countrymeters.info
- ↑ Schilderarten und Formate. Amt für Strassenverkehr
- ↑ a b c d e Fahrzeugstatistik Juni 2020. Amt für Statistik (PDF; 88 Seiten)
- ↑ Die Beziehungen zu Österreich bis 1919. fuerstundvolk.li
- ↑ Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder LXII. Stück, ausgegeben am 7. Oktober 1905, S. 391: RGBl. 156, Verordnung des Ministeriums des Inneren im Einvernehmen mit dem Finanzministerium vom 27. September 1905 betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Bestimmungen für den Betrieb von Automobilen und Motorrädern, Abschnitt V, Erkennungszeichen der Kraftfahrzeuge, §§ 26–37, S. 395–398.
- ↑ Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1906, Nr. 2, ausgegeben am 18. Juni 1906 Verordnung vom 18. Juni 1906 betreffend den Betrieb von Automobilen und Motorrädern, Abschnitt V, Erkennungszeichen der Kraftfahrzeuge, §§ 14–16.
- ↑ Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1915, Nr. 13, ausgegeben am 18. August 1915 Verordnung vom 12. August 1915 betreffend die Lenkung und Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge, §§ 2.
- ↑ a b Fahrzeug-Kontrollschilder in der Schweiz. license-plates.ch
- ↑ Fahrzeugabmeldung. Amt für Strassenverkehr
- ↑ Schilderverlust. Amt für Strassenverkehr
- ↑ Schilderversteigerungen. Amt für Strassenverkehr
- ↑ «Farbwechsel? Auf keinen Fall.» Zeitungsartikel im Liechtensteiner Vaterland
- ↑ Befristete Kontrollschilder. Amt für Strassenverkehr
- ↑ Tageszulassungen. Amt für Strassenverkehr
- ↑ Souvenirschilder. Amt für Strassenverkehr
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