Industriemeister

qualifizierte industriell-technische Führungskraft
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Der Industriemeister ist in der deutschen Industrie, der höchste ohne Hochschulabschluss erreichbare Qualifikationsgrad im gewerblich-technischen Bereich.

Zulassungsvoraussetzung zur Industriemeisterprüfung ist eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem jeweiligen Fachbereich zugeordnet werden kann und in der Regel eine ein- oder mehrjährige Berufspraxis.

Die Prüfung zum Industriemeister gliedert sich in drei Prüfungsteile:

  • Fachrichtungsübergreifender Teil
  • Fachrichtungsspezifischer Teil
  • Berufs- und arbeitspädagogischer Teil

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildereignungsprüfung ist ebenfalls Bestandteil der Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister. Im Bereich der Industrie- und Handelskammern gibt es neben den klassischen Industriemeistern wie "Industriemeister/in Elektrotechnik" und "Industriemeister/in Metall" auch die Fachmeister, die ebenfalls eine Meisterprüfung vor einer IHK ablegen müssen.

Fachmeister IHK sind z.B. Küchenmeister, Floristmeister, Lagerwirtschaftsmeister, Werkschutzmeister, Hotelmeister und noch einige andere.

Industrie und Fachmeister erhalten nach bestandener Meisterprüfung einen Meisterbrief von der prüfenden IHK.

Der Industriemeister unterscheidet sich vom Handwerksmeister, da für die handwerkliche Ausübung einer Meister-Tätigkeit in vielen Handwerksberufen (in Deutschland) ein Meisterbrief verpflichtend zur Gewerbeausübung ist bzw. ein geprüfter Meister der Kammer benannt werden muss. Diese Einschränkungen spielen für Industriemeister keine Rolle.