Fruchtaufstrich
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Der Fruchtaufstrich ist ein Brotaufstrich aus Zucker und eingekochten Früchten, der nicht in eine der in der Konfitüren-Verordnung der EG festgelegten Kategorien wie Marmelade, Konfitüre, Gelee oder Maronenkrem fällt. Ein Fruchtaufstrich darf z. B. weniger Zucker oder andere Süßungsmittel als in der Verordnung festgelegt verwenden.