Zum Inhalt springen

Fruchtaufstrich

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 18. August 2006 um 18:04 Uhr durch S.K. (Diskussion | Beiträge) (Tippfehler). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Fruchtaufstrich ist ein Brotaufstrich aus Zucker und eingekochten Früchten, der nicht in eine der in der Konfitüren-Verordnung der EG festgelegten Kategorien wie Marmelade, Konfitüre, Gelee oder Maronenkrem fällt. Ein Fruchtaufstrich darf z. B. weniger Zucker oder andere Süßungsmittel als in der Verordnung festgelegt verwenden.