Monarchie

Staats- bzw. Herrschaftsform
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 6. Juli 2003 um 21:00 Uhr durch Kurt Jansson (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.



Als Monarchie (von griechisch monarchia "Alleinherrschaft" kommend (mono = allein, archia = Herrschaft)) bezeichnet man eine Regierungsform, in der ein einzelner Herrscher (Monarch: Fürst, König, Kaiser, ...) an der Spitze des Staates steht, der seinen Status durch familiäre Erbfolge erhalten hat. Damit verbunden ist meist ein ganzes System von untergeordnetem Adel.

Man unterscheidet verschiedene Formen der Monarchie, je nach dem Beteiligungsgrad der Herrscher an der Regierungsgewalt.

Die Absolute Monarchie (von lat. absolutus "losgelöst") ist dadurch gekennzeichnet, dass ein Alleinherrscher losgelöst von der Kontrolle und Mitsprache einer Ständeversammlung oder Regierung regiert. Das klassische Beispiel eines absolutistischen Herrschers ist Ludwig XIV., der "von Gottes Gnaden" regierte und das Motto: "L`Etat, c`est moi." (deutsch: "Der Staat, das bin Ich.") prägte. (s.a.: Absolutismus)

In der Konstitutionellen Monarchie herrscht Gewaltenteilung. Der Herrscher ist das Oberhaupt der Exekutive und Regierungschef. Die Gesetzgebung (Legislative) wird durch ein Parlament umgesetzt. Meistens gilt in dieser Regierungsform das Zensuswahlrecht und die Volkssouveränität statt des absolutistischen Gottesgnadentums. (s.a.: Konstitutionalismus)

Unter der Parlamentarischen Monarchie versteht man einen Staat, der zwar offiziell einen König oder eine Königin hat, diese aber nur noch Repräsentationsaufgaben erfüllen (z.B. Das Englische Königshaus). Regierungschef ist z.B. ein Kanzler oder Premierminister. Das Volk wählt die Regierung. Es gilt allgemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht.


Siehe auch: Liste der Herrscherlisten