Beflaggung öffentlicher Gebäude in Deutschland

Regelungen zur Beflaggung öffentlicher Gebäude in der Bundesrepublik Deutschland
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Vor den meisten Gebäuden öffentlicher Dienststellen in Deutschland stehen Flaggenmaste. Diese sind jedoch in der Regel nur an bestimmten Tagen, d. h. bei bestimmten Anlässen mit Flaggen versehen. Allerdings sind die Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn sowie alle Dienstgebäude, Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr und der Bundespolizei täglich beflaggt.

Beflaggungserlass

Viele Details der Beflaggung von Bundesbehörden sind im sog. Beflaggungserlass geregelt.

Die Vorschriften des Beflaggungserlasses der Bundesregierung gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, einschließlich Bundeswehr und Bundespolizei.

Regelmäßige Beflaggungstage

An folgenden Tagen ist ohne besondere Anordnung zu flaggen (sog. „regelmäßige allgemeine Beflaggungstage“)

Besondere Anlässe

Das Bundesministerium des Innern kann die Beflaggung aus besonderen Anlässen anordnen z. B. bei Todesfällen, sonstige Trauerfälle (sog. "aktuelle Beflaggungserlasse"). Hierbei wird die Flagge nur halbmast gesetzt, dass heißt sie wird zunächst voll gehisst und unmittelbar anschließend auf die halbe Höhe des Flaggenmastes niedergeholt.

Bei bestimmten regionalen politischen oder nichtpolitischen Anlässen kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls geflaggt werden.

Zu setzende Flaggen

Es ist die Bundesflagge zu hissen und - wenn ein weiterer Fahnenmast vorhanden ist - die Europaflagge. Bei regionalen und örtlichen Anlässen dürfen daneben auch die Flaggen der Bundesländer und der Gemeinden gehisst werden.

Bundesländer/Gemeinden

Die Bundesländer übernehmen in der Regel die Beflaggungstage des Bundes. Einige Bundesländer haben zusätzliche Beflaggungstage. Die Regelung erfolgt meist in sog. Beflaggungsverordnungen.

Baden-Württemberg

  • Wahl des Landtages

Bayern

(es sei denn, vom Ministerpräsidenten wird die Beflaggung für einen anderen Tag angeordnet)

  • 1. Dezember - Jahrestag zum Volksentscheid zur Annahme der Verfassung

Berlin

  • 2. Sonntag im September - Tag der Heimat
  • Wahl des Bundespräsidenten
  • Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin

Brandenburg

  • 2. Sonntag im September - Tag der Heimat

Bremen

Beflaggung wie Bund, aber ohne Wahltage zum Bundestag und zum Europäischen Parlament

Hamburg

  • 1. Januar - nur Rathausmarkt und das Rathaus
  • 27. Januar - Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
  • 7. Mai - Überseetag
  • Wahl der Hamburgischen Bürgerschaft

Hessen

  • 2. Sonntag im September - Tag der Heimat
  • 1. Dezember - Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen
  • Landtagswahlen
  • Kommunalwahlen

Mecklenburg-Vorpommern

Beflaggung wie Bund, aber ohne Wahltage zum Bundestag und zum Europäischen Parlament

Niedersachsen

  • 27. Januar - Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
  • 1. Juni - Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung
  • Landtagswahlen
  • Kommunalwahlen

Nordrhein-Westfalen

  • 27. Januar - Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
  • 1. Mai - Neben dem Tag der Arbeit - Tag des Friedens und der Völkerversöhnung

Rheinland-Pfalz

  • 18. Mai - Tag des Inkrafttretens der Landesverfassung

Saarland

  • 23. Oktober - Jahrestag zu Saarabstimmung von 1955

Sachsen

Keine landeseigenen Beflaggungstage.

Sachsen-Anhalt

  • 16. Juli - Tag der Ausfertigung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

  • allgemeine Wahltage mit Ausnahme der Wahl zum Bundespräsidenten
  • bei Tagung des Landtags nur das Landeshaus
  • während der Kieler Woche

Thüringen

Keine landeseigenen Beflaggungstage.

Infos über Beflaggung in Deutschland auf www.flaggenkunde.de

Weitere Informationen zum Thema Beflaggung auf www.bund.de

Protokoll und staatliche Repräsentation / Deutsche Symbole