Steschke gebührt großes Lob, dass er nach den Wappen die Gemeinfreiheit als amtliche Werke auch für die deutschen Briefmarken festgestellt hat, nachdem auch hier jahrelang Unklarheit herrschte. Es wäre schön, wenn jemand bereit wäre, dies auch für die Briefmarken anderer Länder (z. B. Österreich, Schweiz) abzuklären. --Schubbay 12:30, 14. Jan 2006 (CET)
"Die erste Version dieses Textes basiert auf dem z. T. zitierten Artikel Briefmarken. Die Liste der Autoren findet sich ebenfalls dort (Versionen/Autoren). --Benutzer:Wächter 14.1.2006
Entspricht nachstehende Passage
Postdienststellen oder an postamtliche Verkaufsstellen.. nach der Privatisierung der Post noch der Situation?. Postämter oder Postdienststellen gibt es ja nun schon einige Zeit nicht mehr.--Zaungast 17:45, 31. Jan 2006 (CET)
Welche Vorlage gilt für Post im amerikanischen Sektor ?
Briefmarken mit Aufdruck AM POST aus der Nachkriegszeit? --Nightflyer 22:39, 12. Apr 2006 (CEST)
- Hallo Nightflyer, ab Februar 1946 bis zur Währungsreform am 21. Juni 1948 gab es für die amerikanische, britische und sowjetische Besatzungszone, Gemeinschaftsausgaben. Die Franzosen hatten in Baden, Rheinland-Pfalz und Saarland eigene Briefmarkenausgaben. Nach der Währungsreform, hatte dann die Amerikaner und die Briten unter AM Post eigene Marken, sowie die sowjetische Zone auch eigene Marken. Ich werde dies in den nächsten Tagen um eine neue Vorlage für alle ergänzen und hier berichten. --Viele Grüße - kandschwar 20:17, 13. Apr 2006 (CEST)
- Danke. --Nightflyer 21:05, 13. Apr 2006 (CEST)
- So ist erledigt: Siehe in den Commons [1] oder eben hier im Artikel. --Viele Grüße - kandschwar 22:07, 13. Apr 2006 (CEST)
- Danke. --Nightflyer 21:05, 13. Apr 2006 (CEST)
Die (deutschsprachigen) Informationen auf dieser Seite stehen noch im Widerspruch zum Credo der Briefmarke als Amtliches Werk. Kann jemand "vom Fach" sich das mal anschauen? Danke! --Svencb 11:22, 14. Apr 2006 (CEST)
- Hallo Svencb, hast Du damit folgenden Text gemeint:
- Die Abbildung deutscher Briefmarken ist nach aktueller Rechtslage wegen der möglichen Verletzung von Urheberrechten der Grafiker bzw. Fotografen derzeit nur sehr eingeschränkt zulässig. Die ehemalige Deutsche Bundespost, jetzt das Bundesministerium der Finanzen (BMF), Referat Postwertzeichen (PWZ), erwirbt lediglich das Recht der Nutzung zu Zwecken der Briefmarkenproduktion und der eigenen Präsentation. Eine Freigabe für die Nutzung unter "GNU Freie Dokumentationslizenz" oder unter "public domain"ist mit den aktuellen Verträgen zwischen dem Ministerium und dem Grafiker nicht vorgesehen.
- Damit ist, meiner Meinung nach, gemeint, dass immer die ganze Briefmarke abgebildet werden muss. Einzelne Bildabschnitte allerdings nicht, da dafür dann die Rechte des jeweiligen Grafikers eingeholt werden müssten. --Viele Grüße - kandschwar 12:29, 14. Apr 2006 (CEST)
- Genau den Text meinte ich, die Aussage steht ja im klaren Widerspruch zur Gemeinfreiheit dank des Status als Amtlichem Werk. --Svencb 13:10, 14. Apr 2006 (CEST)
- Siehe in diesem Artikel die Abschnitte:
- Abbilden von Briefmarken
- Rechtsprechung
- Damit dürfte alles klar sein, ich werde den Hinweis in den Commons korrigieren, wenn Du auch dann dieser Meinung bist. --Viele Grüße - kandschwar 16:29, 14. Apr 2006 (CEST)
Umtausch von alten DM-Briefmarken
- Vom Bundesgerichtshofs liegt eine Entscheidung vor, ob alte Briefmarken mit DM-Werten umgetauscht werden können
Sollte man nicht auch erwähnen, wie der BGH diese Frage entschieden hat? --83.65.195.13 08:25, 17. Aug 2006 (CEST)