Ein Plackerer (auch Plakerer oder Placker) bezeichnet man einen Adligen (z.B. einen Ritter, Fürst, etc.) der Händler oder Städte "ausraubt". Dies trat ab dem 12. Jahrhundert verstärkt auf. Im Gegensatz zum Fehder, der eine Warnung vor seinem Raubzug schickt und damit den Raub legitimiert (bis 1495), greift der Plackerer überraschend an und verübt damit ein Verbrechen. Dieses Verbrechen hieß Plackerei, weswegen man von Plackerern und nicht von Raubrittern sprechen sollte.