Das scheint mir keine so gute Idee.
- »Erschließung« ist ein relativ ungebräuchlicher Begriff, i.Ggs. zu Sach- bzw Formalerschließung. Bei Bibliotheken und Museen spricht man gewöhnlich von Katalogisierung, nur im Archivwesen ist Erschließung geläufig (wo im übrigen der Unterschied zwischen Formal- und Sacherschließung verschwindet).
- Es ist nicht korrekt, zu sagen, daß die »Erschließung von Metadaten zum Inhalt von bibliographischen und archivalischen Ressourcen« stattfinde. Wenn man schon glaubt, auf den Begriff »Metadaten« nicht verzichten zu können, so sind sie jedemfalls nicht das, was erschlossen wird, sondern das Ergebnis. Gegenstand der Erschließung sind (vom Wortsinn her) Bestände, so auch im archivalischen Sprachgebrauch (die einzelne Akte wird verzeichnet).
- Das ist auch der richtige Sprachgebrauch, denn es geht überhaupt nicht um das Beschreiben oder Verstehen etc. der einzelnen Resource in Isolation. Deshalb mag ich auch das Wort »Inhalt« nicht in diesem Zshg. Ich katalogisiere inhaltliche (oder eben formale) Aspekte einer Resource, nicht den Inhalt. Das geht i.d.R. nur sehr eingeschränkt.
- Ich verstehe nicht, warum die Erklärung zum Verhältnis von Formal- und Sacherschließung verändert wurde. M.E. ist das fundamental zu verstehen, denn Sacherschließung ist immer nur der zweite Schritt.
- Das Buch von Svenonius ist m.E. erstklassig, ich würde es doch gern empfehlen. Was stört denn an den Literaturangaben?