Diskussion:Urheberrechtsverletzung

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Letzter Kommentar: vor 21 Jahren von Hutschi

"Computersoftware unterliegt im Allgemeinen einer Lizenz und darf nur eingeschränkt benutzt und kopiert werden." -- Falsch. Hiermit ist vermutlich die in letzter Zeit aufkeimende EULA-Unsitte gemeint. Solche "Lizenzen" gelten aber nur in sehr wenigen Ländern. Somit unterscheiden sich proprietäre Computerprogramme rechtlich nicht groß von Prop-Musik und Prop-Filmen. Eine Einschränkung der Nutzung gibt es nicht. Übrigens: Lizenzen sind dazu da, Dinge zu erlauben, nicht, sie zu verbieten. -- (bin gerade nicht eingeloggt)


Da ein Raub nach dem Strafrecht durch Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung definiert ist, wird das Wort "Raubkopie" hier als zu vermeidender Propagandabegriff angesehen.

Das is Quatsch, bei Raubtieren denkt schließlich auch niemand an Propaganda. Duden Deutsches Universalwörterbuch: "Raub-: drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass etw. auf widerrechtlichem Wege hergestellt, gemacht wird, um Gewinn daraus zu erzielen: Raubdruck, -fischerei, -grabung." (wobei diese Erklärung auf Begriffe aus der Natur bezogen, wie halt Raubtier, allerdings auch wieder nicht stimmt) — Matthäus Wander 21:18, 23. Mär 2004 (CET)
Ich denke auch, dass der Begriff im Zusammenhang mit illegalen Kopien richtig ist. Nicht verwendet sollte er aber werden, wenn es sich um eine erlaubte Privatkopie handelt. Durch diese Verwendung haben verschiedene Leute den Begriff inflationär entwertet. --Hutschi 12:53, 21. Mai 2004 (CEST)Beantworten


Verbrechen?

In Wikipedia steht: Im deutschen Strafgesetzbuch (§ 12) werden als Verbrechen alle die gesetzlich normierten Delikte bewertet, bei denen eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe besteht. Nach dieser formellen Definition können Raubkopierer Verbrecher sein. Ich überarbeite den Abschnitt. --Hutschi 15:13, 8. Jun 2004 (CEST)

So weit ich weiß, gibt es nicht mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe fürs Raubkopieren, vielleicht für gewerbsmäßiges Herstellen und verbreiten, aber das ist dann wohl ein anderes Kaliber. --Blubbalutsch 19:01, 8. Jun 2004 (CEST)
Stimmt. Im Urheberrechtsgesetz steht "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe" (sofern nicht ein anderes gesetz höhere Strafen vorsieht.) Der Begriff "Mindestens einem" ist mehrdeutig, ich habe die Betonung auf "einem" gelesen. Ich stimme aber jetzt zu. Nach der Definition ist es - zumindest nach Urheberrecht - in keinem Fall ein Verbrechen zu sein. --Hutschi 08:40, 9. Jun 2004 (CEST)

gegen Bezahlung...

Eine Raubkopie ist eine Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes, die gegen Bezahlung illegal verbreitet wird.

Meiner Meinung nach trifft dies nicht zu. In Tauschbörsen werden ebenso "Raubkopien" getauscht, ohne dass die Anbietenden irgendwie bezahlt werden. --Wollschaf 15:15, 19. Jul 2004 (CEST)

Kopie vom Räuber

Nutzer und Ersteller von "Raubkopien" selbst hingegen definieren die "Raubkopie" zur Rechtfertigung teilweise als die "Kopie vom Räuber". Der "Räuber" steht hierbei für die Hersteller und Verleger von urheberrechtlich geschütztem Material.

Diese "Definition" halte ich für einen schlechten Wortwitz. Welche Raubkopierer sollen diesen Begriff definiert haben? Und wer gebraucht es so? --Torsten 11:42, 2. Aug 2004 (CEST)

Da ich kein "Raubkopierer" bin: Keine Ahnung :) Die Formulierung ist aber schon mindestens zwei mal in den Artikel eingefügt worden (siehe Versionen). Beim letzten mal habe ich dann die Formulierung etwas abgeschwächt & den Satz nach hinten gestellt... sonst kommt er wahrscheinlich alle paar Wochen wieder. --Xeper 11:44, 2. Aug 2004 (CEST)
Ein Gedanke: sollten 'typische' Rechtfertigungen von "Raubkopierern" ("hätt ich mir eh nicht gekauft, entsteht ja kein Schaden") dokumentiert werden? --Xeper 11:51, 2. Aug 2004 (CEST)
Danke für die schnelle Antwort. Ich finde nicht, dass man in einer Enzyklopädie sozusagen "ausgleichende Gerechtigkeit" zum Mittel machen sollte. Wenn auf die irreführende Bedeutung des Wortes Raubkopie aufmerksam gemacht wird, ist es informativ - wenn dann aber das gleiche nochmal in Grün unter umgekehrten Vorzeichen praktiziert wird, ist es einfach unnötig. Die Urheberrechtsinhaber wenden ebenso keine Gewalt an. Etwas anderes wäre eine konkrete Argumentation gewesen, aber der flache Witz war wirklich nur peinlich. Eine Argumentation wäre etwas anderes gewesen.
Zur Wiederkehr der Formulierung (in den Versionen habe ich einen bekannten Namen entdeckt): wollen wir einen guten und informativen Artikel oder einen, der möglichst wenig Arbeit macht? --Torsten 12:00, 2. Aug 2004 (CEST)
einen guten. Wie sieht's mit dem zweiten Punkt aus? Z.B. etwas wie "eine typische Rechtfertigung zur Nutzung von "Raubkopien" ist: "$Rechtfertigung"? Hätt ich jedesmal einen € bekommen wenn ich den "Hätt-ich-mir-eh-nicht-gekauft"-Spruch gehört habe, bräuchte ich nicht arbeiten (naja)... --Xeper

Praxis

Ich habe den folgenden Abschnitt gelöscht:

, dies geht zurück auf die Wirkung von Schwarzkopien auf die Volkwirtschaft, die auch politischen Vertretern nicht unlieb ist und daher nur nachlässig verfolgt wird. Geld, das sich Kopierer in der Regel durch den Nichtkauf von CDs und DVDs sparen, geht zwangsläufig in andere Konsumzweige, die eine deutlich höhere Beschäftigungsquote haben als die Medien-Industrie. Insgesamt gibt es durch Schwarz- bzw. Raubkopien daher keinen feststellbaren Konsumrückgang. Ohne Kopien aber sehr wohl einen Abfluss von vielen Milliarden Euro an die zumeist ausländische Medienindustrie.

Hier wird über politische Motivationen spekuliert und eine volkswirtschaftlich schlichtweg falsche Legitimation jeder Art von eigentumsdelikten hinterhergeschoben. Ladendiebstahl könnte mit genau der gleichen Argumentation verteidigt werden, ebenso Insiderhandel an der Börse. --Torsten 11:41, 2. Aug 2004 (CEST)